Schlagwortarchiv für: Leipzig

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

ich hatte das schon in meiner Rede zum Grundsatzbeschluss zur finanziellen Sicherung des Klinikums St. Georg gesagt und wiederhole es gern: Die Lage unseres Klinikums ist ernst und wir tun gut daran, das Krankenhaus nicht in die Insolvenz gehen zu lassen. Nicht nur wegen der 800-jährigen Tradition des Klinikums sondern vor allem wegen seiner Bedeutung für die Daseinsvorsorge in Leipzig und im Leipziger Umland.

Die Vorlage über die wir heute abstimmen ist eine Konkretisierung unseres Grundsatzschlusses vom April diesen Jahres.

Notwendig ist die Beschlussänderung aufgrund eines Bescheids der Landesdirektion, die eine konkrete Deckung der vorgesehenen Zahlungen im Haushalt der Stadt verlangt.

Worum geht es genau?

  • Wir unterstützen das Klinikum mit einer Bareinlage i.H.v. rund 36 Mio Euro in die Kapitalrücklage, um den bilanzierten Jahresfehlbetrag 2023 auszugleichen.
  • Wir bestätigen mit der Vorlage außerplanmäßige Aufwendungen für Zinsen in Höhe von bis zu 3 Mio. €.
  • Wir unterlegen im Sinne des Bescheids der Landesdirektion zur Genehmigung der Ausfallbürgschaft i.H.v. 69,7 Mio. EUR und zur Absicherung der Kreditaufnahme für den Krankenhausneubau – Zentralbau II die Bareinlage für das Klinikum mit konkreten Deckungen im Haushalt.

Mit der Zustimmung zur Vorlage gewährleisten wir:

1. Stabilität und Kontinuität, denn durch die finanzielle Unterstützung sichern wir den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Klinikums, insbesondere den wichtigen Krankenhausneubau.

2. Sichern wir die Qualität der Gesundheitsversorgung: Eine stabile finanzielle Basis ermöglicht es dem Klinikum, weiterhin hochwertige medizinische Leistungen anzubieten und notwendige Investitionen in moderne Infrastruktur und Technik zu tätigen.

3. haben wir die Zukunftssicherheit im Blick: Die Genehmigung der Bürgschaft und die damit verbundene Kreditaufnahme sind essenziell, um die langfristige finanzielle Stabilität des Klinikums zu gewährleisten und zukünftige Herausforderungen meistern zu können.

Ich denke, dass wir das Richtige tun, wenn wir heute der Vorlage zustimmen. Vor allem tun wir damit etwas ganz Bedeutendes für die Stadtgesellschaft. Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen und ich hoffe, dass das auch bei Ihnen so ist und wir uns im Rat dabei einig sind.

Vielen Dank!

Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

Mit der Bahn zum Bob Dylan-Konzert oder zum Lollapalooza-Festival nach Berlin oder umgedreht zum Champions-League-Spiel nach Leipzig – schwierig mit dem aktuellen Fahrplan der Bahnunternehmen, wenn man am Abend noch zurückreisen möchte. 

21.14 Uhr bzw. 22.28 Uhr fährt bereits der letzte RE bzw. IC der DB ab Berlin Hbf. nach Leipzig. In Richtung Hauptstadt sieht es etwas besser, aber auch nicht optimal aus – hier verlässt die letzte S-Bahn 22.18 Uhr die Messestadt, 23.31 Uhr fährt der letzte ICE.

Insbesondere für Fahrgäste, die das Deutschland-Ticket besitzen und nicht extra eine Fahrkarte für IC bzw. ICE kaufen wollen, sind die derzeitigen Verbindungen Berlin-Leipzig in den Abend- und Nachtstunden ein Ärgernis.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Verbindungen auf der Strecke Leipzig-Berlin in den Abend- und Nachtstunden?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, um insbesondere für Nutzer des Deutschland-Tickets das Angebot auszubauen, dass auch eine Fahrtmöglichkeit gegen Mitternacht angeboten werden kann?
  3. Welche Schritte sind notwendig, um ein erweitertes Angebot in den Abend- und Nachtstunden zu etablieren?

