Ende April verunglückte ein 31-jähriger Kajak-Fahrer am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe tödlich. Zur Aufklärung der Todesursache und zu den Todesumständen wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Auch wenn die Strecke für Paddler nicht als offizieller Wasserwanderweg ausgeschrieben ist, ist diese Strecke auf der Kleinen Luppe unerlaubt befahrbar.

Wir möchten anfragen:

1.     Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung, um die Sicherheit am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe zu erhöhen? Ist die Beschilderung ausreichend und auch für Ortsfremde klar und gut ersichtlich?

2.     Ist es denkbar, ähnliche Sicherungsmaßnahmen wie am Palmengartenwehr/Elsterwehr einzurichten und/oder Rettungsmittel und Ausstiegshilfen zu installieren?

 3. Sind der Stadt weitere Gefahrenstellen bekannt, die im Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung liegen?

Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

wir freuen uns, dass die Stadt Leipzig auch trotz schwieriger Rahmenbedingungen an ihren Plänen zur Verkehrswende festhält und die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) finanziell weiterhin unterstützen wird – wir haben da auch keine andere Wahl, um ehrlich zu sein… Zur Nachhaltigkeit hatten wir ja gestern eine ausgiebige Debatte, auch ein Beitrag zur Verkehrswende.

Wir als SPD-Fraktion begrüßen das ausdrücklich. Wir wissen ja, die Kosten sind bei den Leipziger Verkehrsbetrieben deutlich gestiegen. Die Gründe kennen wir: Fahrgastausfälle durch die Corona-Pandemie, veränderte Mobilitätsbedürfnisse, gestiegene Energiepreise und eine hohe Inflation, Krieg und und….

Um weiter investieren und den Leipzigerinnen und Leipzigern ein attraktives Angebot machen zu können, stellt die Stadt den Leipziger Verkehrsbetrieben in diesem Jahr 9 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, im nächsten Jahr weitere 11,5 Millionen Euro. Dankenswerterweise geht die Stadt Leipzig wiederholt in Vorleistung.

Als Gegenleistung – das kann die Stadt dann auch so erwarten – werden die Verkehrsbetriebe den Umständen entsprechend ihr Angebot ausbauen: Hierzu sollte das erfolgreiche On-Demand-Angebot Flexa im Fokus stehen, also, in den Außenbezirken sowie weitere Angebote für Pendler. Darüber hinaus sollte der Nahverkehr keine lahme Ente mehr sein, sondern schneller werden, also, der ÖPNV-Ausbau, Beseitigung von Langsam-Fahrstrecken sowie die Ausweitung von Parkraumbewirtschaftung mit hoher Priorität sollten weiterhin die dringlichen Ziele bleiben.

Wir wissen auch, dass die Stadt alleine nicht schafft, sondern auch dass Bund und Länder auskömmlich den ÖPNV finanzieren müssen, hoffentlich. Nur so sind die Klimaschutzziele des Bundes sowie des Landes mit der Verdopplung aller Wege im Umweltverbund zu erreichen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Aktivitäten des Oberbürgermeisters und des Baubürgermeisters Herrn Dienberg in Bund und Land.

In der Vorlage sind viele weitere Maßnahmen beschrieben, die uns mit einer erneuten Vorlage nochmals priorisiert vorgelegt werden sollen. Wir hoffen, dass diese Vorlage den Rat bis zum Ende 2023 auch erreicht, damit schnellstmöglich neue Priorisierungen durch den Rat gemeinsam mit den Leipziger Verkehrsbetrieben gesetzt werden können.

Der Vorlage stimmen wir grundsätzlich zu.

Aber zu den Änderungsanträgen:

Als SPD-Fraktion würden wir die Verwaltung um eine Einschätzung des Änderungsantrages 1 bitten.

