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Die Schulsozialarbeit in Leipzig steht auf dem Prüfstand. Das hat an vielen Schulen Angst und Verunsicherung ausgelöst. Zur geplanten Reform, den Auswirkungen und Zielen erläutert der jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Frank Franke:

„Es war und bleibt das Ziel der Leipziger SPD-Fraktion: Schulsozialarbeit gehört an jede Schule! Das Schulamt hat mit dem neuen Steuerungskonzept eine Umverteilung der vorhandenen Ressourcen vorgeschlagen, die an bis zu sieben zusätzlichen Standorten Schulsozialarbeit ermöglichen würde. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir grundsätzlich begrüßen.“

Frank Franke

Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Köhler-Siegel, ergänzt dazu: „Insbesondere Gymnasien wurden lange Zeit zu wenig berücksichtigt und erhalten nun mehr Schulsozialarbeit. Über die Hälfte der Jugendlichen ab der 5. Klasse lernen an dieser Schulart. Auch an Gymnasien gibt es soziale Herausforderungen und zunehmend mehr psychische Belastungen.“

Doch es gibt auch Kritik: „Schulsozialarbeit wird mit Fördermitteln des Freistaats Sachsen und Eigenmitteln der Stadt Leipzig finanziert. Da die Mittel nicht steigen, kommt es durch die neuen Vergabekriterien zu Änderungen. Die Umverteilung führt vor Ort zu einigen Lücken. Das trifft insbesondere die zweiten Stellen an manchen Oberschulen, was wir nicht gutheißen können. Oft ist in sozialen Brennpunkten die Arbeit im Tandem enorm wichtig und es schmerzt sehr, wenn etablierte Strukturen nun wieder zurückgefahren werden.“, so Franke weiter.

Abschließend hält Köhler-Siegel fest: „Langfristig muss die Finanzierung von Schulsozialarbeit so ausgestattet sein, dass wir Standorte nicht gegeneinander aufrechnen, sondern alle nach ihren Bedarfen mit Schulsozialarbeiterinnen und –arbeitern versorgen können. Schulsozialarbeit muss für alle Schularten verpflichtend im Schulgesetz festgeschrieben werden.

Ute Köhler-Siegel

P.S.: Auch die Pressemeldung des Kreiselternrates und des Stadtschülerrates sei zur Erläuterung sehr empfohlen:

Eine inklusive Schwimmhalle bietet barrierefreien Zugang und Unterstützung für
Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, damit alle sicher schwimmen lernen
und am Schwimmbetrieb teilnehmen können. Sie ermöglicht adaptive
Trainingsangebote, barrierefreie Umkleiden und der Inklusionsgedanke reduziert
sich nicht nur auf das barrierefreie Betreten der Schwimmhalle, sondern beinhaltet
auch das Mitmachen. So wird Schwimmsport für alle zugänglich und inklusiv
erlebt.


Folgende Voraussetzungen können dazu beitragen, damit eine größtmögliche
Bandbreite von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Schwimmhalle
selbstbestimmt nutzen können:

  • Schwimmbecken in Rollstuhlhöhe
  • Bereitstellung von wassertauglichen Rollstühlen 
  • Hebekran zum Einstieg in das Wasser 
  • flacher Treppeneinstieg 
  • Kantenmarkierungen 
  • Handläufe (evtl. mit integrierter Brailleschrift) 
  • Blindenleitsystem 
  • entsprechend geschultes Personal 
  • Schallreduzierende Paneele 
    Wir fragen an: 
  1. Welche Möglichkeiten gibt es in den Leipziger Schwimmhallen derzeit für
    Menschen mit physischen Beeinträchtigungen?
  2. Welche Schwimmhallen sind mit oben genannten Beispielen ggf. nachrüstbar
    bzw. welche Pläne gibt es schon, die inklusive Nutzung bei der Sanierung einer
    bestehenden Schwimmhalle zu verbessern?
  3. Welche Kosten müssen für eine inklusive Nachrüstung eingeplant werden?

