Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag 7 wird wie folgt geändert:

Bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder vergleichbaren Finanzierungsformen, welche die Fortführung des Projekts „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig“ gefährden, werden die Fachausschüsse Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und Finanzen rechtzeitig hierüber informiert, Handlungsalternativen von Seiten der Stadtverwaltung hierzu erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach dem sächsischen Schulgesetz besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben (Abs. 1). Weiter erstreckt sich die Schulpflicht auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule einschließlich der Teilnahme an Evaluationsverfahren im Sinne des § 59a (Abs. 2) (§ 26 SchulG).
Nach §31 des SchulG haben die Eltern den Schulpflichtigen anzumelden und dafür zu sorgen, dass der Schüler an Veranstaltungen nach § 26 Abs. 2 teilnimmt (Abs 1). Werden die Anmeldepflichten gemäß Absatz 1 Satz 1 nicht erfüllt, treffen die Landkreise oder Kreisfreien Städte, deren Einwohner die Schulpflichtigen sind, die erforderlichen Maßnahmen. Sie sind befugt, zur Erfüllung dieser Aufgabe auch bei Meldebehörden, Schulaufsichtsbehörden, öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft die erforderlichen personenbezogenen Daten ihrer Einwohner, die gemäß den §§ 27 und 28 schulpflichtig sein können, und der Anmeldepflichtigen zu erheben.
 Nach dem § 61 des Schulgesetzes (Ordnungswidrigkeiten) (1) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.als Personensorgeberechtigter(…) seine Verpflichtungen aus § 31 Abs. 1 (…) nicht erfüllt oder 2. als Schulpflichtiger am Unterricht oder an den übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen nicht teilnimmt oder seine Verpflichtungen aus § 30 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu  1250 EUR geahndet werden.(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die untere Verwaltungsbehörde.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Anzahl der Schüler und Schulen)

2. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?

3. Bei wie viel Prozent der gemeldeten Ordnungswidrigkeiten wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet? Was sind die Gründe dafür, wenn kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird?

4. Nach dem §61 (2) des Schulgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1250 Euro geahndet werden. Wie hoch ist die durchschnittliche Geldbuße für eine geahndete Ordnungswidrigkeit in Leipzig? Nach welchen Gesichtspunkten richtet sich die Höhe der Geldbuße? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Gesamtsumme der Ordnungswidrigkeiten und durchschnittliche Geldbuße pro Fall)

5. Nach dem die Stadt Leipzig eine Ordnungswidrigkeit nach §61 geahndet hat, wie viel Prozent der Fälle kommt der Zahlung der Geldbuße nicht nach? Welche Gründe werden hier aufgeführt?

6. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen?

Bitte, die Aufschlüsselungen der Anfrage bei Frage 1 und 4 schriftlich beantworten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erarbeitung eines CSR-Konzeptes (Corporate Social Responsibility = Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung) durch das Dezernat Wirtschaft und Arbeit in Kooperation mit regionalen Partnern zu veranlassen.

Die Konzeptentwicklung soll dabei durch externe Dienstleister und mit inhaltlicher sowie finanzieller Einbindung von regionalen Drittpartnern, z.B. Hochschulen und Unternehmen, erfolgen. Bestehende Initiativen sind entsprechend zu berücksichtigen. Für die Konzeptentwicklung und den Gesamtprozess ist ein 
entsprechendes Budget einzuräumen.

Städtische Mittel und Mittel von Unternehmen sollen, sofern möglich, durch Fördermittel von Freistaat, Bund und EU co-finanziert werden.

Das Konzept ist dem Stadtrat bis zum 31.03.2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die Unternehmen leiden bereits heute unter einem ausgeprägten Fachkräftemangel. Dies wird perspektivisch weiter zunehmen und die Wachstumschancen regionaler Unternehmen bedrohen. Gerade regionale Unternehmen stehen vor einem grundlegenden Wandel bei der Gewinnung und Entwicklung von Fach- und Führungskräften. Die unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Stakeholder) achten darüber hinaus verstärkt auf das Image der Unternehmen, sowohl als Mitarbeiter als auch als Kunde. Die alleinige Positionierung als leistungsstarkes Unternehmen reicht zukünftig nicht mehr aus, um im nationalen oder gar internationalen Wettbewerb zu bestehen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen sich über ihre Rolle in der Gesellschaft und ihre daraus resultierende Verantwortung bewusst werden und in Folge dessen den Prozess der Verantwortungsübernahme systematisch steuern und entwickeln.

