Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Sanierung der Brücke in der Bornaischen Straße die Realisierung von Querungshilfen (Höhe Prinz-Eugen-Str. und Höhe Liechtensteinstr.) in die Planungen aufgenommen werden können.
Als Überbrückung bis zur Sanierung soll die Stadtverwaltung bis zum Ende des 1. Quartals 2011 prüfen, inwiefern das Aufstellen von Warn-/Hinweisschildern auf der Bornaischen Straße zwischen Prinz-Eugen-Straße und Liechtensteinstraße möglich ist.

Begründung:
Zahlreiche Connewitzerinnen und Connewitzer nutzen diese Strecke, um ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad  in Kindertageseinrichtungen nach Lößnig  bzw. die Lößnigerinnen und Lößniger, um ihre Kinder in der Gegenrichtung nach Connewitz zu bringen. Außerdem wird die Strecke von zahlreichen Schülerinnen und Schülern des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft und Verwaltung (BSZ 2) genutzt. Des Weiteren befindet sich in diesem Bereich der Zugang zum S-Bahn-Haltepunkt Connewitz, der nach Fertigstellung des City-Tunnels an Bedeutung gewinnen wird.
Da stadteinwärts und stadtauswärts zwischen Prinz-Eugen-Straße und Ernst-Toller-Straße parken verboten ist und nur eine geringe bauliche Dichte vorherrscht, verleitet die Strecke viele Autofahrer zum zu schnellen fahren. Hinzu kommt, dass durch die Brücke über die Bahnanlagen die Sicht auf herankommende Fahrzeuge erschwert wird.
Zusätzliche Querungshilfen auf dem Teilstück der Bornaischen Straße zwischen Prinz-Eugen-Straße und Liechtensteinstraße können diese Gefahrenstelle erheblich entschärfen und ein weitestgehend gefahrloses Überqueren ermöglichen.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

Am 23. 02. 2005 hielt ich meine erste Rede im Stadtrat und brachte den Antrag meiner Fraktion zur Schaffung einer zentralen Vermittlung für Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze sowie für Tagesmütter ein. In der Begründung führten wir an, dass wir eine Vermittlung anstreben, die den Eltern ohne lange Wege einen Überblick über vorhandene Angebote und Plätze ermöglicht.

Nach Jahren der Vorbereitung wurde das Internetportal KIVAN entwickelt. Bis heute ist es jedoch nicht gelungen, alle Träger in dieses Portal zu integrieren. Vielfältig sind die Bedenken und auch die technische Umsetzung, also die Einspeisung der Informationen, läuft nicht optimal.

Öffentliche und freie Träger sollten zum Wohle der Kinder und deren Eltern zusammenarbeiten. Die Verfahren zur Vergabe der Plätze für alle Einrichtungen, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, sollten gleich sein. Für alle muss es die Zugangsgerechtigkeit geben.
Es kann nicht sein, dass ein Träger unter bestimmten Eltern mit entsprechendem sozialem Hintergrund auswählt und andere Eltern keine Chancen haben, Plätze zu bekommen.

Das Portal bietet die Möglichkeit der Platzreservierung, die Verträger werden nach einem persönlichen Gespräch in der Einrichtung abgeschlossen. Genau an dieser Stelle können die Leiter der Einrichtung prüfen, ob die Vorstellungen der Eltern und das Konzept übereinstimmen.

Wir hoffen, dass die Diskussion über dieses Thema die Bereitschaft der Träger fördert, ihre Einrichtung im Internetportal zu präsentieren, damit Zugangsgerechtigkeit hergestellt wird.

In Absprache mit den Ausschüssen lautet der neue Antrags- bzw. Beschlusstext:
Kita-Platz-Einstellung in das Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie alle freien, öffentlich geförderten Kita- Plätze unabhängig von deren Träger in das Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de eingestellt werden können.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte, werte Gäste!

