Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

eine bedarfsgerechte Ernährung ist Voraussetzung für eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen.

Wir fragen daher an:

  1. Nach welchem Ernährungskonzept wird das Mittagessen für die Kinder in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen zusammengestellt?
  2. Inwiefern werden ernährungsphysiologische Erkenntnisse bei der Zubereitung des Mittagessens beachtet?
  3. Welchen Qualitätskriterien muss das in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen angebotene Mittagessen genügen (vgl. „Berliner Qualitätskriterien“ für Verpflegungsangebote)?
  4. Welchen Standards für Nährwerte neben dem Brennwert muss das in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen angebotene Mittagessen entsprechen?
  5. Wie werden die Angaben der Anbieter zu den Nährwerten geprüft?
  6. Von welchen Anbietern wird das Mittagessen in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen bezogen?
  7. In welchem Umfang erfolgt die Integration von Lebensmitteln aus ökologischem und regionalem Anbau?
  8. In welcher Weise erfolgt Ernährungsaufklärung an den Leipziger Schulen?
  9. Wie werden Rückmeldungen der Kinder und Eltern über das Mittagessen in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen erfasst und aufgegriffen?

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

vor uns steht eine wichtige, schwierige aber notwendige Entscheidung – die Neufassung der Abfallgebührensatzung.
Jahrelang existierten für die Bürger der Stadt Leipzig bezüglich der Abfallentsorgung moderate Bedingungen. So lag die Gebührenhöhe im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten und Landkreisen im Freistaat Sachsen für die Leipziger im unteren Drittel. Jetzt wird es aber zu Änderungen kommen müssen.

Warum wird eine Gebührenerhöhung notwendig?
• Die Rücklagen, die sechs Jahre lang die Gebühren gestützt haben, sind aufgebraucht.
• Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen dürfen aus Umweltgründen die Abfälle bundesweit nicht mehr direkt auf der Deponie abgelagert werden und müssen vorbehandelt werden. Dies führt zu einer Kostenerhöhung je Tonne Abfall von ca. 30 %.
• Die Kosten für Kraftstoff, Energie und Wasser, die in den letzten sechs Jahren ebenfalls erheblich angestiegen sind, beeinflussen natürlich auch die Kalkulation der Stadtreinigung.

Deshalb wurde durch die Stadtverwaltung, bzw. die Stadtreinigung ein neues Modell erarbeitet und innerhalb einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern der im Stadtrat vertretenen Parteien bestand, vorgestellt und diskutiert. Die uns vorgestellte Kalkulation ist kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert. Das neue Gebührenmodell ist gerechter, wobei natürlich klar ist, dass es wirkliche Gerechtigkeit nie geben kann. 

Die einzelnen Gebührenbestandteile wurden bereits  erläutert, aber ich möchte noch einige Ergänzungen zur Problematik Leerungsgebühr, Verwertungsgebühr und Grünschnitt hinzufügen, da dies von vielen zur Zeit heftig diskutiert wird.

Leerungsgebühr

Die Stadtreinigung muss ihre auf der Deponie Cröbern der ZAW abgelieferten Abfälle nach Gewicht (jetzt 124 €/t, bis 31.05.2005 102 €/t) bezahlen. Wir Bürger entrichten aber unsere Gebühren  nach Volumen, entsprechend der Behältergrößen.
Es ist nachweisbar, dass im Regelfall die kleineren Abfallbehälter (80 l, 120 l) dichter gefüllt werden. Deshalb, so die neue vorgeschlagene Regelung, soll es keinen linearen Zusammenhang mehr zwischen Volumengröße und Leerungsgebühr geben. Nutzer dieser kleineren Behälter sollen zukünftig mehr, Nutzer der 1,1-er Großmüllbehälter künftig weniger bezahlen.  Dies ist eine gerechtere Lösung.
Man würde aber mehr Gerechtigkeit erreichen, wenn generell beim Entleeren des Restabfalls in das Müllfahrzeug gewogen würde. So hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen, die Abfallmengen zu wiegen, wie es bei manchen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern praktiziert wird. Dies ist aber nach Aussage der Stadtreinigung mit erheblichen Kosten für die Umrüstung der Technik verbunden. Unserer Meinung nach führt aber in der Zukunft daran kein Weg vorbei.

Verwertungsgebühr

Die relativ hoch erscheinende Verwertungsgebühr, die die Grundgebühr ablösen wird, ist so aufgebaut, dass sie für jeden die gleiche Belastung bedeutet (an einem 240 l – Behälter sind 6 Personen, an einem 1,1 MGB sind 30 Personen angeschlossen). Außerdem brauchen Gewerbebetriebe, die entsprechend der Gewerbeabfallverordnung ihren Abfall zur Verwertung der Stadt nicht mehr überlassen müssen, sondern diese durch ein privates Unternehmen entsorgen lassen können, diese Gebühr nicht mehr zu entrichten. Unbeschadet davon müssen sie weiterhin ihren Abfall zur Beseitigung (entsprechend des Einwohnergleichwertes) der Stadtreinigung entsprechend der Überlassungspflicht andienen und dafür die Leerungsgebühr entrichten.
Die Verwertungsgebühr wird dafür genutzt, dass alle Bürger das Schadstoffmobil und die Wertstoffhöfe nutzen können. Hier können sie gefährliche Abfälle (Schadstoffe), Elektroschrott und entsprechend der ausgegebenen Wertbons Sperrmüll abgeben. Auch hier werden Kritiker einwerfen: Ich habe nie Sondermüll oder Sperrmüll und ich benötige den Wertstoffhof nicht, da ich das Angebot der Stadtreinigung nicht nutze. Dies zu ändern, ist aber äußerst kompliziert und man sollte das bewährte System beibehalten.