Antwort der Verwaltung:

Die Fragen werden im Zusammenhang und mit einer Zuarbeit des ZVNL beantwortet.

Grundsätzlich ist bei Zugverbindungen zwischen Fern- und Nahverkehr zu unterscheiden. Schienenpersonennahverkehr (SPNV) liegt vor, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Die angesprochene Relation liegt deutlich über diesen Werten, so dass die Verbindung Leipzig-Berlin eine klassische Fernverkehrsverbindung mit den entsprechenden Tarifen darstellt (das Deutschlandticket gilt mit wenigen Ausnahmen nur im Nahverkehr). Kommunen wie die Stadt Leipzig haben im Schienenpersonenfernverkehr in Deutschland grundsätzlich nur begrenzten direkten Einfluss, da dieser überwiegend von überregionalen und bundesweiten Akteuren wie dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und den Eisenbahnverkehrsunternehmen gesteuert wird.

Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Leipziger Raum (für die Stadt und den Landkreis Leipzig sowie den Landkreis Nordsachsen) ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zuständig. Der Streckenverlauf nach Berlin liegt jedoch im Wesentlichen außerhalb des ZVNL-Gebietes. Insofern wären zusätzliche Schienenpersonennahverkehre hauptsächlich durch die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin zu bestellen und zu finanzieren.

Im Bereich des ZVNL selbst sind bereits bis weit nach Mitternacht Nahverkehrsleistungen bestellt, so dass hier kein wesentlicher Handlungsbedarf besteht. In den für Veranstaltungsbesuche besonders interessanten Wochenendnächten (Fr/Sa + Sa/So) verkehren darüber hinaus noch folgende spätere Verbindungen:

  • Berlin – Leipzig: RE3 00.42 Uhr ab Berlin Hbf über Wittenberg – Bitterfeld (Umstieg auf S2), Ankunft Leipzig Hbf. 3.14 Uhr
  • Leipzig – Berlin: S2 23.20 Uhr ab Leipzig Hbf über Wittenberg (Umstieg auf RE3), Ankunft Berlin Hbf 1.59 Uhr.

Unter der Woche können aufgrund eines fehlenden Anschlussangebotes außerhalb des ZVNL-Gebietes dagegen derzeit Nachts keine Verbindungen nach Berlin mit akzeptabler Reisezeit angeboten werden.

Anfrage zur Ratsversammlung 21./22.08.2024

Der Neubau der Rettungswache West in der Saturnstraße soll zukünftig den Standort in der Zschocherschen Straße, als auch die rettungsdienstliche Außenstelle Grünau in der Garskestraße ersetzen. Dort ist aktuell aber neben der rettungsdienstlichen Außenstelle auch die Freiwillige Feuerwehr Grünau untergebracht.

Dazu fragen wir an:

1. Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?

2. Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?

3. Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?

Der derzeit genutzte Gebäudeteil (1 Fahrzeugstellplatz und 2 Räume) im Gerätehaus der FF Grünau wird nach Verlegung des Rettungstransportwagens in das geplante Rettungszentrum West vollumfänglich durch die Abteilung Einsatzdienst der Branddirektion, hier die Ortsfeuerwehr Leipzig Grünau, genutzt.

Frage 2: Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?

Aus Sicht der Branddirektion ist eine kombinierte Nutzung des Bestandsgebäudes – ursprünglich geplant als reines Feuerwehrgerätehaus – durch Feuerwehr und Polizei, auch aufgrund des geringen Raumangebotes, nicht sinnvoll. Der jetzige Platzbedarf für Bewegungsflächen für anfahrende und ausrückende Fahrzeuge kann keinesfalls reduziert werden.

Inwieweit das umfassende Grundstück in Lage und Größe für den Neubau eines Polizeirevieres geeignet ist, kann durch die Stadtverwaltung nicht beantwortet werden.

