Änderungsvorschlag:
Neuer Beschlusspunkt 4:

4. Die tatsächlichen Aufwendungen für das Schuljahr 2013/2014 werden erfasst und gegebenenfalls nach Schüler/Schulart angepasst.
Die Ergebnisse der Kostenanalyse werden  dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vorgelegt.

Begründung:
Die Regelungen für die Lernmittelfreiheit gelten erst seit Beginn dieses Schuljahres. Bei der Bestellung der Arbeitshefte durch die Eltern und Schulen gab es noch Verunsicherungen über die Umsetzung des Urteils durch die Stadt Leipzig.
Erst nach der Abrechnung im nächsten Schuljahr ist eine genauere Berechnung  Finanzbedarfe möglich.

 

Anfrage der SPD-Fraktion

Mit RB – Beschluss-Nr. BS/ RBIV-1365/08 vom 15.10.2008 und RB – Beschluss-Nr. BS/ RBIV-1734/09 vom 16.09.2009 wurde in dem Vorhaben „Höfe am Brühl“ auch eine Kindertagesstätte (Kita) geplant und vorgesehen.
Am 25. September 2012 sollen die „Höfe am Brühl“ feierlich eröffnet werden.
Zwischenzeitlich bekamen wir die Information, dass die Kita nicht realisiert werden kann. Dies ist angesichts des Mangels an Kita-Plätzen, insbesondere im SB Mitte, keine gute Nachricht.

Wir möchten daher anfragen:

1.  Ist die Entscheidung, statt der geplanten Kita, die vorhandene Fläche in den Höfen am Brühl nunmehr als Büroflächen zu verwenden, endgültig?
2. Sind die Gründe, warum keine Kita in dem Komplex integriert werden kann, aus Sicht der Stadtverwaltung nachvollziehbar?
3. Hätten bei der Konzeption und der Bauausführung der „Höfe am Brühl“ nicht von vornherein die besonderen Anforderungen für eine Kita (z.B. die Größe der Freifläche) deutlicher berücksichtigt werden müssen?
4. Sollte die Kita in den Höfen tatsächlich nicht realisiert werden können, wo sollen stattdessen die notwendigen Kita-Plätze entstehen?

Änderungsvorschlag:

In der Vorlage wird der Beschlusspunkt 5 wie folgt ersetzt:

5. Die Ratsversammlung nimmt den Entwurf (Anlage 5) von Eigentümerzielen der Stadt Leipzig für die WRL GmbH zur Kenntnis. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, mit den anderen Gesellschaftern gemeinsame Eigentümerziele aller Gesellschafter zu erarbeiten. Diese Ziele sind der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und werden durch deren Beschluss als Eigentümerziele der Stadt Leipzig gültig.

Begründung:

Als Ausdruck der gemeinsamen Ziele in der Zusammenarbeit sollten alle Gesellschafter der WRL gemeinsame Eigentümerziele haben. Damit vermeidet man divergierende Ziele, welche die zukünftige Geschäftsführung vor unerfüllbare Aufgaben stellt.

Redner: Sebastian Walther, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Verehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Herren Bürgermeister,
verehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
verehrte Damen und Herren Gäste,

den Meisten in diesem Saal erzähle ich gewiss nichts Neues, wenn ich sage, dass Jugendliche heute anders erwachsen werden, als noch vor 10 oder gar 20 Jahren.
Die Probleme, die die jungen Menschen umtreiben, sind dabei jedoch nicht weniger geworden, sondern ganz einfach andere, vielleicht komplexere, als früher.
Ich meine auch, dass ich nicht übertreibe, wenn ich sage, dass die Eigenständigkeit, welche von einem jungen Menschen heute erwartet wird,
ebenso wie die Verantwortung, die er oder sie verhältnismäßig früh übernehmen soll,
größer geworden sind, während das Vertrauen, welches „DEN Jugendlichen“ gemeinhin entgegen gebracht wird, in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist. – zumindest kommt es mir zuweilen so vor.

Die vieldiskutierte Drucksache V/2242 will nun den Entwicklungen der letzten Jahre begegnen.

