In keiner anderen Region Sachsens findet so wenig Verkehrsüberwachung statt wie im Polizeibezirk Westsachsen (siehe Anlagen). Vor diesem Hintergrund fragen wir an, was die Stadt Leipzig ggf. gemeinsam mit der Polizei unternommen hat, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen:

  1. Wie viele Verkehrsüberwachungsmaßnahmen fanden zwischen 2019 und 2023 statt und welche Ergebnisse brachten sie? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und überwachtem Verkehrsträger.)
  2. Wie viele stationäre Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  3. Wie viele stationäre Blitzer zur Überwachung von Rotlichtverstößen waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  4. Wie viele mobile Blitzer waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  5. Wie hoch waren die verhängten Bußgelder seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben und aufgeschlüsselt nach Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Falschparken.) Für das Jahr 2023 bitte das erste Halbjahr angeben. Wenn möglich, bei Rotlichtverstößen auch aufschlüsseln nach Verkehrsträger.
  1. Wie viele der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossenen zusätzlichen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sind bereits besetzt?
  2. Wann wird mit der Beschaffung der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossen zusätzlichen Geschwindigkeitsüberwachungssysteme begonnen und wann werden diese verfügbar sein?

Die erwähnte Anlage finden Sie hier.

In fast allen Stadtbezirken von Leipzig zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Abfallbehälter werden bereits Tage vor dem Entleerungstermin auf die Gehwege gestellt und sind meist überfüllt. Die Tonnen blockieren die Gehwege, bei windigem Wetter verteilt sich der Müll im Stadtbezirk. Da dieser Umstand viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt stört, fragen wir an:

  1. Wie werden die Hausverwaltungen und Eigentümer über die Bereitstellungsfristen informiert?
  1. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Leipzig den Verstoß gegen die Abfallgebührensatzung zu ahnden?
  1. Finden Kontrollen statt? Wenn ja, wo und in welchem Turnus?
  1. Wie werden die Umweltdetektive in die Kontrollen einbezogen?
  1. Wie wird der Service des Eigenbetriebs Stadtreinigung angenommen, die Tonnen am Entleerungstag gegen eine Gebühr bereitzustellen und nach Abholung am gleichen wieder wegzuräumen?
  1. Andere Städte arbeiten für die Entsorgung von Verpackungsmüll mit dem „gelben Sack“. Wäre diese Entsorgungsform eine Variante für Leipzig gerade in den Stadtquartieren mit gründerzeitlicher Struktur, wo Tonnen schwer aus den Häusern nach außen geschafft werden können oder die Wege zur nächsten Hauptstraße weit sind?
  1. Können mögliche Strafgebühren voll auf die Mieter umgelegt werden und sind deshalb für die Hauseigentümer wenig schmerzhaft sowie für die Mieter in der Nebenkostenabrechnung schwer zu erkennen?

Im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24 wurden zusätzliche Mittel für ein Quartiersmanagement in den Stadtteilen Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig zur Verfügung gestellt. Bei diesen Stadtteilen handelt es sich um sogenannte Aufmerksamkeitsgebiete, bei denen, anders als bei Fördergebieten, die Finanzierung von Quartiersmanagements nicht über die Städtebauförderung realisiert werden kann, sondern zu 100 Prozent aus dem kommunalen Haushalt erfolgen muss.

Für 2024 stehen deshalb 200.000 Euro zusätzlich im Haushalt zur Verfügung, um auf die sozio-ökonomischen und städtebaulichen Herausforderungen in Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig frühzeitig reagieren zu können. Allerdings ist dafür eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Bedarfen vor Ort, den Handlungsmöglichkeiten und auch den Erfolgsaussichten notwendig, um die Haushaltsmittel effektiv einsetzen zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1.  Welche vorbereitenden Arbeiten, um mit dem Beginn des Jahres 2024 mit dem Quartiersmanagement in den drei Aufmerksamkeitsgebieten starten zu können, wurden bereits vorgenommen?
  2. Welche Bedarfe und Handlungsoptionen sind für Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig diagnostiziert worden?
  3. Ist davon auszugehen, dass die Ausschreibung des Projektes bzw. der Projekte und die Auswahl der bzw. des Projektpartner/s so erfolgt, dass das Quartiersmanagement pünktlich zum Jahresbeginn die Arbeit aufnehmen kann?
    • Wird in Erwägung gezogen, dabei auf Partner zuzugehen, die bereits über Projekte, bspw. im Auftrag des Sozial- oder Jugendamtes, in den Quartieren aktiv sind und u.a. Stadtteilzentren betreiben? (Zielstellung könnte dabei sein, dass diese Akteure durch ihre bereits vorhandene Vernetzung zügiger mit der  Sacharbeit beginnen könnten, indem sie ihren Aufgabenbereich durch eine zusätzliche Stelle um das Quartiersmanagement ergänzen.)
    • Wenn nein: Was sind die Gründe dafür?

