Redner: Heiko Bär, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren Stadträte,
verehrte Gäste,
sehr geehrter Herr Wirtschaftsbürgermeister,

in den nächsten Jahren stehen uns wegweisende Entscheidungen in der Entwicklung der mitteldeutschen Flughäfen bevor! Überkapazitäten auf der einen Seite und die neue Konkurrenz von „Berlin-Brandenburg-International“ auf der anderen Seite bringen Veränderungen und Handlungsbedarf mit sich. Für uns als Leipziger muss dabei klar sein: der Flughafen Leipzig-Halle ist der zentrale Flughafen Mitteldeutschlands sowohl im Fracht- als auch im Passagierverkehr. Und: Er ist einer der wichtigsten Standortfaktoren für die Logistikbranche und die Wirtschaftsunternehmen dieser Stadt.

Unsere Anteile an der Mitteldeutschen Flughafen AG sind mehr als ein symbolischer Beitrag. Sie sind Ausdruck und Signal an die anderen Gesellschafter, d.h. insbesondere die Bundesländer, dass Leipzig ein verlässlicher kommunaler Partner beim Betrieb und Unterhalt eines Flughafens ist. Unsere Partner – das sind die Entscheidungsträger im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt – sollen wissen, dass bei jedweder Neuordnung der Luftverkehrsinfrastruktur in Mitteldeutschland die Stadt Leipzig ein besonders hohes Interesse an der Weiterentwicklung unseres Flughafens hat und diese auch entsprechend unterstützt. Dazu gehört auch – und hier gebe ich dem Antragsteller in anderen Initiativen, die dieser entwickelt, durchaus Recht – die breite Akzeptanz in der Bevölkerung durch alle finanziell sinnvollen Lärmschutzmaßnahmen, die die wirtschaftliche Nutzung des Flughafens nicht beeinträchtigen.

Es ist aber ein fataler Irrtum, zu glauben, eine Verringerung der Anteile sei lediglich ein belangloses Signal an die Wirtschaft und bliebe in jeden Fall ohne negative Folgen. Nein, wir treffen damit eine Entscheidung, die definitiv an anderen Stellen – in den Verkehrsministerien der Bundesländer z.B. – ebenfalls entscheidungsrelevant ist. Wo würden Sie denn als Bundesland Flughafenkapazitäten konzentrieren? Dort, wo sie wissen, dass sich eine Kommune im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit beteiligt und ihr Projekt unterstützt? Oder dort, wo sie Zweifel an der Kooperation hätten, weil die Kommune eine Beteiligung oder Nichtbeteiligung als belanglose Symbolik versteht? So etwas kann ganz schnell schmerzhafte Folgen haben und zwar für wesentliche Standortkriterien, dann aber mit ganz realen Auswirkungen auf die Wirtschaft – ganz realen!

Das richtige Signal, welches der Stadtrat heute setzen muss, lautet: Genau hier, zwischen Leipzig und Halle ist der bestmögliche Standort für einen mitteldeutschen Verkehrsknotenpunkt, für einen zentralen Fracht- und Passagierflughafen, mit einem starken und verlässlichen kommunalen Partner, der sich hinter das Projekt stellt, sich beteiligt und sich auch um eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung kümmert.
Ich empfehle Ihnen deshalb die Ablehnung des Antrages.
Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Bei dem Vorliegen dieses Antrags habe ich das Gefühl, ein Déjà vu zu erleben, denn vor vier Jahren war bereits ein ähnlicher Antrag der CDU-Fraktion im Verfahren, welcher die Leipziger Polizeiverordnung ergänzen wollte, um ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Ich kann daher nur das wiederholen, was Herr Dyck bereits im Februar 2008 gesagt hat. Seien wir ehrlich, sprechen wir es aus: Es geht vordergründig gegen all die Gruppen und Einzelpersonen in unserer Stadt, die meist aus ihrer individuellen Notlage heraus vor Kaufhallen, Imbissständen und an Hausecken stehen oder an Haltestellen und auf Parkbänken sitzen und schon tagsüber ausufernd Alkohol trinken. Und das mit allen unangenehmen Begleiterscheinungen, die mir persönlich auch nicht gefallen und die Sie zum Teil in ihrem Antrag beschreiben. Sie wollen diese Menschen verdrängen, nicht um ihnen zu helfen, sondern um das ästhetische Empfinden anderer Bürger nicht zu strapazieren.

