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Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister setzt sich mit dem Eigentümer des ehemaligen Kaufhaus Held (zuvor Kaufhaus Max Sachse, später Firma Hollenkamp & Co.) in der Lützner Straße 45-47/Ecke Merseburger Straße in Verbindung und wirkt darauf hin, dass die Tiefgarage dieses Objektes wieder öffentlich nutzbar gemacht wird. Das Ziel dieser Gespräche ist die Entwicklung einer Quartiersgarage für Leipzig-Altwest zur Reduzierung des Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum. 
  1. Über den Stand der Verhandlungen und ein mögliches Betreiberkonzept wird der Stadtrat spätestens im 2. Quartal 2026 informiert. 
  1. Sollten die Gespräche mit dem Eigentümer scheitern oder nicht zustande kommen, informiert der Oberbürgermeister den Stadtrat bis zum 2. Quartal 2026 über die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt zur Nutzbarmachung des Objektes Kaufhaus Held sowie den allgemeinen kommunalen Handlungsspielraum bei mutmaßlich spekulativem Leerstand von Gewerbeimmobilien. 

Begründung:

Das zweite Kaufhaus Held in Lindenau an der Kreuzung Lützner/Merseburger Straße steht seit vielen Jahren leer. Jegliche Bemühungen aus der Bürgerschaft, dem einstmals prachtvollen Gebäude eine sinnvolle (Zwischen-)Nutzung zu geben, sind bisher am Eigentümer gescheitert. 

Aus dem Protokoll einer Bürgersprechstunde des OBM vom 12.10.20211 geht hervor, dass „derzeit rund 200 Kfz-Stellplätze“ in der Tiefgarage ungenutzt leer stehen. Auch damals wurde angeregt, diese als Quartiersgarage zu reaktivieren, was jedoch nicht weiterverfolgt wurde. Daher möchte die SPD-Fraktion einen neuen Vorstoß wagen und dieses Potential für eine Entlastung des öffentlichen Straßenraums im umliegenden Viertel heben. 

Der Leerstand des alten Kaufhaus Held ist insgesamt sehr bedauerlich. Nicht nur aus historischen Gründen, sondern auch im Sinne der Stadtentwicklung würde eine Wiederbelebung dieses ehemals prestigeträchtigen Ensembles das Viertel bereichern. Wenn es sich bei den oberirdischen Etagen vielleicht auch etwas schwieriger gestaltet, so sollte aber doch wenigstens die Tiefgarage mit vergleichsweise wenig Aufwand wiederhergestellt und nutzbar gemacht werden können. 

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass seitens des Eigentümers überhaupt kein Interesse an einer Entwicklung des Gebäudes im Sinne der Stadtgesellschaft besteht, sollten vorsorglich auch alle Möglichkeiten geprüft werden, die einen weiteren spekulativen Leerstand effektiv unterbinden. Für Wohnungen gibt es mit dem Zweckentfremdungsverbot bereits ein Rechtsmittel dagegen und nicht zuletzt §14 GG Abs. 2 gilt auch für Eigentum von Gewerbeimmobilien uneingeschränkt. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt  

  1. zu prüfen, ob Leipzig als eine der vier geplanten Modellkommunen der ‘Initiative für einen handlungsfähigen Staat’ in Frage kommt.  
  1. den Stadtrat über das Ergebnis und die möglichen Auswirkungen einer Teilnahme als Modellkommune zu unterrichten. 
  1. bei einer positiven Kosten-Nutzen-Abwägung auf die Teilnahme Leipzigs als Modellkommune hinzuwirken. 

Begründung:

Begleitet von einem großen öffentlichen Medieninteresse hat die ‘Initiative für einen handlungsfähigen Staat’ im Juli 2025 ihre Vorschläge für eine umfassende Staatsreform vorgestellt. Viele der darin entwickelten Ideen würden auch in Leipzig das Verwaltungspersonal und die kommunalen Kassen entlasten, das Leben der Bürgerinnen und Bürgern vereinfachen und den so oft beschworenen Bürokratieabbau mit strukturellen Reformen statt stumpfen Stellenstreichungen voranbringen. 

Eine der insgesamt 35 Empfehlungen enthält den Vorschlag, Modellkommunen und -regionen einzurichten, in denen Vorschläge für die Verwaltungsmodernisierung als Ganzes erprobt werden können. Dabei werde laut Presseberichten auch noch eine Kommune in Sachsen gesucht. 

