Anfrage der SPD-Fraktion

Seit 2000 steigen die Geburtenzahlen in Leipzig Jahr für Jahr. Vor allem in den Gymnasien führt dies zunehmend zu Kapazitätsengpässen. Diese sind in den Eingangsklassen im neuen Schuljahr 2012/13, trotz der Eröffnung eines gymnasialen Standortes in der Bornaischen Straße, mit durchschnittlichen 26,7 Schülern pro Klasse schon jetzt praktisch voll.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Eingangsklassen können an Mittelschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 gebildet werden? (Bitte getrennt nach Schulträger (staatliche und freie Trägerschaft) angeben)

2. Wie viele Eingangsklassen müssen an Mittelschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 gebildet werden bei einer angenommen Übergangsquote von 50/50?

3. Ab welchem Schuljahr reichen die Kapazitäten an Mittelschulen und Gymnasien nicht mehr aus?

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich beim sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dafür einzusetzen, dass das Land Sachsen im Rahmen der aktuell laufenden Fortschreibung des  Bundesverkehrswegeplan darauf einwirkt, dass die als lfd. Nr. 107 enthaltene Autobahn A 72 im Abschnitt AK A 38/A72 bis AS Leipzig/Connewitz als „Neues Vorhaben mit Planungsrecht“ im Weiteren Bedarf gestrichen wird. Stattdessen soll dieser Bereich weiterhin durch eine vierspurige Bundesstraße als B 2 bedient werden.

2. Gleichzeitig setzt sich die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung dafür ein, dass die Planung des Neubaus der Bundesstraße nicht auf Grundlage des aktuellen Bundesverkehrswegeplans erfolgt, um zu vermeiden, dass die Baumaßnahmen auf Grundlage des Standards einer Autobahn erfolgen.

Zur Begründung:
Mit der Fortführung des Ausbaus der A 72 Richtung Leipzig über das Kreuz mit der A 38 hinaus würde deutlich mehr Verkehr in die Stadt bis zum Innenstadtring hineingezogen werden. Die neueste Verkehrsprognose sieht eine Zunahme von derzeit 41.000 Fahrzeugen/Tag auf 60.000 Fahrzeuge pro Tag in den nächsten zehn Jahren in diesem Bereich.
Durch den Ausbau der Bundesstraße auf Autobahn-Standard würden außerdem viel größere Auf- und Abfahrten und damit deutlich mehr Flächen benötigt und versiegelt. Außerdem müsste in Landschafts- und Naturschutzgebiete des Auenwaldes eingegriffen werden.

Redner: Fraktionsvorsitzender Axel Dyck

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

wir behandeln heute ein sehr ernstes und ich meine auch ein für die Verwaltung hochnotpeinliches Thema. Bei der Betreuung der so genannten „herrenlosen Grundstücke“ haben Mitarbeiter des Rechtsamtes über viele Jahre eine sich letztendlich verselbstständigende Problemlage geschaffen, die auf einen systemischen aber vor allem auf einen individuellen, möglicherweise gepaart mit fachlicher Inkompetenz oder ungenügender Qualifikation von Mitarbeitern zu begründenden, leichtfertigen Umgang des Amtes mit dem Eigentum Dritter schließen lässt.

Herrenlos heißt eben nicht gleichzeitig eigentümerlos, nur sind die rechtmäßigen Eigentümer nicht bekannt. Die uns bisher vorliegenden Berichte zeichnen kein gutes Bild des Umgangs mit dem vom Gesetzgeber anvertrauten Eigentum Dritter. Es wurden Akten schlampig geführt, in einer nicht tolerierbaren Fallzahl nicht oder zu wenig nach den eigentlichen Eigentümern gesucht und Verfahrensregeln sowie Prüfvermerke und Hinweise anderer Ämter auch ignoriert. Ich sehe hier auch eine unterschwellige Arroganz im Umgang von Ämtern und deren Mitarbeitern untereinander. Ich möchte dies an dieser Stelle aber nicht einer spezifischen Berufsgruppe zuordnen.

Durch diesen Arbeitsstil wurden Menschen quasi enteignet und andere konnten über Umwege möglicherweise hohe Gewinne erzielen. Das ist alles kein Ruhmesblatt! Auch lassen sich diese Vorgänge bedauerlicherweise nicht mehr ungeschehen machen.
Glücklicherweise müssen wir uns heute und hier nicht mit dem Fragenkreis Vorsatz und Korruption beschäftigen. Dies wäre dann tatsächlich eine andere Dimension und die müsste auch anders hier im Rat behandelt werden.

Was die Stadtverwaltung allerdings tun kann, ist die Vorgänge sauber und penibel aufzuarbeiten sowie den Kontakt zu den potentiellen Geschädigten suchen, um hier zumindest eine Teilwiedergutmachung zu erreichen. Transparenz und Offenheit, aber auch ein gewisses Maß an Demut sind hierbei geboten. Ich kann deshalb hierbei die Anstrengungen vom Oberbürgermeister und von Bürgermeister Müller, die unternommen wurden und werden, seit das Ausmaß der Verfehlungen bei der Betreuung der herrenlosen Grundstücke bekannt wurde, nur begrüßen. Und ich kann den Willen erkennen, alles auf den Tisch zu legen, um hier keine weiteren Mutmaßungen ins Kraut schießen zu lassen.

Uns Stadträten stehen seit dem vergangenen Montag nun drei weitere interne Berichte des Rechungsprüfungsamtes zur Einsicht zur Verfügen, die einen Einblick in die teils unstrukturierten Zustände im Rechtsamt geben. Das zu lesen ist wahrlich keine Freude.

Was ich den Berichten allerdings nicht entnehmen kann, sind die in den Medien verbreiteten Darstellungen, dass die Verwaltungsspitze seit über zehn Jahren vom unrechtmäßigen Verkauf der Grundstücke gewusst und sie damit quasi gedeckt hätte. Das war auch nicht der Gegenstand der Überprüfung des Rechnungsprüfungsamtes. In den Berichten geht es vielmehr um die Fragen, ob die Kommune Verwahrkonten für die Erlöse aus dem Verkauf herrenloser Grundstücke haben darf und ob die Buchungen regelkonform erfolgten. Aus diesen Anmerkungen und Bemängelungen durch das Rechungsprüfungsamt kann man selbst mit viel Fantasie nicht herauslesen, dass die Grundstücke unrechtmäßig verkauft worden seien.

Dass die Suche nach den Eigentümern in vielen Fällen nicht regelkonform und sorgfältig erfolgte, ist eine Blamage für die Stadtverwaltung. Ja, das Ausmaß an Leichtfertigkeit, mit der hier mit fremdem Eigentum umgegangen wurde, ist für mich erschreckend. Hier müssen Konsequenzen gezogen werden. Diese Ansicht teile ich mit Ihnen voll und ganz. Deshalb wird auch die SPD-Fraktion den Beschlusspunkten der Vorlage, die in der Sitzung des Rechungsprüfungsausschusses verhandelt worden sind, zustimmen. Schließlich muss das Rechtsamt endlich eine Struktur und Personalqualität bekommen, die jederzeit ein rechtskonformes Handeln auf allen Rechtsgebieten garantiert.

Aber ich denke über das Rechtsamt hinaus. Bei dem hier zu behandelnden Problemkreis handelt es sich zwar um eine komplizierte Rechtsmaterie, die nicht im Fokus der politischen Arbeit des Rates stand und nur durch die Kulmination von Einzelfällen einen systemischen Hintergrund erhielt. Daher meine Sorge, gibt es möglicherweise in anderen Verwaltungsebenen und Aufgabengebieten auch systemisch und individuell determinierte Sachlagen, die irgendwann zum Problem werden könnten? Und – haben wir in der Stadtverwaltung überall und zu jeder Zeit ausreichend qualifiziertes und mit der erforderlichen Kompetenz ausgestattetes Personal? Das ist aber ein anderes Feld, sollte uns aber zu denken geben.

Aufarbeiten und Strukturen schaffen, die einen rechtskonformen Umgang mit herrenlosen Grundstücken und wie gesagt auch auf allen anderen Rechtsgebieten garantieren haben für mich die Priorität. Und, wer einmal mit Bürgermeister Müller über diese Problemlage direkt gesprochen hat, wird feststellen, dass er den Willen hat, aufzuklären und sein Möglichstes zu tun, den Schaden, der entstanden ist zu mindern.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Bereits im Jahre 2007 hat die SPD-Fraktion in einem Antrag “Konzepte für die Entwicklung wichtiger Einfallstraßen und Magistralen“ gefordert, am Beispiel mindestens einer Hauptverkehrsstraße einen formellen Lösungsvorschlag unter Einbeziehung der betroffenen Akteure, wie Stadtbezirksbeiräte, Bürgervereine und Händlervertreter zu erarbeiten.
Das Thema ist auch nach fünf Jahren noch aktuell und wir haben deshalb mit unserem Antrag zum Haushalt 2012 gefordert, 1 Million EUR zusätzlich zur Kofinanzierung von Fördermitteln einzustellen. Diese Mittel sollten für die Sanierung der Brücken, Fuß- und Radwege sowie der Straßen an Magistralen eingesetzt werden.
Bei der Aufstellung des Haushalts 2012 gab es keinen Spielraum für die Einordnung neuer Projekte. Deshalb haben wir den Antrag in das Verfahren gebracht.

Für die Stadtentwicklung ist die Aufwertung der Magistralen von existentieller Bedeutung. Haben sie doch Auswirkung auf die Entwicklung ganzer Stadtviertel. Verfallenen, leer stehende Gebäude, beschmutzte Fassaden, Straßenlärm, kaputte Fußwege laden nicht zum Bummeln und Verweilen ein. Leider geben viele Magistralen noch immer ein trauriges Bild ab und werden deshalb nur als Durchfahrtstrassen genutzt. Nur schnell weg!
Wie die Potentiale dieser Straßenräume mit dem Einsatz entsprechender Mittel aufgewertet werden können, zeigen einige Beispiele wie z.B. die Georg-Schwarz-Straße. Das Projekt Georg-Schumann-Straße wird vor 2013 keine Gestalt annehmen. Aber der Anfang ist gemacht und ich hoffe, dass wir hier bald Ergebnisse sehen können.
Im Gegensatz zu prosperierende Stadtteilen wie den Leipziger Süden mit der Karl-Liebknecht-Straße als Boulevard, haben andere Stadtteile wie zum Beispiel Möckern und Wahren, durch den katastrophalen Zustand der Georg-Schumann-Straße zu unrecht kein gutes Image. Die Außenwirkung der angrenzenden Stadtteile wird wesentlich vom Zustand der Magistralen geprägt.
Deshalb sollte hier zukünftig ein Schwerpunkt bei der Planung der Investitionen im Haushalt erfolgen. Wir werden diesen Prozess kritisch begleiten und wenn notwendig zusätzliche Investitionen einfordern.
Wir bitten um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die SPD-Fraktion hat sich mit dem vorliegenden Antrag sehr intensiv beschäftigt, weil es auch bei uns Stimmen gibt, die für ein Verbot sind. Aus ökologischen Gesichtspunkten halten wir sowohl gas- als auch elektrisch betriebene Wärmestrahler für sehr problematisch. Vor einem Verbot müssen wir uns jedoch auch mit den Folgen für die Stadt beschäftigen. Hierzu gehört das Flair ganzer Straßen und Stadtteile, die durch eine lebendige Kneipenlandschaft belebt werden. Hinzu kommen gastronomische Einrichtungen, die vor Ort die Lebensqualität erhöhen. Neben der Erhöhung der Lebensqualität für die Leipziger Bevölkerung tragen insbesondere Kneipenmeilen auch zur Attraktivität unserer Stadt für Touristinnen und Touristen bei, stärken unsere Wirtschaftskraft und schaffen Arbeitsplätze.

Wir können nicht einschätzen wie sich ein Verbot von Wärmestrahlern auf die Umsatzsituation der Gastronomen auswirkt und wollen nicht für ein Kneipensterben verantwortlich sein. Statt eines Verbots setzen wir daher, wie vom Interessenverband der Gastronomen angeboten, auf eine Selbstverpflichtungserklärung der Leipziger Gastronomen. Eine Selbstverpflichtung, die gemeinsam mit den Gastronomen ausgearbeitet wird, ist letztendlich auch eine Art von Bürgerbeteiligung, schließlich sind auch die Gastronomen und deren Mitarbeiter Leipziger. Die Selbstverpflichtung sollte neben Ausgleichsmaßnahmen, z.B. Baumpflanzungen, auch Regeln zum Betrieb der Wärmestrahler enthalten, so dass ein Leerlauf von Wärmestrahlern vermieden wird. Auf diesem Weg kann ein Kompromiss im Interesse der Umwelt und der Gastronomen, sowie deren Gäste erzielt werden.

Nur wenn die Selbstverpflichtung scheitert, sollte über härtere Maßnahmen nachgedacht werden. Diese sollten aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch nicht auf ein Verbot hinauslaufen. Vielmehr könnte ein finanzieller Anreiz zum sparsameren Einsatz der Wärmestrahler gesetzt werden, indem die Sondernutzungssatzung um einen gebührenpflichtigen Tatbestand für Wärmestrahler ergänzt wird.
Wir bitten daher, den Antrag der Linken abzulehnen und um Zustimmung für unseren Antrag. Statt auf Konfrontation sollten wir auf Kooperation mit den Leipziger Gastronomen setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Die Verwaltung erarbeitet bis Ende 3. Quartal 2012 in Zusammenarbeit mit der DEHOGA und den Leipziger Gastronomen eine Selbstverpflichtungserklärung für die gewerbliche Verwendung von Wärmestrahlern. Diese sollte mindestens die Realisierung von Kompensationsmaßnahmen (z.B. Baumpflanzungen im Rahmen „Eine Baumstarke Stadt) und Regelungen zu Nutzung (z.B. Betrieb nur dann wenn auch Gäste anwesend) für gewerblich betriebene Wärmestrahler enthalten.
2. Sollte eine Selbstverpflichtungserklärung scheitern, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie der Betrieb von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für Freisitze durch eine entsprechende Ergänzung der Sondernutzungssatzung als gebührenpflichtiger Tatbestand herangezogen werden kann. Gleichzeitig prüft die Verwaltung, ob die dadurch erzielten Einnahmen zweckgebunden für Projekte des Klima- und Umweltschutzes verwendet werden können.

Begründung:
In der bisherigen Diskussion zu o.g. Antrag zeigte sich ein uneinheitliches Bild zwischen Befürwortern und Gegnern eines Verbotes von Wärmestrahlern für Freisitze. Ein generelles Verbot wird von der Mehrheit der damit befassten Ausschussmitglieder jedoch abgelehnt. Zudem hat die DEHOGA als Interessenvertreter der gastronomischen Betriebe sich bereiterklärt, eine Selbstverpflichtung einzugehen. Bevor ein Verbot oder andere Art der Regulierung vollzogen wird, sollte den Gastronomen die Chance gegeben werden, eine Selbstverpflichtung einzugehen. Sollte eine Selbstverpflichtungserklärung scheitern, kann mit der Aufnahme des Betriebes von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für Freisitze als gebührenpflichtigen Tatbestand in der Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig eine Regelung gefunden werden, die einen finanziellen Anreiz für einen sparsameren Einsatz solcher Wärmestrahler darstellt. Es wäre wünschenswert, dass die ggf. entsprechenden Einnahmen der Stadt nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern dass damit zielgerichtete Klima- und Umweltschutzprojekte gefördert werden können.

Anfrage der SPD-Fraktion

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Clusterstrategie der Stadt Leipzig hat der Stadtrat auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, von der Verwaltung ein Konzept zur Wirtschaftsfreundlichkeit der Gesamtverwaltung einzufordern. Zu dessen Umsetzung wird es Überlegungen zu den Kriterien der Mittelstandsfreundlichkeit der Verwaltung geben müssen, sowie eine Bestandsaufnahme entsprechend dieser Kriterien. Ein Ansatzpunkt können dabei die Prüfbestimmungen zum „Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“  der gleichnamigen Gütegemeinschaft sein. Vor diesem Hintergrund stellen wir mit Bitte um schriftliche Beantwortung nachfolgende Fragen. Alle abgefragten Daten sollen sich dabei auf das Jahr 2011 beziehen.

1. Bei welchen Ämtern und inwieweit ist eine Eingangsbestätigung von Anfragen, Anträgen u.ä. der Stadt Leipzig an Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) üblich? Wie lange dauern diese in welchen Ämtern durchschnittlich und gibt es darüber Dokumentations- und Kontrollsysteme? Wo und in welchem Umfang benennen die Eingangsbestätigungen gleichzeitig den Ansprechpartner, seine Kommunikationsdaten und die Zeiten seiner Erreichbarkeit?  Welche Ämter haben hierzu in welcher öffentlichen Form Leistungsversprechen abgegeben? Wo gibt es entsprechende interne Handlungsanweisungen?

2. Wie lange dauern bei welchen Ämtern und welchen mittelstandsrelevanten Verwaltungsverfahren die ersten Rückmeldungen und Informationen durch den Ansprechpartner zu gültigen Anträgen im Durchschnitt? Inwieweit enthalten diese ersten Rückmeldungen eine vollständige Übersicht noch fehlender Unterlagen, Tatbestände die zu „Auszeiten“ bei Baugenehmigungsverfahren (z.B. fehlende Rechtskraft von Bebauungsplänen, fehlende Erschließung, fehlende Baulasten etc.) führen können,  einen Zeitplan des weiteren Vorgehens und eine Zusicherung der umgehenden Mitteilung bei Abweichungen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

3. Welche Ämter machen in welcher öffentlichen Form das Angebot an KMU, innerhalb welcher Frist einen Besprechungstermin vor Ort durchzuführen?

4. Wie lang ist im Durchschnitt die Bearbeitungszeit für Baugenehmigungsverfahren bei gewerblichen Bauten (vom Vorliegen des vollständigen Antrags bis zur Erteilung des Bescheids, ohne „Auszeiten“ gemäß Frage 2)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

5. Wie lange ist im Durchschnitt der Zeitraum zwischen Eingang der Rechnung eines KMU als Auftragnehmer der Stadt und der Rechnungsbegleichung durch Abgang dieses Betrags von einem Konto der Stadt (nur Rechnungen ohne längeres Zahlungsziel als 15 Arbeitstage, ohne strittige Rechnungen und ohne Sondereffekte durch NKF-Umstellung)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

6. Wie lange dauert bei welchen Ämtern die qualifizierte Reaktion auf Beschwerden von KMU (ohne allgemeine politische Kritik, politische Eingaben und Beschwerden im Bezug auf andere Institutionen)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

7. Wie lange dauert im Durchschnitt die qualifizierte Reaktion auf Flächenanfragen durch KMU (konkrete Benennung von Grundstücksgröße und Nutzungsart vorausgesetzt)? Inwieweit enthalten die Reaktionen die genaue Beschreibung der Lage der Fläche im Stadtgebiet, eine Beschreibung der Verkehrsanbindungen, die verfügbare Fläche insgesamt, die Variabilität des Flächenzuschnitts, einen Preis, Angaben zur Erschließung und den Erschließungskosten, sowie Angaben zur Planungs- und Baurechtssituationen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

8. Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten nach Vorliegen eines vollständigen prüffähigen Antrags?

9. Wie hoch ist die Verlässlichkeit der Baugenehmigungen der Stadt Leipzig, gemessen als Anteil der erfolgreichen Widersprüche und erfolgreichen Klagen Dritter an der Gesamtzahl der Baugenehmigungen gemäß Frage 4?

10. Welche Ämter haben in welcher öffentlichen Form ein Leistungsversprechen bezüglich der Reaktionszeit auf Anrufe und E-Mails von KMU abgegeben? Wo gibt es interne Handlungsanweisungen mit welchen Inhalten bezüglich der Reaktionszeit?

11. Welche Ämter führen in welchen Intervallen Kundenzufriedenheitsanalysen in Bezug auf KMU durch, bzw. geben die Möglichkeit zur kontinuierlichen Leistungsbewertung? Welche inhaltlichen Aspekte werden dabei insbesondere abgefragt? Wie werden diese Analysen und Befragungen zur Leistungsverbesserung der Verwaltung genutzt?

12. Hat die Stadtverwaltung Leipzig bisher selber weitere Kriterien zur Prüfung und Sicherung ihrer Wirtschafts- bzw. Mittelstandsfreundlichkeit herangezogen? Wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen?