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Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

jede und jeder kennt die Schule – wenigstens aus dem eigenen Erleben (hoffe ich), mitunter aber auch durch die eigenen Kinder oder bereits auch schon wieder Enkel.

Kinder verbringen heute etwa 38,5 Stunden pro Woche in der Schule.

Bei jüngeren Kindern sind es dabei durchschnittlich zunächst weniger Stunden, doch wächst mit dem Lebensalter auch die schulische Arbeitsbelastung: im Übergang von der Mittel- zur Oberstufe sprechen wir teilweise von einer 45-Stunden-Woche für Jugendliche.

Kurzum: Hat man das Glück, eine Schule zu besuchen, verbringt man im Laufe der eigenen Bildungskarriere rund 11.000 Stunden des Lebens dort.

(Die Lehrer lassen wir hier mal außen vor – die dürfen ruhig noch etwas weiterrechnen.)

Meine Damen und Herren, es ist keine neue Feststellung, wenn ich hier festhalte, dass in der Umkehr Pausen einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil des Schulalltags darstellen. Sie ermöglichen die Wiederherstellung der Lern- und Leistungsbereitschaft, schaffen Entlastung und Entspannung für Schüler.

Junge Menschen brauchen ein Umfeld mit Bewegungsräumen, ein Umfeld, das ihnen die Möglichkeit bietet, sich selbst aktiv mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen. Das Schulgelände bildet dabei – wie oben herausgestellt – für Kinder und Jugendliche lange Zeit einen wichtigen Lebensmittelpunkt.

Deshalb können Schulhöfe und Schulgelände, die eine naturnahe Umgestaltung erfahren, ein Mehrwert im besten Sinne schaffen.

In Zeiten der für uns alle spürbaren klimatischen Veränderung sowie der drastischen Rückentwicklung der Biodiversität, insbesondere in urbanen Räumen,sind naturnahe und klimaresiliente Grünflächen von außerordentlicher Bedeutung. Ich denke, ich brauche an dieser Stelle nicht auf die mitunter erheblichen klimatischen Schwankungen auch in unserer Stadt hinweisen – heißere und vor allem trockenere Sommer einerseits, dann wieder massive Niederschläge, die auf ausgedörrte, im Stadtraum aber auch immer häufiger versiegelte Böden treffen, andererseits.

Richtig ist: Wir haben erst kürzlich hier im Rat beschlossen, dass alle Schulen und Turnhallen in Leipzig grüne Bau-Standards erhalten, wenn sie neu geplant und errichtet werden. Wir begrüßen das sehr.

Es ist aber in diesem Zusammenhang konsequent, wenn nicht nur Neubauten in diesem Sinne gedacht werden, sondern wir auch dazu beitragen, dass Bestandsschulen durch naturnah gestaltete Areale Teil einer Klimaresilienzstrategie werden, die stark auch jene in den Blick nimmt, die unsere Zukunft sind: unsere Kinder!

Mit unserem Antrag – Sofortprogramm für Bestandsschulen – wollen wir erreichen, dass eine zukunftsweisende, naturnahe Pausenhofgestaltung partizipativ erfolgt.

Wir wollen dazu einladen, dass die gesamte Schulgemeinschaft – also, Schüler, Lehrkräfte, Schulleitung und Träger, Hausmeister und Eltern – ihren Lebensmittelpunkt auf Zeit aktiv, naturnah und grün gestaltet.

Im Sinne der Schüler in ganz Leipzig bitten wir um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank!

Gesundes Essen ist eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. An Schultagen sollte dieses Essen in den Schulen in Schulmensen eingenommen werden. An einigen Schulen sind die Bedingungen so schlecht, dass immer weniger Schülerinnen und Schüler am Mittagessen teilnehmen.

Viele Schulen entwickeln sich zu Schulen mit Ganztagsangeboten weiter, die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen werden immer länger. Daher ist eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre von besonderer Bedeutung.

Deshalb fragen wir an: 

1. An welchen Schulen stehen wie viele Sitzplätze in der Mensa zur Verfügung und in welchem Umfang werden diese Plätze aktuell genutzt? 

– Bitte eine Aufstellung: Schülerzahl/ Anzahl der Sitzplätze in der Mensa/ Anzahl der Essensteilnehmer/ Anzahl der Essendurchgänge

2. An welchen Schulen befinden sich Mensen, die nicht den baulichen Standards entsprechen? 

– Bitte die Schulen hervorheben, in denen sich unsanierte Mensen in den Kellerräumen befinden.

– Bei welchen Mensen haben Kontrollen der Lebensmittelaufsicht bereits bauliche Probleme gerügt?

3. Sind an diesen Schulen Sanierungsmaßnahmen in den Mensen geplant?

– Bitte hier – auf Basis der Liste Schulbaumaßnahmen – eine Übersicht erstellen, wann und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen an den einzelnen betroffenen Schulen geplant sind. Welche dieser Sanierungsmaßnahmen sind in diesem sowie im künftigen Haushalt eingeplant?

4. An welchen Schulen sind Mensen nur eingeschränkt nutzbar und warum?

5. An welchen Schulen ist Trinkwasser (an Trinkwasserbrunnen) nur in der Mensa und damit nur während der Öffnungszeiten der Mensa und dadurch nicht ganztägig nutzbar?

Beschlussvorschlag

  1. Bei Komplexsanierungen oder Neuerrichtungen von Schulen und Kindertagesstätten soll das Regenwasserbewirtschaftungsmanagement mitgedacht, eingeplant und auch umgesetzt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wasserwerken Leipzig wird hierfür ein Konzept erarbeitet, wie das komplette Regenwasser im Gelände der jeweiligen Schule belassen und genutzt werden kann. 
  3. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Möglichkeiten zur grünen Schulhofgestaltung erarbeitet und umgesetzt.

Begründung

Als eines der Vorbilder könnte das Schulhöfe Regenwasser Bewirtschaftungsprogramm der Stadt Hamburg (https://www.hamburg.de/risa/) bzw. die Vorhaben der Berliner Regenwasseragentur (Regenwasserbewirtschaftung macht Schule | Regenwasseragentur) dienen.

Unabhängig von den Vorgaben des sächsischen Schul- und Lehrplanes erkennt Leipzig Regenwasserbewirtschaftung als eines der dringlichsten Probleme der heutigen Zeit an und verankert an den Schulen mit Regenwasserbewirtschaftung das Thema im Schulalltag. Beispielsweise so: (Materialpaket-Regenwasser-Lehrermaterial.pdf (klassewasser.de) ) 

Die Möglichkeiten des Regenwassermanagements gehen einher mit einer komplett entsiegelten Gestaltung aller Flächen der Schulhöfe, die nicht zwingend befestigt sein müssen und einer räumlichen Gestaltung und Bepflanzung, die das komplette Rückhalten und Nutzen des Regenwassers ermöglichen. 

Wir versprechen uns neben eine Entlastung der Kanalisation besonders eine Abkühlung des Mikroklimas, eine Aufwertung der Schulhöfe in den Punkten Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt, und eine bessere Vermittlung der Zusammenhänge zwischen blauer und grüner Infrastruktur. Vor allem reagiert die Stadt Leipzig damit proaktiv auf die Regelungen, die mit der Wasserrahmenrichtlinie einhergehen werden.

Ähnlich wie beim Umbau der Heizungs- und Energieversorgung kann dazu eine gemeinsame Unternehmung der Stadt und der Wasserwerke gegründet werden.

Rede zum Änderungsantrag

Hygieneartikel an Schulen

Sehr geehrter Herr OBM,

Christopher Zenker

werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

geneigte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste,

wir freuen uns, dass das Jugendparlament unseren Antrag weitgehend übernimmt. Die vorrangige Ausstattung der Schulen hatte für meine Fraktion bereits bei vorangegangenen Anträgen Priorität.

