Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem 07.06.07 sind am Flughafen Leipzig-Halle neue An- und Abflugrouten durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Kraft getreten. Entgegen der Ankündigung, dass die Einwohner im Norden Leipzigs von überfliegenden Flugzeugen entlastet würden, ist eine starke Zunahme, verbunden mit Lärm in den Stadtteilen Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Böhlitz-Ehrenberg und Stötteritz, festzustellen.

Wir fragen an:

  1. Wurde die Stadt über die neuen An- und Abflugrouten im Vorfeld durch die DFS informiert?
  2. Für wie viele Einwohner Leipzigs bedeuten die neuen Flugkorridore eine Verschlechterung, für wie viele Menschen dagegen eine Verbesserung?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, um die neuen An- und Abflugrouten im Sinne der von Fluglärm betroffenen Bürger zu korrigieren?

Redner: Gunter Müller, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
werte Gäste,
die geprüfte Jahresrechnung weist Ergebnisse aus, mit denen wir im Haushaltsaufstellungsverfahren nicht gerechnet haben. Entgegen der Planungsannahme schloss der Verwaltungshaushalt mit einem positiven Ergebnis ab. Auch im Vermögenshaushalt war das Jahresergebnis günstiger als die Planung.
Im verabschiedeten Haushalt gingen wir von einem Defizit von über 20 Mio. EURO aus. Tatsächlich wurde ein positives Ergebnis erzielt, sodass der Altfehlbetrag in Höhe von 23 Mio. EURO teilweise zurückgeführt werden konnte. Der Altfehlbetrag beträgt nunmehr noch 76,5 Mio. EURO.
Ende des Haushaltsjahres betrugen die Schulden der Stadt Leipzig nahezu 905 Mio. EURO. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug 1.808,00 EURO bezogen auf den 30.09.2005.
Die Haushaltssituation hat sich somit etwas entspannt, wegen der problematisch hohen Verschuldung muss jedoch die Konsolidierung unbedingt fortgesetzt werden.
Die Verbesserung des Ergebnisses im Verwaltungshaushalt konnte erreicht werden, weil überplanmäßige Mehreinnahmen die Mehrausgaben insbesondere im Bereich des SGB II mehr als kompensierten. Erwähnenswert ist insbesondere die positive Entwicklung der Steuereinnahmen.
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes endet mit der Empfehlung an den Stadtrat, die Jahresrechnung feststellen zu lassen. Das Prüfungsamt stellt fest, dass die Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Haushaltslage vermittelt.

Allerdings war das Amt bei der Darstellung des Prüfungsergebnisses u. a. veranlasst anzuführen, dass Einnahmen und Ausgaben nicht immer dem Grund und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Beschlüssen des Stadtrates entsprachen und dass die Vorschriften zur Kostenrechnung nicht im erforderlichen Umfang beachtet werden.
Hierzu möchte ich einige Beispiele anführen. Bei einigen Kultureinrichtungen fordert das Prüfungsamt bereits seit Jahren die Vollkostenrechnung. Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses fordere ich Sie, Herr Dr. Girardet, nochmals auf, nun endlich für eine rechtmäßige Kostenrechnung bei sämtlichen Kulturbetrieben zu sorgen.

Seit Jahren hatte das Prüfungsamt darüber hinaus bemängelt, dass das Grünflächenamt teilweise die Grundsteuer B den Nutzern nicht weiterberechnet hat. In der Zwischenzeit konnte erreicht werden, dass das Amt nunmehr rechtskonform die Beträge von den Nutzern fordert. Allerdings ist eine abschließende Geltendmachung der Altforderungen bisher nicht vollzogen worden. Auch ist der Stadtrat bisher nicht über personalrechtliche Konsequenzen informiert worden. Da der Einnahmeverlust über 300.000,00 EURO beträgt, sollte hier endlich ein Abschluss gefunden werden.
Ebenfalls seit Jahren fordert das Rechnungsprüfungsamt eine Dienstanweisung für Verfahren zum Erlass privatrechtlicher Forderungen. Auch hier sollte kurzfristig eine Veränderung herbeigeführt werden.

Der Ausschuss hat sich auch mit der Problematik Rückforderung von Zahlungen wegen Wohnungsgenossenschaftsanteilen beschäftigt. Hier wurden in der Vergangenheit im Rahmen der Sozialhilfeleistungen Genossenschaftsanteile durch die Stadt finanziert. Der Ausschuss hat dem zuständigen Amt und dem Rechtsamt konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die noch verbleibenden Probleme geregelt werden könnten. Wir haben nun die Hoffnung, dass das Rechtsamt nun in der Lage sein wird, unsere Vorstellungen zu realisieren.
Das Thema Liegenschaften wurde bereits öffentlich diskutiert. Hier fordere ich die Verwaltung auf, die Anregungen des Prüfungsamtes aufzunehmen und u. a. eine Vermögensnachweisführung für alle Liegenschaften herbeizuführen.