Das ist genauso pharisäerhaft, wie, wenn in anderen Staaten die Alkoholflasche in der Öffentlichkeit in einer Papiertüte versteckt wird. Wollen wir das auch? Nach dem Motto was ich nicht sehe oder weiß, macht mich nicht heiß. Nein – dieser Wunsch nach erweiterten Restriktionen ist falsch. Es ist eben nicht ein Ordnungsproblem wie Sie ausführen, sondern vorwiegend ein soziales und gesellschaftliches Problem.
Wir müssen uns also zu erst diese Fragen stellen, die natürlich in der Großstadt eine andere Dimension einnehmen und vor allem in den dörflich geprägten Randlagen unserer Stadt für Irritationen sorgen können. Obwohl auch dort rund um das örtliche Brauchtum bis zur Besinnungslosigkeit gesoffen wird. Von alt und jung.
Wir möchten das Problem weder ignorieren noch verharmlosen, denn die Sorgen vieler Menschen sind berechtigt. Ja, Alkoholabhängigkeit ist ein ernstes Problem, nicht umsonst fließen knapp 60 Prozent der Gelder der städtischen Drogenpolitik in die Behandlung und Bekämpfung dieser Sucht. Mit einer Verdrängung dieser Menschen aus dem Stadtbild werden wir das Problem nicht lösen!

Im Verwaltungsstandpunkt wird ausgeführt, dass, wenn Sie ihre eigene Begründung heranziehen würden, auf mindestens zwei der drei genannten Plätze ein Alkoholverbot rechtlich nicht zulässig wäre. So heißt es im Verwaltungsstandpunkt “Der bloße Nachweis alkoholbedingter Handlungen und Randerscheinungen wie Belästigungen der Allgemeinheit, Urinieren in der Öffentlichkeit, Vermüllung des Umfeldes, aggressives Betteln u. a., also Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, reichen nicht aus um ein solches Verbot mittels Polizeiverordnung zu rechtfertigen.” Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Straftaten eine typische Folge des Alkoholkonsums außerhalb von Gaststättenflächen sind. Trotz der rechtlichen Bewertung greift die Stadtverwaltung der Analyse vorweg und will, dass wir heute die Grundlage für ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit schaffen, wahrscheinlich nur, um Konflikten aus dem Weg zu gehen. Daher können wir auch den Verwaltungsstandpunkt nur ablehnen.

Beim Antrag beschleicht einen ohnehin das Gefühl, dass es gar nicht darum ging, mögliche Plätze zu identifizieren, auf die die engen rechtlichen Vorgaben zutreffen, denn bei zwei Plätzen geht es vorrangig darum, Probleme aus unserem Blickfeld zu schaffen. Sollte es jedoch tatsächlich einen Platz geben, bei dem nach einer genauen Analyse der rechtliche Rahmen erfüllt ist, erwarten wir von der Stadtverwaltung, dass Sie initiativ auf die Fachausschüsse, den Kriminalpräventiven Rat und den Drogenbeirat zugeht und eine Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreitet. Der Vorschlag kann, muss aber nicht ordnungspolitisch sein.

Abgesehen von den rechtlichen Bedenken halten wir den permanenten populistischen Ruf nach schärferen Verordnungen für den falschen Weg, zumal dann gesellschaftlicher Frust erzeugt wird, wenn die beabsichtigten Ziele auch durch vermeintlich schärfere Maßnahmen nicht erreicht werden. Weil unter anderem schon jetzt die Ordnungswidrigkeiten nach §19 der Leipziger Polizeiverordnung nicht geahndet werden oder wegen fehlender Beweislast nicht geahndet werden können. Durch die von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene sogenannte Polizeireform wird die Situation sicher nicht besser.

