Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste,

ein Teil unserer Fraktionsmitglieder ist gegen den Verkauf dieser Immobilie.
Wir befürchten, dass mit der Etablierung einer freien Grundschule in diesem Bereich mindestens eine öffentliche Grundschule geschlossen werden muss. Somit haben wir dann wieder ein leer stehendes Schulgebäude zu unterhalten.

Eine Schule in freier Trägerschaft zieht außerdem die Leistungsspitzen und die finanziell besser gestellten Schüler aus den öffentlichen Schulen ab. Diese sind aber besonders im Leipziger Osten wichtig, sonst kommt das jetzt schon nicht besonders ausgeglichene Gefüge ins Wanken.
Auch überzeugen die inhaltlichen Konzepte der ASG nicht wirklich. Diese sind stark an denen der öffentlichen Schulen angelehnt. Fremdsprachenunterricht ab der ersten Klasse gibt es schon an vielen Regelschulen.

Außerdem gehen wir davon aus, dass spätestens ab dem Schuljahr 2008/09 ein weiteres öffentliches Gymnasium in der Stadt benötigt wird. Bevor wir nicht über die Notwendigkeit und den Standort diskutiert haben, sollten wir das Gebäude im Besitz der Stadt Leipzig belassen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Redner: Manfred Rauer, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträtinnen und Stadträte,
liebe Besucherinnen und Besucher,

der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.März 2005 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die 54. MS und die Herderschule-Mittelschule bilden ab dem 01.08.2005 eine MS. Sie nutzt Schulgebäude und -anlagen der Herderschule. Sie trägt ab dem 01.08.2005 zunächst den Namen 54. Schule/Herderschule-Mittelschule. Die Schulkonferenz berät unverzüglich und reicht einen Vorschlag für einen Schulnamen zur Beschlussfassung im Stadtrat noch in diesem Jahr ein.
  2. Die Herderschule wird am 31.07.2005 aufgehoben.

Wir als Stadträte haben den Namen Herder damit zur Disposition gestellt, wir haben nicht die 54.Schule aufgehoben und die Schülerinnen und Schüler in die Herderschule geschickt, was einigen von uns das heutige Dilemma erspart hätte. Wir können jetzt nicht den Schwarzen Peter der Schule in die Schuhe schieben, denn die Kolleginnen und Kollegen haben mit ihren Schülerinnen und Schülern nur das getan, was wir ihnen aufgetragen haben: Sie haben einen Schulnamen für diese neue Mittelschule gesucht. Der Identifikation willen haben sie keinen der beiden alten Namen gewählt, um diesen Neuanfang zu unterstreichen. Der Stadtrat steht auch dafür, dass Schulnetzplanung nicht als Verwaltungsakt empfunden werden soll, sondern sie bedarf der Mitarbeit der Beteiligten und Betroffenen um größtmögliche Akzeptanz der Entscheidungen zu erreichen.

Nun haben wir den geforderten Namensvorschlag, entstanden in einem langwierigen und schwierigen Prozess, an dem sich dem Bekunden nach nicht nur die Mitglieder der Schulkonferenz, sondern alle Kolleginnen und Kollegen mit ihren Klassen beteiligt haben.
Und sie vertrauen darauf, dass ihre Arbeit ernst genommen und ihre Entscheidung akzeptiert wird und die Mitglieder des Stadtrates ihre Beschlüsse nicht nur rhetorisch meinen.

Ich verstehe die Befindlichkeiten, die mit diesem Namenswechsel verbunden sind und teile sie. Auch für mich hat der Name Herder Klang und Ausstrahlung für eine Schule, auf die man stolz sein kann, und auch ich hätte mir gewünscht, dass die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Schülern und den Eltern diesen Geist aufgegriffen hätten. Auch in der SPD-Fraktion hat es dazu ausführliche Diskussionen gegeben und wir sind durchaus nicht einer Meinung.

Ich stelle mir aber vor, was in den Beteiligten vorgeht, wenn wir ihre Mühen negieren, weil uns das Ergebnis nicht gefällt. Ich versuche mir vorzustellen, wie die Lehrerinnen und Lehrer ihre Schüler in Zukunft für Mitwirkung und Engagement motivieren wollen.
Auch diejenigen, die den Namen Herder bevorzugen, sind ja bei dieser Art der Entscheidung nur scheinbar die Sieger im Sinne eines demokratischen Grundverständnisses.

