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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat nach einer Anfrage aus dem Bundestag ein recht umfassendes Portfolio von Grundstücken, die auf dem Gebiet der Stadt Leipzig in den nächsten Jahren veräußert werden sollen (siehe Anlage).

Bei einigen dieser Grundstücke verhandelt die Stadt Leipzig bereits über eine vergünstigte Abgabe mit der BImA, um dort sozialen Wohnungsbau zu realisieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Hat die Stadt Leipzig bereits Vorstellung, wie die von der BImA angebotenen Grundstücke, die nicht ausschließlich für den Wohnungbau geeignet sind, entwickelt werden können?
     
  2. Für welche der genannten Grundstück hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?
     
  3. Bei Grundstücken, an denen städtischerseits kein Interesse besteht: Warum hält es die Stadtverwaltung nicht für nötig diese Grundstücke zu erwerben?

Antwort der Verwaltung

1. Hat die Stadt Leipzig bereits Vorstellung, wie die von der BImA angebotenen Grundstücke, die nicht ausschließlich für den Wohnungsbau geeignet sind, entwickelt werden können?

Das Erstandienungsrecht für die Ankäufe der BImA-Grundstücke unterliegen den Maßgaben der Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (Verbilligungsrichtlinie 2018 des Bundes, kurz VerbR 2018). Der Stadt Leipzig steht das Erstzugriff nur zu, wenn sie einen konkreten Verbilligungszweck verbindlich gegenüber der BImA erklärt. Insoweit ist bei Grundstücken, die nicht ausschließlich für den Wohnungsbau geeignet sind, zu prüfen, in welchem Umfang diese den Verbilligungstatbeständen unterliegen und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen.

Bei der Bedarfsprüfung werden die kommunalen Bedarfe sowie die strategischen Potentiale der Grundstücke ermittelt. Insofern liegt bei jedem zu erwerbenden Grundstück bereits eine konkrete Verwendungsabsicht, insbesondere Konzept­verfahren zum Wohnungsbau, vor.

2. Für welche der genannten Grundstücke hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?

Zunächst meldete die Stadt Leipzig pauschal den Bedarf für alle 14 entbehrlich gemeldeten Liegenschaften des Bundes an. Nach einer ersten Vorprüfung erklärte die Stadt Leipzig fristwahrend konkrete Kaufabsichten für die Mehrzahl der Grundstücke. Im Anschluss konnten die Grundstücke weiter intensiv und ämterübergreifend geprüft werden. 

3. Bei Grundstücken, an denen städtischerseits kein Interesse besteht: Warum hält es die Stadtverwaltung nicht für nötig, diese Grundstücke zu erwerben?

Der Bund hat pauschal alle entbehrlichen Liegenschaften gemeldet. Darunter sind auch Miteigentumsanteile an Flächen oder sehr kleine Flächen mit schwierigen Entwicklungsmöglichkeiten. Deren Nutzungs- und Ankaufsoptionen werden angesichts der Maßgaben der Verbilligungsrichtlinie noch geprüft. Ziel ist es, so viele wie möglich der BImA-Grundstücke anzukaufen.

Der Mängelmelder der Stadt Leipzig ist in verschiedene Kategorien untergliedert. Unter anderem gibt es eine Kategorie zum Thema „Schäden in der Verkehrsinfrastruktur“, wo 244 Problemanzeigen (Stand: 23.3.2023) erfasst sind.

Wir haben die Information erhalten, dass Mängel, die über das Portal gemeldet wurden, nur sehr schleppend im System abrufbar sind und auch eine Berichterstattung zur Umsetzung scheinbar nicht funktioniert. Ein Blick in den Mängelmelder zeigt, dass dort die aktuell besagten 244 Meldungen als neu und kein gemeldeter Mangel als erledigt angezeigt werden. In den Statusbereichen „In Bearbeitung“ oder „Geschlossen“ sind keinerlei Anzeigen erfasst. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie ist der Prozessablauf, wenn Bürgerinnen und Bürger Mängel über das Portal melden und wie läuft die Bearbeitung der Anliegen ab?
  2. In welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich bei der Verkehrsinfrastruktur jeweils die Erfassung der Mängel, die Prüfung, die Auftragserteilung und schließlich die Erledigung des Anliegens?
  3. Gibt es sachliche Gründe (Witterung etc.), die es bedingen, dass zwar jede Menge Problemanzeigen zur Verkehrsinfrastruktur eingegangen sind und eingehen, aber deren Abarbeitung zu stocken scheint?
  4. Sind ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt hinterlegt, um zumindest kleinere Mängel in der Verkehrsinfrastruktur zügig beseitigen zu können?

