Im Juni 2022 wurde die Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss beauftragt, als wichtigen Bestandteil der Leipziger Klimaanpassungsstrategie bis zum II. Quartal 2023 die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplanes mit folgenden Schwerpunkten vorzuziehen:
I. Risikokommunikation zur Steigerung der Hitzeresilienz der Bevölkerung und saisonaler Vorbereitung einschließlich Etablierung von Kommunikationskaskaden und Kooperationsstrukturen
II. Management von Akutereignissen mit besonderem Schutz hitzesensibler, vulnerabler Gruppen
Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen seiner Aktivitäten im Deutschen Städtetag für die Erarbeitung eines nationalen Hitzeaktionsplanes zu werben.
Im Herbst 2022 fand dazu in der Volkshochschule der Auftakt-Workshop – organisiert vom Amt für Umweltschutz – statt.
Wir fragen an:
Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans der Stadt Leipzig?
Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des BMUV für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen?
Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich Risikokommunikation können in Leipzig kurzfristig umgesetzt werden?
Was plant die Stadt für die Hitzeperioden im Sommer 2023 zum besonderen Schutz von hitzesensiblen, vulnerablen Gruppen?
Die sächsische Regierungskoalition hat sich Mitte Juni darauf verständigt, ein Gesetz zu erarbeiten, dass es den Städten und Gemeinden möglich machen soll, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen. Bereits vor 5 Jahren gab es die erste Initiative im Rat – ausgehend von der SPD-Fraktion –, mit der die Stadtverwaltung einerseits beauftragt wurde, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, entsprechende Satzungen aufstellen zu können. Andererseits erhielt die Stadt den Auftrag, eine Datengrundlage zu schaffen, in welchem Umfang es im Leipzig zur Zweckentfremdung von Wohnraum kommt. Sachstände wurden über die Jahre im Rahmen verschiedener Anfragen abgeklopft.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Welche Vorbereitungen hat die Stadtverwaltung bereits getroffen, um, sobald die gesetzliche Grundlage existiert, zügig eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen?
Was schätzt die Verwaltung, wie lange sie, auf Grundlage der aktuellen Informationen, für die Erarbeitung einer entsprechenden Satzung benötigen wird?
a) Gibt es bereits einen Satzungsentwurf, auf den zurückgegriffen werden könnte?
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/sonnie-hiles-DhFHtkECn7Q-unsplash-scaled.jpg25601707Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2023-06-16 10:31:472024-01-11 09:39:26Anfrage „Zügige Einführung einer Zweckentfremdungssatzung“
Immer mehr Veranstaltungen beleben das Stadtbild und zeigen, dass der öffentliche Raum gern von den Menschen genutzt wird. Leider verursachen diese Veranstaltungen immer mehr auch Verunreinigungen durch Abfall oder beschädigen Wege, Papierkörbe oder die Grünanlagen, welche unsere Stadt so lebenswert machen.
Das Wochenende vom 3. und 4. Juni 2023 mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie dem Stadtfest, dem Grönemeyer-Konzert oder dem Public Viewing zum DFB-Pokaldfinale, zeigt beispielhaft, was ein zunehmendes Problem ist oder wird: Vandalismus, Schäden, Aufräumarbeiten. Hohe Belastungen, die auch enorme Kosten bei der Stadt erzeugen.
Dazu fragen wir an:
Welche Vorgaben (Auflagen) gelten bei der Durchführung von (Groß-) veranstaltungen und wie werden diese kontrolliert?
Welchen Aufwand und welche Kosten hatte die Stadt in den Jahren 2019 bis 2023 bei der Reinigung und Abfallentsorgung im Nachgang von Veranstaltungen im öffentlichen Raum inkl. Parks (Versammlungen, Demonstrationen, Feste, Partys etc.)?
Wie erfolgt die Finanzierung der städtischen Reinigungs- und Müllentsorgungsleistungen?
Wie werden die Veranstalter an den Kosten beteiligt?
Wie geht die Stadt mit diesen Herausforderungen um? Welche Maßnahmen gibt es und welche sind geplant?
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Abfall-scaled.jpg17072560Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2023-06-16 10:29:022023-06-19 10:31:30Anfrage „Auswirkungen von städtischen Veranstaltungen und Demonstrationen auf die Sauberkeit im öffentlichen Raum“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,
Sie kennen das vermutlich: Es sind noch reichlich sechs Monate hin, bis – plötzlich und unerwartet – Weihnachten vor der Tür steht. In dem Zusammenhang wird insbesondere Männern nachgesagt, in dieser Zeit mitunter einen Hang zur Panik zu entwickeln und noch am Morgen des 24. Dezembers verzweifelt nach den Öffnungszeiten von Geschäften zu recherchieren – was tut man schließlich nicht alles für das passende Geschenk für die Liebsten.
Für diese Verzweifelten – aber sicher nicht nur für die – wird der Vorschlag, über den ich heute für meine Fraktion spreche, gut klingen: Denn unser Antrag soll nicht nur den Kunsterwerb auf dem Weihnachtsmarkt fördern, sondern vor allem auch diejenigen unterstützen, die Kunst und Kunsterleben möglich machen. Mit unserem Antrag, Künstlerinnen und Künstlern auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeiten zu präsentieren und an die Frau oder den Mann zu bringen, möchten wir genau das unterstützen. Wir wollen Menschen, die hier in unserer Region kreativ und künstlerisch schöpfend wirken, die Kunstwerke herstellen, Raum bieten, Kundinnen und Kunden auch außerhalb des eigenen Ateliers zu gewinnen.
Auch für bildende Künstlerinnen und Künstler in Leipzig waren die letzten Jahre schwierig, weil sie durch die Pandemie von ihrem Publikum und damit auch weiten Teilen ihrer Kundschaft getrennt waren. Es freut uns daher sehr – und das lässt auch der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag erkennen –, dass die Verwaltung in Gestalt des Marktamtes diese Intention im Bereich des Alten Rathauses verfolgt. Auch hier geht es um die Unterstützung bildender Künstlerinnen und Künstler nach Corona. Weil sich unser Anliegen hierin sehr gut wiederfindet und wir zugleich die Ausweitung eines solchen Angebots auf den neu zu etablierenden Weihnachtsmarkt auf dem Burgplatz unterstützen, stellen wir den Verwaltungsstandpunkt zu Abstimmung.
Meine Fraktion wird auch der Vorlage zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Mitausrichtung eines Weihnachtsmarktes auf dem Burgplatz zustimmen. So an der Schwelle zum Sommer und unter uns: Es kann doch auch eine interessante Option sein, wenn ab 2024 ein Abschlussglühwein nach der Ratsversammlung quasi direkt vor der Rathaustür möglich ist. Vielen Dank!
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2016/12/shutterstock_91282163.jpg43466540Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2023-06-15 18:24:142023-06-15 18:24:14Rede zum Antrag „Künstlerinnen und Künstler auf dem Weihnachtsmarkt 2023 unterstützen“ in der Ratsversammlung am 15.6.2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
der so genannte „Tag-X“ liegt mittlerweile 1 ½ Wochen hinter uns. Die allermeisten in unserer Stadt sind froh, dass er, gemessen an den Ankündigungen, relativ ruhig geblieben ist und Veranstaltungen wie geplant stattfinden konnten. Von Stadtfest bis Feinkost-Flohmarkt und vom Herbert-Grönemeyer-Konzert bis zum Public Viewing. Wenn auch unter teilweise erheblichen Besucherinnen- und Besucherrückgängen, denn bei vielen Menschen war Verunsicherung zu spüren.
Dafür, dass das Leben eben nicht zum Erliegen kam, kann und sollte man einen Dank aussprechen: Den Ordnungskräften, die in der gesamten Stadt und auf Veranstaltungen unterwegs waren, dem Personal der LVB, der Branddirektion, den Sanitätern und auch der Stadtreinigung. Ein Dank gilt auch denen, die im Vorfeld und am Tag deeskalativ gewirkt haben – vom sächsischen Innenminister kann man dies leider nicht behaupten.