Zum Änderungsantrag 2: diesen Antrag unterstützen wir ausdrücklich. Nur wir sehen die pauschale Anweisung eines Betrages kritisch. Wir schlagen deshalb vor, dass ein Betrag von bis zu 4,5 Mio. Euro für die im Antrag genannten Ausgleichszahlungen bereitgestellt werden. Die städtische Gesellschaft legt dafür ein Mittelverwendungsnachweis bis zum 30.09.2023 und dann auch im September 2024 dem Stadtrat zur Information vor.

Die nächste Baustelle, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in entsprechende Tarifverträge zu bringen, muss dann weiterhin mit Nachdruck angegangen werden.

Den Änderungsantrag 3 lehnen wir ab.

Vielen Dank!

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Zirkusfreundinnen und Freunde im Saal und am Livestream,

manchmal frage ich mich denn doch, ob ich wirklich Lust habe 2024 nochmal anzutreten.

Wenn ich mir überlege, dass es in diesem Stadtrat immer mehr Akteurinnen und Akteure gibt, die es spannend finden, sich schlussendlich noch eine weitere Jury oder auch Auswahlkommission zu gönnen.

Allerdings soll es in dieser Kommission nicht um die Auswahl eines neuen Thomaskantors oder um die Gestaltung des Leuschnerplatzes gehen.

Nein, man möchte mitreden und mitentscheiden, welcher Zirkus zu Weihnachten bei mir in Lindenau auf dem Kleinmessegelände gastiert. Die einen wollen gar keine Tiere und die anderen formulieren „nur“ das zu beachtende Tierwohl. 

Wo sind wir nur hingekommen, wenn ich im Vergleich dazu an manche historische Entscheidung in diesem Stadtrat der letzten 33 Jahre denke. Das geht bei der Entscheidung zum Citytunnel los und endet nicht beim Neubau des Messegeländes.

Demnächst erwarte ich eine Petition und draufspringende Stadträtinnen oder Stadträte, die die Qualität des Handtuchpapiers in städtischen Einrichtungen in den Blick nehmen. Wollen wir dann auch eine separate Vergabekommission mit Beteiligung des Rates gründen?

Sollte sich jemand von meinen Ausführungen persönlich getroffen fühlen, bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung. Das musste mal raus.

Ich finde, es hätte uns gut zu Gesicht gestanden zu Weihnachten mal etwas Anderes zu erleben als den Zirkus Aeros. Da geht es nicht um Kritik an der Qualität. Ich war mehrfach dort und fühlte mich gut unterhalten. Aber die Argumentation mit der Tradition wie weiland in ANATEVKA reicht mir nicht aus. An dieser Stelle herzlichen Dank an Dr. Ebert und das Marktamt  für die Idee mal was Neues zu probieren.

Nun ist das Thema vielfältig hier auf dem Tisch und muss bearbeitet werden.

Wir können uns grundsätzlich mit dem Verwaltungsstandpunkt anfreunden und diesen zur Abstimmung stellen, obwohl er ja in Teilen überholt ist. Denn, dass in diesem Jahr AEROS auf die Fläche geht, ist alleine aus Zeitgründen gar nicht anders denkbar. Das Betrachten des Tierwohls könnte gerne noch mit aufgenommen werden.  Wir möchten allerdings eine punktweise Abstimmung des Verwaltungsstandpunktes beantragen und lehnen ausdrücklich den Punkt drei ab, der eine Jury u.a. mit Stadträtinnen und Stadträten vorsieht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ein Parkplatz für ein Elektroauto ist mit einer Lademöglichkeit ausgestattet und wird entweder durch besondere Markierungen auf dem Boden bzw. Verkehrszeichen oder nur eines von beiden gekennzeichnet. Besitzer von E-Autos bzw. auch Verleiher von diesen (z. B. beim Carsharing) dürfen diese Flächen dann nutzen, um ihre Fahrzeuge aufzuladen.

Eine einheitliche, rechtliche Vorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken für ein Elektrofahrzeug seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020). Sind solche Parkplätze amtlich durch Verkehrszeichen als Parkfläche ausgewiesen, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Seit November 2021 gibt es durch die Änderung des Bußgeldkataloges auch ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro, wenn Verkehrsteilnehmer unberechtigt auf einem E-Parkplatz parken.

