Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Statut zur Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Leipzig (Ratsbeschluss 510/96 vom 20.03.1996) ist unter TOP VI festgelegt, dass die Träger der Ehrenmedaille auf einer Tafel im neuen Rathaus namentlich genannt werden sollen.

Die SPD-Fraktion fragt an:

  1. Hat die Stadtverwaltung eine Tafel installiert und wenn ja, an welchem Ort?
  2. Wenn nicht, wann und wo soll die Anbringung der Tafel erfolgen?

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantragung eines Sanierungsvorhabens im Rahmen des dena-Modellvorhabens „Niedrigenergiehaus in Schulen“ zu prüfen und die zuständigen Fachausschüsse über das Ergebnis der Prüfung zeitnah zu informieren.

Begründung:

Bei vielen Schulen existiert ein enormes wirtschaftliches Einsparpotenzial. Durch energetische Sanierungen auf ein Niveau deutlich besser als bei Neubauten können diese Potenziale erschlossen werden. Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem dena-Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“ (Wohngebäude) wird die dena (Deutsche Energie-Agentur) ab März 2007 das Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus in Schulen“ durchführen.
Weitere Informationen: http://www.dena.de

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – vormals Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist am 18.08. 2006 in Kraft getreten. Das vorliegende Gesetz soll der Verhinderung bzw. Beseitigung von Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion und Weltanschauung und/oder der sexuellen Identität dienen

.
Das Gesetz enthält ein arbeitsrechtliches, ein zivilrechtliches und ein sozialrechtliches Benachteiligungsverbot und definiert zulässige unterschiedliche Behandlungen. Bei Diskriminierung bzw. Belästigung entstehen Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz.

Obwohl das Gesetz an einigen Stellen hinter den Mindestanforderungen der EU-Richtlinien zurückbleibt, wurde mit seiner Verabschiedung die Hoffnung verbunden, dass dadurch ein positives Signal gesetzt wird und unsere Gesellschaft bzw. unser Staat durchaus auf Dauer Diskriminierung verhindern will.
Durch die schleppende Bearbeitung und die mediale Diskussion während der Entstehung des Gesetzes ist dagegen der Eindruck entstanden, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine von der EU aufgezwungene bürokratische Belastung sei und eher nur als Mehrarbeit und zusätzlicher Kostenfaktor gesehen wird, denn als eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.

Gerade auch deshalb sah es meine Fraktion, die SPD-Fraktion, als sinnvoll an, den hier zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlag zur „Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“ ins Verfahren zu bringen.
Hauptziel unseres Antrages ist es darauf zu drängen, dass auch die Stadt Leipzig als Arbeitgeber wenigstens die aus dem Gesetz abgeleiteten Mindestanforderungen bzw. Pflichten erfüllt, z.B.:

  • die Beschäftigten präventiv über Diskriminierung aufzuklären und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bekannt zu machen
  • bei Diskriminierung im Unternehmen geeignete arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen
  • eine betriebliche Beschwerdestelle zu benennen und bekannt zu machen
  • die Beschäftigten zu unterstützen, die sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen

Darüber hinaus gehende Maßnahmen, wie zum Beispiel der Beschluss einer Antidiskriminierungsrichtlinie im Leipziger Stadtrat, wären empfehlenswert und würden der „weltoffenen Stadt Leipzig“ sicher gut zu Gesicht stehen.
Diese Richtlinie könnte zusätzlich den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung und Institutionen, wie z.B. Behörden, Schulen, Kindergärten usw. mit einbeziehen, die (leider) nicht in den Schutzbereich des AGG aufgenommen wurden. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass hier (besonders beim Kontakt Kunde – Mitarbeiter) Diskriminierung besonders häufig stattfindet und ein erheblicher Bedarf an strukturellen Veränderungen besteht, der zusätzliche (rechtliche) Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen erforderlich macht.

So hat als erste Stadt in der Bundesrepublik Deutschland Frankfurt am Main am 18. September 2003, also bereits vor Erscheinen des AGG, eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die Beschäftigten der Stadtverwaltung erlassen, durch die, ich zitiere aus der Präambel:
„… jede Form der Diskriminierung einer Einwohnerin/eines Einwohners durch Bedienstete (der Stadt) zu unterbinden (ist)…“.
In einer umfangreichen öffentlichkeitswirksamen Kampagne u.a. mittels Plakaten und Postkarten in verschiedenen Sprachen, die auf die Richtlinie und das Beschwerdeverfahren hinweisen, wurde sie bekannt gemacht.