Dem Unternehmer fehlt im Tagesgeschäft jedoch häufig der kreative bzw. strategische Freiraum um scheinbare „Randthemen“ zu entwickeln. Können Großunternehmen bereits auf eigene Ansprechpartner und Abteilungen für das Thema Nachhaltigkeit und CSR verweisen, so fehlt im Mittelstand derzeit sowohl die zeitlichen als auch finanziellen und inhaltlichen Ressourcen. CSR wird perspektivisch immer wichtiger um im Wettbewerb um die besten Köpfe und Ideen langfristig zu bestehen; insbesondere der regionale Mittelstand muss auf diese Entwicklung noch besser vorbereitet und mit Maßnahmen zur Vermittlung von Knowhow bis hin zur Einführung von CSR-Konzepten und konkreten Aktivitäten begleitet werden.   

Auch der DIHK hat in seinen Wirtschaftspolitischen Positionen 2012  die Politik aufgefordert, Unternehmen z.B. durch Aufbau von Netzwerken bei strategischer Nutzung von CSR zu unterstützen.

Durch eine Sensibilisierung von CSR als Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum sollen Unternehmen begleitet werden, modernes Personalmanagement vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, als Ausgangspunkt für die Realisierung von Wachstum am Standort Leipzig zu nutzen. 

Darüber hinaus kann durch eine solche Maßnahme die Verknüpfung von Wirtschaft und Region perspektivisch erhöht und die ökologische wie auch ökonomische Nachhaltigkeit gesteigert werden.

So profitiert die Region Leipzig durch ein  CSR-Programm mehrfach: Neben den oben genannten Vorteilen kann sich Leipzig als innovativer und nachhaltiger Wirtschaftsstandort positionieren.

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, also auch CSR-Programme, durch den Freistaat ideell und finanziell unterstützt. Zudem entwickelt der Freistaat Sachsen aktuell eine Nachhaltigkeitsstrategie für Sachen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Ende 1. Quartal 2013 in Umsetzung des Sportprogramms 2015, gemeinsam mit einem geeigneten Partner/Verein, ein Konzept zur Weiterentwicklung des Areals der Leipziger Radrennbahn zur Kernsportanlage. Dabei ist auf bestehende Entwürfe und Konzeptskizzen zurückzugreifen.
Bei der schrittweisen Umsetzung ist auf die Partner/Vereine, die an der Konzepterstellung mitgewirkt haben, zurückzugreifen.
Die Sporthalle an der Radrennbahn bleibt ebenso unberührt, wie das Pachtgelände des LSV Südwest.

Begründung:
Im Sportprogramm 2015 ist die Weiterentwicklung des Geländes der Leipziger Radrennbahn zur Kernsportanlage vorgesehen. Mit dem Bau der Sporthalle wurde dafür der wichtigste Baustein realisiert. Darüber hinaus wurde mit der Sanierung des Daches der Radrennbahn diese Sportanlage langfristig gesichert. Die übrigen Maßnahmen zur Belebung dieser potentiellen Kernsportanlage wurden jedoch bisher nicht in Angriff genommen. Laut Amt für Sport besitzt das Areal Potential für unterschiedliche Sportarten über den Radsport hinaus. Im Sportprogramm 2015 wurden, neben der Realisierung der Dreifach-Sporthalle, folgende Anlagen und Nutzungen, die über den Radsport hinausgehen, vorgeschlagen:

• Mitnutzung der Radrennbahn für Inlineskaten (Skaterpark)
• Beach-Anlagen für Volleyball, Fußball, Handball im Innenbereich der Radrennbahn
• Mountainbike-Strecke im Innen- und Außenbereich der Bahn
• Trimm-Dich-Pfad
• attraktiver Bolzplatz im Außenbereich der Radrennbahn
• Kinderspielplatz/Kindersportplatz im Außenbereich der Radrennbahn

Über diese Nutzungen hinaus gibt und gab es weitere Vorschläge zur besseren Auslastung des Außengeländes und der Radrennbahn von Leipziger Sportvereinen.

Die Vorteile einer Weiterentwicklung des Geländes zur Kernsportstätte sind im Sportprogramm beschrieben. So heißt es: „Mit einer solchen Kernsportstätte wird das Sportangebot für den Stadtbezirk Südwest sinnvoll und attraktiv ergänzt und das Gelände der Leipziger Radrennbahn erheblich aufgewertet. Vorteile sind zum
Beispiel:

• Umsetzung eines ganzheitlichen Konzepts für das Gelände der Radrennbahn,
• intensive Nutzung des Geländes der Radrennbahn,
• Sicherung des Radsports,
• Öffnung des Geländes der Radrennbahn für weitere Sportarten des vereinsgebun-   denen und den vereinsungebundenen Sports,
• attraktive Sportangebote für die Bevölkerung des Stadtbezirks und darüber hinaus,
• Einbeziehung von Vereinen und weiteren Partnern und damit die Verteilung des finanziellen Risikos auf viele Schultern.“

