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Anfrage zur Ratsversammlung 21./22.08.2024

Der Neubau der Rettungswache West in der Saturnstraße soll zukünftig den Standort in der Zschocherschen Straße, als auch die rettungsdienstliche Außenstelle Grünau in der Garskestraße ersetzen. Dort ist aktuell aber neben der rettungsdienstlichen Außenstelle auch die Freiwillige Feuerwehr Grünau untergebracht.

Dazu fragen wir an:

1. Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?

2. Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?

3. Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?

Der derzeit genutzte Gebäudeteil (1 Fahrzeugstellplatz und 2 Räume) im Gerätehaus der FF Grünau wird nach Verlegung des Rettungstransportwagens in das geplante Rettungszentrum West vollumfänglich durch die Abteilung Einsatzdienst der Branddirektion, hier die Ortsfeuerwehr Leipzig Grünau, genutzt.

Frage 2: Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?

Aus Sicht der Branddirektion ist eine kombinierte Nutzung des Bestandsgebäudes – ursprünglich geplant als reines Feuerwehrgerätehaus – durch Feuerwehr und Polizei, auch aufgrund des geringen Raumangebotes, nicht sinnvoll. Der jetzige Platzbedarf für Bewegungsflächen für anfahrende und ausrückende Fahrzeuge kann keinesfalls reduziert werden.

Inwieweit das umfassende Grundstück in Lage und Größe für den Neubau eines Polizeirevieres geeignet ist, kann durch die Stadtverwaltung nicht beantwortet werden.

Frage 3: Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)

Die Standortsuche für ein mögliches Polizeirevier wird durch die Polizeidirektion bzw. den das Zentrale Flächenmanagement Sachsen (ZFM) durchgeführt. Prüfergebnisse liegen der Stadt Leipzig nicht vor.

Bei der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft waren zahlreiche Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten im Einsatz, um die Veranstaltungen in den Fanzonen und den Stadien abzusichern. Über Medienberichte ist bekannt geworden, dass beispielsweise in Hamburg bei den dort ausgetragenen EM-Spielen von Sicherheitsfirmen mitunter Mitarbeiter eingesetzt wurden, denen die notwendige Ausbildung (mindestens Nachweis über Sachkundeprüfung nach § 34a GewO) fehlte und die nicht einmal nach Mindestlohn bezahlt wurden oder gar in Schwarzarbeit tätig waren. 

Vor diesem Hintergrund fragen wird an:

  1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?
     
  2. Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?
    • Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung gekommen?
       
    • Wenn nein: Wie wird abgesichert, ob die eingesetzten Sicherheitskräfte auch über die notwendige Sachkunde verfügen?

Antwort der Verwaltung:

1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?

Bereits im Vorfeld wurden in guter Zusammenarbeit mit den beteiligten Bewachungsfirmen das geplante eingesetzte Personal nach § 34a Gewerbeordnung durch Übermittlung von Einsatzlisten überprüft und ggf. bei fehlender Zuverlässigkeit ausgetauscht.

Die Gewerbebehörde der Stadt Leipzig kontrollierte zudem während der Europameisterschaft mehrfach das Bewachungspersonal. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass von 56 geprüften Wachpersonen nach § 34aGewO lediglich vier Personen ohne die erforderliche Zuverlässigkeit festgestellt wurden und somit keine Bewachungsaufgaben wie Taschenkontrollen, Bodycheck usw. durchführen hätten dürfen. Vor Ort erfolgte nach Rücksprache mit den verantwortlichen Einsatzleitern der sofortige Austausch der Personen durch den Einsatz von entsprechend geprüften und im Bewachungsregister eingetragenen Personen. Ergänzend muss beachten werden, dass nicht bei allen ausgeübten Tätigkeiten zwingend der Sachkundenachweis notwendig ist. Für bestimmte Tätigkeitsfelder ist auch ein Unterrichtungsnachweis ausreichend.

Zur angesprochenen Thematik „Bezahlung unter Mindestlohn oder im Bereich der Schwarzarbeit“ kann durch die Sicherheitsbehörde keine Auskunft erteilt werden. Auch dem Amt für Sport liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

2. Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?