Redner: Gerhard Pötzsch, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Es gibt Einrichtungen in dieser Stadt, auf die wir alle miteinander stolz sein können. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken gehören zweifelsohne dazu!
Wir werden im Herbst dieses Jahres,  nach der baulichen und brandschutztechnischen Rekonstruktion, die Wiedereröffnung der Zentralbibliothek drüben am Leuschner-Platz erleben. Ich persönlich freue mich darauf!
Die rasante Steigerung der Besucherzahlen und Entleihungen in den zurückliegenden Monaten – selbst ungebrochen im noch andauernden Zeitraum des Interims – was mit hohen zusätzlichen Arbeitsbelastungen für alle Mitarbeiter verbundenen ist, sind wirklich erstaunlich!
Für diese Leistung gebührt allen Mitarbeitern unser Dank!

Auch die Fraktionen hier im Rat und die Verwaltung haben Anteil an dieser insgesamt positiven Entwicklung. Unabhängig davon, wer die Anträge zur Korrektur oder Optimierung von Verwaltungsvorschlägen in der Vergangenheit im Einzelnen gestellt hatte, wir haben, nach den unerlässlichen Auseinandersetzungen in den Fachausschüssen und Fraktionen, dann hier im Rat gemeinsam, und immer mit deutlichen Mehrheiten, die richtigen und notwendigen Beschlüsse gefasst. Exakt dieses Bewusstsein gegenüber einer solch wichtigen Kultureinrichtung der Stadt zeichnet den Rat der Kulturstadt Leipzig auch aus!
Eine Bemerkung will ich mir nicht verkneifen: bezüglich eines neuerworbenen Klangmöbels hallen leise Missklänge nach. Schade drum!

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir, hinsichtlich der weiteren Verbesserung der bibliothekarischen Versorgung, eine vernünftige Erhöhung der Erneuerungsqote des Medienbestandes, und der, für einen qualitativ hochwertigen Betrieb einer solchen Einrichtung unerlässlichen Mitarbeiterzahl, in den uns bevorstehenden Haushaltsdiskussionen, ebenfalls mehrheitlich vernünftige Entscheidungen treffen werden.
Nicht alles, was wünschenswert oder vorstellbar ist, werden wir umsetzen können. Nach dem Streit folgt der Kompromiss. Das ist Politik.
Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 3.1 wird wie folgt geändert:

Über die Konzentration der drei Standorte in Grünau zu einem einzigen in Grünau-Mitte wird im Rahmen einer gesonderten Vorlage entschieden. Bis dahin bleibt der Status quo (drei Standorte) erhalten.

Begründung:

Die Verwaltung prüft und plant gegenwärtig die Konzentration der drei Grünauer Bibliotheksstandorte. Noch sind Standort, Anbindung, genaue Ausstattung und Investitionssummen ungewiss. Da es für den Status quo als auch für die Konzentration jeweils Vor- und Nachteile gibt, kann eine Entscheidung nur von den genauen Umständen abhängen. Eine Prüfung und Planung macht Sinn, ihre Ergebnisse sind jedoch noch nicht abschätzbar. Es muss ergebnisoffen geprüft werden. Eine Vorfestlegung des Stadtrates, unabhängig von der zukünftigen Vorlage, und damit ein „Entscheidungszwang“ des Stadtrates sind nicht sinnvoll und nicht notwendig.
 
Die LSB planen die intensive Kommunikation über die mögliche zukünftige Bibliotheksstruktur in Grünau mit den Bürgern vor Ort, z.B. im Rahmen eines Forums Grünau. Um die Meinungen und Positionen der Bürger ernst nehmen zu können, ist es nötig, ohne Vorfestlegungen in die Bürgerbeteiligung zu gehen. Die Stadt manövriert sich ansonsten in eine vor Ort kritikwürdige Situation von Entscheidungsvorwegnahmen („das hat der Stadtrat bereits beschlossen“).

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

heute geben wir endlich den Startschuss für die weitere Entwicklung unseres Schulnetzes. Viel Zeit ist dabei ins Land gegangen, an einigen Stellen hat uns die Entwicklung bereits eingeholt, wie z. B. an der 5. Grundschule in Mitte.
Erst mit der Auflösung des Schulverwaltungsamtes und der Umsetzung des Amtsleiters, der die wachsenden Bedarfe zu spät erkannte, konnte die Schulentwicklungsplanung richtig durchstarten.

