Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dort, wo Patenschaften durch eine natürliche oder juristische Person oder einen eingetragenen Verein für eine Spielzeugkiste übernommen werden, auf zunächst je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine solche Spielzeugkiste aufzustellen.

Die Stadt Leipzig bewirbt das Patenschaftsmodell aktiv auf ihren Kanälen. Eine Umsetzung soll möglichst im Frühjahr 2024 erfolgen.

Begründung:

Die Neufassung des Antrages übernimmt den VSP mit den Ergänzungen bzgl. juristische Personen, aktives Werben für das Patenschaftsmodell und Zeitschiene. Pro Stadtbezirk soll zunächst mindestens eine Spielzeugkiste pro Spielplatz aufgestellt werden.

Die Ursprungsfassung des Antrags finden Sie hier.

Die Vorlage „Gesamtkonzeption Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig: Teil 1 Ausschreibungskriterien und Regeln zur Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig“ wurde uns auf Nachfrage im Stadtrat von Seiten des zuständigen Bürgermeisters noch vor dem Sommer 2023 angekündigt.

Durch die aktuellen Jahresverträge droht aus unserer Sicht ein ökologischer und materieller Wertverlust für die Grundstücke der Stadt, weil die Betriebe möglicherweise weniger Investitionen in Humusbildung, Wasserbindefähigkeit und Bodenaufbau vornehmen, wenn sie keine langfristigen Verträge und Sicherheiten haben und ihnen drohen könnte, Pachtverträge nicht verlängert zu bekommen.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Vorlage Gesamtkonzeption Landwirtschaft?
  2. Wie positioniert sich die Verwaltung zu dem beschriebenen Investitionshemmnis und einem möglichen Wertverlust?

Mit Ratsbeschluss vom Mai 2017 wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird. Für die konkrete Ausgestaltung sollten der Behindertenverband und spezialisierte Landschaftsgärtner:innen hinzugezogen werden.

Außerdem wurden im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2021/22 durch Annahme des Antrages „Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können“ (A 0128/ 21/22) Gelder in den Haushalt eingestellt.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?
  2. Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?
  3. Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?
  4. Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo? Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1

Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?

Antwort

Umsetzung inklusive Spielplätze 2021

  1. August-Bebel-Platz, Engelsdorf
  2. Verdistraße, Engelsdorf
  3. Enzianweg, Wiederitzsch
  4. Theobald-Beer-Straße
  5. „Am Obstgarten“, Kleinzschocher
  6. Lene-Voigt-Park, Schaukelplatz
  7. Naturbad Südwest
  8. Jugend- und Sportbereich „Am Waserschloss , Leutzsch
  9. Bienitzstraße, Burghausen
  10. Henriettenpark, Lindenau
  11. Kirchplatz Möckern
  12. Skateanlage Parkallee, Grünau

Umsetzung inklusive Spielplätze 2022

  1. Spielplatz Palmengarten, Alt-West
  2. An der Badeanlage/Kuhweide, Liebertwolkwitz
  3. „Am Zypressenhügel“ Alte Salzstraße, Grünau Ost
  4. Zeisigplatz, Wahren
  5. „Am Brunnen“, Lützschena-Stahmeln
  6. Spielpaltz Schönauer Park
  7. Rehbacher Anger
  8. Rolf-Axen-Straße, Kleinzschocher
  9. Spielbereich Connewitzer Spitze

Frage 2

Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?

Antwort

Spielplätze barrierefrei zu erstellen, gehört zur üblichen Planungspraxis.

Mit dem Beschluss VII-HP-05445 – Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können (A0128/21/22) ist es das erklärte Ziel, dass perspektivisch jeder Spielplatz auch Spielan­gebote für verschiedene Einschränkungen motorischer, sensorischer oder kognitiver Art im Angebot hat. Dieses Angebot wird sukzessive erweitert und dessen Benutzerfreundlichkeit weiter entwickelt. Aktuell können fast alle 320 öffentliche Spielplätze über die Internetseite der Stadt Leipzig sowohl über den Stadtplan und über die Suchfunktion Spielplätze abge­rufen werden. Somit kann sich jede interessierte Person hinsichtlich ihrer Bedürfnisse die Spielplätze auf ihre individuellen Möglichkeiten und Eignungen anschauen.

Frage 3

Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?

Antwort

Entsprechend der Antwort zur Frage 2 werden bei allen zu erneuernden Spielplätzen diese Aspekte soweit möglich berücksichtigt.

Frage 4

Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo?

Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort

Nein, in Leipzig gibt es keine Schaukel für Rollifahrer auf den öffentlichen Spielplätzen. Grund dafür ist, dass generell Rollischaukeln im öffentlichen Raum nicht aufgestellt werden dürfen, sondern nur in Bereichen mit Betreuung. Weiterhin wäre ein Spielgerät, welches ausschließlich für Rollifahrer zu nutzen ist, nicht inklusiv.

Gemeinsame Initiative mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke.

