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Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Andreas Geisler

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

Wasser ist Grundrecht für alle, gerade bei immer heißeren Sommern. Wir möchten überall dort, wo es keine Teeküchen gibt, Zugang zu Trinkwasser für Besucher und Mitarbeiter sicherstellen und prüfen wo Trinkbrunnen installiert werden können. Für die Umsetzung dieses Vorhabens möchten wir ein Konzept vorgelegt bekommen.

Wasser ist mir, einige werden es bei meiner Themenauswahl bemerkt haben, besonders wichtig, wahrscheinlich auch, weil ich vom Sternzeichen Fische bin und genau dort hoffe ich auf ihre Unterstützung, Herr Oberbürgermeister.

Ich habe immer ein Störgefühl, wenn Wasserkaraffen auf Toiletten gefüllt oder Kaffeewasser aus Toiletten geholt werden. Ich glaube eine andere Lösung für Zugang zu frischem Trinkwasser wäre besser, denn ich würde auch nicht auf die Idee kommen, mit Wasser aus dem Toilettenwaschbecken zu backen. Auch wenn ich weiß, es ist dasselbe hervorragende Wasser der Leipziger Wasserwerke.
Ich bitte um Zustimmung zu unserer Neufassung, also dem Verwaltungsstandpunkt mit dem Wort „Mitarbeiter“.

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

in und um Leipzig hat sich in den letzten 20 Jahren eine Seenlandschaft entwickelt, die nicht zur für die Region zum beliebten Ausflugsziel geworden ist. Es ist daher auch an der Zeit zu prüfen wie wir zumindest an den beliebtesten Stränden absichern können, dass in der Badesaison Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer vor Ort sind. Da die meisten Strände jedoch nicht auf Leipziger Flur sind ist eine gemeinsames Sicherheitskonzept mit den benachbarten Landkreisen zu entwickeln. Vor allem im Süden, aber auch im für den Norden.

Durch den vor einigen Wochen beschlossen CDU-Antrag sind wir einen ersten Schritt gegangen, was die Prüfung von zu sichernden Badestränden auf dem Leipziger Gebiet betrifft. Mit unserem Antrag wollen wir die nächsten Schritte zu mehr Badesicherheit gehen. Wir sind überzeugt davon, dass auch die Landkreise bzw. die betreffenden Gemeinden an den Seen ein Interesse daran haben. Wir bedanken uns daher für den Verwaltungsstandpunkt, der unsere Punkte aufgreift.

Lassen sie mich zum Schluss noch etwas zur Endschädigung der Rettungsschwimmer am bisher in Leipzig einzigen bewachten Strand am Kulkwitzer See sagen: Ich bin zunächst froh, dass mit Unterstützung der Stadt ein neuer Standort für die DLRG gefunden wurde, die ihr „Lager“ am Eutritzscher Freiladebahnhof aufgeben mussten. Was jedoch die Vergütung der Rettungsschwimmer angeht sind wir am unteren Ende angekommen. Die Stadt kalkuliert mit den 10 Euro pro Stunde und Rettungsschwimmer, davon kommen beim Rettungsschwimmer letztendlich nur knapp fünf Euro an. Wir reden hier also von einem Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung. Von dem Bewachungskonzept erwarten wir also auch – und das bitte ich zu Protokoll zu nehmen -, dass die Entschädigungen überprüft und angepasst werden, damit auch zukünftig ausreichend Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern gefunden werden.

Vielen Dank, auch wir lassen zum Verwaltungsstandpunkt abstimmen.

Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)

Im Jahr 2018 wurden Bauliche Standards für Schulgebäude beschlossen, welche auch Standards zur Ausstattung mit Sanitäranlagen beinhalten. Die Standards gelten für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen und sind in der Anlage zusammengefasst aufgeführt.

Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)

Ein Vergleich der Standards für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen mit allen Bestandsbauten ist nicht kurzfristig erstellbar. Schrittweise soll jedoch eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Sanitäreinrichtungen und Handwaschbecken in Unterrichtsräumen erstellt werden. Dazu wurde kürzlich in der stadtweit zum Einsatz kommenden Software FAMOS die Möglichkeit geschaffen, am Raum direkt die jeweiligen Sanitärobjekte zahlenmäßig zu erfassen.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass die hygienischen Standards an einzelnen Schulen nicht eingehalten werden können, werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Schulleitung abgestimmt und umgesetzt.

Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?

Sofern im Einzelfall an Standorten Handtuch- bzw. Seifenspender fehlen, werden diese bedarfsweise nachgerüstet. An zwei Schulen wurde ein Sanitär- bzw. Waschcontainer zur Verfügung gestellt, um die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kinderbetreuung und von Schulen einhalten zu können.

Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?

In allen Schulen wird ein restriktiver Spülplan für Kaltwasser eingehalten und dokumentiert. Sofern eine öffentliche Einrichtung über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung in Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verfügt und es zu aerosolbildenden Maßnahmen kommt, werden zuzüglich zu den Spülungen im jährlichen Zyklus Legionellenuntersuchungen gemäß den geltenden Regelwerken durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) veranlasst.