Durch die frühzeitige Einbindung von Stadträten, der Bildungsagentur und der Elternvertreter (denen wir sehr für ihre Arbeit, Zeit und Geduld danken) konnte nun die Arbeit unter Federführung des Amtes für Familie und Bildung richtig durchstarten. Nur durch diese Zusammenarbeit war es möglich, die nun vorliegende konsensfähige Entwicklungsplanung vorzulegen. Die Zusammenarbeit war geprägt von Vertrauen und Ehrlichkeit.
Wir wissen, dass unsere Arbeit jetzt erst richtig beginnt, denn die zu Grunde liegende Bevölkerungsprognose ist aus dem Jahr 2009. Die Schulentwicklungsplanung muss ständig weiterentwickelt werden, denn besonders die kleinräumlichen Prognosen für die Berechnung der Grundschulplätze sind besonders schwierig zu erstellen.

Der Hauptschwerpunk unserer Arbeit wird nun die Suche nach geeigneten Standorten für die neu zu eröffnenden Schulen sein. Die Priorität liegt dabei auf der Reaktivierung alter Schulgebäude. Dennoch wird es an einigen Stellen Neubauten geben.
Bei der Suche nach geeigneten Grundstücken ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt nötig. Ich begrüße ausdrücklich den Antrag der Linken, den Unterausschuss mit Mitarbeitern dieses Amtes zu bereichern.

Alle Ämter dieser Stadtverwaltung müssen nun endlich zur Kenntnis nehmen, wie wichtig die Suche nach geeigneten Grundstücken ist, wie schnell wir die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstellen und wie effektiv wir beim Bau sein müssen, um unser Schulnetz zukunftsfähig zu gestalten. Unverständlich sind für mich in diesem Zusammenhang Aussagen, dass bestimmte Grundstücke nur für Investoren zur Verfügung stehen.
Ist die Stadt Leipzig nicht auch ein Investor?
Ist ein attraktives, modernes Schulnetz nicht auch ein wichtiges Kriterium für Investoren?
Die Stadt Leipzig muss in den nächsten Jahren sehr viel Geld für neue Schulen investieren. Wir können es uns nicht leisten, Schule an zweitklassigen Lagen zu etablieren, die für die Eltern und Schüler nicht attraktiv genug sind. An einem Gebäude kann man viel ändern, nur die Lage nicht.

Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeister und verehrter Herr Oberbürgermeister,
wir alle sollen diese Vorlage als Startschuss sehen. Es muss eine neue Qualität in der Zusammenarbeit der Ämter geben und es müssen klare Prioritäten bei der Suche nach Standorten gesetzt werden!
Die Zeit drängt, denn die Kinder, der geburtenstarken Jahrgänge sind bereits in den Grundschulen. In einigen Stadtteilen sind die Grundschulen jetzt schon so voll, dass immer weniger Platz für die Horte vorhanden ist.

Wir müssen handeln – sofort!

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. jährlich mindestens 30 Mio. Euro städtische Eigenmittel für Schulinvestitionen und für die bauliche Wertunterhaltung (BU) für Schulen und Schulsporthallen in den Haushalt der Stadt Leipzig einzustellen.
2. zusätzliche Steuereinnahmen und andere Mehreinnahmen zu 50 Prozent für die Bildungsinfrastruktur (Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen) aufzuwenden.
3. die Kosten für die Reaktivierung bzw. Schulneubau von benötigten Schulstandorten nach aktualisierter Geburtenzahlenprognose beim Freistaat Sachsen einzufordern.
4. beim Freistaat Sachsen einzufordern, dass als ausschlagendes Kriterium für die Vergabe der Fördermittel Schulhausbau die Schülerzahlen und Prognosen über deren Entwicklung sind.
5. sich gegenüber der Sächsischen Landesregierung für eine stärkere Landesförderung bei Schul- und Kitahausbau einzusetzen und ein Sonderprogramm für die stark wachsenden Oberzentren einzufordern.

Begründung:
Die Stadt Leipzig ist eine wachsende Stadt. Alle Bevölkerungsprognosen wurden spätestens seit 2005 übertroffen. Die erfreuliche Entwicklung stellt die Kommune aber auch vor große Herausforderungen. Um die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen zu können, bedarf es erheblicher Mehrausgaben. Insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur, aber auch in anderen Bereichen wie Verkehr, Wohnen und Gesundheit.

Die letzten Schulaufhebungen erfolgten bereits angesichts wieder steigender Geburtenzahlen.
Hinzu kommt, dass der Freistaat Sachsen seine Schulbaufördermittel ungleichmäßig und intransparent über die kreisfreien Städte und Landesdirektionen verteilt und diese zudem aktuell stark gekürzt hat.
Damit zieht sich das Land aus der Verantwortung zurück und lässt vor allem die wachsenden Oberzentren Leipzig und Dresden mit der Herausforderung steigender Geburtenzahlen allein.
Zusätzliche Förderprogramme zur Bewältigung ansteigender Schülerzahlen plant die Staatsregierung derzeit nicht (vgl. Kleine Anfrage zur Fördermittelvergabepraxis im Landtag, Drucksache 5/7432).

Trotz des beachtlichen Mitteleinsatzes sind die Probleme nach wie vor groß. Der Neubau von zwingend erforderlichen Kapazitäten für die zunehmende Schülerzahl bindet so viele Mittel, dass für Abbau des Sanierungsstaus kein Spielraum mehr ist. Für dutzende von dringend sanierungsbedürftigen Schulen gibt es selbst mittelfristig keine Perspektive. Und trotz einiger Neubauten müssen viele Schulen bis an die Grenze des gesetzlich erlaubten ausgelastet werden, um die Pflichtaufgabe bewältigen zu können. Neue Anforderungen wie die auch vom Land geforderte Stärkung „inklusiver Bildung“, bleiben weitestgehend ausgeblendet.

Dieser Einbruch bei den Fördermitteln steht in klarem Widerspruch zu den steigenden Anforderungen, die sich aus der demographischen Entwicklung ergeben. Auch der kommunale Finanzausgleich berücksichtigt nur unzureichend die besonderen Lasten einer wachsenden Stadt. Hält die Unterfinanzierung an, ist die Qualität der Bildung nicht nur in Leipzig ernsthaft bedroht.

Dresden, Chemnitz und viele andere Kommunen stehen vor ähnlich großen Problemen, die Pflichtaufgabe der Bereitstellung ausreichender Schul- und Kitaplatzkapazitäten zu gewährleisten. Der Sanierungsstau nimmt eher zu als ab. Von den Städten einzeln vorgetragene Kritik hat aber die radikale Kürzung der Schulbauförderung auf Landesebene nicht verhindern können. Gemeinsam wird es leichter sein, die Dringlichkeit zusätzlicher Mittel zu verdeutlichen und eine grundsätzliche Kurskorrektur zu erreichen. Für eine Aufstockung der Mittel könnten beispielsweise die so genannten Abrechnungsbeiträge aus dem kommunalen Finanzausgleich genutzt werden, die Ende 2011 bereits auf rund 180 Mio. Euro aufgelaufen sein sollen und 2013 zur Auszahlung kommen.

Beschlussvorschlag: 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Fachausschuss Stadtentwicklung
und Bau bis Ende 2012 ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Magistrale Georg-Schwarz-Str. im Abschnitt zwischen Bischofstraße und Philipp-Reiss-Str. unabhängig vom jetzigen Förderkonzept in der Zukunft aufgewertet werden kann.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie ein Verfügungsfonds für investive und nichtinvestive Maßnahmen für den unter Punkt 1 beschriebenen Bereich eingerichtet werden kann. In diesem Zusammenhang soll sich der OBM gegenüber dem Freistaat für eine Änderung der Fördervorschriften einsetzen, damit ein solcher Verfügungsfonds angelegt werden kann.

Begründung:
Die Georg-Schwarz-Straße verbindet als zentrale Magistrale die Stadtteile Lindenau und Leutzsch. Eine Aufwertung mit investiven und nichtinvestiven Maßnahmen ist für die gesamte Magistrale erforderlich, nicht nur für einen Teilabschnitt.
Der Verfügungsfonds unterstützt mit öffentlichen und privaten Mitteln geeignete Maßnahmen zur Stärkung und Qualifizierung der Georg-Schwarz-Straße unter Beteiligung Dritter. Diese Möglichkeit soll für alle Abschnitte der Straße gleichermaßen gelten.
Mit Ratsbeschluss vom 29.02.12 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost mussten die Fördergebiete im Programmteil Aufwertung deutlich reduziert werden. Davon ist auch o.g. Abschnitt der Georg-Schwarz-Straße betroffen.