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a photo of a police car

Seit geraumer Zeit ist in Lindenau eine Jugendbande unterwegs, die Kinder und Jugendliche bedrängt, bedroht, angreift und ausraubt. Die Stadt hat reagiert und dafür gesorgt, dass ein Sicherheitsdienst die Eingänge zum Schulgelände bewacht, weil die schulfremden, minderjährigen Straftäter auch bereits einmal auf das Schulgelände eingedrungen sind.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Das Thema, dass im Bereich des Lindenauer Marktes eine Gruppe großteils wohl Minderjähriger unterwegs ist, die Straftaten begeht, ist seit Monaten mindestens der Polizei bekannt“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Allerdings handeln die Behörden erst ernsthaft nach dem es zu den schwereren Zwischenfällen auf dem Gelände der Nachbarschaftsschule gekommen ist. Das ist eindeutig zu spät. Weil es sich dabei um mindestens teilweise minderjährige Straftäter handelt, hätte aus meiner Sicht auch das zuständige Dezernat in Zusammenarbeit mit der Polizei schon deutlich zügiger aktiv werden und die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen in die Verantwortung nehmen müssen.“

Vor einigen Jahren trieb eine Jugendbande rund um das Grünauer Alleecenter ihr Unwesen. Damals ist das Jugendamt dahingehend aktiv geworden, dass diese Kinder und Jugendlichen, weil die Eltern offensichtlich ihre Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen haben, in staatliche Obhut genommen und in verschiedene Erziehungseinrichtungen in Deutschland untergebracht wurden. Ähnliches ist auch im Lindenauer Fall aus Sicht der SPD-Stadträte eine Option.

Christian Schulze

„Mir stellt sich dabei die Frage, weshalb die Polizei, die das Thema auch schon längere Zeit kannte, nicht früher auf den Plan getreten ist. Mehr Streifentätigkeit im Umfeld des Lindenauer Marktes oder der Einsatz von Beamten in Zivil wären aus unserer Sicht ein gangbarer Weg gewesen, um zeitnah die Situation unter Kontrolle zu bekommen. Grundsätzlich muss danach gefragt werden, ob präventives Agieren, wie durch engmaschigere Bestreifung dieses Bereichs, bei der Polizei die notwendige Priorität hat und ob das Innenministerium überhaupt ausreichend Kräfte bereitstellt“, erklärt Christian Schulze, der für den Bereich Lindenau zuständige SPD-Stadtrat und sagt abschließend: „Positiv habe ich in dem Zusammenhang zur Kenntnis genommen, dass Schule, Stadtverwaltung und Polizei, nachdem die Situation im Bereich der Nasch eskaliert ist, zügig und entschlossen informiert und gehandelt haben. Dennoch hätte hier schon im Vorfeld Schlimmeres vermieden werden können. Ich bin der Meinung, dass unter anderem auch der Einsatz von Streetworkern zu den notwendigen Zeiten zielführend wäre.“

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Die in Folge sinkender Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen sind für die Umsetzung eines Konzeptes der „Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“ zur Verfügung zu stellen.
  2. Das Inklusionskonzept für Kindertagesstätten und Kindertagespflege der Stadt Leipzig ist bis zum Ende des 3. Quartals 2024 unter Einbeziehung der freien Träger und der Träger der Inklusionsarbeit zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, die dazu beitragen, dass Kinder mit erhöhtem Integrationsbedarf schneller eine Anerkennung als Integrationskinder bekommen. Die getroffenen Maßnahmen sind im Jugendhilfeausschuss und in den zuständigen Fachausschüssen vorzustellen.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Freistaat Sachsen in die Pflicht zu nehmen und Verhandlungen zur Beibehaltung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung auf dem derzeitigen Niveau, unabhängig von den sinkenden Kinderzahlen, mit dem Ziel zu führen, den Personalschlüssel Sachsens zu verbessern, um eine bedarfsgerechte Bildung zu erreichen. Das Ergebnis der Verhandlung wird dem Stadtrat bis zum Ende des 1. Halbjahres 2024 vorgelegt. Gleichzeitig setzt sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat für die Verankerung eines verpflichtenden Vorschuljahres ein.
  4. Die Stadt Leipzig entwickelt darüber hinaus mit den Trägern der Jugendhilfe, insbesondere mit den Betreibern von Kindertagesstätten, aber auch mit Trägern aus dem Bereich Migration und Integration, bis 3. Quartal 2024 ein Konzept zur Senkung der Selbstbetreuungsquote.
  5. Darüber stellt die Stadt Leipzig sicher, dass vor einer möglichen Schließung von Einrichtungen Kapazitätsreduzierungen Priorität gegeben werden. Dabei sind Alternativen zur Umnutzung von Räumen für die pädagogische Arbeit (bspw. Gruppenräume zu Funktionsräumen wie Sporträumen oder Werkstätten) ebenso zu prüfen wie, sofern sich einzelne Kindertagesstättenteile separat nutzen lassen, die Nutzung für Angebote im Quartier (bspw. für die Volkshochschule oder Elterncafés).