Auch von AfD und CDU wurde wiederholt eher Öl ins Feuer gegossen und bereits im Vorfeld ein ganzer Stadtteil, teilweise ein ganzer Stadtbezirk unter Generalverdacht gestellt, dabei erlebe ich insbesondere Connewitz als einen der solidarischsten Stadtteile. Der Generalverdacht gipfelte darin, dass am 3. Juni bzw. den Morgen des 4. Juni halb Connewitz abgeriegelt wurde und viele Anwohnerinnen und Anwohner in Mithaftung genommen wurden. Dabei zeigt die Auswertung der ersten Verhaftungen laut LVZ, dass von den durch die Polizei erwähnten 30 Verhaftungen nicht mal 10 Prozent überhaupt aus Leipzig kamen. Jede gewaltbereite Person ist eine zu viel. Hier das Bild eines gewaltbereiten linksmilitanten Stadtteils zu zeichnen, scheint doch mehr politische Instrumentalisierung und Teil der Mythenbildung zu sein. Vor allem dann, wenn die gleichen Parteien schweigen, wenn es No-Go-Areas für Linke oder „nicht-deutsch aussehende“ Menschen in Sachsen gibt. Vielleicht geht es diesen Parteien auch mehr darum, davon abzulenken, dass in Sachsen das weit größere Problem der Rechtsextremismus ist – dazu hört man von Ihnen leider nicht viel oder – mit Blick auf die AfD – gar nichts. Während Herr Kretzschmar mit schwarz-weiß-roten Hutträgern kommuniziert, ist ein Dialog in Connewitz bisher Fehlanzeige.
Zu einer Demokratie gehört auch eine kritische Auseinandersetzung mit Entscheidungen von Behörden. Deshalb ist es in Ordnung, wenn auch die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig hinterfragt wird. Ich möchte allerdings nicht in der Haut der Stadtverwaltung stecken, die zwischen Demonstrationsfreiheit und öffentlicher Sicherheit und Ordnung sicher sehr genau abzuwägen hatte. Dass es für den „Tag-X“ massive Gewaltandrohungen gab, kann nicht geleugnet werden. Ich möchte dazu aus einem Indymedia-Beitrag zitieren, auch wenn man nicht weiß wer hinter diesen Beiträgen steckt: „Wir alle müssen am Tag X zeigen, dass der Preis für die Verurteilung sehr hoch sein wird. So hoch, dass sich jeder LKA-Büttel, jedes Gericht, jede Staatsanwaltschaft bundesweit in Zukunft sehr gründlich überlegt, ob sie bereit ist, den Preis für ihren Strafverfolgungseifer zu zahlen. […] Wir kommen am Tag X alle nach Leipzig, um dem Repressionsapparat unseren blanken Hass in seine widerwärtige Fratze zu spucken.“
Dies ist nur ein Auszug aus einem Beitrag. Es gibt davon noch viele weitere. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt in ihrer Lageeinschätzung dazu entschieden, Demonstrationen am 3.6. nahezu komplett zu verbieten. Dies hatte auch vor Gericht bestand. Dennoch muss gefragt werden, ob dies auch für die Tage davor und danach angemessen war. Auch an Tagen davor und am Folgetag wurden mehrere Demonstrationen untersagt. Damit gab es auch keine Möglichkeiten, am 3.6. für eine Art Entlastung zu sorgen. Die Stadt täte gut daran, ihre Entscheidung vor dem Hintergrund des hohen Gutes der Demonstrationsfreiheit selbstkritisch zu hinterfragen, ganz unabhängig von gerichtlichen Überprüfungen.
Es steht außer Frage, Gewalt und Sachbeschädigungen müssen strafrechtlich verfolgt werden. Dies ist Aufgabe eines Rechtsstaates. Wer Sachbeschädigungen und Gewalt unter dem Deckmantel der Demonstrationsfreiheit begeht, verlässt jeden demokratischen Grundkonsens und diskreditiert jegliches politische Ziel. Davon müssen sich auch Demoanmelderinnen und -anmelder ganz klar und unmissverständlich distanzieren.