Nicht erst seit der Presseberichterstattung im Sommer ist bekannt, dass im
Sächsischen Haushalt eine strukturelle Unterfinanzierung für die Instandhaltung von
Staatsstraßen herrscht. Infrastrukturministerin Kraushaar bezifferte den jährlichen
Mangel jüngst mit 50 Millionen Euro und auch der Sächsische Rechnungshof stellt in
seinem aktuellen Bericht lapidar fest “Die Erhaltung der Staatsstraßen durch die
sächsische Straßenbauverwaltung ist derzeit nicht bedarfsgerecht”.
.
So verwundert es nicht, dass der Landrat in Nordsachsen Kai Emanuel mit einem
Schild “eingeschränkter Straßenbetriebsdienst” auf kreative Weise den Missstand
anprangert. Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Verantwortung
für Erhalt und Bewirtschaftung von Staatsstraßen im Nordraum von Leipzig bald
gänzlich in den Zuständigkeitsbereich des Leipziger Mobilitäts- und Tiefbauamtes
fallen könnte.


Wir fragen dazu an:

  1. Gibt es Pläne für eine Verlagerung von Zuständigkeiten bei Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig in den Bereich der
    Leipziger Stadtverwaltung? Wenn ja, was genau soll wann übertragen werden?
  2. Welche finanzielle Ausstattung erhält die Stadt Leipzig für Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen (einschließlich Ausgleichsflächen) in den
    Jahren 2025 und 2026 vom zuständigen Staatsministerium?
  3. Wie haben sich die Zuweisungen aus Frage 2 in den letzten 5 Jahren
    entwickelt? (Bitte nach Jahresscheiben ausweisen.)
  4. Welche finanziellen Bedarfe für eine grundhafte Instandsetzung von
    Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig sind bekannt? Wie wurden diese
    Bedarfe bisher an das zuständige Ministerium kommuniziert?
  5. Sollte die Stadt Leipzig zukünftig mehr Zuständigkeiten (siehe Frage 1)
    übernehmen, welche Mehrbedarfe im eigenen Haushalt wären damit
    voraussichtlich verbunden?

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Liste und eine Karte mit den konkreten
ausgewiesenen Verbotsflächen in Leipzig für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
bis zum 1. Dezember 2025 vorzulegen, auf der Webseite der Stadt Leipzig präsent
zu veröffentlichen und mit einer Informationskampagne deutlich vor Silvester zu
begleiten.


Begründung:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen
Gebäuden oder Anlagen ist laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Eine
Liste und eine Karte, die anschaulich und nachvollziehbar die Verbotsorte für das
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in Leipzig darstellen, wäre hierbei eine
hilfreiche Unterstützung. Ein grundsätzlich vernünftiger Umgang mit Feuerwerk
schont die Gesundheit sowie die Tier- und Pflanzenwelt.

Auf dem Gelände der alten Jute-Spinnerei soll ein neues Wohnviertel entstehen. Die SPD-Fraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass dabei auch an die Geschichte der Zwangsarbeit auf dem Areal angemessen erinnert wird.

„Bereits letztes Jahr ist die SPD-Fraktion durch einen Hamburger Sozialdemokraten darauf aufmerksam gemacht worden, dass in der Jute-Spinnerei in Leipzig während des Zweiten Weltkriegs mindestens 125 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt worden sind.“, führt Stadträtin Pia Heine in die Thematik ein. Und weiter: „Wir erhielten eine ausführliche Dokumentation mit Namenslisten und Kartenmaterial – wohlgemerkt von Nachfahren des ehemaligen technischen Direktors, also einem Täter –, die sich kritisch mit der eigenen Familiengeschichte auseinandergesetzt haben.“

Hintergrund ist, dass die Verwaltung und Stadtrat der LEWO für das Gebiet mit einem städtebaulichen Vertrag und einem Bebauungsplan grünes Licht zur Entwicklung des Areals geben wollen.

Pia Heine

„Wir wollten erreichen, dass dabei in angemessener Form auch an dieses ‚dunkle Kapitel‘ erinnert wird. Leider hat die LEWO auf mehrfache Kontaktversuche unsererseits bis heute nicht geantwortet. Daher haben wir es als notwendig erachtet, dies per Änderungsantrag zum städtebaulichen Vertrag zu erwirken.“ In der Folge wurde dieser Antrag durch Oberbürgermeister Burkhard Jung übernommen und einstimmig beschlossen.

