Schlagwortarchiv für: Leipzig

Rede zum Änderungsantrag

Hygieneartikel an Schulen

Sehr geehrter Herr OBM,

Christopher Zenker

werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

geneigte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste,

wir freuen uns, dass das Jugendparlament unseren Antrag weitgehend übernimmt. Die vorrangige Ausstattung der Schulen hatte für meine Fraktion bereits bei vorangegangenen Anträgen Priorität.

Meiner Fraktion ist es wichtig, dass endlich alle Toiletten mit Papierspendern ausgestattet werden können. Dabei haben wir bereits bei den Beratungen im Fachausschuss festgehalten, dass die Anschaffungen nicht durch die Schulen finanziert werden sollen. Auf die einheitliche Anschaffung ist besonders Augenmerk zu legen, um bei der zentralen Beschaffung des Toilettenpapiers Einsparungseffekte zu erzielen.

Die vorgeschlagene Priorisierung bei der Ausstattung der Schulen mit Spendern für Hygieneartikel kann dann im Fachausschuss diskutiert werden.

Den Zeitrahmen für die Umsetzung bis 2025 halten wir für realistisch. Im Rahmen des Pilotprojektes konnte das AGM bereits Erfahrungen mit der Ausstattung öffentlicher Toiletten sammeln.

Bitte stimmen Sie der Neufassung 2 des Jugendparlaments zu.

Rede zur Vorlage Baubeschluss Schule Gundorf in der Ratsversammlung vom 20.09.2023

Redner: Christian Schulze, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

liebe Gundorferinnen und Gundorfer und Zusehende am Livestream,

Versprochen – gehalten! Wieder was geschafft. Im Januar 1999 wurde Böhlitz–Ehrenberg nach Leipzig eingemeindet. Da war ich schon neun Jahre in diesem Stadtrat und hatte da schon gelernt, dass man für manche Projekte einen langen Atem braucht. Damals lief u.a. schon das Projekt Rettung der Musikalischen Komödie (MuKo). Mitten in der Coronazeit haben wir nach vielen Kämpfen die sanierte MuKo in Lindenau wieder eingeweiht. Das war ungefähr ein Zeitraum von mindestens 25 Jahren Engagement vieler Akteure.

Christian Schulze

Jetzt geht es mit der Grundschule Gundorf hoffentlich auf die Zielgeraden. Seit der Eingemeindung 1999 liegt mir dieses Kleinod mit über 450jähriger Geschichte am Herzen. Das sind jetzt 24 Jahre AUF und AB. Immer wieder von Schließung bedroht, weil: es ist ja nur eine einzügige  „Zwergenschule“ . Erste kleine Schritte, wenn auch nicht besonders schön, ein Toilettencontainer. Hier und da Malerarbeiten. Die erste Tempo 30 Zone vor einer Schule in Leipzig nach neuer gesetzlicher Regelung vor einigen Jahren. Tolle Einschulungsfeiern oder auch Weihnachtskonzerte in der Gundorfer Kirche. Absolut selbstverständlich die gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Bürgergesellschaft und Kirchgemeinde. Was mich am meisten beeindruckte, war die langjährige Schulleiterin die morgens am Schultor stand und jedes Kind mit Handschlag begrüßte, jeden Tag, jedes Kind.                                                                                                          

Dann das Versprechen im Kommunalwahlkampf 2019. In der nächsten Wahlperiode soll nun endlich der Bau losgehen. Die Akteurinnen und Akteure vor Ort haben uns vertraut. Wir sollten dieses Vertrauen nicht enttäuschen. Im letzten Winter habe ich noch Sorge gehabt, dass die Sache kippt. Sie erinnern sich? Der Grundstückstausch mit der Kirchgemeinde ging nicht durch den Grundstücksverkehrsausschuss. Er musste in den Stadtrat gehoben werden und wurde hier positiv votiert.