Auch die Polizeiführung muss sich selbstkritisch hinterfragen. Es gehört zu einem Rechtsstaat, zu klären, ob ein Polizeieinsatz angemessen und verhältnismäßig war. Ist ein Polizeikessel mit 1000 gekesselten Personen über 11 Stunden bei teilweise 7 Grad Celsius tatsächlich angemessen oder vielleicht doch überzogen? Der Rechtswissenschaftler Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, hat dazu eine recht klare Meinung: „Es gibt nicht die rechtliche Möglichkeit, 1000 Menschen einzukesseln und festzunehmen und für Stunden ohne hinreichende Versorgung festzuhalten, weil es sein könnte, dass sie an Straftaten beteiligt waren. Das ist rechtlich nicht haltbar.“ Auf Verdacht hin, scheinbar ohne klaren Anfangsverdacht gegen diese 1000 Personen, darunter zahlreiche Minderjährige, wegen schweren Landfriedensbruchs zu ermitteln und hunderte Mobilfunkgeräte einzusammeln, erscheint mir unverhältnismäßig. Vor allem, wo man doch aus den Kameras der Hubschrauber und Drohnen teilweise gestochen scharfe Bilder hatte.. Hinzu kommt, dass die Polizei selbst von deutlich weniger gewalttätigen und gewaltbereiten Demonstranten gesprochen hat, als die Beamten eingekesselt hatten. Man wusste also, dass viele Unschuldige dabei sind.
Auch die Vorwürfe, dass einzelne Polizeibeamte gezielt Schläge auf Kopf und Gesicht ausgeübt haben, müssen aufklärt werden und ggf. Konsequenzen haben. Angst machen mir auch einige der Berichte von betroffenen Minderjährigen, denen der Kontakt zu ihren Eltern verwehrt wurde. Einige davon wurden bis in die Morgenstunden festgehalten, ihnen wurde in die Unterhose geleuchtet oder sie wurden, obwohl es sich um junge Frauen handelte ,von männlichen Polizisten durchsucht. Dies erweckt den Eindruck, dass es mehr um Einschüchterung und nicht mehr um Aufklärung ging.
Auch wenn ich meinen Kindern abgeraten hätte, an einem solchen Tag zu einer Demonstration zu gehen, weiß jeder hier im Raum der jugendliche Kinder hat, dass diese auch einen eigenen Kopf haben und sich von ihren Eltern nicht immer beraten lassen. Wenn mein Kind mit einem solchen Erfahrungsbericht nach Hause gekommen wäre, wäre ich als Elternteil sehr wütend. Ich kann daher, auch wenn der Polizeieinsatz nicht durch uns als Kommunalpolitik aufgeklärt werden kann, sondern das Aufgabe des Landtags und von Gerichten ist, der Polizei nur raten, dass auch sie den Einsatz gründlich prüft und dort, wo Fehler passiert sind, Verantwortung übernimmt. Sollte das ausbleiben, ist zu befürchten, dass die Zahl der Menschen, seien es betroffene junge Menschen selbst, deren Umfeld oder deren Eltern, die an unserer Polizei zweifeln und sie womöglich ablehnen, steigen wird. Das kann nicht in unserem Interesse liegen.
Jede und jeder, ob Demoanmelder/in, Entscheidungsträger/in in Stadt oder Land, bei Polizei oder Ordnungsamt sollte in seinem Bereich gründlich auswerten, ob sie oder er tatsächlich alles richtig gemacht hat, immer die richtigen Worte gefunden hat, Fehler ernsthaft aufarbeitet und ehrlich und transparent kommuniziert, um Vertrauen zu erhalten bzw. zurückzugewinnen.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/mike-powell-tMItYMyKagc-unsplash-scaled-e1641305725438.jpg13502220Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2023-06-14 15:11:482023-06-14 16:19:38Rede zum Demonstrationsgeschehen am 3./4. Juni 2023 in der Ratsversammlung am 14. Juni 2023
Auf Seite 13 der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig – Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien – wird wie folgt ergänzt:
Bei Flachdächern wird eine mehrlagige bituminöse Abdichtung einer einlagigen Kunststoffabdichtung vorgezogen, aber an mindestens drei Objekten wird eine Abdichtung mit Folie umgesetzt und getestet.