Seit der Zuschaltung dieses Portals gab es einige Kinderkrankheiten des Systems, ein paar mehr Träger, die sich nicht einbringen und jede Menge unzufriedene Eltern.
Aber ein paar Dinge funktionieren auch schon erfolgreich:
– es gibt endlich eine Informationsplattform  mit der Gesamtübersicht des Angebots der Einrichtungen
– eine Platzreservierungsmöglichkeit
– die verwaltungstechnische Vereinfachung (das Jugendamt kann auf aktuelle Zahlen der Belegung, Veränderung von Verträgen und anderer verwaltungsinterner Dinge zugreifen)

Es gibt zahlreiche Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Systems, wie z. B. die Verlängerung der Anmeldefrist. Eines wird das System jedoch nie können: ausreichend Plätze schaffen.

Wir haben uns in den Fachausschüssen, in Fraktionen und mit betroffenen Eltern oft mit Vor- und Nachteilen beschäftigt. Für meine Fraktion bleibt das wichtigste Ziel dieses Systems die gerechte, einheitliche und verbindliche Vergabe von Betreuungsplätzen.
Vielen Eltern, aber auch so manchen Kita-Leitern ist die Funktion des Systems immer noch nicht klar.

Für die Stadt ist KIVAN ein zusätzliches, ergänzendes Angebot für die Recherche nach und ggf. die Reservierung von Tagesbetreuungsplätzen.
Das heißt, Eltern sollten noch immer von Einrichtung zu Einrichtung laufen und nach freien Plätzen fragen. Es ist nicht eindeutig geregelt, dass alle freien Plätze ins Portal gestellt werden müssen.
Eine gerechte Vergabe der Plätze kann es aber nur geben, wenn alle Eltern freiwerdende Plätze einsehen können.

Mir ist klar, dass sich an dieser Situation so lange nichts ändern wird, bis alle Träger alle Plätze einstellen oder bis es ein Überangebot an Plätzen gibt.
Meine Fraktion nimmt die Evaluation mit verbleibender Unzufriedenheit zur Kenntnis und stimmt den Punkten 2 und 3 zu.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

die SPD-Fraktion begrüßt die Vorlage zum Kriminalpräventiven Rat ausdrücklich. Mit einer Beschlussfassung im Stadtrat wird der kriminalpräventive Rat legitimiert und wir holen ihn aus einer gewissen Unverbindlichkeit heraus.

Gleichzeitig verleihen wir damit dem Präventionsgedanken einen höheren Stellenwert. Diese Aufwertung ist notwendig, da der Gedanke von Prävention durch Repression häufig noch immer vorherrscht. Dieser Gedanke kommt teilweise auch in den „Leitlinien zur Zusammenarbeit der Stadt Leipzig, der Polizeidirektion Leipzig und der Landesdirektion Leipzig – Sicherheit und Ordnung“ zum Ausdruck. Als Stadträte sollten wir daher darauf achten, dass auch bei der Arbeit des Kriminalpräventiven Rates Prävention noch größer geschrieben wird.

Die Vorlage führt dazu, dass wir uns wesentlich regelmäßiger als bisher in den Fachausschüssen mit Fragen von Prävention, auch in Verbindung mit Intervention und Repression auseinanderzusetzen. So ist eine quartalsweise Berichterstattung im Fachausschuss Umwelt und Ordnung in dieser Vorlage fest verankert. Zusätzlich sollten auch die anderen Fachausschüsse themenbezogen eingebunden werden, denn Prävention muss ressortübergreifend, interdisziplinär und interinstitutionell stattfinden.

Wichtig ist auch, dass der Stadtrat besser in die Entscheidungsfindung eingebunden wird, da die Sicherheitskonferenz zum beschließenden Organ wird und Stadträte an der Vorbereitung der Sicherheitskonferenz beteiligt werden. Bisher hatte die Sicherheitskonferenz für die Stadträte lediglich einen informatorischen Charakter. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der verschiedenen Gremien des Kriminalpräventiven Rates fand daher nicht statt.
Eine Mitarbeit von Stadträten im Lenkungsgremium des KPR, was von einigen Stadträten gefordert wird, halten wir aber für kontraproduktiv, da es die Möglichkeit geben muss, dass Polizei und Verwaltung offene und ehrliche Manöverkritik üben können, ohne das der Stadtrat dabei involviert werden muss.