Antwort der Verwaltung

1. Wie ist der Prozessablauf, wenn Bürgerinnen und Bürger Mängel über das Portal melden und wie läuft die Bearbeitung der Anliegen ab?

2. In welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich bei der Verkehrsinfrastruktur jeweils die Erfassung der Mängel, die Prüfung, die Auftragserteilung und schließlich die Erledigung des Anliegens?

Die Anliegen zum Thema „Schäden in der Verkehrsinfrastruktur“ gehen zentral in der Abteilung Straßenbau und –unterhaltung des VTA ein und werden in die zuständigen Sachgebiete und dort an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet, welche die Meldungen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen vorliegen haben.

Diese prüfen die Sachverhalte, auch in Abhängigkeit der Schadensschilderung und des Ortes, dann meist innerhalb von drei Werktagen. Viele Mängel sind dem VTA durch die eigenen regelmäßigen Kontrollen auch bereits bekannt. Entsprechend des Prüfergebnisses werden diese priorisiert bzw. wenn erforderlich an die zuständige Stelle (z. B. an die Leipziger Verkehrsbetriebe bei Schäden im Gleisbereich) weitergeleitet.

Oberste Priorität besitzt die Beseitigung von unmittelbaren Gefahrstellen und Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit. Im Anschluss daran wird die Beseitigung von Mängeln vorrangig im Hauptstraßennetz und dann im Nebenstraßennetz entsprechend den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und entsprechend der Witterungsbedingungen veranlasst. Hier kann wegen der großen Unterschiedlichkeit keine konkrete zeitliche Aussage getroffen werden.

Die entsprechenden Bearbeitungsstände werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mängelmelder registriert.

3. Gibt es sachliche Gründe (Witterung etc.), die es bedingen, dass zwar jede Menge Problemanzeigen zur Verkehrsinfrastruktur eingegangen sind und eingehen, aber deren Abarbeitung zu stocken scheint?

Der Mängelmelder zu diesem Thema wurde Mitte Januar eingerichtet. Die Meldungen sind im VTA eingegangen und wurden umgehend bearbeitet. Aufgrund technischer Probleme konnten die Bearbeitungsstände bzw. die Erledigung der Sachverhalte jedoch nicht im Mängelmelder registriert werden. Zwischenzeitlich wurden die technischen Schwierigkeiten behoben, so dass künftig auch die Bearbeitungsstände bzw. die Erledigung der Anliegen vermerkt werden können. Die im Mängelmelder als noch „offenen“ Sachverhalte gekennzeichneten Anliegen werden entsprechend den personellen Möglichkeiten nachträglich aktualisiert.

4. Sind ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt hinterlegt, um zumindest kleinere Mängel in der Verkehrsinfrastruktur zügig beseitigen zu können?

Eine gesonderte Kostenplanung für die im Mängelmelder angezeigten Sachverhalte existiert nicht, die Mängelbeseitigung ist Bestandteil der Straßenunterhaltung und der Unterhaltung der Verkehrsleiteinrichtungen.

2023 stehen für die bauliche Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Unterhaltung von Verkehrsleiteinrichtungen rund 8,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt entsprechend oben genannten Priorisierung.

Mit Ratsbeschluss vom 22.01.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, das “Einheitsbuddeln” in die Kampagne “Baumstarke Stadt” zu integrieren. Für die Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation der Spendensammlung soll mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie dem Umweltbund “Ökolöwe” und dem BUND, zusammengearbeitet werden.

Nach unseren Informationen wurde 2021 im Rahmen des „Einheitsbuddelns“ eine Pflanzaktion in Sellerhausen im Projekt Grünflächengestaltung Östliche Rietzschke durchgeführt. Und im April 2022 wurden gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern der Initiative „Leipzig pflanzt“ auf dem Bürgerbahnhof Plagwitz nördlich der Antonienbrücke insgesamt 140 Vogelkirschensetzlinge und 300 Eichensetzlinge gepflanzt. Auf dem ehemaligen Bahngelände soll dadurch ein kleiner Wald etabliert werden, damit die stadtökologischen Funktionen des attraktiven und abwechslungsreichen Freiraums zwischen der Karl-Heine-Straße und der Schwartzestraße im Leipziger Westen gestärkt werden.

