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Rede zum Grundsatzbeschluss Vorzugsvariante Bauherren-, Betreiber- und Finanzierungskonzept für den Bildungs- und Markthallencampus Wilhelm-Leuschner-Platz in der RV 18.12.2024

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

über den Wilhelm-Leuschner-Platz sprechen wir schon seit langer Zeit, zuletzt im Sommer 2023. Wir haben dort den Bebauungsplan beschlossen. Zwischenzeitlich konnten wir den Freiflächenwettbewerb und den Wettbewerb für das Freiheits- und Einheitsdenkmal abschließen. Die Stadtverwaltung arbeitet weiterhin daran, das Projekt zu realisieren, welches bestehende Ideen und neue Konzepte umfasst und dabei an demokratisches Zusammenleben erinnert sowie Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Biodiversität und Artenschutz berücksichtigt.
Folgerichtig legen Sie uns, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Vorzugsvariante des Bauherren-, Betreiber- und Finanzierungskonzepts für den Bildungs- und Markthallencampus am Wilhelm-Leuschner-Platz vor. Dieses Projekt ist ein bedeutender Schritt für die Stadt Leipzig, um unsere Bildungsangebote zu erweitern. Aus Sicht der SPD-Fraktion ein konsequenter Schritt.
Nicht zufrieden sind wir jedoch mit zwei wesentlichen Punkten der Vorlage:

  1. Markthalle:
    Obwohl die Markthalle als ein zentraler Bestandteil des Bildungs- und Markthallencampus konzipiert ist, gibt es mehrere Punkte, die einer kritischen Betrachtung bedürfen:
    Die Frage der Wirtschaftlichkeit bleibt offen. Die prognostizierten Einnahmen müssen realistisch eingeschätzt werden, insbesondere in Anbetracht der hohen Betriebskosten, die möglicherweise nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können. Dies könnte zu einem jährlichen Zuschussbedarf führen, der die städtischen Finanzen belasten würde.
    Die Integration der Markthalle in das städtische Umfeld muss sorgfältig geplant werden. Fehlende Parkmöglichkeiten könnten die Attraktivität der Markthalle beeinträchtigen und dazu führen, dass weniger Besucher kommen.
    Darüber hinaus könnte die Abhängigkeit von externen Betreibern, wie im Konzept angedacht, zu einer unzureichenden Kontrolle über die Qualität und das Angebot der Markthalle führen. Es ist wichtig, dass die Stadt Leipzig die Standards und die Art der angebotenen Waren und Dienstleistungen festlegen kann.
    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Markthalle zwar Potenzial hat, aber auch mit Herausforderungen konfrontiert ist, die ernsthaft angegangen werden müssen. Eine transparente Planung und eine klare Strategie sind unerlässlich, um die Markthalle zu einem Erfolg zu machen.
    Wir werden deshalb dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich zustimmen, der mit einer offenen Formulierung zur Fläche mehr Spielraum für alle Beteiligten ermöglicht.
  2. Projektsteuerung:
    Die Entscheidung, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) als Projektsteuerer zu benennen, wirft Fragen auf. Als städtisches Unternehmen könnte es zu Interessenkonflikten kommen, insbesondere wenn es um die Priorisierung von Bauvorhaben und Ressourcenverteilung geht.
    Es ist unklar, ob die LWB über die erforderliche Expertise und Erfahrung verfügt, um ein so komplexes und vielschichtiges Projekt wie den Bildungs- und Markthallencampus erfolgreich zu steuern. Der Umgang mit verschiedenen Institutionen und die Koordination unterschiedlicher Nutzungen erfordern spezifische Kenntnisse, die möglicherweise nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind.
    Die Auswahl des Projektsteuerers sollte transparenter gestaltet werden. Wir hätten uns gewünscht, dass in den zuständigen Fachausschüssen die Ergebnisse der Potentialanalyse der bbvl diskutiert worden wären.
    Als Aufsichtsrätin der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft möchte ich gern im Vorfeld einer solchen Grundsatzentscheidung im Gremium diskutieren, ob die Gesellschaft in der Lage ist, ein solches Projekt zu stemmen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Leipzigerinnen und Leipziger ist die Hauptaufgabe der LWB. Mit den neuen Eigentümerzielen haben wir der LWB ambitionierte Ziele gesetzt. Diese gilt es umzusetzen.
    Insgesamt ist es entscheidend, dass die Auswahl des Projektsteuerers mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Bildungs- und Markthallencampus erfolgreich realisiert wird und den Bedürfnissen der Stadt und ihrer Bürger gerecht wird.
    Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister. Bitte nehmen Sie die Kritik ernst und prüfen Sie Alternativen.
    Zum Änderungsantrag der CDU – Verkauf der derzeit durch die Volkshochschule und Musikschule genutzten Gebäude – schlagen wir mit einem weiteren Änderungsantrag eine Alternative vor. Wir sollten uns verschiedene Optionen offenhalten. Verkauf ist eine Lösung, Verpachtung und Ansiedlung von Unternehmen eine andere. Somit bitte ich um Unterstützung unseres Änderungsantrags.
    Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dieses Vorhaben mit der nötigen Sorgfalt und Weitsicht angehen. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass der Bildungs- und Markthallencampus den hohen Erwartungen gerecht wird und einen positiven Beitrag zur Entwicklung unserer Stadt leistet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Kultur

Umsetzung Konzept Erinnerungskultur

Beschlussvorschlag:

Zur Umsetzung für das Konzept Erinnerungskultur werden ab 2025 jährlich jeweils 250.000 € zur Verfügung gestellt. Teile des Budgets sind auch für die Projekte Capa-Haus, Alter Israelitischer Friedhof und Sporthistorische Route eingeplant.

Begründung:

Das Konzept Erinnerungskultur und dessen Umsetzung ist bereits gut angelaufen und soll zwingend fortgesetzt werden, um die demokratische und zivilgesellschaftliche Teilhabe zu fördern und den Erinnerungskanon unserer Stadt zu erweitern. Die in den Haushaltsplan eingestellten Summen reichen hierbei nicht dafür aus, neben den fest Projekten auch neue Themen zu bearbeiten. Die Summe von 250.000 € entspricht im Wesentlichen dem Betrag, der im Haushalt 2023/2024 zur Verfügung stand.

Weiterführung der Provenienzforschung im Stadtgeschichtlichen Museum

Beschlussvorschlag:

Die Stelle der Provenienzforschung wird ordentlich in den Stellenplan des Stadtgeschichtlichen Museums mit einem Stellenumfang von 1,0 VzÄ zum 01.01.2026 eingeordnet.

Begründung:

Die Stelle hat sich als gewinnbringend im Stadtgeschichtlichen Museum ergeben und war bisher über Projektmittel abgesichert. Eine Verstetigung ist auch mit Blick auf die Umsetzung des Erinnerungspolitischen Konzeptes sinnvoll. 

Basisförderung umsetzen – Wir stärken die kulturelle Infrastruktur

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig bekennt sich zu ihrer überarbeiteten Förderrichtlinie im Bereich der Kulturförderung und stellt ab 2026 jährlich 800.000 € für die Einführung der Basisförderung ein.

Begründung:

Nach einem langen Beteiligungsprozess hat der Stadtrat die Förderrichtlinie im Kulturbereich angepasst und dabei das neue Förderinstrument, die Basisförderung, geschaffen. Diese ermöglicht Vereinen und Verbänden im Bereich der Kultur verlässlich ihre Strukturen zu entwickeln und unterstützt bei der Professionalisierung der Kulturvereine. Sie ermöglicht in diesen unsicheren Zeiten, dass Kulturakteure vor Ort ihre Arbeit aufrechterhalten können und weiter Ankerpunkte im Stadtquartier und insgesamt in der Gesellschaft sein können. Zudem werden dadurch sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen – ein weiteres Ziel einer gesunden Stadtentwicklung.

Ausstattung Erich-Zeigner-Haus sicherstellen

Beschlussvorschlag:

Das Erich-Zeigner-Haus e.V. erhält 2025 eine einmalige Förderung von 40.000 € zur Einrichtung bzw. Ausstattung der Ausstellungsräume.

Begründung:

Das Zeigner-Haus wird aktuell saniert, die genannten Mittel zur Einrichtung der Ausstellungsräume wurden dabei nicht berücksichtigt. Damit die Ausstellung dem sanierten Gebäude entsprechend Anfang 2026 eröffnet werden kann, ist die Bereitstellung der Mittel dringend erforderlich. Darüber hinaus muss sich der Verein auch um die Einwerbung von Drittmitteln bemühen, um einen Eigenanteil bei den Kosten für die Einrichtung bzw. Ausstattung der Ausstellungsräume aufbringen zu können.

Erhalt des Soziokulturellen Zentrums Budde-Haus Leipzig

Beschlussvorschlag:

Für die Maßnahme Budde-Haus werden im Jahr 2025 und 2026 jeweils 300.000 € in den Invest-Haushalt eingestellt.

Begründung:

Das Budde-Haus ist bereits seit Jahren eines der kleineren Investvorhaben im Kulturbereich. Die Summe ist wieder einzustellen und die Planung voranzutreiben. In dieser Stadt sollten wir nicht nur in neue Projekte investieren, sondern auch unsere bestehenden Objekte ertüchtigen, insbesondere wenn es sich um solche vergleichsweise kleinen Maßnahmen handelt.

Umwelt | Klima | Ordnung

Sanierung Elsterradweg

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung des Elsterradweges im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg und Teilungswehr Großzschocher werden im Haushalt für 2025 25.000 € und für 2026 315.000 € eingestellt.

Begründung:

Die Beschlussvorlage – VII-DS-06606 – Bau- und Finanzierungsbeschluss Ausbau des Elsterradweges zwischen Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher, Bestätigung nach §79 (1) SächsGemO wurde im Februar 2023 in der DB OBM bestätigt. Aktuell ist die Maßnahme ausgesetzt und es sind keine Mittel im Doppel-Haushalt 2025/26 dafür eingestellt.
Die Maßnahme beinhaltet eine hochfrequentierte Radwegeverbindung, die zeitnah realisiert werden soll.

Ausstattung Bauhöfe

Beschlussvorschlag:

Für die Ausstattung der Bauhöfe des Eigenbetriebes Stadtreinigung werden zusätzliche Mittel in den Doppel-Haushalt 2025/26 eingestellt.
2025: 125.000 € zusätzlich und 2026: 250.000 € zusätzlich

Begründung:

Die Bauhöfe haben sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in den ihnen zugeordneten, eingemeindeten Ortsteilen zu erhalten und zu verbessern. Als Dienstleister für verschiedene Ämter übernehmen sie im Wesentlichen Aufgaben der Grünpflege und der Verkehrssicherheit in einzelnen Ortschaften der Stadt Leipzig.
Die Bauhöfe kümmern sich um rund 900.000 m² Grünanlagen und 740.000 m² Straßenbegleitgrün, rund 17.000 Bäume, 63 Spielplätze und rund 350 Papierkörbe.
Für Kleinstaufträge soll den Ortsvorstehern ein kleines Budget zur Verfügung gestellt werden.

Fockeberg

Beschlussvorschlag:

Für die Aufwertung des Fockebergs werden 50.000 € in den Haushalt 2026 eingestellt und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 220.000 € für den Haushalt 2027 vorgemerkt.

Begründung:

Im Februar 2021 wurde der Antrag „VII-A-01895 Erhalt und Aufwertung des Fockebergs“ im Sinne des Verwaltungsstandpunkts beschlossen. Ziel war es, bis zum 4. Quartal 2021 im Eingangsbereich zum Fockeberg Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine neue Sitzgelegenheit an der Auffahrt zu installieren, die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten freizuhalten sowie die bereits vorhandenen Sitzgelegenheiten zu reparieren. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung ebenfalls bis zum 4. Quartal 2021, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Konzept zu Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.
Im November 2021 wurde von den ganzen Punkten zunächst die Sitzbank umgesetzt und mittlerweile sind auch die Sichtfenster freigeschnitten worden. Allerdings sind die auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten bislang nicht erneuert worden und auch zum Bürgerbeteiligungsverfahren gab es auf unsere Anfragen vom Oktober 2023 und Mai 2024 die Information, dass ein Planungsbüro beauftragt werden soll, seine Konzeptidee in einem Beteiligungsprozess vorzustellen und zu erörtern.

Instandhaltung und Sanierung von Spielplätzen und Streetworkout

Beschlussvorschlag:

Für die Unterhaltung sowie den Neubau/Ersatzneubau von öffentlichen Kinderspielplätzen werden für das Haushaltsjahr 2025 500.000 € zusätzlich und für das Haushaltsjahr 2026 500.000 € zusätzlich eingestellt.
Die Mittel können auch für Maßnahmen in Kombination mit weiteren Bewegungsparcours/Streetworkout verwendet werden. Eine Maßnahme, die mit den zusätzlichen Mitteln finanziert werden soll, ist der Asphalt-Pumptrack mit Halfpipe im Stadtbezirk Nord, welche aktuell ausgesetzt ist, aber entsprechende Planungen vorliegen.

Begründung

Im Haushalt stehen aktuell für beide HH-Jahre zwei Millionen Euro für das Reparieren und Bauen von öffentlichen Spielplätzen zur Verfügung. Im Sinne einer familienfreundlichen Stadt sollen zusätzliche Mittel für Kinderspielplätze nach Möglichkeit in Kombination mit weiteren Bewegungsparcours/Streetworkout in o.g. Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Lichtkonzept in Parks und Grünanlagen

Beschlussvorschlag:

Für moderne Lichtkonzepte in Parks und Grünanlagen, die Tier- und Naturschutz berücksichtigen, werden jeweils 100.000 € in die Haushalte 2025 und 2026 eingestellt. Diese Mittel sind für Pilotmaßnahmen im Friedenspark und Palmengarten zu verwenden.

Begründung:

Der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig wurde im Juni 2020 im Rat bestätigt. Außerdem wurde im Jahr 2020 der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie im Friedenspark, Palmengarten und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann.
Neben dem Friedenspark und dem Palmengarten gibt es in Leipzig noch weitere Parkanlagen, zum Beispiel im Rosental, in denen eine Beleuchtung das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung erhöhen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen stärken kann. Laut den aktuellen kommunalen Bürgerumfragen ist das Thema Sicherheit eines der wichtigsten Themen. Die Aspekte Lichtverschmutzung und Schutz von Lebensräumen für Tiere sollen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.

Trinkbrunnen für Leipzig

Beschlussvorschlag:

In den Doppelhaushalt 2025/26 werden für beide Jahre jeweils 50.000 € für die Errichtung von neuen Trinkbrunnen in Leipzig eingestellt.

Begründung:

Gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Nationalen Wasserstrategie sind Kommunen verpflichtet, ihre Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen. In Leipzig soll es mit den Mitteln ermöglicht werden, dass auch weiterhin mindestens zwei neue Trinkbrunnen pro Jahr in Zusammenarbeit mit den Wasserwerken errichtet werden.

Baumpflanzungen

Beschlussvorschlag:

Für notwendige (Ersatz)pflanzungen von Bäumen werden pro Jahr 300.000 € in den Dopppelhaushalt 2025/26 zusätzlich eingestellt.

Begründung:

Der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig sieht eine verstärkte Begrünung von Straßenraum und Straßenrand vor. Dazu sollen jährlich 1000 Baumpflanzungen vorgenommen werden. Mit Hilfe dieses Antrages soll diesem Ziel zumindest ein gutes Stück entsprochen werden. Mit den Geldern könnten ca. 200 neue Bäume angeschafft werden.

Gerätehäuser Freiwillige Feuerwehren

Beschlussvorschlag:

Im Bereich der Branddirektion werden für die Planung, Bau bzw. Sanierung folgender Gerätehäuser der freiwilligen Feuerwehren folgende Mittel im Investitionshaushalt 2025/26 eingestellt:

  • Komplettsanierung FF Süd Schenkendorfstr.
    2025: 50.000 €; 2026: 307.000 €
  • Neubau Gerätehaus FF Südwest
    2025: 50.000 €; 2026: 50.000 €
  • Neubau Gerätehaus FF Rückmarsdorf
    2025: 50.000 €; 2026: 130.000 €

Die Maßnahmen sind durch Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre abzusichern und Fördermittel einzuwerben.

Begründung:

Die freiwilligen Feuerwehren ergänzen die Arbeit der Leipziger Berufsfeuerwehr. Die drei Gerätehäuser in Süd, Südwest und Rückmarsdorf sind in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Daher muss die Planung in den Haushaltsjahren 2025/26 begonnen und für die Folgejahre abgesichert werden.

Freiwillige Feuerwehren – Dynamisierung Ehrenamtspauschale

Beschlussvorschlag:

In den Doppel-Haushalt 2025/26 werden für jedes Haushaltsjahr jeweils 2.500 € zusätzlich eingestellt, um die Ehrenamtspauschale für die freiwilligen Feuerwehren zu dynamisieren.

Begründung:

Die Freiwillige Feuerwehr hat in Leipzig einen festen Platz neben der Berufsfeuerwehr und arbeitet Aufgaben mit ihr zusammen oder oftmals auch eigenständig ab. An vielen Standorten sind Spezialaufgaben angesiedelt, die die Mitglieder den Berufskollegen ebenbürtig erledigen. So finden sich viele Mitglieder in Einheiten des Katastrophenschutzes, der ABC-Abwehr, der Wasserrettung und in der Führungsstruktur der Branddirektion Leipzig wieder. In den Ortsteilen prägen die Freiwilligen Feuerwehren auch das Gemeinschaftsleben und führen die ein oder andere Veranstaltung durch. Um die ehrenamtliche Tätigkeit angemessen attraktiv zu gestalten, soll die Ehrenamtspauschale dynamisiert werden.

Sport

Förderung Sportvereine

Beschlussvorschlag:

Um die Förderung für Sportvereine von 20 auf 30 Euro/Mitglied erhöhen zu können, werden jeweils 1.050.000 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 eingestellt.

Begründung:

Seit über zehn Jahren liegt die Förderung des Sportamts für Sportvereine für ihre Mitglieder konstant bei 20 Euro. Es ist angebracht, den Inflationsausgleich nachzuholen und die inflationsbedingten Mehrkosten mit einer höheren Fördersumme zu kompensieren. Mit diesen Mitteln wird nicht nur der Breitensport, sondern auch der Spitzensport gefördert. Es werden u.a. Ehrenamtspauschalen, Trainer oder Fahrtkostenzuschüsse zu Wettkämpfen finanziert.

Aktuell haben die Sportvereine in Leipzig ca. 105.000 Mitglieder.

Planungsmittel für Schwimmhalle im Leipziger Süden

Beschlussvorschlag:

Für den Bau einer neuen Schwimmhalle im Leipziger Süden werden in den Haushalt für 2026 3.000.000 € als Planungsmittel eingestellt.

Begründung:

Sowohl im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK), wie auch im aktuellen Sportprogramm ist ein weiterer Schwimmhallenneubau im Stadtbezirk Süd bis 2024 konzipiert. Damit sollen die weiter wachsenden Bedarfe an Schwimmzeiten und – flächen abgedeckt werden, insbesondere im Leipziger Süden, da hier durch die geschlossene Schwimmhalle Süd in Connewitz eine besonders große Lücke gerissen wurde.
Die Stadtverwaltung Leipzig hat im April 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie der Sportbäder Leipzig GmbH unterzeichnet. Diese Absichtserklärung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss VII-A-00747 Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau durch den Geschäftsführer der Sportbäder Leipzig GmbH und zeitgleich im Fachausschuss Sport durch Herrn Bürgermeister Rosenthal vorgestellt und erläutert. Demnach soll auf dem Gelände des neuen Heizkraftwerkes Leipzig-Süd (Bornaische Str.) der Stadtwerke Leipzig GmbH eine Schwimmhalle gebaut werden.
Zudem hat die Stadtverwaltung zuletzt mehrfach zugesichert und der Stadtrat hat entsprechend beschlossen, in den Planungen in 2026 die Leistungsphase 3 zu erreichen.

Sportanlage Lößnig

Beschlussvorschlag:

In den Haushalt werden für das Jahr 2026 200.000 € für Planungsmittel für die Sportanlage Lößnig eingestellt.

Begründung:

Die Sportanlage in Lößnig ist Bestandteil des Sportprogramms 2024. Die Sportanlage ist eine der wenigen Anlagen in Leipzig, die öffentlich nutzbar ist. Die Einstellung von Planungsmitteln ist Voraussetzung für eine Sanierung.

Planungsmittel Turnerhalle Leplaystraße

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung der Turnerhalle Leplaystraße sollen Planungsmittel in den Doppel-Haushalt für das HH-Jahr 2026 in Höhe von 1 Million Euro eingestellt werden.

Begründung

Die Turnerhalle ist die einzige noch nicht sanierte Halle im Sportkomplex Leplaystraße. Ihre Sanierung ist Bestandteil des Sportprogramms 2024. Damit die notwendige Sanierung beginnen kann, sollen Planungsmittel in den Haushalt in o.g. Höhe eingestellt werden.

Haus des Sports

Beschlussvorschlag:

In den Haushalt für das Jahr 2026 werden 750.000 € für Planungsmittel für ein Haus des Sports eingestellt.

Begründung:

Perspektivisch müssen die Vereine und die Stadtverwaltung das Hauptgebäude des Zentralstadions verlassen. Auf dem Gelände des Olympiastützpunktes gibt es ein Objekt, welches die Vereine und Verbände mindestens teilweise beherbergen kann und aktuell nur zum Teil genutzt wird. Um das Objekt sanieren zu können, sind Planungsmittel in den Haushalt einzustellen.

Stadtentwicklung & Bau

Flächendeckendes Fahrradverleihsystem für Leipzig

Beschlussvorschlag:

Für den Ausbau eines flächendeckenden Mietfahrradverleihsystems und den Ausbau des beschlossenen Lastenradverleihsystems und die Umsetzung der beschlossenen Ausschreibungen werden im Doppelhaushalt für 2026 500.000 € eingeplant.

Begründung:

Der Leipziger Stadtrat hat am 19.9.2024 den Änderungsantrag VII-A-09766-ÄA-03 der CDU-Fraktion beschlossen. „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis spätestens im 2. Quartal 2025 ein Mietfahrradangebot flächendeckend, auch in den Randbezirken der Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf eines Ausschreibungstextes wird dem Stadtrat, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten als Informationsvorlage im I. Quartal 2025 zur Kenntnis gegeben.“
Auch die Verwaltung schlug im zugehörigen Verwaltungsstandpunkt vor: „1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein flächendeckendes stadtweites Fahrradverleihsystem auszuschreiben.; 2. Die Maßnahme ist zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie zu priorisieren und im Doppelhaushalt 2025/2026 zu planen.“
Im zur Beschlussfassung anstehenden Doppelhaushalt 2025/2026 sind bisher keine Mittel für die Umsetzung dieses beschlossenen CDU-Antrages eingeplant.
Darüber hinaus hat der Stadtrat bereits am 13.10.22 im Rahmen des EKSP beschlossen, dass die „…stadtweite Etablierung des bislang in einem Pilotprojekt getesteten Verleihsystems für Lastenräder Berücksichtigung finden.“ soll.
Eine Ausschreibung für die Fortführung eines stadtweiten Lastenradverleihsystem wurde dem Stadtrat bislang noch nicht vorgelegt.
Auch wenn Ergebnisse der beauftragten Ausschreibungen noch nicht vorliegen, geben ähnliche Verleihsysteme Anhaltspunkte für zu erwartende Kosten. So investieren vergleichbare große Städte, die über ein funktionierendes flächendeckendes Radverleihsystem verfügen, strukturell in diese Infrastrukturangebote. So hat z.B. Dresden, das über das derzeit erfolgreichste deutsche Radverleihsystem mit aktuell 1.775 Rädern verfügt (Quelle: Studie von CYCLING INDUSTRIES EUROPE: https://cyclingindustries.com/news/details/the-2024-edition-of-cies-bike-sharing-in-148-cities-report) einen jährlichen Zuschussbedarf von über 500.000 €, um vor allem auch dünner besiedelte suburbane Gebiete flächendeckend bedienen zu können.
https://www.dnn.de/lokales/dresden/dresden-ueberholt-leipzig-beim-carsharing-und-mobi-bike-waechst-weiter-2CZYMHNWUZB4BDLR76TCGWJRMU.html
https://www.dnn.de/lokales/dresden/mobi-bike-dresden-beste-deutsche-bikesharing-stadt-T6UU5GHW25GSRENCYD3W76IGXA.html

Unterstützung Ankaufprogramm Wohnungen

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz „Mieter kaufen ihr Haus“ im Ergebnishaushalt des AWS soll für beide Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 100.000 € erhöht werden.

Begründung:

Aktuell sind für den Haushaltsansatz „Mieter kaufen ihr Haus“ im Ergebnishaushalt des AWS jeweils 300.000 € für 2025 und 2026 im Haushalt eingestellt. Mit den Geldern werden Mietergemeinschaften beim Ankauf von zumeist 25-jährigen Belegungsbindungen in dann selbstverwalteten Wohnungen/Häusern unterstützt. Um hier einen größeren Spielraum zu bekommen, soll der HH-Ansatz entsprechend erhöht werden.

Gehwegsanierung / Erhöhung Schulwegsicherheit

Beschlussvorschlag:

Für die Planung und Umsetzung des Sanierungsprogramms für Gehwege werden zusätzlich 3.000.000 € im Haushalt 2025/26 bereitgestellt. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen insbesondere Gehwegnasen abgesenkt werden, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt wie folgt: 2025: 1.000.000 € und 2026: 2.000.000 €

Begründung:

In Umsetzung des EKSP 2030 soll für die Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) o.g. Mittelerhöhung auch im Haushalt verankert werden.
Damit der Zustand von Gehwegen als Teil der nachhaltigen und barrierefreien Mobilität unabhängig ist von Nachfragedynamiken und Aufwertungspotentialen bestimmter Quartiere, möchten wir die Sanierung von Gehwegen noch mehr als bisher vorantreiben. Mit dem Gehwegesanierungsprogramm sichert die Stadt Leipzig langfristig den Handlungsschwerpunkt “Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur”.

Soziales | Gesundheit | Vielfalt

Stellen Eingliederungshilfe und wirtschaftliche Sozialhilfe

Beschlussvorschlag:

Dem Bereich wirtschaftliche Sozialhilfe und Eingliederungshilfe werden jeweils 2 Stellen ab 2025 zur Verfügung gestellt. Die Stellen sind zusätzlich zu den Stellen aus der Stellenumlenkung einzustellen.
Im Rahmen der Aufgabenkritik und Digitalisierungsoffensive des Amtes für Digitalisierung und Organisation wird ein Massenverfahren für den Doppelhaushalt priorisiert mit dem Ziel, den workflow zu straffen.

Begründung:

Die Organisationsuntersuchungen im Sozialamt haben insbesondere in diesen Bereichen Stellenbedarfe deutlich gemacht. Zudem handelt es sich um die Erfüllung von Pflichtaufgaben. Die derzeitige personelle Ausstattung führt zu einem enormen Rückstau an Anträgen und erfordert Handlungsbedarf.

Frauen für Frauen e.V. Leipzig – mehr Personal für erhöhten Beratungsbedarf

Beschlussvorschlag:

Für den Verein Frauen für Frauen e.V. Leipzig werden im Haushaltsjahr 2025 30.000 € und im Haushaltsjahr 2026 60.000 € eingestellt, um den gestiegenen Beratungsbedarf annähernd abdecken zu können.

Begründung:

Frauen für Frauen e.V. Leipzig bieten mit ihrer Koordinierung- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene. Außerdem beraten sie Betroffene von sexualisierter Gewalt. Die Deliktzahlen im Bereich häuslicher und auch sexualisierter Gewalt sind in den vergangenen Jahren in Leipzig stark angestiegen. Entsprechend haben sich die Bedarfe in diesem Bereich vergrößert, so dass es mehr Personal für die Beratungsstellen bedarf. Mit finanziellen Mitteln für eine zusätzliche Mitarbeiterstelle in der Beratung möchten wir auch im Wissen um die angespannte Haushaltslage dennoch versuchen, die aktuell unbefriedigende Versorgungslage zumindest ein Stück weit zu verbessern.

Bellis e.V. – Mehr Beratungsbedarf, mehr Personal

Beschlussvorschlag:

Für den Verein Bellis e.V. werden im Haushaltsjahr 2025 30.000 € und im Haushaltsjahr 2026 60.000 € eingestellt, um den gestiegenen Beratungsbedarf abdecken zu können.

Begründung:

Bellis e.V. Leipzig bietet erwachsenen Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie begleitenden Bezugspersonen und Fachkräften Unterstützung an. Die Bedarfe in der Stadt Leipzig sind im vergangenen Jahr in diesen Bereichen erneut gestiegen, so dass es mehr Mitarbeiter/innen braucht, um die Bedarfe zu decken. Trotz angespannter Haushaltslage muss den Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt geholfen und Beratung ermöglicht werden.

Fortbestand Räumlichkeiten Mosaik Leipzig e.V.

Beschlussvorschlag:

Um den Fortbestand des Mosaik Leipzig e.V. zu gewährleisten, werden dem Verein im Jahr 2025 30.000 € zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Mit der genannten Summe soll die Lücke geschlossen werden, die sich aus der sich anschließenden bewilligten Förderung des Landes ergibt. Dadurch wird der Fortbestand des Vereins gesichert, hier vor allem die Finanzierung der Büroräume.
Der Verein Mosaik Leipzig e.V. leistet eine unerlässliche Arbeit im Bereich psychosoziale Beratung von Migrant*innen, deren Fortführung dringend gewährleistet sein muss.

Schule | Bildung | Demokratie

Baulicher Unterhalt Mensen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Jahr 2030 pro Jahr 250.000 € für den baulichen Unterhalt von Mensen vorzuhalten. Diese Mittel werden zusätzlich zum baulichen Unterhalt Schulen für die Sanierungsmaßnahmen in Mensen eingestellt. Davon sollen mindestens folgende Mensen profitieren:

  • Neue Nikolaischule
  • Geschwister-Scholl-Schule
  • Joachim-Ringelnatz-Schule
  • Robert-Schumann-Schule
  • Friedrich-Schiller-Schule

Ziel ist es, die Zeit bis zur vollständigen Sanierung des gesamten Schulgebäudes bestmöglich zu überbrücken.

Begründung:

Die Anfragen der SPD-Fraktion „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333) sowie „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen verbessern“ (VII-F-10332) ergab, dass einige der Leipziger Schulen Mensen vorhalten, die für die Anzahl der Schüler und Schülerinnen zu wenig Platz bieten.
Besonders gravierend ist dies bei den o. g. Schulen, bei denen mitunter auch bauliche Mängel hinzukommen. Die o.g. Schulen sind in der Schulbaustrategie aber erst nach 2030 vorgesehen.
Dazu hatte die SPD-Fraktion bereits den Antrag „Sanierung verschiedener Schulmensen“ (VIII-A-00038) eingereicht, der den OBM beauftragt, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die o.g. Mensen zu sanieren sowie zu prüfen, welche weiteren Mensen ähnliche Problemlagen aufweisen und ggf. in die Maßnahmen mit einbezogen werden müssen.
Eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre ist eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, gerade auch, weil die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen immer länger werden. Deshalb muss bei den o. g. Schulen eine zeitnahe Sanierung der Mensen bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes erfolgen.

Mehr Personal für Pflegekinderdienst (ASD)

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Pflegekinderdienst der Stadt Leipzig je 1 VzÄ für 2025 (ab Juli 30.000 €) für 2026 (120.000 €) unbefristet einzustellen.

Begründung:

Der Pflegekinderdienst betreut Pflegefamilien, also Pflegeeltern und Pflegekinder gleichermaßen. Idealerweise berät der Pflegekinderdienst die Familien kontinuierlich, um möglichen Krisen präventiv vorzubeugen. Das ist möglich bei einer Fallzahlbelastung von 1: 25 bis 1:30.
Die Fallzahlbelastung liegt derzeit bei durchschnittlich 1:40. Das heißt, dass die Mitarbeiter/innen des Pflegekinderdienstes oft erst bei akut auftretenden Krisen helfen können, weil sie keine Zeit für eine kontinuierliche präventive Arbeit in den Pflegefamilien haben.
Pflegefamilien leisten einen unersetzlichen Beitrag für die Stadt Leipzig, sowohl im sozialen Bereich (Pflege von Kindern, die kein stabiles Elternhaus haben) als auch im finanziellen Bereich.
Ein Platz für ein Kind/einen Jugendlichen in einer HzE-Einrichtung kostet die Stadt 84.000 €. In einer Pflegefamilie kostet die Unterbringung des Kindes/Jugendlichen 14.700 €. Auch deshalb muss das System Pflegefamilie (und damit auch der Pflegekinderdienst) von der Stadt Leipzig bestmöglich unterstützt werden.

Pflegefamilien stärken

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2025 folgende Konzepte vorzulegen, die im Haushaltsjahr 2026 wirksam werden sollen:

  • Für eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pflegefamilien – damit mehr Familien den Schritt wagen, ein Pflegekind aufzunehmen und damit auch das System Pflegefamilie in der Öffentlichkeit einen höheren Stellenwert erhält. Im Konzept muss die Aufstockung finanzieller Mittel des Pflegekinderdienstes um 10.000 € (ab 2026) sowie 0,5 VzÄ (30.000 € ab 2026) für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit festgeschrieben werden.
  • Für Pflegeeltern, die sich fachspezifisch weiterbilden müssen und wollen. Das Konzept sollte hier ein festes Budget festlegen, dass z.B. in Form von Bildungsgutscheinen an Pflegeeltern ausgegeben werden kann. Ebenso sollte es den Pflegeeltern das Recht einräumen, sich selbstständig ein adäquates Beratungsangebot auszusuchen. Der Bildungsgutschein soll auch als Nachsorgeangebot für Pflegeeltern gelten, die ihr Pflegekind aufgrund äußerer Umstände wieder aus der Familie nehmen lassen müssen. (Jährliches Budget ab 2026: 5.000€) Der Bedarf soll Ende 2026 evaluiert werden.
  • Für die fachliche Begleitung von leiblichen Geschwisterkindern, die mit dem Pflegekind zusammen aufwachsen. Das Konzept sollte eine Angebotsentwicklung festschreiben, die nach einer Durchführungsdauer von zwei Jahren evaluiert wird. (Jährliches Budget ab 2026: 5.000€)


Begründungen:

Zu I:
Pflegefamilien leisten eine unersetzliche Arbeit für die Stadt Leipzig. Jedes Kind, das in einer Pflegefamilie aufwächst, hat höhere Chancen auf eine stabile Zukunft. Zudem ist eine stationäre Unterbringung von Kindern um ein Vielfaches kostenintensiver. Ein Platz für ein Kind/einen Jugendlichen in einer HzE-Einrichtung kostet die Stadt 84.000 €. In einer Pflegefamilie kostet die Unterbringung des Kindes/Jugendlichen 14.700 €. Aus diesen zwei entscheidenden Gründen muss die Stadt in die Öffentlichkeitsarbeit des Pflegekinderdienstes investieren.

Zu II:
Pflegeeltern sind aufgrund der Fürsorge für ihre Pflegekinder vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Deshalb brauchen sie auch kurzfristige Angebote, wenn sie Beratungsbedarf haben. Zugleich sind Erziehungsberatungsstellen permanent überlastet, so dass kurzfristige Anfragen nicht bearbeitet werden können. Auch von städtischer Seite (ASD, Pflegekinderdienst) kann aufgrund der Fallzahlbelastung ein frühzeitiger Hilfebedarf nicht schnell genug bearbeitet werden, da Familien in akuten Krisensituationen verständlicherweise Vorrang haben. Das System Pflegefamilie muss funktionieren, deshalb sollte diese wichtige präventive Maßnahme unterstützend angeboten werden.
Ebenso kann es für Pflegeeltern sehr belastend sein, wenn sie ein Pflegekind jahrelang betreut haben und das Kind aufgrund äußerer Umstände die Pflegefamilie verlassen muss. Hier sollte eine gute Nachbetreuung für Pflegeeltern gegeben sein.

Zu III:
Entscheiden sich Eltern für die Aufnahme von einem oder mehreren Pflegekindern, ist das auch eine Herausforderung für die leiblichen Kinder. Damit die leiblichen Kinder gut begleitet werden, sollte die Stadt Leipzig ein Angebot (in Form eines Workshops o.ä.) schaffen, indem diese Kinder gestärkt und ermutigt werden, ihre Rolle als „Pflegegeschwister“ gut und gewinnbringend wahrnehmen und umsetzen zu können.

Mehr Personal für den Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule

Beschlussvorschlag:

Zur zügigen Bearbeitung der außerordentlich hohen Fallzahlen sowie zur Bedarfsprüfung der Anträge im Bereich “Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule” gemäß §35a SGB VIII im ASD werden im Haushaltsjahr 2025 (30.000 € ab Juli) und im Haushaltsjahr 2026 je 1 VZÄ unbefristet eingestellt (120.000 € für beide Stellen).

Begründung:

Der “Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule” gemäß §35a SGB VIII ist verantwortlich für alle Neuanträge, offene Bedarfsprüfungen und laufende Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung, Hortintegration, Integrationshilfe, Sozialem Training sowie Lerntherapie (Dyskalkulie und LRS).

Die Berichterstattung “Hilfen zur Erziehung” vom 10.11.2024 sowie die Anfrage der SPD Fraktion VIII-F-00393 “Aktueller Arbeitsstand des Fachdienstes Eingliederungshilfe im Kontext Schulen im Allgemeinen Sozialdienst (ASD)” zeigt an, dass die Fallbelastung im Fachdienst Eingliederungshilfe Kontext Schule weit von der maximalen Fallbelastung 1:80 abweicht. 1:113 ist die derzeit geringste Fallbelastung, 1:169 die höchste. Hier muss aus zwei Gründen dringend gegengesteuert werden:

Als Arbeitgeber verpflichtet sich die Stadt Leipzig, eine ausgewogene Work-Life-Balance für ihre Arbeitnehmer/innen sicherzustellen. Bei den o.g. Fallzahlen ist das nicht möglich. Seit 01.01.2024 wurde mit sieben Überlastungsanzeigen im Fachgebiet Wiedereingliederungshilfe im Kontext Schule eine überdurchschnittlich hohe Arbeitsbelastung im Team angezeigt.

Eltern, die einen Antrag auf Schulbegleitung, Hortintegration, Integrationshilfe, Soziales Training oder Lerntherapie (Dyskalkulie und LRS) stellen, müssen ein äußerst anspruchsvolles Antragsverfahren durchlaufen.
Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Teilhabeleistungen gemäß §35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung“ ist die Voraussetzung, dass “die seelische Gesundheit des Kindes bzw. des Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher dessen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist”.

Mehrseitige Fragebögen zur Entwicklung des Kindes, ein fachärztliches Gutachten, ein Gutachten der Schule sowie eine Prüfung durch den Fachdienst (vor Ort in der Schule oder im Gespräch in den Räumen des Fachdienstes) gehören zum Antragsverfahren.
Aufgrund der o.g. hohen Fallzahlbelastung haben die Mitarbeiter/innen kaum Kapazitäten, um den antragstellenden Eltern zeitnah eine Rückmeldung zu geben. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen bedeuten diese Monate einen Zeitraum, in dem sich die “seelische Behinderung” verfestigt und zunehmend zu einer Belastung wird, die Kinder und Jugendliche daran hindert, sich gut zu entwickeln.

Gute Hortbetreuung auch für Kinder an Förderschulen sichern

Beschlussvorschlag:

Um allen Kindern in den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkte Lernen sowie am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung den Zugang zu einer guten Hortbetreuung zu ermöglichen, das pädagogische Fachpersonal in den dortigen Horten/Betreuungsangeboten zu halten und dringend benötigtes neues Personal für diese Einrichtungen zu gewinnen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 geeignete Maßnahmen zu ergreifen:
Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage von monatlich mind. 500 € für die Beschäftigten der Betreuungsangebote zur Absicherung des Personalbedarfs (Personalgewinnung) und Bindung der aktuellen Beschäftigten
Entwicklung einer Personalgewinnungsstrategie für die Beschäftigtengruppe Betreuungsangebote
Priorisierung der Förderzentren bei der Planung von Reparaturen und baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen (z.B. Lärmschutz) sowie Prüfung eines bedarfsorientierten Ausbaus der Reinigung mit dem Ziel der Verbesserung des Aufenthalts der Kinder und der Arbeitsbedingungen des Personals
Prüfung einer Absenkung des Betreuungsschlüssels an den Horten/Betreuungsangeboten der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen (aktuell 1:15) nach dem Vorbild des Hortes/Betreuungsangebots am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (aktuell 1:6)

Begründung:

In den Horten/Betreuungsangeboten der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkte Lernen sowie am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden regulär die Klassen 1 bis 6 betreut. An der Kurt-Biedermann-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, können seit dem Schuljahr 2023/24 nur die Klassenstufen 1 bis 3 betreut werden. Danach müssen die Kinder den Hort verlassen, obwohl sie und ihre Familien in besonderer Weise auf eine qualifizierte Nachmittagsbetreuung angewiesen sind und aufgrund vielfältiger Einschränkungen und sozialer Belastungen davon profitieren würden.
Ursache für diesen unhaltbaren Zustand ist die Tatsache, dass es nicht gelingt, für diese Einrichtung – trotz Dauerausschreibung – Fachpersonal zu gewinnen. Auch an den anderen Horten/Betreuungsangeboten der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkte Lernen ist die Personalsituation angespannt. Dazu tragen u.a. eine schwierige Personalgewinnung, der Weggang von Personal, ein hoher Personalausfall aufgrund physischer und psychischer Belastungen, große Herausforderungen durch Kinder mit multiplen Förderbedarfen. Hinzu kommt, dass die tarifliche Eingruppierung der Erzieher/-innen-Stellen in den Horten/Betreuungsangeboten an Förderschulen (S8b) im Vergleich zu den Fachkräften in den Horten an den Grundschulen keine oder nur eine geringe Besserstellung bedeutet, obwohl Zusatzqualifikationen verlangt werden und der Arbeitsalltag deutlich komplexer und herausfordernder ist.
Deshalb muss die wichtige pädagogische Arbeit in den Betreuungsangeboten dringend attraktiver gemacht und die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen verbessert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von der einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage und eine Personalgewinnungsstrategie über bauliche Verbesserungen bis zur Prüfung einer Anpassung des Betreuungsschlüssels an allen Horten/Betreuungsangeboten an Förderzentren nach dem Vorbild des Hortes/Betreuungsangebots am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.

Fachberatung der kommunalen Horte und Betreuungsangebote an Förderschulen sichern

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung der qualifizierten Fachaufsicht und Fachberatung für die kommunalen Horte und der Betreuungsangebote an Förderschulen / Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. soziale und emotionale Entwicklung im Amt für Schule wird im Stellenplan zusätzlich 1 VzÄ (2025: 30.000€ ab Juli; 2026: 60.000 €) eingerichtet.

Begründung:

Gute pädagogische Arbeit in Horten und in den Betreuungsangeboten in den Förderschulen braucht eine quantitativ ausreichende und fachlich hochwertige Fachaufsicht und Fachberatung. Dies unterstreichen sowohl die Festlegungen des SGB VIII (§ 45, Abs. 3) als auch des Gesetzes über Kindertagesbetreuung in Sachsen (§ 12, Abs. 3).

Die Fachaufsicht und Fachberatung der kommunalen Horte und der Betreuungsangebote an den Förderschulen / Förderzentren ist aktuell unzureichend aufgestellt. Die Stellenbemessung in diesem Bereich ist offensichtlich völlig ungenügend.

Die starke Zunahme an betreuten Kindern und pädagogischen Fachkräften in den städtischen Horten vergangenen Jahren wurde auf der Ebene der Fachaufsicht bzw. Fachberatung überhaupt nicht mit vollzogen. Während sich sowohl die Zahl der betreuten Kinder als auch des pädagogischen Personals mehr als verdoppelt hat, sind die Personalressourcen für Fachaufsicht und Fachberatung nur ganz geringfügig gestiegen bzw. mittlerweile sogar zurückgegangen!


02 / 2008

10 / 2020

08 / 2024
Betreute Kinder in kommunalen Horten und Betreuungsangeboten8.81716.42418.425
Pädgogisches Personal in den Einrichtungen in VzÄ391,28789,125911,48
Fachaufsicht und Fachberatung im Amt für Schule in VzÄ3,755,84,8

Auch in den kommenden Schuljahren wird die Zahl der zu betreuenden Kinder in den Horten sowie das pädagogische Personal weiter zunehmen, bevor mit einer gewissen demografisch bedingten Stagnation zu rechnen ist.

Die Erweiterung des Stellenplans in diesem Bereich um 1 VzÄ versucht diesem krassen Missverhältnis abzuhelfen. Starke Horte brauchen gute und verlässlich erreichbare Fachberatung. Nicht zuletzt in Krisensituationen ist eine fachlich exzellente Begleitung und Beratung unerlässlich.

Deckungsquellen

Hundesteuer konsequent anwenden

Beschlussvorschlag:

Im Bereich Einnahmen Hundesteuer werden im Haushalt 2025/26 jeweils 1,0 Mio. € Mehreinnahmen für beide Haushaltsjahre eingestellt.

Begründung:

Laut schriftlicher Antwort zur Anfrage – VII-F-07964-AW-01 – Kontrolle von Hundemarken geht die Verwaltung statistisch von einer Dunkelziffer von ca. 1/3 unangemeldeter Hunde in der Stadt Leipzig aus. Die Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung (anlassbezogen), sowie mobile Kontrollen des Ordnungsamtes sollen daher intensiviert werden. Der Steuersatz für den 1. Hund beträgt 96 €/Jahr, der Steuersatz für jeden weiteren Hund liegt bei 192 €/Jahr. Die Hundesteuersatzung sollte bis Ende 2023 überarbeitet werden. Aktuell muss jeder Hund, der eine Krankenversicherung haben will, eine Registrierung nachweisen (also Chip plus Registrierung). Das könnte die Stadt auch als Nachweispflicht nutzen.

Verkauf Liegenschaften

Beschlussvorschlag:

Für den Verkauf städtischer Liegenschaften werden 6 Millionen Euro an Einnahmen im Haushalt 2025/26 eingeplant.
HH-Jahr 2025: 1 Mio. €
HH-Jahr 2026: 5 Mio. €

Begründung:

Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Stadt Leipzig beantragen wir, dass auch städtische Liegenschaften, die strategisch nicht benötigt werden, im Einzelfall veräußert werden können. Das städtische Vermögen soll durch diese Einzelverkäufe nicht geschmälert werden, da die Gelder für neue Grundstücke bzw. neue Investitionen verwendet werden sollen.
Ein Objekt für einen Verkaufserlös ist das Stadtbad. In den vergangenen Jahren wurden mehrere ausführliche Studien zur künftigen Nutzung des Stadtbades und den Finanzbedarfen erstellt. Wir denken, es ist jetzt an der Zeit, den Verkauf des Objektes nochmal auszuschreiben. Die Mittel, die mit dem Verkauf eingenommen werden, sollen für energiesparende klimagerechte Schwimmhallen, insbesondere die Schwimmhalle im Leipziger Süden, genutzt werden. Das ehemalige Leipzig Stadtbad ist nach Prüfung für den „Schulsport“ und „Schwimmvereine“ aufgrund der Beckengrößen ungeeignet.

Haushaltsrestmittel konsequent einsetzen

Beschlussvorschlag:

Aus Haushaltsausgaberesten im Investitionshaushalt werden jeweils 10 Millionen Euro durch Umpriorisierung der Projekte in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 eingestellt.

Begründung:

Lobenswert ist der Ansatz des Zero-Based-Budgeting (ZBB) bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2025/26.
Die Zero-Based-Budgeting (ZBB) ist eine Budgetierungstechnik, bei der alle Aufwendungen für eine neue Periode oder ein neues Jahr ab Null gerechtfertigt sein müssen, anstatt mit dem vorherigen Budget zu beginnen und es bei Bedarf anzupassen.
Nichtsdestotrotz werden aufgrund fehlender Fördermittel des Landes und des Bundes, vor allem im Jahr 2025 Mittel frei werden. Diese Mittel sollen dann umpriorisiert werden und für Projekte zur Verfügung stehen, die bis dahin nicht oder
unterfinanziert sind.

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Fortschreibung des Teilhabeplans der Stadt Leipzig Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben zu ergänzen.
  2. Der Arbeitskreis Schule Wirtschaft Leipzig und die Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Förderschulen des Kreiselternrates Formate zu diskutieren und Ideen zu erarbeiten, wie eine berufliche Beratung nicht nur in Werkstatt A oder B, sondern auch Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt (Stichwort: Werker Berufe) beinhalten kann sowie die Möglichkeit von solchen Praktika.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Personen auf „Außenarbeitsplätzen“ gezielt angesprochen und auf geeignete Stellenausschreibungen (im gleichen Tätigkeitsfeld) der Stadtverwaltung oder der Eigenbetriebe hingewiesen werden können.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, für welche Handlungsfelder es möglich ist, einen Inklusionsbetrieb oder Inklusionsabteilungen zu gründen.
  5. Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, sich gegenüber der geschäftsführenden wie auch künftigen Staatsregierung, im SSG und im Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass sich die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen dergestalt weiterentwickeln, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung neben dem Angebot an Beschäftigung auch zu wirklichen Dienstleistern für die Inklusion am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden können. Hier soll auch das Gespräch mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) gesucht werden. Ziel muss dabei auch sein, dass Außenarbeitsplätze in den Werkstätten in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, damit sich der Anteil der Übergänge aus den Behindertenwerkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt erhöht.

Begründung: Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört zum Selbstverständnis solidarischer Gesellschaften. Es gilt der zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: „Nicht über uns ohne uns!“

Die Stadt vergibt Arbeitsaufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Diese sind zuallererst als Eingliederungsmaßnahme in den 1. Arbeitsmarkt vorgesehen.

Diese Werkstätten stehen in der Kritik, da sie weder dem Mindestlohngesetz unterliegen noch den Menschen einen ausreichenden Zugang zum 1. Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Zahl der Menschen, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln, bewegt sich im sehr niedrigen Prozentbereich.

Nach § 5 Werkstättenverordnung (WVO) sind Werkstätten für behinderte Menschen beauftragt, Rehabilitanden bzw. bei ihnen in den Arbeitsbereichen beschäftigte Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Menschen mit Behinderung müssen einerseits unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und individuellen Fähigkeiten gefördert und qualifiziert werden. Darüber hinaus soll der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen ermöglicht werden, so beispielsweise durch eine zeitweise Beschäftigung auf sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätzen [1]. Laut einer Studie (September 2023) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden in Deutschland im Jahr 2019 lediglich 0,35 % der bundesweit etwa 143.000 in WfbM Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Im Vergleichsjahr 2015 lag diese Zahl bei 0,26 % [2]. In Sachsen werden etwa 1.333 von 15.366 Menschen mit Behinderungen, welche im Arbeitsbereich der WfbM tätig sind, auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Betrieben beschäftigt. Im Freistaat gelingt jährlich etwa 15 Personen der Wechsel von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt [3].

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz). Derzeit sind Menschen mit Behinderungen aus WfbM über ausgelagerte Arbeitsplätze oder Außenarbeitsplätze auch bei der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben im Einsatz, wie die Antwort der Verwaltung im Oktober 2023 auf Anfrage der SPD-Fraktion (VII-F-09028-AW-01) ergab.

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz).

Zudem erhielten bei einer Realisierung jene bislang über Außenarbeitsplätze beschäftigte Menschen (im Gegensatz zur Entlohnung in einer WfbM) ein gerechtes Einkommen, das sie von Sozialleistungen unabhängiger werden lässt bzw. ihre eingebrachte Arbeitskraft entsprechend anerkennt und angemessen honoriert.

Auch wenn die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine wertvolle soziale Absicherung bieten, müssen die Menschen eine Chance bekommen, (wieder) auf den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Hier sind sowohl die Stadt Leipzig als größter Arbeitgeber der Region als auch die Werkstätten gefragt, aktiv Möglichkeiten aufzuzeigen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste,

Stadtrat und Stadtverwaltung stehen vor den schwierigsten Haushaltsverhandlungen seit 20 Jahren. 2004 wurde ich erstmals in den Stadtrat gewählt, Leipzig hatte noch ein Haushaltssicherungskonzept. Danach ging es eigentlich nur bergauf und in schwierigen Zeiten, Konjunkturflauten oder Epidemien, halfen Lockerungen und Konjunkturpakete durch Bund und/oder Land.

Wir unterstützen den Kurs der Verwaltungsspitze, die einen Haushalt vorgelegt hat, der Haushaltsansätze zum großen Teil fortschreibt und ohne gravierende Kürzungen bei Vereinen und Verbänden, von Jugend- bis Senioren oder von Sport bis Kultur auskommt. Dies schafft eine gewisse Sicherheit. Ganz anders in Dresden, denn dort wird gekürzt, zum Beispiel in der Schulsozialarbeit um 1,5 Mio. Euro oder der Kultur um 4 Mio. Euro.

Die letzten Tage haben, auch wenn uns allen die Lage bewusst sein sollte, noch einmal gezeigt, wie ernst die Lage ist. Zurückgehende Steuereinnahmen, unklare Situationen über Fördermittel gepaart mit sehr optimistischen Annahmen bzgl. zu erwartenden Sozialausgaben, bei Bedarfsgemeinschaften oder Hilfen zur Erziehung, zwingen uns, den Zeitplan für den Haushalt anzupassen. Allen voran der Leipziger Mittelstand und dessen Gewerbesteuerprognosen bewahrt uns davor, die Reißleine ziehen zu müssen.

Uns diese Zeit zu nehmen ist wichtig. Oberstes Ziel für unsere Fraktion ist ein genehmigungsfähiger Haushalt. Nur dann schaffen wir Sicherheit für die Stadtgesellschaft, für Vereine und Verbände, sowie für Investitionen und damit auch für unsere Unternehmen. Denn ohne genehmigungsfähigen Haushalt droht eine Verwaltung durch die Landesdirektion und dann kommt jede freiwillige Leistung auf den Prüfstand, ohne dass wir Einfluss haben.

Nicht alles, was wünschenswert ist, können wir uns leisten. Das war schon immer so, diesmal aber ganz besonders. Wir setzen daher Schwerpunkte. 

  1. Planungen vorbereiten, um, wenn wieder Fördermittel bereitstehen, diese auch abrufen zu können.
  2. Werte erhalten, indem wir Werteverzehr reduzieren und mit den Aufträgen unsere lokale Wirtschaft stärken.
  3. Investieren, damit Leipzig auch in Zukunft attraktiv für aktuelle und zukünftige Leipzigerinnen und Leipziger  aus nah und fern ist.
  4. Zusammenhalt stärken, indem wir sowohl die urbane Kernstadt, als auch den Stadtrandbereich in den Blick nehmen und die breite Förderung der Vereinslandschaft als Kit für unsere Gesellschaft begreifen.

Wir begrüßen, dass die Investitionsprojekte weiterhin ein Schwerpunkt im Haushalt sind und mit unseren Anträgen noch mehr Gewicht bekommen sollen. Dienen sie doch zum Werterhalt bzw. zur Schaffung von neuen Werten für die Zukunft. Investitionen in Schulen, Kitas, Verkehr, Energie, freiwillige Feuerwehren, Museen, Sport- oder Schwimmhallen holen Fördermittel und damit Wertschöpfung nach Leipzig, stärken die Wirtschaft vor Ort und machen unsere Stadt zukunftsfähig, lebens- und liebenswert.  

Unsere vielfältige Träger- und Vereinslandschaft von Jugend bis Senioren, von Kultur bis Sport, ist der Kit in unserer Gesellschaft. Sie halten die Stadt zusammen, gerade in Zeiten wie diesen. Wir werden viele Wünsche nicht erfüllen können, aber wir müssen einen Blick darauf haben, die vielfältigen Angebote zu erhalten. Was einmal verloren ist, kommt so schnell nicht wieder.

Die Stadt Leipzig hat zuletzt auch wieder Grund und Boden gemehrt. Das ist gut und richtig, dennoch sollten wir auch bereit sein, Immobilien oder Grundstücke zu veräußern oder zu verpachten, wenn diese für uns auch langfristig keine finanzierbare Verwendung ermöglichen, sondern eher Kosten verursachen. Bedingung ist allerdings, dass mit den Erlösen neue langfristige Werte geschaffen werden.

Unser oberstes Ziel bleibt ein genehmigungsfähiger Haushalt, dafür werden wir mit Augenmaß handeln. Im Interesse des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer zukunftsfähigen Entwicklung unserer Stadt. Zukunftsfähig für Menschen, die in unserer Stadt leben und leben wollen und damit verbunden attraktiv für Unternehmen.

Im Jahre 2020 startete die Umsetzung der Integrierten Wasserkonzeption der Stadt Leipzig auf Beschluss des Antrags der SPD- Fraktion, der schon bis zur eigentlichen Umsetzung Jahre gedauert hat.

In einem Ranking des Bundesumweltamtes konnte die Stadt Leipzig mit dieser eingereichten Planung einen beachtlichen vorderen Platz deutschlandweit belegen. 

siehe Integrierte Wasserkonzeption (InWako) für die Stadt Leipzig und die angrenzende Region | Umweltbundesamt

Damit sollten sämtliche Grundlagen für unser gemeinsames Handeln gelegt sein!

Wir fragen an:

1. Wie weit sind die Umsetzungsmaßnahmen der Integrierten Wasserkonzeption (InWako)? 

2. Welche konkreten Maßnahmen sind im HH-Plan der Jahre 2025/26 geplant und finanziell untersetzt, und welche Vorarbeiten und Planungen liegen aktuell vor?

3. Welche konkreten Ergebnisse konnten in den Gesprächen mit den großen Firmen und Gewerbegebieten im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung erzielt werden? 

4. Welche Schwierigkeiten sieht die Stadt bei der Umsetzung der Vorlage?

5. Wie ist die Zusammenarbeit im Rahmen der InWako mit den Umlandkommunen und den beiden Landkreisen gestaltet?

6. In welcher Form sind die Leipziger Wasserwerke in die Umsetzung eingebunden bzw. kann man von der Zusammenarbeit gegenseitig profitieren?

Änderungsantrag 06: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2027 die neue Entgeltordnung für das Naturkundemuseum dem Stadtrat vorzulegen.

Änderungsantrag 08:Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Inbetriebnahme des neuen Naturkundemuseums im Bowlingtreff den bisherigen Standort des Naturkundemuseums in der Lortzingstraße zu verkaufen.

Begründung: Bekanntermaßen möchte das Naturkundemuseum aus seinem alten Standort nicht nur ausziehen, weil die Räumlichkeiten für die Präsentation des Sammlungsbestandes nicht ausreichend sind, sondern auch, weil das Gebäude äußerst sanierungsbedürftig ist.

Deshalb sollte das Gebäude in der Lortzingstraße verkauft werden, um zwangsläufig entstehende Mehrkosten für die Stadt abzuwenden.

Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?
  2. Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?
  3. Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019?