Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn,

in der Stadt Leipzig existierten im Jahr 2007 fast 300 km Radwege bzw. Radstreifen (Radwege im Auewald nicht eingerechnet). Dieses Radroutennetz wird ständig weiter entwickelt. Eigentlich eine sehr erfolgreiche Bilanz.
Aber wir sehen noch Möglichkeiten schneller voranzukommen. Es gilt noch einige Lücken zu schließen. Der Freistaat Sachsen hat für 2009 zur Förderung von Radwegen finanzielle Mittel in Aussicht gestellt. Insgesamt unterstützt dieses Landesprogramm die Kommunen mit jährlich 5 Millionen Euro. Anträge können bei den Landesdirektionen gestellt werden. Natürlich müssen die Städte und Gemeinden einen Eigenanteil erbringen und die Projekte damit kofinanzieren. Deshalb stellten wir den Antrag Kommunaler Radwegebau.

Im Leipziger Norden sehen wir zurzeit beim Radwegebau noch Nachholebedarf. Hier geht es um drei Schwerpunkte:

  • Aufbringung einer Teerdecke auf der Haynaer Brücke als Lückenschluss zwischen Radweg S 1 und Radwegenetz im LK Nordsachsen. Damit ist eine bessere Erreichbarkeit des Schladitzer Sees gegeben.
  • Errichtung eines Radweges zwischen Lindenthal und Lützschena-Stahmeln. Damit ist eine Verbindung dem S-Bahn-Haltepunkt Lützschena bis zur verlängerten E.-Thiele-Straße in Lindenthal geschaffen.
  • Radwegebau parallel zur Lindenallee in Breitenfeld. Damit gelangt man als Radfahrer gefahrlos vom Kreisverkehr in die Ortsmitte.

Durch die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen wird einiges getan, um den Radverkehr attraktiver zu gestalten. Es wäre auch ein Beitrag, dass Gesundheits- und Umweltbewusstsein der Leipzigerinnen  und Leipziger zu fördern.
Die Verwaltung hat zu unserem Antrag einen Sachstandsbericht erstellt. Auch sie hält die beantragten Maßnahmen für erforderlich. Im Bericht ist nachzulesen, dass bereits Vorplanungen erfolgten, die im Jahr 2009 weiter geführt werden sollen. Das ist unserer Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb bitten wir Sie, unserem Vorschlag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zuzustimmen.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin und Mitglied im FA Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträtinnen und Stadträte,
verehrte Gäste,

mit dieser Vorlage stellt die Stadt Leipzig die Rechtmäßigkeit der Umlage der Betriebskosten nach §15 SächsKitaG her. Dort wird festgelegt, dass maximal 30% der Personal- und Sachkosten auf die Eltern umgelegt werden dürfen.

Bei der Berechnung der Betriebskosten für das Jahr 2007 stellte sich heraus, dass die durchschnittlichen Personalkosten um 203,98€ sanken. In den letzten Jahren wurden zahlreiche junge ErzieherInnen eingestellt. Diese kosten bekanntlich weniger, als ältere, erfahrene Mitarbeiter.
Auch die Sachkosten reduzierten sich, bei den Kindergärten um durchschnittlich 6,65€ pro Platz und bei den Horten um 3,92€ pro Platz. Damit tragen die Sanierungskonzepte langsam Früchte, denn hauptsächlich begründet sich die Einsparung in diesem Bereich mit dem gesunkenen Energieverbrauch.

Nun liegt die Umlagegrenze in Leipzig wieder bei 30%, also dem höchst möglichen Betrag, den die Stadt von den Eltern abverlangen kann. Das findet meine Fraktion nicht in Ordnung und deshalb werden wir uns im Rahmen der Haushaltsplanung für 2009 für eine deutliche Absenkung der Elternbeiträge im Kindergarten einsetzen.

Der Gesamtvorlage stimmt meine Fraktion zu. Wir hoffen, dass der Änderungsantrag der CDU zur passenden Zeit auf die Tagesordnung kommt und heute zurückgezogen wird. Der Ergänzungsantrag von Bündnis90/Die Grünen ist gesetzliche Grundlage und muss deshalb nicht in der Vorlage erscheinen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion und Mitglied im FA Stadtentwicklung u. Bau

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren Stadträte, werte Gäste!

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass das Konzept autoarme Innenstadt, das 1993 auf Initiative der sozialdemokratischen Stadträte beschlossen wurde, nunmehr fortgeschrieben wird. Dass dies notwendig ist, hat die teilweise sehr emotional geführte Diskussion dieser Vorlage in der Öffentlichkeit gezeigt.

Gerade jetzt zur Weihnachtszeit, wo viele  Touristen und Gäste die Innenstadt stürmen, wird uns bewusst, dass wir eine der schönsten Innenstädte Deutschland besitzen. Deshalb ist es richtig, die Aufenthaltsqualität für Fußgänger und damit die Attraktivität durch Herausnahme des nicht notwendigen Autoverkehrs zu erhöhen.

Jeder der möchte kann sein Auto in einer der zahlreichen Tiefgaragen abstellen. Parkplätze sind inzwischen ausreichend vorhanden und es werden weitere durch die Brühlbebauung geschaffen. Sicher werden auch passionierte Autofahrer das Flanieren durch die autoarme Innenstadt künftig zu schätzen wissen, denn irgendwann sind wir doch alle Fußgänger!

Die geplanten vier getrennten Ein- und Ausfahrtsbereiche für PKW und Anlieferfahrzeuge werden letztlich auch zur Reduzierung des Autoverkehrs führen. Wichtig dabei ist, dass das Durchfahren der Innenstadt für Kraftfahrzeuge nicht mehr möglich sein wird.