Da die Anzahl vorhandener Elektroparkplätze immer noch sehr begrenzt ist, wollen Städte und Gemeinden meist verhindern, dass diese dauerhaft durch nur wenige Nutzer besetzt sind. Daher ist auf einem solchen Elektro-Parkplatz das Parken oft zeitlich begrenzt. Neben der Einschränkung, dass das Parken nur beim Laden zulässig ist, kann generell die erlaubte Parkdauer ebenfalls durch Zusatzbestimmungen begrenzt sein.

Wir fragen an:

  1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?
  2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?
  3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?
  4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Antwort der Verwaltung

1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?

In Leipzig dürfen die ausgewiesenen Stellflächen für Elektrofahrzeuge sowohl zum Parken als auch zum Laden für vier Stunden genutzt werden. Voraussetzungen sind das korrekte Auslegen der Parkscheibe und das Vorhandensein eines E-Kennzeichens. Somit muss also nicht zwingend ein Ladevorgang gestartet werden. Häufig ist auch die Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht zeitlich begrenzt (z. B. von 8:00 bis 18:00 Uhr).

2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?

Es wird die jeweils vorliegende Ordnungswidrigkeit entsprechend dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zur Anzeige gebracht. Bei angeschlossenem Ladekabel ist das Abschleppen eines E-Fahrzeuges aus technischen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?

Für das Jahr 2021 können aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Löschfristen keine aussagefähigen Fallzahlen ermittelt werden, da abgeschlossene Verfahren bereits vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 gingen 5.521 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen im Ruhenden Verkehr in der Zentralen Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig ein.

4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Eine entsprechende Auswertung der Fallzahlen von abgeschleppten Elektrofahrzeugen für das Jahr 2021 ist nicht möglich, da abgeschlossene Verfahren bereits – analog der Beantwortung zu Frage 3 – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 wurden 94 Elektrofahrzeuge abgeschleppt.

Im Februar 2022 beschloss der Stadtrat mehrheitlich, dass kostenlose Menstruationsprodukte in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig (VII-A-06243) frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden sollen.

Wir fragen an:

1. An welchen Schulen (Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen) liegen kostenlose Menstruationsprodukte aus?

2. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Nutzung dieses Angebotes zu verzeichnen?

3. Plant die Stadt eine Ausweitung des Angebots zur Abgabe kostenloser Menstruationsprodukte über einen „Automaten“ an allen weiterführenden Schulen?

a) Wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, wieso nicht?

4. An wie vielen Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen) ist Toilettenpapier nicht in den WC-Kabinen verfügbaren Boxen zu finden, sondern muss im Sekretariat oder anderen Orten zuvor abgeholt werden?

5. An welchen dieser Schulen hält die Stadt dieses Vorgehen für vertretbar und mit den Persönlichkeitsrechten der Schülerinnen und Schüler für vereinbar?

Antwort der Verwaltung:

1. An welchen Schulen (Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) liegen kostenlose Menstruationsprodukte aus?

Die Übersicht ist der Beantwortung als Anlage beigefügt.

2. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Nutzung dieses Angebotes zu verzeichnen?

Eine Evaluation ist bis 12/2023 vorgesehen. Auf Grund fehlender Referenzen (Quantität, etc.) kann bisher lediglich die Annahme des Angebotes bestätigt werden.

3. Plant die Stadt eine Ausweitung des Angebots zur Abgabe kostenloser Menstruationsprodukte über einen „Automaten“ an allen weiterführenden Schulen? 

Ja, grundsätzlich sollen alle weiterführenden Schulen bis spätestens 2025 ausgestattet werden.

4. An wie vielen Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) ist Toilettenpapier nicht in den in WC-Kabinen verfügbaren Boxen zu finden, sondern muss im Sekretariat oder anderen Orten zuvor abgeholt werden?

