Schlagwortarchiv für: Haushalt

Kultur

Umsetzung Konzept Erinnerungskultur

Beschlussvorschlag:

Zur Umsetzung für das Konzept Erinnerungskultur werden ab 2025 jährlich jeweils 250.000 € zur Verfügung gestellt. Teile des Budgets sind auch für die Projekte Capa-Haus, Alter Israelitischer Friedhof und Sporthistorische Route eingeplant.

Begründung:

Das Konzept Erinnerungskultur und dessen Umsetzung ist bereits gut angelaufen und soll zwingend fortgesetzt werden, um die demokratische und zivilgesellschaftliche Teilhabe zu fördern und den Erinnerungskanon unserer Stadt zu erweitern. Die in den Haushaltsplan eingestellten Summen reichen hierbei nicht dafür aus, neben den fest Projekten auch neue Themen zu bearbeiten. Die Summe von 250.000 € entspricht im Wesentlichen dem Betrag, der im Haushalt 2023/2024 zur Verfügung stand.

Weiterführung der Provenienzforschung im Stadtgeschichtlichen Museum

Beschlussvorschlag:

Die Stelle der Provenienzforschung wird ordentlich in den Stellenplan des Stadtgeschichtlichen Museums mit einem Stellenumfang von 1,0 VzÄ zum 01.01.2026 eingeordnet.

Begründung:

Die Stelle hat sich als gewinnbringend im Stadtgeschichtlichen Museum ergeben und war bisher über Projektmittel abgesichert. Eine Verstetigung ist auch mit Blick auf die Umsetzung des Erinnerungspolitischen Konzeptes sinnvoll. 

Basisförderung umsetzen – Wir stärken die kulturelle Infrastruktur

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig bekennt sich zu ihrer überarbeiteten Förderrichtlinie im Bereich der Kulturförderung und stellt ab 2026 jährlich 800.000 € für die Einführung der Basisförderung ein.

Begründung:

Nach einem langen Beteiligungsprozess hat der Stadtrat die Förderrichtlinie im Kulturbereich angepasst und dabei das neue Förderinstrument, die Basisförderung, geschaffen. Diese ermöglicht Vereinen und Verbänden im Bereich der Kultur verlässlich ihre Strukturen zu entwickeln und unterstützt bei der Professionalisierung der Kulturvereine. Sie ermöglicht in diesen unsicheren Zeiten, dass Kulturakteure vor Ort ihre Arbeit aufrechterhalten können und weiter Ankerpunkte im Stadtquartier und insgesamt in der Gesellschaft sein können. Zudem werden dadurch sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen – ein weiteres Ziel einer gesunden Stadtentwicklung.

Ausstattung Erich-Zeigner-Haus sicherstellen

Beschlussvorschlag:

Das Erich-Zeigner-Haus e.V. erhält 2025 eine einmalige Förderung von 40.000 € zur Einrichtung bzw. Ausstattung der Ausstellungsräume.

Begründung:

Das Zeigner-Haus wird aktuell saniert, die genannten Mittel zur Einrichtung der Ausstellungsräume wurden dabei nicht berücksichtigt. Damit die Ausstellung dem sanierten Gebäude entsprechend Anfang 2026 eröffnet werden kann, ist die Bereitstellung der Mittel dringend erforderlich. Darüber hinaus muss sich der Verein auch um die Einwerbung von Drittmitteln bemühen, um einen Eigenanteil bei den Kosten für die Einrichtung bzw. Ausstattung der Ausstellungsräume aufbringen zu können.

Erhalt des Soziokulturellen Zentrums Budde-Haus Leipzig

Beschlussvorschlag:

Für die Maßnahme Budde-Haus werden im Jahr 2025 und 2026 jeweils 300.000 € in den Invest-Haushalt eingestellt.

Begründung:

Das Budde-Haus ist bereits seit Jahren eines der kleineren Investvorhaben im Kulturbereich. Die Summe ist wieder einzustellen und die Planung voranzutreiben. In dieser Stadt sollten wir nicht nur in neue Projekte investieren, sondern auch unsere bestehenden Objekte ertüchtigen, insbesondere wenn es sich um solche vergleichsweise kleinen Maßnahmen handelt.

Umwelt | Klima | Ordnung

Sanierung Elsterradweg

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung des Elsterradweges im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg und Teilungswehr Großzschocher werden im Haushalt für 2025 25.000 € und für 2026 315.000 € eingestellt.

Begründung:

Die Beschlussvorlage – VII-DS-06606 – Bau- und Finanzierungsbeschluss Ausbau des Elsterradweges zwischen Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher, Bestätigung nach §79 (1) SächsGemO wurde im Februar 2023 in der DB OBM bestätigt. Aktuell ist die Maßnahme ausgesetzt und es sind keine Mittel im Doppel-Haushalt 2025/26 dafür eingestellt.
Die Maßnahme beinhaltet eine hochfrequentierte Radwegeverbindung, die zeitnah realisiert werden soll.

Ausstattung Bauhöfe

Beschlussvorschlag:

Für die Ausstattung der Bauhöfe des Eigenbetriebes Stadtreinigung werden zusätzliche Mittel in den Doppel-Haushalt 2025/26 eingestellt.
2025: 125.000 € zusätzlich und 2026: 250.000 € zusätzlich

Begründung:

Die Bauhöfe haben sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in den ihnen zugeordneten, eingemeindeten Ortsteilen zu erhalten und zu verbessern. Als Dienstleister für verschiedene Ämter übernehmen sie im Wesentlichen Aufgaben der Grünpflege und der Verkehrssicherheit in einzelnen Ortschaften der Stadt Leipzig.
Die Bauhöfe kümmern sich um rund 900.000 m² Grünanlagen und 740.000 m² Straßenbegleitgrün, rund 17.000 Bäume, 63 Spielplätze und rund 350 Papierkörbe.
Für Kleinstaufträge soll den Ortsvorstehern ein kleines Budget zur Verfügung gestellt werden.

Fockeberg

Beschlussvorschlag:

Für die Aufwertung des Fockebergs werden 50.000 € in den Haushalt 2026 eingestellt und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 220.000 € für den Haushalt 2027 vorgemerkt.

Begründung:

Im Februar 2021 wurde der Antrag „VII-A-01895 Erhalt und Aufwertung des Fockebergs“ im Sinne des Verwaltungsstandpunkts beschlossen. Ziel war es, bis zum 4. Quartal 2021 im Eingangsbereich zum Fockeberg Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine neue Sitzgelegenheit an der Auffahrt zu installieren, die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten freizuhalten sowie die bereits vorhandenen Sitzgelegenheiten zu reparieren. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung ebenfalls bis zum 4. Quartal 2021, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Konzept zu Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.
Im November 2021 wurde von den ganzen Punkten zunächst die Sitzbank umgesetzt und mittlerweile sind auch die Sichtfenster freigeschnitten worden. Allerdings sind die auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten bislang nicht erneuert worden und auch zum Bürgerbeteiligungsverfahren gab es auf unsere Anfragen vom Oktober 2023 und Mai 2024 die Information, dass ein Planungsbüro beauftragt werden soll, seine Konzeptidee in einem Beteiligungsprozess vorzustellen und zu erörtern.

Instandhaltung und Sanierung von Spielplätzen und Streetworkout

Beschlussvorschlag:

Für die Unterhaltung sowie den Neubau/Ersatzneubau von öffentlichen Kinderspielplätzen werden für das Haushaltsjahr 2025 500.000 € zusätzlich und für das Haushaltsjahr 2026 500.000 € zusätzlich eingestellt.
Die Mittel können auch für Maßnahmen in Kombination mit weiteren Bewegungsparcours/Streetworkout verwendet werden. Eine Maßnahme, die mit den zusätzlichen Mitteln finanziert werden soll, ist der Asphalt-Pumptrack mit Halfpipe im Stadtbezirk Nord, welche aktuell ausgesetzt ist, aber entsprechende Planungen vorliegen.

Begründung

Im Haushalt stehen aktuell für beide HH-Jahre zwei Millionen Euro für das Reparieren und Bauen von öffentlichen Spielplätzen zur Verfügung. Im Sinne einer familienfreundlichen Stadt sollen zusätzliche Mittel für Kinderspielplätze nach Möglichkeit in Kombination mit weiteren Bewegungsparcours/Streetworkout in o.g. Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Lichtkonzept in Parks und Grünanlagen

Beschlussvorschlag:

Für moderne Lichtkonzepte in Parks und Grünanlagen, die Tier- und Naturschutz berücksichtigen, werden jeweils 100.000 € in die Haushalte 2025 und 2026 eingestellt. Diese Mittel sind für Pilotmaßnahmen im Friedenspark und Palmengarten zu verwenden.

Begründung:

Der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig wurde im Juni 2020 im Rat bestätigt. Außerdem wurde im Jahr 2020 der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie im Friedenspark, Palmengarten und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann.
Neben dem Friedenspark und dem Palmengarten gibt es in Leipzig noch weitere Parkanlagen, zum Beispiel im Rosental, in denen eine Beleuchtung das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung erhöhen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen stärken kann. Laut den aktuellen kommunalen Bürgerumfragen ist das Thema Sicherheit eines der wichtigsten Themen. Die Aspekte Lichtverschmutzung und Schutz von Lebensräumen für Tiere sollen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.

Trinkbrunnen für Leipzig

Beschlussvorschlag:

In den Doppelhaushalt 2025/26 werden für beide Jahre jeweils 50.000 € für die Errichtung von neuen Trinkbrunnen in Leipzig eingestellt.

Begründung:

Gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Nationalen Wasserstrategie sind Kommunen verpflichtet, ihre Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen. In Leipzig soll es mit den Mitteln ermöglicht werden, dass auch weiterhin mindestens zwei neue Trinkbrunnen pro Jahr in Zusammenarbeit mit den Wasserwerken errichtet werden.