Begründung:

Wie der Kita-Bedarfsplanung 2024 zu entnehmen ist, sorgt ein Geburtenrückgang für eine Reduzierung der Anzahl zu betreuender Kinder in Leipziger Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gleichzeitig hat sich die Stadt Leipzig zur Umsetzung einer integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung verpflichtet, der entsprechende Prozess wird in enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern, dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen sowie den freien Trägern der Jugendhilfe aktiv vorangetrieben. Gleichzeitig setzt der in Sachsen definierte Personalschlüssel deutliche Grenzen, die Fachkraft-Kind-Relation gilt als eine der schlechtesten in der Bundesrepublik und stellt eine große Herausforderung für die Gestaltung einer inklusiven Kindertagesbetreuung dar. Mit der Bereitstellung der durch den Rückgang der Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen kann der Umsetzungsprozess für o. g. Konzept eine spürbare Unterstützung und Entlastung erfahren.

Auch die Sächsische Staatsregierung hat diese Möglichkeit erkannt, wie einer Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu entnehmen ist: „Wenn wir die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter stärken wollen, sollten wir dennoch an dem Personaltableau in den Kindertageseinrichtungen festhalten, um den Rückgang der Kinderzahlen als demografische Rendite zu nutzen. Eine bessere kindbezogene Förderung wäre die Folge“, so Kultusminister Christian Piwarz (Quelle Pressemitteilung der Sächsischen Staatsregierung, 03.06.2023). Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende Gespräche und Verhandlungen mit der Sächsischen Staatsregierung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Landeszuwendung für die Kindertagesbetreuung zu führen.

Ein weiterer Schritt, der eine bessere kindbezogene Förderung ermöglichen und Startschwierigkeiten in der Grundschule verringern würde, wäre die Einführung eines verpflichtenden Vorschuljahres. Ein solches würde zu gleicheren Startchancen für die Schule führen, weil Sprachbarrieren abgebaut und die soziale Integration verbessert werden. Auch ganz allgemein können in einem verpflichtenden Vorschuljahr allen Kindern Grundfertigkeiten vermittelt werden, auf welche Grundschulen leichter aufbauen können. Konnten wir den Abbau der Selbstbetreuungsquote in der Vergangenheit nicht angehen, weil die Plätze gefehlt haben, so bietet sich jetzt diese Chance das nachzuholen, auch hier mit dem Ziel, die Startchancen vieler Kinder zu erhöhen und ggf. notwendige Fördermöglichkeiten frühzeitig zu nutzen.

In den letzten Jahren mussten viele Räume zur Erhöhung der Kapazitäten in Gruppenräume umgewandelt werden. Dies kann nun rückgängig gemacht werden, um die Räume wieder für anderweitige pädagogische Zwecke (Werkstätten, Sporträume etc.) zu nutzen. Auch die zeitweilige Einrichtung z. B. von Elterncafés bietet eine Möglichkeit zur Öffnung von Kitas. Teile von Kindertagesstätten, die nicht mehr für die Kinderbetreuung benötigt werden, können außerdem für andere soziale oder Bildungszwecke bereitgestellt werden, wie beispielsweise für die Volkshochschule.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsstandpunkt wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Gelände der ehemaligen Gasanstalt „Ost“ in Sellerhausen ein Entwicklungskonzept zum Kreativquartier unter Berücksichtigung von Szenarien für die zukünftige Unterbringung der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vorzulegen.
  2. Die Ergebnisse der Szenarien-Untersuchung werden dem Stadtrat bis Ende Q4/2024 vorgelegt.
  3. Sofern sich aus den Szenarien eine alternative Unterbringung für die Stadtbeleuchtung ergibt, wird die Entwicklung eines KreativQuartiers mit den Nutzungsschwerpunkten Gewerbe, Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales unter Betrachtung des Stadtraums geprüft.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zum Antrag.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