Durch viele solcher weitergehenden und von einer breiten Mehrheit getragenen Aktionen und Aktivitäten wird es perspektivisch vielleicht auch in Deutschland möglich sein, eine Kultur der Antidiskriminierung zu etablieren, wie sie in Ländern wie z.B. Holland und Schweden bereits selbstverständlich ist.

Kurz noch einige Worte zum Verwaltungsstandpunkt, der zum einen Zustimmung zu unseren Antrag empfiehlt und zum anderen bereits Umsetzungsvorschläge enthält bzw. bereits laufendes Verwaltungshandeln deutlich macht.
Besonders vor dem Hintergrund, dass eine erfolgreiche Umsetzung des AGG allgemein zu einer selbstverständlicheren Kultur der Antidiskriminierung beitragen soll, würde ich vorschlagen, folgende Teile des Verwaltungsstandpunktes noch einmal dahingehend zu überdenken, dass

  • alle Mitarbeiter der Verwaltung geschult werden bzw. wenigstens eine Betriebsversammlung zum Thema durchgeführt wird (zu Punkt 3)
  • dass „Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007“ intensiver – als im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagen – genutzt wird, um die Bevölkerung Leipzigs durch eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne für dieses Thema zu sensibilisieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, ich möchte Sie bitten unserem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste,
wir beraten heute über die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten für das Jahr 2007. Nun ist dieses schon ein paar Monate alt, die Planung liegt also etwas spät vor.
Dies sei der Stadtverwaltung aber verziehen, denn es sollen 1.667 Betreuungsplätze mehr entstehen. Insgesamt stehen dann in diesem Jahr 30.357 Plätze zur Verfügung. Besonders lobenswert ist die Schaffung von 300 neuen Krippenplätzen in Kitas.

Für Kinder unter drei Jahren sollen zusätzlich 437 Plätze in Tagespflege entstehen. Insgesamt können dann 1.292 Kinder bei Tageseltern betreut werden.
437 Plätze – das heißt mindestens 88 neue Tageseltern müssen gewonnen werden, wenn diese dann auch mindestens 5 Kinder betreuen. Der Durchschnitt in Leipzig liegt bei zwei bis drei Kindern. Der VKKJ hat im letzten Jahr 68 Informationsveranstaltungen mit 349 Teilnehmern durchgeführt. Davon konnten 18 Personen für die Tätigkeit gewonnen werden.
Es wird also nicht so einfach sein, dieses Ziel zu erreichen ohne Qualität einzubüßen. Vor allem der weitere Ausbau der Tagespflege in den nächsten Jahren kann nicht ohne Konzeption erfolgen. Auch die Mitarbeiterinnen, welche die Eignung der Tagespflegeperson und deren Wohnverhältnisse prüfen und jährlich kontrollieren sind an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angelangt.
Tagespflege ist kostengünstiger als die Betreuung in Tageseinrichtungen, aber die Qualität der Angebote muss gleichwertig sein.

Seit diesem Jahr ermittelt das Jugendamt Bedarfsquoten. Die ermittelte Bedarfsquote für die Altersgruppe 0-3 Jahre liegt bei 31% für die Betreuung in einer Krippe und bei 6,7% für Betreuung bei Tageseltern, insgesamt also bei 37,7%.
Für Kindergartenkinder wurde eine Bedarfsquote von knapp 92% ermittelt, für den Hort ca. 82%.
Ich habe gelernt, dass die Bedarfsquote nicht nur etwas mit dem Bedarf zu tun hat, sondern Nachfrage, politischen Willen und die Finanzlage der Kommune widerspiegelt.
Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist in Leipzig sicher deutlich höher als 37,7%.
An politischen Willen zum Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen mangelt es in diesem Hause auch nicht, denn Leipzig ist kinder- und familienfreundlich, dies steht als Schwerpunkt sogar in unseren kommunalpolitischen Leitlinien.
Die Finanzlage ist also der Knackpunkt.

Auf der letzten Seite der Vorlage ist ein Ausblick für den Zeitraum 2008 bis 2010 zu sehen.
Mein Ausblick für diese Jahre sieht wie folgt aus: Die Nachfrage wird weiter steigen.
Den politischen Willen in meiner Fraktion zum weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für Krippenkinder bekunde ich schon jetzt. Frau Kudla – rechnen Sie in den nächsten Jahren mit einem weiterhin erhöhten Finanzbedarf in diesem Bereich.