Hierzu wird vollständig auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Das Polizeirevier in der Ratzelstraße ist für die Bereiche Lausen-Grünau und Großzschocher

zuständig. Am Standort arbeiten ca. 240 Mitarbeiter im Schichtdienst. Der Ausblick für den Standort ist jedoch problematisch. So informierten im letzten Jahr Herr Polizeipräsident Demmler und Revierleiter Herr Krauß im Rahmen einer SPD-Veranstaltung in Grünau darüber, dass die Räumlichkeiten am aktuellen Standort erhebliche Mängel aufweisen und die Polizei mittel- bis langfristig nach einer neuen Unterkunft in der Umgebung Ausschau halte. (siehe u.a. Berichterstattung Grün-As Nr. 3/2023)

Das Revier ist für die Sicherheit in Grünau und Leipzig-Südwest von erheblicher Bedeutung. Aus Sicht des Anfragestellers ist gerade im Zentrum Grünaus (Umfeld Stuttgarter Allee) eine sichtbare Polizeipräsenz angezeigt. Der aktuelle Stadtratsbeschluss zu Verhandlungen zum Grundstückstausch für die Alte Post in der Stuttgarter Allee und die Überlegungen zur möglichen Nutzung des Gebäudes geben die Gelegenheit, auch eine Nutzung als zukünftiges, langfristiges Polizeirevier im Zentrum Grünaus zu prüfen.

Hieraus ergeben sich mehrere Fragen:

1. Inwieweit kennt die Stadtverwaltung den Bedarf der Polizei nach einem zukunftsfähigen Standort für das gegenwärtige Revier in der Ratzelstraße?

2. Gibt es hier ggf. bereits Unterstützung bei der Suche? Falls ja, wie sieht diese mit ggf. welchen Zwischenergebnissen aus?

3. Spielt im Rahmen der Arbeit an einem Nutzungskonzept für das alte Postgebäude in der Stuttgarter Allee eine Prüfung der Nutzung als Polizeistandort (neben anderen, parallelen Nutzungen natürlich) bereits eine Rolle? Welche Informationen für notwendige Voraussetzungen für einen Standort als Polizeirevier sind der Stadtverwaltung bereits bekannt? Was lässt sich hieraus für den konkreten Standort ggf. bereits ableiten? Welche weiteren Informationen sind darüber hinaus für eine sachgerechte Prüfung des Standortes als Polizeirevier einzuholen? Wann könnte ggf. mit einem entsprechenden Prüfergebnis gerechnet werden?

Antwort der Verwaltung

1. Inwieweit kennt die Stadtverwaltung den Bedarf der Polizei nach einem zukunftsfähigen Standort für das gegenwärtige Revier in der Ratzelstraße?

Die Polizei ist zunächst nicht Teil der Stadtverwaltung, sondern eine Angelegenheit des Freistaates Sachsen. Für die Unterbringung von Einrichtungen des Freistaates Sachsen ist das Zentrale Flächenmanagements Sachsen (ZFM) zuständig. Die Stadtverwaltung hat im Auftrag des ZFM im Zeitraum Juli 2021 – Januar 2022 eine Suche nach einer geeigneten kommunalen Liegenschaft für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest innerhalb eines fest vorgegebenen Radius durchgeführt.

2.  Gibt es hier ggf. bereits Unterstützung bei der Suche? Falls ja, wie sieht diese mit ggf. welchen Zwischenergebnissen aus?

Ja, das ZFM erhielt die gewünschte Unterstützung bei der Standortsuche. Aufgrund der sehr stark eingrenzenden Anforderungen an die Lage, Erschließung und Bebaubarkeit des gesuchten Standortes mit einer Größe von ca. 6.000 m² konnten keine uneingeschränkt geeigneten kommunalen Bestandsgrundstücke angeboten werden.

3.  Spielt im Rahmen der Arbeit an einem Nutzungskonzept für das alte Postgebäude in der Stuttgarter Allee eine Prüfung der Nutzung als Polizeistandort (neben anderen, parallelen Nutzungen natürlich) bereits eine Rolle?

Die betreffende Immobilie befindet sich aktuell nicht im Eigentum der Stadt Leipzig. Wie dem Stadtrat im Rahmen anderer Anfragen bereits berichtet, konnten im Rahmen der kommunalen Bedarfsprüfung bisher weder konkrete städtische Bedarfe noch Nutzungskonzepte für das Objekt ermittelt werden. Laut Informationen der Eigentümerin wurde das Objekt unabhängig davon bereits einer Eignungsprüfung für die Unterbringung des Polizeireviers Südwest unterzogen und als ungeeignet verworfen.