  1. Das Stadtplatzprogramm wird beschlossen. Im Punkt 2.2 wird das Ziel „Multifunktionalität“ ergänzt. 
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.8.2024
    1. einen Maßnahmenplan für die Umsetzung von Garten- und Dorfplätzen vorzulegen, mit dem mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden können. Dazu berät die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ortschaftsratsvorsitzenden, welche Dorfplätze als Maßnahmenbündel im Sinne des Stadtplatzprogramms für den Haushalt 2025/2026 berücksichtigt werden.
    2. ein Umsetzungskonzept einschließlich Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung für Kurzfristumbau/-gestaltung und Pop-up-Plätze (geringer Planungs- und Umsetzungsaufwand und Umsetzung innerhalb eines Jahres) vorzulegen. Zu berücksichtigen sind Stadtplätze, die nicht als Komplett- oder Teilumbaumaßnahme vorgesehen sind sowie bereits aufgeführte Dorf- und Gartenplätze.
    3. eine Liste vorzulegen, welche Plätze aufgrund des baulichen Zustandes „Schädigungen“ und des hohen Entwicklungspotentiales (z.B. Plagwitzer Rathausplatz, Floßplatz und Platz an der Arthur-Hoffmann-Straße) als Maßnahmenbündel mit Planungsbeginn spätestens im 1. Quartal 2025 eingeordnet und anschließend in die Umsetzung im Haushalt 2027/2028 eingeordnet werden. 
    4. eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen, aus der ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen und welche Plätze mit dem Haushalt 2025/2026 realisiert werden. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.
    5. Leitlinien für eine klimaangepasste Realisierung von Stadtplätzen als Grundlage für alle weitere Beteiligungs-, Planungs- und Umsetzungsschritte vorzulegen. Im Zuge der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sollen die Beschlusslagen der Stadt – insbesondere zu den Themen Biodiversität, Artenvielfalt und Wasserkonzeption – hinreichend beachtet werden.
  3. Das Stadtplatzkonzept wird im Jahr 2026 evaluiert und fortgeschrieben. Hierbei sollen die Begegnungs-, Fest- Markt-, Versammlungs- und Aufenthaltsplätze für alle Generationen, aber auch für temporäre Veranstaltungen, einbezogen werden. Insbesondere die Ortschaften sowie Stadtteile, die mit Platzangeboten unterversorgt sind, sollen hierbei Beachtung finden. Die Fortschreibung ist dem Stadtrat bis zum 30.08.2026 vorzulegen. In dieser sind die Plätze zu definieren, welche mit dem Haushalt 2027/2028 realisiert werden.
  4. Die Stadt prüft bei der Gestaltung der Plätze die Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten.  
  5. Die Federführung für die weitere Bearbeitung und Umsetzung soll beim Stadtplanungsamt liegen. Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA Stadtentwicklung und Bau sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Der Änderungsantrag führt die Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zusammen.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie im Zuge der nächsten Überarbeitung der Abfallwirtschafts- u. Abfallwirtschaftsgebührensatzung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung eine bürgerfreundliche Möglichkeit der Reinigung bzw. des Austausches der Biotonne in der Satzung verankert werden kann.

Begründung:

Auf vielen Grundstücken kann bei steigenden Temperaturen in den Frühjahrs- und insbesondere Sommermonaten die gleiche Situation konstatiert werden: Die Biotonne stinkt und die Tonne ist auch mit einer Vielzahl an Maden und Würmern versehen. Vielerorts eine Zumutung, auch für die Hausmeisterdienste und die Mitarbeitenden der Stadtreinigung, die die Tonnen entleeren müssen. Auch die von der Stadtreinigung angebotenen Kreuzbodensäcke verringern das Problem nicht wesentlich. Hilfreich sind hier nur eine Reinigung bzw. der Austausch der Biotonnen.

Der EB Stadtreinigung hält aktuell hierfür als freiwillige Leistung eine einmalige kostenfreie Reinigung/Austausch der Tonne pro Jahr vor. Allerdings muss man in der Regel ca. ein halbes Jahr auf diesen Service warten. Die Terminvergabe zum Austausch bzw. zur Reinigung der Biotonnen ist nicht konkret, in der Regel kann kein Termin benannt werden. Das Management muss noch bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Daher sollte – z.B. analog zum kostenpflichtigen Angebot bzgl. Reinigung/Austausch der Restabfalltonnenn – auch für die Biotonnen ein verbindliches, transparentes und bürgerfreundliches Management eingeführt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Realisierung von Quartiersgaragen zu erstellen und legt dieses bis zum Ende des 4. Quartals 2024 vor.
     
