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Rede zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Prager Straße in der RV 21.11.2024

Redner: Frank Franke, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste,

als SPD-Fraktion haben wir zum Thema Prager Straße sehr viele Zuschriften erhalten. Deshalb möchte ich zunächst einen Dank aussprechen an Alle, die sich an uns gewandt haben.

Frank Franke

Wir haben die Meldungen gelesen und nehmen die Belange ernst.

Sie waren so unterschiedlich, wie unsere Stadt selbst.

Ich möchte auf drei Argumente eingehen, die im Rahmen der Diskussion vorgetragen wurden.

Einzelne haben bestritten, ob die breiteren Straßenbahnen sinnvoll und nötig sind. Aus Sicht der SPD-Fraktion sind die breiteren Fahrzeuge sehr sinnvoll!

Vielleicht lohnt sich ein Vergleich zum Auto: auch hier wurden und werden die PKW immer breiter. Der Hintergrund ist klar: breitere PKW sind bequemer, gemütlicher. Sie sollen anreizen, dass Menschen mit einem neuen Auto fahren.

Deshalb gilt das für die TRAM auch: breitere Gefäße erhöhen den Komfort und können dazu beitragen, dass mehr Menschen den ÖPNV nutzen.

Und das ist unser Hauptziel als Stadt Leipzig, beschlossen im Nachhaltigkeitsszenario. Als SPD-Fraktion bekennen wir uns klar und deutlich zur Verbreiterung der Gleisanlagen, damit wir bald die neuen Fahrzeuge einsetzen können.

Ebenfalls argumentiert wurde, dass die 15 auf diesem Teil der Strecke nicht immer voll besetzt sei. Zum einen bin ich überzeugt davon, dass es bei der 15 – wie beim Auto auch – zu unterschiedlichen Zeiten eine unterschiedliche Auslastung hat.

Zum Anderen geht es aber insgesamt darum, mehr Kapazitäten im ÖPNV zu schaffen. Die 15 ist eine der längsten Leipziger Linien und stellt eine enorm wichtige Leipziger Verbindung dar!

Ein weiteres Argument sei, dass es stadtauswärts keinen Fußweg bräuchte, weil da ja kaum Fußgänger/-innen unterwegs seien. Das Argument ist aus meiner Sicht nicht richtig, und auch nicht so richtig zulässig.

Wenn wir wirklich eine Mobilitätswende wollen, dann müssen wir verstehen, dass Mobilität auch unsere Füße beinhaltet.

Am gestrigen Feiertag waren viele Menschen zu Fuß auf der Prager Straße unterwegs. Ein echter Fußweg nützt dann auch Menschen, die z.B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Oder mit einem Rollstuhl bzw. einer

Gehhilfe.

Das Bild aus der L-IZ von heute zeigt ja das Problem eindeutig: mit einem separaten Radweg auf der Prager Straße stadtauswärts könnte es deutlich besser laufen!

An dieser Stelle möchte ich an die Adresse der CDU sagen, dass die Absicherung von Fußgänger/-innen definitiv kein Schnickschnack ist!

Als SPD-Fraktion haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der neun Punkte umfasst und versucht, einen Kompromiss zu finden, der für alle Verkehrsteilnehmende die Nutzung der Prager Straße verbessert.

Neben dem Ausbau der Gleistrasse wollen wir verhindern, dass es Ausweichverkehre durch den Dorfanger gibt. Wir wollen ein attraktives Angebot für Radfahrende über die Naunhofer Straße, entsprechend des Ratsverkehrsentwicklungsplan. Dabei akzeptieren wir aber mit dem Randstreifen stadtauswärts, dass es Menschen geben wird, die mit dem Fahrrad wie bisher auch über die Prager Straße fahren.

Mit unserem Änderungsantrag können wir die Mobilitätswende voranbringen. Deshalb bitten wir um Zustimmung, damit die Prager Straße modernisiert wird.

Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

Seit dem 3. Juli ist die Zeppelinbrücke für den Verkehr bis Ende 2026 gesperrt, vom 08.07. bis 01.09.24 auch komplett für den ÖPNV.

