Beschlussvorschlag:

1. Die E.-Manet-Schule wird die Grundschule der Stadt Leipzig für die ,,Vor-Thomaner-Ausbildung“, d.h. es gibt eine städtisch getragene Nachwuchsausbildung für den
Thomanerchor.
2. Es ist zu prüfen, ob die Schule als Ganztagsschule geführt werden kann.
3. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, welches für die Schüler die besten Voraussetzungen bietet, nach entsprechender Vorbereitung in den Thomanerchor aufgenommen zu
werden.
Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt durch die Dezernate Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie Kultur. Die Mitarbeiter des Thomanerchores sind in die Erarbeitung
unbedingt einzubeziehen. Die Leitung des Thomanerchores übernimmt die fachliche Ausbildung der Thomaneranwärter.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Bildungsagentur um Mitarbeit im Prozess der Profilbildung zu bitten.
4. Nach Vorliegen des Konzeptes soll umgehend, ggfs. auch schrittweise, mit dessen Umsetzung begonnen werden.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, dezernatsübergreifend ein Konzept für die Ertüchtigung der E.-Manet-Grundschule zu erarbeiten.
6. Die Finanzierung ist dezernatsübergreifend sicherzustellen.
7. Die E.-Manet-Grundschule als Schule für die Nachwuchsausbildung des Thomanerchores wird Bestandteil des Campus Forum Thomanum.

Begründung:
Der Thomanerchor als ein außerordentlich bedeutsames kulturelles Aushängeschild der Stadt Leipzig bedarf der besonderen Aufmerksamkeit und Förderung durch diese,
So muss die Stadt Leipzig als Trägerin des Chores in der Lage sein, die für den Chor und seine Entwicklung notwendigen frnanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Leistungsfähigkeit eines solchen Chores kann nur gewährleistet sein, wenn eine kontinuierliche Nachwuchsarbeit stattfindet.
Zu dieser Nachwuchsarbeit und Nachwuchsgewinnung muss sich die Stadt bekennen.
Deshalb wurde dieser fraktionsübergreifende Antrag gestellt.
Eine in kommunaler Trägerschaft geführte Grundschule kann und muss sich diesen Anforderungen und Aufgaben stellen.
Ziel muss es sein, eine musisch betonte Grundschule zu schaffen, die der Aus- und Heranbildung des Chornachwuchses dient und möglichst vielen Jungen und Mädchen eine
fundierte musikalische Ausbildung ermöglicht.

Beschlussvorschlag:

Die Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) werden um die folgenden Punkte ergänzt:

1. Sollte es zukünftig weiterhin notwendig sein, bewohnte Gebäude zu veräußern, so ist zwingend eine Sozialcharta mit dem zukünftigen neuen Eigentümer zu verabschieden.
2. Für die LWB wird ein Kernbestand von mindestens 34.000 Wohneinheiten (WE) in der Stadt Leipzig dauerhaft festgeschrieben. Eine Gleichverteilung der Wohneinheiten auf die einzelnen Ortsteile im Stadtbezirk ist anzustreben.
3. Die LWB soll einen festen Kernbestand an Wohneinheiten als strategisches Minimum von mindestens 2 Prozent im Verhältnis zu den Einwohnern mit Hauptwohnsitz in allen Stadtbezirken bis zum Jahr 2020 erreichen.
4. Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau – beginnend im 2. Halbjahr 2013 – einmal im halben Jahr eine Vorlage mit allen geplanten Abgängen (Verkauf, Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB vor.

Begründung:

