Redner: Claus Müller, umweltpolitischen Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

jedem dürfte bekannt sein, dass es durch die verschiedensten Umwelteinflüsse zu globalen Veränderungen gekommen ist. Erwähnen möchte ich stellvertretend die Erhöhung der CO2-Emission, das Aufheizen der Atmosphäre, Staub, FCKW, Lärmbelästigung. Hier müssen Maßnahmen greifen, die eine Verminderung oder zumindest Stagnation zur Folge haben.

Globale Umwelt-Ziele und Programme haben diesbezüglich einen hohen Stellenwert, denn nur so sind Probleme weltweit lösbar.  Erinnert sei an das Kyoto-Abkommen.  Dazu beitragen kann aber auch ein speziell auf die Stadt Leipzig zugeschnittenes Klimaschutzprogramm. Darüber wurde schon mehrere Jahre gesprochen und diskutiert, aber bisher erfolgte keine Umsetzung. Aus Sicht der SPD-Fraktion besteht die unbedingte Notwendigkeit dies schnell in Angriff zu nehmen. Es muss ein Programm beschlossen werden, mit Klimaschutzzielen, die jährlich abrechenbar sind. Werden die vorgegebenen Werte nicht erreicht, müssen Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden.

Natürlich haben wir über die Vorlage diskutiert, wie detailliert sie sein muss und sind zu dem Schluss gekommen, dass sie nur den Rahmen vorgeben kann. Das Klimaschutzprogramm kann nur wie eine Klammer wirken, die durch Einzelvorlagen ergänzt und untersetzt werden muss. Ein wichtiger Ansatz ist der sicherlich unvollständige Maßnahmenkatalog. Wobei schwerpunktmäßig zu erkennen ist, dass Effekte in der Bauplanung, der Energieversorgung und beim Verkehr den größten Stellenwert besitzen.

Es ist auch erforderlich, so wie es die Vorlage benennt, dass das Programm nicht nur auf die Stadt als Gebietskörperschaft beschränkt bleibt. Hier müssen in einem Netzwerk städtische Unternehmen (SWL; LVB)  mitwirken und wissenschaftliche Einrichtungen, die auf diesem Gebiet forschen und arbeiten, integriert werden. Natürlich ist alles unter Kostengesichtspunkten zu betrachten, aber eine Investition in den Klimaschutz ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft.
Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel

Obwohl es in Leipzig im Bundesdurchschnitt viele Kita-Plätze gibt, ist es in vielen Stadtteilen schwierig, einen Platz zu finden.
Besonders Krippenplätze sind knapp.
Zur Zeit ist es so, dass Eltern in die Einrichtung gehen und sich dort anmelden. Die Leiterin führt zu diesem Anlass durch das Haus und erläutert das Konzept. Bei meinen Anmeldungen dauerten die Gespräche mindestens eine Stunde.
In manchen Einrichtungen wird dann ein Anmeldebogen ausgefüllt.
Wenn man Glück hat, bekommt man eine Kopie. In anderen Einrichtungen wird man in ein bedeutungsschweres Buch eingetragen, meistens mit Bleistift. In der Regel melden die Eltern ihre Kinder in  mehreren Einrichtungen an. Mein Sohn ist auch schon in einigen Kitas registriert.
Nun müssen sich die Eltern in gewissen Abständen in den Einrichtungen melden. Manchmal führen die Leiterinnen eine Strichliste.
Um die Chancen auf einen Krippenplatz zu erhöhen, hilft es gelegentlich, wenn man der Leiterin nicht widerspricht, wenn sie die pädagogische Notwendigkeit von 45-Stunden-Verträgen erläutert.
Durch die Mehrfachanmeldungen kann der tatsächliche Bedarf nicht ermittelt werden.
Viele Eltern, die dann einen Platz gefunden haben, ziehen ihre Voranmeldungen in den anderen Einrichtungen nicht zurück.
Dadurch entstehen Verzögerungen in der Vergabe von Plätzen, die Leiterinnen investieren Zeit, um die Eltern zu kontaktieren und es entstehen Portokosten.

Durch einen zentralen Vermittlungsservice haben alle Seiten Vorteile:

  1. Die Stadt Leipzig kennt den tatsächlichen Bedarf und kann darauf reagieren.
  2. Den Eltern, die dringend einen Platz suchen, können in Einrichtungen vermittelt werden und somit wird der berufliche Wiedereinstieg besser planbar.  Außerdem würden die Wartelisten besonders gefragter Kitas transparenter.
  3. Die Kita- Leiterinnen müssen nicht mehr so viele Einzelgespräche führen. Ein Tag der offenen Tür würde sich lohnen. Damit bliebe mehr Zeit für die Umsetzung des neuen Bildungsauftrages.

Wichtig ist uns bei diesem Antrag:
Wir wollen keine Zuweisung, die Eltern haben weiterhin die freie Wahl der Einrichtung.
Wir wollen keine Einführung von Zugangskriterien.
Wir bitten um Zustimmung zum vorliegenden Prüfauftrag.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2005 mehrere städtische Objekte zu benennen, auf denen eine Bürger-Solarstromanlage installiert werden kann.
Für diese Objekte soll eine langjährige Nutzung der Anlagen (mindestens 20 Jahre) und lediglich eine symbolische Miete garantiert werden.

