Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. die Kleinstförderungsgrenze auf 1000 Euro anzuheben und nach spätestens 5 Jahren zu evaluieren, wobei bei der Beantragung der Kleinstförderung auf eine ausreichende Kurzbeschreibung zur zweckgemäßen Verwendung der Mittel in der Ortschaft besonderer Wert gelegt und diese dem Antrag schriftlich beigefügt werden müssen.
     
  2. bei Vereinen, die mit einer Veranstaltungsversicherung mehrere Projekte im Jahr in der Ortslage durchführen, ein Verfahren zu etablieren, das die Aufteilung der Jahressumme auf die Anzahl der Projekte ermöglicht.
     
  3. für die Verwaltung eine Frist von 20 Werktagen festzulegen, innerhalb derer zu Anträgen des Ortschaftsrates eine Verwaltungsmeinung vorliegen soll, um zu ermöglichen, dass der Ortschaftsrat in der Folgesitzung notwendige Materialien vorliegen hat und das Thema weiter bearbeiten kann.
     
  4. eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die Antragsteller unter näher zu definierenden Voraussetzungen davon entbindet, ab einer bestimmten Wertgrenze (ab 2.500 Euro bei Lieferungen und Leistungen, ab 3.000 Euro bei Bauleistungen oder ab 5.000 Euro bei freiberuflichen Leistungen) zwingend drei Angebote für Dienstleistungen einholen zu müssen, sofern die Marktlage dies nicht hergibt.

Begründung:

Zu 1: In den Ortschaften sind viele kleine Vereine tätig, die üblicherweise nicht von solchen Zuschüssen profitieren. Wir möchten den Zugang besonders für die kleinen Vereine so einfach wie möglich gestalten und mindestens 50 Prozent der Anträge in einem ganz einfachen Verfahren behandeln.

Zu 2: Wir halten es für zeitgemäß und einen sparsamen Umgang mit Mitteln, wenn Vereine, die eine Jahresveranstaltungsversicherung haben, weil sie mehrere Veranstaltungen in der Ortschaft durchführen, die Kosten dafür, auf die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen aufgeteilt, bei der Fördermittelabrechnung veranschlagen können. Hintergrund ist, dass Jahresverträge günstiger sind, als für einzelne Veranstaltungen abgeschlossene Versicherungen, die wiederum über Fördermittel abgerechnet werden können.

Zu 3: Innerhalb des Bürgerhaushaltes wurde für Anträge aus dem Stadtbezirksbudget eine Bearbeitungsfrist von 20 Werktagen beschlossen. Die gleiche Frist sollte für die Verwaltung auch gelten, wenn es um Stellungnahmen zu internen und investiven Anträgen aus Brauchtumsmitteln in den Ortschaften geht. Damit soll unter anderem auch verhindert werden, dass Haushaltsausgabereste in den Ortschaften entstehen, weil Verwaltungsstandpunkte mitunter eine sehr lange Bearbeitungsfrist haben.

Zu 4: Nicht immer ist es möglich, für Dienstleistungen, die Mittel über aus dem Ortschaftsbudget finanziert werden sollen, auch die entsprechend geforderte Anzahl an bestätigten Angeboten einzuholen, weil die Marktlage dies nicht hergibt. Für solche Fälle soll eine rechtssichere Regelung geschaffen werden, Antragssteller von dieser Pflicht zu entbinden. Beispiel: Im Raum Leipzig gibt es nur drei Anbieter, bei denen Festzelte gemietet werden können. Diese drei Unternehmen sind in der Festsaison stark ausgelastet und reagieren deshalb auch nicht auf alle eingehenden Anfragen, sodass es mitunter problematisch werden kann, überhaupt drei Angebote zu erhalten. 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die temporäre Öffnung des Pilotprojektes bis Ende der 2. Bauphase (voraussichtlich Juli 2023), also bis zur Errichtung der Feuerbachschleife und bis zur Möglichkeit der allseitigen Überquerung der Waldstraße.

Das Modellprojekt wird anschließend bis zum Ende der Laufzeit fortgesetzt und ggf. um den Zeitraum der Öffnung verlängert.

Begründung:

Die Schließung des Liviaplatzes für den Kfz-Verkehr erfolgt als Modellprojekt, um eine Umnutzung von öffentlichem Verkehrsraum zu testen und um die Aufenthaltsqualität im Bereich zu erhöhen. Durch die umfangreichen Baumaßnahmen auf der Waldstraße und Umleitungsverbindungen, die aufgrund von häufiger stattfindenden Veranstaltungen und Bundesligaspielen in der Arena sowie im Stadion und den dadurch entstehenden Verkehrssituationen ebenfalls nicht problemlos nutzbar sind, halten wir eine vorübergehende Öffnung des Liviaplatzes für den Autoverkehr für sinnvoll. Die Erreichbarkeit weiter Teile des Waldstraßenviertels wird damit gesichert. Das Modellprojekt, soll unserer Ansicht nach, um den Zeitraum der Öffnung des Platzes verlängert werden, um hier einen Ausgleich zu schaffen.

