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Die aktuelle Verkehrssituation – nicht nur im Berufsverkehr – ringt vielen Leipzigerinnen und Leipzigern, aber auch jenen, die in die Stadt einpendeln, täglich die Geduld ab. Auch wenn die Ursachen für jede einzelne Baumaßnahme begründet sein mögen, wächst die Gleichzeitigkeit vieler paralleler Baustellen zu einem massiven Problem heran.

Die Lösungen dafür sind vielfältig und so verschieden wie die individuellen Situationen der Haushalte in Leipzig auch. Ein Teil der Lösung ist ein breit ausgebautes Carsharing-Angebot. Davon ist auch die SPD-Fraktion überzeugt und hat schon in 2023 einen Antrag gestellt, um ein vernetztes, nachhaltiges Carsharing-Konzept in Leipzig auf den Weg zu bringen, welcher im April 2024 beschlossen wurde.

Darüber hinaus ist in der Presse immer wieder von Verstimmungen zwischen dem lokalen Carsharing-Anbieter teilAuto und der LVB zu lesen[1]. Demnach läuft die Zwischenvereinbarung zur Abdeckung der Mobilitätsstationen mit Carsharing-Fahrzeugen zum 31.05.2025 aus. Und erst im Februar hat das Leipziger Verwaltungsgericht geurteilt[2], dass die Kosten für Carsharing-Stellplätze in Leipzig unverhältnismäßig teuer sind und bis zu vierzigmal[3] mehr kosten als in anderen vergleichbar großen Städten Deutschlands.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

Zum SPD-Antrag VII-A-09060-NF-02 „Fahrzeugsharing-Konzept für Leipzig – vernetzt und nachhaltig“:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des SPD-Antrags?
  2. Wann kann das darin beschlossene Konzept präsentiert werden?
  3. Wann erfolgt der Ausbau der bestehenden Mobilitätsstationen und Mobilpunkte laut Beschlusspunkt 3 des o.g. Antrags und wie wird das Verhältnis zwischen Mobilitätsstationen und Mobilpunkten sein?

Zur Vergabe von Stellplätzen für Carsharing an LVB Mobilitätsstationen:

  • Ist die Stadtverwaltung Leipzig darüber informiert, dass die Zwischenvereinbarung zwischen LVB und teilAuto zum 31.05.2025 endet?
  • Wann ist mit einem Ergebnis der Ausschreibung der Stellplätze an Mobilitätsstationen zu rechnen?
  • Wie wird bis dahin über die Zwischen-/Weiternutzung der Stellplätze an Mobilitätsstationen entschieden?
  • Was hat die Stadt Leipzig unternommen, um eine weitere Nutzung der Stellplätze als Carsharing-Standorte nahtlos zu gewährleisten?

Zur Vergabe von Stellplätzen für Carsharing im Straßenraum abseits von Mobilitätsstationen

  • Wie sind die Abläufe bei der Planung und Ausweisung von Flächen im öffentlichen Straßenraum für Carsharing (abseits von Mobilitätsstationen)?
  • Wie hoch sind aktuell die Kosten für einen Stellplatz im öffentlichen Straßenraum für Carsharing in Leipzig?
  • Wie sind diese Kosten im Vergleich mit anderen Städten einzuschätzen?
  • Ist eine Senkung dieser Kosten in Leipzig geplant? Wenn ja, ab wann und um wie viel? Wenn nein, warum nicht?

Allgemein

  1. An welchen Planungsgrößen bzw. Bedarfen orientiert sich die Stadt Leipzig bei der Genehmigung beantragter Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum?  
  2. Was hat die Stadt Leipzig konkret unternommen, um eine Carsharing-Entwicklung im Sinne der Mobilitätsstrategie der Stadt Leipzig und vorheriger Stadtratsbeschlüsse zu ermöglichen?
  3. Welche Möglichkeiten gibt es darüber hinaus für die Stadt Leipzig, Carsharing stärker als bisher zu fördern?