Daher spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, Leipzig dafür ins Spiel zu bringen und idealerweise die bevorstehende Aufgaben- und Strukturkonsolidierung mit genau diesen Reformvorschlägen der ‘Initiative für einen handlungsfähigen Staat’ sinnvoll zu verknüpfen. 

Bereits im November 2023 konnte man einem Artikel der LVZ entnehmen, dass der TV-Club nicht nur Leipzigs beliebtester Club ist, sondern damals auch schon konkrete Gespräche mit der LEVG über einen Umzug „in zwei bis drei Jahren“ in den Kohlrabizirkus führte. Als verkehrstechnisch sehr günstig gelegener, zentraler Standort mit geringer Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft gilt der Kohlrabizirkus als eine wichtige Stätte zum Erhalt und der Entwicklung der Clublandschaft in Leipzig. 

Bis heute gibt es für einen baldigen Umzug des TV-Clubs allerdings wenig Anzeichen, daher fragen wir nach: 

  1. Wie weit sind die Pläne der LEVG mit dem TV-Club zu einem möglichen Umzug vorangeschritten?  
  1. Welche Zeitschiene ist aktuell für einen Umzug realistisch? 
  1. Welche Gründe stehen momentan einer Einigung zwischen LEVG und TV-Club gegebenenfalls noch im Weg? 
  1. Inwieweit kann die Stadtverwaltung durch geeignete Förderinstrumente und weitere Maßnahmen positiv Einfluss auf eine Ansiedlung von Clubspielstätten am Standort Kohlrabizirkus nehmen? 

Schlammiger Radweg

Die Bezeichnung „wassergebunden“ ist missverständlich, da dem Mineralgemisch kein Bindemittel zur Verfestigung beigefügt wird. Der Begriff wassergebunden weist darauf hin, dass zur Herstellung ein Mineralgemisch mit abgestufter Sieblinie verwendet wird, dessen Feinanteile sich durch Einschlämmen mit Wasser an die gröberen Bestandteile anlagern, wodurch eine gewisse Bindungswirkung entsteht und die Decke sich verfestigt. Verwendet wird gebrochenes Natursteinmaterial, da kantige Gesteinskörnung dem Fahrbahnbelag eine festere Struktur gibt. 

Nachteile: Wassergebundene Decken sind anfällig für Erosion in Gefällstrecken, da abfließendes Wasser bei starken Regenfällen die oberste Schicht des Materials fortspült. Dadurch wird der Weg holprig, es bilden sich Rinnen und Schlaglöcher. Insbesondere in ariden Klimazonen bilden sich Waschbrettpisten aus. 

Die Instandhaltung wassergebundener Fahrbahnen ist aufwändiger und besonders nach Schneeräumungen, langanhaltender Feuchtigkeit und Nutzung der Wege durch schwere Forst- und Landwirtschaftsmaschinen erforderlich. 

Fahrzeugverkehr mit mehr als ca. 20 km/h führt auf wassergebundenen Wegen bei Trockenheit zur Staubentwicklung. Der sich unter dem Fahrzeugboden bildende Sog führt zum Austrag von Feinanteilen der oberen Deckschicht durch schnellfahrende Fahrzeuge. Problematisch sind auch die hohen Gewichte moderner landwirtschaftlicher Fahrzeuge, sie begünstigen das Entstehen von Fahrbahnschäden. 

Wir fragen an: 

1. Welche Rolle spielt das sich verändernde Klima für unsere Rad- und Gehwege in dieser Bauweise? 

2. Findet die wasserbindende Wirkung noch in ausreichendem Maße statt besonders bei Neuanlage? 

3. Wie oft werden die Wassergebundenen Decken überprüft und welche Wartungszyklen sind eingeplant im HH und beim Personal? 

4. Führt es zu besonderen Problemen, dass insbesondere Elektroroller und E-Bikes (aktuell die am häufigsten verkaufte Art von Rädern) erst bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h abgeregelt werden und deshalb, siehe Nachteile, einen besonderen Staubabrieb und Staubentwicklung haben? 

5. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen von Starkregenereignissen auf Fuß-/Radwege in wassergebundener Decke ein, wenn tagelang Trockenheit und dann große Wassermengen sich in kurzer Abfolge abwechseln und sind wir in Pflege und Unterhalt dem gewappnet? 

6. Wie gehen wir damit um, dass in eher ariden Klimazonen, also in trockenen Klimazonen, sich Waschbrettpisten bilden, aktuell eindrucksvoll auf den Wegen im Johannapark zu erleben? 