Zusätzlich werden im Abstand von drei Jahren bakteriologische Trinkwasseruntersuchungen (Kaltwasser) an repräsentativen Bereichen der Ausgabeküchen durchgeführt. Damit werden über den gesetzlichen Vorgaben zur Eigenkontrolle der Trinkwasserqualität hinaus Maßnahmen zur Gütekontrolle geleistet.

Losgelöst von den Eigenkontrollen werden durch das Gesundheitsamt Leipzig hoheitliche Trinkwasseruntersuchungen und auch andere Hygienekontrollen durchgeführt.

In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)

Die 2018 beschlossenen Standards kommen bei allen Neubauvorhaben und Komplexsanierungen zur Anwendung.

Darüber hinaus unternimmt die Stadt Leipzig kontinuierliche Anstrengungen zur Instandsetzung und Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen. Über die Umsetzung solcher Maßnahmen im Rahmen des Jahresvorhabenplans wird der Stadtrat regelmäßig durch den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen informiert.

Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt besteht kein Erfordernis zur Anpassung der Schulhausbaustandards in Bezug auf die Ausstattung von Waschbecken und Toiletten.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden alle Handwaschbecken mit Seifenspendern und Papierhandtüchern ausgestattet, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Diese Maßnahme erfolgt schrittweise. Zusätzlich soll die Verwaltung und Verantwortung für die Verbrauchsmaterialien zentralisiert werden, um einen einheitlichen Standard an den Schulen zu schaffen. Die Finanzierung wird haushaltsneutral aus dem Schulbudget in ein zentrales Budget überführt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2020 einen Vorschlag für einen Maßnahmenplan „Mensch und Hund“ und zur Überarbeitung der Hundesteuersatzung vorzulegen. Inhalt des Maßnahmenplans soll die Ausweitung von Angeboten für und Kontrollen von Hundebesitzern in der Stadt sein. Dazu gehören unter anderem mehr Hundewiesen, mehr Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot und mehr Kontrollen von Leinenpflicht und Kotentsorgung. Auch die Möglichkeit, eine Begleithundeprüfung (Hundeführerschein) zu absolvieren, soll besser beworben werden.

Sachverhalt:

Zweck des Antrags ist es, ein besseres Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt zu erreichen. Sowohl im Sinne von Hundehaltern, als auch aller anderen Einwohner, soll es mehr Möglichkeiten geben, Hunde auch mal frei laufen zu lassen und den Kot zu entsorgen. Dem gegenüber steht aber auch die stärkere Kontrolle der Einhaltung von Pflichten durch Hundehalter. Auch bei der Hundesteuer gilt das Gesamtdeckungsprinzip für alle kommunalen Ausgaben. Aus politischen und haushalterischen Gründen ist aber die prinzipielle Gegenfinanzierung der zusätzlichen Aufwendungen für die Hundehaltung in der Stadt durch eine Anpassung der Hundesteuersatzung geboten. Da die Ergebnisse des Antrags mit zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben verbunden sind, soll eine Vorlage der nötigen Beschlüsse noch vor Einbringung der kommenden Haushaltssatzungen im Stadtrat erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Nachdem der Bürgerdialog über den Schulstandort ein eindeutiges Ergebnis gebracht hat, schafft die Stadtverwaltung schnellstmöglich die Voraussetzungen für den Neubau. Dazu werden die Prozesse zur Planung der Grundschule, für das Wegekonzept und die Ertüchtigung für Rad- und Gehwege sowie eine eventuell nötige B-Plan-Änderung parallel durchgeführt. Ziel soll es sein, bereits im Sommer 2025 die Grundschule zu eröffnen.

Sachverhalt:

Durch die konstruktive Mitarbeit des Ortschaftsrates beim Beschluss des B-Planes und die eingefügten Regelungen zum Schulstandort gehen wir davon aus, dass der Weg dafür frei ist, die notwendigen Prozesse umgehend zu starten und parallel laufen zu lassen.


Mit dem Beschluss des Antrags „Fahrradfreundliche Karli“ (VI-A-07954) wurde mit dem Änderungsantrag 5 auch die Entwicklung eines eigenen Piktogramms beauftragt, das zusätzlich zu den Regelungen der StVO, wie Beginn und Ende von Fahrradstraßen zu kennzeichnen sind, für eine bessere Erkennbarkeit von Fahrradstraßen sorgen soll. Das Piktogramm sollte innerhalb des 2. Quartals 2020 entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Wann ist damit zu rechnen, dass die Stadtverwaltung diesen Beschluss umsetzt und das Piktogramm vorstellt?

Mit dem Beschluss des Antrags „Fahrradfreundliche Karli“ (VI-A-07954) wurde die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2019 die Ergebnisse der 2012 mit dem Radverkehrsentwicklungsplan beschlossenen Prüfung von 26 potenziellen Fahrradstraßen sowie bis Ende des 2. Quartals 2020 hierzu ein umfassendes Umsetzungskonzept, inklusive eines Zeitplans, vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie ist der Sachstand der Prüfung der Fahrradstraßen und der Erarbeitung des Umsetzungskonzepts?
  2. Wann liegen die Ergebnisse der bereits 2012 beauftragten Prüfung vor und wann ist mit einem entsprechenden Umsetzungskonzept zu rechnen?