Frage 3: Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)

Die Standortsuche für ein mögliches Polizeirevier wird durch die Polizeidirektion bzw. den das Zentrale Flächenmanagement Sachsen (ZFM) durchgeführt. Prüfergebnisse liegen der Stadt Leipzig nicht vor.

Vor einigen Jahren hat die Stadt Leipzig den Klimanotstand ausgerufen und seitdem werden in den B-Plänen der Stadt Leipzig naturschutzrechtliche und klimaschützende Belange immer stärker verankert. In alten B-Plänen findet sich dazu wenig und es ergibt sich der Verdacht, dass sogar das Wenige, das festgelegt wurde, kaum umgesetzt und kaum kontrolliert wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie werden die wenigen Festlegungen in alten B-Plänen, insbesondere für Gewerbegebiete, kontrolliert?
     
  2. Wer ist in der Stadtverwaltung dafür zuständig, dass die Festlegungen zur Begrünung und zu Ausgleichen aus B-Plänen korrekt umgesetzt werden?
     
  3. In vielen gewerblichen Ansiedlungen stehen vertrocknete, nicht angewachsene oder vom Sturm umgeknickte erbärmliche Überreste von Versuchen, Bäume oder Büsche anzupflanzen. Dabei stellt sich die Frage: Wann ist ein Baum ein Baum und erfüllen diese Überreste (Beispiel siehe Anlage) bereits die Verpflichtungen aus B-Plänen bzw. Baugenehmigungen oder müssen sie zeitnah ersetzt bzw. ergänzt werden?
     
  4. Wer prüft bei der Verpflichtung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, die Bauart, Funktionsfähigkeit und den Zustand der Regenrückhalteanlagen oder -becken? Wie stellt die Stadt sicher, dass diese Anlagen auch biologisch so errichtet sind, dass sie Phasen von Trockenheit oder Starkregen unbeschadet überstehen und funktionsfähig bleiben?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie werden die wenigen Festlegungen in alten B-Plänen, insbesondere für Gewerbegebiete, kontrolliert?

Die Einhaltung der Festsetzungen ist durch die Antragsteller im Bauantrag nachzuweisen. Soweit die Angaben nicht in den Antragsunterlagen enthalten sind, werden sie durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, ABD) nachgefordert. Bei gewerblichen Neubauten finden auch häufig, bevor der Bauantrag eingereicht wird, Beratungen zwischen dem Antragsteller und den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung statt. Bei vollständigen Unterlagen werden die zuständigen Ämter im sog. Sternverfahren beteiligt, die dann im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Übereinstimmung mit den Festsetzungen prüfen. Sollte der Antrag nicht den Festsetzungen des B-Plans entsprechen, kann dies zur Ablehnung des Bauantrags führen.

Die Kontrolle der grünordnerischen Festsetzungen in „alten“ B-Plänen erfolgt aktuell, wenn Mängel bekannt werden. Die Kontrolle geschieht derzeit hauptsächlich im Bereich von B-Plänen, bei denen im Zusammenhang mit Bauvorhaben städtebauliche Verträge mit privaten Vorhabenträgern erstellt wurden, die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen aus dem B-Plan vertraglich festgelegt und Sicherheitsleistungen hinterlegt wurden. Da die Stadt im Falle der Nichterfüllung der Pflanzanforderungen auf die Sicherheitsleistung zurückgreifen kann, haben die Erschließungsträger einen Anreiz, die Begrünung entsprechend den Festsetzungen aus den B-Plänen umzusetzen. Die Kontrolle der Begrünung erfolgt durch  das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) im Rahmen der Erfolgskontrolle im Rahmen vorhandener Ressourcen.

  1. Wer ist in der Stadtverwaltung dafür zuständig, dass die Festlegungen zur Begrünung und zu Ausgleichen aus B-Plänen korrekt umgesetzt werden?