Richtigerweise wird, ausgehend von den demographischen Entwicklungen der letzten Jahre, eine Planung für eine wachsende Stadt Leipzig aufgestellt.

Die Vorlage bestätigt die Erscheinungen unserer Zeit: Höhere Anforderungen an den Einzelnen, um das selbe Ziel zu erreichen, welches die Eltern noch mit weniger Kraft und vor allem weniger Ellenbogen erreichen konnten.

Meine Fraktion begrüßt den Vorschlag einer Kinder- und Jugendförderung, die sich an den Sozialräumen orientiert und spezifische Problemlagen in den einzelnen Stadtteilen aufgreift, um hierfür Lösungen anzubieten. Es ist kein Geheimnis, dass die Problemlagen der Menschen auch mit ihrem sozialen Umfeld zusammenhängen.

Es ist gut, dass der Fachplan auch Bildungsgerechtigkeit thematisiert und dabei nicht ausschließlich die Schulen als Bildungsträger ansieht, denn soviel Leben hier auch stattfindet, viele Schüler haben auch ein Leben neben der Schule.
Die angestrebte Vernetzung bestehender Strukturen zur weiteren Verbesserung der Ergebnisse ist hierbei ein wichtiger und richtiger Schritt.

Auch Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe prägen den Menschen, das wissen wir, insbesondere, wenn er sich im andauernden Wettbewerb mit Gleichaltrigen
um den angestrebten Arbeitsplatz und die Möglichkeit, eigene Träume einmal zu verwirklichen, sehen muss.
Gerade dies kann Ansporn sein, aber ebenso zu Resignation führen, gerade wenn sich Armutsstrukturen über Generationen verfestigt haben. Dem muss wirksam begegnet werden, gerade in einer sozialen Stadt wie Leipzig.

Als SPD-Fraktion freut es uns besonders, dass die Verwaltung die Bedeutung der Schulsozialarbeit und der Familienzentren für eine zukunftsweisende Fachplanung ebenso hoch bemisst, wie wir es tun, und sich dies in der Vorlage niederschlägt.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion weiss um die Notwendigkeit der Fortschreibung des Fachplanes, darum werben wir für Zustimmung zur Vorlage.
Wir haben intensiv, sehr intensiv, zu den Änderungsanträgen beraten und bedauern, dass den Haushaltsverhandlungen vorgegriffen wird, denn es sind de facto Haushalsanträge. Allerdings wissen wir ebenso, dass ein Mehr an Leistung auch ein Mehr an Mitteln verlangt.
Wir erwarten daher, dass mit Beschluss der Vorlage die notwendigen Mittel eingestellt werden. Wir sind der Meinung, dass der Stadtrat, will er sich hinter die guten Ideen dieser Vorlage stellen, er auch so konsequent sein muss, deren Umsetzung finanziell abzusichern.
Aus diesem Grund wird ein Teil meiner Fraktion den Änderungsanträgen der Linksfraktion zustimmen.
Wir halten es, im Lichte der finanziellen Lage der Stadt, aber für sinnvoll, dass auch künftig der Stadtrat die finanziellen Rahmenbedingungen festlegen wird. Eine Dynamisierung halten wir nicht für den richtigen Weg.
Denn es wird uns in diesem Hause den klaren, objektiven Blick auf das gesamte Spektrum kommunaler Politik schärfen, wenn wir uns öfter Gedanken darüber machen, wie wir Kinder- und Jugendförderung auch künftig gestalten und finanzieren wollen,
denn auch diese Fortschreibung kann und wird gewiss nicht die letzte ihrer Art sein.

Tatsächlich reagiert die Verwaltung mit dieser Vorlage auf die aktuellen Lebensumstände junger Menschen und nimmt in ihren Handlungsempfehlungen alle in die Pflicht, die Jemanden beim Erwachsenwerden begleiten. Das begrüßen wir sehr.
Wenn die Ziele, welche in dieser Fachplanung formuliert sind, erreicht werden,
dann haben wir in Leipzig einmal mehr gezeigt, dass wir es mit einer seriösen Jugendpolitik ernst meinen. Ich bitte um Zustimmung zur Vorlage.