  2. Folgende Kriterien sollte das Konzept beinhalten: 
  • Auswahl von Gebieten mit hohem Parkdruck 
  • Entfernung zum ÖPNV
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Quartieren
  • Nutzung von Synergien bei Neubau von öffentlicher Infrastruktur (Schulen, Rettungswachen, Bürogebäuden)
  • Einbindung von Dritten bei der Umsetzung (z.B. Supermärkte)
  • Fördermöglichkeiten
     
  1. Als erstes Pilotprojekt setzt die Stadt Leipzig eine Quartiersgarage im Stadtteil Anger-Crottendorf auf dem Gelände der neu zu errichtenden Rettungswache in der Theodor-Neubauer-Straße 37 (Flurstücke 25/1;25/2;25/3, Gemarkung Crottendorf) um. Dazu legt die Stadt Leipzig dem Stadtrat ein Umsetzungskonzept – basierend auf der bereits erstellten Machbarkeitsstudie – bis zum 31.12.2024 vor.

Begründung:

Im öffentlichen Raum gibt es mehr ruhenden Verkehr als Platz dafür da ist. Eine Möglichkeit, diese Problemlage zu lösen, ist die Errichtung von Quartiersgaragen. Gerade mit Blick auf die wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in der Stadt muss auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Dies ist unkomplizierter an einem Standort möglich als im gesamten Verkehrsraum.

Quartiersgaragen können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren beitragen, weil Straßenraum vom ruhenden Verkehr befreit wird und somit für Schanigärten oder Urban Gardening genutzt werden könnte.

Für das Pilotprojekt gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie von Januar 2023, die die Stadt Leipzig erstellt hat. Nach dieser Studie ist die Umsetzung am genannten Standort möglich. Es fehlt jedoch in der Stadtverwaltung an einer organisatorischen Zuordnung im Fachdezernat. Darüber hinaus kann die Quartiersgarage, die durch den avisierten Schulneubau wegfallenden Stellplätze kompensieren und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhöhen. Dritte, wie Leipziger Verkehrsbetriebe, Stadtwerke Leipzig und private Bauunternehmen können in das Projekt einbezogen werden.

Bei Spaziergängen oder ähnlichen Ausflügen innerstädtisch oder außerhalb kommt es immer mal wieder vor, dass man auf wilde, verletzte, anscheinend hilflose Tiere trifft. Häufig fühlt sich der eine oder andere umsichtige Naturfreund dann geneigt, das Tier aufzunehmen und beim nächsten Tierheim abzugeben. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. In unserer Stadt gibt es auch viele Wildtiere, die hilflos, verletzt sind und die von Tierfreunden gefunden werden.

Wir stellen uns jedoch die Fragen:

1) Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

2) Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

3) Wer übernimmt die Kosten?

4) Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

5) Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Antwort der Verwaltung

  1. Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

Der Wildpark Leipzig ist die nach § 45 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für Leipzig bestimmte Stelle, bei welcher im Stadtgebiet von Leipzig aufgefundene heimische Wildtiere bzw. Wildtiere besonders geschützter Arten, welche dem Naturschutzgesetz unterstellt sind, abgegeben werden können, sofern sie verletzt, krank oder hilflos sind.

Eine Pflicht zum Retten eines verletzten Wildtieres existiert mangels Rechtsgrundlage weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Stadtverwaltung, weshalb die Abgabe im Wildpark freiwillig ist. Aufgrund der Freiwilligkeit und der limitierten Aufnahmekapazitäten sind die Möglichkeiten zur Betreuung dieser Wildtiere begrenzt.

Der Rufbereitschaftsdienst des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes (VLA) steht aus veterinärrechtlichen Hintergründen ausschließlich für verletzte, kranke oder hilflose Haustiere zur Verfügung. Der Transport und die Versorgung von Wildtieren sind im Regelfall nicht möglich.

Diesbezüglich wurde durch die Stadtverwaltung für die interessierte Bürgerschaft auch ein Merkblatt herausgegeben: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/formulare/formular/merkblatt-fundtiere/download.

  1. Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

Die Möglichkeit zur telefonischen Rücksprache mit dem tierärztlichen Notdienst des VLA besteht über die Telefonnummer 0341 55004-4000 der Integrierten Rettungsleitstelle, allerdings ausschließlich zu Haustieren. Zum Umgang mit Wildtieren können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des tierärztlichen Notdienstes in der Regel keine Auskunft erteilen.

Informationen zu Wildtieren erhalten Bürgerinnen und Bürger während der Geschäftszeiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wildparks Leipzig. Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Der Wildpark Leipzig befindet sich in der Koburger Straße 12a in Leipzig. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erreicht man über den Wirtschaftshof.