Im Übrigen wird ja bei einer Ablehnung der Vorlage die Schule nicht Herderschule heißen, sondern weiter unter dem Wortungetüm „54. Schule/Herderschule – Mittelschule“ firmieren, und das wahrscheinlich nicht nur für die nächsten zwei Jahre.

Demokratie ist eben nicht, wenn mir das Ergebnis eines Handelns gefällt, sie zeitigt manchmal auch andere Ergebnisse. Ihre Reife zeigt sich darin, wie die Gesellschaft und die Menschen jeweils damit umgehen.  

Es gibt die Vorstellung von zwei Fraktionen, den hochsensiblen und schwierigen Anteilsverkauf der Stadtwerke durch einen Volksentscheid zu realisieren, oder auch nicht. Gleichzeitig sprechen wir den gleichen Bürgern die Kompetenz ab, über einen Schulnamen zu entscheiden – das ist Gebrauchsdialektik!

Ich bin überzeugt, dass eine ganze Reihe der noch namenlosen Leipziger Schulen nur auf die Chance wartet, sich mit dem Namen Johann Gottfried Herder oder vielleicht auch Richard Wagner zu schmücken.
Entwickeln wir also die notwendige Gelassenheit und stilisieren die Namensgebung einer Schule nicht zum nationalen Problem hoch.
Die SPD-Fraktion wird dieser Vorlage mehrheitlich zustimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im März hat der Stadtrat einen Zuschuss zum Ausbau der Halle D beschlossen. Aufgrund von Baumaßnahmen im Umfeld der Kulturfabrik Werk II drohen massive Beeinträchtigungen im Kultur- und Veranstaltungsbetrieb.

Die SPD-Fraktion fragt daher an:

  1. Besteht durch die Baumaßnahmen eine Gefahr, dass der Veranstaltungsbetrieb gefährdet ist (bezogen auf den An- & Abtransport der Technik bzw. zukünftig durch Lärmbelästigung)?
  2. Ist auch in Zukunft die Feuerwehrzufahrt zur Halle A und Halle D sichergestellt?
  3. Fand eine Verwaltungsinterne Abstimmung über die Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück des Werk II statt (insbesondere zwischen Liegenschafts-, Bauordnungs- und Kulturamt)?
  4. Seit wann findet bzgl. der Baumaßnahme eine Kommunikation zwischen Verwaltung und Betreibern der Kulturfabrik statt?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Umfeld der Innenstadt und gelegen an wichtigen Zufahrtsstraßen befinden sich mehrere große Brachen, die dem Gast unserer Stadt und natürlich auch den Bürgerinnen und Bürgern negativ ins Auge fallen.
Das leer stehende Postscheckamt in der Prager Straße scheint sich noch in einem guten baulichen Zustand zu befinden. Die Gebäude im Hofbereich dagegen sind dies offensichtlich nicht mehr.

Wir fragen deshalb:

  1. Was wird aus diesem Gebäudekomplex?
  2. Was wird aus dem ehemaligen Milchhof an der Brandenburger Straße?
  3. Welche Pläne bestehen für die immer mehr verfallenden Gebäude des Postamtes 18 und des Postbahnhofes im Bereich von Rohrteichstraße und Adenauerallee?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Statut zur Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Leipzig (Ratsbeschluss 510/96 vom 20.03.1996) ist unter TOP VI festgelegt, dass die Träger der Ehrenmedaille auf einer Tafel im neuen Rathaus namentlich genannt werden sollen.

Die SPD-Fraktion fragt an:

  1. Hat die Stadtverwaltung eine Tafel installiert und wenn ja, an welchem Ort?
  2. Wenn nicht, wann und wo soll die Anbringung der Tafel erfolgen?

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantragung eines Sanierungsvorhabens im Rahmen des dena-Modellvorhabens „Niedrigenergiehaus in Schulen“ zu prüfen und die zuständigen Fachausschüsse über das Ergebnis der Prüfung zeitnah zu informieren.

Begründung:

Bei vielen Schulen existiert ein enormes wirtschaftliches Einsparpotenzial. Durch energetische Sanierungen auf ein Niveau deutlich besser als bei Neubauten können diese Potenziale erschlossen werden. Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem dena-Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“ (Wohngebäude) wird die dena (Deutsche Energie-Agentur) ab März 2007 das Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus in Schulen“ durchführen.
Weitere Informationen: http://www.dena.de

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – vormals Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist am 18.08. 2006 in Kraft getreten. Das vorliegende Gesetz soll der Verhinderung bzw. Beseitigung von Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion und Weltanschauung und/oder der sexuellen Identität dienen

.
Das Gesetz enthält ein arbeitsrechtliches, ein zivilrechtliches und ein sozialrechtliches Benachteiligungsverbot und definiert zulässige unterschiedliche Behandlungen. Bei Diskriminierung bzw. Belästigung entstehen Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz.