Wir beschließen heute über die Bedarfsplanung 2007. Diese sieht den weiteren Ausbau des Betreuungsangebots vor. Diesem stimmen wir zu. Wenn im nächsten Jahr die Betreuungsplätze weiter ausgebaut werden, dann dürfen Sie die Planung auch wieder im April vorlegen.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste,

Der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag hat mich sehr verärgert. Problemlösungen werden auf unbestimmte Zeit verschoben, obwohl es um das Wohl von Kindern geht.
Im Verwaltungsstandpunkt steht: „Der Neubau des Supermarktes erfolgt als Ersatz für den ehemals vorhandenen Sparmarkt … mit gleicher Verkaufsfläche, so dass im Gebiet mit einer Erhöhung des Durchgangsverkehrs gegenüber dem Ausgangszustand … nicht zu rechnen ist.“
Ich wünsche dem neuen Supermarkt doch deutlich mehr Kundschaft, sonst würde sich der Neubau sicher nicht gelohnt haben. Der vorherige Markt ist an mangelnder Kundschaft schließlich gescheitert.

Noch ein Zitat aus dem Verwaltungstandpunkt:
„Ob die Entwicklung so eintritt, soll aber nach Fertigstellung der Kaufhalle noch einmal geprüft werden. Sollte die Verkehrsentwicklung anders verlaufen als es die Verwaltung zurzeit einschätzt, wird zu gegebener Zeit die Einleitung eines Anordnungsverfahrens zur Sperrung der Erhardstraße in Richtung Beipertstraße zu erwägen sein.“
Wie schön- zu gegebener Zeit wird erwägt, ob die Kinder am Durchgangsverkehr mit erhöhten Abgas- und Feinstaubbelastungen schaden nehmen.
Nein, wenn es um die Gesundheit und Sicherheit von Kindern geht, wollen wir nicht abwarten und erwägen, wir wollen handeln.

Deshalb bitten wir um Abstimmung zu unserem Ursprungsantrag. Die geeignete Maßnahme hat die Verwaltung schon genannt.

Unser Antrag löst damit aber noch nicht das Grundproblem in Schleußig-Süd. Es muss eine Lösung gefunden werden, wie das Wohngebiet in stadtauswärtige Richtung verlassen werden kann. Die Verwaltung erklärt seit Jahren, wie es nicht geht.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Im Mai 2004 beschloss die Ratversammlung, dass für die o.g. Eigenbetriebe der Kultur die Wirtschaftspläne künftig im Februar des laufenden Jahres – für den Zeitraum 01.08 des lfd. Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres  – verbindlich zugesagt werden.

Die Wirtschaftspläne 2004/2005 wurden am 17.12.2004 von der Ratsversammlung beschlossen und die Wirtschaftspläne 2005/2006 in der Ratsversammlung am 21.12.2005.
Die Wirtschaftspläne für die Saison 2006/2007 wurden für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt und Gewandhaus am 13.12.2006 beschlossen und sollen für die Oper und das Schauspiel in der Ratsversammlung am 18.04.2007 votiert werden.
D. h., die Stadtverwaltung hat sich bisher nicht an den o.g. Beschluss der Ratsversammlung gehalten.

Wir fragen an:

  1. Wann ist mit der Vorlage der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Kultur für die Spielzeit 2007/2008 zu rechnen?
  2. Wie gedenkt die Stadtverwaltung künftig den Beschluss vom Mai 2004 umzusetzen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor einiger Zeit wurden die Schulleiter über eine Änderung im Umgang mit illegaler Graffiti informiert. (Rundschreiben 22/2005)
Dieses beinhaltete, dass die Schulleiter das zuständige Polizeirevier der Stadt Leipzig oder die Polizeidirektion Leipzig zur Einleitung von Ermittlungen nur noch informieren, aber keinen Strafantrag mehr stellen dürfen. Antragsberechtigt für die Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung  ist als Schulträger die Stadt Leipzig. Nachdem die Schulleitung den Vorgang dem Hochbauamt und dem Schulverwaltungsamt gemeldet hat, wird diese Meldung an das  Rechtsamt weitergeleitet und dann nach Prüfung Strafantrag gestellt.

Deshalb fragen wir:

  1. Welcher Zeitraum vergeht in der Regel von der Meldung der Schule bis zur Stellung des Strafantrages?
  2. Warum wurde die vorherige Regelung geändert? (Schulleiter stellte direkt den Strafantrag)
  3. Wie viele Strafanträge wurden 2006 gestellt?
  4. Wer löst die Entfernung illegaler Graffiti aus?
  5. Wie viele Graffiti wurden in diesem Zeitraum wieder entfernt?
  6. An wie vielen Schulen sind noch illegale Graffiti zu entfernen und was kostet das?