Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
     
  3. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
     
  4. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden und Hochschulen sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende des vierten Quartals 2024 ein Atelierprogramm zu erarbeiten. Parallel zum Freiraummanagement soll gemeinsam mit erfahrenen Partnern wie dem Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. ein Konzept zum Erhalt und Neuschaffung von Atelierräumen für bildende Künstler:innen ausgearbeitet werden. 
  2. Das Atelierprogramm soll auch einen Kriterien – und Maßnahmenkatalog beinhalten, der definiert, welche Voraussetzungen Künstlerinnen und Künstler erfüllen müssen (bspw. Professionalität, Residenz, thematische Befassung mit Leipzig etc.), um über das Programm entsprechende Arbeitsräume bekommen zu können.
  3. Sofern bereits Gebäude für die kulturelle und künstlerische Nutzung im Rahmen der Umsetzung des Freiraummanagements identifiziert wurden, sind diese auch auf eine Nutzbarkeit für Ateliers zu prüfen. Die Akquise geeigneter Arbeitsräume für bildende Künstler soll verstärkt und das Schaffen von Atelierräumen bei städtebaulichen Projekten intensiver berücksichtigt sowie andererseits deren Vergabe an Künstlerinnen und Künstler besser gesteuert werden. 
  4. Nach der Erarbeitung des Konzepts soll dessen Umsetzung in einer Pilotphase von 2 Jahren getestet und im Abschluss daran evaluiert werden.

Begründung

Durch das stetige Wachstum der Stadt und den sich verändernden Mietmarkt wird es für bildende Künstlerinnen und Künstler immer schwieriger, geeignete und vor allem bezahlbare Atelierflächen zu finden. Sie drohen dadurch, aus der Stadt verdrängt zu werden.

Leipzig profitiert wirtschaftlich, touristisch und kulturell vom hohen kreativen Potenzial der Künstlerinnen und Künstler, die einen beträchtlichen Anteil für die Lebensqualität aller Bewohner dieser Stadt leisten. Darüber hinaus steht unsere Stadt – neben musikalischer, dichterischer und darstellender Exzellenz und kultureller Vielfalt – für zeitgenössische bildende Kunst mit einer besonderen nationalen und internationalen Strahlkraft, die mit Städten wie Berlin vergleichbar ist. Für viele Künstlerinnen und Künstler stellt die Stadt bzw. Leipzig ein zentrales Thema ihres Schaffens dar. Eine vermehrte Abwanderung von Künstlerinnen und Künstlern in das Umland oder andere Regionen kann sich negativ auf die kulturelle Landschaft in unserer Stadt auswirken. Deshalb halten wir es für sinnvoll, wenn die Stadt bei der Suche nach Arbeitsräumen für Künstler ein eigenes Atelierprogramm intensiviert.

Eine Anbindung des Atelierprogramms an das Kompetenzzentrum Freie Szene und/oder das Freiraummanagement, wie im Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag vorgesehen, erscheint suboptimal, weil die Zielgruppen hier mitunter weit auseinander driftende Interesse haben. Dessen ungeachtet können sich durchaus Synergien ergeben, die genutzt werden sollten.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Planungsprozess zur Entwicklung des neuen Wohngebietes „Heiterblick-Süd“ soll insgesamt beschleunigt werden, damit deutlich eher als 2028 Baurecht

geschaffen werden kann.

Federführend im Stadtplanungsamt wird dazu eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe

(ähnlich wie bei den Schul- u. Kita-Projekten) eingerichtet, die das Projekt

„Heiterblick-Süd“ vorantreibt. Die LWB, weitere kommunale Gesellschaften sowie vor

Ort bereits tätige Wohnungsbaugenossenschaften werden in den

Erarbeitungsprozess einbezogen. Der FA Stadtentwicklung und Bau wird jährlich

über die Fortschritte des Planungsprozesses informiert.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Teilgebiete beschleunigt geplant werden können, damit für diese vor 2028 Baurecht besteht. Das Prüfergebnis soll bis Ende 2024 dem FA Stadtentwicklung und Bau vorgelegt werden.
  2. Der Planungsumgriff wird so gefasst, dass der Waldbestand erhalten bleibt und die in diesem noch bestehende Freifläche (ehemaliges Erdbeerfeld, westlich der Paunsdorfer Allee) für Erholungs- und Freizeitzwecke gesichert wird.