Wir fragen an:

1. Wie ist der Stand des Konzepts zur Integration des “Einheitsbuddeln” in die Aktion Baumstarke Stadt und was ist das Ergebnis?

2. Welche Pflanzaktionen im Rahmen des „Einheitsbuddeln“ sind in diesem und im nächsten Jahr an welchen Orten geplant?

3. Wie werden diese Pflanzaktionen beworben? Wie können die Bürgerinnen und Bürger diese Aktionen unterstützen?

Antwort der Verwaltung

1. Wie ist der Stand des Konzepts zur Integration des “Einheitsbuddeln” in die Aktion Baumstarke Stadt und was ist das Ergebnis?

Das „Einheitsbuddeln“ wurde als jährlich wiederkehrende Pflanzaktion in die Aktion „Baumstarke Stadt“ integriert. Diese wird im Laufe des Kalenderjahres geplant und im Pflanzzeitraum nach dem 3. Oktober durchgeführt. Die Verfügbarkeit geeigneter Flächen stellt jedoch nach wie vor eine große Herausforderung dar.

2. Welche Pflanzaktionen im Rahmen des „Einheitsbuddeln“ sind in diesem und im nächsten Jahr an welchen Orten geplant?

Aktuell werden noch Flächen für das „Einheitsbuddeln“ in 2023 und 2024 geprüft. Die Standorte werden frühzeitig bekanntgegeben.

3. Wie werden diese Pflanzaktionen beworben? Wie können die Bürgerinnen und Bürger diese Aktionen unterstützen?

Die Pflanzaktion wird auf der Internetseite der Stadt Leipzig und durch beteiligte Vereine und Verbände beworben.

Die Bürgerinnen und Bürger können diese Aktionen in Form von Spenden, Arbeitsleistungen wie pflanzen und gießen, Betreuung und Versorgung der Helferinnen und Helfer unterstützen.

In der Ratsversammlung vom 20.05.2020 haben die Stadträtinnen und Stadträte einstimmig den Vorschlag des Petitionsausschusses zur Petition VII-P-00375-DS-02 „Fußgängerampel an der Kreuzung Käthe-Kollwitz-Straße/Schreberstraße“ bestätigt. Danach sollte im Rahmen der Planungen der Komplexbaumaßnahme Umgestaltung Käthe-Kollwitz-Straße die Anordnung einer Fußgängersignalanlage am Knoten Schreberstraße als eine Möglichkeit der sicheren Querung mit untersucht werden. Über die konkret zu realisierende Lösung wird mit dem Baubeschluss zur Umgestaltung entschieden.

Um kurzfristig eine Verbesserung für FußgängerInnen, insbesondere für die SchülerInnen der Thomasschule und der Grundschule forum thomanum zur sicheren Querung der K.-Kollwitz-Straße zu ermöglichen, sollte die technische Machbarkeit und die verkehrsrechtliche Zulässigkeit einer bis dahin temporären Ampel an diesem Knoten bis spätestens Ende Juni 2020 geprüft und unverzüglich umgesetzt werden. Über die Umsetzungsschritte wird der Petitionsausschuss und der FA Stadtentwicklung und Bau informiert.

Aktuell wird die Baumaßnahme Stadthafen realisiert, so dass künftig mit einer Zunahme von Fußgängerinnen und Fußgängern, sowie Radfahrenden an dieser Stelle zu rechnen ist. Seit kurzem sind mehrere Baustellenampeln zur Querung der K.-Kollwitz-Straße in Höhe der Schreberstraße aufgestellt.

Wir fragen an:

1. Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan für eine Sanierung der K.-Kollwitz-Straße?

2. Bleiben die aktuellen Baustellenampeln zur Überquerung der K.-Kollwitz-Straße auch nach Beendigung der Baumaßnahme Stadthafen dort aufgestellt?

3. Wenn nein, wie kann eine sichere Querung der K.-Kollwitz-Straße in Höhe der Schreberstraße bis zur Umgestaltung und Sanierung erfolgen?

Antwort der Verwaltung

1. Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan für eine Sanierung der K.-Kollwitz-Straße?