Vorangestellt: Baustellen sind immer mit Einschränkungen verbunden und Umleitungen eine Herausforderung für alle Verkehrsteilnehmer.

In der Karl-Heine-Straße im Bereich zwischen Felsenkeller und Klingerbrücke staut sich der Verkehr derzeit im Prinzip den ganzen Tag, wovon natürlich auch die LVB aktuell mit ihren Tram-Linien 7, 8, 15 und 34 betroffen ist, die Linie 14 bzw. 34 längerfristig. Nach Ende der Ferienzeit wird die Situation wahrscheinlich nicht besser. 

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die derzeitige Situation?
  2. Kann durch veränderte Ampelschaltungen kurzfristig ein besseres Abfließen des Verkehrs – insbesondere stadtauswärts an der Kreuzung am Felsenkeller – ermöglicht werden?
  3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt, um einen Teil des Umleitungsverkehrs aus der Karl-Heine-Straße herauszunehmen und den Verkehr weiträumig umzuleiten?

Antwort der Verwaltung:

Sie fragen zur Verkehrssituation in Folge der sanierungsbedingten Sperrung der Zeppelinbrücke an:

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die derzeitige Situation?

    Mit der Sperrung der Zeppelinbrücke wurde eine Bundesstraße und Hauptverkehrsader der Stadt für den Verkehr voll gesperrt. Zwangsläufig überlagert sich auf den (wenigen) alternativen Routen der Auenquerung das dort üblicherweise auftretende Verkehrsaufkommen mit von der Jahnallee verlagertem Verkehr. Insbesondere in der Käthe-Kollwitz-, Karl-Heine- und Hans-Driesch-Straße wird ein hohes Verkehrsaufkommen verzeichnet. Auch der Straßenbahnverkehr ist stark betroffen, es entstehen insbesondere am Nachmittag Verspätungen von 15-30 Minuten. Es wird erwartet, dass sich die Situation nach Inbetriebnahme des Baugleises auf der Zeppelinbrücke in Teilen verbessert. Ab 2.9. verkehren vier Straßenbahnlinien wieder eingleisig über die Zeppelinbrücke, was zu einer deutlich besseren Fahrplanstabilität der Straßenbahnen und zur Entlastung auch für den Kfz-Verkehr in der Käthe-Kollwitz-Straße / Karl-Heine-Straße führen sollte, in der die Straßenbahnen bis dahin verkehren und wo die Kfz z.T. im Gleisbereich mitverkehren.

    2. Kann durch veränderte Ampelschaltungen kurzfristig ein besseres Abfließen des Verkehrs – insbesondere stadtauswärts an der Kreuzung am Felsenkeller – ermöglicht werden?

      Die Ampelschaltungen wurden im Vorfeld der Baumaßnahme durch mehrere Anhörungsverfahren geprüft. Da die Karl-Heine-/ Käthe-Kollwitz-Straße keine ausgewiesene Umleitungsstrecke für das BV Zeppelinbrücke ist und die Ampelschaltung den ÖPNV bevorrechtigt, sollen keine Änderung an den Ampelschaltungen vorgenommen werden.

      3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt, um einen Teil des Umleitungsverkehrs aus der Karl-Heine-Straße herauszunehmen und den Verkehr weiträumig umzuleiten?

        Die Hinweistafeln, als auch die öffentliche Kommunikation durch LVB und Stadt, weisen eine weiträumige Umleitung für die B87 über Am Sportforum, Hans-Driesch-Straße, Rückmarsdorfer Straße und für die Ost-West-Verbindung über Marschnerstraße, Karl-Tauchnitz-Straße, Wundtstraße, Schleußiger Weg, Rödelstraße, Antonienstraße, Zschochersche Straße bzw. im weiteren Verlauf Brünner Straße aus.