Begründung

Laut einer Studie des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Universität Leipzig aus dem vergangenen Jahr fehlen in der Messestadt rund 10.000 Wohnungen. In der Stadt Leipzig wird daher zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Das Areal „Heiterblick-Süd“ befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz. Das Gebiet ist bestens erschlossen, Infrastruktur in größerem Umfang bereits vorhanden. Die ÖPNV-Anbindung mit Straßenbahn und S-Bahn ist gut und man erreicht zügig auch das Leipziger Stadtzentrum.

Mit dem Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. „Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops von 2019 sollten aufgegriffen werden, damit spätestens 2023 Planrecht geschaffen wird.“

Dennoch ist es wichtig, dass der Planungsumgriff behutsam mit Flora und Fauna umgeht und bereits bestehende Landschaftsschutz- und Waldgebiete nicht mit Wohnungsbau überplant, sondern den Bürgerinnen und Bürger als Naherholungs- oder Freizeitfläche zur Verfügung stehen.

In Leipzig gibt es in vielen Stadtteilen einen angespannten Wohnungsmarkt und viele Menschen finden keinen angemessenen Wohnraum. Insbesondere der Wohnungsbau kann hier Abhilfe schaffen.

Laut Paragraph 73 der Sächsischen Bauordnung kann die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Dritten hemmt den Lauf der Frist bis zur Unanfechtbarkeit der Genehmigung. Die o.g. Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?
  2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)
  4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?
  5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?
  6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?

Die Stadt Leipzig hat zwischen den Jahren 2019 – 2022 in 4046 Gebäuden 15415 Wohnungen genehmigt. Damit werden seit 2018 in keiner anderen Gemeinde im Freistaat Sachsen mehr Wohnungen genehmigt, als in Leipzig.

Quelle: Landesamt für Statistik

2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

Aktuell wird für die Stadt Leipzig ein Bauüberhang von 10601 nicht errichteten oder noch nicht fertiggestellten Wohnungen registriert. Der Bauüberhang hat sich seit 2018 um 3537 Wohnungen erhöht und befindet sich im stetigen Aufbau seit 2008. Zum Vergleich: vor 10 Jahre betrug der Bauüberhang 2531 Wohnungen.

Quelle: Landesamt für Statistik

3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)

Eine Analyse nach Stadtteilen kann aufgrund der (o.g.) Datenquelle nicht erhoben werden.

4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?

Im Grunde spiegeln die Daten die außergewöhnlich lange und gute Baukonjunktur in der wachsenden Stadt Leipzig wieder. Zum einen ist anzunehmen, dass spekulative Marktgeschäfte zum Aufbau des Bauüberhangs beitragen, zum andern steht aber auch zu vermuten, dass die Bauwirtschaft die schlichte Masse nicht zeitnah umsetzen kann.

An dieser Stelle wird auf die Publikation des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Struktur und Gründe des Bauüberhangs, verweisen, siehe:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2023/bbsr-online-07-2023.html

5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?

Die Stadt Leipzig hat im Grunde kaum rechtliche Instrumente an der Hand um einen Baubeginn einzufordern. Jeder Bauherr hat das Recht (mit Baugenehmigung) zu bauen – es ist jedoch keine Pflicht. Seinen Ursprung findet die Handhabe in Artikel 14 Grundgesetz. 

Das Baugebot gem. § 176 Baugesetzbuch stellt in diesem Kontext im Wesentlichen auf Vorhaben im Bebauungsplangebiet ab und ermöglicht die Anwendung ausnahmsweise (z.B. „Lückenschließung“) auch im unbeplanten Innenbereich. Die meisten Wohnungsbauvorhaben werden jedoch im unbeplanten Innenbereich geplant und genehmigt. Zudem greift das Gebot stark in die Eigentumsdisposition ein und ist deshalb bundesweit kaum in der Anwendung.

6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Grundlagen, einem Bauherrn das mit Baugenehmigung bestätigte Recht zu Bauen wieder zu entziehen, es sei denn die Geltungsdauer der Baugenehmigung erlischt.