Vielen Dank.


Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

ich unterstütze den Bau eines Gymnasiums in der Ostvorstadt. Ich werde mich mit allen Kräften für dessen Realisierung einsetzen. Der Beschluss des Stadtrates muss zügig umgesetzt werden. Die Verwaltung muss hierzu schnellstens einen konkreten Zeitplan vorlegen.
Heute soll ein Planungsbeschluss für ein Gymnasium in der Gorkistraße gefasst werden, der unabhängig von der Entscheidung pro Ostvorstadt erfolgt.
Wir  benötigen nach der aktuellen Planung bis spätestens 2016 zwei Gymnasien, da wir schon jetzt an Kapazitätsgrenzen stoßen.  Uns sitzt die Zeit im Nacken und deshalb muss unverzüglich mit der Planung begonnen werden, um den sehr engen Zeitplan einhalten zu können. Wir können uns zwar viel wünschen und es gibt mit Sicherheit optimalere Standorte als die Gorkistraße, aber uns stehen jetzt nur die Gorki- und die Telemannstraße zur Verfügung. Alle anderen Standorte, die im Gespräch sind, sind noch nicht im Eigentum der Stadt und können zeitnah nicht realisiert werden. Würden wir jetzt noch länger warten, gingen uns Fördermittel verloren bzw. ist der Zeitplan nicht mehr einzuhalten.

Leider hat die Stadtverwaltung beim Ankauf bzw. Bevorratung von geeigneten Grundstücken in der Vergangenheit nicht  ausreichend vorgesorgt. Ich erinnere nur an den Verkauf des Jahrtausendfelds! Deshalb hat meine Fraktion auch den Antrag auf Flächenentwicklung und Flächenvorhaltung für soziale Infrastruktur in das Verfahren gebracht.
Wenn wir heute keine positive Entscheidung pro Gorkistraße treffen, können wir die Schüler künftig nicht unterbringen. Das möchte doch keiner riskieren. Alternativen sehe ich nicht wirklich. Der Änderungsantrag des FA ist aus meiner Sicht nicht zielführend. Er enthält keine konkrete Aussage, wo bis 2016 ein neues Gymnasium entstehen soll! Aus meiner Sicht wird hier ohne Grund versucht, die Standorte Gorkistraße und Ostvorstadt gegeneinander  auszuspielen. Es wird auch keine Aussage zur Schule in der Gorkistraße 15 getroffen. Sollte dieses denkmalgeschützte Schulgebäude verfallen, ist das Verschwendung von  Ressourcen, die wir dringend benötigen.  

Wir besitzen an der Gorkistraße zwei Schulgebäude, die leer stehen und die bis heute keine Käufer gefunden haben. Schulen sind  als solche errichtet worden und können in den seltensten Fällen umgenutzt werden. Deshalb ist es richtig, diese Gebäude wieder als Schulen zu nutzen. Die Prüfung durch die Verwaltung hat einen Umbau als vierzügiges Gymnasium als realistisch eingeschätzt. Alle Fragen zu Details, die heute angesprochen werden, wird eine konkrete Planung beantworten. Deshalb muss der Planungsbeschluss heute gefasst werden. Erst dann haben wir Sicherheit, die wir für weitere Beschlüsse benötigen. Alle bautechnischen Probleme sind lösbar. Mit einem Übergang zwischen den Schulen können auch die Kirchgemeinde und der Friedhof akzeptieren. Ich sehe hier kein Konfliktpotential, stehen doch Schulen und Friedhof  schon seit über 100 Jahren in unmittelbarer Nachbarschaft und werden auch künftig nebeneinander bestehen können.