Obwohl das Gesetz an einigen Stellen hinter den Mindestanforderungen der EU-Richtlinien zurückbleibt, wurde mit seiner Verabschiedung die Hoffnung verbunden, dass dadurch ein positives Signal gesetzt wird und unsere Gesellschaft bzw. unser Staat durchaus auf Dauer Diskriminierung verhindern will.
Durch die schleppende Bearbeitung und die mediale Diskussion während der Entstehung des Gesetzes ist dagegen der Eindruck entstanden, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine von der EU aufgezwungene bürokratische Belastung sei und eher nur als Mehrarbeit und zusätzlicher Kostenfaktor gesehen wird, denn als eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.

Gerade auch deshalb sah es meine Fraktion, die SPD-Fraktion, als sinnvoll an, den hier zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlag zur „Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“ ins Verfahren zu bringen.
Hauptziel unseres Antrages ist es darauf zu drängen, dass auch die Stadt Leipzig als Arbeitgeber wenigstens die aus dem Gesetz abgeleiteten Mindestanforderungen bzw. Pflichten erfüllt, z.B.:

  • die Beschäftigten präventiv über Diskriminierung aufzuklären und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bekannt zu machen
  • bei Diskriminierung im Unternehmen geeignete arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen
  • eine betriebliche Beschwerdestelle zu benennen und bekannt zu machen
  • die Beschäftigten zu unterstützen, die sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen

Darüber hinaus gehende Maßnahmen, wie zum Beispiel der Beschluss einer Antidiskriminierungsrichtlinie im Leipziger Stadtrat, wären empfehlenswert und würden der „weltoffenen Stadt Leipzig“ sicher gut zu Gesicht stehen.
Diese Richtlinie könnte zusätzlich den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung und Institutionen, wie z.B. Behörden, Schulen, Kindergärten usw. mit einbeziehen, die (leider) nicht in den Schutzbereich des AGG aufgenommen wurden. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass hier (besonders beim Kontakt Kunde – Mitarbeiter) Diskriminierung besonders häufig stattfindet und ein erheblicher Bedarf an strukturellen Veränderungen besteht, der zusätzliche (rechtliche) Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen erforderlich macht.

So hat als erste Stadt in der Bundesrepublik Deutschland Frankfurt am Main am 18. September 2003, also bereits vor Erscheinen des AGG, eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die Beschäftigten der Stadtverwaltung erlassen, durch die, ich zitiere aus der Präambel:
„… jede Form der Diskriminierung einer Einwohnerin/eines Einwohners durch Bedienstete (der Stadt) zu unterbinden (ist)…“.
In einer umfangreichen öffentlichkeitswirksamen Kampagne u.a. mittels Plakaten und Postkarten in verschiedenen Sprachen, die auf die Richtlinie und das Beschwerdeverfahren hinweisen, wurde sie bekannt gemacht.

Durch viele solcher weitergehenden und von einer breiten Mehrheit getragenen Aktionen und Aktivitäten wird es perspektivisch vielleicht auch in Deutschland möglich sein, eine Kultur der Antidiskriminierung zu etablieren, wie sie in Ländern wie z.B. Holland und Schweden bereits selbstverständlich ist.

Kurz noch einige Worte zum Verwaltungsstandpunkt, der zum einen Zustimmung zu unseren Antrag empfiehlt und zum anderen bereits Umsetzungsvorschläge enthält bzw. bereits laufendes Verwaltungshandeln deutlich macht.
Besonders vor dem Hintergrund, dass eine erfolgreiche Umsetzung des AGG allgemein zu einer selbstverständlicheren Kultur der Antidiskriminierung beitragen soll, würde ich vorschlagen, folgende Teile des Verwaltungsstandpunktes noch einmal dahingehend zu überdenken, dass

  • alle Mitarbeiter der Verwaltung geschult werden bzw. wenigstens eine Betriebsversammlung zum Thema durchgeführt wird (zu Punkt 3)
  • dass „Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007“ intensiver – als im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagen – genutzt wird, um die Bevölkerung Leipzigs durch eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne für dieses Thema zu sensibilisieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, ich möchte Sie bitten unserem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!