[1] https://www.lvz.de/lokales/leipzig/stress-zwischen-lvb-und-teilauto-verkehrswende-in-leipzig-QXLPKC2KZNG4NEKFZFH7R3CTEY.html

[2] https://www.lvz.de/lokales/leipzig/carsharing-in-leipzig-erhebt-die-stadt-zu-hohe-gebuehren-4DLKB74SZJCK7DP7BWNCRERV4U.html

[3] Bis zu 405,- € pro Stellplatz pro Monat in Leipzig im Vergleich zu 10,- € pro Fahrzeug pro Monat in Dresden laut Sondernutzungssatzung https://www.dresden.de/media/pdf/verkehr/satzung_sondernutzung.pdf

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Die Ratsversammlung hatte im Mai 2024 einen Beschluss gefasst, die Absenkung der Kappungsgrenze weiterhin zu sichern, um Mieterhöhungen zu deckeln. Mit dem Ratsbeschluss wird der Oberbürgermeister aufgefordert, bei der Sächsischen Staatsregierung unverzüglich den Antrag auf Erlass einer zum 30. Juni 2025 in Kraft tretenden Verordnung gemäß § 558 Abs. (3) Satz 3 BGB (Kappungsgrenzenverordnung) zur Fortsetzung der Senkung der Kappungsgrenze zu stellen. Außerdem soll der Oberbürgermeister den Stadtrat im 1. Quartal 2025 zum aktuellen Sachstand informieren. 

Die aktuelle Kappungsgrenzenverordnung regelt die Absenkung der Kappungsgrenzen für die Städte Dresden und Leipzig und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. Die Kappungsgrenze nach §558 Abs. (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass Erhöhungen der Nettokaltmiete von insgesamt über 20 Prozent in drei Jahren unzulässig sind. Mit der Absenkung der Kappungsgrenze wurde bekanntlich die zulässige Erhöhung der Miete für die Dauer der Verordnung auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt. Die Kappungsgrenze ist ein Baustein, um stark steigende Mieten ein Stück einzudämmen.

Die Kappungsgrenze wurde eingeführt, um Mieter vor zu schnell steigenden Mieten zu schützen. Neben dem regionalen Mietspiegel ist die Kappungsgrenze somit eine weitere Regulierung der Miethöhe und eine Einschränkung für Vermieter. Die Kappungsgrenze beugt uneingeschränkten Mieterhöhungen vor.

In den zuständigen Gremien hat die Verwaltung informiert, dass die Stadt Leipzig eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung für die Stadt Leipzig über den 30. Juni 2025 hinaus beim zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung beantragt hat. Anfang Februar 2025 hat die Stadt Leipzig dem zuständigen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) Daten zugearbeitet, die aus Sicht der Stadt Leipzig belegen, dass in Leipzig eine ausreichende Wohnraumversorgung besonders gefährdet ist und ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Die Regierungskoalition hatte sich im Koalitionsvertrag pro Fortsetzung der Kappungsgrenze positioniert, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung vorliegen.

Wir fragen an:

  1. Hat die Stadt Informationen, ob die Kappungsgrenzenverordnung verlängert wird?
  2. Wann erwartet die Stadt Leipzig einen Bescheid vom zuständigen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Die Zukunft der Villa Davignon ist ungewiss, daher fordert die SPD-Fraktion die LWB und das Sozialamt auf, gemeinsam an einem ‚Haus der Inklusion‘ zu arbeiten. Stadträtin Pia Heine erklärt, warum:

„Eine so zentrumsnahe, gut angebundene und barrierearm ausgebaute Villa gibt es in Leipzig kein zweites Mal. Das sollten wir als einen zentralen Ort für Verbände und Vereine im Bereich der Inklusion nutzen. Die Synergieeffekte durch engeren Austausch und Vernetzung wären ein Gewinn, genauso wie eine dauerhafte, gemeinwohlorientierte Nutzung dieses historischen Gebäudes.“ so die SPD-Politikerin.

Hintergrund ist, dass der aktuelle Pächter der Villa Davignon in der Friedrich-Ebert-Straße 77 in Leipzig, der Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL), Insolvenz anmelden musste. Das Gebäude, welches der SVHGL als „Haus ohne Barrieren“ betreibt, würde bei einer Auflösung des Vereins zurück an den Eigentümer LWB fallen.

Pia Heine

„Ich bedaure die Insolvenz des SVHGL sehr. Umso wichtiger ist es, jetzt eine positive Zukunftsperspektive zu entwickeln, um dem Standort langfristig eine sinnstiftende Bedeutung zu geben. Natürlich würden wir es sehr begrüßen, wenn darüber hinaus auch der SVHGL langfristig erhalten bleiben kann.“ stellt Heine fest.