In der Innenstadt muss der Fußgänger Priorität haben, auch gegenüber dem Radverkehr. Leider sind die rasenden Radfahrer immer wieder das Ärgernis  für alle, die in Ruhe durch die Stadt bummeln wollen! Deshalb ist es richtig, dass stark frequentierte Fußgängerzonen in der Innenstadt zu bestimmten Zeiten für den Radverkehr gesperrt werden. Der Handel wird es uns danken! Die meisten Radfahrer werden diese Regelung akzeptieren und ihr Fahrrad schieben oder abstellen. Dafür sollten aber auch ausreichend Fahrradbügel in räumlicher Nähe zu den Fußgängerzonen vorhanden sein. Hierzu steht noch zu wenig in der Vorlage.

Allerdings wird es  notwendig sein, die Einhaltung des Radfahrverbots zu kontrollieren, alleine Appelle an die Vernunft werden bei den Uneinsichtigen wenig nützen. Die Querung der Innenstadt mit dem Fahrrad sollte nach wie vor möglich sein. Und es wäre wünschenswert, wenn am Innenstadtring ein durchgängiger Radweg bzw. Radfahrfahrstreifen existieren würde.

Für Taxis sind Abstellplätze in ausreichender Zahl und gut einsehbar bzw. durch entsprechende Hinweisschilder erkennbar vorzusehen. Die Stellplätze sind so anzuordnen, dass Fußgängerströme beim Wenden der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden.

Zum Thema Busabstellplätze haben wir zu dem vorgesehenen Platz an der Thomaskirche hinsichtlich der Zufahrt vom Dittrichring Bedenken. Die geplante Spitzkurve zur Einfahrt vom Ring muss erst ausgebaut werden, wird aber immer ein Problem darstellen. Deshalb schlagen wir  in unserem Antrag vor, die Busse südlich von der Thomaskirche abzustellen. Damit wäre die Einfahrt an der LSA Thomasgasse zu nutzen und die Ausfahrt über die jetzt gesperrte Ratsfreischulstraße zum Ring machbar.
Die Verwaltung sollte diesen Vorschlag prüfen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Ergänzungsvorschlag:

Es wird ein weiterer Beschlusspunkt 4 eingefügt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei Aushandlung des Mietvertrages, nach einer Laufzeit von 10 Jahren, ein Sonderkündigungsrecht über Teilflächen bzw. die Gesamtmietfläche zu verhandeln.

Begründung:
Aufgrund der vorgesehenen langen Mietvertragsdauer (20 Jahre) erscheint die Aushandlung eines Sonderkündigungsrechtes nach 10 Jahren Laufzeit für Teilflächen bzw. die Gesamtfläche gerechtfertigt.

Änderungsvorschlag:

In der Anlage 3 (Baumaßnahmen in den nächsten Jahren) soll der Punkt 11 wie folgt geändert werden:
Die Busstellplätze direkt vor der Thomaskirche sollen an der gleichen Straße (Dittrichring) nach Süden verschoben werden.

Begründung:

Der Umbau der Zufahrt in die Innenstadt vom Dittrichring aus – vor der Runden Ecke – sowie die dann notwendige Querung der Busreisenden, die die Kirche besichtigen wollen, über die Thomasgasse direkt an der Tiefgaragenzufahrt ist nicht sinnvoll und kann durch die im Antrag vorgeschlagene Verschiebung der Busstellplätze vermieden werden.

Beschlussvorschlag:

Der § 1 (4) der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Leipzig vom Juli 2007 wird wie folgt geändert:

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen der Stadt Leipzig, die Projekte der Leseförderung bei Kinder und Jugendlichen durchführen, sind von der Benutzungsgebühr befreit.

Begründung:

Lesen zählt zu den Kernkompetenzen kultureller Bildung. Seit Einführung der kostenlosen Nutzung der Stadtbibliothek für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Juli des vorigen Jahres ist die Anzahl der Nutzer in dieser Altersklasse um ca. 30 Prozent gestiegen! Um nun auch Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen erleichterten Zugang zur Bibliothek und damit eine bessere Teilhabe an der Wissensgesellschaft zu ermöglichen, beantragt die SPD-Fraktion, eine Erweiterung der Gebührenfreiheit für die Benutzung der Stadtbibliothek für diese Altersgruppe. Wenn durch diesen Antrag in dieser Zielgruppe annähernd ähnliche phantastische Steigerungsraten bei den Nutzen erreicht werden können, wäre dies eine weitere sinnvolle Investition in kulturelle Bildung für Jugendliche der Stadt Leipzig durch die öffentliche Hand.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung beauftragt die Betriebsleitung der Oper mit einer zeitnahen Analyse der Besucherstruktur ihrer Häuser.

Begründung:

In der letzten Zeit kam es wegen der Arbeit der Oper zu kontroversen Diskussionen in der Leipziger Bevölkerung, welche auch überregional wahrgenommen wurden. Zwei Stadtratsfraktionen haben aufgrund dieser Vorgänge Anträge zur konzeptionellen Neuausrichtung der Oper gestellt.
Nach Überzeugung der SPD-Fraktion ist eine Versachlichung des Gespräches zwischen allen Beteiligten wünschenswert und notwendig. Mögliche Neuentscheidungen sind, neben vielen anderen, ohne die Basis der Ergebnisse einer aktuellen und differenzierten Erhebung der Besucherstruktur in diesem Eigenbetrieb, schlechterdings nicht vorstellbar.