Welche Informationen für notwendige Voraussetzungen für einen Standort als Polizeirevier sind der Stadtverwaltung bereits bekannt?

Das Anforderungsprofil für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest enthält konkrete Vorgaben zu Lage, Flächenbedarf, Bebaubarkeit, Erschließung, Erreichbarkeit und Ausfallsicherheit, die im Detail vertraulich zu behandeln sind.

Was lässt sich hieraus für den konkreten Standort ggf. bereits ableiten?

Es lässt sich ableiten, dass für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest durch den Freistaat ein zweckmäßiger Neubau angestrebt wird. Altlastensituationen und Denkmalschutz sollen bspw. explizit vermieden werden.

Welche weiteren Informationen sind darüber hinaus für eine sachgerechte Prüfung des Standortes als Polizeirevier einzuholen? Wann könnte ggf. mit einem entsprechenden Prüfergebnis gerechnet werden?

Eine fachkundige Eignungsprüfung zum Zwecke der Einrichtung eines Polizeireviers im betreffenden Objekt wurde zuständigkeitshalber bereits durch die Polizeidirektion bzw. das ZFM durchgeführt. Das Prüfergebnis liegt der Stadt Leipzig im Detail nicht vor.

In keiner anderen Region Sachsens findet so wenig Verkehrsüberwachung statt wie im Polizeibezirk Westsachsen (siehe Anlagen). Vor diesem Hintergrund fragen wir an, was die Stadt Leipzig ggf. gemeinsam mit der Polizei unternommen hat, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen:

  1. Wie viele Verkehrsüberwachungsmaßnahmen fanden zwischen 2019 und 2023 statt und welche Ergebnisse brachten sie? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und überwachtem Verkehrsträger.)
  2. Wie viele stationäre Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  3. Wie viele stationäre Blitzer zur Überwachung von Rotlichtverstößen waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  4. Wie viele mobile Blitzer waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  5. Wie hoch waren die verhängten Bußgelder seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben und aufgeschlüsselt nach Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Falschparken.) Für das Jahr 2023 bitte das erste Halbjahr angeben. Wenn möglich, bei Rotlichtverstößen auch aufschlüsseln nach Verkehrsträger.
  1. Wie viele der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossenen zusätzlichen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sind bereits besetzt?
  2. Wann wird mit der Beschaffung der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossen zusätzlichen Geschwindigkeitsüberwachungssysteme begonnen und wann werden diese verfügbar sein?

Die erwähnte Anlage finden Sie hier.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

der so genannte „Tag-X“ liegt mittlerweile 1 ½ Wochen hinter uns. Die allermeisten in unserer Stadt sind froh, dass er, gemessen an den Ankündigungen, relativ ruhig geblieben ist und Veranstaltungen wie geplant stattfinden konnten. Von Stadtfest bis Feinkost-Flohmarkt und vom Herbert-Grönemeyer-Konzert bis zum Public Viewing. Wenn auch unter teilweise erheblichen Besucherinnen- und Besucherrückgängen, denn bei vielen Menschen war Verunsicherung zu spüren.

Dafür, dass das Leben eben nicht zum Erliegen kam, kann und sollte man einen Dank aussprechen: Den Ordnungskräften, die in der gesamten Stadt und auf Veranstaltungen unterwegs waren, dem Personal der LVB, der Branddirektion, den Sanitätern und auch der Stadtreinigung. Ein Dank gilt auch denen, die im Vorfeld und am Tag deeskalativ gewirkt haben – vom sächsischen Innenminister kann man dies leider nicht behaupten.

