Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege bis zum II. Quartal 2013 zu erstellen. Bei der Entwicklung der Richtlinie sollen unter anderen folgende Punkte bearbeitet werden:

– Im Rahmen der Entwicklung einer Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege sind die aktuellen Vergütungssätze und Anstellungsformen (selbstständig, festangestellt), auch im Vergleich zu anderen Städten, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

– Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Vergütungssystem für Tagespflegepersonen zu entwickeln, welches Anreize zur Fort- und Weiterbildung für die Qualitätsweiterentwicklung der Kindertagespflege setzt. Dabei sind Erfahrungen anderer Städte zu berücksichtigen.

2. Die Stadt Leipzig prüft die Beteiligung am Aktionsprogramm Kindertagespflege „Förderung von Festanstellungsmodellen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Union.

3. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Realisierung sogenannten Tagesgroßpflege geschaffen werden.

Begründung:
Die Kindertagespflege in Leipzig ist ein fester Bestandteil bei der Betreuung von Kindern. Mittlerweile werden von den Kindertagesmüttern und –vätern fast 18% der 1 bis 3jährigen Kinder betreut. Dieser Anteil wird wahrscheinlich in den nächsten Jahren weiter wachsen. Vor dem Hintergrund der Gleichrangigkeit der Kindertagespflege zur institutionellen Betreuung werden zu Recht hohe Anforderungen an die Qualität des Betreuungsangebots gestellt.
Ein hohes Niveau an Qualität des Betreuungsangebotes ist nur durch gute Qualifizierungsmaßnahmen und fortlaufende Qualitätssicherung zu gewährleisten. Hierfür müssen von der Stadt sowohl Rahmenbedingungen gesetzt als auch Anreize für die Kindertageseltern geschaffen werden. Für die Qualitätssicherung sind sowohl Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als auch praxisbegleitende Seminare und Supervision, Stadtteilgruppen usw. zu fördern.
Zielsetzung ist hier vor allem die Steigerung der Qualität und Kontinuität in der Kindertagespflege, Verbesserung des arbeitsrechtlichen Status der Kindertagespflege und der Ausbau zur Bedarfsdeckung im U3 Bereich.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass

1. in den Haushaltsplänen der Stadt Leipzig für 2013 und 2014 mindestens 10 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen und mindestens 5 Millionen Euro für den baulichen Unterhalt von Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen eingestellt werden.
2. die Stadt Leipzig auch wieder selbst als Bauherr von neuen Kindertageseinrichtungen auftritt. Dazu müssen im Haushalt 2013 Planungsmittel für den Bau von mindestens drei Kindertagesstätten eingestellt werden.
3. Gemeinsam mit den freien Trägern wird ein Controllingsystem aufgebaut, mit dem Bauverzüge, wie sie in den letzten Jahren beim Bau neuer Kindestagesstätten aufgetreten sind, reduziert und gegensteuert werden.
Der  Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat

4. für eine Erhöhung der Kita-Pauschale von derzeit jährlich 1.800 Euro für einen 9-Stunden-Vertrag auf mindestens 2.100 Euro ein.
5. jährlich für eine Anpassung der sächsischen Kita-Pauschale an die tatsächliche Entwicklung der durchschnittlichen Betriebskosten für den laufende Betrieb einer Kindertagesstätte ein.

Begründung:
Die Stadt Leipzig ist eine wachsende Stadt. Alle Bevölkerungsprognosen wurden spätestens seit 2005 übertroffen. Die Zahl der in Kindertagesstätten angemeldeten Kinder ist von 25.374 auf 38.898. Der Anteil der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen angemeldet sind, ist von 66,8% auf 78,0% gestiegen.
Diese erfreuliche Entwicklung stellt die Kommunen vor enorme Herausforderungen. So haben sich die Ausgaben der Stadt Leipzig für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen seit 2005 von ca. 54 Mio. Euro auf fast 107 Mio. Euro im Jahr 2012 fast verdoppelt. Hinzu kommen die gestiegenen Bedarfe für den Bau, Sanierung und die bauliche Unterhaltung von den Kindertagesstätten.