        Umleitungen sind jedoch Empfehlungen, es gibt keinen „Routenzwang“ für die Verkehrsteilnehmenden. Es ist daher immer davon auszugehen, dass Ortskundige häufig die aus ihrer Sicht günstigste Route zur Umfahrung des gesperrten Bereiches nutzen. Hierauf hat die Verwaltung keinen Einfluss. Letztlich kann bei einer sehr begrenzten Zahl von Straßenverbindungen über die Leipziger Aue die Sperrung einer Hauptverbindung nicht ohne Auswirkungen auf den anderen Verbindungen bleiben.

        Immer wieder kommt es in verschiedenen Straßenabschnitten in Leipzig zu Behinderungen des ÖPNV, insbesondere des schienengebundenen, so dass die LVB-Bahnen stoppen müssen und nicht weiterfahren können. Für die Fahrer und Fahrerinnen jedes Mal eine zusätzliche und nervige Belastung und für die Fahrgäste ein großes Ärgernis, weil sie zu spät kommen bzw. im schlimmsten Fall nicht weiterfahren können.

        Wir fragen an:

        1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
        2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
        3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?
        4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

        Antwort der Verwaltung

        1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

        Durch die kommunale Verkehrsüberwachung wurden im Jahr 2023 insgesamt 56 Fahrzeuge im Fahrraum von Schienenfahrzeugen abgeschleppt.

        Die Entwicklung der Abschleppzahlen zum verkehrsordnungswidrigem Parken im Gleisbereich ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

        2014201520162017201820192020202120222023
        29362129394240363756

        2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

        Zum Umfang von Behinderungen für den ÖPNV durch parkende Fahrzeuge im Gleisbereich, ohne dass es durch behördliche Abschleppmaßnahmen gekommen ist, kann nur durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH eine verlässliche Aussage getroffen werden, soweit dies dort statistisch erfasst wird.

        Seitens des Ordnungsamtes können hier nur Aussagen zu den durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten aufgenommenen Ordnungswidrigkeitenanzeigen getroffen werden, welche neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens keine Abschleppmaßnahmen zur Folge hatten. Im Jahr 2023 wurden in diesem Zusammenhang 119 Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne Abschleppvorgang registriert. Inwieweit hier beim Parken im Gleisbereich tatsächlich die Durchfahrt der Straßenbahn behindert wurde, ist nicht auswertbar. Außerdem lassen sich durch Halterermittlungen und damit verbundene Kontaktaufnahmen mit den Fahrzeugverantwortlichen derartige Verkehrsbehinderungen gleichfalls beseitigen, in dem – soweit ermittelbar und erreichbar – die Verantwortlichen zunächst behördlicherseits aufgefordert werden, ihr Fahrzeug aus dem Verbotsbereich zu entfernen. Diese Verfahrensweise wird unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Übrigen vielfach angewandt.

        Die Entwicklung der durch die Verkehrsüberwachung registrierten Verkehrsordnungswidrigkeiten ergibt sich aus folgender Übersicht:

        3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?

        StraßeFallaufnahmen
        Parken im Gleisbereich
        Abschleppvorgänge
        Parken im Gleisbereich
        Arthur-Hoffmann-Straße3613
        Pörstener Straße216
        Ossietzkystraße146
        Kötzschaer Straße112
        Odermannstraße104
        Michaelisstraße94
        Cunnersdorfer Straße83
        Emmausstraße81
        Menckestraße82
        Bitterfelder Straße54
        Bornaische Straße52
        Nordplatz52
        Georg-Schwarz-Straße41
        Luckaer Straße30
        Rathenaustraße31
        Wolfener Straße31
        Zschochersche Straße32
        Demmeringstraße20
        Holzhäuser Straße21
        Papiermühlstraße20
        Ratzelstraße20
        Richard-Lehmann-Straße21
        Waldbaurstraße20
        Ahlfeldstraße10
        Eisenbahnstraße10
        Elli-Voigt-Straße10
        Eytraer Straße10
        Kiewer Straße10
        Lindenthaler Straße10
        Lützowstraße10

        4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

        Bei Vorliegen entsprechender Meldungen der LVB werden verkehrsregelnde Maßnahmen wie die Anordnung von Zick-Zack-Linien oder ggfs. Haltverboten geprüft und, wenn möglich, angeordnet und umgesetzt. Aktuelle Beispiele dafür sind die Verlängerung des im 5m-Bereich der Kreuzung (Demmeringstraße/Odermannstraße) geltenden Haltverbots mittels Zeichen 299 auch in den Bereich der Odermannstraße 1. Für die Ossietzkystraße wurde eine Anhörung zur Anordnung eines absoluten Haltverbots ab ca. der Hausnummer 17 durchgeführt.