Auf der Sicherheitskonferenz vom 2. August 2010 erklärte Wiebke Steffens vom bayrischen Landeskriminalamt und vom Deutschen Präventionstag, dass sich die Einsicht durchsetzen muss, dass Prävention Chefsache, also Bürgermeisterpflicht ist. Eingang in die uns vorliegende Beschlussvorlage hat dieser Vorschlag nicht gefunden. Dies hätte nämlich bedeutet, dass der Kriminalpräventive Rat mindestens direkt dem Dezernentenbereich Umwelt, Ordnung und Sport zugeordnet wird oder darüber hinaus sogar eine Angliederung der Geschäftsstelle des Kriminalpräventiven Rates an ein mögliches Referat „Prävention“ stattfindet. Ersteres ist beispielweise in Düsseldorf der Fall, letzteres in Dresden. In beiden Fällen würde der Stellenwert der Prävention bei der Kriminalitätsbekämpfung gesteigert und die bereichsübergreifende Kooperation könnte enger sowie effizienter gestaltet werden.

Mit unserem Ergänzungsantrag beauftragen wir daher die Stadtverwaltung kurzfristig, eine Angliederung direkt im Dezernentenbereich Umwelt, Ordnung und Sport zu überprüfen und in der Langfristperspektive ein mögliches Referat „Prävention“ zu untersuchen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine breite Unterstützung für unseren Ergänzungsantrag.

 

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

Deutschland hat – neben der Flüchtlingsanerkennung selbst eingereister Asylbewerber – wiederholt seine Bereitschaft gezeigt, Menschen in akuten, existenziellen Krisensituationen vorübergehenden Schutz zu gewähren.
So fanden unter anderem 30.000 vietnamesische Bootsflüchtlinge in den siebziger und frühen achtziger Jahren oder 1992 knapp 350.000 bosnische Kriegsflüchtlinge Schutz in Deutschland und in jüngster Zeit hat die Bundesrepublik durch Aufnahme einer kleinen Gruppe usbekischer Flüchtlinge die weltweite Suche nach einer dauerhaften Lösung für diese besonders schutzbedürftigen Menschen beendet.

Ein Großteil dieser Personen ist inzwischen in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt, andere hingegen haben sich mittlerweile in unsere Gesellschaft integriert und teilweise die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.
In Deutschland existiert allerdings bislang kein standardisiertes Verfahren für eine systematische Aufnahme und dauerhafte Integration von Flüchtlingen aus Erstaufnahmeländern, denen weder in ihren Herkunfts-, noch in ihren jeweiligen Zufluchtsstaaten eine zufriedenstellende dauerhafte Lösung in Aussicht steht.

Resettlement bezeichnet eine dauerhafte Neuansiedlung besonders gefährdeter Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollumfänglichen Flüchtlingsschutz gewährt und eine fundierte Integrationsperspektive eröffnet.
Die heute zur Abstimmung stehende Vorlage „Save me! – Leipzig sagt JA zur Aufnahme von Flüchtlingen“ möchte vor diesem Hintergrund für die Einrichtung eines regulären, standardisierten Resettlement-Verfahrens in der Bundesrepublik werben. Die Stadt Leipzig erklärt mit dieser Vorlage ihre grundsätzliche Bereitschaft, Flüchtlinge im Rahmen eines Resettlement-Programms der Bundesregierung aufzunehmen und bestmöglich zu integrieren.

Die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem vermeintlich sicheren Erstaufnahmeland ist ein wichtiger Baustein einer humanitären und modernen Flüchtlingspolitik. Darüber hinaus leistet Resettlement einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und Lastenteilung.

Wir werden der Vorlage zustimmen und hoffen auf eine breite Mehrheit in diesem Hause.