Der Geburtenanstieg und die höheren prozentualen Anteile derer, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen anmelden, führen dazu, dass die Stadt Leipzig ihr Angebot massiv ausbauen muss. Hierfür sind ausreichend Mittel im Haushalt der Stadt und des Landes einzustellen.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Grüne und Die Linke.
Er wurde bei der Neufassung der Vorlage übernommen.

Der Beschlussvorschlag 3 wird wie folgt geändert (fett gedruckt):

Die vorgeschlagenen neuen Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern werden bestätigt. Parallel wird die Aufgabe des Standortes Torgauer
Straße bestätigt. In Umsetzung des Konzeptes wird vorgeschlagen, die Unterbringung von

Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Objekten

  • Liliensteinstraße 15 a (LWB, 220 Plätze)
  • Markranstädter Straße 16/18 (LWB, 45 Plätze)
  • Am langen Teiche 17 (LWB, max. 35 Plätze)
  • Pittlerstraße 5/7 (LWB, max. 36 Plätze)
  • Eythstraße 3 (LWB, 30 Plätze)
  • Pögnerstraße 14 (Stadt, 40 Plätze)
  • Bornaische Straße 215 (Stadt/SEB, 35 Plätze) und
  • Weißdornstr. 102 (Stadt, max. 50 Plätze – Schließung des Standortes bis Ende 2014)

Die Stadtverwaltung prüft zudem die Schaffung von 50 oder 100 Plätzen in ein oder zwei Häusern in der Riebeckstraße 63. Darüber hinaus werden weitere Alternativstandorte mit maximal 50 Plätzen gemäß Stadtratsbeschluss gesucht. Bis spätestens Ende 2014 ist der Standort Weißdornstraße durch alternative Objekte abzulösen. Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Stadtrat entsprechende Vorschläge. Hierzu soll auch mittels öffentlicher Ausschreibung versucht werden, geeignete Objektemit einer Kapazität bis maximal 50 Personen zu finden. Für die Sanierung Riebeckstraße 63 sind entsprechende Mittel im Haushalt der Stadt einzustellen.

Der Beschlussvorschlag 10 wird wie folgt ergänzt:

Darüber hinaus setzt sich die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung für die
Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen
Unterbringung von Asylbewerbern/geduldeten Ausländern ein, um den Anteil der
dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten weiter erhöhen zu können.

Begründung:

Das Unterbringungs- und Betreuungskonzept der Stadt Leipzig basiert auf einem
Stadtratsbeschluss (RBV-404/10 vom 16.06.2010). In diesem wird die dezentrale Unterbringung
von Flüchtlingen (eigene Wohnung) als prioritäre Unterbringungsform benannt. Als neue
Gemeinschaftsunterbringungen sollen laut Antrag Hausgemeinschaften bis maximal 50
Bewohnerinnen und Bewohner gefunden werden.
Das seit 8.5.2012 vorliegende Konzept geht zudem an den Standorten Pittler-/Pferdnerstraße
und Weißdornstraße über die benannte Obergrenze von Bewohnerinnen und Bewohnern
hinaus. Dies wird mit dem vorliegenden Antrag korrigiert.
Am Standort Portitz erweist sich die Cradefelder Straße 12 wegen des baulichen Zustandes nicht
für eine Nutzung als Unterkunft geeignet. Zudem wird eine generelle Senkung der Zahl von
Menschen, die an einem Standort leben, begrüßt, denn damit wird einer Stigmatisierung der
neuen Orte als Sammelunterkünfte vorgebeugt. Kontakte mit der ansässigen Wohnbevölkerung
sind bei einer kleineren Zahl von Asylsuchenden an einem Ort außerdem besser möglich.
Während die anderen neuen Standorte der Beschlussvorlage Nr. 1904 geschaffen werden
sollen, um die Unterkunft in der Torgauer Straße abzulösen, wurde der Standort Weißdornstraße
hinzugenommen, um die kurzfristig gestiegenen Zuweisungen von Asylsuchenden aufzunehmen.
Der Standort Weißdornstraße muss jedoch auf 50 Plätze begrenzt werden. Bis Ende 2014 muss
er durch einen oder zwei Standorte im Stadtgebiet abgelöst werden, da es mit der
Liliensteinstraße in Grünau bereits eine große Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende gibt.
So wird dem Ansatz der Verteilung der Gemeinschaftsunterkünfte über die gesamte Stadt
Rechnung getragen. Ähnlich, wie in Portitz und Wahren, soll damit zudem eine bessere
Integration im jeweiligen Stadtteil sichergestellt werden.
Als Teilkompensation zur geringeren Belegung in der Weißdornstraße und an den Standorten in
Wahren und Portitz wird der Standort Riebeckstraße 63 saniert. Da dieser Standort durch seine
zentrumsnahe Lage und das große Freigelände als Standort für die Unterbringung gut geeignet
scheint und die zentrumsnahe Anbindung eine gute Integration in die Stadt ermöglicht, sollte für
den Fall hoher Zuweisungszahlen geprüft werden, an diesem Standort bis zu 100
Unterkunftsplätze in zwei Häusern zu schaffen.
Um den Standort Weißdornstraße Ende 2014 ablösen zu können und die geringere
Belegungsdichte an den Standorten Portitz und Wahren auszugleichen, unterbreitet die
Stadtverwaltung dem Stadtrat entsprechende Vorschläge. Hierzu soll auch mittels öffentlicher
Ausschreibung versucht werden, geeignete Objekte mit einer Kapazität bis maximal 50 Personen
zu finden.
Die drei Fraktionen bekräftigen, dass es das Ziel der Änderungen ist, die Lebensbedingungen
von Asylsuchenden zu verbessern. Gleichzeitig nehmen sie die Sorgen und Ängste der
Anwohner ernst. Aggressiven und vorurteilsbehafteten Nuancen in den Protesten gegen das
kleinteilige Unterbringungskonzept der Stadt Leipzig erteilen die drei Fraktionen eine klare
Absage.
Hauptziel der AntragstellerInnen ist die Möglichkeit der dezentralen Unterbringung der
Flüchtlinge, d. h. selbstbestimmtes Wohnen in eigenen Wohnungen, zu maximieren. Mehr als 60
% der Asylsuchenden in Leipzig sind bereits in Einzelwohnungen im gesamten Stadtgebiet
untergebracht. Diese Zahl weiter zu erhöhen, ist unser Ziel. Leider setzt die Landesregierung den
Kommunen hier Grenzen. Die Gemeinschaftsunterbringung wird im Sächsischen
Flüchtlingsaufnahmegesetz als Regelunterbringung definiert und die dezentrale Unterbringung
mit Erlass des Sächsischen Innenministeriums vom 31.01.2001 auf Notfälle reduziert.
Die Stadtverwaltung sollte sich daher gegenüber der Landesregierung für die Änderung der
Gesetzgebung einsetzen.

Es gilt das gesprochene Wort!


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Mit der heutigen Beschlussfassung zu einem vollständigen Verkauf der kommunalen HL-komm an die Firma pepcom kann bei einem positiven Votum zur Beschlussvorlage ein entscheidendes Wegstück, hin zu einer nunmehr strategisch neu ausgerichteten und in ihren Finanzkennziffern stabilisierten LVV, zum Abschluss gebracht werden.

Dass ich in meinem ersten Satz gleich die LVV hervorhebe, hat natürlich seinen Hintergrund. Seit spätestens 2007 beschäftigt sich dieser Rat intensiv mit seinen kommunalen Unternehmungen.

Und zwar aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln: aus den differierenden Politikansätzen der hier versammelten Parteien heraus, aus betriebswirtschaftlicher Sicht des Unternehmens und seiner drei großen Teilunternehmen und vor allem aus dem legitimen Blickwinkel seiner Gesellschafterin, der Stadt Leipzig – festgehalten in den Eigentümerzielen. Vor allem im letzten Ansatz sind die großen Kompromisslinien seit 2008 entstanden, mit Rückschlägen für die eine oder andere Seite, und damit ein großer Zeitverzug einhergehend, der monetär für Unternehmen und Stadt noch gar nicht aufgerechnet ist.

