Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!
Wir beschließen heute formell über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in unveränderter Form der Fragestellung der Bürgerinitiative und über die Durchführung des Bürgerentscheides am 27. Januar kommenden Jahres.

Die Rechtmäßigkeit der Fragestellung ist grenzwertig. Aber es ist richtig, den Bürgerentscheid in der vorgeschlagenen Form durchzuführen und sich nicht auf ein langwieriges Rechtsverfahren einzulassen. Das würde an dieser Stelle niemandem helfen. Für die Zukunft sei jedoch angemerkt, dass Begehrende etwas sorgfältiger die zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhänge beachten müssen, um von vornherein keine Zweideutigkeiten zuzulassen. Hier gibt die Gemeindeordnung den Rahmen konkret vor.

Aber, wenn man sich die durch die Bürger der Stadt zu beantwortende Frage verinnerlicht, kann man schon zu der Auffassung gelangen, dass die Thematik „Stadtwerkeanteilsverkauf“ für einige nur ein willkommener Aufhänger ist. Wenn es nicht so wäre, dann hätte die Initiative bereits exakt vor einem Jahr aktiv werden müssen. Unterstellt, dass man damals einfach nur geschlafen hat und/oder die Thematik in ihrer Komplexität noch nicht erfasst hatte, blieb demzufolge nur noch der globale Ansatz in dem sich die Stadtwerke verstecken lassen. So blieb man einigermaßen rechtskonform.

Das ist aber nicht das was ich kritisiere. Ich kritisiere genau den formulierten globalen Ansatz, den Ansatz der bekennenden Globalisierungsgegner ohne differenzierte Analyse mit Bezug auf die Stadt Leipzig (Haushalt) und die SWL (liberalisierter Energiemarkt) – nicht zufällig ist ein wichtiger Protagonist der Initiative Mitglied bei Attac.
Somit ist der Abstimmungstext eher für die Präambel eines Parteiprogramms geeignet, denn für einen Bürgerentscheid, zumal indirekt mit der Fragestellung suggeriert wird, dass in Leipzig aktuell das gesamte kommunale Vermögen zum Verkauf steht.

Auf der Tagesordnung steht ausschließlich der Anteilsverkauf der Stadtwerke – kein Wasser, kein Krankenhaus, keine Wohnungsgesellschaft. Und die bereits realisierten Partnerschaften innerhalb der LVB auf Tochterebene, welche seltsamerweise nie öffentliche Kritik erfuhren, arbeiten erfolgreich. Dieser Weg innerhalb der LVB sollte also weitergegangen werden.

Sollte der Bürgerentscheid die erforderlichen Mehrheiten bekommen, sind Leipzig und seine Unternehmen auf Jahre in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung eingeschränkt und nicht in der Lage, aktiv und strategisch auf neue Herausforderungen zu reagieren – die natürlich auch etwas mit der globalisierten Wirtschaft und hier insbesondere der Energiewirtschaft zu tun haben. Um nicht falsch verstanden zu werden: ich persönlich sehe hier viele Entwicklungen eher kritisch und mit Sorge, als dass ich ein Apologet eines grenzenlosen Wirtschaftswachstums verbunden mit einem hemmungslosen Ressourcenverbrauch bin.

Aber wir sollten hier nicht das renitente gallische Dorf spielen und so tun als gehe uns die Welt um uns herum nichts an. Denn, zum zweiten, sollte der Bürgerentscheid die erforderlichen Mehrheiten bekommen wird das spürbare Auswirkungen auf die Höhe der freiwilligen Leistungen für die Menschen in dieser Stadt haben – nicht nur bei Investitionen in Schulen und Kindergärten oder in die Instandhaltung von Nebenstraßen, sowie in Umwelt- und Klimaschutz. Auch bei der Zuschussentwicklung für Vereine und Verbände wird es wieder Einschnitte geben müssen und über ein Sozialticket oder 5 Prozent für die Freie Kulturszene braucht nicht mal ansatzweise nachgedacht werden.