Abschließend erläutert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion noch: „Wir bringen daher einen Antrag auf den Weg, der die LWB dazu auffordert, die Nutzung der Villa Davignon dauerhaft mit Trägern aus dem inklusiven Bereich in einem ‚Haus der Inklusion‘ sicherzustellen. Gleichzeitig soll das Sozialamt prüfen, welche Vereine dafür in Frage kommen und wie eine geeignete Träger- und Betreiberstruktur für so ein Haus gestaltet sein muss.“

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

wie in jedem Jahr sollen die Schulbezirke für Grundschüler angepasst werden- und – wie in den letzten Jahren so häufig vorgeschlagen, werden einfach zwei Schulbezirke zusammengelegt.

Das ist nicht nur höchst unkreativ, sondern führt zu immer größer werdenden Schulbezirken.

Ein bisschen kann ich die Argumente der Verwaltung nachvollziehen:

„Die Schulbezirkszusammenlegung stellt die einzige Möglichkeit dar, die Kapazitäten der Grundschulen in den gemeinsamen Schulbezirken kurzfristig optimal zu nutzen.“

Die Verwaltung spricht weiterhin von effektiver Nutzung der Schulräume und flexibler Klassenbildung. Hinter der optimalen Nutzung und flexibler Klassenbildung verbirgt sich, dass bei den neuen ersten Klassen die Schülerzahlen steigen.

… und um die Sache noch ein wenig attraktiver zu verkaufen, haben die Eltern eine größere Auswahl.

So können die Eltern besser zwischen einer modernen, neu gebauten Schule mit attraktiver Außenanlage und moderner Mensa oder einem unsanierten Altbau mit stinkenden Toiletten wählen. Das erhöht die Segregation in den vorgeschlagenen Schulbezirken deutlich!!!

Ute Köhler-Siegel

Der neue Schulbezirk SW1 soll von der Georg-Schwarz-Straße in Lindenau bis weit hinter die Rödelstraße bis zum letzten Ende der Pistorisstraße in Schleußig reichen. Mit 5 Grundschulen und über 1800 Schülerinnen und Schülern wird das einer der größten Schulbezirke Leipzigs. Von kurzen Wegen für kurze Beine kann da wohl kaum noch die Rede sein.

Genau die gleiche Änderung hatte die Verwaltung bereits im letzten Jahr vorgelegt und bereits im letzten Jahr hat der Stadtrat mehrheitlich diese Änderung abgelehnt. Auch im letzten Jahr forderte die SPD-Fraktion die Verwaltung auf, die Schulbezirke besonders in diesem Bereich komplett zu überarbeiten, anstatt uns einfach eine Zusammenlegung zu einem Mega-Schulbezirk vorzuschlagen.

In der Hoffnung, dass Wiederholung festigt, hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Linken einen Änderungsantrag geschrieben, der Neuordnung statt Zusammenlegung fordert.

Durch die neu gebauten Schulen passt es einfach nicht mehr.

Auch die geplante Zusammenlegung der Schulbezirke NO1 mit der GS am Rabet und der Wilhelm-Wander GS und dem Schulbezirke SO1 mit der August- Bebel GS und der bald komplett neu gebauten Wilhelm-Busch GS wird die Segregationsproblematik überdeutlich zeigen. So soll die Wilhelm-Wander Schule – ein unsanierter Altbau mit Kindern mit vielfältigen sozialen Problemen – mit dem Neubau der Busch-GS um Schüler werben. Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, bitte veranlassen Sie mit ihrer Zustimmung zum Änderungsantrag die Verwaltung, ihre Hausaufgaben noch einmal neu zu erledigen. Die Neuordnung der Schulbezirke ist überfällig.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Lieber Burkhard,

geehrte Beigeordnete,

geehrte Kolleginnen und Kollegen der leipzigfreundlichen Fraktionen,

liebe Leipzigerinnen und Leipziger, 

als SPD-Fraktion haben wir uns mit der beantragten Gebührenerhöhung der Elternbeiträge sehr schwer getan. 