Grünschnitt

Hier muss erwähnt werden, dass Leipzig im Gegensatz zu den angrenzenden Landkreisen bisher keine Gebühr für Grünschnitt erhoben hat. Die anfallenden Mengen müssen aber kalkulatorisch in Betracht gezogen werden, da sie einen bedeutenden Kostenfaktor darstellen. Die Erlöse durch Verkauf an Kompostieranlagen decken nicht den Aufwand, deshalb ist hier eine Gebührenerhebung unumgänglich. Um die Problematik etwas abzufedern, wurde während der Beratungen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe mit der Stadtreinigung als Kompromiss erreicht, eine „Freigrenze“ von 200 Liter einzuführen.
Zur Verbesserung  der Bürgerfreundlichkeit wurde seitens der SPD-Fraktion als Änderungsvorschlag eine Stückelung von 50 l anstatt 100 l vorgeschlagen, der jetzt in die Vorlage mit eingearbeitet wurde. Des Weiteren ist unserer Meinung nach zu berücksichtigen, dass für Bürger, die öffentliches Grün pflegen (Pflegevertrag), für die Entsorgung keine Kosten anfallen dürfen. Auch dies wurde bei der Überarbeitung der Vorlage entsprechend angepasst.
Leider war der Vorschlag an bestimmten Tagen wieder eine Verbrennung von Grünabfall zu gestatten, nicht umsetzbar. Eine Verordnung der Sächsischen Staatsregierung lässt dies nicht zu.

Zusammengefasst gesagt, ist die Erhöhung der Abfallgebühren für die Bürger Leipzigs eine weitere finanzielle Belastung. Diese ist aber nach Meinung der SPD-Fraktion nicht vermeidbar. Deshalb werden ihre Mitglieder mehrheitlich den Vorlagen zustimmen.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes haben sich die Anforderungen an die Ausländerbehörde verändert.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Anträge (Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Duldung und andere Anträge auf ausländerrechtliche Bescheinigungen) liegen derzeit der Ausländerbehörde zur Bearbeitung vor?
  2. Wie viele dieser Anträge sind (abgesehen von der Eingangsfeststellung) derzeit unbearbeitet?
  3. Bei wie vielen der unbearbeiteten Anträge liegt das Datum der Antragstellung länger als drei Monate zurück?
  4. Bei wie vielen der nicht endbearbeiteten Anträge (z.B. auf Einbürgerung) liegt das Datum der Antragstellung länger als (a) drei, (b) sechs, (c) zwölf bzw. (d) 18 Monate zurück?
  5. Womit werden die Bearbeitungszeiten begründet?
  6. Wie viele Fiktionsbescheinigungen wurden ausgestellt?
  7. Aus welchen Gründen wurden die Fiktionsbescheinigungen ausgestellt?
  8. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Bearbeitungszeiten in Zukunft zu verkürzen?

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

auf der Suche nach regenerativen Energiequellen ist die Nutzung der Sonnenenergie eine Alternative. Leipzig und sein Umland gehört neben dem Breisgau zu den Gebieten in Deutschland, wo eine lange Sonnenscheindauer zu verzeichnen ist. Deshalb ist es auch erklärlich, dass bei Espenhain das größte Solarkraftwerk der Welt mit 33.800 Modulen und einer geplanten Leistung von 5 MW errichtet wurde.
In Leipzig existieren zwar Solarwärmeanlagen mit immerhin 9.000 m² Kollektorfläche, wobei darunter auch 21 kommunale Anlagen zu verzeichnen sind, aber bei Solarstromanlagen – also dem photovoltaischen Nutzungsprinzip – gibt es noch Nachholebedarf. Projekte, bei denen diese Technologie angewandt werden sollte, wie die Zentralapotheke des Krankenhauses St. Georg oder das Bildermuseum scheiterten bisher. Als positives Beispiel muss an dieser Stelle die Nikolaikirche genannt werden. Hier befindet sich seit Juni 2000 auf 40 m² eine Anlage mit einer möglichen Leistung von 5 KW. Natürlich muss man kritisch anmerken, dass die so gewonnene Energie noch gering ist und die Wirtschaftlichkeit zur Zeit keine hohen Gewinne verspricht.