Wenn heute hier also der Baubeschluss in einem Gesamtumfang von 12,6 Millionen Euro gefasst wird, dürfen wir darauf hoffen, dass im Frühjahr 2027 die sanierte Schule samt Erweiterungsbau ans Netz geht. Der Zeitraum entspricht übrigens in etwa dem Zeitraum, den wir für die oben erwähnte MuKo gebraucht haben.

Wie eingangs gesagt, ein langer Atem ist nötig. Stadtratsarbeit ist kein Kurzstreckensprint sondern eher ein Marathon. Und falls es jemanden interessiert, wenn die Wählenden es im nächsten Jahr genauso sehen wie ich, bin ich noch nicht auf der Zielgeraden, sondern habe noch einige Ideen, die bewegt werden müssen.

Jetzt bitte ich also um Zustimmung zur Vorlage und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadtverwaltung erhöht die institutionelle Förderung für die Auwaldstation ab dem Jahr 2024 aus den Mitteln der Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz um 20.000€.
  2. Die Stadtverwaltung prüft für den Doppelhaushalt 2025/26 eine Anpassung Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz um mindestens diesen Betrag.

Begründung:

Der Betrieb und die auskömmliche (Personal-)Ausstattung der Auwaldstation soll langfristig gesichert werden. Die Projektförderung des Amtes für Umweltschutz ist nicht dauerhaft für die Finanzierung der Einrichtung geeignet. Der Beschluss des Antrags VI-A-06989 sollte die Finanzierung der Auwaldstation von 2020-2029 sichern. Jedoch ist die vereinbarte Förderung den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr angemessen.

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird unter Aufnahme des Verwaltungsstandpunktes wie folgt neu gefasst:

  1. § 38 Abs. 1 k) der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird wie folgt neu gefasst:

Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. In dieser Funktion obliegt ihm die Leitung des Beirates. Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister zu einer Sitzung des Klimaschutzbeirates nicht anwesend, wird sie bzw. er im Vorsitz durch die Beigeordnete bzw. den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten. Dem Klimaschutzbeirat sollen von den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig
  • 1 der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
  • 1 der Gewerkschaften (DGB)
  • 1 Bündnis für bezahlbares Wohnen
  • 2 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 UFZ, 1 Universität Leipzig)
  • 4 den Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu, Greenpeace)
  • 3 den Klimagruppen (z.B. Fridays for Future, Parents for Future, Scientist for Future)
  • 2 den Sozial- und sonstigen Verbänden (Verbraucherschutzzentrale Sachsen, Energiegenossenschaft Leipzig) angehören.

Diese Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht.

Folgende Institutionen sind thematisch oder anlassbezogen mit jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin beratende Mitglieder des Klimaschutzbeirates ohne Stimmrecht:

  •                  Ernährungsrat Leipzig e.V.
  •                  LWB – Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft 
  •                  LVV – Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  •                  Mieterbund
  •                  Vertreter privater Wohnungseigentümer
  •                  Sächsische Aufbaubank – Förderbank
  •                  Landesamt für Schule
  •                  Zukunftsakademie
  •                  Vertreter medizinischer Einrichtungen und Gruppen
  •                  HTWK Leipzig
  •                  ADFC

Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, sowie der bzw. die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau gehörendem Beirat im Regelfall als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. 

Bei Bedarf können Ämter der Stadtverwaltung in beratender Funktion eingeladen werden.

  1. Organisatorisch wird der Klimaschutzbeirat durch das Referat für Klimaschutz unterstützt.  Sollte sich aus dieser Tätigkeit ein personeller oder materieller Mehraufwand ergeben, der das Referat bei der Erfüllung seiner originären Aufgaben belastet, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Vorschlag, wie dieser kompensiert werden kann.
  1. In der für den Beirat zu erstellenden Geschäftsordnung wird ein Vorschlagsrecht für Themensetzung der Tagesordnung durch die sachkundigen Einwohner mit Stimmrecht enthalten sein sowie ein regelmäßiger Turnus von mindestens 4 Sitzungen im Jahr festgelegt. Mit einer einfachen Mehrheit des Beirats können auch Sondersitzungen einberufen werden.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft bis Ende des 3. Quartals 2023 geeignete Standorte in der Großwohnsiedlung Paunsdorf mit den Wohnkomplexen Paunsdorf-Heiterblick (Ortsteil 24) und Kiebitzmark (Ortsteil 25 Heiterblick) zur Einrichtung einer nutzbaren Stadtteilfläche für Stadtteilfeste, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie der Errichtung einer Rettungswache zur rettungsdienstlichen Leistungserbringung und unterbreitet unter Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Wohnungsmarktakteure im IV. Quartal einen ausreichend dimensionierten Standortvorschlag.