Meiner Fraktion ist es wichtig, dass endlich alle Toiletten mit Papierspendern ausgestattet werden können. Dabei haben wir bereits bei den Beratungen im Fachausschuss festgehalten, dass die Anschaffungen nicht durch die Schulen finanziert werden sollen. Auf die einheitliche Anschaffung ist besonders Augenmerk zu legen, um bei der zentralen Beschaffung des Toilettenpapiers Einsparungseffekte zu erzielen.

Die vorgeschlagene Priorisierung bei der Ausstattung der Schulen mit Spendern für Hygieneartikel kann dann im Fachausschuss diskutiert werden.

Den Zeitrahmen für die Umsetzung bis 2025 halten wir für realistisch. Im Rahmen des Pilotprojektes konnte das AGM bereits Erfahrungen mit der Ausstattung öffentlicher Toiletten sammeln.

Bitte stimmen Sie der Neufassung 2 des Jugendparlaments zu.

Rede zur Vorlage Baubeschluss Schule Gundorf in der Ratsversammlung vom 20.09.2023

Redner: Christian Schulze, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

liebe Gundorferinnen und Gundorfer und Zusehende am Livestream,

Versprochen – gehalten! Wieder was geschafft. Im Januar 1999 wurde Böhlitz–Ehrenberg nach Leipzig eingemeindet. Da war ich schon neun Jahre in diesem Stadtrat und hatte da schon gelernt, dass man für manche Projekte einen langen Atem braucht. Damals lief u.a. schon das Projekt Rettung der Musikalischen Komödie (MuKo). Mitten in der Coronazeit haben wir nach vielen Kämpfen die sanierte MuKo in Lindenau wieder eingeweiht. Das war ungefähr ein Zeitraum von mindestens 25 Jahren Engagement vieler Akteure.

Christian Schulze

Jetzt geht es mit der Grundschule Gundorf hoffentlich auf die Zielgeraden. Seit der Eingemeindung 1999 liegt mir dieses Kleinod mit über 450jähriger Geschichte am Herzen. Das sind jetzt 24 Jahre AUF und AB. Immer wieder von Schließung bedroht, weil: es ist ja nur eine einzügige  „Zwergenschule“ . Erste kleine Schritte, wenn auch nicht besonders schön, ein Toilettencontainer. Hier und da Malerarbeiten. Die erste Tempo 30 Zone vor einer Schule in Leipzig nach neuer gesetzlicher Regelung vor einigen Jahren. Tolle Einschulungsfeiern oder auch Weihnachtskonzerte in der Gundorfer Kirche. Absolut selbstverständlich die gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Bürgergesellschaft und Kirchgemeinde. Was mich am meisten beeindruckte, war die langjährige Schulleiterin die morgens am Schultor stand und jedes Kind mit Handschlag begrüßte, jeden Tag, jedes Kind.                                                                                                          

Dann das Versprechen im Kommunalwahlkampf 2019. In der nächsten Wahlperiode soll nun endlich der Bau losgehen. Die Akteurinnen und Akteure vor Ort haben uns vertraut. Wir sollten dieses Vertrauen nicht enttäuschen. Im letzten Winter habe ich noch Sorge gehabt, dass die Sache kippt. Sie erinnern sich? Der Grundstückstausch mit der Kirchgemeinde ging nicht durch den Grundstücksverkehrsausschuss. Er musste in den Stadtrat gehoben werden und wurde hier positiv votiert.

Wenn heute hier also der Baubeschluss in einem Gesamtumfang von 12,6 Millionen Euro gefasst wird, dürfen wir darauf hoffen, dass im Frühjahr 2027 die sanierte Schule samt Erweiterungsbau ans Netz geht. Der Zeitraum entspricht übrigens in etwa dem Zeitraum, den wir für die oben erwähnte MuKo gebraucht haben.