Neufassung des Antrags „Erwerb von Flächen am Nordufer des Zwenkauer Sees“ vom 9.2.2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, vor Beschlussfassung des Bebauungsplans „Neue Harth-Süd“ den B-Plan den Gremien des Stadtrates, insbesondere den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau, Sport sowie Umwelt/Klima/Ordnung, zur Anhörung und Diskussion zur Kenntnis zu geben.

Der Bebauungsplan wird in den Fachausschüssen ausführlich vorgestellt und diskutiert, mit dem Ziel, die Stadträte zu informieren, mitzunehmen, um im Idealfall mit einer einvernehmlichen Lösung für Verwaltung und Rat in die Debatte im ZV Neue Harth zu gehen.

Folgende Punkte sind dabei darzustellen:

– Waldmehrung, Bäume, Klimaschutz,

– Anbindung Medien und Verkehr,

– Einbindung in das Konzept Radtourismus in Sachsen,

– Geplante Vorhaben vs. wechselnder Gewässerhöhe für Hochwasserschutz,

– Freihalten der Uferbereiche und Zugänglichkeit eines kompletten Rundweges,

– verkehrsarme Erschließung,

– ökologische Entsorgung,

– Vorteile für Leipzig und Möglichkeiten für Grünausgleiche

Begründung:

Die Planungen zur Entwicklung des Nordufers des Zwenkauer See laufen mitunter den im Rahmen der Ausrufung des Klimanotstand formulierten Ziele der Stadt Leipzig. Statt ein Waldmehrung, die auf dem Areal auf Leipziger Flur möglich wäre, sollen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur entstehen, die dem Ziel einer naturnahen, behutsamen Nutzung des Geländes für Sport und Naherholung widersprechen. Da die Flächen nicht der Stadt Leipzig gehören und Eigentümerin eine Veräußerung an die Stadt Leipzig vorsieht, soll zumindest versucht werden, den Einfluss der Stadt Leipzig im ZV „Neue Harth“ zu nutzen, um eine behutsamere Entwicklung zu ermöglichen.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
lieber Herr Bonew,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

unter die drei Schwerpunkte „Sozialen Zusammenhalt sichern“, „Wirtschaft stärken“ sowie „Klima- und Verkehrspolitik zukunftsfähig gestalten“ haben wir unsere Haushaltsanträge gestellt und sind froh, dass wir mit unseren Schwerpunkten in den aktuellen Haushaltsverhandlungen erfolgreich waren.

Sozialer Zusammenhalt: Als einzige Fraktion hier im Rat hatten wir die Förderung der gesamten Breitebreite der Vereins- und Verbandslandschaft im Blick: Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Gesundheit, Umwelt, Migration und Integration, Gleichstellung, Wohnungslosenhilfe und Behindertenhilfe. Überall wurde, dank der SPD-Anträge, eine Erhöhung erreicht, teilweise, wie zum Beispiel in der Jugendhilfe, im sozialen Bereich und im Sport mit 10 Prozent sogar leicht über den Teuerungsraten von 2022. Während eine Fraktion sogar über weite Bereiche kürzen wollte, haben andere einzelne Bereiche vergessen. Die SPD ist die einzige Fraktion, die die gesamte Stadt im Blick hatte, wir haben die Vereine und Verbände nicht im Regen stehen lassen. Wir stärken darüber hinaus Schulsozialarbeit sowie Kinder- und Familienzentren. Stadtteile, die drohen abzufallen, wollen wir mit Quartiersmanagement stärken.

Wir stärken die Wirtschaft: Für Unternehmerinnen und Unternehmer, für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wollen wir die Digitalisierung vorantreiben, um Beantragungen einfacher, schneller und unbürokratischer zu machen. Wir bringen die medienbruchfreie Bearbeitung von Anträgen voran. Wir haben erreicht, dass die Stadt Leipzig, gerade jetzt, wo andere ihre Investitionen zurückhalten, auf einem hohen Niveau investiert und Investitionen fördert, sei es dort wo die Stadt selber baut oder dort wo sie Investitionen fördert, wie im Bereich Sport oder Kultur.

Klima- und Verkehrspolitik zukunftsfähig machen: Die Verkehrswende ist ein zentraler Baustein zur Klimaneutralität, wir stärken sie. Das 49 Euro-Ticket des Bundes wird dem ÖPNV neuen Schwung verleihen. Wir vor Ort bauen Radverkehrsanlagen aus, stärken den Fußverkehr, weiten Parkraumbewirtschaftung aus, fördern den Umweltverbund durch neue Mobilitätspunkte und bauen das Lastenradverleihsystem aus. Wir reden nicht, sondern gehen konsequent den Weg der Verkehrswende. Wir fördern darüber hinaus den klimagerechten Waldumbau und die Biotoppflege und stehen für mehr Baumpflanzungen.