Die Diskussionen zum Haushalt in den nächsten Wochen werden mir Recht geben.
Deshalb abschließend von mir eine klare Aussage:
Nein beim Bürgerentscheid!

Redner: Peter Geiling, Bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte und
sehr geehrte Gäste!

Heute liegt dem Stadtrat der Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule Thekla-Portitz-Plaußig als Schulversuch zur Abstimmung vor.
Grundlage für diese Vorlage sind die beschlossene Schulnetzplanung und der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD. Die Ergebnisse der PISA-Studie der letzten Jahre haben gezeigt, dass Kinder, die Schulen besuchen, bei denen das Gemeinschaftsschulkonzept angewendet wird, führend in den Leistungen sind und es dort auch weniger Schulabbrecher gibt. Als Beispiel sei hier nur Finnland genannt.

Bei der Gemeinschaftsschule geht es nicht um den Namen, sondern um den Inhalt des Schulunterrichtes.
Unter einer Gemeinschaftsschule versteht man eine Schule, in der Schüler so lange wie möglich gemeinsam miteinander und voneinander lernen. Die Chancengleichheit aller Schüler wird verbessert, denn durch das gemeinsame Lernen werden leistungsstärkere und leistungsschwächere Schüler gleichermaßen gefordert und gefördert.

Für dieses neue pädagogische Konzept haben sich die Lehrer, die Schüler und die Eltern viele Gedanken gemacht. Dieser Einsatz muss auch bei der Umsetzung durch das Schulverwaltungsamt und die Bildungsagentur aktiv unterstützt werden.
Auch die Kooperationsvereinbarungen mit den benachbarten Grundschulen und Gymnasien sind sehr zu begrüßen.

Dass die Errichtung von Gemeinschafts-/Gesamtschulen der richtige Weg zur besseren Bildung unserer Kinder ist, zeigt die Verleihung des Deutschen Schulpreises 2007 durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Schavan, an die Robert-Bosch-Gesamtschule in Hildesheim.
Als Begründung wird angeführt, dass:

  • die Schule Maßstäbe bei der Ausgestaltung als Ganztagsschule setzt.
  • die pädagogische Arbeit auf hohem Niveau erfolgt.

Zu bemerken ist, dass hier 1350 Schüler unterrichtet werden.

Nach der Nachbarschaftsschule ist die Schule Thekla-Portitz-Plaußig die 2. Schule, die als Gemeinschaftsschule arbeiten möchte.
Die SPD-Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, weitere Gesamtschulanträge zu unterstützen. Sinnvoll wäre eine weitere Gemeinschaftsschule im Leipziger Süden.
Dem vorliegenden Antrag wird die SPD-Fraktion einstimmig zustimmen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsführung des Eigenbetriebes Stadtreinigung wird beauftragt zu prüfen, ob eine saisonale Ausstattung der Bioabfallbehälter mit einer Papiertüte möglich ist. Wenn dies aus Kostengründen vertretbar ist, sollte dies umgesetzt werden.

Begründung:

Speziell in den Sommermonaten kommt es bei den Bio-Abfallbehältern häufig zu starken Verschmutzungen, Geruchsbelästigungen und Ungezieferbefall. Dies kann vermieden oder eingedämmt werden, wenn man die Abfalltonnen mit einer Papiertüte versieht. Zurzeit wird diese Leistung bereits optional von der Stadtreinigung angeboten. Aber viele Bürger wissen dies nicht und können den Service deshalb nicht nutzen.
Außerdem führt die Stadtreinigung auf Anfrage zwei Mal jährlich eine Reinigung der Abfallbehälter durch. Dies ist aber nicht ausreichend.
Werden die Abfallbehälter z.B. von Juni bis September durch die Stadtreinigung mit einer solchen Papiertüte ausgestattet und wird diese nach der Entleerung des Behälters gewechselt, werden die oben angeführten Probleme vermieden. Die Reinigung kann damit auch entfallen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt gegenüber der Landesregierung des Freistaates Sachsen seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass diese eine Co-Finanzierung des so genannten Kommunal-Kombi-Lohns vornimmt.