2. Es wird geprüft inwieweit Förderprogramme zur Beförderung des sozialen Zusammenhalts und kultureller Aktivitäten für Großwohnsiedlungen zu Einrichtung des Platzes genutzt werden können.

Begründung:

Das Gebiet Leipzig-Paunsdorf wurde als letzte Großwohnsiedlung in Leipzig ab 1985 tiefbau- und verkehrsmäßig erschlossen und ab 1987 wurden Wohnungen, sowie Kitas, Schulen sowie Handels- Sozial- und Kultureinrichtungen gebaut und zeitnah übergeben. Nach 1990 verlagerte sich das Baugeschehen kurzzeitig in den Wohnkomplex Kiebitzmark, wo auch Eigenheimquartiere entstanden. Der 2. Bauabschnitt im Wohnkomplex Kiebitzmark wartet noch auf eine angepasste Planung und Bebauung. Im Gegensatz zu anderen randstädtischen Großwohnsiedlungen wie Grünau, war das damalige Neubaugebiet Paunsdorf von Beginn des Bezugs der Wohnungen durch die Straßenbahn in mittiger Lage der Wohnkomplexe vom Stadtzentrum bis in heutige Gewerbegebiet Lehdenweg mit dem gleichnamigen B-Stadtteilzentrum optimal erschlossen.

Auf Initiative der Wohnungsgesellschaften Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e. G. sowie der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB wurden seit den 1990er Jahren regelmäßig Stadtteilfeste zur Beförderung des sozialen Zusammenlebens und Kulturlebens auch im Freien gestaltet. Dabei wurden verschiedene Areale genutzt, die aber für eine Bebauung vorgesehen sind, sich im Privateigentum befinden, oder als nunmehriger Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes zeitlich gar nicht oder nur unter besonderen Auflagen nutzbar sind. Ob der verschiedenen Unsicherheiten konnten keine Verträge mit den Vertragspartnern für das Fest im Juni abgeschlossen werden, weshalb das diesjährige Fest abgesagt werden musste.
Das Wohngebiet zeichnet sich durch eine Bewohnerschaft mit hoher Wohnzufriedenheit aus, was auch in Zukunft so bleiben und durch die Stadt befördert werden soll.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Konzepts zur Erinnerungskultur eine Verfahrensweise zu etablieren, wie in geeigneter Weise am jeweiligen Standort an frühere Synagogen und Bethäuser erinnert werden kann. Hierbei kann die Konzeption der Stadt Wien zur Erinnerung an Synagogen und Bethäuser als Beispiel dienen. 

Begründung:

In Leipzig, der Stadt mit der einstmals sechstgrößten jüdischen Gemeinde in Deutschland, lebten 1933 11.564  Menschen, die der Israelitischen Religionsgemeinde angehörten. Ihr geistiges Zentrum waren die ca. 16 Synagogen und Bethäuser (siehe Anlage).

Am Abend des 9. November 1938 wurden fast alle in einer „spontanen Protestaktion der Bevölkerung“ zerstört und niedergebrannt. Die Gemeindesynagoge wurde als erstes Opfer der Flammen. Danach ging es weiter. Die Feuerwehr durfte nur das Übergreifen der  Flammen auf angrenzende Gebäude verhindern. Deshalb wurden sechs Synagogen  „nur“ verwüstet (z.B. die Talmud-Tora-Synagoge in der jetzigen Keilstraße).