Mit Beschluss RBV-900/11 hat die Ratsversammlung im August 2011 die Eigentümerziele für die LWB beschlossen. Seitdem ist der Wohnungsmarkt in Leipzig von deutlichen Veränderungen geprägt (siehe Kurzbericht Monitoring Wohnen 2012), auf die der Stadtrat reagieren soll.
Dabei soll nunmehr ein Kernbestand an kommunalen Wohneinheiten in allen Stadtbezirken von Leipzig sichergestellt werden, um auch zukünftig kommunale Handlungsoptionen in den Quartieren zu behalten.
Insbesondere in den Stadtbezirken Nord (Mit Stand 31.12.2012 befinden sich nur noch 1,5 Prozent aller Wohneinheiten im Besitz der LWB im Verhältnis zu den Einwohnern mit Hauptwohnsitz – siehe Ortsteilkatalog 2012), Nordwest (Ist-Stand: 2,5 Prozent), Südwest (Ist-Stand: 1,3 Prozent) und Altwest (Ist-Stand: 4,8 Prozent, wobei sich die LWB-Wohnungen fast ausschließlich im Stadtteil Neulindenau befinden) sind die Einflussmöglichkeit der Stadt hinsichtlich einer durchmischten Stadt über ihr kommunales Wohnungsunternehmen nur noch gering.
Daher soll die mögliche Veräußerung, sowie der Neubau und mögliche Ankäufe von Wohneinheiten und Freiflächen mit den zuständigen Gremien der Stadt (Dezernat und FA Stadtentwicklung und Bau) im Sinne der wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt zwingend diskutiert werden. Dazu soll halbjährlich eine Übersicht der zu veräußernden Wohneinheiten und Freiflächen, sowie der geplanten Neubauten und Ankäufe vorab von der LWB an die Stadt übergeben werden.
Des Weiteren soll eine Sozialcharta zwischen den Vertragspartnern verabschiedet werden, damit die Mieter künftig dort, wo zwingend notwendige Veräußerungen von Wohnungen der LWB getätigt werden, eine soziale Absicherung festgeschrieben bekommen.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für ein gefördertes Deckenbau-/Sanierungsprogramm zur kurzfristigen Beseitigung von Straßenwinterschäden ein.

2. Die Stadt Leipzig stellt unterjährig zusätzlich mindestens 1 Million Euro zur Verfügung, um damit Winterschäden auf Straßen im Stadtgebiet beseitigen zu können.

Begründung:
Die Straßen in der Stadt Leipzig weisen durch den lang anhaltenden Winter erhebliche Schäden auf. Die für Straßenunterhaltung im Haushaltsplan 2013 vorgesehenen Mittel wurden im Zuge der Haushaltsdiskussion von 4,3 Millionen Euro aufgestockt, sind aber angesichts der enormen Schadenhöhe keinesfalls ausreichend. Die Straßenverkehrsbehörde bräuchte für die Unterhaltung der Straßen ca. 6 bis 7 Millionen Euro jährlich. Der Haushaltsansatz für Straßenunterhaltungen soll daher wenigstens um 1 Million Euro erhöht werden, um die notwendigsten Reparaturen absichern zu können.

Wir sehen an dieser Stelle auch den Freistaat Sachsen in der Pflicht, finanzielle Unterstützungen zu gewähren, sodass die Stadt sowohl auf den Fahrbahnen als auch im Bereich der ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogenen Schienenwege die Winterschäden beseitigen kann.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag schätzt allein die Winterschäden auf Sachsens Straßen auf mindestens 89 Millionen Euro, mehr als dreimal soviel wie im vorherigen Winter 2011/12.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen zusätzlichen Haltepunkt für den ÖPNV in der Könneritzstraße zu prüfen. Das Prüfergebnis ist dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und dem Stadtbezirksbeirat Südwest bis September 2013 mitzuteilen.

Begründung:

Das gründerzeitliche Umfeld der Könneritzstraße zeichnet sich durch eine hohe Bevölkerungsdichte aus, die westlich von der Magistrale für einen enormen Parkdruck sorgt. Bereits im Zwischenbericht der Stadt Leipzig zur Parkraumsituation in Schleußig vom März 2009 wird gefordert, die Attraktivität des ÖPNV weiter zu steigern. Eine nachhaltige Verbesserung bewirkt u.a. eine Erhöhung der Haltepunktdichte des ÖPNV’s. Der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig fordert eine durchschnittlichen Haltestellenabstand von 300 Meter. Derzeitig beträgt der Abstand der Haltepunkte in der Könneritzstraße:

Haltestellenabstand                stadteinwärts   stadtauswärts
Holbeinstraße – Stieglitzstraße  550m              480m
Stieglitzstraße – Rödelstraße     600m              540m

Auch wenn die derzeitige Erschließungs- und Bedienungsqualität des ÖPNV westlich und östlich der  Quartiere der Könneritzstraße laut Nahverkehrsplan erfüllt sind (80 Prozent leben/arbeiten 300 Meter Luftlinie zum nächsten Haltepunkt entfernt), so sollte dennoch ernsthaft eine weitere Verbesserung der Erschließung aus dem vorgenannten Grund geprüft werden, um diese in der Vorplanung zum Baubeschluss der Könneritzstraße zu berücksichtigen. Durch den Wegfall des Haltepunktes Schnorrstraße in den 90iger Jahren liegen Teile der Schnorr-, Holbein-  und Brockhausstraße außerhalb des 300 Meter Radius.