Für die korrekte Umsetzung der Maßnahmen ist zunächst der Antragsteller verantwortlich. Die Stadtverwaltung kontrolliert im Rahmen der Baukontrolle die tatsächliche Umsetzung. Bei Maßnahmen, die aus Grünfestsetzungen resultieren, liegt die Zuständigkeit der Erfolgskontrolle beim Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG). Die Kontrollfunktion, die im Rahmen der Erfolgskontrolle ausgeübt wird, bezieht sich auf die fachliche Kontrolle, Feststellung und Beurteilung der umgesetzten Maßnahmen, wobei dies in enger Zusammenarbeit mit Amt für Umweltschutz (AfU) und dem Stadtplanungsamt (SPA) geschieht. Bei Maßnahmen, die in städtebaulichen Verträgen verankert sind (z.B. Ausgleichsmaßnahmen) liegt das Controlling beim Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA). Festgestellte Mängel werden in Abstimmung zwischen VTA und ASG durch den Einbehalt von Sicherheitsleistungen beim Erschließungsträger angemahnt, der die Maßnahmen dann im eigenen Interesse umsetzt.

Sofern keine vertraglichen Verpflichtungen mehr bestehen oder es sich um „alte B-Plan-Gebiete“ handelt, kann die Kommune bei Nichterfüllung von grünordnerischen Festsetzungen im Rahmen eines Pflanzgebotes nach § 178 BauGB die Umsetzung fordern.

  1.  In vielen gewerblichen Ansiedlungen stehen vertrocknete, nicht angewachsene oder vom Sturm umgeknickte erbärmliche Überreste von Versuchen, Bäume oder Büsche anzupflanzen. Dabei stellt sich die Frage: Wann ist ein Baum ein Baum und erfüllen diese Überreste (Beispiel siehe Anlage) bereits die Verpflichtungen aus B-Plänen bzw. Baugenehmigungen oder müssen sie zeitnah ersetzt bzw. ergänzt werden?

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass der ganz überwiegende Teil der Pflanzmaßnahmen den Vorgaben entsprechend umgesetzt wurde. Mit gewissen Ausfällen der angepflanzten Bäume ist und war schon immer naturgemäß zu rechnen. Angesichts des Klimawandels mit längeren Trockenperioden und Wassermangel ist dies bedauerlicherweise zunehmend der Fall.

Soweit das Anpflanzen von Bäumen in Bebauungsplänen festgesetzt oder in Städtebaulichen Verträgen geregelt ist, besteht die grundsätzliche Verpflichtung, abgestorbene Bäume zu ersetzen. Die Verpflichtung zum Anpflanzen eines Baumes ist nämlich nicht damit abschließend erfüllt, dass einmalig ein Baum gepflanzt wurde. Die Verpflichtung ist nur dann erfüllt, wenn tatsächlich ein vitaler Baum vorhanden ist. Aus personellen Gründen ist der Verwaltung die Kontrolle der Erfüllung von Pflanzverpflichtungen und erst recht die fortlaufende Kontrolle der Vitalität der Bäume nicht in dem Maße möglich, wie es erforderlich wäre.

Abzuwarten bleibt, inwieweit sich aus den Projekt „UrbanGreenEye“ eine Verbesserung der Möglichkeiten ergibt: dabei werden über Satellitendaten jährlich und flächendeckend hochaufgelöste Informationen für Entscheidungs- und Planungsprozesse zur Verfügung gestellt. Die klimaanpassungsrelevanten Indikatoren sollen u.a. auch Grünvolumen und Vitalität des Gehölzbestandes umfassen.

  1. Wer prüft bei der Verpflichtung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, die Bauart, Funktionsfähigkeit und den Zustand der Regenrückhalteanlagen oder -becken? Wie stellt die Stadt sicher, dass diese Anlagen auch biologisch so errichtet sind, dass sie Phasen von Trockenheit oder Starkregen unbeschadet überstehen und funktionsfähig bleiben?

Aus der Festsetzung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, ergibt sich nicht unmittelbar die Verpflichtung, derartige Anlagen zu bauen. Sind sie doch notwendig, um der Festsetzung entsprechen zu können, ist für die Prüfung und Sicherstellung das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) zuständig.

