Am 27.09.2023 fand das Richtfest für die neue Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz statt, mindestens eine weitere Schwimmhalle soll laut aktuellem Sportprogramm im Leipziger Süden entstehen. Am 23.10.2023 wird das neue Kraftwerk an der Bornaischen Straße offiziell eingeweiht, auch wenn es schon einige Monate in Betrieb ist.

Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde im April 2020 beschlossen, dass das Gelände an der Bornaischen Straße neben dem neuen Kraftwerk als Standort für die Schwimmhalle Süd favorisiert wird, auch da die unmittelbare Nähe zum Kraftwerk die Effizienz des Kraftwerkes weiter erhöht. Zuletzt hatte sich die SPD-Fraktion im April 2022 mittels Anfrage nach dem aktuellen Stand erkundigt. In der Antwort hat die Stadtverwaltung darüber informiert, dass die Stadtwerke Leipzig GmbH den Standort präferieren und die Stadtverwaltung bis II. Quartal 2022 eine finale Positionierung dem Stadtrat zur Information geben wird. Diese liegt bisher nicht öffentlich vor und auch zum Richtfest auf dem Otto-Runki-Platz wurde noch keine Standortentscheidung öffentlich bekanntgegeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?
  1. Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?
  4. Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?
  5. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?
  1. Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?
  2. Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort der Verwaltung

Frage

1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?

a) Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?

b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Stadtverwaltung Leipzig hat eine Entscheidung getroffen und im April 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie der Sportbäder Leipzig GmbH unterzeichnet. Diese Absichtserklärung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss VII-A-00747 Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd am 02.05.2023 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau durch den Geschäftsführer der Sportbäder Leipzig GmbH und zeitgleich im Fachausschuss Sport durch Herrn Bürgermeister Rosenthal vorgestellt und erläutert.

Demnach soll auf dem Gelände des neuen Heizkraftwerkes Leipzig-Süd (Bornaische Str.) der Stadtwerke Leipzig GmbH eine Schwimmhalle gebaut werden.

Frage

2. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?

a) Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?

Antwort

Über die im Sportprogramm 2024 der Stadt Leipzig aufgeführte 25 m Schwimmhalle hinaus gibt es keine anderslautenden Planungen. Von der Größenordnung wäre dies eine Schwimmhalle im Format ähnlich der neu entstehenden Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt auch größere, alternative Varianten zu.

Frage

3. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?

a) Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?

b) Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort

a) Die Planungsmittel von insgesamt 700 TEUR sind der Sportbäder Leipzig GmbH aus dem Haushalt der Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen.

Für 2023 (50 TEUR) und 2024 (150 TEUR) sind benannte Mittel im laufenden Haushaltsplan der Stadt Leipzig bereits vorgesehen.

In der Mittelfristplanung der Sportbäder Leipzig GmbH sind weitere 200 TEUR für 2025 und 300 TEUR für 2026 eingeplant. Die Mittelfristplanung geht jedoch von einer Steigerung der allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung aus dem Bäderleistungsfinanzierungsvertrag aus. Dieser ist bis zum 31.12.2024 geschlossen und die Fehlbetragsfinanzierung wurde für die Folgejahre in einer Höhe (6.006 TEUR) eingefroren. Damit sind die genannten Mittel für 2025 und 2026 nicht untersetzt und müssen im Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt werden.

Eine konkrete Zeitplanung liegt noch nicht vor. Realistisch erscheint eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung (Leistungsphase 3) im Jahr 2026. Damit liegen die Voraussetzungen für einen Förderantrag vor.

b) An geeigneten Fördermöglichkeiten mangelt es insgesamt. Die Sportförderung des Freistaates Sachsen stellt eine Möglichkeit dar, um ca. 50 % der förderfähigen Kosten abzufangen. Der aktuelle Schwimmhallenneubau auf dem Otto-Runki-Platz hat nach zwei nicht erfolgreichen Antragstellungen keine Förderung vom Freistaat Sachsen erhalten.