7. Wie gehen wir damit um, dass diese Waschbrettpisten dazu führen, dass eine breite Pfützenbildung stattfindet, welche im ungünstigen Fall dazu führt, dass die Nutzer die Wege in den Parks oder im Wald auf die doppelte Breite ausweiten um den Pfützen auszuweichen? 

8. Wie sieht die Strategie der Stadt Leipzig zu diesem Thema im Kontext eines ganzjährig befahrbaren Hauptnetzes Rad aus, wenn man bedenkt, dass Klimavorsorge auch Anpassung an geänderte Umstände bedeutet? 

9. Welcher Neigungswinkel wird bei wassergebundenen Schotterdecken von der Mitte zu den Wegrändern benötigt, um eine schnelle Entwässerung in den Seitenraum zu gewährleisten? Welche Auswirkungen hat das Gefälle auf Befahrbarkeit, Starkregen, benachbarte Flächen, Materialeintrag in die Aue oder in den Park? 

10. Gibt es neue Erkenntnisse zu asphaltierten Strecken hinsichtlich der Wasserdurchlässigkeit? 

Mit dem Schulentwicklungsplan wird das Schulangebot im gesamten Stadtgebiet geplant. Als Grundlage dafür dienen verschiedene Bevölkerungsprognosen. Stand jetzt sind fast alle Leipziger Schulen überfüllt. Dazu Stadträtin Ute Köhler-Siegel:

„Um allen Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz zu garantieren, werden in Grundschulen Horträume doppelt genutzt. An den weiterführenden Schulen wird enger zusammengerückt. Die im Schulgesetz festgelegte Klassenstärke von 28 Kindern oder Jugendlichen wird viel zu häufig überschritten.  Das muss dringend geändert werden.“

Ein Problem: Weil Klassen zu voll sind, können Jugendliche nicht vom Gymnasium auf die Oberschule wechseln. Oder junge Menschen können nach dem Hauptschulabschluss den Realschulabschluss nicht an ihrer bisherigen Schule erwerben, weil dort die 10. Klasse bereits voll ist. Die SPD-Fraktion fordert: Hier muss der Schulentwicklungsplan Kapazitäten dringend besser planen.

Es geht aber auch um die Qualität der Schullandschaft. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass alle Schulräume multifunktional geplant und ausgestattet werden.

Ute Köhler-Siegel

Sportflächen, Schwimmflächen und Radverkehrsübungsplätze sollen einzelnen Schulen zugeordnet werden, um ein flächendeckendes, stadtweites Angebot festzuschreiben. Zudem müssen die Themen Integration und Inklusion weiter gut begleitet werden.

„Mit unseren Änderungsanträgen fokussieren wir einige Schwachstellen des Schulentwicklungsplanes und zeigen Änderungsmöglichkeiten auf. Wir fordern für alle Schüler:innen, egal welche Schule sie besuchen, eine hochwertige Bildung und Schulen, in denen sie sich wohl fühlen.“

Den Änderungsanträgen der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich zugestimmt. Lediglich der Wechsel von Gymnasien an Oberschulen bleibt ein Problem, denn dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Messehochhaus

Zur Beschlussvorlage des Leipziger Mietspiegels betont Stadträtin Pia Heine die Notwendigkeit dieses Instruments für eine sozial gerechte Wohnungspolitik:

„Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf – Wohnen ist ein Grundrecht, ein Stück Würde, ein Ort der Sicherheit. Doch in einer wachsenden Stadt wie Leipzig wird genau dieses Grundrecht für immer mehr Menschen zur Herausforderung: knapper Wohnraum, steigende Mieten, Verdrängung. Das sind keine abstrakten Begriffe, das sind reale Sorgen, die viele Menschen in dieser Stadt umtreiben.“ so Heine zu Beginn ihrer Rede.

Pia Heine

Hintergrund ist die Anerkennung des Leipziger Mietspiegels 2025-2027 durch die Ratsversammlung. Er wurde mit der Datenabfrage von mehr als 12.000 Haushalten erstellt und sowohl vom Leipziger Mieterverein als auch den Leipziger Wohnungsgenossenschaften anerkannt. Damit bildet er die Grundlage in Rechtsstreitigkeiten bei Mieterhöhungen und verhindert ungerechtfertigte und überzogene Mietpreissteigerungen.

„Der hier vorliegende qualifizierte Mietspiegel Plus ist gelebte sozialdemokratische Wohnungspolitik: Er ist fair, sicher und sozial. Er ist ein demokratischer Interessenausgleich und ein wichtiger Beitrag für ein lebenswertes Leipzig für alle.“ hält Pia Heine dazu fest.