Die Vorplanung für die Umgestaltung der Käthe-Kollwitz-Straße im Rahmen der Komplexmaßnahme Käthe-Kollwitz-Straße von Klingerweg bis Westplatz einschließlich Klingerbrücke und Marschnerbrücke wird derzeit erstellt. In allen in Ausarbeitung und anschließender Bewertung befindlichen Varianten sind im Zuge der Käthe-Kollwitz-Straße über den gesamten Planungsabschnitt durchgängig Radfahrstreifen enthalten. Bestandteil der Komplexmaßnahme ist auch der Abschnitt der Marschnerstraße zwischen Mainzer Straße und Sebastian-Bach-Straße, in dem ebenso durchgängig Radfahrstreifen vorgesehen sind. Die Planungen enthalten in allen Varianten für den Knotenpunkt Käthe-Kollwitz-Straße/Schreberstraße eine vollständige Signalisierung. Der zwischen den Bauherren Stadt Leipzig und den LVB GmbH abgestimmte Rahmenterminplan sieht unter Berücksichtigung aller noch erforderlichen Planungen, Gutachten, Beschlüsse der Ratsversammlung, Baurechtsverfahren und öffentlichen Vergabeverfahren einen Baubeginn in 2029 vor.

2. Bleiben die aktuellen Baustellenampeln zur Überquerung der K.-Kollwitz-Straße auch nach Beendigung der Baumaßnahme Stadthafen dort aufgestellt?

Die aktuelle transportable Signalanlage wird im Zusammenhang mit der Hochbaumaßnahme in der Käthe-Kollwitz-Straße 46d bis voraussichtlich 21.04.2023 betrieben. Es handelt sich hierbei um eine Engstellensignalisierung im Knoten mit Fußgängersignalisierung. Aufgrund der speziellen, auf die temporäre Verkehrsraumeinschränkung und Situation zugeschnittenen Signalisierung kann diese Signalanlage nach Abschluss der Arbeiten nicht weiterbetrieben werden und wird daher wieder abgebaut.

3. Wenn nein, wie kann eine sichere Querung der K.-Kollwitz-Straße in Höhe der Schreberstraße bis zur Umgestaltung und Sanierung erfolgen?

Derzeit erfolgt die Planung einer transportablen Lichtsignalanlage an der Kreuzung Käthe-Kollwitz-Straße/Schreberstraße einschließlich kleinerer baulicher Anpassungen. Ein positives Ausschreibungsergebnis vorausgesetzt ist die Realisierung von 08/2023 bis 10/2023 geplant. Diese transportable Lichtsignalanlage wird bis zum Umbau der Käthe-Kollwitz-Straße betrieben und ermöglicht dem Fußgänger- und Radverkehr in diesem Zeitraum eine gesicherte Querung der Käthe-Kollwitz-Straße.

Wie mehrere Medien übereinstimmend melden, hat Karstadt-Kaufhof mitgeteilt, fünf Warenhäuser weniger schließen zu wollen, als ursprünglich vorgesehen. Unter den Häusern, deren Schließung aktuell nicht mehr vorangetrieben wird, ist auch das Leipziger Kaufhaus in der Grimmaischen Straßen.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Wir freuen uns über die aktuelle Entwicklung“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfte die Meldung für Erleichterung gesorgt haben, denn sie können nun wieder zuversichtlicher in die Zukunft blicken. Aber auch für die Leipziger Innenstadt ist die Entscheidung gut, schließlich sind große Kaufhäuser Kundenmagneten und beleben die Innenstadt insgesamt. Möglich wurde das durch intensive Verhandlungen, an denen auch unser Oberbürgermeister beteiligt war, und schließlich durch Zugeständnisse der Vermieter – dafür ein Dank an alle Beteiligten.“

Ungeachtet der positiven Wendung in diesem Fall, bleibt natürlich die Kritik bestehen, dass der Verkauf der Immobilie von Karstadt-Kaufhof an einen Investor erst zu dieser schwierigen Situation geführt hat.

Für die SPD-Fraktion steht weiterhin fest, dass unsere Innenstadt bunter und vielfältiger gestaltet werden muss. Schließlich stehen im Zentrum weiterhin Geschäfte leer und ein Großteil der Innenstadt wird von Filialisten dominiert.