Abschließend noch ein Hinweis an die Vertreter der Wirtschaftsförderung.
Das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuss fordern seit langem, dass, wie in den anderen Dezernaten, Zuwendungen an Vereine und Verbände nur gewährt werden, wenn die notwendige Fachförderrichtlinie besteht. Hier besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf.

Der Prüfungsbericht enthält aus meiner Sicht noch weitere sinnhafte Empfehlungen an die Verwaltung. Ich kann diese aus Zeitgründen nicht einzeln aufführen, halte es jedoch für sinnvoll, wenn in unserem Ausschuss noch in diesem Jahr über die mögliche Umsetzung berichtet wird.

Die SPD-Fraktion wird der Feststellung der Jahresrechnung zustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und den Mitarbeitern des Prüfungsamtes für die geleistete Arbeit.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Arge Leipzig stehen in diesem Jahr insgesamt 77,8 Millionen Euro zur Integration von Arbeitslosengeld II-Empfängern zur Verfügung.
Insbesondere für Langzeitarbeitslose werden ABM, zusätzliche Arbeitsgelegenheiten bzw. Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungen benötigt.

Wir fragen an:

  1. Kann die Arge zum jetzigen Zeitpunkt garantieren, dass in diesem Jahr alle zur Verfügung stehenden Mittel an Träger gebunden werden können?
  2. Nach welchem Verfahren erfolgt die Mittelvergabe in diesem Jahr?
  3. Wie viele Anträge können dieses Jahr voraussichtlich nicht bedient werden?
  4. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt schon jetzt, damit im kommenden Jahr wieder mehr Mittel zur Verfügung stehen?

Redner: Gunter Müller, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
werte Gäste,

die Ratsversammlung soll heute zu Finanzvorgängen votieren, die mehrere Jahre zurückliegen. Der Darlehensvertrag mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft stammt beispielsweise aus dem Kalenderjahr 1997. Dieser Darlehensvertrag und andere Verträge sollen wir nun nachträglich genehmigen. Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir diese Genehmigungen mittragen werden.
Die Genehmigungen sind erforderlich geworden, weil die entsprechenden Verträge dem Stadtrat damals nicht übergeben wurden.

Bereits bei den Prüfungen der Jahresrechnungen 2001 und 2002 hatte das Rechnungsprüfungsamt die Finanzbeziehungen der Stadt Leipzig mit der LVV thematisiert. Ein nachfolgender Prüfbericht wurde von der Verwaltung so nicht akzeptiert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich dann in der Zeit 2004 und 2005 in 10 Sitzungen mit der Gestaltung dieser Finanzbeziehung beschäftigt. Der damalige Oberbürgermeister hatte uns für die Beratungen sämtliche relevanten Verträge ausgehändigt. In den Beratungen mussten die Vertreter des Rechnungsprüfungsausschusses zunächst feststellen, dass die Verwaltungsvertreter das Verwaltungshandeln hinsichtlich dieser Finanzvorgänge rechtfertigten. Erst nach mehreren Beratungen und insbesondere nach Veränderungen in der Verwaltungsspitze rückten die Verwaltungsvertreter von den ursprünglichen Positionen ab. Nunmehr schließt sich die Verwaltung nahezu vollumfänglich den Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses an. Deshalb wird nun auch seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, die ursprünglich geschlossenen Verträge von der Ratsversammlung genehmigen zu lassen.
Im Auftrag des Ausschusses habe ich im Sommer 2005 den damaligen Oberbürgermeister gebeten, unsere Stellungnahme zu den Finanzvorgängen dem Stadtrat zu übergeben. Dies ist nun endlich mit fast zweijähriger Verspätung geschehen. Aufgrund dieser Erfahrung sollten wir im Stadtrat diskutieren, ob wir die Prüfungsordnung zukünftig nicht so ändern, dass der Rechnungsprüfungsausschuss das Recht erhält, wesentliche Feststellungen unmittelbar dem Stadtrat mitteilen zu können.
Positiv anzumerken ist, dass diese Vorlage und damit auch unser Abschlussbericht öffentlich im Stadtrat beraten werden.

Lassen Sie mich als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses auf unsere Stellungnahme zu diesen Finanzvorgängen näher eingehen.
Der Stadtrat wurde in diesen Angelegenheiten regelmäßig nicht oder nur unvollständig einbezogen. Einige Vereinbarungen wurden noch nicht einmal in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beraten. Nahezu sämtliche Verträge wurden ohne Mitwirkung des Rechtsamtes gefertigt. Die Qualität der meisten Verträge war erschreckend.
Der Stadtrat wurde über einen längeren Zeitraum nicht darüber informiert, dass der Stadt umfangreiche Ansprüche aus dem Darlehensvertrag gegenüber der LVV zustanden. Mitunter entstand der Eindruck, dass die Finanzbeziehungen der Stadt mit der LVV durch die jeweilige Haushaltslage geprägt wurden. Eine strategische Vorgehensweise war uns nicht ersichtlich.
Auch nach Beratung dieser Finanzvorgänge in unserem Ausschuss  handelten einige Vertreter der Verwaltung so als hätte es unseren Abschlussbericht nicht gegeben. So wurde Ende 2005 eine weitere Tilgungsvereinbarung mit der LVV getroffen und im Januar 2006 ein weiterer Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag.