Begründung:

Das erste Leipziger Bürgerkraftwerk sollte eigentlich schon im Dezember des vergangenen Jahres ans Netz gehen. Die Solaranlage sollte auf dem Dach des Reclam-Gymnasiums in der Tarostraße installiert werden. Doch Schulverwaltungsamt und der Verein Solar City, über den das Kraftwerk betrieben werden sollte, konnten sich nicht bzgl. der Konditionen für die Dach-nutzung einigen, da das Schulverwaltungsamt die Nutzungsmiete in unakzeptable Höhe treiben wollte und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht mehr gegeben war.
In Deutschland existieren inzwischen ca. 12.000 solcher Bürgerkraftwerke auf öffentlichen Gebäuden, auch in zahlreichen ostdeutschen Kommunen.
Ziel des Bürgerkraftwerkes ist, die Entwicklung der Solartechnik als regenerative Energiequelle voranzutreiben. Das im Bundestag verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert die Förderung und Abnahme von Solarstrom.

Am 21.01.2004 wurde die Drucksache III/3350 zum oben genannten Thema mehrheitlich im Stadtrat beschlossen.
Unter Punkt zwei steht dazu: „Nach Einführung der Instrumente für die Erstellung einer Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt erfolgt nach einem abgeschlossenen repräsentativen Zeitraum von einem Haushaltsjahr der Datenerfassung und -auswertung, eine Überprüfung der festgesetzten Entgelte. Im Ergebnis der Auswertung wird ein neuer Vorschlag für einen Stadtratsbeschluss unterbreitet“.

Wir fragen:

  1. Mit welchem Ergebnis  wurde die  Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt abgeschlossen?
  2. Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zur Neuregelung der Entgeltforderung, wie im damaligen Beschluss vorgesehen, zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Arbeitslosengeld II werden derzeit intensiv diskutiert. Einige Städte haben schon Gebiete benannt, wo sie verstärkt so genannte 1-Euro-Jobs anbieten wollen. Die Stadt Leipzig hat dazu noch keine konkreten Aussagen getroffen, obwohl das städtische Interesse an solchen Arbeitsgelegenheiten vorhanden ist.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele zusätzliche Arbeitsgelegenheiten will die Stadt anbieten?
  2. In welchen Bereichen/Ämtern sollen die zusätzlichen Jobs entstehen?
  3. Nach welchen Kriterien/Regularien erfolgt die Auswahl der Angebote? Gibt es dafür einen Kriterienkatalog?
  4. Welche zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten unterstützt die Stadt Leipzig insgesamt in der Trägerversammlung der ARGE in Zusammenarbeit mit den Kammern?

Redner: Peter Geiling, sportpolitischer Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,     
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Der Beschluss zur Vorlage ist – wie von Bürgermeister Tschense genannt – notwendig, damit die von der FIFA geforderten zusätzlichen Maßnahmen am und im Stadion zügig fortgesetzt werden können.
Das Zentralstadion muss zum Confederations-Cup im Juni diesen Jahres voll spielfähig sein, also allen für ein WM-taugliches Stadion notwendigen Anforderungen genügen. Ansonsten freuen sich die Düsseldorfer oder Mönchengladbacher über dieses Großereignis, ebenso wie über die Fußball-WM und die ganze Nation lacht über Leipzig.

Die nun anstehenden Mehrkosten, insbesondere für gestiegene Sicherheitsauflagen, waren aus unserer Sicht nicht vorhersehbar, als die ursprüngliche Konzeption des Stadions beschlossen wurde.
Der städtische Anteil beim Stadionbau von knapp zwölf Millionen Euro soll einmalig um neun Millionen Euro steigen und liegt damit insgesamt bei ca. 20 Millionen Euro.
20 Millionen Euro sind natürlich eine stolze Summe. Angesichts der Gesamtkosten von ca. 116 Millionen Euro halten wir diesen Betrag aber für vertretbar. Durch die zahlreichen Fußballanhänger, Bürgerinnen und Bürger, sowie Touristen, die zu Veranstaltungen das Stadion besuchen und hoffentlich fleißig Geld ausgeben, werden die Baukosten amortisiert.

Kurz noch ein paar Worte zu der generellen Diskussion, ob sich Leipzig solche Großprojekte leisten kann und soll: Wir sagen ja, denn was wäre denn aus der alten Stadionschüssel geworden, wenn wir den Bau des neuen Stadions nicht beschlossen hätten. Dass sich Tausende Leipziger als freiwillige Helfer melden und wie in den 50er Jahren ein neues Stadion – das kostengünstiger und WM-tauglich ist – gebaut hätten, ist wohl mehr als unwahrscheinlich. Die Alternative wäre eine baufälliges Betonwerk und somit ein Schandfleck gewesen und dies wollten wir nicht. Das hat nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun, wie ein engagierter Journalist der LVZ-Sportseite gleich mehrfach schreibt.

Die SPD-Fraktion wird daher der heutigen Vorlage zustimmen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. Januar 2005 traten neue Grenzwerte für Feinstaub im Zusammenhang mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in Kraft. Danach müssen Pläne zur Luftreinhaltung flächendeckend für Städte und Gemeinden erarbeitet werden.

Neben vielen Großstädten in der Bundesrepublik ist auch Leipzig direkt betroffen, da hier die Werte in den letzten Jahren zum Teil überschritten wurden. Nur an höchstens 35 Tagen im Jahr darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm Staub in einem Kubikmeter Luft überschritten werden.

Wir fragen daher an:

  1. Wer ist zuständig für die Erarbeitung der Luftreinhaltepläne? Ist die Stadt überhaupt in der Lage, Änderungen zu vollziehen?
  2. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie?
    • Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
    • Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?
  3. Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
  4. Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?