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Christopher Zenker

Der Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) des Sächsischen Landtages hat heute erneut über Geld aus dem Zukunftssicherungsfonds für dringend notwendige Investitionen entschieden. Dazu erklären die Leipziger Landtagsabgeordneten Holger Mann und Dirk Panter:

„Auf seiner heutigen Sitzung hat der HFA Mittel aus dem sogenannten ‚Bildungsinfrastrukturprogramm‘ in Höhe von 11,7 Mio. Euro für den Bau von sieben Kitas in Leipzig bewilligt. Außerdem wurden 3,1 Mio. Euro, die bereits letztes Jahr bewilligt wurden, für drei weitere Kitas freigegeben.

Damit entstehen in Leipzig 405 neue Krippenplätze und 1106 neue Kindergartenplätze. Diese Kapazitätserweiterung stellt damit neben der berufsbegleitenden Erzieherausbildung in Leipzig und den ‚Leipzig-Kitas‘ einen weiteren wichtigen Schritt für die Versorgungssicherheit in der Stadt dar.“

„Ich freue mich, dass durch das Förderprogramm des Freistaats 10 neue Kitas in Leipzig ermöglicht werden. In den letzten fünf Jahren haben wir in Leipzig bereits rund 9.000 Kitaplätze neu geschaffen. Damit ist möglich, dass wir in den nächsten Monaten die Nachfrage nach Betreuungsplätzen zunächst decken können“, erklärt der Leipziger SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt:

„Wir dürfen aber jetzt nicht nachlassen, um nicht irgendwann wieder in die Situation zu kommen, dem Bedarf hinterherzulaufen. Deshalb ist dieses Förderprogramm wichtig für Leipzig. Parallel dazu müssen wir aber auch gemeinsam mit dem Freistaat die Herausforderungen des Fachkräftemangels bei Erzieherinnen und Erziehern meistern, denn andernfalls könnten bald viele Kitaplätze wegen fehlender Mitarbeiter nicht besetzt werden.“

Folgende Kita-Neubauprojekte werden gefördert:
Gerichtsweg/Reichpietschstraße (Reudnitz-Thonberg)
Liliensteinstraße 1b (Lausen-Grünau)
Holbeinstraße 58 (Schleußig)
Arthur-Nagel-Straße (Großzschocher)
Linnéstraße (Zentrum-Südost)
Prießnitzstraße/Rietschelstraße (Leutzsch)
Holsteinstraße 46 (Reudnitz-Thonberg)
Trufanowstraße (Zentrum-Nord)
Meusdorfer Straße/Hammerstraße (Connewitz)
Windscheidstraße 45 (Connewitz)

Hintergrund:

In den Haushaltsverhandlungen Ende 2018 setzte sich die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag für das „Bildungsinfrastrukturprogramm“ ein. Aus diesem Programm erhalten die kreisfreien Städte und Landkreise zusätzliche Mittel zum Neubau von Kita- und Schulgebäuden. Gleichzeitig wurde der Eigenanteil der Kommunen von 60 % auf 40 % gesenkt.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig bietet allen Erzieherinnen und Erziehern, die in den Ruhestand treten oder in den vergangenen 12 Monaten bereits in den Ruhestand getreten sind, Arbeitsverträge auf Stundenbasis an.

 

  1. Allen Erzieherinnen und Erziehern in Horten werden 40-Stunden-Verträge angeboten. Insofern diese Stundenzahl nicht im Hort erbracht werden kann, wird den Erzieherinnen und Erziehern die erforderlichen Stunden in einer nahe gelegenen Kindertageseinrichtung angeboten.

 

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Durchlässigkeit der Berufsausbildung zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung erweitert wird, zum Beispiel durch die Anrechnung erworbener Qualifikationen aus einer anderen Ausbildung und spezielle Ausbildungsgänge für Umschülerinnen und Umschüler.

 

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Zulassung zur Arbeit in Kindertagesstätten von Absolventen weiterer berufsnaher Abschlüsse, wie Magister Erziehungswissenschaften und Ergotherapeuten möglich ist.

Begründung:

In den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig fehlen momentan Erzieherinnen und Erzieher. Auch bei den freien Trägern sind etliche Stellen unbesetzt. Um diesen Notstand zu mildern schlagen wir vor, dass die Stadt Leipzig aktiv auf Erzieherinnen und Erzieher zu geht um einzelne Stundenanteile zu erhöhen.

Des Weiteren unterstützen wir Initiativen, die den Zugang des Erzieherberufes vergrößern. Einige Bundesländer haben inzwischen beschlossen, auch Personen mit fachfremden Berufsabschlüssen anzunehmen. Beispielsweise in Berlin können mit Zustimmung der Kitaaufsicht in begründeten Einzelfällen andere Fachkräfte (andere als sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne der Verordnung) beschäftigt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Konzeption, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung, erforderlich ist. Voraussetzung ist die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal. Weiter können Personen auf den Personalschlüssel angerechnet werden, die in die berufsbegleitende Ausbildung gehen oder die sich in der Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung befinden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die über hinreichende pädagogische Fachkenntnisse verfügen, beispielsweise Magister Erziehungswissenschaften, Ergotherapeuten. Die Fachkenntnisse müssen in acht relevanten Feldern nachgewiesen werden. Gegebenenfalls werden Fortbildungsauflagen erlassen. Die zweite Möglichkeit in Berlin, ist der Weg über die Nichtschülerprüfung. Diese Möglichkeit richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen für eine Fachschulausbildung erfüllen und mit der Prüfung die Anerkennung als staatlich anerkannte ErzieherInnen erlangen wollen.