Die finanzielle Belastung bei den Eltern steigt nach wie vor. Und leider lässt das sächsische Kita-Gesetz keine Staffelung nach Elterneinkommen zu, sodass eine gerechte Verteilung der Kosten auf alle nicht ohne weiteres möglich ist. 

Gleichzeitig wollen wir die vielen engagierten und tollen Kolleginnen und Kollegen in den Kita-Einrichtungen und Horten unterstützen. Denn mit einer guten Personalausstattung wird auch die Zeit der Kinder in den Einrichtungen besser. 

Leider müssen wir aber feststellen, dass auf die Landesregierung von Michael Kretschmer kein Verlass ist. Der noch im September 2024 beschlossene Antrag zum Kita-Moratorium ist im Haushaltsentwurf des Freistaates nicht berücksichtigt. Das verschärft die Situation weiter. Die Nicht-Erhöhung der Elternbeiträge verschärft den Defizit-Berg jährlich um mehrere Millionen Euro – hier in Leipzig. 

Frank Franke

Deshalb haben wir als SPD-Fraktion mit dem Änderungsantrag den Vorschlag unterbreitet, die Kita-Beiträge der Eltern annähernd auf die gesetzliche Soll-Vorschrift zu erhöhen. Statt bis zu 20 Euro monatlich sollen Eltern nur 9 Euro mehr zahlen. Damit wollen wir die Elternbelastung in Grenzen halten und sicherstellen, dass wir die Beschäftigten in den Einrichtungen halten können. 

An dieser Stelle möchte ich noch kritisch auf die Verwaltung schauen. Bei einem so wichtigen Thema reicht es aus meiner Sicht nicht, einfach nur eine Vorlage in die Beratung zu geben. Vielleicht muss auch mit uns Stadträtinnen und Stadträten mehr gesprochen und um einen Kompromiss geworben werden.

Wir verstehen die Haltung mancher Fraktionen gegen eine Gebührenerhöhung. Aber wir dürfen nicht zulassen, dass die Finanzierungsprobleme noch größer werden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Anwesende und Gäste,

die Band Zweiraumwohnung besingt es schon in einem Song aus dem Jahr 2007: „ …. 36 Grad und es wird noch heißer …“, in diesem Fall reicht es aber nicht den Beat nie wieder leiser zu stellen, sondern wir benötigen Abkühlung und Anpassung, gerade in der Stadt. Gemäß den Analysen des Umweltbundesamtes wurden in den letzten Jahren für unsere mitteldeutsche Region 18 bis 21 Tage im Jahre mit Temperaturen über 30 Grad am Tag und in der Nacht nicht unter 20 Grad ermittelt, Tendenz steigend.

Was passiert, wenn es 30 Grad heiß ist? Anhaltend hohe Temperaturen stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Besonders betroffen sind ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Während extremer Hitze verstarben in den Hitzesommern 2018 und 2019 in Deutschland etwa 15.600 Menschen zusätzlich. Modellrechnungen prognostizieren einen Anstieg hitzebedingter Mortalität um 1 bis 6 Prozent pro Grad Celsius Temperaturanstieg, was über 5.000 zusätzlichen Sterbefällen pro Jahr bis Mitte dieses Jahrhunderts entspricht. (vgl. Winklmayr et al. 2022)

Was können wir als Stadt tun?

Ich freue mich, mit Ihnen gemeinsam heute den Hitzeaktionsplan der Stadt Leipzig für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschließen. Dieser Plan ist ein bedeutender Schritt in unserer gemeinsamen Anstrengung, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern.

Zunächst ist es wichtig, die Vorteile dieses umfassenden Plans hervorzuheben. Der Hitzeaktionsplan zielt darauf ab, die gesundheitlichen Risiken extremer Hitzewellen zu minimieren und die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern. Besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen stehen im Fokus. Maßnahmen wie der Ausbau des öffentlichen Trinkwasserangebotes, die Einrichtung von kühlen Rückzugsräumen und gezielte Informationskampagnen sind konkrete Schritte, um die Auswirkungen von Hitze zu mindern.

Ein wesentlicher Vorteil des Plans ist die Integration bestehender und neuer Maßnahmen in ein umfassendes Konzept. Dies kann eine koordinierte und effiziente Umsetzung garantieren. Die vorgesehenen Kommunikationskaskaden zur Hitzewarnung, die Verlegung von Aktivitäten in kühlere Tageszeiten und die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten sind Beispiele für pragmatische und wirkungsvolle Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist die geplante Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, die sicherstellt, dass alle Maßnahmen abgestimmt und zielgerichtet umgesetzt werden.

Dennoch müssen wir auch die Herausforderungen und potenziellen Nachteile dieses Plans kritisch hinterfragen. Ein erheblicher Punkt ist die Finanzierung. Viele der geplanten Maßnahmen, wie der Neubau von Trinkbrunnen und die Anpassung sozialer Einrichtungen an die Klimaveränderungen, erfordern beträchtliche finanzielle Mittel. Es wird unerlässlich sein, dass diese Mittel langfristig gesichert sind, um die Nachhaltigkeit des Hitzeaktionsplans zu gewährleisten.

Ein weiterer Aspekt ist die Verfügbarkeit und Schulung des Personals. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt stark von gut ausgebildeten und ausreichend verfügbaren Fachkräften ab.

Ein kritischer Punkt ist auch die Akzeptanz und das Engagement der Bevölkerung. Ohne die aktive Beteiligung und das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger werden viele Maßnahmen ihre gewünschte Wirkung verfehlen. Es ist daher von größter Bedeutung, dass wir durch gezielte Informationskampagnen und partizipative Ansätze das Bewusstsein für die Hitzeproblematik schärfen und die Bevölkerung zur aktiven Mitwirkung motivieren.

Anja Feichtinger

Die Möglichkeiten der Umsetzung sind vielfältig, doch sie erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, darunter städtische Behörden, soziale Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und die Zivilgesellschaft. Ein gutes Beispiel hierfür ist die geplante Zusammenarbeit mit den Leipziger Wasserwerken zur Installation neuer Trinkbrunnen. Diese Kooperation zeigt, wie durch gemeinsame Anstrengungen und abgestimmtes Handeln effektive Lösungen realisiert werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hitzeaktionsplan der Stadt Leipzig 2024-2026 ein wichtiger und notwendiger Schritt ist, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Er bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt bei. Gleichzeitig müssen wir die Finanzierungsfragen, die Verfügbarkeit von Fachkräften und die Notwendigkeit einer breiten Akzeptanz kritisch im Blick behalten.

Ich lade Sie alle, liebe Leipzigerinnen und Leipziger ein, sich aktiv an der Umsetzung des Hitzeaktionsplans zu beteiligen, sei es durch aufmerksames Handeln im Alltag oder durch die Verbreitung wichtiger Informationen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Leipzig auch in Zukunft eine lebenswerte und gesunde Stadt bleibt, trotz der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel.

Noch ein Satz zum Änderungsantrag 06 der Fraktionen Linke und Bündnis 90/Die Grünen: Wir werden diesem Antrag zustimmen, wohl wissend, dass diese Maßnahmen derzeit nicht finanzierbar sind. Aber vielleicht schaffen wir mit dem im Antrag aufgeführten Punkt 11 eine Diskussion im zuständigen Fachausschuss, was im Vorfeld ja leider nicht möglich war.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste auf der Tribüne und im Livestream,

„Die Glocke auf dem Platz nun ist ein Mysterium oder besser: ein Zeichen der sympathischen Hilflosigkeit einer Demokratie auf der Suche nach der großen Geste. Das heldenhafte Einheits- und Revolutionsdenkmal, das die Leipziger gern hätten, bekommen sie nicht hin, weil sie sich auf seine Form nicht einigen können. So haben sie erst mal dieses goldene Ei aufgestellt und „Demokratieglocke“ genannt. Es ist aus Bronze, eineinhalb Meter hoch und steht zu ebener Erde. Wer es sucht, der findet es kaum, und wer es gefunden hat, versteht nicht, was es soll. Ein Ei eben, das in unregelmäßigen Abständen läutet.“

(David Ensikat: Leipzigs großer Wendeplatz, in: ZEIT online, 01.05.2017)

Pia Heine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im November 2007 beschloss der Bundestag den Bau eines zentralen Einheits- und Freiheitsdenkmals in Berlin. Der übergreifenden Initiative zahlreicher Leipziger:innen und ostdeutscher Politiker:innen war es zu verdanken, dass im Jahr darauf ein weiteres eigenes Denkmal für Leipzig beschlossen wurde, um einerseits an den gewaltfreien Widerstand und die Zivilcourage vom Herbst 1989 zu erinnern, aber auch den Freiheitsgedanken nach vorn zu stellen. Das war ein toller Erfolg und eine wahnsinnige Wertschätzung der Rolle Leipzigs für das Gelingen des Systemumbruchs 1989/90.

In der Ratsversammlung zum Haushalt im März wurde schon viel zum Denkmal-Prozess – auch zum Scheitern des ersten Versuchs – gesagt, das möchte ich an der Stelle nicht alles nochmal wiederholen. Was mir aber aus der März-Sitzung besonders im Gedächtnis geblieben ist, sind zwei Punkte: Zum Einen der Vorwurf, dass die Menschen hier nicht gefragt worden seien und zum Anderen, dass der Siegerentwurf nicht allen gefalle.

Zum ersten Punkt: Es gab einen Bürgerbeteiligungsprozess und auch einen klaren Willen für das Denkmal. Eine repräsentative Befragung von 2018 hat ergeben, dass 80 Prozent aller Leipzigerinnen und Leipziger und 70 Prozent aller Bundesbürger:innen ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig befürworten. Das Verfahren wurde federführend von der Stiftung Friedliche Revolution begleitet. Dafür wurde hier in Leipzig seinerzeit eigens ein Bürgerrat aus 35 interessierten Leipziger:innen gebildet. Ganz ehrlich: Das war sehr viel mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz als bei vielen anderen Entscheidungen, die wir hier treffen. Und dass dafür eine repräsentative Auswahl aus den Bewerbungen interessierter Bürger:innen getroffen werden musste, weil es schlichtweg nicht möglich ist, sowas mit 500 Menschen zu machen, sollte dabei auch klar sein.

Zum zweiten Punkt: Es ist eigentlich vollkommen irrelevant, ob mir persönlich der Entwurf gefällt oder nicht. Ganz ehrlich: Mir gefallen weder die Demokratieglocke noch das Wagner-Denkmal – beantrage ich deswegen deren Abriss? Natürlich nicht! Ein Denkmal darf kontrovers sein und anecken, es darf provozieren und Denkanstöße geben. Das ist die große Errungenschaft unserer Demokratie, dass Denkmäler nicht mehr mit bloßen Monumenten gleichgesetzt werden, wie es in früheren Zeiten der Fall war. Und dass wir – auch kritisch – darüber ins Gespräch kommen können.

Als SPD-Fraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass mit den vorliegenden Änderungsanträgen ein Kompromiss der verschiedenen Positionen gesucht wird und können uns diesem grundsätzlich anschließen. Zu bedenken geben möchten wir allerdings, dass die in den Änderungsanträgen vorgeschlagenen Parolen nicht umfassend die Pluralität der damals erhobenen Forderungen wiederspiegeln – Forderungen nach einem sogenannten „Dritten Weg“ zum Beispiel finden in den beispielhaften Vorschlägen bislang keinen Raum, doch auch sie gehörten zur Friedlichen Revolution und dem Protest auf der Straße 1989/90 dazu. Wir wünschen uns deswegen eine größere inhaltliche Bandbreite der abgebildeten Parolen und regen an, in deren Auswahl Expert:innen aus dem Stadtgeschichtlichen Museum oder Zeitgeschichtlichen Forum miteinzubeziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen:

Wir haben hier in anderen Kontexten in den vergangenen Monaten immer wieder über die Freiheit der Kunst gesprochen: Diese gilt ebenso für das Denkmal. Ich persönlich sehe in dem Entwurf viel Potenzial. Durch die teilweise Bespielung mit authentischen Parolen von ´89 wird nun auch der historische Bezug noch deutlicher, ohne eigenen Projektionsraum zu nehmen.

Wir betonen hier immer wieder den Mut der Menschen 1989/90. Deswegen mein Aufruf an uns alle hier: Lassen Sie uns zusammen mutig sein, lassen Sie uns den mutigen Menschen hier in Leipzig endlich das lang geplante Denkmal setzen und lassen Sie uns dem Denkmal eine Chance geben!