Abschließend: Wir werden Bewährtes erhalten und in die Zukunft investieren – aber mit Augenmaß.

Die Steuerprognose konnte dank eines großen Unternehmens mit Produktionsstätte in Leipzig deutlich nach oben korrigiert werden. Augenmaß ist dennoch wichtig, weil wir dessen ungeachtet große Kostenrisiken vor uns haben. Allen voran benötigt die LVB mehr Unterstützung, auch vor dem Hintergrund der Verkehrswende und um ihre Mitarbeiter anständig zu bezahlen. Die Unterbringungen von Geflüchteten, die Energiekosten, steigenden Zinsen und Baupreise werden uns auch weiter fordern. Zudem ist unklar, wie lange die Wirtschaft nur noch sehr langsam wachsen wird. Daher ist es wichtig, lieber ein Polster zu haben, um damit auf die eintretende Herausforderungen reagieren zu können, als blank dazustehen.

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen des Beschlusses zum STEP Wohnbauflächen (VII-DS-00871) und dem dazu gleichzeitig beschlossenen Änderungsantrag VII-DS-00871-ÄA03 wird die Verwaltung im Rahmen der zu erstellenden Ortsteilentwicklungskonzepte unter Einbeziehung der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte neue Flächen für den Wohnungsbau ermitteln. Die im Antrag genannte Fläche soll dabei mit Priorität auf ihre Eignung hin untersucht werden.

Begründung:

ÄA beinhaltet VSP mit einer Ergänzung.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Fertigstellung der sanierten Dieskaustraße im Jahr 2026 eine attraktive alternative Radverkehrsführung von der Küchenholzallee über Brauereistraße – Buttergasse – Brückenstraße – Zur Alten Bäckerei zum Knoten Dieskaustraße/G.-Ellrodt-Straße zu realisieren. 

Um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler der 56. Oberschule, die mit dem Rad zur Schule kommen, zu gewährleisten, soll von der Buttergasse oder der Brückenstraße eine Zugangsmöglichkeit zur Schule inkl. Abstellanlangen eingerichtet werden. 

Über die Planung und Umsetzung wird regelmäßig im FA Stadtentwicklung und Bau berichtet.

Begründung:

Die im Änderungsantrag benannte Radverkehrsführung ist im HauptNetzRad in den Kategorien IR III und IR IV ausgewiesen.

Mit einer zeitlich parallelen Realisierung zur Sanierung der Dieskaustraße wird für Radfahrende eine attraktive Radroute aus dem Leipziger Südwesten über den Volkspark Kleinzschocher Richtung Innenstadt geschaffen und gleichzeitig wird ein Lückenschluss im Radnetz Richtung Cospudener See und Leipziger Südraum geschlossen.

Wenn die Schulwegsicherheit für die Radfahrenden Schülerinnen und Schüler der 56. Oberschule über die Dieskaustraße nicht gewährleistet werden kann, ist eine alternative Variante inkl. sicherer Querung der Brückenstraße umzusetzten.

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2.Quartal 2024 noch einmal darzustellen, welche Kosten dann für den normalen Betrieb der App benötigt werden, welche Mittel entsprechend für eine stückweise Weiterentwicklung zur Verfügung stehen und welche Weiterentwicklungsbedarfe gesehen werden. Auf Basis dieser Informationen legt die Verwaltung einen Vorschlag vor, ob und ggf. in welcher Höhe eine unterjährige Finanzierung zur Weiterentwicklung der App (z.B. aus Übertragungen anderweitig in 2023 nicht genutzter Haushaltsmittel) zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss im Juni 2020 wurde die Stadtverwaltung mit der Entwicklung einer „Leipzig-App“ beauftragt, die Informations- und Dienstleistungsangebote der Stadtverwaltung digital an einem Ort verfügbar macht. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und des Lebens der Bürgerinnen und Bürger bietet eine solche App die Möglichkeit für die Stadtverwaltung, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren sowie den Leipzigerinnen und Leipzigern einen leichten Zugang zu kommunalen Dienstleistungen zu geben. Ein Absenken des Haushaltsansatzes für 2024 um 56.000 Euro im Vergleich zu 2023 erscheint vor dem Hintergrund der potentiell notwendigen Weiterentwicklung der Plattform oder bspw. zur Pflege, Anpassung und Optimierung vorhandener Funktionen und der Entwicklung neuer Funktionen wenig sinnvoll, weshalb ermittelt werden soll, welche Bedarfe sich für eine schrittweise Weiterentwicklung der App ergeben. Ferner soll ein Vorschlag gemacht werden, wie dafür notwendige Mittel auch unterjährig zur Verfügung gestellt werden können.

Die Vorlage, auf die sich der Änderungsantrag bezieht, finden Sie hier.