Andreas Geisler

„Zuletzt hat unsere Innenstadt wieder Kundenzahlen erreicht wie vor Corona, worüber sich allen voran die Händerinnen und Händler sowie die Gastonomie in der Innenstadt freuen dürften. Dennoch hängt die Entwicklung unserer Innenstadt in hohem Maße von den wirtschaftlichen Entscheidungen einzelner großer Handelsunternehmen ab. Diese beleben zwar unser Stadtzentrum, gleichzeitig entstehen jedoch gewisse Abhängigkeiten“, erklärt SPD-Stadtrat Andreas Geisler, der seine Fraktion im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit, Digitales vertritt, und ergänzt: „Uns ist daran gelegen, unsere Innenstadt bezüglich ihres Angebotes vielfältiger, regionaler und erlebnisreicher zu gestalten. Wir wollen mit mehr Aufenthaltsqualität, mehr Kultur und mehr Gastronomie punkten. Lokale Manufakturen sollen verstärkt die Möglichkeit bekommen, ihre Waren anzubieten. Wir können die Rahmenbedingungen dafür unter anderem mit mehr Grün und Sitzmöglichkeiten schaffen. Die Stadt hat auf Initiative von SPD und CDU aus dem Jahr 2020 eine Innenstadtkonzeption erarbeitet und im Haushalt stehen Mittel für deren Umsetzung bereit. Es kann also losgehen.“

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

weltweit waren Ende 2021 fast 90 Mio. Menschen auf der Flucht, die Fluchtbewegungen in Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine waren damals noch nicht dabei. Nur die wenigsten fliehen weit über die Anrainerstaaten hinaus, immer in der Hoffnung, bald wieder in ihre Heimat zurück zu können. Mit dem Angriff auf die Ukraine flohen 2022 auch knapp 1 Mio. Ukrainerinnen und Ukrainer noch Deutschland, 12.000 davon nach Leipzig. Hinzu kamen 2022 noch knapp 1.500 Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern, die drei größten Gruppen waren dabei Syrer/-innen, Venezualer/innen und Georgier/innen.

Schon 2022 mussten daher neue Unterkünfte geschaffen werden, sei es in Pensionen, Wohnhäusern oder Zelten. Dass nicht noch mehr Unterkünfte und Zeltstandorte aufgebaut werden mussten, haben wir den Leipzigerinnen und Leipzigern zu verdanken, bei denen fast 90 Prozent der ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer kurz- und längerfristig untergekommen sind.

Ein Dank gilt aber auch der Verwaltung, denn selbst in einer Zeit, in der deutlich weniger Geflüchtete nach Leipzig gekommen sind, bzw. zugewiesen wurden, hat sie Plätze vorgehalten. In der Spitze bis zu 1.800 Plätze. Ohne diese Plätze wären wir schon viel früher in eine Situation gekommen, bei der  wir auf Zelte angewiesen gewesen wären und hätten die wenigen Angebote für die Anmietung eigentlich kaum ablehnen können. Es waren auch Vertreter ihrer Fraktion, Herr Weickert, die deshalb 2018 angemahnt hatten Reserven zurückzubauen. Und wenn sie jetzt fordern, dass nicht wieder Turnhallen verwendet werden sollen, dann sollten sie diesen Appell vor allen an das seit mehr als 30 Jahren von ihrer Partei geführte Innenministerium richten, denn es war der Freistaat, der 2015 mehrere Turnhallen auch in Leipzig genutzt hat.

Seit 2016 berichtet die Verwaltung zunächst monatlich, dann einmal im Quartal, zuletzt wieder monatlich über die Unterbringung von Geflüchteten und über jeden neuen Standort wird nach Bestätigung in der Dienstberatung und, teilweise auch schon davor, der Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt informiert. Der Fachausschuss wurde über den Standort in Stötteritz, zum Beispiel, sehr frühzeitig informiert. Über den geplanten Standort in Lindenthal, der mit maximal 30 Personen die zweitkleinste aller aktuell 33 Gemeinschaftsunterkünfte in Leipzig ist, wurde einen Tag nach Beschlussfassung in der Dienstberatung per Mail informiert. Über den geplanten Standort in der Diezmannstraße noch am Tag der Beschlussfassung in der Dienstberatung.

Die Vorlage, in der man jede Gemeinschaftsunterkunft finden kann, trägt übrigens seit Jahren den Titel: „Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt“. Dort finden sie übrigens auch die Standorte, die in den letzten Monaten aufgemacht wurden, darunter auch zwei Notunterkünfte als Zeltstandorte, aber offensichtlich eignen sich diese nicht so zum Polarisieren oder wo waren da ihre Ratsanfragen, Vertreter der AfD und CDU.

Ich würde mir wünschen, manche hätten die regelmäßigen Vorlagen aus dem Sozialamt auch in der Vergangenheit gelesen. Dann wäre ihnen nämlich aufgefallen, dass wir auf große, zu lösenden Aufgaben zulaufen. Die Platzreserven sind seit 2018 kontinuierlich gesunken. Die Aufenthaltsdauer in den Gemeinschaftsunterkünften hat stetig zugenommen. Waren 2017 lediglich 8 Prozent länger als zwei Jahre in den Gemeinschaftsunterkünften, waren es zuletzt um die 40 Prozent. Parallel sinken kontinuierlich die Zahlen der zur Verfügung stehenden Gewährleistungswohnungen und der Wohnungen allgemein, die  über Kosten der Unterkunft abrechenbar sind. Es spiegelt sich auch hier die Wohnmarktsituation in Leipzig wider. Liebe CDU, hier könnten Sie auf Landesebene handeln, Sie könnten mehr Gelder für sozialen Wohnraum zur Verfügung stellen und endlich ihre Blockadehaltung zum Zweckentfremdungsverbot aufgeben. Der Gesetzentwurf von Rot-Grün im Land liegt der sächsischen CDU jedenfalls seit einem Jahr vor. Mehrere hundert Wohnungen, die illegal als Ferienwohnungen oder anderweitig zweckentfremdet werden, könnten allen hier lebenden Menschen wieder für das zur Verfügung gestellt werden, für das sie da sind, nämlich zum Wohnen. Warum geht dafür keiner auf die Straße, wo sind da ihre kritischen Fragen?

Ja, auch ich wünsche mir, dass, wie es mal geplant war, Geflüchtete erst dann aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf die Kommunen verteilt werden, wenn der Status geklärt ist. Aber dazu mahlen die Mühlen im Bund und im Land immer noch zu langsam. Auch das Land versäumt es seit Jahren bzw. Jahrzehnten ausreichend Richterinnen und Richter einzustellen. Auch an Polizistinnen und Polizisten fehlt es, die als Teil der Strafverfolgungsbehörden vor allem dort aktiv werden könnten, wo den wenigen Kriminellen unter den Geflüchteten ein schnellerer Prozess gemacht werden könnte. Stattdessen schiebt man Menschen ab, die gut integriert ihrem Job als Koch oder Logistiker nachgehen. Wahrscheinlich weil man sie einfacher zu Hause antrifft. Auch wünsche ich mir, dass Geflüchtete besser über die gesamte EU verteilt werden. Aber seien wir ehrlich: Bis 2015 hat uns diese Frage auch kaum interessiert, weil da in Italien und Griechenland die meisten Geflüchteten ankamen. Hinzu kommt, dass es immer noch nicht gelingt, schnell zu integrieren. DaZ-Unterricht fällt in Größenordnungen aus, Deutschkurse sind Mangelware und auf eine Arbeitsgenehmigung warten viele Geflüchtete noch immer viel zu lange. Ein Lichtblick ist das neue Chancenaufenthaltsrecht der Bundesregierung. Dieses setzt auch mal einen anderen Fokus, nämlich den der Chancen, denn bei allen Herausforderungen und teilweise Integrationsproblemen die bestehen helfen uns Geflüchtete auch unseren Fachkräftemangel zu reduzieren.

Wir müssen unsere Aufgabe hier vor Ort lösen und das heißt für mich, die Stadtgesellschaft und die Gesamtverwaltung. Aktuell scheint mir, dass sich andere Ämter zurücklehnen und das Sozialamt, ohne es auch in dem Bereich personell zu stärken, weitestgehend alleine lassen. In den letzten 10 Jahren sind zweimal Fehler passiert. Einmal in Wahren, wo die LWB ein Haus angeboten hat, in dem noch eine Wohnung belegt war und jetzt in Lindenthal. Dennoch sind und waren beide Standorte grundsätzlich zur Unterbringung von Geflüchteten geeignet. Dazwischen ist alles weitestgehend reibungslos – heißt nicht kritiklos – gelaufen. Ich frage mich nur, wenn jetzt viele auf das Sozialamt schimpfen: Wo ist das Referat Demokratie bei der Entwicklung von Veranstaltungsformaten zum Thema? Wo ist das Liegenschaftsamt, wenn es um das genaue Durchchecken einer jeden Immobilie eines jeden Grundstückes geht? Wo sind die Patenschaftsbürgermeister/innen der Ortschaften und Stadtbezirke, wenn es mal haarig wird? Die Welt besteht nicht nur daraus, zu schönen Anlässen Bänder durch zu schneiden. Herr Schülke war zumindest beim ersten Mal mit in Lindenthal. Mein großer Dank gilt dem Sozialamt, das die Sache insgesamt sehr gut meistert und sich teilweise wütenden Bürger/innen stellen muss. Fehlerfrei ist nur der, der nichts macht.

Frau Nagel, auch ich schlucke, wenn wir inzwischen über den dritten Zeltstandort reden und eine Messehalle auf der alten Messe zu Notunterkunft umbauen. Auch ich würde mir wünschen, wir könnten viel mehr Menschen dezentral unterbringen oder hätten noch mehr Vorsorge durch Neubauten geschaffen, die jetzt endlich wieder in der Diskussion sind. Neubauten werden jedoch nicht vor 2028 fertig und helfen daher in der akuten Situation nicht. So hat die Diskussion um den Zeltstandort in Stötteritz ihr Gutes und führt hoffentlich dazu, dass solche Standorte wirklich nur für Notunterbringung genutzt werden und eben kein Standard werden. Es gilt eben weiterhin: Wir müssen in der Stadt nach dezentralen Wohnungen sowie kleinen und größeren Stadtorten suchen. Ich hoffe, wir finden sie, denn Zelte können nicht die Lösung sein.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Linken und Grünen.

Beschlussvorschlag:

Ergänzung Beschlusspunkt 2 neu:

Zusätzlich wird 1,0 VzÄ für den Zusammen e.V. für das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ mit den Schwerpunkten „Matching von Wohnungen, Wohnungsakquise und Wohnberatung“ Geflüchteter mit dem Fokus auf ukrainische Geflüchtete gefördert. Das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ wird zudem aufgefordert zusätzlich zu den bisher erhobenen Daten auch zu ermitteln, ob die Vermittlung aus einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgt.

Beschlusspunkt 2 der Ursprungsvorlage wird zu Beschlusspunkt 3.

Begründung:

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben sich mehr als 10.000 Ukrainer*innen in Leipzig angemeldet. Die Situation ist weiterhin dynamisch und ein Ende der kämpferischen Auseinandersetzungen nicht in Sicht. Stattdessen steigt auch die Anzahl an Geflüchteten aus anderen Ländern. Das Leipziger Wohnkonzept für Geflüchtete sieht vor, dass Asylbewerber*innen und Geduldete so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft ziehen können.


Im Frühjahr 2022 kam es zwischen der Kontaktstelle Wohnen und dem Sozialamt Leipzig zu einer Kooperation mit dem Ziel, vorhandene überwiegend private Wohnungsangebote an Ukrainer*innen zu vermitteln. Bis Ende September konnten so 125 Mietverträge für knapp 300 Ukrainer*innen durch die Kontaktstelle Wohnen erzielt werden. [Quelle: Erhebung wöchentlicher Zahlen, Zusammen e. V.] Zwar ist die Bereitschaft, privaten Wohnraum für geflüchtete Menschen bereitzustellen rückläufig, die Mammutaufgabe Ukrainer*innen in langfristige, dezentrale Wohnverhältnisse zu überführen, bleibt aber bestehen. Um diese zu bewältigen braucht es eine regelmäßige flächendeckende Wohnungsakquise im gesamten Leipziger Stadtraum ggf. in den angrenzenden Landkreisen, eine Koordination und Ausgestaltung von weiteren Matchingprozessen (private Vermieter*innen bieten Wohnungen an) und eine Nachbetreuung bereits vermittelter Wohnungen, um möglichen Konflikten zwischen Vermieter*innen, Klient*innen und Behörden (JC) vorzubeugen und somit einen Verlust des Mietverhältnisses zu verhindern. Gerade, weil weniger Wohnungen direkt an das Sozialamt oder die Kontaktstelle Wohnen gemeldet werden, wird die Suche nach geeignetem Wohnraum mehr Zeit in Anspruch nehmen und nur mit zusätzlichem Personal zu bewerkstelligen sein, welches Vermieter*innen und Hausverwaltungen davon überzeugt, an Geflüchtete zu vermieten, sowie Besichtigungstermine begleitet und Anträge auf Kostenübernahme bei den zuständigen Ämtern stellt.

Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.