Bei der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft waren zahlreiche Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten im Einsatz, um die Veranstaltungen in den Fanzonen und den Stadien abzusichern. Über Medienberichte ist bekannt geworden, dass beispielsweise in Hamburg bei den dort ausgetragenen EM-Spielen von Sicherheitsfirmen mitunter Mitarbeiter eingesetzt wurden, denen die notwendige Ausbildung (mindestens Nachweis über Sachkundeprüfung nach § 34a GewO) fehlte und die nicht einmal nach Mindestlohn bezahlt wurden oder gar in Schwarzarbeit tätig waren. 

Vor diesem Hintergrund fragen wird an:

  1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?
     
  2. Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?
    • Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung gekommen?
       
    • Wenn nein: Wie wird abgesichert, ob die eingesetzten Sicherheitskräfte auch über die notwendige Sachkunde verfügen?

Antwort der Verwaltung:

1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?

Bereits im Vorfeld wurden in guter Zusammenarbeit mit den beteiligten Bewachungsfirmen das geplante eingesetzte Personal nach § 34a Gewerbeordnung durch Übermittlung von Einsatzlisten überprüft und ggf. bei fehlender Zuverlässigkeit ausgetauscht.

Die Gewerbebehörde der Stadt Leipzig kontrollierte zudem während der Europameisterschaft mehrfach das Bewachungspersonal. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass von 56 geprüften Wachpersonen nach § 34aGewO lediglich vier Personen ohne die erforderliche Zuverlässigkeit festgestellt wurden und somit keine Bewachungsaufgaben wie Taschenkontrollen, Bodycheck usw. durchführen hätten dürfen. Vor Ort erfolgte nach Rücksprache mit den verantwortlichen Einsatzleitern der sofortige Austausch der Personen durch den Einsatz von entsprechend geprüften und im Bewachungsregister eingetragenen Personen. Ergänzend muss beachten werden, dass nicht bei allen ausgeübten Tätigkeiten zwingend der Sachkundenachweis notwendig ist. Für bestimmte Tätigkeitsfelder ist auch ein Unterrichtungsnachweis ausreichend.

Zur angesprochenen Thematik „Bezahlung unter Mindestlohn oder im Bereich der Schwarzarbeit“ kann durch die Sicherheitsbehörde keine Auskunft erteilt werden. Auch dem Amt für Sport liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

2. Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?

Hierzu wird vollständig auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Gemeinsame Medieninformation mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

In der Ratsversammlung am 19. Juni 2024 hat der Leipziger Stadtrat der rot-rot-grünen Initiative für Transparenz in der Kitaentwicklung und den Erhalt der Fachkräfte in den Einrichtungen zugestimmt (https://gleft.de/5DR). Die Stadt ist beauftragt, die Finanzierung der so genannten demografischen Rendite beim Land einzufordern. Des Weiteren haben die drei Fraktionen die Verwaltung beauftragt, die Selbstbetreuungsquote zu senken und ein Konzept inklusive Kita auf den Weg zu bringen. Damit konnten wir einen wichtigen Erfolg in der Leipziger Betreuungslandschaft erringen.

Juliane Nagel, Stadträtin und Mitglied im Jugendhilfeausschuss, erklärt: „Das Thema der Verbesserung der Betreuungsqualität und der Bindung von Fachkräften im Kontext sinkender Kinderzahlen diskutieren wir jetzt seit Jahresbeginn – getan hat sich bisher leider wenig. Umso mehr freut uns der Beschluss des fraktionsübergreifenden Antrags. Trotz sinkender Kinderzahlen soll das Betreuungspersonal gehalten werden – auf die Fachkräfte können und wollen wir nicht verzichten. Freie Ressourcen könnten unterstützend genutzt werden, um ein Konzept ‚Inklusive Kinderbetreuung‘ voranzutreiben. Denn wir müssen unbedingt vorankommen bei der Ausgestaltung unserer Kita zu inklusiven Kindertageseinrichtungen.