Mir ist nicht erklärlich, warum unsere Vorschläge verwaltungsseitig nicht viel früher umgesetzt wurden. Die jetzigen Beschlussvorschläge hätten aus meiner Sicht bereits Ende 2005 dem Stadtrat zugeführt werden können.
Anlässlich unserer Feststellungen haben wir der Verwaltung einige, wie wir meinen, nützliche Handlungsempfehlungen gegeben. Insofern verweise ich auf unseren Bericht. Ich will an dieser Stelle lediglich anführen, dass wir die Notwendigkeit eines wirksamen Vertragscontrollings sehen und auch die Einrichtung eines beratenden Ausschusses für Rechtsangelegenheiten anregen.
Ich denke, dass sich derartige Vorgänge nicht wiederholen werden. Die Verwaltungsspitze sollte jedoch zukünftig bei einer derartig eindeutigen Rechtslage bemüht sein, die Vorschläge von Stadträten zeitnah umzusetzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 12.06.07 wurde ein weiterer Abschnitt des freigelegten Pleißemühlgrabens, das Mendelssohnufer, offiziell übergeben.
Bei der Freilegung des Elstermühlgrabens gibt es laut Presseveröffentlichungen dagegen Schwierigkeiten.

Wir fragen an:

  1. Wann liegt der Bau- und Finanzierungsbeschluss für den 2. BA (ohne Stadthafen) vor?
  2. Sind die für die Offenlegung des Elstermühlgrabens notwendigen Grunderwerbe abgeschlossen?
  3. Ist nach Abschluss der Arbeiten am Elstermühlgraben im Ranstädter Steinweg damit zu rechnen, dass dieser Abschnitt seiner geplanten Nutzung zugeführt wird?
  4. Ist damit zu rechnen, dass die Gesamtmaßnahme bis 2012 realisiert wird?

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.06.2008 Konzepte für wichtige Einfallstraßen und Magistralen zu erstellen, wie diese schrittweise entwickelt werden können.
Die Konzepte sollen – neben einer Prioritätenliste der Straßen/Magistralen – eine Bestandsanalyse zu Mängeln und Fehlentwicklungen, sowie Aussagen zur Art und Weise einer Entwicklung, den Zuständigkeiten, den erforderlichen Mittelumfang und eine Zeitschiene für die Entwicklung enthalten.
Nach der Sommerpause 2007 soll dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau ein Bericht vorgelegt werden, welche Mittel/personelle Ressourcen für die Erstellung der Konzepte notwendig sind.

Begründung:

Viele große Zufahrtsstraßen, Magistralen und Bahntrassen in Leipzig sind in einem unbefriedigenden Zustand. Eine Entwicklung zu Einkaufs-, Wohn- bzw. Bürokomplex-Meilen ist wünschenswert. Dazu sollen Konzepte – unter Mitwirkung der Stadtbezirks- bzw. Ortschaftsräte, der Bürger vor Ort, sowie von Bürgervereinen – erstellt werden.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:Die Stadtverwaltung wird beauftragt:

  1. Qualitätsentwicklungsinstrumente für die Kindertagespflege zu prüfen und gegebenenfalls ihre Umsetzung zu veranlassen, um die Qualität von Kindertagespflege weiterzuentwickeln;
  2. ein effizientes Vertretungssystem für die Kindertagespflege zu entwickeln und modellhaft zu erproben;
  3. Fachveranstaltungen (zusätzlich zu den Fortbildungsangeboten) für die inhaltliche Qualifizierung der Tagespflegepersonen zu organisieren;
  4. sich bei dem Staatsministerium für Soziales dafür einzusetzen, dass eine sachsenweite Initiative zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagespflege gestartet wird.

Für die Punkte 1-3 sollen Fördergelder eingeworben werden. Das Projekt soll ab Mittelzusage für ein Jahr durchgeführt werden.

Begründung:

Im Sächsischen Kindertagesstättengesetz wird die Kindertagespflege als Alternative zur Förderung in Kindertagesstätten ausgewiesen. Der Sächsische Bildungsplan gilt als Grundlage für die pädagogische Arbeit.
Für die inhaltliche Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Leipzig werden zur Zeit zwei Schwerpunkte gesehen:

  1. die zielgerichtete Qualitätsentwicklung der Tagespflegeangebote nach dem sächsischen Bildungsplan und
  2. die Einführung eines verlässlichen Vertretungssystems.