Mit Beschluss des Verwaltungsstandpunktes zum oben genannten Antrag hat die Stadtverwaltung zugesichert, bis Ende 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zur Sicherung der Nutzung des Fockebergs zu erstellen. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion zum Umsetzungsstand erklärte das zuständige Dezernat im Januar 2022, dass die Bürgerbeteiligung im 2. Quartal 2022 als Freiluftveranstaltung stattfinden soll. Im Oktober 2022 erklärte dasselbe Dezernat, dass die Beauftragung für die Bürgerbeteiligung noch voraussichtlich 2022 erfolgen wird und die Bürgerbeteiligung im Jahr 2023 erfolgt. Langsam aber sicher neigt sich das Jahr 2023 dem Ende.

Die SPD-Fraktion fragt daher erneut an:

  1. Welche Maßnahmen sind seit Beschluss des Antrages im Februar 2021 erfolgt?
  2. Welche Zielstellungen wurden an die Beauftragung der Bürgerbeteiligung geknüpft? (Was war Inhalt der Beauftragung?)
  3. Fand die Bürgerbeteiligung inzwischen statt?
  • Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welche Maßnahmen werden in Folge der Bürgerbeteiligung wann ergriffen?
  • Wenn nein, wann erfolgt die Bürgerbeteiligung und kann dieses Datum diesmal verbindlich zugesichert werden?
  • Aus der Bürgerschaft gibt es den Wunsch, am Fuße des Fockebergs die Beleuchtung, ggf. mittels Solarlampe, wiederherzustellen. Wie steht die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag?

Antwort der Verwaltung

Antwort

Frage 1: Welche Maßnahmen sind seit Beschluss des Antrages im Februar 2021 erfolgt?

Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut.

In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen.

In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.

Fahrradabstellbügel im Eingangsbereich des Fockeberges werden voraussichtlich im November 2023 aufgestellt. Sichtachsen in Richtung Innenstadt und Osten wurden Anfang Oktober 2023 freigeschnitten. Die Aufstellung weiterer Sitzbänke ist für 2024 vorgesehen.

Frage 2: Welche Zielstellungen wurden an die Beauftragung der Bürgerbeteiligung geknüpft?

Die Planungsleistungen für das Nutzungskonzept erfolgen in einem Vergabeverfahren, in dem die Bieter (Planungsbüros) eine visualisierte Konzeptidee als Angebotsbestandteil einreichen, die als Zuschlagskriterium für die Beauftragung bewertet wird. Unmittelbar nach Auftragserteilung ist vorgesehen, die Konzeptidee in einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorzustellen. Etwa drei bis vier Monate später soll auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.

Beteiligt werden unter anderem der Stadtbezirksbeirat Süd, Vereine aus dem Ortsteil und Kinder- und Jugendliche mit Unterstützung des Leipziger Kinder- und Jugendbüros.

Planungsziel ist ein Nutzungs- und Gestaltungsplan auf Entwurfsplanungsniveau, aus dem sich Investitionsmaßnahmen für die nächsten zwei bis fünf Jahre ableiten, die ab der Haushaltsperiode 2025/26 baulich umgesetzt werden können.

Frage 3: Fand die Bürgerbeteiligung inzwischen statt? Wenn nein, wann erfolgt die Bürgerbeteiligung und kann dieses Datum diesmal verbindlich zugesichert werden?

Zu Beginn der Planung wird das beauftragte Büro seine Konzeptidee voraussichtlich im Frühjahr 2024 auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen, so dass die Anregungen und Hinweise der Stadtgesellschaft von Anfang an in die Weiterplanung einfließen können. Die Ergebnisse der Bürgerwünsche werden in den weiteren Planungsphasen berücksichtigt und mit Vorliegen der Vorentwurfsplanung soll eine zweite Beteiligungsveranstaltung draußen vor Ort, voraussichtloch vor der Sommerpause 2024, stattfinden.

Aufgrund der Lage im Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ werden alle Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde und weiteren Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, um eine genehmigungsfähige Planung zu erzielen.

Ein festes Datum für die Veranstaltungen kann erst nach verbindlicher Beauftragung des Planungsbüros im Februar 2024 benannt werden.

Frage 4: Aus der Bürgerschaft gibt es den Wunsch, am Fuße des Fockebergs die Beleuchtung, ggf. mittels Solarlampe wiederherzustellen. Wie steht die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag?

Im Lichtmasterplan der Stadt Leipzig (VI-DS-06606-Ifo-NF-01, Ratsbeschluss 17.06.2020) ist der Fockeberg aufgrund seiner Lage im Landschaftsschutzgebiet und Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ als lichtempfindlicher Bereich ausgewiesen und zusätzliche Beleuchtung ist zu vermeiden.