Antrag der SPD-Fraktion

 

Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und bei den Mitgliedern des gleich lautenden Ausschusses des Deutschen Bundestages dafür einzusetzen, dass die im Bundesverkehrswegeplan als lfd. Nr. 107 enthaltene Autobahn A 72 im Abschnitt AK A 38/A72 bis AS Leipzig/Connewitz als „Neues Vorhaben mit Planungsrecht“ im Weiteren Bedarf gestrichen wird.
Stattdessen soll dieser Bereich weiterhin durch eine vierspurige Bundesstraße als B 2 bedient werden.
2. Die Ratsversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, sich gegenüber dem Straßenbauamt Leipzig für eine Alternativplanung zur derzeitigen Aus- und Umbauplanung mit dem Ziel einer Tieferlegung des Bundesstraße B 2 im Bereich des AGRA-Parkes im Zuge des Neubaus dieser Bundesstraße einzusetzen.

Begründung:
Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist die Weiterführung der A 72 bis an die Stadtgrenze von Leipzig enthalten (siehe http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/34282/publicationFile/969/sachsen.pdf). Da mit der Fortführung des Ausbaus der A 72 über das Kreuz mit der A 38 hinaus deutlich mehr Verkehr in die Stadt bis zum Innenstadtring hineingezogen werden würde, lehnt Leipzig diese Variante ab. Die neueste Verkehrsprognose sieht eine Zunahme von derzeit 41.000 Fahrzeugen/Tag auf 60.000 Fahrzeuge pro Tag in den nächsten zehn Jahren in diesem Bereich.
Durch den Ausbau der Bundesstraße auf Autobahn-Standard würden außerdem viel größere Auf- und Abfahrten und damit deutlich mehr Flächen benötigt und versiegelt. Außerdem müsste in Landschafts- und Naturschutzgebiete des Auenwaldes eingegriffen werden.

Die Bundesstraße B 2 im Leipziger Süden wurde zwischen 1972 und 1976 als Braunkohleersatzmaßnahme gebaut. Die letzte große Sanierung liegt zwölf Jahre zurück. Bereits im Jahr 2000 wurden Spannungsrisskorrosionen an der Brücke festgestellt. Sie ist seitdem in der Gefährdungsklasse 1 (höchste Gefahrenklasse) eingestuft.
Das Straßenbauamt Leipzig als zuständige Straßenverkehrsbehörde plant nunmehr einen Neubau der B 2 und favorisiert eine neue Straßenbrücke in Höhe des Agra-Parkes. Damit würde die Zerschneidung des Parks an der Stadtgrenze von Leipzig und Markkleeberg für die nächsten 100 Jahre manifestiert werden. Der denkmalgeschützte AGRA-Park ist ein Schlüsselprojekt des „Grünen Ringes“ und liegt größtenteils in einem Vogel- und Landschaftsschutzgebiet
Die Baukosten für eine neue Brücke werden vom Straßenbauamt mit 16,5 Millionen Euro prognostiziert. Da Umweltauflagen (z.B. Lärmschutzwand) jedoch in keiner Weise bisher berücksichtigt wurden, sind höhere Kosten somit wahrscheinlich.
Die Alternativplanung der Stadt Markkleeberg sieht laut einer Machbarkeitsstudie dagegen einen gedeckelten Einschnitt (tunnelartige Tieferlegung) auf einer Länge von 380 Metern mit zwei Einfahrrampen im Norden und Süden vor. Die Studie greift die Planungen des Straßenbauamtes (vier Fahrspuren zuzüglich Standstreifen) auf und rechnet mit Kosten von insgesamt 24 Millionen Euro.
Durch den Verzicht auf den Autobahnausbau-Standard werden Mittel in Größenordnung frei, die die möglichen Mehrkosten der gedeckelten Tieferlegung im Vergleich zur Brückenvariante kompensieren.

Ansprechpartner: Axel Dyck (Kontakt: 0177-6659311)

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion

Die SPD-Fraktion stellte zur Ratsversammlung am 20. Oktober eine Anfrage zum Thema Wohnen im Alter. Der seniorenpolitische Sprecher der Fraktion Claus Müller wollte u. a. wissen, wie hoch der Bedarf an altersgerechten Wohnungen in Leipzig ist und ob es schon Wohnungsbörsen bzw. Wohnungsberatungsstellen für barrierefreie Wohnungen in Leipzig gibt. „Der demographische Wandel schreitet auch in unserer Stadt voran. Bereits jetzt sind über 40% der Leipzigerinnen und Leipziger 50 Jahre und älter. Die SPD-Fraktion wird sich zukünftig weiter mit dem Thema einer alters- und familiengerechten Entwicklung der Wohnquartiere beschäftigen, welches für immer mehr Menschen dieser Stadt relevant wird, „ so Claus Müller.