Auch von AfD und CDU wurde wiederholt eher Öl ins Feuer gegossen und bereits im Vorfeld ein ganzer Stadtteil, teilweise ein ganzer Stadtbezirk unter Generalverdacht gestellt, dabei erlebe ich insbesondere Connewitz als einen der solidarischsten Stadtteile. Der Generalverdacht gipfelte darin, dass am 3. Juni bzw. den Morgen des 4. Juni halb Connewitz abgeriegelt wurde und viele Anwohnerinnen und Anwohner in Mithaftung genommen wurden. Dabei zeigt die Auswertung der ersten Verhaftungen laut LVZ, dass von den durch die Polizei erwähnten 30 Verhaftungen nicht mal 10 Prozent überhaupt aus Leipzig kamen. Jede gewaltbereite Person ist eine zu viel. Hier das Bild eines gewaltbereiten linksmilitanten Stadtteils zu zeichnen, scheint doch mehr politische Instrumentalisierung und Teil der Mythenbildung zu sein. Vor allem dann, wenn die gleichen Parteien schweigen, wenn es No-Go-Areas für Linke oder „nicht-deutsch aussehende“ Menschen in Sachsen gibt. Vielleicht geht es diesen Parteien auch mehr darum, davon abzulenken, dass in Sachsen das weit größere Problem der Rechtsextremismus ist – dazu hört man von Ihnen leider nicht viel oder – mit Blick auf die AfD – gar nichts. Während Herr Kretzschmar mit schwarz-weiß-roten Hutträgern kommuniziert, ist ein Dialog in Connewitz bisher Fehlanzeige.

Zu einer Demokratie gehört auch eine kritische Auseinandersetzung mit Entscheidungen von Behörden. Deshalb ist es in Ordnung, wenn auch die  Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig hinterfragt wird. Ich möchte allerdings nicht in der Haut der Stadtverwaltung stecken, die zwischen Demonstrationsfreiheit und öffentlicher Sicherheit und Ordnung sicher sehr genau abzuwägen hatte. Dass es für den „Tag-X“ massive Gewaltandrohungen gab, kann nicht geleugnet werden. Ich möchte dazu aus einem Indymedia-Beitrag zitieren, auch wenn man nicht weiß wer hinter diesen Beiträgen steckt: „Wir alle müssen am Tag X zeigen, dass der Preis für die Verurteilung sehr hoch sein wird. So hoch, dass sich jeder LKA-Büttel, jedes Gericht, jede Staatsanwaltschaft bundesweit in Zukunft sehr gründlich überlegt, ob sie bereit ist, den Preis für ihren Strafverfolgungseifer zu zahlen. […] Wir kommen am Tag X alle nach Leipzig, um dem Repressionsapparat unseren blanken Hass in seine widerwärtige Fratze zu spucken.“

Dies ist nur ein Auszug aus einem Beitrag. Es gibt davon noch viele weitere. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt in ihrer Lageeinschätzung dazu entschieden, Demonstrationen am 3.6. nahezu komplett zu verbieten. Dies hatte auch vor Gericht bestand. Dennoch muss gefragt werden, ob dies auch für die Tage davor und danach angemessen war. Auch an Tagen davor und am Folgetag wurden mehrere Demonstrationen untersagt. Damit gab es auch keine Möglichkeiten, am 3.6. für eine Art Entlastung zu sorgen. Die Stadt täte gut daran, ihre Entscheidung vor dem Hintergrund des hohen Gutes der Demonstrationsfreiheit selbstkritisch zu hinterfragen, ganz unabhängig von gerichtlichen Überprüfungen.

Es steht außer Frage, Gewalt und Sachbeschädigungen müssen strafrechtlich verfolgt werden. Dies ist Aufgabe eines Rechtsstaates. Wer Sachbeschädigungen und Gewalt unter dem Deckmantel der Demonstrationsfreiheit begeht, verlässt jeden demokratischen Grundkonsens und diskreditiert jegliches politische Ziel. Davon müssen sich auch Demoanmelderinnen und -anmelder ganz klar und unmissverständlich distanzieren.

Auch die Polizeiführung muss sich selbstkritisch hinterfragen. Es gehört zu einem Rechtsstaat, zu klären, ob ein Polizeieinsatz angemessen und verhältnismäßig war. Ist ein Polizeikessel mit 1000 gekesselten Personen über 11 Stunden bei teilweise 7 Grad Celsius tatsächlich angemessen oder vielleicht doch überzogen? Der Rechtswissenschaftler Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, hat dazu eine recht klare Meinung: „Es gibt nicht die rechtliche Möglichkeit, 1000 Menschen einzukesseln und festzunehmen und für Stunden ohne hinreichende Versorgung festzuhalten, weil es sein könnte, dass sie an Straftaten beteiligt waren. Das ist rechtlich nicht haltbar.“ Auf Verdacht hin, scheinbar ohne klaren Anfangsverdacht gegen diese 1000 Personen, darunter zahlreiche Minderjährige, wegen schweren Landfriedensbruchs zu ermitteln und hunderte Mobilfunkgeräte einzusammeln, erscheint mir unverhältnismäßig. Vor allem, wo man doch aus den Kameras der Hubschrauber und Drohnen teilweise gestochen scharfe Bilder hatte.. Hinzu kommt, dass die Polizei selbst von deutlich weniger gewalttätigen und gewaltbereiten Demonstranten gesprochen hat, als die Beamten eingekesselt hatten. Man wusste also, dass viele Unschuldige dabei sind.