        Baulich kann der Straßenbahnverkehr nur durch einen eigenen Gleiskörper vor Falschparkern geschützt werden, was bekanntlich nicht überall möglich und in Abwägung anderer Belange gewünscht ist. Wenn Straßenbahn und motorisierter Individualverkehr einen Fahrstreifen gemeinsam benutzen, sind bauliche Möglichkeiten zur Unterbindung von Falschparkern quasi ausgeschlossen.

        1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

        2. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

        3. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

        Antwort der Verwaltung:

        Die Antwort wurde mit einer Zuarbeit des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr erstellt.

        1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus, keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

        Nein, das ist so pauschal nicht zu verstehen. Entsprechend der sich über die Jahre ändernden Rechtsprechung und Vorschriften zur Vergabe sowie der bei den Auftraggebern (AT) gesammelten Erfahrungen, gibt es Unterschiede zwischen den Verträgen. Je nach Sachlage gibt es über die Nichtbezahlung für nicht erbrachte Leistungen hinaus, auch zusätzliche Vertragsstrafen für die Eisenbahnverkehrs-unternehmen (EVU). Bei der Vertragsgestaltung muss aber darauf geachtet werden, dass die Höhe aller Vertragsstrafen gesetzlich gedeckelt ist und auch nicht durch vertragliche Regelungen zwischen den AT und EVU überschritten werden darf. Somit ist eine extensive Ausdehnung der Vertragsstrafen nicht möglich. Davon unberührt ist die Nichtbezahlung nicht erbrachter Leistungen.

        1. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

        Der ZVNL reizt die Möglichkeiten aus. Das wird auch daraus deutlich, dass von den EVU regelmäßig die Reduzierung der Minderungen und Vertragsstrafen gefordert wird, diese Strafen also bereits entsprechend belastend sind. Der in diesem Punkt genannte Schadensausgleich setzt jedoch eine gerichtsfeste Beweislage für die Höhe des eingetretenen Schadens voraus. Das wird für die genannten Fallbeispiele nicht umsetzbar sein und ist auch aus diesem Grund so nicht in den Verkehrsverträgen vorgesehen.

        Weiterhin gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Qualitätsminderungen, die sich aus Infrastrukturmängeln ergeben. Hier kommen die „Nutzungsbedingungen Netz (NBN)“ als Vertragsgrundlage für Trasse und Serviceeinrichtungen zum Tragen, die durch die Bundesnetzagentur bestätigt sind. Die AT bedauern, dass es hier nicht zu restriktiveren Strafen bei Qualitätsmängeln kommt. Es ist jedoch außerhalb des direkten Einflussbereichs, diese Bedingungen zu ändern. Über den Branchenverband SchienenNahverkehr e.V. (BSN) wird versucht entsprechenden Einfluss zu nehmen. Zu beachten ist, dass es sich bei der DB InfraGO AG um ein Unternehmen des Bundes handelt, dass nicht den Beschlüssen kommunaler Gremien untersteht.

        1. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

        Für folgende Maßnahmen der LVB der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm erfolgte eine entsprechende Mitfinanzierung:

        • Planung für barrierefreie Bushaltestellen,
        • Erneuerung und Neubau verschiedenster Bahnstromtrassen,
        • Betriebswerkstatt Heiterblick (Lph. 5-6),
        • Abstellerweiterung /-halle Heiterblick,
        • Hauptbahnhof 3. BA; Abzweig Goethestraße und Westseite – Realisierung Gleisbau,
        • Neuanschaffung transportables Gleichrichterunterwerk,
        • Beschaffung und Einbau von Fahrgastzählsystemen,
        • Machbarkeitsstudie Straßenbahnverlängerung,
        • Erneuerung/Modernisierung Infotainmentanlagen (Fahrgast TV-Anzeige),
        • Fahrschulsimulator NGT+ mit Software für Simulation Streckennetz.

        Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

        Christopher Zenker
        Christopher Zenker

        Es gilt das gesprochene Wort!

        Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
        sehr geehrte Beigeordnete,
        liebe Kolleginnen und Kollegen,
        werte Gäste,


        seit über 30 Jahren gibt es den Leipzig-Pass für Menschen mit keinem oder einem geringen Einkommen bzw. Bezieherinnen und Bezieher niedriger Renten. Ohne die Ermäßigungen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit, die die Leipzig-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber bekommen, schmälern zu wollen, gehören die kostenfreie Schülerspeisung und die ermäßigte Leipzig-Pass-Mobilcard sicher zu den Hauptgründen, sich einen Leipzig-Pass zu holen. Mit dem Deutschlandticket-Sozial bekommt der Leipzig-Pass ab 1.1.2024 die vielleicht bedeutendste Neuerung für alle erwachsenen Nutzerinnen und Nutzer.

        Mit dem durch die Stadt gestützten Deutschlandticket wird eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe gefördert: Mobilität. Leipzig ist dabei Vorreiter, denn wir führen ein solches Ticket als eine der ersten Kommunen ein. Dieses Ticket fördert dabei nicht nur soziale Teilhabe, es gibt auch Menschen ohne oder mit geringem Einkommen die Möglichkeit zu Ausflügen in die Region. Darüber ermöglicht es aber auch Menschen mit geringeren Einkommen zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen, zum Beispiel auch, wenn diese im Umland liegt. Das Ticket sichert damit viel mehr als soziale Teilhabe.

        Die Verkehrsministerkonferenz hat sich, im Grunde parallel zu unserer Diskussion, darauf geeinigt, spätestens ab dem Sommersemester 2024 auch ein solidarisch finanziertes Deutschlandticket als Semesterticket für Studierende für knapp 29 Euro einzuführen. Das ist gut für alle Studierenden, aber auch gut für Leipzig bzw. unseren Finanzbürgermeister, denn auch viele Studierende haben Anspruch auf einen Leipzig-Pass und hätten sonst das durch die Stadt gestützte Sozialticket erworben.

        Leipzig ist auf dem richten Weg, wir fördern das Deutschland-Job-Ticket und wir fördern ein Deutschland-Sozialticket. Die Diskussionen um die Einführung eines 365 Euro-Tickets, die vor allem das Ziel hatten, die ÖPNV-Nutzung günstiger zu machen, tragen nun Früchte. Mit dem Deutschland-Sozialticket liegen wir aktuell sogar unter diesen 365 Euro und das nicht nur für Leipzig und die Zone 110, sondern für den gesamten Regionalverkehr. Und auch das Leipziger Jobticket liegt nur leicht darüber.

        Deutschland hat scheinbar auf eine solche Fahrkarte gewartet, denn die Nutzung der Regionalverkehre mit Bus und Bahn sind seit der Einführung um 18 Prozent gestiegen ist. Damit wird übrigens auch deutlich, dass die Studien, die uns im Rahmen der Diskussion um das 365 Euro-Ticket vorgestellt wurden, nicht richtig lagen.

        Das Deutschland-Ticket und auch die Sozialvariante zeigen aus meiner Sicht deutlich, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, wer regiert. Unter einem CDU-Kanzler hätte vermutlich es kein Deutschlandticket gegeben, genau wie es unter einem CDU-Oberbürgermeister kein Leipziger Deutschland-Sozialticket geben würde. Beide Maßnahmen sind jedoch wichtige Schritt zum Gelingen der Verkehrswende und bewegen Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV.

        Wir freuen uns, dass wir mit unseren Anträgen zum 365-Euro-Ticket, zum geförderten Jobticket oder unserer Anfrage zum Deutschland-Sozialticket einen Beitrag dazu geleistet haben, dass wir nun eine ganze Reihe günstiger Angebote für den ÖPNV und den Regionalverkehr in Leipzig vorweisen können.