Der Stadtverwaltung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich werden die Verbrauchsmittel im örtlichen Zusammenhang mit dem Sanitärtrakt bereitgestellt. Auf Grund der vorherrschenden Ferienzeit muss eine klärende Abfrage noch erfolgen. Das Ergebnis wird nachgereicht.

5. An welchen dieser Schulen hält die Stadt dieses Vorgehen für vertretbar und mit den Persönlichkeitsrechten der Schülerinnen und Schüler für vereinbar?

Unter Bezug auf die Beantwortung Frage 4 wird darauf verwiesen, dass bei vorliegenden Erkenntnissen eine Lösung mit den örtlichen Beteiligten angestrebt wird, welche alle Belange – im Besonderen soziale Aspekte – betrachtet.

Die Stadt plant,wie unter anderem auch im Antrag VII-A-08238 gefordert, das 49-Euro-Ticket wie das Jobticket zu behandeln und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen entsprechenden Zuschuss zu gewähren. Damit setzt die Stadt unter anderen Rahmenbedingungen aus unserem Änderungsantrag zum Klimaschutzsofortprogramm erneut um, weil der Erwerb dieser Fahrkarte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver gestaltet wird. Dadurch, dass der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15,01 Euro über der Marke von 25 Prozent des Preises liegt, gewähren Bund und Länder einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent. Das Deutschland-Ticket kostet für die Bediensteten der Stadt deshalb dann nicht mehr 49 Euro pro Monat, sondern, entsprechend der Mitarbeiterinformation der Stadtverwaltung, nur noch 31,54 Euro. Damit haben wir im Bereich des Jobtickets fast die 365-Euro-Fahrkarte erreicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein Jahr erwerben?
  2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?
  3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind?
    • Wenn ja: Wie sieht das aus?
  4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?
    • Wenn nein:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
      • Was sind die Gründe dafür , dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?
    • Wenn ja:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung bezuschussen den Erwerb eines Deutschlandtickets?
      • Wie sehen die Angebote in den einzelnen Unternehmen konkret aus?

Das Jobticket für die Bediensteten der Leipziger Stadtverwaltung ist damit günstiger als die Leipzig-Pass-Mobilcard, für die Menschen außerhalb einer Abonnementlösung 35 Euro pro Monat zahlen müssen. Deshalb fragen wir:

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

  • Wenn nein: Warum nicht?
  • Wenn ja: Welche Überlegungen dazu gibt es?

Antwort der Verwaltung

1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein              Jahr erwerben?

Antwort:

Das Deutschland-Ticket kann monatlich gekündigt werden. Diese Nutzungsbedingung gilt auch für das Deutschland-Ticket als Jobticket, d. h. bei Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses von mind. 25 %. Erwerb und Nutzung des Tickets für einzelne Monate sind somit möglich. Der Arbeitgeberzuschuss wird für die betreffenden Monate entsprechend des Gültigkeitszeitraums gezahlt.

2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?

 Antwort:

 siehe Antwort zu 3.

3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die  Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle              Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind? Wenn ja: Wie sieht das aus?

Antwort:

Die Informationen werden im Intranet eingestellt und über Mail-Verteiler an die Beschäftigten versendet.

Neben dem Mail-Verteiler, mit dem alle Mitarbeiter/innen über dienstliche Accounts mit einer leipzig.de-Adresse erreicht werden, gibt es einen direkten Verteiler an die Kitas und Horte, um die Beschäftigten dort gut anzubinden. Zudem wird mit einem Verteiler an private Mailadressen gearbeitet, für den sich die Beschäftigten anmelden können. Dies wird rege genutzt.

Überdies wird in den Verteiler-Mails darauf hingewiesen und gebeten, die Informationen in geeigneter Form auch an Kolleginnen und Kollegen ohne dienstlichen PC-Zugang weiterzugeben.

Damit ist die Kommunikation in alle Bereiche der Stadtverwaltung gewährleistet. 

4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?             