Und abschließend: „Nun wissen wir natürlich: Der Mietspiegel allein wird die Wohnungskrise nicht lösen. Aber er ist ein notwendiges Instrument, um sie überhaupt politisch regulieren zu können. Weitere Schritte müssen und werden folgen.“

Die Ratsversammlung hat im Anschluss den neuen Mietspiegel mit großer Mehrheit (60/0/1) angenommen.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

im vergangenen Jahr kaufte die Stadt Leipzig nach Beschluss des Stadtrates die riesige Bauruine an der Prager Straße und Medien titelten: „Der Abriss ist unumgänglich“. Demnach sei das Bestandsgebäude zwar ausreichend groß für die geplante Unterbringung der Ämter, es bestehen jedoch erhebliche bauliche und finanzielle Risiken, wenn weiter gebaut würde. Die Gebäudestruktur ermögliche keine Verwaltungsunterbringung entsprechend der Arbeitsstättenverordnung, solche grund-legenden Umbauten seien statisch nicht möglich.

Heute wissen wir aber: Es geht.

Im Frühjahr letzten Jahres war der Zustand des Betongerippes nicht gänzlich klar. Zu viele Fragen waren auch noch nicht geklärt. Sicher hätte man erst kaufen sollen, dann ausführlicher prüfen und dann über einen Abriss entscheiden sollen… nun ist anders und eine 180° Wende wird nötig. Irrtümer kann es geben – eine Fehlerkultur sollten wir pflegen.

Bei genaueren Untersuchungen wurde nun deutlich, dass das Gerippe für einen Erhalt geeignet ist und wesentliche Sicherheitsfragen geklärt sind. Es ist standsicher und muss laut den Experten nur an statisch unkritischen Stellen „geflickt“ werden. Wir Stadträtinnen und Stadträte konnten uns davon auf einer ausführlichen Besichtigung überzeugen. Zudem ist etwa 1/3 des Gebäudes beim nicht fertiggestellten Umbau für eine Wohnnutzung ersetzt worden. Es wurde daher im letzten Jahr zu weiten Teilen ein Neubau gekauft!

Das Gebäude wird wieder in erster Linie ein Arbeitsplatz und uns als SPD ist es besonders wichtig hier gute Arbeitsplätze für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu schaffen. Die neuen Prüfungen haben ergeben, dass das trotz recht niedriger Decken möglich ist – auch weil man beispielsweise vereinzelt Deckenplatten abnehmen kann, um das Raumgefühl zu deutlich zu verbessern.

Zusammengefasst ist ein Erhalt aus diesen Gründen also sinnvoll und ein Abriss kaum vertretbar. Da bleibt nur eins. Die Form des Beton-Gerippes:

Marius Wittwer

Dieser Koloss wurde ursprünglich von 1977-1983 für den VEB Chemieanlagenbau-Kombinat Leipzig-Grimma errichtet. Dass dieses Unternehmen in der DDR das führende in dieser stark exportorientierten Branche war, sieht man ihm immer noch an. Seine Ausmaße sind gewaltig! Eine über 170 Meter breite und 40 Meter hohe Wand. Seine Formgebung steht im absoluten Kontrast zur Struktur des Graphischen Viertels und des benachbarten beschaulichen Johannistals mit der ältesten Kleingartenanlage Sachsens.

Dieses Gerippe ist aber nicht der einzige Bau dieses Ensembles, über den wir heute entscheiden. Zu diesem Gerippe gehört auch noch ein so genanntes Sozialgebäude, im Wesentlichen die alte Mensa des Kombinats, die als denkmalgeschützter Bau mit seiner erhaltenen Inneneinrichtung und seinen Kunstwerken erhalten bleibt. In der Denkmalliste stehen spannende Sachen über diesen kleinen Bau, der heute zwischen dem neuen Ost-Forum und dem großen Hauptgebäude steht. Dort liest man einen treffender Satz, den ich hier gerne mal zitieren möchte: „ Das Sozialgebäude zeigt sich in einer ausgewogenen, auch fein gegliederten Architektur und behauptet sich damit als eigenständiger Baukörper im Gegensatz zum Hauptgebäude, das einen gewissen Hang zu übersteigerter Monotonie hat.“

Und es ist klar: Es muss auch ein Ziel dieses Vorhabens sein, diese „übersteigerte Monotonie“ durch einen guten Entwurf zu mildern. Denn wir entscheiden heute über nichts weniger als das Gesicht bedeutender Teile der Leipziger Stadtverwaltung in diesem Jahrhundert.

Herzlichen Dank!