Andere Fördertöpfe, wie etwa die Sport-, Jugend- und Kulturförderung des Bundes sind in der Höhe begrenzt.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten werden in regelmäßiger Abstimmung mit dem Amt für Sport sondiert.

Der P+R-Parkplatz in Lausen an der Endhaltestelle der Tramlinie 1 dient vorrangig der Anbindung an die Straßenbahn und wird von vielen Auswärtigen zum Abstellen ihrer Autos genutzt. Aber auch Besucher des Kulkwitzer Sees, Badegäste und Sportinteressierte nutzen den Parkplatz regelmäßig, insbesondere in den Sommermonaten. Die Wegeverbindung an den See ist leider extrem schlecht. Ebenso ist der Rundweg um den Kulki in Abschnitten in einem schlechten Zustand.

Dafür wäre eigentlich der Zweckverband Kulkwitzer See zuständig, der leider praktisch handlungsunfähig ist, da er von den beiden Anrainerstädten aufgelöst werden soll. Die Auflösung zieht sich wahrscheinlich noch ein paar Jahre hin. Danach wäre die Stadt wieder Eigentümer der Flächen und könnte investieren. 

Neben sicheren Wegen an den See wären auch noch Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen von der Übergabestelle der Versorger nötig.

Wir fragen an:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

Die Auflösung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ ist mit der Vorlage VII-DS-02751 vorbereitet, jedoch noch nicht vollzogen. Aus der Vorlage geht keine Zuordnung von Flächen in die fachliegenschaftsführenden Ämter hervor. Die Grundstücke müssen erst erfasst, bewertet und den einzelnen grundstücksverwalteten Ämtern zugeordnet werden. Die Instandsetzung wird dann in das gesamtstädtische Portfolio eingeordnet und entsprechende Haushaltsmittel für Bewirtschaftung und Investitionsmaßnahmen durch die jeweiligen Fachämter veranschlagt.

Frage 2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

Neben der Ressourcenbindung, die umsetzbare Vorhaben an anderer Stelle verzögern würde, stellt sich die haushaltsrechtliche Frage, inwieweit Planungen für fremde Grundstücke vor der Übernahme dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Zum jetzigen Zeitpunkt, in dem feststeht, dass der vollständige wirtschaftliche Übergang nicht vor dem 31.12.2027 stattfinden wird, da sich der Geschäftsbesorger des Zweckverbandes die Bewirtschaftung bis zu diesem Zeitpunkt gesichert hat, werden keine Planungen beauftragt und keine städtischen Haushaltsmittel verwendet.

Frage 3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Der Geschäftsbesorger erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband. Es wird insgesamt von der Wirtschaftlichkeit der bestehenden Leistungsbeziehung ausgegangen. Die weitergehende Erschließung mit einer Sanierung bzw. Neugestaltung der Wasser- und Stromversorgung ist Gegenstand der Planungshoheit der Stadt Leipzig und kann wirtschaftlich von dieser erst nach Grundstückseigentumserlangung angegangen werden.

In der Stadtratssitzung am 18.05.2022 wurde mit dem Ratsbeschluss (Siehe hier.) der Antrag zum besseren Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig beschlossen.

Dazu fragen wir an:

  1. Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?
  2. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?
  3. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?
  4. Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?
  5. Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?

Es wurde geprüft, auf welchen Hundewiesen Sitzgelegenheiten ergänzt werden können und welche Hundewiese eingezäunt werden kann. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung (FA UKO) wird in 2023 über den aktuellen Planungsstand informiert, so dass die Ausschreibung der Bauleistungen noch in 2023 erfolgen kann.

Frage 2: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?