In ihrer Antwort schreibt die Stadtverwaltung, dass der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen in Leipzig nur annährend zu bestimmen ist. Für die Barrierefreiheit von Wohnungen gilt die DIN Norm 18040-2. Die Norm umfasst den gesamten Wohnbereich und regelt Flächen, Platzbedarf sowie die Gestaltung von Wegen, Gefälle, Rampen, Treppen, Türen und WCs. Damit geht die Norm weit über den Begriff „schwellenlos“ hinaus. Geht man davon aus, dass Menschen mit körperlichen Behinderungen eine barrierefreie Wohnung benötigen, so muss von einem Bedarf von rund 11.000 Wohnungen ausgegangen werden.
Altersgerechte Wohnungen müssen nicht zwingend barrierefrei sein. Der Begriff „altersgerecht“ ist nicht geschützt. Der Seniorenbeirat hat die Definition altersfreundlicher Wohnungen vorgelegt, die derzeit mit der Stadt und den Wohnungsmarktakteuren diskutiert wird. Ergebnis des Diskussionsprozesses soll ein gemeinsames Positionspapier „Altersfreundliches Wohnen in Leipzig“ sein.
Die Statistik der Pflegebedürftigen weist in Leipzig ca. 8.300 Personen aus, die in einer Wohnung wohnen. Mindestens für diese Gruppe wäre eine altersgerechte Wohnung erforderlich. Darüber hinaus gibt es einen Anteil Älterer, der nicht pflegebedürftig ist, aber mit motorischen Bewegungseinschränken leben und beispielsweise Rollatoren oder Gehhilfen in Anspruch nehmen muss. Auch diese Personen sind eine relevante Zielgruppe für altersgerechten Wohnungsbestand, deren Bedarf auf 15.000 Wohnungen in Leipzig geschätzt wird.

Über die Anzahl der im Bau bzw. Umbau befindlichen Häuser mit altersgerechten und barrierefreien Wohnungen liegen keine verlässlichen Daten vor. Nach § 50 Abs. 1 Sächsische Bauordnung müssen bei der Errichtung von neuen Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische in der Wohnung mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Vor dem Hintergrund der Baufertigstellungen der letzten Jahre kann deshalb geschätzt werden, dass pro Jahr in Leipzig ca. 30 Wohneinheiten barrierefrei neu gebaut werden.
Eine vergleichbare Schätzung für den Umbau von Wohnungen kann nicht vorgenommen werden. Seit 2001 wurden durch die Wohnungsberatungsstelle des Sozialamtes 168 Wohnungsanpassungen begleitet.

Die Wohnberatungsstelle des Sozialamtes informiert u. a. zu altengerechtem und barrierefreiem Wohnraum, zu betreutem Wohnen und „Servicewohnen im Alter“, bietet eine Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer, berät zu baulichen Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung und im Wohnumfeld, einschließlich der Finanzierungsabprüfung, vermittelt ambulante und niedrigschwellige Hilfsangebote und berät zu Hilfsmitteln zur besseren Bewältigung des Alltages.
Auf den Internetseiten der LWB, den Genossenschaften (Kontakt, Unitas, Lipsia, Wogetra, VLW, Baugenossenschaft) sowie Haus & Grund können Wohnungen gesucht werden. Die Anbieter verwenden jedoch keine einheitlichen und geschützten Begriffe, so dass die Ergebnisse nur wenig aussagekräftig sind. So verwendet beispielsweise die LWB den Begriff „behindertengerecht“, die Unitas „seniorengerecht“ und „rollstuhlgerecht“. Auch das Internetportal www.Immoblienscout24.de kann bei der Suche nach einer altersgerechten oder barrierefreien Wohnung unterstützen. Allerdings ist auch hier zu hinterfragen, wie korrekt die begriffliche Zuordnung der Wohnungen erfolgt.“

Ansprechpartner: Claus Müller (Kontakt: 0341-5906572)