Inklusion spielt auf dem ersten Arbeitsmarkt eine immer größere Rolle. Etwa 1,3 Mio Menschen mit Behinderung arbeiten im ersten Arbeitsmarkt und decken dabei auch wichtige Fachkräftebedarfe ab. Dennoch sind Menschen mit Behinderung, trotz einer oft überdurchschnittlichen Qualifikation, häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen.  Gerade bei der Gewinnung von Fachkräften findet diese Gruppe häufig zu wenig Beachtung.

Wie die Situation in der Stadtverwaltung ist fragen wir hiermit ab: 

  1. Wie viele Stellen waren bzw. sind in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und aktuell mit Menschen mit Behinderung besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gesamt und Ämtern)

     
  2. Wie viele Stellen sind bzw. waren explizit für Menschen mit Behinderung vorgesehen, aber nicht besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren 2019-2023, Gesamt und Ämtern)

     
  3. Welche Projekte in Zusammenarbeit mit Werkstätten für Behinderung bzw. Inklusionsbetrieben gibt es?

     
  4. Gibt es Wünsche aus diesen Werkstätten heraus, einzelne Personen von einem sogenannten Außenarbeitsplatz in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Stadt Leipzig bzw. deren Eigenbetrieben umzuwandeln?
    • Wenn ja: Wird diesem Wunsch nachgekommen?
    • Wenn nein: Was sind die Gründe, dass dem nicht nachgekommen wird?

Bei der Schuleingangsuntersuchung 2022 wurde 507 Kindern durch das Gesundheitsamt eine sonderpädagogische Zurückstellung empfohlen, d.h. das so genannte Vorschuljahr soll in der Kita wiederholt werden. 2021 wurde diese Empfehlung für 579 Kinder ausgesprochen. Damit die Kinder, bei denen diese sonderpädagogische Zurückstellung ausgesprochen wird, tatsächlich kompetent für den Schuleintritt werden, braucht es gezielte Förderung.  

Wir fragen an:

1. Welche Qualitätsstandards werden bei der Wiederholung des Vorschuljahres festgelegt:

a) für das Personal?

b) für das Konzept? 

c) an Kitas in freier Trägerschaft?

2. Durch wen werden die Kitas beraten, dass Kinder mit sonderpädagogischer Zurückstellung eine gezielte Förderung erhalten können?

3. Werden für die Förderung zusätzliche Personalstunden bereitgestellt?

4. Was unternehmen die Träger von Einrichtungen, um sicherzustellen, dass möglichst alle Kinder am Vorschuljahr teilnehmen?

5. Was unternehmen die Träger, wenn Kinder nur sehr unregelmäßig am Vorschuljahr teilnehmen?

In den Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Kinder- und Familienzentren sind zwei Programme des Jugendamtes und des Referates für Migration und Integration im Einsatz: Sprach- und Kulturmittler/-innen (SKM) und Sprach- und Integrationsmittler/-innen (Sprint). Diese sollen unterstützend für Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund wirken.

Wir fragen an:

1.  Wie viele Fachkräfte sind im Jahr 2023 für SKM und Sprint in wie vielen Einrichtungen im Einsatz? 

2. Wie viele Kinder können dadurch betreut werden?

3. Bis wann werden diese Programme verbindlich fortgeführt?

4. Welche konkreten Förderpläne werden für Kinder mit Migrationshintergrund umgesetzt?

5. Wenn Kinder mit Migrationshintergrund im Vorschuljahr der Kita, aufgrund von mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache, das Wiederholen des Kindergartenjahres vor Eintritt in die Grundschule empfohlen wird:

  • Welche Inhalte von Förderplänen werden dann konkret in dem zusätzlichen Kindergartenjahr umgesetzt?
  • Wer erstellt diese Förderpläne?

6. An welchen Kindertagesstätten sind Sprach- und Kulturmittler/-innen bzw. Sprach- und Integrationsmittler/-innen eingesetzt und nach welchen Kriterien wurden die Einrichtungen hierfür ausgewählt?

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH zu verhandeln, in der Gerberstraße 14/16 30 Prozent der Wohnungen für die Unterbringung von Auszubildenden zu nutzen. Die Betreuung ist durch einen geeigneten Partner oder die LWB selbst sicherzustellen.
     
  2. Zudem werden weitere 20 Prozent der Wohnungen im Objekt Gerberstraße 14/16 dem Sozialamt, über die bisher auf der Basis von Kooperationsverträgen oder Stadtratsbeschlüssen hinaus zugesicherte Anzahl von Wohnungen, als Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt.
     
  3.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bedarf an Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung des Freistaates Sachsen darzulegen, um eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zu erreichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber Bundesregierung und Staatsregierung sowie innerhalb des Deutschen Städtetages und Sächsischen Städte- und Gemeindetages dafür einzusetzen, dass das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt wird.

Begründung:

Die Neufassung ergänzt den Ursprungsantrag um die Beschlusspunkte 3 und 4 (u.a. Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“).

In Leipzig gibt es mehrere Wohnheime für Studierende, jedoch keine für Auszubildende.  Insbesondere Auszubildenden von außerhalb Leipzigs oder aus dem Ausland soll damit ein schnelles Ankommen ermöglicht werden. Auszubildende aus Drittstatten bekommen zum Beispiel ohne Wohnung kein Visum.

Zuletzt schickte der SEB deshalb einen Hilferuf an seine Mitarbeitenden bei der Suche nach zwei Wohnungen für zwei Auszubildende für die Pflege zu unterstützen. Auch andere Unternehmen, z.B. der Pflegebranche, werden vor ähnlichen Situationen stehen. Unternehmen in Leipzig sind zunehmend auf Fachkräfte aus dem In- und Ausland angewiesen. Eine Unterbringungsmöglichkeit, in der die Auszubildenden insbesondere für die ersten Monate einen Platz finden, um in Leipzig anzukommen und sich dann in Ruhe um eine eigene Wohnung zu suchen, ist daher dringend notwendig. Vergleichbar wie in Wohnheimen für Studierende wird mit den Nutzenden ein Mietvertrag geschlossen.

Die LWB Objekte in der Gerberstraße würden sich besonders für ein Wohnheim für auszubildende eignen, da es sich vorrangig um Mikroapartments mit etwa 30 bis 40 m² Wohnraum handelt. Insgesamt entstehen dort 274 Wohnungen.

Das Sozialamt benötigt regelmäßig Wohnungen für Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt keine oder nur sehr schwer eigene Wohnungen finden. Diese Personen sind dadurch unter Umständen von Wohnungslosigkeit bedroht. Zuletzt ist der Bedarf an Gewährleistungswohnungen gestiegen bei gleichzeitigem Rückgang des vorhandenen Wohnraums.

Bund und Länder haben in der Zwischenzeit die „Verwaltungsvereinbarung  über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für  studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus  im Programmjahr 2023“ (VV Junges Wohnen 2023) unterzeichnet. Damit stehen zusätzlich 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau für junge Menschen, insbesondere Studierende und Auszubildende, bereit. Nach derzeitiger Erkenntnis sollen diese Mittel in Sachsen prioritär für Studierendenwohnheime eingesetzt werden, da der Staatsregierung keine Bedarfe im Bereich des Azubi-Wohnens bekannt sind. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, den bestehenden Bedarf an (betreuten) Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung, insbesondere dem Staatsministerium für Regionalentwicklung, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Staatsministerium für Kultus, darzulegen und auf diesem Weg um Förderung des sozialen Wohnungsbaus mittels des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ zu bitten.

Da das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zeitlich befristet ist, gilt es zudem, um Fortsetzung zu werben. Mit Blick auf die sächsischen Bedarfe sollte auch über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) in Kooperation mit dem Sächsischen Landkreistag ein Austausch und sachsenweite Bedarfsermittlung erfolgen.