In 2023 wurde mit der Planung der Einzäunung für die Hundewiese an der Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee im Ortsteil Grünau-Mitte begonnen. Für diesen Standort liegt eine Ausführungsplanung vor. Die Einzäunung ist mit einem 1,2 Meter hohen Stabgitterzaun in der Farbe Anthrazit vorgesehen und beinhaltet zwei Tore als Eingänge zur Hundewiese. Innerhalb der eingezäunten Fläche sind vier neue Bänke mit Rücken- und Armlehne vorgesehen, die auf befestigten Flächen mit Großbetonplatten eingebaut werden. Aufgrund der Lage am Stadtteilzentrum Stuttgarter Allee wird auch das Umfeld in die Gestaltung einbezogen und Baum- und Strauchpflanzungen entlang des Zauns außerhalb der eingezäunten Fläche ergänzt. Die Bauleistungen sollen im IV. Quartal 2023 ausgeschrieben werden, so dass die Umsetzung im Frühling 2024 erfolgen kann.

Frage 3: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?

Die in der Vorlage VII-A-01389-NF-02-DS-02 aufgeführten Vorschläge zur Errichtung weiterer Hundewiesen befinden sich noch in Prüfung.

Frage 4: Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?

Als Bestandteil der Baumaßnahme für die Einzäunung der Hundewiese Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee, werden im Frühjahr 2024 auf folgenden Hundewiesen neue Sitzgelegenheiten ergänzt:

  • Hundewiese Lützner Straße/Stuttgarter Allee
  • Hundewiese Volkshain Stünz (im LSG „Östliche Rietzschke-Stünz“)
  • Hundewiese Max-Liebermann-Straße/A. Bretschneider Park, ehem. Debrahof (im LSG „Nördliche Rietzschke“)
  • Hundewiese Bayrischer Bahnhof (Kohlenstraße/Arthur-Hoffmann-Straße)
  • Hundewiese Westufer Cospudener See

In urban geprägten Bereichen wird entsprechend der Standards für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig der Ausstattungskatalog zugrunde gelegt und der Bank Typ „Leipzig I“ verwendet. Der Einbau von Bänken in Landschaftsschutzgebieten bedarf der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde. Einbauten und Neuversiegelungen sind hier grundsätzlich zu vermeiden. Aus diesem Grund werden große Baumstämme mit ebener Oberfläche zum Sitzen vorgeschlagen. Je nach Lage und Flächengröße einer Hundewiese sind pro Hundewiese durchschnittlich zwei bis vier neue Sitzgelegenheiten (Bänke oder Baumstämme) vorgesehen. Diese werden am Rand der Hundewiese angeordnet.

Frage 5: Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Über die jährlich vorgesehene Planung wir der FA UKO wie bei Frage 1 ausgeführt vor Ausschreibungsbeginn der Bauleistungen informiert. Folgende Planungsschritte sind jeweils erforderlich:

  1. Einzäunung von Hundewiesen im Bestand:

Die Einzäunung von Hundewiesen (Planung und Bau) erfolgt gemäß Leistungsbild Freianlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und beinhaltet folgende Schritte:

  • Grundlagenermittlung (Leitungsauskünfte, Vermessung, Baugrund)
  • Vorentwurfs- und Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung.
  • Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Baudurchführung durch eine qualifizierte Fachfirma
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für Saat- und Pflanzarbeiten.

Der Umsetzungszeitraum für Planung und Baudurchführung beträgt mindestens ein Jahr. Gemäß Ratsbeschluss VII-A-01389-NF-02-DS-02 „Besseres Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig“ (Ratsversammlung 19.05.2022) werden in der Ausstattung mit Papierkörben keine Defizite gesehen.

  1. Ausweisung neuer Hundewiesen:

Im ersten Schritt muss eine Flächenprüfung auf Eignung erfolgen. Die Ausweisung neuer Hundewiesen beinhaltet in der Regel die Beschaffung und den Einbau von ein bis zwei Schildern sowie Leitungsauskünfte und ggf. Schachtgenehmigungen vor dem Einbau der Schilder und, sofern erforderlich, die Anpassung der Bewirtschaftung (Pflege- bzw. Mähintervalle). Weiterhin erfolgt die Aufnahme in das Kataster der Stadt Leipzig.