Wie eingangs gesagt, ein langer Atem ist nötig. Stadtratsarbeit ist kein Kurzstreckensprint sondern eher ein Marathon. Und falls es jemanden interessiert, wenn die Wählenden es im nächsten Jahr genauso sehen wie ich, bin ich noch nicht auf der Zielgeraden, sondern habe noch einige Ideen, die bewegt werden müssen.

Jetzt bitte ich also um Zustimmung zur Vorlage und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Bei der Schuleingangsuntersuchung 2022 wurde 507 Kindern durch das Gesundheitsamt eine sonderpädagogische Zurückstellung empfohlen, d.h. das so genannte Vorschuljahr soll in der Kita wiederholt werden. 2021 wurde diese Empfehlung für 579 Kinder ausgesprochen. Damit die Kinder, bei denen diese sonderpädagogische Zurückstellung ausgesprochen wird, tatsächlich kompetent für den Schuleintritt werden, braucht es gezielte Förderung.  

Wir fragen an:

1. Welche Qualitätsstandards werden bei der Wiederholung des Vorschuljahres festgelegt:

a) für das Personal?

b) für das Konzept? 

c) an Kitas in freier Trägerschaft?

2. Durch wen werden die Kitas beraten, dass Kinder mit sonderpädagogischer Zurückstellung eine gezielte Förderung erhalten können?

3. Werden für die Förderung zusätzliche Personalstunden bereitgestellt?

4. Was unternehmen die Träger von Einrichtungen, um sicherzustellen, dass möglichst alle Kinder am Vorschuljahr teilnehmen?

5. Was unternehmen die Träger, wenn Kinder nur sehr unregelmäßig am Vorschuljahr teilnehmen?

Beschlussvorschlag

Ergänzung in Teil B-D, Anlage 2 – Barrierefreiheit in Schulen und Sporthallen

Es wird bei Neubauten und Sanierungen darauf geachtet, dass barrierefreie Rettungswege, die auch der Eigenrettung mobilitätseingeschränkter und beeinträchtigter Personen dienen sollen, über alle Etagen eines öffentlichen Gebäudes (hier Schule oder Sporthalle), auch ohne bisher vorliegende gesetzliche Verpflichtung, geplant und soweit möglich bautechnisch entsprechend vorbereitet oder gar umgesetzt werden. Entscheidend ist hierbei ein qualifizierter erster Rettungsweg für körperlich eingeschränkte und beeinträchtigte Menschen. Dazu gehört auch, dass die Notfallleitsystem nach dem Zwei-Sinne-Prinzip funktionieren, das heißt, Beschilderungen, Bedienelemente und Kommunikationsanlagen müssen einfach und barrierefrei erkennbar, erreichbar, auffindbar und nutzbar sein.

Begründung

Mobilitätseingeschränkte Personen sind im Brandfall einem höheren Risiko ausgesetzt als nicht beeinträchtige Menschen. Sie sind in Notfällen auf Hilfe anderer angewiesen sind, weil eine Eigenrettung aufgrund der baulichen Gegebenheit aktuell oft nicht möglich ist. Da Inklusion und Teilhabe wichtige Elemente einer offenen Gesellschaft sind, ist es notwendig, die technischen und baulichen Voraussetzungen zu schaffen, dass mobilitätseingeschränkte und beeinträchtigte Menschen die Chance haben, sich auch aus höheren Stockwerken von öffentlichen Gebäuden selbst zu retten. Bislang mangelt es an der gesetzlichen Verpflichtung hierzu, aber dennoch ist das Thema relevant und sollte entsprechend angegangen werden. Da Schulen und Sporthallen künftig stärker multifunktional genutzt werden sollen und dadurch auch die Nutzer, wie Sportvereine und Musikschulen, oder die Nutzungen, bspw. Veranstaltungen in der Aula, OR- oder SBB-Sitzungen usw., immer vielfältiger werden, bekommen barrierefreie Rettungswege  eine immer größere Bedeutung.