Dazu sagt Pia Heine abschließend: „Es ist Teil unserer historischen Verantwortung, eine lebendige Erinnerungskultur im Alltag zu pflegen. Wir hoffen, dass auch dieses Kapitel der Fabrikgeschichte bei der Arealerschließung angemessen sichtbar gemacht wird. Denn frei nach August Bebel: ‚Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten.‘

Münzen und Geldscheine, Euro, Finanzen, Haushalt

Die SPD-Fraktion fordert mehr Transparenz und demokratische Beteiligung bei Haushalts- und Investitionsentscheidungen. Fraktionsvorsitzende Anja Feichtinger findet dabei auch gegenüber dem Finanzbürgermeister deutliche Worte.

Nach monatelangem Ringen hat Leipzig endlich einen genehmigten Haushalt – eine wichtige Nachricht für Vereine, Projekte und das Ehrenamt. Doch für die SPD-Fraktion ist das kein Grund zur Entwarnung. „Die Finanzlage der Stadt bleibt angespannt – Haushaltssperre und klare Prioritäten sind unausweichlich“, betont Fraktionsvorsitzende Anja Feichtinger.

Mit deutlichen Worten kritisiert sie das jüngst verhängte Investitionsmoratorium und den Umgang der Verwaltung mit dieser Entscheidung: „Ohne Einbindung des Stadtrats, ohne Beschluss, ohne Transparenz – so dürfen und wollen wir nicht arbeiten.“ Besonders die einseitige Kommunikation über die Presse und fehlende Abstimmungen mit den demokratisch gewählten Gremien stoßen der SPD sauer auf.

Anja Feichtinger

Auch beim Thema Technisches Rathaus sieht Feichtinger gravierende Defizite: „Fakten werden geschaffen, ohne Beteiligung, ohne belastbare Grundlage und ohne demokratische Legitimation.“ Die SPD-Fraktion fordert deshalb eine Rückabwicklung des Moratoriums, bis ein ordnungsgemäßer Stadtratsbeschluss vorliegt.

Feichtinger appelliert zudem an den Finanzbürgermeister, Verantwortung zu übernehmen: die Landesdirektion habe „deutlich auf handwerkliche Fehler im Finanzdezernat“ hingewiesen. Künftig müsse es gelingen, Entscheidungen „auf Grundlage von Transparenz, Fairness und Beteiligung“ zu treffen. „Es geht um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, um unsere demokratische Kultur und die Zukunft Leipzigs. Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein“, so Feichtinger abschließend.

Menschen mit Gehbeeinträchtigungen sollen durch ein erweitertes Anrecht auf Parkausweise mehr Erleichterungen im öffentlichen Raum erfahren.

„Menschen mit Gehbeeinträchtigung müssen von einem erweiterten Anrecht auf Parkausweise profitieren, wenn ihre Behinderung nicht in dem Krankheitskatalog der bisherigen Regelung für Parkausweise aufgenommen ist“, fordert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Pia Heine.

Bisher können nur Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen über den blauen, orangenen oder gelben Parkausweis verschiedene Parkflächen nutzen. Diese Parkflächen sollten in Gehentfernung von 100 Metern zum Zielpunkt liegen. Die Grauzone, wenn Menschen z. B. nur vorübergehend gehbeeinträchtigt sind oder eine amtlich noch nicht anerkannte Mobilitätseinschränkung haben, wurde in verschiedenen Bundesländern durch einen erweiterten kommunalen Parkausweis bereits geregelt. Rein rechtlich liegt die Einführung eines solchen erweiterten Parkausweises also beim Freistaat Sachsen.

Pia Heine

„Sehr gern folgen wir deshalb dem Vorschlag der Verwaltung, der Oberbürgermeister solle sich beim Freistaat für eine landesweite Änderung des kommunalen Parkrechts einsetzen. Gelebte Inklusion heißt, dass auch Menschen, die vorübergehend beeinträchtigt sind, Unterstützung erfahren.“

„Uns ist es wichtig, dass der erweiterte kommunale Parkausweis rasch eingeführt wird. Deshalb soll der Stadtrat bis zum März 2026 über den Verhandlungsstand informiert werden. Auch werden wir über die landespolitischen Sprecher/ -innen das Thema im Landtag platzieren. Wir hoffen auf eine Umsetzung unseres Antrags im Verlauf des kommenden Jahres“, so Pia Heine abschließend.

Die SPD-Fraktion hat den Verwaltungsstandpunkt übernommen, welcher in der Folge einstimmig beschlossen wurde.