Baumpflanzungen

Beschlussvorschlag:

Für notwendige (Ersatz)pflanzungen von Bäumen werden pro Jahr 300.000 € in den Dopppelhaushalt 2025/26 zusätzlich eingestellt.

Begründung:

Der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig sieht eine verstärkte Begrünung von Straßenraum und Straßenrand vor. Dazu sollen jährlich 1000 Baumpflanzungen vorgenommen werden. Mit Hilfe dieses Antrages soll diesem Ziel zumindest ein gutes Stück entsprochen werden. Mit den Geldern könnten ca. 200 neue Bäume angeschafft werden.

Gerätehäuser Freiwillige Feuerwehren

Beschlussvorschlag:

Im Bereich der Branddirektion werden für die Planung, Bau bzw. Sanierung folgender Gerätehäuser der freiwilligen Feuerwehren folgende Mittel im Investitionshaushalt 2025/26 eingestellt:

  • Komplettsanierung FF Süd Schenkendorfstr.
    2025: 50.000 €; 2026: 307.000 €
  • Neubau Gerätehaus FF Südwest
    2025: 50.000 €; 2026: 50.000 €
  • Neubau Gerätehaus FF Rückmarsdorf
    2025: 50.000 €; 2026: 130.000 €

Die Maßnahmen sind durch Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre abzusichern und Fördermittel einzuwerben.

Begründung:

Die freiwilligen Feuerwehren ergänzen die Arbeit der Leipziger Berufsfeuerwehr. Die drei Gerätehäuser in Süd, Südwest und Rückmarsdorf sind in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Daher muss die Planung in den Haushaltsjahren 2025/26 begonnen und für die Folgejahre abgesichert werden.

Freiwillige Feuerwehren – Dynamisierung Ehrenamtspauschale

Beschlussvorschlag:

In den Doppel-Haushalt 2025/26 werden für jedes Haushaltsjahr jeweils 2.500 € zusätzlich eingestellt, um die Ehrenamtspauschale für die freiwilligen Feuerwehren zu dynamisieren.

Begründung:

Die Freiwillige Feuerwehr hat in Leipzig einen festen Platz neben der Berufsfeuerwehr und arbeitet Aufgaben mit ihr zusammen oder oftmals auch eigenständig ab. An vielen Standorten sind Spezialaufgaben angesiedelt, die die Mitglieder den Berufskollegen ebenbürtig erledigen. So finden sich viele Mitglieder in Einheiten des Katastrophenschutzes, der ABC-Abwehr, der Wasserrettung und in der Führungsstruktur der Branddirektion Leipzig wieder. In den Ortsteilen prägen die Freiwilligen Feuerwehren auch das Gemeinschaftsleben und führen die ein oder andere Veranstaltung durch. Um die ehrenamtliche Tätigkeit angemessen attraktiv zu gestalten, soll die Ehrenamtspauschale dynamisiert werden.

Sport

Förderung Sportvereine

Beschlussvorschlag:

Um die Förderung für Sportvereine von 20 auf 30 Euro/Mitglied erhöhen zu können, werden jeweils 1.050.000 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 eingestellt.

Begründung:

Seit über zehn Jahren liegt die Förderung des Sportamts für Sportvereine für ihre Mitglieder konstant bei 20 Euro. Es ist angebracht, den Inflationsausgleich nachzuholen und die inflationsbedingten Mehrkosten mit einer höheren Fördersumme zu kompensieren. Mit diesen Mitteln wird nicht nur der Breitensport, sondern auch der Spitzensport gefördert. Es werden u.a. Ehrenamtspauschalen, Trainer oder Fahrtkostenzuschüsse zu Wettkämpfen finanziert.

Aktuell haben die Sportvereine in Leipzig ca. 105.000 Mitglieder.

Planungsmittel für Schwimmhalle im Leipziger Süden

Beschlussvorschlag:

Für den Bau einer neuen Schwimmhalle im Leipziger Süden werden in den Haushalt für 2026 3.000.000 € als Planungsmittel eingestellt.

Begründung:

Sowohl im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK), wie auch im aktuellen Sportprogramm ist ein weiterer Schwimmhallenneubau im Stadtbezirk Süd bis 2024 konzipiert. Damit sollen die weiter wachsenden Bedarfe an Schwimmzeiten und – flächen abgedeckt werden, insbesondere im Leipziger Süden, da hier durch die geschlossene Schwimmhalle Süd in Connewitz eine besonders große Lücke gerissen wurde.
Die Stadtverwaltung Leipzig hat im April 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie der Sportbäder Leipzig GmbH unterzeichnet. Diese Absichtserklärung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss VII-A-00747 Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau durch den Geschäftsführer der Sportbäder Leipzig GmbH und zeitgleich im Fachausschuss Sport durch Herrn Bürgermeister Rosenthal vorgestellt und erläutert. Demnach soll auf dem Gelände des neuen Heizkraftwerkes Leipzig-Süd (Bornaische Str.) der Stadtwerke Leipzig GmbH eine Schwimmhalle gebaut werden.
Zudem hat die Stadtverwaltung zuletzt mehrfach zugesichert und der Stadtrat hat entsprechend beschlossen, in den Planungen in 2026 die Leistungsphase 3 zu erreichen.

Sportanlage Lößnig

Beschlussvorschlag:

In den Haushalt werden für das Jahr 2026 200.000 € für Planungsmittel für die Sportanlage Lößnig eingestellt.

Begründung:

Die Sportanlage in Lößnig ist Bestandteil des Sportprogramms 2024. Die Sportanlage ist eine der wenigen Anlagen in Leipzig, die öffentlich nutzbar ist. Die Einstellung von Planungsmitteln ist Voraussetzung für eine Sanierung.

Planungsmittel Turnerhalle Leplaystraße

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung der Turnerhalle Leplaystraße sollen Planungsmittel in den Doppel-Haushalt für das HH-Jahr 2026 in Höhe von 1 Million Euro eingestellt werden.

Begründung

Die Turnerhalle ist die einzige noch nicht sanierte Halle im Sportkomplex Leplaystraße. Ihre Sanierung ist Bestandteil des Sportprogramms 2024. Damit die notwendige Sanierung beginnen kann, sollen Planungsmittel in den Haushalt in o.g. Höhe eingestellt werden.

Haus des Sports

Beschlussvorschlag:

In den Haushalt für das Jahr 2026 werden 750.000 € für Planungsmittel für ein Haus des Sports eingestellt.

Begründung:

Perspektivisch müssen die Vereine und die Stadtverwaltung das Hauptgebäude des Zentralstadions verlassen. Auf dem Gelände des Olympiastützpunktes gibt es ein Objekt, welches die Vereine und Verbände mindestens teilweise beherbergen kann und aktuell nur zum Teil genutzt wird. Um das Objekt sanieren zu können, sind Planungsmittel in den Haushalt einzustellen.

Stadtentwicklung & Bau

Flächendeckendes Fahrradverleihsystem für Leipzig

Beschlussvorschlag:

Für den Ausbau eines flächendeckenden Mietfahrradverleihsystems und den Ausbau des beschlossenen Lastenradverleihsystems und die Umsetzung der beschlossenen Ausschreibungen werden im Doppelhaushalt für 2026 500.000 € eingeplant.

Begründung:

Der Leipziger Stadtrat hat am 19.9.2024 den Änderungsantrag VII-A-09766-ÄA-03 der CDU-Fraktion beschlossen. „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis spätestens im 2. Quartal 2025 ein Mietfahrradangebot flächendeckend, auch in den Randbezirken der Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf eines Ausschreibungstextes wird dem Stadtrat, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten als Informationsvorlage im I. Quartal 2025 zur Kenntnis gegeben.“
Auch die Verwaltung schlug im zugehörigen Verwaltungsstandpunkt vor: „1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein flächendeckendes stadtweites Fahrradverleihsystem auszuschreiben.; 2. Die Maßnahme ist zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie zu priorisieren und im Doppelhaushalt 2025/2026 zu planen.“
Im zur Beschlussfassung anstehenden Doppelhaushalt 2025/2026 sind bisher keine Mittel für die Umsetzung dieses beschlossenen CDU-Antrages eingeplant.
Darüber hinaus hat der Stadtrat bereits am 13.10.22 im Rahmen des EKSP beschlossen, dass die „…stadtweite Etablierung des bislang in einem Pilotprojekt getesteten Verleihsystems für Lastenräder Berücksichtigung finden.“ soll.
Eine Ausschreibung für die Fortführung eines stadtweiten Lastenradverleihsystem wurde dem Stadtrat bislang noch nicht vorgelegt.
Auch wenn Ergebnisse der beauftragten Ausschreibungen noch nicht vorliegen, geben ähnliche Verleihsysteme Anhaltspunkte für zu erwartende Kosten. So investieren vergleichbare große Städte, die über ein funktionierendes flächendeckendes Radverleihsystem verfügen, strukturell in diese Infrastrukturangebote. So hat z.B. Dresden, das über das derzeit erfolgreichste deutsche Radverleihsystem mit aktuell 1.775 Rädern verfügt (Quelle: Studie von CYCLING INDUSTRIES EUROPE: https://cyclingindustries.com/news/details/the-2024-edition-of-cies-bike-sharing-in-148-cities-report) einen jährlichen Zuschussbedarf von über 500.000 €, um vor allem auch dünner besiedelte suburbane Gebiete flächendeckend bedienen zu können.
https://www.dnn.de/lokales/dresden/dresden-ueberholt-leipzig-beim-carsharing-und-mobi-bike-waechst-weiter-2CZYMHNWUZB4BDLR76TCGWJRMU.html
https://www.dnn.de/lokales/dresden/mobi-bike-dresden-beste-deutsche-bikesharing-stadt-T6UU5GHW25GSRENCYD3W76IGXA.html

Unterstützung Ankaufprogramm Wohnungen

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz „Mieter kaufen ihr Haus“ im Ergebnishaushalt des AWS soll für beide Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 100.000 € erhöht werden.