Aber der Blick muss nunmehr konsequent nach vorne gehen. Ich sprach anfangs von einem Wegstück, dass aus meiner Sicht hoffentlich heute zu Ende gegangen wird. Der große Kreis um Stadt und Unternehmen ist aber noch nicht geschlossen. Wir alle wissen, welche Risiken und Erschwernisse noch vor uns liegen – Stichworte sind KWL, aber auch die Zinsentwicklung auf den Finanzmärkten.

Zwei andere Wegstücke werden gerade parallel und mit Verknüpfungen beschritten, der Prozess hin zu einer echten Managementholding flankiert von den Konsolidierungsvorgaben des Stadtrates.

 Ich betone aber an dieser Stelle auch, sollte es nicht zu einem Verkauf der HL-komm heute kommen, wird das noch zu gehende Wegstück mit zusätzlichen 5 Mio. nachhaltigem Konsolidierungsvolumen belastet. Das würde dann direkt zu zusätzlichen Belastungen der Konzernbelegschaft gehen.

 Alles, was wir bisher über die Strukturierungsprozesse wissen und vernehmen, stimmt mich optimistisch. Ich glaube, in wenigen Jahren haben wir ein „NEUES“ Unternehmen, was dieser Stadt in der Wirkung nach innen, aber auch in seiner Außenwirkung, gut zu Gesicht steht.

 An dieser Stelle möchte ich hierfür bereits einen ersten Dank meiner Fraktion an die Beschäftigten der kommunalen Familie aussprechen. Wir wissen, dass dieser Weg nicht durchgängig aus feinstem Marmor gepflastert ist.

Der Verkauf der HL-komm ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg. Darüber ist viel gesprochen worden. Über Prinzipien zum kommunalen Eigentum, zur Daseinsvorsorge und zum flächendeckenden Breitbanderfordernis. Auf die Details möchte ich heute nicht erneut zu sprechen kommen. Die Grundsatzentscheidung und die Randbedingungen für eine Verkaufsoption wurden mit den Januarbeschlüssen definiert. Nach den uns vorliegenden Angebotsinhalten entsprechen sowohl die Kaufpreishöhe als auch die Wahrung der Arbeitnehmerrechte der Beschlusslage des Rates.

Ich bin überzeugt, dass der Verkauf des Unternehmens richtig ist und für das Unternehmen HL-komm und damit auch für seine derzeitig Beschäftigten größere Entwicklungsperspektiven beinhaltet als bei einem Verbleib im kommunalen Unternehmensverbund, auch weil die Finanzierungskraft der LVV in Bezug auf die erforderlichen Investments in der HL-komm gegenwärtig und in absehbarer Zukunft begrenzt ist. Im Umkehrschluss verschafft es die entsprechende „Luft“ bei der LVV.

Die SPD Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Bildungspolitische Leitlinien als Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Leipziger Bildungslandschaft-

Für eine Stadt ein wesentliches Handlungsfeld, denn die Kommunen müssen für Abbrüche in Bildungsbiografien und Fehlentwicklungen aufkommen. Startet ein junger Mensch sein Berufsleben ohne ausreichende Qualifikation, ist die Gefahr der Erwerbslosigkeit hoch und die öffentlichen Haushalte werden durch hohe Sozialausgaben belastet.

Die vorgeschlagenen Leitlinien dienen als Handlungsrahmen zahlreicher Planungen der Stadtverwaltung, wie beispielsweise der Schulentwicklungsplanung und der Kindertagesstättenplanung.

Die Leitlinien begreifen den Menschen als ganzheitliche Persönlichkeit, die lebenslang lernt. Dabei müssen besonders die Chancengleichheit und die Bildungsübergänge im Mittelpunkt stehen, denn in diesen Bereichen gibt es noch großes Entwicklungspotential.

Jeder Mensch kommt als neugieriges, lernwilliges und entwicklungsfähiges Wesen zur Welt, aber dieser Lernantrieb lässt bei einigen Menschen zu schnell nach und wir müssen begreifen, in welcher Entwicklungsphase das passiert und warum.