Begründung:

Der Bund wird ab dem Kalenderjahr 2008 den so genannten Kommunal-Kombi-Lohnzuschuss einführen. Der voraussichtlich von den Kommunen im Rahmen dieser Förderung zu leistende Eigenanteil ist höher als der Eigenanteil, den die Kommunen im Rahmen von ABM zu tragen haben. Aufgrund der geringen Finanzkraft der Kommunen sind diese nicht in der Lage, ohne eine Co-Finanzierung der Landesregierung die insoweit bereit gestellten Mittel des Bundes abzurufen.
Da seitens des Bundes beabsichtigt ist, die Förderung durch ABM zurück zu führen, würden negative Auswirkungen hinsichtlich der Förderung von Langzeitarbeitslosen eintreten, wenn der Freistaat sich nicht an dieser Förderung beteiligt.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung des Freistaates Sachsen darauf hinzuwirken, ein sächsisches Tariftreuegesetz zu verabschieden.

Begründung:

Das Land Sachsen ist berechtigt, ein Tariftreugesetz zu erlassen. Ein derartiges Gesetz ist notwendig, um im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen rechtsverbindlich die Einbeziehung tarifvertraglicher Regelungen vorzuschreiben.

Anfrage der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der neu gewählte sächsische Finanzminister hat gegenüber der Presse verkündet, dass den einzelnen Ressorts in diesem Jahr aufgrund der günstigen Haushaltlage des Freistaates zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Insbesondere im Straßen- und Brückenbau, für Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung, für Investitionen bei Kindertagesstätten und Krankenhäusern, sowie für die Kulturförderung sollen die Mittel eingesetzt werden.

Wir fragen an:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob es sich bei den Geldern tatsächlich um zusätzliche Mittel handelt?
  2. Kann die Stadtverwaltung bestätigen, dass die Mittel ungleichmäßig in Sachsen verteilt werden?
  3. Welche Gelder fließen in Projekte der Stadt Leipzig?

Anfrage der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Pflicht der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung obliegt in Sachsen den Gemeinden. Diese Pflicht kann auf Zweckverbände übertragen werden. In Leipzig besteht deshalb folgende Situation:
Für die „Kernstadt“ nimmt das Tiefbauamt die Pflicht wahr. Die aus dem Landkreis Leipziger Land zur Stadt Leipzig hinzugekommenen Ortsteile hatten sich aber in der Vergangenheit unterschiedlichen Zweckverbänden (ZVWALL, AZV Parthe, AZV Obere Lober) angeschlossen.
Die Erfüllung der Aufgaben (Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbeseitigung) kann an Dritte delegiert werden. Für die Kernstadt und den ZVWALL nimmt diese Funktion die KWL wahr.
Diese unterschiedlichen Bedingungen haben zur Folge, dass sich für die jeweiligen Zuordnungen verschiedene Kalkulations- bzw. Gebührenmodelle für die Kostenberechnung ergeben (die miteinander nicht vergleichbar sind). Dieses Problem ist seit langer Zeit bekannt, aber nicht gelöst.

Wir fragen:

  1. Wann wird der Ratsbeschluss 1634/99 umgesetzt, der eine Angleichung der unterschiedlichen Systeme vorsah?
  2. Inwieweit kann die Stadt Leipzig beim Freistaat darauf Einfluss nehmen, dass die Abwasserzweckverbände entschuldet werden, die in den Jahren des vermeintlichen Aufschwungs und der Fehleinschätzung demografischer und wirtschaftlicher Entwicklung hohe Investitionskosten aufnahmen und sich damit stark verschuldeten?
  3. Ist es möglich, alle Ortsteile in einem gemeinsamen Zweckverband zusammenzuschließen?