Begründung:

Aktuell sind für den Haushaltsansatz „Mieter kaufen ihr Haus“ im Ergebnishaushalt des AWS jeweils 300.000 € für 2025 und 2026 im Haushalt eingestellt. Mit den Geldern werden Mietergemeinschaften beim Ankauf von zumeist 25-jährigen Belegungsbindungen in dann selbstverwalteten Wohnungen/Häusern unterstützt. Um hier einen größeren Spielraum zu bekommen, soll der HH-Ansatz entsprechend erhöht werden.

Gehwegsanierung / Erhöhung Schulwegsicherheit

Beschlussvorschlag:

Für die Planung und Umsetzung des Sanierungsprogramms für Gehwege werden zusätzlich 3.000.000 € im Haushalt 2025/26 bereitgestellt. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen insbesondere Gehwegnasen abgesenkt werden, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt wie folgt: 2025: 1.000.000 € und 2026: 2.000.000 €

Begründung:

In Umsetzung des EKSP 2030 soll für die Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) o.g. Mittelerhöhung auch im Haushalt verankert werden.
Damit der Zustand von Gehwegen als Teil der nachhaltigen und barrierefreien Mobilität unabhängig ist von Nachfragedynamiken und Aufwertungspotentialen bestimmter Quartiere, möchten wir die Sanierung von Gehwegen noch mehr als bisher vorantreiben. Mit dem Gehwegesanierungsprogramm sichert die Stadt Leipzig langfristig den Handlungsschwerpunkt “Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur”.

Soziales | Gesundheit | Vielfalt

Stellen Eingliederungshilfe und wirtschaftliche Sozialhilfe

Beschlussvorschlag:

Dem Bereich wirtschaftliche Sozialhilfe und Eingliederungshilfe werden jeweils 2 Stellen ab 2025 zur Verfügung gestellt. Die Stellen sind zusätzlich zu den Stellen aus der Stellenumlenkung einzustellen.
Im Rahmen der Aufgabenkritik und Digitalisierungsoffensive des Amtes für Digitalisierung und Organisation wird ein Massenverfahren für den Doppelhaushalt priorisiert mit dem Ziel, den workflow zu straffen.

Begründung:

Die Organisationsuntersuchungen im Sozialamt haben insbesondere in diesen Bereichen Stellenbedarfe deutlich gemacht. Zudem handelt es sich um die Erfüllung von Pflichtaufgaben. Die derzeitige personelle Ausstattung führt zu einem enormen Rückstau an Anträgen und erfordert Handlungsbedarf.

Frauen für Frauen e.V. Leipzig – mehr Personal für erhöhten Beratungsbedarf

Beschlussvorschlag:

Für den Verein Frauen für Frauen e.V. Leipzig werden im Haushaltsjahr 2025 30.000 € und im Haushaltsjahr 2026 60.000 € eingestellt, um den gestiegenen Beratungsbedarf annähernd abdecken zu können.

Begründung:

Frauen für Frauen e.V. Leipzig bieten mit ihrer Koordinierung- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene. Außerdem beraten sie Betroffene von sexualisierter Gewalt. Die Deliktzahlen im Bereich häuslicher und auch sexualisierter Gewalt sind in den vergangenen Jahren in Leipzig stark angestiegen. Entsprechend haben sich die Bedarfe in diesem Bereich vergrößert, so dass es mehr Personal für die Beratungsstellen bedarf. Mit finanziellen Mitteln für eine zusätzliche Mitarbeiterstelle in der Beratung möchten wir auch im Wissen um die angespannte Haushaltslage dennoch versuchen, die aktuell unbefriedigende Versorgungslage zumindest ein Stück weit zu verbessern.

Bellis e.V. – Mehr Beratungsbedarf, mehr Personal

Beschlussvorschlag:

Für den Verein Bellis e.V. werden im Haushaltsjahr 2025 30.000 € und im Haushaltsjahr 2026 60.000 € eingestellt, um den gestiegenen Beratungsbedarf abdecken zu können.

Begründung:

Bellis e.V. Leipzig bietet erwachsenen Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie begleitenden Bezugspersonen und Fachkräften Unterstützung an. Die Bedarfe in der Stadt Leipzig sind im vergangenen Jahr in diesen Bereichen erneut gestiegen, so dass es mehr Mitarbeiter/innen braucht, um die Bedarfe zu decken. Trotz angespannter Haushaltslage muss den Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt geholfen und Beratung ermöglicht werden.

Fortbestand Räumlichkeiten Mosaik Leipzig e.V.

Beschlussvorschlag:

Um den Fortbestand des Mosaik Leipzig e.V. zu gewährleisten, werden dem Verein im Jahr 2025 30.000 € zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Mit der genannten Summe soll die Lücke geschlossen werden, die sich aus der sich anschließenden bewilligten Förderung des Landes ergibt. Dadurch wird der Fortbestand des Vereins gesichert, hier vor allem die Finanzierung der Büroräume.
Der Verein Mosaik Leipzig e.V. leistet eine unerlässliche Arbeit im Bereich psychosoziale Beratung von Migrant*innen, deren Fortführung dringend gewährleistet sein muss.

Schule | Bildung | Demokratie

Baulicher Unterhalt Mensen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Jahr 2030 pro Jahr 250.000 € für den baulichen Unterhalt von Mensen vorzuhalten. Diese Mittel werden zusätzlich zum baulichen Unterhalt Schulen für die Sanierungsmaßnahmen in Mensen eingestellt. Davon sollen mindestens folgende Mensen profitieren:

  • Neue Nikolaischule
  • Geschwister-Scholl-Schule
  • Joachim-Ringelnatz-Schule
  • Robert-Schumann-Schule
  • Friedrich-Schiller-Schule

Ziel ist es, die Zeit bis zur vollständigen Sanierung des gesamten Schulgebäudes bestmöglich zu überbrücken.

Begründung:

Die Anfragen der SPD-Fraktion „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333) sowie „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen verbessern“ (VII-F-10332) ergab, dass einige der Leipziger Schulen Mensen vorhalten, die für die Anzahl der Schüler und Schülerinnen zu wenig Platz bieten.
Besonders gravierend ist dies bei den o. g. Schulen, bei denen mitunter auch bauliche Mängel hinzukommen. Die o.g. Schulen sind in der Schulbaustrategie aber erst nach 2030 vorgesehen.
Dazu hatte die SPD-Fraktion bereits den Antrag „Sanierung verschiedener Schulmensen“ (VIII-A-00038) eingereicht, der den OBM beauftragt, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die o.g. Mensen zu sanieren sowie zu prüfen, welche weiteren Mensen ähnliche Problemlagen aufweisen und ggf. in die Maßnahmen mit einbezogen werden müssen.
Eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre ist eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, gerade auch, weil die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen immer länger werden. Deshalb muss bei den o. g. Schulen eine zeitnahe Sanierung der Mensen bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes erfolgen.

Mehr Personal für Pflegekinderdienst (ASD)

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Pflegekinderdienst der Stadt Leipzig je 1 VzÄ für 2025 (ab Juli 30.000 €) für 2026 (120.000 €) unbefristet einzustellen.

Begründung:

Der Pflegekinderdienst betreut Pflegefamilien, also Pflegeeltern und Pflegekinder gleichermaßen. Idealerweise berät der Pflegekinderdienst die Familien kontinuierlich, um möglichen Krisen präventiv vorzubeugen. Das ist möglich bei einer Fallzahlbelastung von 1: 25 bis 1:30.
Die Fallzahlbelastung liegt derzeit bei durchschnittlich 1:40. Das heißt, dass die Mitarbeiter/innen des Pflegekinderdienstes oft erst bei akut auftretenden Krisen helfen können, weil sie keine Zeit für eine kontinuierliche präventive Arbeit in den Pflegefamilien haben.
Pflegefamilien leisten einen unersetzlichen Beitrag für die Stadt Leipzig, sowohl im sozialen Bereich (Pflege von Kindern, die kein stabiles Elternhaus haben) als auch im finanziellen Bereich.
Ein Platz für ein Kind/einen Jugendlichen in einer HzE-Einrichtung kostet die Stadt 84.000 €. In einer Pflegefamilie kostet die Unterbringung des Kindes/Jugendlichen 14.700 €. Auch deshalb muss das System Pflegefamilie (und damit auch der Pflegekinderdienst) von der Stadt Leipzig bestmöglich unterstützt werden.

Pflegefamilien stärken

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2025 folgende Konzepte vorzulegen, die im Haushaltsjahr 2026 wirksam werden sollen:

  • Für eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pflegefamilien – damit mehr Familien den Schritt wagen, ein Pflegekind aufzunehmen und damit auch das System Pflegefamilie in der Öffentlichkeit einen höheren Stellenwert erhält. Im Konzept muss die Aufstockung finanzieller Mittel des Pflegekinderdienstes um 10.000 € (ab 2026) sowie 0,5 VzÄ (30.000 € ab 2026) für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit festgeschrieben werden.
  • Für Pflegeeltern, die sich fachspezifisch weiterbilden müssen und wollen. Das Konzept sollte hier ein festes Budget festlegen, dass z.B. in Form von Bildungsgutscheinen an Pflegeeltern ausgegeben werden kann. Ebenso sollte es den Pflegeeltern das Recht einräumen, sich selbstständig ein adäquates Beratungsangebot auszusuchen. Der Bildungsgutschein soll auch als Nachsorgeangebot für Pflegeeltern gelten, die ihr Pflegekind aufgrund äußerer Umstände wieder aus der Familie nehmen lassen müssen. (Jährliches Budget ab 2026: 5.000€) Der Bedarf soll Ende 2026 evaluiert werden.
  • Für die fachliche Begleitung von leiblichen Geschwisterkindern, die mit dem Pflegekind zusammen aufwachsen. Das Konzept sollte eine Angebotsentwicklung festschreiben, die nach einer Durchführungsdauer von zwei Jahren evaluiert wird. (Jährliches Budget ab 2026: 5.000€)


Begründungen:

Zu I:
Pflegefamilien leisten eine unersetzliche Arbeit für die Stadt Leipzig. Jedes Kind, das in einer Pflegefamilie aufwächst, hat höhere Chancen auf eine stabile Zukunft. Zudem ist eine stationäre Unterbringung von Kindern um ein Vielfaches kostenintensiver. Ein Platz für ein Kind/einen Jugendlichen in einer HzE-Einrichtung kostet die Stadt 84.000 €. In einer Pflegefamilie kostet die Unterbringung des Kindes/Jugendlichen 14.700 €. Aus diesen zwei entscheidenden Gründen muss die Stadt in die Öffentlichkeitsarbeit des Pflegekinderdienstes investieren.