Christina März

In den vielen Beratungen zur aktuellen Betreuungssituation und Auslastung unserer Kitas konnten wir sehen, dass es in der Stadt große Unterschiede bei der Betreuungsquote gibt: Gerade in Ortsteilen mit prekären Lebenslagen und in den Ortschaften am Rande der Stadt ist die sogenannte Selbstbetreuungsquote hoch. Hier gehen Kinder also seltener in die Kita, obwohl das Angebot da ist. Die Stadt soll nun Beratungsangebote oder andere Formen der Motivation für Familien schaffen. Denn gerade diese Kinder sollten von frühkindlicher Bildung profitieren.“

Weiterhin erklärt Christina März, Stadträtin der SPD und Mitglied im Jugendhilfeausschuss: „Die Situation, dass es in verschiedenen Stadtvierteln leichte Überkapazitäten bei der Kindertagesbetreuung gibt, wollen wir nutzen, um einerseits die Qualität der Betreuung zu heben und andererseits auch Kindern Zugang zur frühkindlichen Bildung zu ermöglichen, die aufgrund schwieriger sozialer Rahmenbedingungen sonst schlechtere Startbedingungen ins Schul- und später ins Berufsleben haben, weil sie bis zum Schulbeginn im Grunde nur zu Hause betreut wurden. Uns geht es darum, langfristig Vorteile für die Stadtgesellschaft zu generieren, statt auf Einsparungen zu blicken.“

Michael Schmidt, Stadtrat der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und stv. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, fügt an: „Mit einer niedrigschwelligen Beratung von Familien zu den Vorzügen einer bislang ungenutzten Kinderbetreuung sehen wir ein großes bislang ungenutztes Potenzial, einerseits freie Plätze in Kita und Krippe zu besetzen, vor allem aber für mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu sorgen und die Integration von Familien mit Flucht-/Migrationshintergrund zu stärken. Auch das seitens der Verwaltung geplante Konzept zur inklusiven Kinderbetreuung, dem ein Pilotprojekt zur integrativen Betreuung von Kindern mit hohem heilpädagogischen Förderbedarf vorgeschaltet werden soll, halten wir für enorm wichtig. Nicht nur, weil diese Zielgruppe in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist, sondern auch, weil dies aufgrund des höheren Betreuungsbedarfes zu einer Reduzierung der Platzkapazität in den betreffenden Kitas bei gleichbleibendem Personal führen wird.“

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist unsere Aufgabe als Stadt Leipzig, als Entscheidungsträger, als gewählte Vertreter und als Gesellschaft für ausreichend bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum in Leipzig zu sorgen. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, mehr Wohnungen in Leipzig zu bauen, neue Quartiere zu entwickeln und bestehende aufzuwerten.

Schauen wir uns die Statistik an, wächst unsere Stadt weiterhin, beim Bau neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraums geht es nicht in dem Maße voran, wie es notwendig wäre.

Die Dynamik des Wohnungsmarktes stellt uns vor Herausforderungen, denen wir mit mieterfreundlichen Regulierungen und neuen Konzepten begegnen müssen. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes und der Eigentümerziele für unsere kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB haben wir nun die Möglichkeit, den Herausforderungen am Wohnungsmarkt zu begegnen.

Deshalb begrüßen wir die Vorlagen zur Fortschreibung, auch wenn diese sehr spät vorgelegt wurden und wir nun zum Ende dieser Wahlperiode über Konzepte entscheiden müssen, die aus meiner Sicht noch mehr Augenmerk von uns allen verdient hätten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Verwaltung bedanken, dass wir in einem sehr konstruktiven Dialog die Thematik in den letzten Tagen besprechen konnten.

Meine Vorredner haben schon viel gesagt, lassen Sie mich daher kurz auf die für die SPD-Fraktion wichtigen Aspekte in den gemeinsam mit Linken und Grünen eingereichten Änderungsanträgen zu den beiden Vorlagen erläutern:

Es ist wichtig, dass die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft auch weiterhin ihren Marktanteil von rund 10 Prozent halten und ausbauen kann. Dazu ist es notwendig, dass das Unternehmen seinen Wohnungsbestand über die kommenden Jahre konsequent ausbaut. Wir halten es auch für wichtig, die Ambition zur Erreichung dieses Ziels hochzuhalten und an dieser Stelle nicht nachzulassen. Um die Wirtschaftlichkeit und Effektivität des kommunalen Unternehmens nicht zu gefährden, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion geboten, ihrem Tochterunternehmen bei der Zielerreichung unter die Arme zu greifen.

