Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Leipzig bietet allen Erzieherinnen und Erziehern, die in den Ruhestand treten oder in den vergangenen 12 Monaten bereits in den Ruhestand getreten sind, Arbeitsverträge auf Stundenbasis an.
- Allen Erzieherinnen und Erziehern in Horten werden 40-Stunden-Verträge angeboten. Insofern diese Stundenzahl nicht im Hort erbracht werden kann, wird den Erzieherinnen und Erziehern die erforderlichen Stunden in einer nahe gelegenen Kindertageseinrichtung angeboten.
- Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Durchlässigkeit der Berufsausbildung zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung erweitert wird, zum Beispiel durch die Anrechnung erworbener Qualifikationen aus einer anderen Ausbildung und spezielle Ausbildungsgänge für Umschülerinnen und Umschüler.
- Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Zulassung zur Arbeit in Kindertagesstätten von Absolventen weiterer berufsnaher Abschlüsse, wie Magister Erziehungswissenschaften und Ergotherapeuten möglich ist.
Begründung:
In den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig fehlen momentan Erzieherinnen und Erzieher. Auch bei den freien Trägern sind etliche Stellen unbesetzt. Um diesen Notstand zu mildern schlagen wir vor, dass die Stadt Leipzig aktiv auf Erzieherinnen und Erzieher zu geht um einzelne Stundenanteile zu erhöhen.
Des Weiteren unterstützen wir Initiativen, die den Zugang des Erzieherberufes vergrößern. Einige Bundesländer haben inzwischen beschlossen, auch Personen mit fachfremden Berufsabschlüssen anzunehmen. Beispielsweise in Berlin können mit Zustimmung der Kitaaufsicht in begründeten Einzelfällen andere Fachkräfte (andere als sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne der Verordnung) beschäftigt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Konzeption, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung, erforderlich ist. Voraussetzung ist die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal. Weiter können Personen auf den Personalschlüssel angerechnet werden, die in die berufsbegleitende Ausbildung gehen oder die sich in der Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung befinden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die über hinreichende pädagogische Fachkenntnisse verfügen, beispielsweise Magister Erziehungswissenschaften, Ergotherapeuten. Die Fachkenntnisse müssen in acht relevanten Feldern nachgewiesen werden. Gegebenenfalls werden Fortbildungsauflagen erlassen. Die zweite Möglichkeit in Berlin, ist der Weg über die Nichtschülerprüfung. Diese Möglichkeit richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen für eine Fachschulausbildung erfüllen und mit der Prüfung die Anerkennung als staatlich anerkannte ErzieherInnen erlangen wollen.