Warum ist die Zahl der Schulabbrecher in dieser Stadt so hoch und warum gibt es hier so viele Schulverweigerer? Irgendwo in der Bildungsbiografie der jungen Menschen gab es Brüche. Meine Erfahrungen in der Grundschule zeigen, dass bereits in der 1. Klasse die Entwicklungsunterschiede riesig sind. Also hat der Bereich Frühkindliche Bildung einen entscheidenden Einfluss auf die weitere Bildungsentwicklung der Kinder. Genau in diesem Bereich muss und kann die Kommune ansetzen, denn hier liegen die Handlungs- und Entscheidungskompetenzen einer Stadt.

Leitlinie 1 besagt, die Menschen in allen Bildungsphasen zu fördern und zu stärken und Leitlinie 2 betont die Chancengleichheit, um Unterschiede anzuerkennen und die Vielfalt zu stärken.

Wie aber soll die Chancengleichheit gewahrt werden, wenn nicht alle Kinder einen Krippenplatz bekommen können, weil das Angebot noch zu gering ist.

Genau an dieser Stelle gibt es Abbrüche in Bildungsbiografien, sowohl bei den Kindern, als auch bei den Eltern. Hier ist einer der wichtigsten Ansätze für die Kommune.

Auch Leitlinie 3 fordert, Bildungszugänge zu schaffen und Bildungsübergänge zu sichern, unabhängig von sozialräumlichen Besonderheiten.

Hier gibt es ebenfalls in Leipzig großen Handlungsbedarf, denn es ist von entscheidender Bedeutung, ob man in Grünau oder im Osten der Stadt lebt oder in der Südvorstadt und Schleußig.

Das allein zeigen die Übertrittsquoten für das Gymnasium, die in sozialräumlich weniger entwickelten Gebieten bei unter 40% liegen oder bei über 60% in einem entwickelten Stadtteil. Hier muss die Stadt durch gezielte Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen.

Leitlinie 4 fordert dazu auf, vielfältige Bildungsformen und Lernorte zu nutzen. Einen wichtigen Einfluss auf die Entwicklung von Menschen haben ihre Interessen, denn Bildung aus eigenem Antrieb findet immer dann statt, wenn man für ein Thema ein besonders Interesse zeigt. Deshalb sind Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen besonders für die individuelle Weiterentwicklung und für die soziale Bildung und Bindung so wichtig. Hier gilt es, dass die vielfältigen Facetten der Bildungslandschaft für alle Bürger wahrnehmbar sind und somit genutzt werden.

Familien müssen – so Leitlinie 5 – als Bildungspartner mehr wertgeschätzt werden. Die Familie ist der erste Bildungsort. Die Rolle und die Verantwortung der Eltern muss gestärkt werden. Gute Ansätze sind dafür die in Kindertagesstätten eingerichteten Kinder- und Familienzentren. Diese sollten weiter ausgebaut und auch an Schulen etabliert werden. Die Bildungs- und Erziehungskompetenz der Eltern muss gestärkt, aber auch konsequent eingefordert werden.

Bildung muss kommunalpolitische Kernaufgabe sein – wie Leitlinie 6 es beschreibt.

Nur gebildete Menschen sind zu aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft befähigt und können sich an den demokratischen Gestaltungsprozessen beteiligen.

Deshalb muss Bildung von allen, der Kommune mit allen Bildungsakteuren gemeinsam verantwortet werden. Die Leitlinie 7 beschwört das gemeinschaftliche Handeln und ressortübergreifendes Denken. In diesem Bereich muss die Stadtverwaltung auch noch einiges lernen.

Die Bildungspolitischen Leitlinien werden von der SPD- Fraktion unterstützt.

Die wichtigsten Aufgaben, die sich daraus ergeben, sind unserer Meinung nach:

  1. Die Schaffung ausreichender Betreuungskapazitäten für Kindergarten und Krippe, damit am Anfang des Bildungsweges Chancengleichheit gewahrt wird.
  2. Die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung, um die Leipziger Schullandschaft zukunftsfähig zu gestalten.
  3. Die Entwicklung neuer Konzepte, um die Anzahl der jungen Menschen zu reduzieren, die die Schule ohne Abschluss verlassen.

Die Umsetzung der Bildungspolitischen Leitlinien ist ein weiterer Schritt für Leipzig, sich den Herausforderungen einer modernen, zukunftsorientierten und sozialen Stadt zu stellen.