Beginnend mit dem nächsten Doppelhaushalt möchten wir entweder durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder die Einlage von Grundstücken hauptsächlich die LWB unterstützen, das Ziel, ihren Bestand auf 40.000 Wohneinheiten zu erhöhen, zu erreichen. Eine entsprechenden Umsetzungsvorschlag erwarten wir bis zum 1. Quartal 2025 von Ihnen, sehr geehrter Oberbürgermeister.

Es dann  nur folgerichtig, dass die ursprünglich angedachten Zeitschiene – 2030 dieses Ziel zu erreichen, bestehen bleibt.

In der Zusammenarbeit mit den Fraktionen Linke und Bündnis 90/Grüne konnten noch weitere wichtige Punkte in die gemeinsamen Änderungsanträge aufgenommen werden. Die Beteiligung der großen Unternehmen an der Errichtung von Wohnungen für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit der thematisch betroffenen Abteilungen in der Stadtverwaltung in einem Wohnungsamt zu prüfen, unterstützen wir ausdrücklich.

Wenn man die Anzahl der Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt betrachtet und Menschen mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbar unterbringen möchte, müssen wir über die Erhöhung der Quote zur Errichtung von sozialem Wohnungsbau nachdenken. Dazu ist aber auch eine Flächenbevorratung erforderlich. Hierzu benötigen wir ein Konzept zur kooperativen Baulandentwicklung, um die Errichtung von sozialem Wohnungsbau besser steuern können. Die Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- und Bodenfonds für den strategischen Ankauf von Grundstücken oder Wohngebäuden ist ebenfalls schon längst überfällig. Auch hier möchten wir mit der gesetzten Ambition erreichen, dass die Themen weiterhin mit aller Kraft und Schnelligkeit in der Verwaltung bearbeitet und vorangetrieben werden.

Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft trägt in unserer Stadt dazu bei, dass in vielen Stadtteilen die Mieten bezahlbar bleiben, weil sie mit ihren Beständen maßgeblich zur Vergleichbarkeit der Wohnung im Mietspiegel beiträgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken durch gute Sozial- und Präventionsarbeit vor Ort den Zusammenhalt und unterstützen wohnungslose Menschen mit Wohnungsangeboten. Besonders herausheben möchte ich, dass die LWB auch in einem schwierigen Marktumfeld noch baut, wo die privaten Investoren schon längst aussteigen, weil Marchen nicht mehr erreicht werden bzw. die Geschäftsmodelle Bauen und Verkaufen nicht mehr funktionieren.
Ich möchte an dieser Stelle der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWB – auch als Aufsichtsrätin – mein herzliches Dankeschön für diese herausragende Arbeit aussprechen.

Für die weitere Arbeit des Unternehmens ist es uns wichtig, dass es eine Verstetigung der Härtefallklausel für Menschen mit geringen Einkommen bei Mieterhöhungen gibt. Dass sich die LWB dem Thema Wohnungstausch explizit annimmt und dort ein tragfähiges Konzept auf den Weg bringt und mehr Mitbestimmungen durch die Mieterinnen und Mieter wagt.

Mit den beiden Vorlagen zur strategischen Ausrichtung der Wohnungspolitik in unserer Stadt haben wir die Möglichkeit die richtigen Weichen zu stellen. Ich bitte um Unterstützung der gemeinsamen Änderungsanträge.

Dem Änderungsantrag der CDU ÄA 03 stimmen wir in Punkt 1 und 4 zu. Punkt 2 und 3 lehnen wir ab. Ich bitte um punktweise Abstimmung. Vielen Dank!