 Wenn nein:

  • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
  • Was sind die Gründe dafür, dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?

 Antwort:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, inwiefern sie den Beschäftigten ein ähnliches Angebot unterbreiten.

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

Antwort:

Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH die Möglichkeiten zur Einführung eines vergünstigten Deutschland-Tickets für Leipzig-Pass-Empfänger. Allerdings existieren für die Zielgruppe der Leipzig-Pass-Mobilcard keine bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen, wie sie zum Beispiel für das Jobticket-Deutschland und für das Semesterticket-Upgrade vorgesehen sind. Auch seitens des Freistaates Sachsen sind derzeit keine Sonderregelungen vorgesehen.

Wenn ja, welche Überlegungen dazu gibt es?

Dazu können aktuell noch keine Aussagen getroffen werden. Konkrete Vorschläge bedürfen umfangreicher rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Vorprüfungen.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat nach einer Anfrage aus dem Bundestag ein recht umfassendes Portfolio von Grundstücken, die auf dem Gebiet der Stadt Leipzig in den nächsten Jahren veräußert werden sollen (siehe Anlage).

Bei einigen dieser Grundstücke verhandelt die Stadt Leipzig bereits über eine vergünstigte Abgabe mit der BImA, um dort sozialen Wohnungsbau zu realisieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Hat die Stadt Leipzig bereits Vorstellung, wie die von der BImA angebotenen Grundstücke, die nicht ausschließlich für den Wohnungbau geeignet sind, entwickelt werden können?
     
  2. Für welche der genannten Grundstück hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?
     
  3. Bei Grundstücken, an denen städtischerseits kein Interesse besteht: Warum hält es die Stadtverwaltung nicht für nötig diese Grundstücke zu erwerben?

Antwort der Verwaltung

1. Hat die Stadt Leipzig bereits Vorstellung, wie die von der BImA angebotenen Grundstücke, die nicht ausschließlich für den Wohnungsbau geeignet sind, entwickelt werden können?

Das Erstandienungsrecht für die Ankäufe der BImA-Grundstücke unterliegen den Maßgaben der Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (Verbilligungsrichtlinie 2018 des Bundes, kurz VerbR 2018). Der Stadt Leipzig steht das Erstzugriff nur zu, wenn sie einen konkreten Verbilligungszweck verbindlich gegenüber der BImA erklärt. Insoweit ist bei Grundstücken, die nicht ausschließlich für den Wohnungsbau geeignet sind, zu prüfen, in welchem Umfang diese den Verbilligungstatbeständen unterliegen und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen.

Bei der Bedarfsprüfung werden die kommunalen Bedarfe sowie die strategischen Potentiale der Grundstücke ermittelt. Insofern liegt bei jedem zu erwerbenden Grundstück bereits eine konkrete Verwendungsabsicht, insbesondere Konzept­verfahren zum Wohnungsbau, vor.

2. Für welche der genannten Grundstücke hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?

Zunächst meldete die Stadt Leipzig pauschal den Bedarf für alle 14 entbehrlich gemeldeten Liegenschaften des Bundes an. Nach einer ersten Vorprüfung erklärte die Stadt Leipzig fristwahrend konkrete Kaufabsichten für die Mehrzahl der Grundstücke. Im Anschluss konnten die Grundstücke weiter intensiv und ämterübergreifend geprüft werden. 

3. Bei Grundstücken, an denen städtischerseits kein Interesse besteht: Warum hält es die Stadtverwaltung nicht für nötig, diese Grundstücke zu erwerben?

Der Bund hat pauschal alle entbehrlichen Liegenschaften gemeldet. Darunter sind auch Miteigentumsanteile an Flächen oder sehr kleine Flächen mit schwierigen Entwicklungsmöglichkeiten. Deren Nutzungs- und Ankaufsoptionen werden angesichts der Maßgaben der Verbilligungsrichtlinie noch geprüft. Ziel ist es, so viele wie möglich der BImA-Grundstücke anzukaufen.