Nachdem die Dreifach-Sporthalle und die Sanierung des Daches der Radrennbahn bereits vor einigen Jahren realisiert wurde müssen jetzt auch die folgenden Schritte angegangen werden. Ein Konzept bildet dafür die Grundlage.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

– in naher Zukunft alle derzeit als Wahllokal genutzten Räumlichkeiten barrierefrei umzugestalten. Ist dies nicht möglich, müssen barrierefreie alternative Standorte, welche als Wahllokal geeignet sind, gefunden werden.
– dass in jedem Wahllokal mindestens eine Wahlkabine so aufgestellt ist, dass diese auch von einem Rollstuhlfahrer problemlos genutzt werden kann.
– zu prüfen, ob in Alten- und Pflegeheimen Wahllokale eingerichtet werden können.
– bis zur Barrierefreiheit aller Wahllokale auf Wahlbenachrichtigungskarten einen Vermerk zu machen, ob das zugehörige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist oder nicht.

Begründung:
Alle Wahllokale sollten barrierefrei sein.
Wir wollen, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben zur Wahl zu gehen. Denn die Wahl ist eine unserer vornehmsten Bürgerrechte.
Bei allen Wahlen bietet sich dem behinderten Wähler die Möglichkeit der Briefwahl. Aber Briefwahl als einzige Möglichkeit der Wahlteilnahme für behinderte Wähler ist nicht akzeptabel, da dies einer Ausgrenzung gleichkommt. Menschen mit einer Gehbehinderung wollen schließlich am Leben in der Gesellschaft teilnehmen, und das aktiv und vor Ort.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Ich habe letztens gelesen, dass die Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und dem Lindenauer Hafen und die Erschließung des Lindenauer Hafens selbst sinnlose Prestigeprojekte wären. Nun möchte ich nicht die Semantik hinsichtlich des Wortes Prestige bemühen, aber da in der nuancenreichen Politiksprache
„Prestigeprojekt“ eher ein negatives Attribut besitzt, wäre es schon interessant zu wissen, was ein sinnvolles Prestigeprojekt ist?

Ich persönlich würde gerade diesem Projekt, jenseits aller ausschweifenden soziologischen Betrachtungen, wer denn der Akteur ist, dem das Prestige zufallen möge, mehr als sinnvoll nennen. Und zwar für unsere Stadt Leipzig.

Diese Einschätzung mag sicherlich im politischen Raum dieser Stadt nicht jedem gefallen – die Spreizung zwischen buchhalterischen Betrachtungen auf der Erlösseite, gepaart mit dem Vorwurf der Geldverschwendung, bis hin zum Wunsch, mitten in einer Großstadt die Menschen so zu steuern, dass der Biotopcharakter städtebaulicher Brachen und Missstände möglichst für immer zementiert wird, ist groß.

Es lohnt sich gerade an diesem Beispiel der Blick zurück. Ohne in Nostalgie zu verfallen. Die Wasserstadt Leipzig ist eine der wenigen, vielleicht sogar die einzige Vision, die Anfang der 90er Jahre konzipiert, uns auch heute noch intensiv beschäftigt. Und zwar in der Realisierung. Schritt für Schritt. Wellenschlag für Wellenschlag. Mit Flachgang und mit Tiefgang. Aber immer im Strom. Manchmal versiegten aber auch die Quellen.

Ich erinnere, dort wo in der Harth die Demonstranten standen und die Bagger stoppten, ist der Badestrand am Nordufer Cospuden auf Leipziger Flur. Wo im Ratsholz die Phenolschaumkronen über das Pleißewehr schwappten, steht heute eine Schleuse und von den Wohnquartieren entlang der innerstädtischen Elster will ich gar nicht erst reden.

Wasser bestimmt auf einmal, und zwar positiv, das Lebensumfeld der Leipziger. Wasser ist in der Stadt. Und mit der Funktionstüchtigkeit des Zwenkauer Sees als Hochwasserschutzeinrichtung, ist diese Gefahr für Leipzig von dieser Seite aus nahezu gebannt.

Es wäre ein Frevel, wenn wir auf halben Weg stehen bleiben würden. Und es ist noch eine ganze Menge zu tun: Der Elstermühlgraben ist noch nicht fertig, der Pleißemühlgraben ebenso, der Stadthafen ist in der Wartestellung; beim innerstädtischen Hochwasserschutz gibt es Verzögerungen: Deshalb bleibt das Projekt Wasserstadt Leipzig auf der Tagesordnung. Beim Blick zur Saale bin ich allerdings skeptisch.