        Wir stimmen der Vorlage zu.

        Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

        Christopher Zenker
        Christopher Zenker

        Es gilt das gesprochene Wort!

        Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
        sehr geehrte Beigeordnete,
        liebe Kolleginnen und Kollegen,
        werte Gäste,

        wir haben heute gleich mehrere wichtige Vorlagen zur Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und der öffentlichen Daseinsvorsorge durch unsere kommunalen Unternehmen in Leipzig auf der Tagesordnung. Allen voran, die LVB profitieren von diesen Beschlüssen. Ich möchte in der Folge auf die Vorlagen zum Liniennetz der Zukunft, zur ÖPNV-Finanzierung und zur Sicherung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der LVV eingehen.

        Dass es notwendig ist, den ÖPNV zu stärken und auszubauen, wenn wir auch zukünftig in unserer Stadt möglichst reibungslos unterwegs sein wollen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Die Verkehrswende ist eine der zentralen Aufgaben für uns.

        Dazu gehört es eben auch, nicht allein die Leistungen bei den LVB zu bestellen, sondern auch für deren Finanzierung aufzukommen, auch wenn wir hoffen, dass sich Bund und Land zukünftig stärker an dieser Herausforderung beteiligen. In diesem Zusammenhang haben wir es nun mit einer Vorlage zur Anpassung der ÖPNV-Finanzierung zu tun. Das heißt konkret: In diesem Jahr benötigen die Verkehrsbetriebe statt der im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag vereinbarten 70 Millionen Euro 71,7 Millionen, die allerdings in diesem Jahr durch das starke Ergebnis der Stadtwerke noch durch die LVV abgesichert werden können. Zum anderen sollen nicht verbrauchte Mittel, mit denen die Stadt die Leipzig-Pass-Mobilcard stützt, nicht an die Stadt zurückfließen, um damit finanzielle Schäden aus der Corona-Pandemie auszugleichen, die der Freistaat mit seinem ÖPNV-Rettungsschirm nicht abgedeckt hat. Das kostet die Stadt dann rund 1,9 Millionen Euro. Wir werden dieser Vorlage und dem Änderungsantrag der Linken zustimmen.

        Die zweite Vorlage im Bunde ist jene zur Sicherung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV). Wir hatten dazu im Herbst vergangenen Jahres einen Grundsatzbeschluss gefasst, der eine Auszahlung der avisierten 15 Millionen Euro für 2023 und 2024, die direkt an die LVB fließen sollen, ermöglichen sollte, wenn wir 1. im Doppelhaushalt Mittel dafür binden und 2. wenn ein testierter Nachweis vorliegt, dass diese Gelder notwendig sind, um Mindereinnahmen oder Mehraufwendungen in Folge des Tarifmoratoriums und der Pandemie auszugleichen. Die notwendigen Voraussetzungen für die Zahlungen liegen vor und wir tun gut daran, hier mitzuziehen, denn sonst würden die LVB und mit ihr die LVV in eine nicht unerhebliche Schieflage geraten. Wir werden der Vorlage zustimmen.

        Damit lasse ich den rein finanziellen Aspekt hinter mir und wende mich dem Liniennetz der Zukunft zu, denn ohne unsere Beschlüsse zu den finanziellen Ausgleichen dürfte aus einem zukunftsorientierten Liniennetz nichts werden.

        Aber kommen wir zum Liniennetz: Es ist von essenzieller Bedeutung, das Liniennetz unseres ÖPNV an die sich wandelnden Bedürfnisse anzupassen. Wollen wir die Verkehrswende schaffen, dann müssen wir mehr Menschen unter anderem dazu bewegen, den ÖPNV stärker zu nutzen. Vielleicht kommen wir so an den Punkt, dass der eine oder die andere mehr das private Auto abschafft, weil es ein unnötiger Kostenfaktor und lediglich noch ein Parkplatzsuchgerät ist, das die eigene innerstädtische Mobilität nicht entscheidend verbessert.