Zu II:
Pflegeeltern sind aufgrund der Fürsorge für ihre Pflegekinder vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Deshalb brauchen sie auch kurzfristige Angebote, wenn sie Beratungsbedarf haben. Zugleich sind Erziehungsberatungsstellen permanent überlastet, so dass kurzfristige Anfragen nicht bearbeitet werden können. Auch von städtischer Seite (ASD, Pflegekinderdienst) kann aufgrund der Fallzahlbelastung ein frühzeitiger Hilfebedarf nicht schnell genug bearbeitet werden, da Familien in akuten Krisensituationen verständlicherweise Vorrang haben. Das System Pflegefamilie muss funktionieren, deshalb sollte diese wichtige präventive Maßnahme unterstützend angeboten werden.
Ebenso kann es für Pflegeeltern sehr belastend sein, wenn sie ein Pflegekind jahrelang betreut haben und das Kind aufgrund äußerer Umstände die Pflegefamilie verlassen muss. Hier sollte eine gute Nachbetreuung für Pflegeeltern gegeben sein.

Zu III:
Entscheiden sich Eltern für die Aufnahme von einem oder mehreren Pflegekindern, ist das auch eine Herausforderung für die leiblichen Kinder. Damit die leiblichen Kinder gut begleitet werden, sollte die Stadt Leipzig ein Angebot (in Form eines Workshops o.ä.) schaffen, indem diese Kinder gestärkt und ermutigt werden, ihre Rolle als „Pflegegeschwister“ gut und gewinnbringend wahrnehmen und umsetzen zu können.

Mehr Personal für den Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule

Beschlussvorschlag:

Zur zügigen Bearbeitung der außerordentlich hohen Fallzahlen sowie zur Bedarfsprüfung der Anträge im Bereich “Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule” gemäß §35a SGB VIII im ASD werden im Haushaltsjahr 2025 (30.000 € ab Juli) und im Haushaltsjahr 2026 je 1 VZÄ unbefristet eingestellt (120.000 € für beide Stellen).

Begründung:

Der “Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule” gemäß §35a SGB VIII ist verantwortlich für alle Neuanträge, offene Bedarfsprüfungen und laufende Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung, Hortintegration, Integrationshilfe, Sozialem Training sowie Lerntherapie (Dyskalkulie und LRS).

Die Berichterstattung “Hilfen zur Erziehung” vom 10.11.2024 sowie die Anfrage der SPD Fraktion VIII-F-00393 “Aktueller Arbeitsstand des Fachdienstes Eingliederungshilfe im Kontext Schulen im Allgemeinen Sozialdienst (ASD)” zeigt an, dass die Fallbelastung im Fachdienst Eingliederungshilfe Kontext Schule weit von der maximalen Fallbelastung 1:80 abweicht. 1:113 ist die derzeit geringste Fallbelastung, 1:169 die höchste. Hier muss aus zwei Gründen dringend gegengesteuert werden:

Als Arbeitgeber verpflichtet sich die Stadt Leipzig, eine ausgewogene Work-Life-Balance für ihre Arbeitnehmer/innen sicherzustellen. Bei den o.g. Fallzahlen ist das nicht möglich. Seit 01.01.2024 wurde mit sieben Überlastungsanzeigen im Fachgebiet Wiedereingliederungshilfe im Kontext Schule eine überdurchschnittlich hohe Arbeitsbelastung im Team angezeigt.

Eltern, die einen Antrag auf Schulbegleitung, Hortintegration, Integrationshilfe, Soziales Training oder Lerntherapie (Dyskalkulie und LRS) stellen, müssen ein äußerst anspruchsvolles Antragsverfahren durchlaufen.
Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Teilhabeleistungen gemäß §35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung“ ist die Voraussetzung, dass “die seelische Gesundheit des Kindes bzw. des Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher dessen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist”.

Mehrseitige Fragebögen zur Entwicklung des Kindes, ein fachärztliches Gutachten, ein Gutachten der Schule sowie eine Prüfung durch den Fachdienst (vor Ort in der Schule oder im Gespräch in den Räumen des Fachdienstes) gehören zum Antragsverfahren.
Aufgrund der o.g. hohen Fallzahlbelastung haben die Mitarbeiter/innen kaum Kapazitäten, um den antragstellenden Eltern zeitnah eine Rückmeldung zu geben. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen bedeuten diese Monate einen Zeitraum, in dem sich die “seelische Behinderung” verfestigt und zunehmend zu einer Belastung wird, die Kinder und Jugendliche daran hindert, sich gut zu entwickeln.

Gute Hortbetreuung auch für Kinder an Förderschulen sichern

Beschlussvorschlag:

Um allen Kindern in den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkte Lernen sowie am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung den Zugang zu einer guten Hortbetreuung zu ermöglichen, das pädagogische Fachpersonal in den dortigen Horten/Betreuungsangeboten zu halten und dringend benötigtes neues Personal für diese Einrichtungen zu gewinnen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 geeignete Maßnahmen zu ergreifen:
Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage von monatlich mind. 500 € für die Beschäftigten der Betreuungsangebote zur Absicherung des Personalbedarfs (Personalgewinnung) und Bindung der aktuellen Beschäftigten
Entwicklung einer Personalgewinnungsstrategie für die Beschäftigtengruppe Betreuungsangebote
Priorisierung der Förderzentren bei der Planung von Reparaturen und baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen (z.B. Lärmschutz) sowie Prüfung eines bedarfsorientierten Ausbaus der Reinigung mit dem Ziel der Verbesserung des Aufenthalts der Kinder und der Arbeitsbedingungen des Personals
Prüfung einer Absenkung des Betreuungsschlüssels an den Horten/Betreuungsangeboten der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen (aktuell 1:15) nach dem Vorbild des Hortes/Betreuungsangebots am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (aktuell 1:6)

Begründung:

In den Horten/Betreuungsangeboten der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkte Lernen sowie am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden regulär die Klassen 1 bis 6 betreut. An der Kurt-Biedermann-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, können seit dem Schuljahr 2023/24 nur die Klassenstufen 1 bis 3 betreut werden. Danach müssen die Kinder den Hort verlassen, obwohl sie und ihre Familien in besonderer Weise auf eine qualifizierte Nachmittagsbetreuung angewiesen sind und aufgrund vielfältiger Einschränkungen und sozialer Belastungen davon profitieren würden.
Ursache für diesen unhaltbaren Zustand ist die Tatsache, dass es nicht gelingt, für diese Einrichtung – trotz Dauerausschreibung – Fachpersonal zu gewinnen. Auch an den anderen Horten/Betreuungsangeboten der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkte Lernen ist die Personalsituation angespannt. Dazu tragen u.a. eine schwierige Personalgewinnung, der Weggang von Personal, ein hoher Personalausfall aufgrund physischer und psychischer Belastungen, große Herausforderungen durch Kinder mit multiplen Förderbedarfen. Hinzu kommt, dass die tarifliche Eingruppierung der Erzieher/-innen-Stellen in den Horten/Betreuungsangeboten an Förderschulen (S8b) im Vergleich zu den Fachkräften in den Horten an den Grundschulen keine oder nur eine geringe Besserstellung bedeutet, obwohl Zusatzqualifikationen verlangt werden und der Arbeitsalltag deutlich komplexer und herausfordernder ist.
Deshalb muss die wichtige pädagogische Arbeit in den Betreuungsangeboten dringend attraktiver gemacht und die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen verbessert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von der einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage und eine Personalgewinnungsstrategie über bauliche Verbesserungen bis zur Prüfung einer Anpassung des Betreuungsschlüssels an allen Horten/Betreuungsangeboten an Förderzentren nach dem Vorbild des Hortes/Betreuungsangebots am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.

Fachberatung der kommunalen Horte und Betreuungsangebote an Förderschulen sichern

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung der qualifizierten Fachaufsicht und Fachberatung für die kommunalen Horte und der Betreuungsangebote an Förderschulen / Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. soziale und emotionale Entwicklung im Amt für Schule wird im Stellenplan zusätzlich 1 VzÄ (2025: 30.000€ ab Juli; 2026: 60.000 €) eingerichtet.

Begründung:

Gute pädagogische Arbeit in Horten und in den Betreuungsangeboten in den Förderschulen braucht eine quantitativ ausreichende und fachlich hochwertige Fachaufsicht und Fachberatung. Dies unterstreichen sowohl die Festlegungen des SGB VIII (§ 45, Abs. 3) als auch des Gesetzes über Kindertagesbetreuung in Sachsen (§ 12, Abs. 3).

Die Fachaufsicht und Fachberatung der kommunalen Horte und der Betreuungsangebote an den Förderschulen / Förderzentren ist aktuell unzureichend aufgestellt. Die Stellenbemessung in diesem Bereich ist offensichtlich völlig ungenügend.

Die starke Zunahme an betreuten Kindern und pädagogischen Fachkräften in den städtischen Horten vergangenen Jahren wurde auf der Ebene der Fachaufsicht bzw. Fachberatung überhaupt nicht mit vollzogen. Während sich sowohl die Zahl der betreuten Kinder als auch des pädagogischen Personals mehr als verdoppelt hat, sind die Personalressourcen für Fachaufsicht und Fachberatung nur ganz geringfügig gestiegen bzw. mittlerweile sogar zurückgegangen!


02 / 2008

10 / 2020

08 / 2024
Betreute Kinder in kommunalen Horten und Betreuungsangeboten8.81716.42418.425
Pädgogisches Personal in den Einrichtungen in VzÄ391,28789,125911,48
Fachaufsicht und Fachberatung im Amt für Schule in VzÄ3,755,84,8

Auch in den kommenden Schuljahren wird die Zahl der zu betreuenden Kinder in den Horten sowie das pädagogische Personal weiter zunehmen, bevor mit einer gewissen demografisch bedingten Stagnation zu rechnen ist.

Die Erweiterung des Stellenplans in diesem Bereich um 1 VzÄ versucht diesem krassen Missverhältnis abzuhelfen. Starke Horte brauchen gute und verlässlich erreichbare Fachberatung. Nicht zuletzt in Krisensituationen ist eine fachlich exzellente Begleitung und Beratung unerlässlich.

Deckungsquellen

Hundesteuer konsequent anwenden

Beschlussvorschlag:

Im Bereich Einnahmen Hundesteuer werden im Haushalt 2025/26 jeweils 1,0 Mio. € Mehreinnahmen für beide Haushaltsjahre eingestellt.

Begründung:

Laut schriftlicher Antwort zur Anfrage – VII-F-07964-AW-01 – Kontrolle von Hundemarken geht die Verwaltung statistisch von einer Dunkelziffer von ca. 1/3 unangemeldeter Hunde in der Stadt Leipzig aus. Die Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung (anlassbezogen), sowie mobile Kontrollen des Ordnungsamtes sollen daher intensiviert werden. Der Steuersatz für den 1. Hund beträgt 96 €/Jahr, der Steuersatz für jeden weiteren Hund liegt bei 192 €/Jahr. Die Hundesteuersatzung sollte bis Ende 2023 überarbeitet werden. Aktuell muss jeder Hund, der eine Krankenversicherung haben will, eine Registrierung nachweisen (also Chip plus Registrierung). Das könnte die Stadt auch als Nachweispflicht nutzen.

Verkauf Liegenschaften

Beschlussvorschlag:

Für den Verkauf städtischer Liegenschaften werden 6 Millionen Euro an Einnahmen im Haushalt 2025/26 eingeplant.
HH-Jahr 2025: 1 Mio. €
HH-Jahr 2026: 5 Mio. €

Begründung:

Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Stadt Leipzig beantragen wir, dass auch städtische Liegenschaften, die strategisch nicht benötigt werden, im Einzelfall veräußert werden können. Das städtische Vermögen soll durch diese Einzelverkäufe nicht geschmälert werden, da die Gelder für neue Grundstücke bzw. neue Investitionen verwendet werden sollen.
Ein Objekt für einen Verkaufserlös ist das Stadtbad. In den vergangenen Jahren wurden mehrere ausführliche Studien zur künftigen Nutzung des Stadtbades und den Finanzbedarfen erstellt. Wir denken, es ist jetzt an der Zeit, den Verkauf des Objektes nochmal auszuschreiben. Die Mittel, die mit dem Verkauf eingenommen werden, sollen für energiesparende klimagerechte Schwimmhallen, insbesondere die Schwimmhalle im Leipziger Süden, genutzt werden. Das ehemalige Leipzig Stadtbad ist nach Prüfung für den „Schulsport“ und „Schwimmvereine“ aufgrund der Beckengrößen ungeeignet.

Haushaltsrestmittel konsequent einsetzen

Beschlussvorschlag:

Aus Haushaltsausgaberesten im Investitionshaushalt werden jeweils 10 Millionen Euro durch Umpriorisierung der Projekte in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 eingestellt.

Begründung:

Lobenswert ist der Ansatz des Zero-Based-Budgeting (ZBB) bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2025/26.
Die Zero-Based-Budgeting (ZBB) ist eine Budgetierungstechnik, bei der alle Aufwendungen für eine neue Periode oder ein neues Jahr ab Null gerechtfertigt sein müssen, anstatt mit dem vorherigen Budget zu beginnen und es bei Bedarf anzupassen.
Nichtsdestotrotz werden aufgrund fehlender Fördermittel des Landes und des Bundes, vor allem im Jahr 2025 Mittel frei werden. Diese Mittel sollen dann umpriorisiert werden und für Projekte zur Verfügung stehen, die bis dahin nicht oder
unterfinanziert sind.

In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.

Top 10 Bürgervorschläge (www.leipzig.de/buergerhaushalt):

1. Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“

2. Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“

3. Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften

4. Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern

5. Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen

6. Lasst Bäume wachsen – Wald mehren

7. Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet

8. Bezahlbarer Wohnraum

9. Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten

10. Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“

Wir fragen an:

  1. Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt?
  2. Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern?
  3. Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate?
  5. Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?

Antwort der Verwaltung

In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.

Auf die Fragen wird wie folgt geantwortet: 

  1. Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt? 

Die Umsetzung der Bürgervorschläge erfolgt in den jeweiligen Fachämtern wo die Vorschläge zugeordnet sind. Es sollen vorzugsweise alle Bürgervorschläge (TOP 10) umgesetzt werden.

Der TOP 1 „Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ zur Vergünstigungen im ÖPNV ist ein Verhandlungsauftrag an den Oberbürgermeister sich bei Bund und Land im Zuge eines Nachfolgeproduktes des „9-Euro-Tickets“ für weitere Preissenkungen einzusetzen. Laut Bundesregierung (Stand Februar) haben sich Bund und Land geeinigt. Am 1. Mai 2023 soll das Deutschlandticket eingeführt werden, jedoch sind noch nicht alle Details geklärt.

Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

  1. Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern? 

Die Berichterstattung über den Umsetzungstand der Bürgervorschläge wird vorrangig auf der Webseite www.leipzig.de/buergerhaushalt erfolgen sowie ggf. über die Leipziger Medienlandschaft. 

  1. Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen? 

Für eine Einbindung der Stadträtinnen und Stadträte sowie der Gremien/Fachausschüsse sollen die Top 10 Bürgervorschläge ins Allris mit entsprechender Vorlagenbezeichnung und -nummer übertragen werden. Damit wie bei den Haushaltsanträgen und Bürgereinwänden ein Controlling und Informationsstand zu den entsprechenden Bürgervorschlägen vom Fachamt transparent dargestellt werden kann. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris eingebunden sind, wird das Dezernat Finanzen die Fraktionen darüber informieren.

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate? 

Der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge ist auf der Webseite unter www.leipzig.de/buergerhaushalt für die Öffentlichkeit nachlesbar. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris übertragen worden sind, können weitere Umsetzungssachstände von den Fachämtern eingetragen werden.

 Aktueller Stand der Bürgervorschläge

  1. Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ 

Geplante Einführung Deutschlandticket am 1. Mai 2023. Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

  1. Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“ 

Prüfung im Rahmen der Erstellung der Toilettenkonzeption und Vorschlag in 2023.

Doppelhaushalt 2023/2024:
Berücksichtigung der Vorschläge im Zusammenhang mit dem Toilettenkonzept im Jahr 2023. Sollten die im Jahr 2023 und 2024 im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht ausreichen um die Bürgervorschläge umzusetzen, wird die Verwaltung dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorlegen.

  1. Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Alle für eine Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen relevanten Dachflächen kommunaler Bestandsgebäude der Stadt Leipzig werden seit 2020 auf ihre Eignung hin überprüft (Dachgeometrie, Dachhaut, Statik, elektrotechnische Kapazitäten, etc.). Hierzu kooperiert die Stadt Leipzig mit einem Tochterunternehmen der Leipziger Stadtwerke, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH, kurz: LKE. Die Prüfung aller relevanten Flächen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings befinden sich bereits sehr gut geeignete Dächer in der Projektierung für die Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen. Bereits in diesem Jahr (2022) werden die ersten Anlagen im Gebäudebestand in Betrieb gehen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Die Verwaltung wird dem Stadtrat im Jahr 2023 über die Prüfung informieren. Sollten sich daraus weitere Möglichkeiten ergeben, so wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten. 

  1. Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern 

Zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungsreif, wird zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadtverwaltung aufgegriffen.

In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten. Die ersten Leipziger Anlagen befinden sich im Planungsansatz. Das Potential, diese Technologie flächendeckend einzusetzen, ist derzeit jedoch noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen. Dazu gehört ein zuverlässiger Betrieb in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren, die Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise im unterirdischen Bauraum, der im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des unterirdischen Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die bisherigen Produkte zudem durch ihre hohen Anschaffungskosten, die fehlende zuverlässige Speicherung der Energie und der Problematik, die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt einzubinden, derzeit nicht. Die Stadt orientiert daher auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Zur Frage Straßenbeleuchtung wird auf die Ausführungen im Verwaltungsstandpunkt verwiesen. Somit ist dies nicht umsetzbar. Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen, wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlags eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.

Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlages eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.

  1. Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Bordabsenkungen sollen die Attraktivität sowie die Sicherheit steigern und mobilitätseingeschränkten Menschen das Queren erleichtern. Hierfür gibt es bereits das Bordsteinabsenkungsprogramm. Im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung des Fußverkehrsentwicklungsprogramms werden die Listen für die Bordsteinabsenkungen sowie das bestehende Gehwegsanierungsprogramm ebenso berücksichtigt. Zudem erfolgt gegenwärtig die Überarbeitung und Anpassung der Musterblätter für Querungsstellen mit differenzierten Bordhöhen, um das barrierefreie Queren zu verbessern.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes werden je 100 TEU zusätzlich für ein entsprechendes Sonderprogramm zur Verfügung gestellt.

  1. Lasst Bäume wachsen – Wald mehren 

Ziel der Freiraumentwicklung sind vor allem multifunktional wirksame und nutzbare Flächen und nicht spezielle Flächenkategorien für jede Art von Nutzung. In diesem Sinne muss das Ziel darin bestehen, die hier angesprochenen Strukturen waldartiger, vor allem essbarer Vegetation ins öffentliche Grün, ggf. auch an aufzubauenden Waldrändern oder im Kontext von Spielplätzen im Wald zu integrieren. Die in Leipzig etablierten Urbanen Wälder bieten bereits entsprechende Möglichkeiten und Potenziale. 


Doppelhaushalt 2023/2024:
Seitens der Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt eingeschätzt, dass mit dem nun vorhandenen Personal und im Haushalt 2023/2024 aktuell geplanten Mitteln alle sofort umsetzbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Sollte ein unterjähriger Mehrbedarf zur Umsetzung erkennbar werden, so wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage in das Verfahren geben.

  1. Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Neuaufstellungen und Anpassungen sind laufender Prozess im Rahmen der Umsetzung des Papierkorbkonzeptes. Zusätzliche Steigerungen sind finanziell entsprechend zu unterlegen. Die Anregungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Gestaltung der Papierkörbe werden im Rahmen der Evaluierung des Papierkorbkonzeptes geprüft. Darüber hinaus wird auf die EU-Kunststoffrichtlinie verwiesen, die den Inverkehrbringer auf Basis einer erhöhten Herstellerverantwortung zukünftig an der Finanzierung der Reinigungskosten beteiligt.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Der Zuschuss der Stadtreinigung wird um je 50 TEU pro Jahr für mehr Mülleimer bzw. Erhöhung des Reinigungsturnus erhöht.

  1. Bezahlbarer Wohnraum 

Diese Forderung ist erklärtes Ziel der Stadt und wird durch die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes untermauert. Die Stadt nutzt bereits zahlreiche Instrumente zu Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, ist aber auch von der Mittelbereitstellung des Freistaats abhängig.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Bestätigt im Sinne eines Verhandlungsauftrages an den Oberbürgermeister im Zuge der Verhandlungen mit dem Freistaat und der Beschlussfassung des Staatshaushaltes 2023/2024 sich für eine Verstetigung und Erhöhung der Fördermittel für Wohnraum einzusetzen. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes und im Bündnis für bezahlbares Wohnen dieses Anliegen berücksichtigen.

  1. Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Umsetzung Straßenbaumkonzept und Gegenstand jeder Projektplanung und Sanierung im Bestand; Straßenbäume sowie Park- und Grünanlagenbäume werden im gesamten Stadtgebiet im Rahmen von Pflanzprojekten gepflanzt. Erstpflanzungen in Straßenzügen werden über die Umsetzung des Straßenbaumkonzeptes der Stadt Leipzig realisiert. Hinweise und Wünsche für Baumpflanzungen werden gern entgegengenommen. Die Prüfung der Standorte für Baumpflanzungen wird dann im Rahmen einer Priorisierung aufgenommen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Die Verwaltung wird im Zuge der Umsetzung des „Masterplan Grün“ dieses Anliegen berücksichtigen. 

  1. Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Die Krautung des Karl-Heine-Kanal erfolgt 1 x im Jahr. Im Jahr 2022 ist am Karl-Heine-Kanal wieder eine Teilentkrautung geplant. Die Krautung im Karl-Heine-Kanal wurde für Anfang August 2022 (in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde) vorgesehen. Ende Mai 2022 erfolgte bereits eine Entnahme der üppig wachsenden Algen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Das Anliegen wurde bereits im Sommer 2022 aufgegriffen. Im Sinne der Bürgervorschläge wird die Verwaltung auch im Jahr 2023 ff entsprechend handeln.

  1. Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?

Ein Nachrücken von Bürgervorschlägen ist grundsätzlich möglich. Der Top 1 Bürgervorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ ist Aufgabe der Bundesregierung bzw. haben sich Bund und Land über eine Einführung des Deutschlandsticket am 1.  Mai 2023 geeinigt.

Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

Aus diesem Grunde wird von einem Nachrücken des Top 1 Bürgervorschlages abgesehen.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir leben in krisenhaften Zeiten. Der letzte Doppelhaushalt wurde in der Hochphase der Corona-Pandemie aufgestellt, diesen Haushalt verabschieden wir, während Putins Russland versucht, die Ukraine auszulöschen und mutige Ukrainerinnen und Ukrainer nicht nur ihre Freiheit, sondern auch unsere Werte verteidigen. Für alle hat das weitreichende Auswirkungen.

Die Corona-Pandemie ging rückblickend wirtschaftlich glimpflich ab, weil unsere Wirtschaft, auch durch staatliche Hilfen, robust ist. Während die Gewerbesteuereinnahmen zuletzt gut waren, merken wir bereits jetzt, wie schwer uns die Auswirkungen des Krieges treffen werden: Einbrechendes Wirtschaftswachstum, hohe Inflation, explodierende Energiepreise, hohe Fluchtbewegungen, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Es stellt sich mit diesem Haushalt erneut die Frage: Wie gehen wir damit um? Stecken wir den Kopf in den Sand, zeigen keinen Gestaltungswillen und versuchen über Kürzungen die Lage zu meistern? Oder verteilen wir mit vollen Händen Geld, von dem wir wissen, dass wir es nicht haben? Beide Varianten haben wir hier im Rat, beide Varianten halten meine Fraktion und ich für falsch. Hinzu kommt noch eine Fraktion, die mit ihren Anträgen ihrer Ideologie frönt, man könnte sie auch als Wiederkäuer-Fraktion bezeichnen, denn gefühlt die Hälfte der Anträge wurde fast wortgleich zum letzten Doppelhaushalt schon gestellt.

Für uns gilt, dass der Staat – also in dem Fall wir als Kommune – eine Krise nicht befeuern darf, indem er kürzt. Vielmehr muss Bewährtes erhalten und in die Zukunft investiert werden – aber maßvoll, denn wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass schwere Zeiten bevorstehen. Dieser Maxime folgen unsere Vorschläge für den kommenden Haushalt.

Auch der Bund handelt im Grunde nach dem Prinzip, die Krise nicht zu verschärfen, indem er  vor allem mit den Bremsen für Gas, Strom und Wärme unterstützt. Wahrscheinlich bewahrt uns das vor den schlimmsten Szenarien, uns als Kommune, aber auch Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger. Auch das Land, insbesondere durch die Verhandlungen der Fraktionen, legt gegenüber dem ersten Entwurf zum Haushalt nach. Dadurch können wir in Leipzig wohl  knapp 150 Mio. Euro mehr an Zuweisungen erwarten als bisher vorgesehen.

Meine Damen und Herren,

unsere Anträge haben drei Schwerpunkte: Den sozialen Zusammenhalt sichern, Wirtschaft stärken sowie die Klima- und Verkehrspolitik zukunftsfähig gestalten.

Wir haben erlebt, dass sich ein kleiner Teil unserer Gesellschaft im Laufe der Corona-Pandemie in Verschwörungserzählungen verloren hat und aller möglicher Unsinn als “die Wahrheit” dargestellt wird. Auch die Unsicherheiten, die durch den russischen Angriffskrieg und die damit verbundenen Fragen, wie sich der Wohlstand in unserer Gesellschaft entwickeln wird, haben einen Einfluss auf die Bindekräfte unserer Gesellschaft. Auch wenn ein Großteil dieser Fragen sich nicht auf kommunaler Ebene klären lässt, muss die Stadt jedoch ihren Teil dazu beitragen, der Kit für den Zusammenhalt zu sein.

Für uns heißt das unter anderem, dass wir Vereine und Verbände, sei es im Sozialen, im Jugend- oder Gesundheitsbereich, sowie im Sport und der Kultur, nicht im Regen stehen lassen. Denn sie sorgen für unseren Zusammenhalt. Wir setzen daher auf  eine Sonderdynamisierung der Vereinsförderung für 2023 und 2024 sowie einen Notfallfonds, um damit Risiken der Krise abfedern bzw. auffangen zu können. Einen weiteren Ausbau der Angebote in den kommenden zwei Jahren halten wir dagegen für kaum möglich. Es geht also darum, gewachsene und bewährte Angebote nicht wegbrechen zu lassen.

In kleinen Schritten werden wir dennoch Schul- und Kitasozialarbeit ausbauen sowie Kinder- und Familienzentren entwickeln, denn durch Sozialarbeit haben junge Menschen, Eltern und andere Bezugspersonen Ansprechpartner, die bei der Lösung von Problemen unterstützen können, aber auch präventive Angebote vorhalten.

Uns ist auch wichtig, in Stadtteilen, den sogenannten Aufmerksamkeitsgebieten, wie Lößnig, Möckern und Gohlis-Nord, das Quartiersmanagement aufzubauen, um den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt zu stärken.

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt des sozialen Zusammenhalts ist das reibungslose Funktionieren von Behörden. Gerade jetzt, wo wir aufgrund von Änderungen in der Sozialgesetzgebung davon ausgehen können, dass die Zahl der Anträge, z.B. auf Wohngeld oder Bürgergeld, steigen wird, muss die Verwaltung diese zügig bearbeiten und entscheiden können. Die Antragsteller sind auf diese Gelder angewiesen. Dafür ist es notwendig, sowohl die digitalen Strukturen zu verstärken als auch personell vorzusorgen. Wir schlagen deshalb einen Risikovorsorgefonds vor, der es der Verwaltung ermöglichen soll, schnell zu reagieren. Schließlich haben wir in den vergangenen Monaten, als es  zahlreiche ukrainische Geflüchtete zu registrieren galt und Personal umgesetzt werden musste, die Erfahrung gemacht, dass die Verwaltung schnell an ihre personellen Grenzen kommt. Es geht darum, Pflichtaufgaben so abzuwickeln, wie es notwendig ist. Sei es beim Wohn- , Eltern- oder Blindengeld, bei der Bearbeitung von Bauanträgen oder beim Beantragen eines neuen Personalausweises. Selbiges gilt auch für die Ausländerbehörde, die allerdings seit vielen Jahren chronisch unterbesetzt ist. Dadurch müssen Menschen, die bereits in der Gesellschaft und im Arbeitsmarkt integriert sind, jahrelang auf ihre Einbürgerung warten. Wenn die Stadtpolitik der Kit der Gesellschaft ist, sollten wir Menschen mit Migrationshintergrund nicht wie Menschen zweiter Klasse behandeln, in keinem Amt dauert die Bearbeitung von Anträgen so lange.

Wie flexibel die Verwaltung auf Krisen reagiert, spielt auch bei der Stärkung der Wirtschaft ein zentrale Rolle:

Die bessere Personalausstattung der Stadt, das Voranbringen einer medienbruchfreien Bearbeitung von Anträgen und das weiterhin hohe Investitionsvolumen, um Planungen und deren Umsetzung voranzutreiben, sind wichtige Botschaften – vor allem auch für die lokale Wirtschaft. Wir wissen, dass aufgrund gestiegener Energiepreise nicht wenige private Investitionsvorhaben zurückgestellt sind und insbesondere die Bauwirtschaft deshalb in Sorge ist. Für die Stadt bedeutet dies umgekehrt auch die Chance, wieder mehr Angebote für ihre Bauvorhaben zu bekommen, um damit auch die lokale Bauwirtschaft zu stärken.

Wir werden darüber hinaus die Entwicklung der lokalen Wirtschaft vor dem Hintergrund der rasant steigenden Energiepreise und der allgemeinen Inflation sehr genau beobachten. In erster Linie sehen wir hier zwar Bund und  Land in der Pflicht, außergewöhnliche Härten und existenzbedrohende Belastungen abzufedern. Aber wir sind bereit und willens, unterjährig auf besondere Herausforderungen zu reagieren, wenn dies zum Schutz unserer lokalen Wirtschaft nötig ist. Unterjährig deshalb, weil es aus unserer Sicht keinen Sinn macht, den Haushalt künstlich aufzublähen und die Genehmigungsfähigkeit zu gefährden, um kommunale Mittel einzuplanen, die wir hoffentlich nie brauchen werden. Aber wir betonen bereits jetzt deutlich den Willen dazu. Erfolgreiche Beispiele dafür gab es schon in der Vergangenheit mit unserem Antrag zu Wachstum und Wertschöpfung in der Pandemie, der ebenfalls im Laufe der Haushaltsjahre erhebliche Summen für die Zukunftsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen in unserer Stadt bereitstellte.

Die Verkehrswende ist ein zentraler Baustein zum Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Eine klimafreundliche Stadt muss eine Verkehrspolitik betreiben, die eine Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen ermöglicht. Während das 49 Euro Ticket dem Nah- und Regionalverkehr neuen Schwung verleihen wird und die investiven Baumaßnahmen im Leipziger ÖPNV, die geplant und realistisch umsetzbar sind, finanziell weitestgehend gesichert sind, ist in den anderen Bereichen des Umweltverbundes noch deutlich Luft. Bei der Radverkehrsinfrastruktur wissen wir leider bis heute nicht, was geplant ist, denn eine Antwort haben wir auf unsere Anfrage im Rat nicht bekommen. Wir müssen also vom schlimmsten Fall ausgehen, dass schlicht nichts passiert. Schlecht ist es auch um die Intermodalität bestellt, die es den Menschen ermöglicht, unkompliziert und wohnortnah die unterschiedlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu nutzen. Dafür müssen Mobilitätsstationen weiter ausgebaut werden.

Neben dem Ziel der Klimaneutralität müssen wir unsere Stadt auch auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten. Wir schlagen dafür die Schaffung eines Forst- und eines Wasserbauhofs vor, um die zahlreichen Biotope in unserer Stadt besser zu pflegen und auf klimabedingte Wetterveränderungen wie Starkregen oder Orkane schnell reagieren zu können.

Meine Damen und Herren,

wir folgen den Zielen: Sozialen Zusammenhalt sichern, Wirtschaft stärken sowie die Klima- und Verkehrspolitik zukunftsfähig gestalten.

Wir werden Bewährtes erhalten und in die Zukunft investieren – und zwar mit Augenmaß. Die großen Sprünge, die wir ohne den Angriff Russlands auf die Ukraine vielleicht hätten machen können, müssen ausbleiben. Unsere Haushaltsanträge haben daher auch gut ein Drittel geringeres Volumen als noch 2021. Dennoch halten wir die letzten Zeichen aus Bund, Land und auch die Schätzungen für den Anteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer für vielversprechend. Die Energiebremse des Bundes wird auch uns entlasten. Das Land stellt mehr für Schulen, Kitas und Kultur bereit, was unsere Kasse ebenfalls entlastet. Diese Punkte stimmen uns, trotz der vorhandenen deutlichen Risiken im kommunalen Haushalt, zuversichtlich, mit moderaten Erhöhungen zukunftsfest zu bleiben, in dem wir Gewachsenes erhalten, die Wirtschaft stärken und den Wandel gestalten.


Die Aufzeichnung der Haushaltsrede aus der Ratsversammlung am 9. November 2022
können Sie sich hier ansehen.


Unsere Anträge zum Doppelhaushalt 2023/24 finden Sie hier.

Die Leipziger SPD-Fraktion hat ihre Vorschläge zum Doppelhaushalt 2023/24 ins Verfahren gebracht. Insgesamt haben ihre Vorschläge ein Volumen von rund 7,6 Millionen Euro für 2023 und 10,4 Millionen Euro für das Jahr 2024.

Christopher Zenker

„Wir sehen im Haushalt auch trotz der Krise ein wichtiges Gestaltungselement“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Wir gehen deshalb nicht mit Kürzungsvorschlägen ins Rennen, weil das die Krise noch befeuern würde. Die Menschen sollen sich weiterhin darauf verlassen können, dass in die Zukunft unserer Stadt investiert und Bewährtes erhalten wird. Wir haben unsere Anträge deshalb unter drei Oberthemen gestellt: Den sozialen Zusammenhalt sichern, die Wirtschaft stärken und die Klima- und Verkehrspolitik zukunftsfähig zu gestalten.“

Den Sozialdemokraten ist es mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig, dass Vereine und Verbände, die im gesellschaftlichen Leben, sei es im Sozialen, im Jugend- oder Gesundheitsbereich, sowie im Sport und in der Kultur, eine wertvolle Rolle spielen, nicht im Regen stehen gelassen werden, weil ihnen durch die hohe Inflation und die steigenden Energiepreise die Kosten davonlaufen und dadurch Angebote eingeschränkt werden. „Wir setzen in diesem Bereich daher auf eine Sonderdynamisierung der Vereinsförderung, die für die Jahre 2023 und 2024 gelten soll, sowie einen Notfallfonds, um weitere Risiken im Einzelfall abfedern zu können. Es geht dabei nicht um einen Ausbau der Angebote, sondern um das Sichern von Bewährtem. Die Vereine und Verbände müssen, wie wir alle auch, im Energiebereich einsparen“, so Zenker.

In kleinen Schritten sollen auch die Sozialarbeit an Schulen und in Kindertagesstätten ausgebaut sowie weitere Kinder- und Familienzentren entwickelt werden. Durch Sozialarbeit haben junge Menschen, Eltern und andere Bezugspersonen Ansprechpartner, die bei Lösung von Problemen unterstützen können, und präventive Angebote vorhalten. Gerade in Zeiten, in denen es viele Unwägbarkeiten gibt, ist der Bedarf an solchen Hilfen notwendig.

„Zum sozialen Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft gehört es auch, dass wir ein besonderes Augenmerk auf jene Stadtteile werfen, in denen es vermehrt zu sozialen Verwerfungen kommen kann. Das sind die sogenannten Aufmerksamkeitsgebiete, wie Lößnig, Möckern oder Gohlis-Nord, wo wir uns für den Aufbau eines Quartiersmanagements stark machen“, erklärt der SPD-Fraktionschef.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des sozialen Zusammenhalts ist das reibungslose Funktionieren von Behörden. Dadurch, dass, mit Blick auf das Wohn- und das Bürgergeld, größere Änderungen in der Sozialgesetzgebung anstehen, wird die Zahl der Anträge steigen und die muss die Verwaltung zügig bearbeiten und entscheiden können. Schließlich sind die Antragstelle auf diese Gelder angewiesen. Dafür ist es notwendig, sowohl die digitalen Strukturen zu verstärken als auch personell vorzusorgen. Die SPD-Fraktion schlägt deshalb einen Risikovorsorgefonds vor, der es der Verwaltung ermöglichen soll, zügig reagieren zu können, sei es durch zusätzliches Personal oder durch den Einkauf von Dienstleistungen. Die vergangenen Monate, als es sowohl einen großen Andrang auf die Dienstleistungen des Bürgerservices gab als auch zahlreiche ukrainische Geflüchtete zu registrieren galt, haben gezeigt, wie schnell die Verwaltung an die Grenze des Leistbaren kommen kann. „Es geht uns hier vor allem darum, dass die Pflichtaufgaben so abgewickelt werden können, wie es notwendig und geboten ist. Funktionierende Verwaltungsstrukturen, die flexibel auf Krisen reagieren können, sind dafür eine Grundvoraussetzung – nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Wirtschaft in unserer Stadt“, so Zenker.

Gut ist, dass der Doppelhaushalt 2023/24 auch weiterhin große Summen für Investitionen bereitstellt. Das ist eine wichtige Botschaft an die lokale Wirtschaft, denn die Stadt bleibt als wichtige Partnerin und Auftraggeberin erhalten, wohingegen viele private Investitionsvorhaben aufgrund der aktuell unsicheren Lage zurückgestellt wurden.

„Wir werden die Entwicklung der lokalen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Energiepreisentwicklung und der allgemeinen Inflation weiterhin intensiv beobachten“, sagt Christopher Zenker. „In erster Linie sehen wir hier den Bund und das Land in der Pflicht, außergewöhnliche Härten und existenzbedrohende Belastungen abzufedern. Aber wir sind bereit und willens, unterjährig auf besondere Herausforderungen zu reagieren, wenn dies zum Schutz unserer lokalen Wirtschaft nötig ist. Unterjährig deshalb, weil es aus unserer Sicht nicht sinnvoll ist, den Haushalt künstlich aufzublähen und damit seine Genehmigungsfähigkeit zu gefährden, weil wir kommunale Mittel einplanen, die wir hoffentlich nicht brauchen werden. Dass es uns damit ernst ist, hat unser Antrag aus der Haushaltsdiskussion 2021/22 zu Wachstum und Wertschöpfung in der Pandemie gezeigt, der ebenfalls unterjährig erhebliche Summen für die Zukunftsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen in unserer Stadt bereitstellte.“

Ein strategisches Ziel der Stadt ist es, dass Leipzig bis 2040 klimaneutral wird. Ein wichtiger Faktor dabei ist die Verkehrspolitik, einen geringeren Ausstoß von Treibhausgase ermöglichen soll. Der Bereich des ÖPNV ist durch das 49-Euro-Ticket und die finanziell gesicherten Investitionen gut aufgestellt. Anders sieht es bei Individualverkehr und hier insbesondere im Umweltverbund aus. Die Leipziger SPD-Fraktion hat deshalb zusätzliche Mittel beantragt, um die Intermodalität zu stärken, die es den Menschen ermöglicht, unkompliziert und wohnortnah die unterschiedlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu nutzen. Dafür müssen unter anderem weitere Mobilitätsstationen geschaffen werden.

Wenn es um Klimapolitik geht, geht es auch immer um Klimaanpassung, denn die Folgen des Klimawandels sind schon da und werden in den nächsten Jahren immer deutlicher zu spüren sein. Dies kann durch Starkregenereignisse oder mehr Orkane genauso geschehen wie durch große Hitze und langanhaltende Trockenheit. Die Sozialdemokraten schlagen deshalb den Aufbau eines Forst- und eines Wasserbauhofs vor, um die zahlreichen Biotope in der Stadt besser zu pflegen und für die Klimaveränderungen fit zu machen. „Diese Punkte gehören zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogramms, aber schon die Diskussion der Vorlage in der Ratsversammlung im Oktober hat gezeigt, dass es mehr als nur geduldiges Papier braucht, um bei diesem Thema voranzukommen“, begründet Christopher Zenker den Vorschlag seiner Fraktion.

Zur Gegenfinanzierung der genannten Maßnahmen schlägt die SPD-Fraktion vor, einerseits die im Haushalt dargelegten Ansätze für  die Einnahmen der Kommune aus Einkommens- und Umsatzsteuer in geringem Umfang anzuheben. Aufgrund der Inflation ist in diesem Bereich von höheren Einnahmen auszugehen, als eingeplant wurden. Andererseits wird auf höhere Zuweisungen des Landes für den Schulhausbau und die Kultur sowie auf die Anpassung der Kitapauschale verwiesen, die den kommunalen Haushalt an anderer Stelle entlasten werden. „Wir gehen davon aus, dass die von uns vorgeschlagenen, moderaten Erhöhungen möglich sind und vor allem einen großen Nutzen für unsere Stadtgesellschaft haben werden“, so Zenker abschließend.

Unsere Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2023/24 finden Sie hier.

Sozialer Zusammenhalt

Schulsozialarbeit
KiFaz und Kitasozialarbeit
Erhöhung Medienetat der Schulbibliotheken und Leseräume
Sonderdynamisierung Förderung Vereine/Verbände Kinder- und Jugendförderung
Sonderdynamisierung Fördermittel Vereine und Verbände im Sozialamt
Sonderdynamisierung Förderung von Vereinen und Verbänden im Kulturbereich
Sonderdynamisierung Fördermittel Vereine und Verbände Gesundheitsamt
(Sonder-)Dynamisierung Fördermittel Referat Integration und Migration
(Sonder-)Dynamisierung Fördermittel Referat Gleichstellung von Mann und Frau
Notfallfonds für die Förderung von Vereinen und Verbänden
Neuer Jüdischer Friedhof
Förderung CABL e.V.
Förderung SAIDA e.V.
Förderung Suchtzentrum Leipzig e.V.
Förderung Fachberatungsstelle Leila
Kostenfreie ÖPNV-Tickets für obdachlose Menschen
Quartiersmanagement für Aufmerksamkeitsgebiete
Stellen Ausländerbehörde
Sportinvestitionsförderung
Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportpachtanlagen
Machbarkeitsstudie Wackerbad
Digitale Schulungen u.a. zu IT-Sicherheit und Datenschutz
Bürgerservice stärken – digitale Angebote weiterentwickeln
Risikovorsorge zur Erfüllung von Pflichtaufgaben
Stärkung von Personalbetreuung und -entwicklung

Wirtschaft stärken

Digitale Schnittstellen für BürgerInnen, Unternehmen und Vereine
Weiterentwicklung und Pflege der Leipzig-App

Klima und Verkehr

Begrünung von Innenhöfen
Mittel für Baumpflanzungen
Wasserbauhof
Forstbauhof
Stellen Stadtgrün und Auwald für Biotoppflege
Unterhaltung Wege in Parkanlagen
Dynamisierung Förderung von Vereinen und Verbänden im Umweltbereich
Mittel für Mobilitätspunkte
Mittel für Lastenradverleihsystem
Bessere Unterhaltung des Radwegenetzes
Ausbau Parkraumbewirtschaftung


Finanzierungsvorschläge

Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer


Zu den Aussagen des Finanzbürgermeisters in der LVZ vom 14.09.2021 äußern sich der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christian Schulze, und der SPD-Fraktionsvorsitzende sowie sozialpolitische Sprecher Christopher Zenker.

Christian Schulze

Christian Schulze: „Grundsätzlich freuen wir uns, dass die erwarteten Steuereinnahmen bereits jetzt 30 Mio. Euro über den Planungen des Doppelhaushaltes 2021/22 liegen. Das zeigt, dass die Wirtschaft auch in Leipzig wieder anzieht. Wir begrüßen auch die Aussage des Finanzbürgermeisters Bonew, dass bei Investitionen nicht gespart werden soll, damit notwendige Investierungen u.a. in die Verkehrswende, Klimaschutz, Schulen und Kitas nicht gedrosselt werden. Der SPD-Fraktion ist bewusst, dass die Neuverschuldung von fast 700 Millionen Euro zwischen 2019 und 2022 uns nicht nur im nächsten Doppelhaushalt vor große Herausforderungen stellen wird, einem pauschalen Moratorium – wie es Herr Bonew wünscht – können wir nicht zustimmen.“

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Der sozialpolitische Sprecher Christopher Zenker: „Ein Moratorium mit Festschreibung der Ausgaben über bis zu drei Jahre für quasi alle Bereiche, mit Ausnahmen der Investitionen, würde angesichts einer stärkeren Inflation und notweniger Tarifsteigerungen massive Leistungskürzungen von der Jugendförderung, über Seniorenarbeit bis hin zu Kultur und Sport bedeuten. Das können wir so pauschal nicht unterstützen, schließlich müssen wir die Folgen der Corona-Pandemie auch im sozialen Bereich bewältigen. Die SPD steht zu ihrer Verantwortung, einen maßvollen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Wir erwarten dafür die frühzeitige Einbindung der Fraktionen in die Planungen für den kommenden Doppelhaushalt. Wir würden es daher begrüßen, wenn Herr Bonew noch in diesem Jahr den erweiterten Finanzausschuss über die aktuelle Situation informiert und verschiedene Szenarien aufzeigt.“

Die Fachförderrichtlinie Anpassung von Wohnraum für Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen soll angepasst und verbessert werden. „Die Einkommensgrenzen werden etwas nach oben gesetzt, so dass künftig mehr Menschen eine Förderung beantragen können. Die Richtlinie ist auch Ergebnis eines Haushaltsantrages der SPD-Fraktion, in dem wir die Weiterführung im aktuellen Doppel-Haushalt beantragt hatten“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Anja Feichtinger

Feichtinger weiter: „Konkret hatten wir gefordert, für ein Förderprogramm zur Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Haushaltsplan 2021/2022 Mittel i. H. v. 150.000 EUR/Jahr einzustellen. Mit je 150.000 Euro pro Jahr können je nach Kostenhöhe der Einzelmaßnahmen und je nach Anteil an barrierefreien Maßnahmen in etwa 80 bis 100 Maßnahmen gefördert werden.“

Mit der Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung werden die Fördermittel aus der Landesrichtlinie ergänzt. Mit dem Programm werden Anpassungsmaßnahmen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gefördert. Zielgruppe sind Mieter und Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit geringem Einkommen. Die Einkommensgrenze soll nun erhöht werden unter Anwendung der Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (§1) vom 10.03.2021 + 10 Prozent.

Die entsprechende Vorlage soll voraussichtlich in der Juli-Ratsversammlung verabschiedet werden.12:58