Von der Notwendigkeit, auch mit Hilfe des Projektes Lindenauer Hafen eine stadt- und sozialstrukturelle Problemlage zwischen Neulindenau und Grünau mindestens zu lindern, möchte ich hier erst gar nicht eingehen.

Warum hole ich so weit aus. Weil ich glaube, dass das Wasser in der Form als stadtgestaltendes Element, einen maßgeblichen Wachstumsimpuls in Leipzig der letzen 15 Jahre darstellte und weiter darstellen kann, ja muss.

Ich behaupte einmal kühn und verkürzt, ohne die öffentlichen Investitionsmittel in die Wasserinfrastruktur als Standortfaktor hätten wir das Bevölkerungswachstum der letzten 10 Jahre nicht erreicht. Und müssten deshalb auch nicht in diesem Umfang in Kindergärten und Schulen investieren. Ist das nun gut oder schlecht?
Und ich behaupte auch, wenn wir nicht mehr in solche Projekte wie den Lindenauer Hafen investieren und nur noch den Status quo am Leben erhalten, stagniert die Bevölkerungsentwicklung mit der Konsequenz, dass wir in 15 – 20 Jahren wieder beginnen Schulen zu schließen. Vorher haben wir dann schon Kitas geschlossen.

Der Lindenauer Hafen ist ein gutes Beispiel dafür, dass eben nicht vermeintliche Prestigeprojekte herhalten dürfen, um Priorisierungen an anderer Stelle zu begründen.

Es ist die Balance in einer Stadtgesellschaft, wie vorhin bei der Kulturdebatte, die die positive Entwicklung dieser Stadt garantiert.

Ich bitte Sie, beiden Vorlagen zuzustimmen.

 

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

das Bekenntnis der Stadt Leipzig, Schulbibliotheken und Leseräume materiell und technisch auszustatten ist lobenswert und eigentlich auch schon seit einiger Zeit Verwaltungshandeln.
Regelmäßig und planbar erhalten die Schulbibliotheken und Leseräume nun finanzielle Ausstattung.
Die schulbibliothekarische Arbeitsstelle überwacht die gestellten Qualitätsstandards, schult die Mitarbeiter und übernimmt die Netzwerkarbeit mit den Kooperationspartnern.

Schulbibliotheken ermöglichen allen Schülern den Zugang zu Büchern. Ein Grundschüler kann oft noch nicht allein in die Städtische Bibliothek fahren, deshalb ist die Schulbibliothek eine wichtige Basis für die Entwicklung von Lesefreude und Medienkompetenz. An den weiterführenden Schulen ist eine Schulbibliothek unerlässlich für die Durchführung des Unterrichts. Die Schüler nutzen im Unterricht, in Freistunden und im Rahmen der Ganztagsbetreuung die Bibliothek. In den Berufsschulzentren ist die Bibliothek auf die Ausbildungsberufe ausgerichtet und verfügt über eine breite Sammlung an Fachbüchern und -zeitschriften.

Diese Ausrichtung der Schulbibliotheken und Leseräume wurde in mehreren Workshops mit breiter Beteiligung diskutiert und abgestimmt.
Diese Vorlage würde also auf breite Zustimmung stoßen, wenn es den Punkt 7 nicht gäbe.
Dieser besagt:
Bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder vergleichbarer Finanzierungsformen kann das Projekt nicht fortgeführt werden.

Ich kann verstehen, dass der Finanzbürgermeister diesen Punkt in die Vorlage schreiben muss, es geht immerhin um einige Stellen, die die Kommune nicht einfach so finanzieren kann.
Es geht aber auch nicht, erst finanzielle Ressourcen für Medienbestand und PC in die Schulbibliotheken zu stecken und diese dann wieder zu schließen.

Schulbibliotheken und Leseräume sind Lernorte. Die Kommune ist für die sächliche Ausstattung zuständig, das Land für das Personal.
Die Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig wird als Kooperationspartner aufgeführt.
Meine Fraktion erwartet, dass die Stadt Leipzig und die Bildungsagentur Leipzig bis zum Auslaufen der Bürgerarbeitsstellen Handlungsalternativen aufzeigt, um die wichtige Arbeit der Schulbibliotheken fortzusetzen.
Im November 2014 läuft die arbeitsmarktpolitische Maßnahme Bürgerarbeit aus, bis dahin müssen neue Möglichkeiten der personellen Ausstattung gefunden werden.

Bitte stimmen Sie der Änderung des Punktes 7 zu, damit die Vorlage insgesamt zustimmungsfähig wird.