Aber Deutschland ist mit führend bei der Entwicklung, Produktion und ständigen Verbesserung des Wirkungsgrades von Solarzellen.  Außerdem bietet das Erneuerbare-Energien-Gesetz gute Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Betreiben dieser Anlagen. Deshalb ist es im Sinne des Fortschrittes wichtig, hier unbedingt auch die praktische Umsetzung zu bedenken. Auch für das beschlossene Klimaschutzprogramm sind solche Anlagen ein wichtiger Baustein. 

Eine interessante Möglichkeit ist die Installation von photovoltaischen Anlagen als Bürgerkraftwerk auf öffentlichen Gebäuden. In der Bundesrepublik Deutschland wurden bisher 12.000 aufgebaut.  Diesbezüglich wurden durch den Verein Solar City Leipzig gemeinsam mit der Stadtverwaltung Anstrengungen unternommen auch in unserer Stadt eine solche Anlage zu errichten. Geplant war dies im Oktober 2004. Leider ist das Projekt nicht zustande gekommen.
Weil uns dieses Thema aber wichtig ist, nun ein erneuter Versuch. Auch die Verwaltung hat unseren Antrag positiv beurteilt. Jetzt geht es darum städtische Objekte zu finden und zu benennen, auf deren Dächern Solarmodule aufgebaut werden können, wobei die Mietkosten eine moderate Höhe haben müssen. Dann gilt es interessierte Bürger zu finden, und das dürfte nicht allzu schwer fallen, die sich an dieser Anlage beteiligen.

Wir bitten Sie, dem Antrag Bürger-Solarstromanlage zuzustimmen.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Leipzig nutzt derzeit Verwaltungsgebäude, für die sie Mieten zahlen muss (z.B. das Objekt Prager Straße). Andererseits stehen zahlreiche Gebäude, die der Stadt gehören, leer (z.B. ehemalige Schulen).

Wir fragen daher an:

  1. Wie hoch sind die Ausgaben der Stadt für die Anmietung von Verwaltungsgebäuden?
  2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt bisher genutzt, um die Mietkosten zu reduzieren?
  3. Welche Objekte sind derzeit angemietet?
  4. Wie viele städtische Gebäude sind im Moment ohne Nutzung?
  5. Gibt es Überlegungen, städtische Objekte umzubauen bzw. herzurichten, damit sie als Verwaltungsgebäude genutzt werden können?

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Natürlich ist eine Erhöhung der Elternbeiträge unerfreulich. Auch ich muss diese für meinen Sohn bezahlen. Doch woher sollen die 570 T€ kommen, wenn wir diese nicht auf die Eltern umlegen?

Investitionen in unsere Kitas sind dringend notwendig. In vielen Einrichtungen sind die Heizungsanlagen veraltet und lassen sich nicht mehr regulieren, die Fenster sind undicht und auch das äußere Erscheinungsbild mancher Einrichtung ist für Kinder und Eltern eher abschreckend.

Im nächsten Jahr schafft die Stadt Leipzig 1500 neue Betreuungsplätze. Auch hier sehen wir keine Einsparalternative.

Um soziale Härtefälle abzufedern gibt es in unserer Stadt zahlreiche Freiplätze und Ermäßigungen auf Elternbeiträge. Insgesamt hält die Stadt 9 Mio € dafür bereit. Dieses System muss so beibehalten werden.

Einen Widerspruch zu den strategischen Zielen der Kommunalpolitik sehen wir nicht, denn höchstes Ziel ist es, dass die Menschen einer Arbeit nachgehen können. Hierfür schaffen wir mit den vielfältigen und bedarfsgerechten Betreuungsangeboten eine wichtige Voraussetzung.
Eltern sind beruhigter, wenn sie wissen, dass ihre Kinder in einer Einrichtung mit hohem Qualitätsstandard betreut werden. Dafür sind viele auch bereit, mehr Geld auszugeben.

Die SPD- Fraktion wird deshalb der nicht erfreulichen, aber unserer Meinung noch vertretbaren Erhöhung der Elternbeiträge zustimmen.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 1 „Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit einzelnen Abfallarten“ der Vorlage wird wie folgt geändert:

Die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt ist bis zu 200 Liter pro Haushalt und Jahr gebührenfrei. Die „Berechtigungskarte zur Nutzung der Leipziger Wertstoffhöfe“ wird um vier Mengenbons (a 0,05 m³) für Gartenabfall ergänzt.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Pflegevertrag für öffentliche Grünflächen mit der Stadt geschlossen haben, sollen dafür anfallenden Grünabfall generell kostenlos entsorgen können.

Begründung:

Die Ausgabe von vier Mengenbons a 50 Liter, statt zwei Mengenbons a 100 Liter für Grünabfall ist für viele Bürgerinnen und Bürger vorteilhafter, da meistens keine 100 Liter Grünabfall auf einmal abgegeben werden. Die beabsichtigte Begrenzung der gebührenfreien Abgabe von Grünabfall, die eine größere Gebührengerechtigkeit für viele bedeutet, wird dadurch nicht verändert.
Für Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Grünflächen pflegen, ist eine gesonderte Regelung notwendig, da diese Pflegeleistung nicht durch eine zusätzliche Gebühr belastet werden sollte.