Für eine Kontaktaufnahme wenden sich die Anfragenden an das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, Wildpark:

Tel.: 0341 3913623, 0152 22989201
Fax: 0341 3913623
E-Mail: wildpark@leipzig.de.

Nimmt eine Finderin oder ein Finder telefonischen Kontakt auf, wird der allgemeine Zustand des Tieres erfragt und eine fernmündliche Ersteinschätzung vorgenommen. In tiermedizinischen Notfällen verweist der Wildpark die Finderin oder den Finder an praktizierende Tierärzte, da keine tiermedizinische Akutversorgung vor Ort ermöglicht werden kann. Befindet sich die Finderin oder der Finder mit dem Wildtier bereits im Wildpark, wird der Zustand des Tieres durch das Fachpersonal eingeschätzt und es wird entsprechend weiter versorgt (Verweis an Tierarzt oder Aufnahme in der Auffangstation im Wildpark).

  1. Wer übernimmt die Kosten?

Im Falle von hilfsbedürftigen Wildtieren, die dem Wildpark übergeben werden, übernimmt die Stadtverwaltung Leipzig die anfallenden Kosten. Hierfür finanziert der Wildpark Medikamente, Futter sowie Pflegeutensilien auch aus Spenden. Anfallende Personalkosten trägt die Stadtverwaltung Leipzig vollumfänglich.

Wenden sich Bürgerinnen und Bürger an Tierärzte ihrer Wahl, tragen diese die jeweils anfallenden Kosten selbst.

  1. Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

Die Aufgaben der Wildtierauffangstation beanspruchen im durchschnittlichen Jahresverlauf eine Vollzeitstelle, wobei die Aufgaben anteilig auf mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt werden. Im Jahr 2023 fielen rechnerisch Personalkosten i. H. v. rund 43 TEUR an.

Die für die Auffangstation eingesetzten Spendengelder beliefen sich auf rund 6 TEUR.

Darüber hinaus hat das Amt für Umweltschutz im Jahr 2023 im Rahmen der Versorgung von Wildtieren für vertragsgebundene Tierärzte und Pflegeleistungen Gesamtkosten in Höhe von 27.926,01 EUR aufgewandt.

  1. Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Hinsichtlich der Notwendigkeit zur Vorhaltung einer kommunalen Einrichtung wird auf die Antwort zu Frage 1 verweisen. Der Wildpark der Stadt Leipzig nimmt nur so viele Wildtiere auf, dass deren tierschutzgerechte Versorgung sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederauswilderung gewährleistet sind.

Die Tierpflegerinnen und Tierpfleger des Wildparkes Leipzig übernehmen zu gleichen Teilen die Pflege der Tiere in der Auffangstation sowie die organisatorische Betreuung der Einrichtung. In Zeiten erhöhten saisonalen Anfrageaufkommens (Mauersegler, Turmfalken, Eichhörnchen, Igel usw.) ist die gleichzeitige Organisation der Auffangstation mit dem Tagesgeschäft im Wildpark eine stetige Herausforderung.

Der Einsatz in der Wildtierauffangstation beschränkt sich auf die Dienstzeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Darüber hinaus ist der wöchentlich rotierende Leiterdienst des Wildparkes im Winter bis 17:00 Uhr und im Sommer bis 19:00 Uhr telefonisch erreichbar und kann eine Tierannahme oder Weitervermittlung koordinieren. Außerhalb o. a. Zeiten ist seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer keine Erreichbarkeit gewährleistet.

Die vorgehaltene Infrastruktur zur Versorgung von Wildtieren (Quarantäne, Aufenthalt, Auswilderung) ist einfach. Erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen werden priorisiert. Es zeichnet sich ab, dass die finanziellen Mittel, die im Haushalt 2023/2024 eingeplant werden konnten, nicht ausreichen und das Defizit über das Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer auszugleichen ist. Ähnlich verhält es sich infolge stark gestiegener Fallzahlen mit dem Budgetansatz des Amtes für Umweltschutz.

Den Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Versorgung von Wildtieren kann nicht bedarfsdeckend nachgekommen werden, was in manchen Fällen dazu führt, dass Bürgerinnen und Bürger teils fragwürdige private Hilfe in Anspruch nehmen.

Erfahrungen größerer Wildtierauffangstationen zeigen allerdings auch, dass die Nachfrage nach Unterstützung niemals völlig gedeckt werden kann. Erhöht man die Aufnahmekapazität, steigen gleichermaßen die Anfragen.