Im Doppelhaushalt 2011/2012 hatte die Landesregierung die investive Sportförderung von zuvor 17 Mio. Euro auf 2,85 Mio. in 2011 bzw. 0,86 Mio. Euro in 2012 gekürzt. Durch die Kürzungen konnten fast ausschließlich nur bereits angefangene Projekte gefördert werden. Der Freistaat Sachsen hat sich damit aus der Drittelfinanzierung (Land, Kommune, Sportverein) zurückgezogen. Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurde auch mit Blick auf die Landtagswahlen 2014 ein Etat von 27 Mio. Euro für die Sportförderung beschlossen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des sächsischen Doppelhaushaltes 2013/2014 war der Leipziger Haushalt bereits beschlossen, so dass weder die Fraktionen noch die Stadtverwaltung darauf regieren konnten.

1. Konnten mit einem kommunalen Anteil von 400.000 Euro in den Jahren 2010/2011 die vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel  für Leipzig komplett abgerufen werden?
2. Wie hoch müsste aus Sicht der Stadtverwaltung der Etat für Investitionen für Sportvereine sein, um in den Jahren 2013/2014 die Fördermittel abrufen zu können?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, vor dem Hintergrund der höheren Fördermittel des Landes, unterjährig mehr städtische Mittel für die Investitionen von Sportvereinen zur Verfügung zu stellen?

Die Leipziger Kinderstiftung plant in Zusammenarbeit mit dem SC DHfK auf dem Grundstück Arno-Nitzsche-Straße 35 den Bau einer Kindertagesstätte. Das Grundstück, welches die Leipziger Kinderstiftung zum Bau der Kindertagesstätte pachten möchte, befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Leipzig. Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen, gerade im Leipziger Süden, fragen wir an:

1. Sieht die Stadtverwaltung an dem Standort weiteren Bedarf für den Bau einer Kindertagesstätte?
2. Sind der Stadtverwaltung die Aktivitäten der Leipziger Kinderstiftung bzw. des SC DHfK bzgl. des Grundstücks Arno-Nitzsche-Straße 35 bekannt?
3. In welcher Form wird die Stadtverwaltung auf die Stadtwerke Leipzig einwirken, um dass ungenutzte Gelände an der Arno-Nitzsche-Straße 35 im Rahmen eines Pachtvertrages einem Träger zum Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen?

In den letzten vier Jahren hat sich Leipzig erfolgreich an der Kampagne Stadtradeln beteiligt. Die Aktion wirbt sehr niederschwellig für das Fahrrad als Alternative zum Auto und jedes Jahr steigt die Anzahl der Leipzigerinnen und Leipziger, die hieran teilnehmen. Im letzten Jahr haben sich deutschlandweit rund 170 Kommunen mit fast 60.000 Radfahrern beteiligt und symbolisch nahezu 1.500 Tonnen CO2-Emissionen vermieden. In Leipzig beteiligten sich 2012 fast 2500 Personen an der Aktion und legten über 500.000 km mit dem Fahrrad zurück, was einer Vermeidung von fast 74 Tonnen CO2 entspricht.
Für das Jahr 2013 hat das Bundesverkehrsministerium die Mittel von ca. 80.000 Euro bundesweit gestrichen. Die erfolgreiche Klimaschutzkampagne Stadtradeln stand damit vor dem Aus. Dennoch versucht das Aktionsbündnis rund um die Klimaallianz die Aktion fortzusetzen. Um die Strukturen aufrecht zu erhalten, wird 2013 jedoch eine Teilnahmegebühr erhoben. Für Kommunen über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt die Teilnahmegebühr bei 3.000 Euro (für Mitglieder des Klima-Bündnis 2.000 Euro).

1. Beteiligt sich die Stadt Leipzig auch 2013 an der Klimaschutzkampagne Stadtradeln?

2. Wenn ja:
a. Aus welchem Budget wir die Beteiligung an der Kampagne finanziert?
b. In welchem Zeitraum soll die Aktion in Leipzig stattfinden?
c. Welchen Aktivitäten sind geplant, um eine noch größere Resonanz auf die bzw. Beteiligung an der Aktion zu erreichen?

3. Wenn nein:
a. Warum nicht?
b. Wurden private Partner für die lokale Kampagne angesprochen, um die Kampagne zu refinanzieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?