Um die Erinnerung wach zu halten, erstellte die Künstlerin Nina K. Jurk 2002 ein Projekt.  An den ehemaligen Standorten der Synagogen. stellte sie Säulen in Form von Tora-Rollen mit dem Gedicht „Todesfuge“ von Paul Celan auf. Diese wurden nachts beleuchtet. 

In Zusammenarbeit mit der Jüdisch-Christlichen Arbeitsgemeinschaft  wurde zur jüdischen Woche 2023 diese Kunstinstallation erneut aufgebaut. Sie stieß auf großes Interesse – auch bei Nachfahren ehemaliger Leipziger Juden, die zur jüdischen Woche eingeladen worden waren. Es ist aber nur ein temporärer Vorgang und es scheint geboten und es ist an der Zeit, eine bleibende Erinnerung an die einst blühende jüdische Gemeinde zu schaffen. Städte wie Wien haben solche Ideen bereits umgesetzt (siehe Anlage).

Denkbar wären an der Fassade angebrachte Tafeln, in den Boden eingelassene Platten (ähnlich der der Stolpersteine), symbolhaften Tora-Rollen, Davidsterne  oder Kombinationen.

Die genannten Anlagen finden Sie hier und hier.

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt, dass endlich auch in Sachsen ein Gesetzentwurf zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen auf dem Tisch liegt und heute erstmalig im zuständigen Ausschuss des Landtages behandelt wird.

„Ein Zweckentfremdungsverbot ist ein Baustein, um die Auswirkungen eines angespannten Wohnungsmarktes wie in Leipzig und damit starke Steigerungen der Wohnungsmieten abzumildern. Seit Jahren bemühen wir uns in Leipzig, die Voraussetzungen für ein solches Zweckentfremdungsverbot zu schaffen. Der Stadtrat hatte bereits 2018 auf Antrag unserer Fraktion die Stadt Leipzig beauftragt, die notwendige Datengrundlage für Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hatte zügig ihre Hausaufgaben gemacht. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatsregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda des Freistaates gehoben. Endlich gibt die CDU dem Druck nach und scheint den Weg für ein entsprechendes Gesetz frei zu machen“, erklärt Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Zenker weiter: „Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt in einer Stadt, in der viele Menschen verzweifelt nach angemessenem bezahlbaren Wohnraum suchen. Es lohnt sich daher der Kampf um jede Wohnung. Dennoch merkt man dem Entwurf an, dass die Landes-CDU weiter bremst, so greift Zweckentfremdung in Berlin oder München schon, wenn man eine Wohnung drei Monate leer stehen lässt. Im Entwurf für den Freistaat gilt das erst ab 12 Monate. Auch die Bußgelder für illegale Zweckentfremdung sind deutlich geringer. Fraglich ist auch, ob eine Kommune bei Weigerungshaltung der Eigentümerin/des Eigentümers in eine treuhänderische Verwaltung von Wohnungen gehen kann, wie das in Berlin möglich ist.“ „In vielen Bundesländern gibt es das Gesetz des Zweckentfremdungsverbots. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme der Länder, wieder bestehenden Wohnraum als Wohnraum zurückzuholen. Eine Maßnahme die auch gegenüber Betreibern von Pensionen und Hotels geboten ist, denn diese halten Personal vor und werden in Punkten wie Brandschutz oder Hygiene, im Gegensatz zu Personen die Wohnungen illegal vermieten, kontrolliert. Dennoch Zweckentfremdungsverbote, auch wenn sie in Leipzig mehrere 100 Wohnungen Wohnungsmarkt wieder verfügbar machen werden sind nur eine Maßnahme in einem Blumenstrauß an Maßnahmen. Wir benötigen auch weiterhin unter anderem eine starke kommunale Wohnungsbaugesellschaft, mehr Wohnungsbau öffentlich und privat, sozialen Wohnungsbau, soziale Erhaltungssatzungen, Mietpreisbremsen, Kappungsgrenzen und einen qualifizierten Mietspiegel. Nur ein Bündel an Maßnahmen kann Mietsteigerungen in Zaum halten“, so Zenker abschließend.