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. VII-DS-07020-NF-01 der Ratsversammlung vom 15.12.2022):

§38 Zusammensetzung, k) wird wie folgt neu gefasst:

1Im Klimaschutzbeirat soll von den sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament;
  • 1 der Industrie- und Handelskammer;
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig;
  • 1 den Wohnungsgenossenschaften,
  • 2 den Gewerkschaften;
  • 3 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 Umweltforschungszentrum, 1 Leipziger Hochschulen/Universität, 1 Medizin)
  • 3 den anerkannten Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu)
  • 4 den Klimagruppen

angehören².  Die unterschiedlichen Vereine, Verbände, Einrichtungen und Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht. ³

Folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter der öffentlichen Verwaltung sind beratende Mitglieder des Klimabeirates:

  • Die L-Gruppe
  • Die LWB
  • Das Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
  • Das Landesamt für Schule
  • Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport
  • Der bzw. die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau

Darüber hinaus können weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu Themen der Nachhaltigkeit (z. B. Verkehr, Gesundheit, Energie/Bauen/Wärme und Landwirtschaft/Ernährung) dem Klimaschutzbeirat mit beratender Stimme angehören.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Besetzung des Klimabeirates die im bestehenden erweiterten Beirat Nachhaltigkeit vertretenen Gruppen anzufragen und die vorschlagenden Gruppen mit dem Beirat abzustimmen.

3. Für die Begleitung der Umsetzung des EKSP 2030 sowie dessen Umsetzungsprogramme durch den Klimaschutzbeirat sind ggf. unabhängige, externe Fachleute hinzuzuziehen.

Begründung:

Der Klimaschutzbeirat unterstützt den Klimaschutz in der Stadt Leipzig mit dem Ziel, Klimaneutralität in Leipzig bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Durch den Klimaschutzbeirat soll das vor Ort vorhandene Engagement und Wissen im Bereich Klimaschutz genutzt werden.

Mit der Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig vom Dezember 2022 wird der Klimaschutzbeirat als Beirat nach § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Laut § 38 Abs. 1 k) Satz 3 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig, ebenfalls vom Dezember 2022, soll die Zusammensetzung der sachkundigen Einwohner*innen per separatem Beschluss geregelt werden, wofür hiermit ein Vorschlag eingereicht wird. 

Der Beschlussvorschlag stärkt die Vertretung der Leipziger Umwelt- und Klimagruppen sowie die der wissenschaftlichen Institutionen, welche auch bislang dem erweiterten Beirat Nachhaltiges Leipzig angehörten. Die L-Gruppe und die LWB sollten als kommunale Unternehmen, die maßgeblichen Einfluss auf Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt haben, ebenfalls im Klimaschutzbeirat vertreten sein. Die Einbindung des Landesamts für Schule ist wünschenswert, da Bildung und Aufklärung ein ganz wesentliches Instrument des Klimaschutzes sind.

Privatwirtschaftliche Unternehmen werden über die Wirtschaftsvertretungen von IHK und HWK eingebunden. Darüber hinaus können Vertreter*innen privater Unternehmen als beratende Mitglieder hinzugezogen werden (§ 38 Abs. 2 Geschäftsordnung).

Wir haben zur Ratsversammlung im April angefragt, wie die Stadt mit den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotenen Grundstücken umgehen will und vor allem für welche, der vom Bund zu veräußernden Grundstücke, die Stadt ein Kaufinteresse angemeldet hat. Die Frage nach den Grundstücken wurde sehr unkonkret und ausweichend beantwortet, obwohl hier keine Konkurrenz mit privaten Dritten besteht, weil die Grundstücke den Kommunen bevorzugt angeboten werden. Aus diesem Grund fragen wir:

Für welche der genannten Grundstücke hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?

Mit Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. Dafür wird dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eine neue Zeitschiene schriftlich mitgeteilt. Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops 2019 sind aufzugreifen und bis spätestens 2023 ist Planrecht zu schaffen.“

In der Stadt Leipzig wird weiterhin zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Die Kiebitzmark befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz ist. Das Gebiet ist bestens erschlossen. Und mit Straßenbahn und S-Bahn ist man relativ zügig auch im Stadtzentrum.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Weiterentwicklung des Areals Heiterblick-Süd (Kiebitzmark)?
  2. Konnte die fundierte Entwicklungsstrategie inzwischen erarbeitet werden?
  3. Konnten die Beschlussvorlage für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes und das städtebauliche Wettbewerbsverfahren parallel vorbereitet werden?
  4. Wenn Fragen 3 und 4 mit nein beantwortet werden, wie ist der aktuelle Stand und wann ist mit entsprechenden Beschlüssen zu rechnen?

Unsere Fraktion wurde hinsichtlich der Barrierefreiheit der Leipziger Stadtteilbüros angefragt.

Auf der Homepage der Stadt Leipzig finden wir dazu leider nicht Angaben für alle Einrichtungen – https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/infobueros-und-zentren/

Wir möchten anfragen:

1. Welche Leipziger Stadtteilbüros sind neben dem Stadtbüro am Burgplatz 1 – das für Rollstuhlfahrer voll zugänglich ist – barrierefrei zu erreichen?

2. Wenn eine Barrierefreiheit nicht vorhanden ist, kann vor Ort z.B. mittels einer mobilen Rampe ein Besuch für mobilitätseingeschränkte Personen ermöglicht werden?