Am 27.09.2023 fand das Richtfest für die neue Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz statt, mindestens eine weitere Schwimmhalle soll laut aktuellem Sportprogramm im Leipziger Süden entstehen. Am 23.10.2023 wird das neue Kraftwerk an der Bornaischen Straße offiziell eingeweiht, auch wenn es schon einige Monate in Betrieb ist.

Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde im April 2020 beschlossen, dass das Gelände an der Bornaischen Straße neben dem neuen Kraftwerk als Standort für die Schwimmhalle Süd favorisiert wird, auch da die unmittelbare Nähe zum Kraftwerk die Effizienz des Kraftwerkes weiter erhöht. Zuletzt hatte sich die SPD-Fraktion im April 2022 mittels Anfrage nach dem aktuellen Stand erkundigt. In der Antwort hat die Stadtverwaltung darüber informiert, dass die Stadtwerke Leipzig GmbH den Standort präferieren und die Stadtverwaltung bis II. Quartal 2022 eine finale Positionierung dem Stadtrat zur Information geben wird. Diese liegt bisher nicht öffentlich vor und auch zum Richtfest auf dem Otto-Runki-Platz wurde noch keine Standortentscheidung öffentlich bekanntgegeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?
  1. Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?
  4. Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?
  5. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?
  1. Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?
  2. Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort der Verwaltung

Frage

1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?

a) Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?

b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Stadtverwaltung Leipzig hat eine Entscheidung getroffen und im April 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie der Sportbäder Leipzig GmbH unterzeichnet. Diese Absichtserklärung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss VII-A-00747 Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd am 02.05.2023 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau durch den Geschäftsführer der Sportbäder Leipzig GmbH und zeitgleich im Fachausschuss Sport durch Herrn Bürgermeister Rosenthal vorgestellt und erläutert.

Demnach soll auf dem Gelände des neuen Heizkraftwerkes Leipzig-Süd (Bornaische Str.) der Stadtwerke Leipzig GmbH eine Schwimmhalle gebaut werden.

Frage

2. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?

a) Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?

Antwort

Über die im Sportprogramm 2024 der Stadt Leipzig aufgeführte 25 m Schwimmhalle hinaus gibt es keine anderslautenden Planungen. Von der Größenordnung wäre dies eine Schwimmhalle im Format ähnlich der neu entstehenden Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt auch größere, alternative Varianten zu.

Frage

3. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?

a) Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?

b) Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort

a) Die Planungsmittel von insgesamt 700 TEUR sind der Sportbäder Leipzig GmbH aus dem Haushalt der Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen.

Für 2023 (50 TEUR) und 2024 (150 TEUR) sind benannte Mittel im laufenden Haushaltsplan der Stadt Leipzig bereits vorgesehen.

In der Mittelfristplanung der Sportbäder Leipzig GmbH sind weitere 200 TEUR für 2025 und 300 TEUR für 2026 eingeplant. Die Mittelfristplanung geht jedoch von einer Steigerung der allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung aus dem Bäderleistungsfinanzierungsvertrag aus. Dieser ist bis zum 31.12.2024 geschlossen und die Fehlbetragsfinanzierung wurde für die Folgejahre in einer Höhe (6.006 TEUR) eingefroren. Damit sind die genannten Mittel für 2025 und 2026 nicht untersetzt und müssen im Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt werden.

Eine konkrete Zeitplanung liegt noch nicht vor. Realistisch erscheint eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung (Leistungsphase 3) im Jahr 2026. Damit liegen die Voraussetzungen für einen Förderantrag vor.

b) An geeigneten Fördermöglichkeiten mangelt es insgesamt. Die Sportförderung des Freistaates Sachsen stellt eine Möglichkeit dar, um ca. 50 % der förderfähigen Kosten abzufangen. Der aktuelle Schwimmhallenneubau auf dem Otto-Runki-Platz hat nach zwei nicht erfolgreichen Antragstellungen keine Förderung vom Freistaat Sachsen erhalten.

Andere Fördertöpfe, wie etwa die Sport-, Jugend- und Kulturförderung des Bundes sind in der Höhe begrenzt.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten werden in regelmäßiger Abstimmung mit dem Amt für Sport sondiert.