Begründung:
Der ökologische Fußabdruck von Folie – die etwas dicker ist – und einer doppelten Bitumenbahn ist etwa gleich schlecht.
Allerdings ist Folie etwas leichter, was bei schwieriger Statik helfen könnte. Folie hält nach Aussagen mehrere Fachbetriebe deutlich länger – bis zu 50 Jahre – und Folie bietet einen deutlich besseren Schutz vor Durchwurzelung. Außerdem bietet gerade Folie einen besseren UV-Schutz – spielt in Zeiten des Klimawandels eine wichtige Rolle – und ist gerade bei stehendem Wasser auf Flachdächern dem Bitumen überlegen. Dadurch, dass gute Gründachfolie ähnlich wie Teichfolie heute schon in Breiten über 15 Meter vorliegt, sind die Nähte nicht mehr so viel und aufwendig wie früher. Warum sollen wir einer neuen und langlebigeren Technologie keine Chance geben, nur weil wir an alten Verfahren festhalten und denken diese wären besser beherrschbar. Eine gut verklebte Dachfolie ist in den Augen mehrerer Fachbetriebe einer bituminösen Abdichtung klar vorzuziehen. Natürlich muss beim Verarbeiten auf sauberes Verkleben der Folie geachtet werden. Aktuell sind Folienabdichtungen bis zu 500 qm ohne Naht möglich.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/daniel-mccullough-FPFq_trr2Y-unsplash-scaled.jpg14402560Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2023-06-12 10:27:122023-06-19 10:28:53Änderungsantrag zur Vorlage „Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt LeipzigTeil B – D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien“
Auf Seite 8 der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig – Teil F: Sporthallen – wird wie folgt ergänzt:
Bei Flachdächern wird eine mehrlagige bituminöse Abdichtung einer einlagigen Kunststoffabdichtung vorgezogen, aber an mindestens drei Objekten wird eine Abdichtung mit Folie umgesetzt und getestet.
Begründung:
Der ökologische Fußabdruck von Folie – die etwas dicker ist – und einer doppelten Bitumenbahn ist etwa gleich schlecht.
Allerdings ist Folie etwas leichter, was bei schwieriger Statik helfen könnte. Folie hält nach Aussagen mehrere Fachbetriebe deutlich länger – bis zu 50 Jahre – und Folie bietet einen deutlich besseren Schutz vor Durchwurzelung. Außerdem bietet gerade Folie einen besseren UV-Schutz – spielt in Zeiten des Klimawandels eine wichtige Rolle – und ist gerade bei stehendem Wasser auf Flachdächern dem Bitumen überlegen. Dadurch, dass gute Gründachfolie ähnlich wie Teichfolie heute schon in Breiten über 15 Meter vorliegt, sind die Nähte nicht mehr so viel und aufwendig wie früher. Warum sollen wir einer neuen und langlebigeren Technologie keine Chance geben, nur weil wir an alten Verfahren festhalten und denken diese wären besser beherrschbar. Eine gut verklebte Dachfolie ist in den Augen mehrerer Fachbetriebe einer bituminösen Abdichtung klar vorzuziehen. Natürlich muss beim Verarbeiten auf sauberes Verkleben der Folie geachtet werden. Aktuell sind Folienabdichtungen bis zu 500 qm ohne Naht möglich.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/jesse-orrico-L94dWXNKwrY-unsplash-scaled.jpg25601696Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2023-06-12 10:16:252023-06-19 10:27:10Änderungsantrag zur Vorlage „Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil F: Sporthallen“
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