        Eine zukunftsorientierte Planung besteht aus einem Mix aus besseren Taktzeiten, besserer Erschließung der Randgebiete und auch notwendigen Erweiterungen bestehender Strecken sowie – das gehört zwar nicht direkt zum Liniennetz, ist aber eines der Dauerthemen meiner Fraktion – die Integration innovativer Mobilitätslösungen, Stichwort Mobilitätspunkte (sie wissen schon 400 bis 2030, Herr Dienberg).

        Die Vorlage zum Liniennetz bietet hier eine ganze Reihe von Verbesserungen, die in den nächsten Jahren Wirklichkeit werden sollen. Das ist sehr erfreulich, denn darunter sind viele Themen, die wir regelmäßig ansprechen, wie die bessere Anbindung der Ränder unserer Stadt an den ÖPNV. Flexa soll beispielsweise im Südosten unserer Stadt weiter nach Norden, nach Engelsdorf und Sommerfeld, ausgedehnt werden. Allerdings sind einige Gebiete immer noch von Flexa abgehangen, hier bleiben wir dran und hoffen auch deshalb auf bessere Finanzierungsstrukturen, schließlich wollen wir nicht, dass beispielsweise die Flexa-Fahrzeuge nur nach Liebertwolkwitz fahren, um dort aufgeladen zu werden, denn Fahrgäste dürfen da nicht mitfahren.

        Positiv ist auf jeden Fall, dass die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte eine Möglichkeit bekommen haben, die Themen zu benennen, die aus ihrer Sicht bei der Überarbeitung des Liniennetzes in Betracht gezogen werden sollten. Es konnten freilich nicht alle Themen davon berücksichtigt werden, aber es ist ein Fortschritt, dass die örtlichen Belange kommuniziert wurden und u.a. im Rahmen der Überarbeitung des Buskonzepts Eingang in die Planungen des ÖPNV finden können.

        Für den Bereich Grünau machen wir den Vorschlag, mit der Linie 62 mittels eines Durchstichs und einer Linienführung von der Selliner bis zur Krakauer Straße eine bessere Anbindung des Wohnkomplexes 8 zu erreichen und gleichzeitig der Bedeutung des Bereichs um das Gesundheitszentrum herum, die mit dem Bau des dritten Ärztehauses noch zunehmen wird, gerecht zu werden. Ich freue mich, dass die Verwaltung diesen Änderungsantrag übernommen hat.

        Alle drei Vorlagen zeigen, wir stehen zur LVB als zentrales Unternehmen der kommunalen Verkehrswende. Wir müssen jedoch auch darauf achten, dass uns die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Denn eine Verkehrswende muss auch finanziert werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Zukunft unserer Stadt.

        Beschlussvorschlag:

        Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LVB bis zum Beginn der letzten Phase der Busnetzreform für die Linie 62 in Grünau einen Durchstich der Linienführung durch den WK 8 (Selliner Straße – Krakauer Straße) zu prüfen, welcher ausschließlich der Busnutzung vorbehalten bleiben soll. Ziel soll die bessere Anbindung des Zentrums und restlichen WK 8s sowie die Entschärfung der Engstelle der Zufahrt zur Haltestelle Gesundheitszentrum Selliner Straße sein. Über das Prüfergebnis werden der Stadtrat und SBB Leipzig-West informiert.

        Begründung:

        Das Gesundheitszentrum Selliner Straße ist eine der am häufigsten genutzten Haltestellen im Wohngebiet. Die Bedeutung wird mit dem Bau des dritten Ärztezentrums noch zunehmen. Um die bisher sehr hakelige Zufahrt zum Gesundheitszentrum zu entschärfen und das Wohngebiet insgesamt besser anzuschließen, soll perspektivisch von Stadtentwicklungsdezernat und LVB eine mögliche Busdurchfahrt durch den WK 8 von der Selliner Straße zur Krakauer Straße mit zentralem Halt im Zentrum von WK 8 geprüft werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Durchfahrt nur für den ÖPNV nutzbar ist. Beispielgebend sei hierzu auch die Linie 89 durch die Innenstadt genannt.