Rede zum Änderungsantrag

Hygieneartikel an Schulen

Sehr geehrter Herr OBM,

Christopher Zenker

werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

geneigte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste,

wir freuen uns, dass das Jugendparlament unseren Antrag weitgehend übernimmt. Die vorrangige Ausstattung der Schulen hatte für meine Fraktion bereits bei vorangegangenen Anträgen Priorität.

Meiner Fraktion ist es wichtig, dass endlich alle Toiletten mit Papierspendern ausgestattet werden können. Dabei haben wir bereits bei den Beratungen im Fachausschuss festgehalten, dass die Anschaffungen nicht durch die Schulen finanziert werden sollen. Auf die einheitliche Anschaffung ist besonders Augenmerk zu legen, um bei der zentralen Beschaffung des Toilettenpapiers Einsparungseffekte zu erzielen.

Die vorgeschlagene Priorisierung bei der Ausstattung der Schulen mit Spendern für Hygieneartikel kann dann im Fachausschuss diskutiert werden.

Den Zeitrahmen für die Umsetzung bis 2025 halten wir für realistisch. Im Rahmen des Pilotprojektes konnte das AGM bereits Erfahrungen mit der Ausstattung öffentlicher Toiletten sammeln.

Bitte stimmen Sie der Neufassung 2 des Jugendparlaments zu.

Rede zur Vorlage Baubeschluss Schule Gundorf in der Ratsversammlung vom 20.09.2023

Redner: Christian Schulze, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

liebe Gundorferinnen und Gundorfer und Zusehende am Livestream,

Versprochen – gehalten! Wieder was geschafft. Im Januar 1999 wurde Böhlitz–Ehrenberg nach Leipzig eingemeindet. Da war ich schon neun Jahre in diesem Stadtrat und hatte da schon gelernt, dass man für manche Projekte einen langen Atem braucht. Damals lief u.a. schon das Projekt Rettung der Musikalischen Komödie (MuKo). Mitten in der Coronazeit haben wir nach vielen Kämpfen die sanierte MuKo in Lindenau wieder eingeweiht. Das war ungefähr ein Zeitraum von mindestens 25 Jahren Engagement vieler Akteure.

Christian Schulze

Jetzt geht es mit der Grundschule Gundorf hoffentlich auf die Zielgeraden. Seit der Eingemeindung 1999 liegt mir dieses Kleinod mit über 450jähriger Geschichte am Herzen. Das sind jetzt 24 Jahre AUF und AB. Immer wieder von Schließung bedroht, weil: es ist ja nur eine einzügige  „Zwergenschule“ . Erste kleine Schritte, wenn auch nicht besonders schön, ein Toilettencontainer. Hier und da Malerarbeiten. Die erste Tempo 30 Zone vor einer Schule in Leipzig nach neuer gesetzlicher Regelung vor einigen Jahren. Tolle Einschulungsfeiern oder auch Weihnachtskonzerte in der Gundorfer Kirche. Absolut selbstverständlich die gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Bürgergesellschaft und Kirchgemeinde. Was mich am meisten beeindruckte, war die langjährige Schulleiterin die morgens am Schultor stand und jedes Kind mit Handschlag begrüßte, jeden Tag, jedes Kind.                                                                                                          

Dann das Versprechen im Kommunalwahlkampf 2019. In der nächsten Wahlperiode soll nun endlich der Bau losgehen. Die Akteurinnen und Akteure vor Ort haben uns vertraut. Wir sollten dieses Vertrauen nicht enttäuschen. Im letzten Winter habe ich noch Sorge gehabt, dass die Sache kippt. Sie erinnern sich? Der Grundstückstausch mit der Kirchgemeinde ging nicht durch den Grundstücksverkehrsausschuss. Er musste in den Stadtrat gehoben werden und wurde hier positiv votiert.

Wenn heute hier also der Baubeschluss in einem Gesamtumfang von 12,6 Millionen Euro gefasst wird, dürfen wir darauf hoffen, dass im Frühjahr 2027 die sanierte Schule samt Erweiterungsbau ans Netz geht. Der Zeitraum entspricht übrigens in etwa dem Zeitraum, den wir für die oben erwähnte MuKo gebraucht haben.

Wie eingangs gesagt, ein langer Atem ist nötig. Stadtratsarbeit ist kein Kurzstreckensprint sondern eher ein Marathon. Und falls es jemanden interessiert, wenn die Wählenden es im nächsten Jahr genauso sehen wie ich, bin ich noch nicht auf der Zielgeraden, sondern habe noch einige Ideen, die bewegt werden müssen.

Jetzt bitte ich also um Zustimmung zur Vorlage und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadtverwaltung erhöht die institutionelle Förderung für die Auwaldstation ab dem Jahr 2024 aus den Mitteln der Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz um 20.000€.
  2. Die Stadtverwaltung prüft für den Doppelhaushalt 2025/26 eine Anpassung Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz um mindestens diesen Betrag.

Begründung:

Der Betrieb und die auskömmliche (Personal-)Ausstattung der Auwaldstation soll langfristig gesichert werden. Die Projektförderung des Amtes für Umweltschutz ist nicht dauerhaft für die Finanzierung der Einrichtung geeignet. Der Beschluss des Antrags VI-A-06989 sollte die Finanzierung der Auwaldstation von 2020-2029 sichern. Jedoch ist die vereinbarte Förderung den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr angemessen.

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird unter Aufnahme des Verwaltungsstandpunktes wie folgt neu gefasst:

  1. § 38 Abs. 1 k) der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird wie folgt neu gefasst:

Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. In dieser Funktion obliegt ihm die Leitung des Beirates. Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister zu einer Sitzung des Klimaschutzbeirates nicht anwesend, wird sie bzw. er im Vorsitz durch die Beigeordnete bzw. den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten. Dem Klimaschutzbeirat sollen von den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig
  • 1 der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
  • 1 der Gewerkschaften (DGB)
  • 1 Bündnis für bezahlbares Wohnen
  • 2 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 UFZ, 1 Universität Leipzig)
  • 4 den Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu, Greenpeace)
  • 3 den Klimagruppen (z.B. Fridays for Future, Parents for Future, Scientist for Future)
  • 2 den Sozial- und sonstigen Verbänden (Verbraucherschutzzentrale Sachsen, Energiegenossenschaft Leipzig) angehören.

Diese Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht.

Folgende Institutionen sind thematisch oder anlassbezogen mit jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin beratende Mitglieder des Klimaschutzbeirates ohne Stimmrecht:

  •                  Ernährungsrat Leipzig e.V.
  •                  LWB – Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft 
  •                  LVV – Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  •                  Mieterbund
  •                  Vertreter privater Wohnungseigentümer
  •                  Sächsische Aufbaubank – Förderbank
  •                  Landesamt für Schule
  •                  Zukunftsakademie
  •                  Vertreter medizinischer Einrichtungen und Gruppen
  •                  HTWK Leipzig
  •                  ADFC

Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, sowie der bzw. die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau gehörendem Beirat im Regelfall als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. 

Bei Bedarf können Ämter der Stadtverwaltung in beratender Funktion eingeladen werden.

  1. Organisatorisch wird der Klimaschutzbeirat durch das Referat für Klimaschutz unterstützt.  Sollte sich aus dieser Tätigkeit ein personeller oder materieller Mehraufwand ergeben, der das Referat bei der Erfüllung seiner originären Aufgaben belastet, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Vorschlag, wie dieser kompensiert werden kann.
  1. In der für den Beirat zu erstellenden Geschäftsordnung wird ein Vorschlagsrecht für Themensetzung der Tagesordnung durch die sachkundigen Einwohner mit Stimmrecht enthalten sein sowie ein regelmäßiger Turnus von mindestens 4 Sitzungen im Jahr festgelegt. Mit einer einfachen Mehrheit des Beirats können auch Sondersitzungen einberufen werden.

Begründung:

Erfolgt mündlich.