Viele Ressourcen werden in diesen Bereich fließen müssen.

Mit einem Zitat von John F. Kennedy möchte ich meinen Redebeitrag beenden:

Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung-

keine Bildung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die 2. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes formuliert ein anspruchvolles Ziel – die Senkung der pro Kopf Verschuldung bis 2020 auf unter 1000 Euro sowie die vollständige Entschuldung in 25 Jahren. Realisiert werden soll dies mit einer jährlichen Nettokredittilgung von 30 Mio. Euro im Jahr.

 

Mag man vielleicht über den Sinn oder Unsinn des Ziels einer schuldenfreien Stadt in 25 Jahren streiten. Fakt ist, unser derzeitiger Schuldenstand ist noch viel zu hoch und so eine formulierte Selbstverpflichtung der Politik und der Verwaltung (mehr ist diese Vorlage nicht) diszipliniert beim Geldausgeben ungemein.

 

Schulden machen ist ein süßes Gift, man kann sich Wünsche erfüllen ohne jemandem weh zu tun. Das böse Erwachen kommt meist erst viel später. Im Moment zahlen wir jedes Jahr ca. 80 Mio. Euro für Zins und Tilgung an die Bank. An die Bank? Wenn man bedenkt, dass sich lt. OECD-Studie vom Februar 2011 80 Prozent des Nettogeldvermögens bei 20 Prozent der Bürger befindet und an diese zahlen wir ja im eigentlichen Sinne die Zinsen, dann beschleunigt Schuldenmachen die Umverteilung von unten nach oben erheblich.

 

Doch Schuldenabbau darf nicht zum bloßen Fetisch verkommen, wie es der Freistaat Sachsen leider zu lange praktiziert hat. Schuldenabbau muss mit Augenmaß und klaren Zielvorstellungen erfolgen und entsprechend an die jeweiligen finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden, wie es unser Ergänzungsantrag fordert.

Im Übrigen hat jedes gesunde Unternehmen in der Regel auch Schulden. Man investiert in neue Maschinen und refinanziert mit den eintretenden Kosteneinsparungen die aufgenommenen Kredite. Und aus städtischer Sicht? Kaputte Schulen, Straßen oder Kindertagesstätten sind genauso eine schwere Hypothek für künftige Generationen wie Bankverbindlichkeiten. Am Ende muss immer das gesamtstädtische Vermögen im Blick behalten werden. Wichtige und notwendige Investitionen, wie in Schulen, die durch das Schulbauprogramm mit 40 Prozent gefördert werden, tragen somit auch zum Schuldenabbau gegenüber künftigen Generationen bei.

 

Die Leipziger SPD-Fraktion wird daher die Vorlage unterstützen, bittet um Zustimmung zu den Ergänzungsvorschlägen und wird sich weiterhin für eine hohe Investitionsquote sowie für einen Schuldenabbau mit Augenmaß einsetzen.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung erstellt eine eigene Schulhausbaurichtlinie, inklusive eines Musterraumprogramms unter Einbeziehung der sächsischen Schulhausbaurichtlinie.
Die Leipziger Schulhausbaurichtlinie ist ab Beschlussdatum bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Leipzig zu berücksichtigen.
Dem Schulträger dient das Musterraumprogramm außerdem als Kalkulationsbasis für zukünftige Investitions- und Finanzplanungen, der Ermittlung und Überprüfung des Raumbedarfs, sowie als Grundlage zur Erhebung der Folgekosten.
Bei der Erarbeitung der Leipziger Schulhausbaurichtlinie ist die AG Schulnetzplanung mit einzubeziehen.

Begründung:
Leipzig steht vor einer umfangreichen Anzahl an Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Schulen.
Das Musterraumprogramm soll, sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung finden und so sukzessive eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte sichern. Die generelle Anwendung des Musterraumprogramms hilft auch Planungszeiten zu verkürzen.
An modernen Schulen kommen, neben den Raumanforderungen für die Ganztagsangebote, auch Vorgaben für den inklusiven Unterricht hinzu.
Um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen, wie Anzahl der Benutzer, neue Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung und Verankerung von Schulen in den Sozialraum entsprechen zu können, ist außerdem in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren.