Rede von Stadtrat Heiko Bär

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren Stadträte,
sehr geehrte Gäste,

zur Aufarbeitung eines Unrechtsstaates, wie dem der SED, gehört sowohl der souveräne Umgang mit Schuld, Reue und Vergebung, als auch der bewußte Umgang mit Schulduneisichtigkeit und demzufolge weiterer berechtigter Anklage und Kritik.

Die neuerliche Durchführung von Stasiüberprüfungen im Stadtrat und Einrichtung eines Bewertungsausschusses sind dafür in jeder Hinsicht ein gebotenes Instrument. Denn gerade ein solcher Ausschuß ermöglicht es, ganz individuell ernsthafte Einsichten, Reue und persönliche innere Veränderung als Basis einer Vergebung zu prüfen. Das ist der einzig gangbare Weg. Denn die Alternative einer pauschalen Verurteilung würde Aufklärung von Unrecht, Schuldeingeständnis, Umkehr, Neuorientierung, ja und letztlich mit dem Vergeben auch eine Versöhnung der Gesellschaft verhindern.

Ich weiß natürlich, daß Versöhnung aufgrund zahlreicher einschneidender Erlebnisse gesellschaftlich oft sehr schwer ist. Aber es gibt keinen anderen und richtigen Weg, als denen, die ihr individuelles Versagen aufrichtig quält und reut, und die um ernsthafte Vergebung ihrer Schuld bitten, eine neue Chance in unserer Gesellschaft zu geben.

Doch leider muß auch in Rahmen dieses individuellen, nicht pauschalisierten Umgangs mit dem Unrecht der Vergangenheit festgesellt werden, daß es noch viel zu oft zu Uneinsichtigkeit, Betonkopfverhalten, Beharren und sogar Verleugnung von Verbrechen durch ehemalige Stasi-Täter kommt. Und zwar nicht nur im Einzelfall, sondern mittlerweile systematisch, vereinigt und organisiert. Hier ist ganz klar politisch Kante zu zeigen. (Das kann und darf im politischen Raum übrigens nicht Aufgabe des Bewertungsausschusses sein, aber deshalb spreche ich es hier und jetzt an, weil es zum Gesamtthema dazugehört.)

Es ekelt einen regelrecht an, wenn man sich die Veröffentlichungen von einzelnen Vereinigungen und Organisationen anschaut, die mal mehr oder mal weniger neben anderen Zielstellungen auch eine Rehabilitierung der Stasi und des ganzen Unrechtsapparates der SED-Diktatur anstreben. Namentlich nenne ich hier die Vereine ISOR, GRH und GBM. In den Veröffentlichungen der drei liest man ständig von der „Verunglimpfung der DDR“, während der BRD gleichzeitig der freiheitlich-demokratische Charakter und die Rechtsstaatlichkeit abgesprochen wird. Es geht sogar soweit daß  „der Kriminalisierung einzelner Organe der DDR – besonders ihrer Schutz- Sicherheits- und Rechtspflegeorgane entgegenzutreten“ sei. Mit derartigen Verlautbarungen werden bis heute – bis heute (!!!) – die Opfer der Diktatur weiter verhöhnt und Menschenrechte weiter gebrochen. Dem muß man sich politisch entgegenstellen.

Leider hat das Thema noch einen sehr unappetietlichen Haken für unsere heutige Abstimmung:
Wer sich mal für die regelmäßigen Termine, Sprechstunden und Treffpunkte der von mir benannten Vereine hier in Leipzig mal interessieren sollte, der findet eine schöne Übersicht, und zwar gleich für alle drei, nämlich auf der Internetseite
www.die-linke-in-leipzig.de. Im Übrigen hat man es auch gar nicht so weit von der Geschäftsstelle der Linken in Leipzig aus, nämlich nur eine Bürotür weiter. Fast alles ist im Karl-Liebknecht-Haus untergebracht. Die ISOR tönt sogar stolz, daß die Linke der einzige verlässliche Vertreter ihrer Interessen ist. Und Leipziger Politgrößen der Linken sind umgekehrt auf Stasi-Renter-Veranstaltungen gern gesehene Gäste. Eine angebliche Aufarbeitung der schändlichen Geschichte würde anders aussehen. Vor diesem Hintergrund frage ich mich natürlich schon, ob die Ablehnung des vorgebrachten Antrags wirklich nur aus formaljuristische Details folgt, oder ob es nicht viel mehr um ganz klare Interessenpolitik geht. Interessenpolitik für die Täter, die endlich einen Schlußstrich unter die Debatte wollen.

Und weil ich am Anfang mal zum Thema Schuld gesprochen habe, gehört dazu auch immer, eigene Schuld nicht auszublenden: Wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, dann zeigen im Allgemeinen eben drei Finger auf einen zurück. Ich muß deshalb auch noch einmal vor der eigenen Haustür kehren. Vor dem Hintergrund der oben genannten Ausführungen ist es nämlich nicht weiter verwunderlich, daß es gerade im rot-roten Berlin oder rot-roten Brandenburg immer wieder zu Skandalen kommt, beispielsweise auch im Umgang mit den oben genannten Stasi-Vereinen und unter großem Protest von Stasi-Opfern.
Derartige politischen Konstelatinen sind und bleiben (!!!) deshalb ein Fußtritt gegen die Ideale der Revolution von 1989/90.

Und gerade im Sinne dieser Ideale möchte ich um breite Zustimmung zum vorgelegten gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen dieses Hauses bitten.

Herzlichen Dank.

Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Wir stehen heute vor einer wichtigen strategischen Weichenstellung für Leipzig. Wir haben es heute in der Hand, ob unsere städtischen Beteiligungen auch auf Dauer städtische Beteiligungen bleiben oder ob alles, was lukrativ ist, verscherbelt wird.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich keine Trennung zwischen KWL, LVV und Leipzig vornehmen, denn, was immer wieder vergessen wird: Die LVV ist Leipzig! Die beiden früheren KWL-Geschäftsführer, Schirmer und Heininger, die – wie Sie alle wissen – riskante Finanzgeschäfte an den Büchern vorbei und ohne Wissen der Gremien und des Mutterkonzerns getätigt haben, haben damit nicht nur KWL und LVV in Gefahr gebracht, sondern die gesamte Stadt in unruhiges Fahrwasser gelotst.

Wenn wir uns heute einer Lösung dieses Problems verweigern, meine Damen und Herren, kann es im schlimmsten Fall zur Insolvenz der LVV kommen. Unsere städtischen Unternehmen würden damit in die Hände eines Insolvenzverwalters fallen. Und der ist nicht an den Bürgerentscheid gebunden, was unweigerlich heißt, dass Filetstücke der städtischen Holding veräußert werden würden. Damit würde unsere Daseinsvorsorge privatisiert und das kann auch nicht in Ihrem Interesse sein.

Sehr geehrte Kollegen,
ich weiß, dass uns als Stadt hierbei einiges abverlangt wird. Unsere Verschuldung würde im Zahlungsfalle sprunghaft ansteigen. Die Konsolidierungsanstrengungen der letzten vier Jahre wäre damit weitestgehend passé.
Dennoch sehe ich keine Alternative zu dieser Kapitalausstattungsvereinbarung mit der LVV und rufe Sie auf, für diese Vorlage zu stimmen, denn es geht nicht um die LVV allein – es geht um Leipzig!

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin und Stellv. Vorsitzende im FA Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, also eine Regelaufgabe nach §13 SGB VIII.
Schulsozialarbeit soll soziale Benachteiligung ausgleichen und individuelle Beeinträchtigungen überwinden helfen, um junge Menschen in ihrer schulischen Ausbildung und sozialen Integration zu fördern.

Wo muss man mehr soziale Benachteiligungen ausgleichen, als in Förderschulen und Mittelschulen?
Das sächsische Schulsystem teilt die Kinder nach der  4. Klasse auf. Die, die nicht die Bildungsempfehlung schaffen, werden eben „nur“ Mittelschüler.
Ein Mittelschullehrer, der eine 5. Klasse übernimmt, hat ca. 20 bis 25 Schüler vor sich, meistens 2/3 Jungen und 1/3 Mädchen. Die besten in der Klasse haben in Deutsch und Mathematik eine 3. In jeder Klasse sind meistens mehrere Integrationskinder. Alle Schüler der Klasse verbindet am ersten Tag: Wir sind die, die übrig geblieben sind.
Ich muss sicherlich nicht ausführen, wie viele soziale Benachteiligungen in Mittelschulklassen sonst noch zusammenkommen.

An neun Mittelschulen in Leipzig gibt es bereits Schulsozialarbeit. Durchweg wurden gute Erfahrungen gemacht. Schulsozialarbeiter übernehmen vielfältige Aufgaben, sie arbeiten mit Lehrern, Jugendamt, Eltern und Schülern zusammen.
Wichtigstes Ziel von Schulsozialarbeit ist es, Schulverweigerung entgegenzuwirken und allen Schülern zu einem Schulabschluss zu verhelfen.

Mit Schulsozialarbeit können wir die Akzeptanz von Mittelschulen erhöhen. Viele Eltern haben große Bedenken, ihre Kinder an einer staatlichen Mittelschule anzumelden, weil es dort viele soziale Probleme gibt. Auch die Stadt Leipzig unternimmt einige Anstrengungen, das Mittelschulnetz zu „optimieren“ – so wie die Schließung von Schulen und die Einhaltung der Kennzahl 25 gern genannt wird.
Wir haben die Verantwortung für die Kinder und können nicht andauernd darauf warten, dass das Land Sachsen auf Missstände reagiert. Natürlich sollte das geschehen, aber wir konnten in letzter Zeit verfolgen, welche Prioritäten die Landesregierung setzt und welche nicht. Die Kürzung der Jugendpauschale zeigt das deutlich.
Die Stadt Leipzig sollte an dieser Stelle ein Zeichen setzen, ein Zeichen für Mittelschulen.

Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin und Stellv. Vorsitzende im FA Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

Ist ein Krippenplatz mit 182,85 Euro für eine 9-Stunden-Betreuung zu teuer?
Fragt man die Eltern, dann sagen viele: Ich würde auch das Doppelte bezahlen, wenn ich nur einen Platz hätte!
Das Angebot an Betreuungsplätzen für Krippenkinder reicht immer noch nicht aus. Die ständig klamme Kommune Leipzig leistet sich trotzdem Ausgaben von über 92 Mio. Euro für die Kinderbetreuung. Das sind 15 Prozent des Verwaltungshaushaltes.

Nun stellten Stadträte verschiedener Fraktionen im Rahmen der Haushaltsberatungen unterschiedliche Anträge, um die Qualität der Betreuung zu verbessern.
Die Verwaltung legt im Punkt 4 der Vorlage fest, wofür die Erhöhung der Elternbeiträge verwendet wird – für die Qualitätssicherung, nicht für den Straßenbau und nicht für die Wasserwerke!
Genau dieser Punkt macht die Vorlage zustimmungsfähig.
Außerdem wären die umlagefähigen Betriebkosten im Krippenbereich unter die vom Gesetzgeber festgelegten 20 Prozent gerutscht (auf 19,99%). Bei der Festlegung der Elternbeiträge für das nächste Jahr hätten wir dann keinen Spielraum mehr, wir müssten umlegen, was der Winter und die Personalkosten uns bescheren. Jetzt bleiben wir bei 21 Prozent und können im nächsten Jahr eingreifen, wenn es nötig ist.

Im Punkt 3 der Vorlage steht, dass die Elternbeiträge in Höhe der im letzten Jahr festgelegten Prozente in den nächsten Jahren berechnet und automatisch angepasst werden, egal ob die Betriebskosten sinken oder steigen. Dieser Umstand hat im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und im Jugendhilfeausschuss Diskussionen ausgelöst. Befürworter des Punktes 3 finden die Beibehaltung der prozentualen Berechnung gut, Gegner befürchten, dass Erhöhungen im politischen Tagesgeschäft untergehen könnten.
Damit dies nicht passiert, möchte meine Fraktion im Sozialausschuss und im Jugendhilfeausschuss nach Erstellung der Betriebskostenabrechnungen gründlich informiert werden.

Meine Fraktion hat über diese Vorlage lange diskutiert, auch in den einzelnen Ausschüssen erfolgten hitzige Debatten über das für und wider dieser Betragserhöhung. Dabei geht es noch um relativ geringe Beträge, für Krippenkinder erhöht sich der Beitrag um 8,78 €, für Kindergartenkinder um 4,63 € und für Hortkinder um 3,38 € pro Monat.
Vor diesem Hintergrund bekräftigte die CDU-Fraktion, dass sie weiterhin den Antrag auf ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr aufrecht halten wird. Verschwiegen wird nach wie vor, wie das finanziert werden soll und welchen Sinn das hat.

So lange es in Leipzig noch nicht genügend Betreuungsplätze gibt, hat meine Fraktion klare Prioritäten:
1. Plätze schaffen
2. Qualität verbessern
3. Erst, wenn wir das alles umgesetzt haben und dann noch Geld zur Verfügung steht, dann können wir über kostenfreie Betreuung diskutieren.

Meine Fraktion wird dieser Vorlage mehrheitlich zustimmen.
Vielen Dank!

Ergänzungsvorschlag:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Beschlusspunkt 3:
Gemäß Punkt 3.2 der Vorlage werden die Elternbeiträge ab 01.01.2011 regelmäßig an die jährliche Betriebskostenabrechnung in der beschlossenen prozentualen Höhe angepasst. Nach Veröffentlichung der jährlichen Betriebskostenabrechnung erfolgt von Seiten der Verwaltung im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und im Jugendhilfeausschuss eine ausführliche Information. Zu den vorgenommenen Anpassungen wird die Ratsversammlung im Rahmen der Haushaltsberatung informiert.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage von Stadtrat Heiko Bär

 

Im Grünauer WK 7 besteht die Gefahr des Abrisses der Gaststätte „Zur Klinke“ und der Verlust bzw. die Erschwerung der Existenz der betreibenden Gastwirtsfamilie.
Ursächlich ist die Frage, ob im Zuge der Wiedereröffnung des benachbarten Einkaufsmarktes (der Bestandsschutz genießt) das Gaststättengebäude vollständig für Parkplätze abgerissen werden muss, oder ob für diesen Zweck eine kleine Fläche im Besitz der Stadt Leipzig genutzt werden kann. Sofern sich aktuell noch keine Sicherheit für die Gasstätte ergeben hat, wird angefragt:

1. Welche Gründe waren und sind für das ASW und das übergeordnete Dezernat maßgebend, dem Investor öffentliche Flächen zur Verfügung zu stellen, oder nicht? Wie sehen diese Gründe vor dem Hintergrund des Bestandsschutzes für den Markt und aus?

2. Wie hoch ist nach Kenntnis des ASWs/des Dezernats der Flächenbedarf für den Investor, welcher aus zusätzlichen öffentlichen Grundstücken nötig wäre, um einen Abriss der gastronomisch genutzten Gebäude der Miltitzer Straße 44 zugunsten von Park- und Rangierraum zu vermeiden.

3. Welche Nutzungsformen von öffentlichen Flächen für den zukünftigen Betreiber des Marktes (z.B. neben dem Verkauf auch Nutzungsduldung, ect.) wurden und werden mit welchen bisherigen Ergebnissen geprüft?

4. Wie fließt das öffentlich artikulierte Interesse der Grünauer Stadtteilakteure und der Einwohner nach Erhalt der Gaststätte „Zur Klinke“ in die Entscheidungen des ASWs bzw. des Dezernats ein? Warum ist es vor dem Hintergrund des Bestandsschutzes des Marktes und der Größe der benötigten öffentlichen Flächen (siehe Frage 2) gegebenenfalls nachrangig?

5. Da die Entscheidungen des Baudezernats und dessen untergeordneter Ämter (insbesondere z.B. der Stadtplanung) äußerst wirtschaftsrelevant sind und es im vorliegenden Fall um die Existenz zweier Gastronomiebetriebe geht, ergibt sich die Frage: Inwieweit hat sich die Stadtverwaltung im hier vorliegenden Fall als Dienstleister der Wirtschaft gesehen, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Wirt der Gaststätte „Zur Klinke“ auf jeden Fall seinen gegenwärtigen Standort wirtschaftlich bevorzugt und nicht verlassen möchte?

Ansprechpartner: Heiko Bär (Kontakt: 0157-71583356)

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,
1. Alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die von der Staatsregierung infolge der verhängten Haushaltssperre vorgenommenen Kürzungen in Kapitel 08 04, Titel 633 74, 684 74  und 686 74 des Landeshaushalts, rückgängig zu machen.
2. Seinen Einfluss auf die Mitglieder des Sächsischen Landtags dahingehend geltend zu machen, dass im zu verabschiedenden Doppelhaushalt 2011/2012 keine Absenkung der Mittel für die Jugendhilfe unter das Niveau von 2009 erfolgt.

Begründung:
Die Jugendhilfe in der Stadt Leipzig hat über Jahre hinweg Strukturen aufgebaut und leistet qualitativ hochwertige Arbeit. Einsparungen in diesem Bereich, in dem ohnehin finanziell am unteren Limit gearbeitet wird, hätten fatale Folgen. Viele Einrichtungen müssten geschlossen werden, da kein Einsparpotential mehr vorhanden ist. Das bedeutet, dass Jugendhäuser, mobile Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe- und Jugendberufshilfeprojekte, in Verbänden organisierte Jugendarbeit und ehrenamtlich geführte Projekte in Frage gestellt werden.
Und was einmal weg ist, ist so schnell nicht wieder herstellbar. Ein Wegfall professioneller Jugendarbeit führt jedoch zwangsläufig zu steigenden Problemen mit Jugendkriminalität, Drogenmissbrauch und Gewalt. Es ist eine simple Erkenntnis, dass bei fehlender Prävention Problemlagen entstehen, deren Lösungen später um ein Vielfaches teurer werden.
Hinzu kommt, dass es unverantwortlich gegenüber Mitarbeitern und Ehrenamtlichen  ist, deren Arbeit als offenbar entbehrlich abzuqualifizieren und damit die Basis für bürgerschaftliches Engagement erheblich zu schwächen.
Die SPD-Fraktion Leipzig fordert daher alle politischen Kräfte auf, sich gegen den Kahlschlag in der sächsischen Jugendarbeit zu wehren und sich mit Nachdruck für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel stark zu machen.

Ansprechpartner: Mathias Weber (Kontakt: 0341-2005979)