Der Vorschlag, die Plattenbauten an der Löbauer Straße als Provisorium zu ertüchtigen, klingt zwar erst einmal gut, löst aber das Problem keinesfalls.
Mit der Zustimmung zu diesem Vorschlag verfällt mindestens ein Gebäude an der Gorkistraße und das bei dem künftigen Bedarf an Schulgebäuden!
Ich sehe auch, dass das  ehemalige Fechnergymnasium als Ausweichstandort für Schulsanierungen auf absehbare Zeit benötigt wird. Zu gegebener Zeit muss dann über die Entwicklung des Areals an der Löbauer Straße neu nachgedacht werden.
Mit einer positiven Entscheidung zur Vorlage können wir einen traditionellen Schulstandort  wieder aktivieren und Schönefeld an dieser Stelle Gesicht geben. Diese Entscheidung wird einem in der Vergangenheit eher benachteiligten Stadtteil Impulse zur weiteren Entwicklung  geben.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

Diese Vorlage zum Planungsbeschluss ist strategisch und organisatorisch unausgereift.
Zur Organisation einer Schule gehört eine Turnhalle. Je näher diese an der Schule ist, umso einfacher die Planung des Sportunterrichts. Unsere Schüler haben heute schon sehr lange Unterrichtszeiten.
Bei der Einrichtung einer neuen Schule müssen solche  wichtigen Rahmenbedingungen im Vorfeld abgeklärt werden.

Die Einrichtung eines Gymnasiums an diesem Standort ist ein Kompromiss. Die Stadt verfügt nur über wenige Grundstücke, die für Schulbauten geeignet sind. Allen Mitgliedern des Unterausschusses Schulnetzplanung ist klar, dass zumindest am Anfang die Schüler in dieses Gymnasium gelenkt werden müssen. Deshalb muss dieser Standort besonders attraktiv werden und dazu gehört eine Turnhalle direkt an der Schule.
Strategisch halte ich es für sehr ungünstig, heute einen Planungsbeschluss öffentlich beschießen zu wollen und danach Verhandlungen über den Ankauf von benachbarten Grundstücken zu führen.

Die Stadt braucht schnellstmöglich neue Kapazitäten in Gymnasien. Auf eine Anfrage, die die SPD- Fraktion vor der Sommerpause stellte, führte Herr Bürgermeister Fabian aus, dass die Plätze an Gymnasien nur noch für das nächste Schuljahr gerade so ausreichen, danach müssen Interimslösungen gefunden werden. Ob dann dieses Interim ein halbes Jahr länger am Netz bleibt, spielt dann auch keine große Rolle mehr.
Die Stadt muss in der nächsten Zeit viel, sehr viel Geld für die Einrichtung neuer Schulstandorte ausgeben. Da gehört es bei allem Zeitdruck dazu, gründlich und zukunftsweisend zu planen.
Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich diese Vorlage für nicht zustimmungsfähig.

Änderungsvorschlag:

Die Satzung über den Winterdienst wird wie folgt geändert:

1.
§1 Abs.7 (Neu):
Verkehrswichtige Radverkehrsanlagen im Sinne dieser Satzung sind Anlagen mit nennenswerten Radverkehrsaufkommen, entsprechend des Hauptradroutennetzes der Kategorie IR II und IR III.

§1 Abs.8 (Neu):
Gefährliche Stellen im Sinne der Satzung sind Stellen, wo Fahrende erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen.

§3 Abs.1:
Die Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen unterliegen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen dem kommunalen Winterdienst.

§3 Abs.2:
In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr werden gefallener Schnee und entstandene Glätte auf den Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen laut Absatz 1 unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte entsprechend der Dringlichkeit durch die Stadt beräumt und / oder abgestumpft.

2.
§3 Abs.4 (Neu):
Geräumter Schnee soll grundsätzlich nicht auf Radverkehrsanlagen gelagert werden
.

Begründung:

Der Änderungsantrag greift die zwei Punkte zum Winterdienst des durch die Ratsversammlung beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplanes, auf.  

•    die wichtigen Strecken des Radverkehrs (Hauptradrouten IR II und IR III) sollen ganzjährig verfügbar sein
•    geräumter Schnee darf nicht auf Radverkehrsanlagen abgelagert werden

Geräumter Schnee wird alljährlich auf Radverkehrsanlagen geschoben. Damit sind die Radverkehrsanlagen über die Tauperiode hinweg nicht nutzbar. Dieser Fakt steht den Zielen des Radverkehrsentwicklungsplanes, den Radverkehr als gleichberechtigte Säule der Personenmobilität zu entwickeln, entgegen.