Auch die Vorwürfe, dass einzelne Polizeibeamte gezielt Schläge auf Kopf und Gesicht ausgeübt haben, müssen aufklärt werden und ggf. Konsequenzen haben. Angst machen mir auch einige der Berichte von betroffenen Minderjährigen, denen der Kontakt zu ihren Eltern verwehrt wurde. Einige davon wurden bis in die Morgenstunden festgehalten, ihnen wurde in die Unterhose geleuchtet oder sie wurden, obwohl es sich um junge Frauen handelte ,von männlichen Polizisten durchsucht. Dies erweckt den Eindruck, dass es mehr um Einschüchterung und nicht mehr um Aufklärung ging.

Auch wenn ich meinen Kindern abgeraten hätte, an einem solchen Tag zu einer Demonstration zu gehen, weiß jeder hier im Raum der jugendliche Kinder hat, dass diese auch einen eigenen Kopf haben und sich von ihren Eltern nicht immer beraten lassen. Wenn mein Kind mit einem solchen Erfahrungsbericht nach Hause gekommen wäre, wäre ich als Elternteil sehr wütend. Ich kann daher, auch wenn der Polizeieinsatz nicht durch uns als Kommunalpolitik aufgeklärt werden kann, sondern das Aufgabe des Landtags und von Gerichten ist, der Polizei nur raten, dass auch sie den Einsatz gründlich prüft und dort, wo Fehler passiert sind, Verantwortung übernimmt. Sollte das ausbleiben, ist zu befürchten, dass die Zahl der Menschen, seien es betroffene junge Menschen selbst, deren Umfeld oder deren Eltern, die an unserer Polizei zweifeln und sie womöglich ablehnen, steigen wird. Das kann nicht in unserem Interesse liegen.

Jede und jeder, ob Demoanmelder/in, Entscheidungsträger/in in Stadt oder Land, bei Polizei oder Ordnungsamt sollte in seinem Bereich gründlich auswerten, ob sie oder er tatsächlich alles richtig gemacht hat, immer die richtigen Worte gefunden hat, Fehler ernsthaft aufarbeitet und ehrlich und transparent kommuniziert, um Vertrauen zu erhalten bzw. zurückzugewinnen.

Ende April verunglückte ein 31-jähriger Kajak-Fahrer am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe tödlich. Zur Aufklärung der Todesursache und zu den Todesumständen wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Auch wenn die Strecke für Paddler nicht als offizieller Wasserwanderweg ausgeschrieben ist, ist diese Strecke auf der Kleinen Luppe unerlaubt befahrbar.

Wir möchten anfragen:

1.     Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung, um die Sicherheit am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe zu erhöhen? Ist die Beschilderung ausreichend und auch für Ortsfremde klar und gut ersichtlich?

2.     Ist es denkbar, ähnliche Sicherungsmaßnahmen wie am Palmengartenwehr/Elsterwehr einzurichten und/oder Rettungsmittel und Ausstiegshilfen zu installieren?

 3. Sind der Stadt weitere Gefahrenstellen bekannt, die im Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung liegen?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich gegenüber dem Staatsministerium des Innern für den Erhalt der Polizeifachschule Leipzig sowie für notwendige Investition in ihre Sanierung und ihren weiteren Aufbau einzusetzen.
     
  2. dem Staatsministerium des Inneren die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften bzw. Grundstücken im Umfeld der Dübener Landstraße 4, die mögliche Ausbaukapazitäten darstellen können, anzubieten.

Begründung:

Das Staatsministerium des Innern gab im September bekannt, dass es Pläne gibt, nicht alle drei bisherigen Standorte der polizeilichen Ausbildung im Freistaat Sachsen zu erhalten. Der Standort Leipzig soll geschlossen werden, weil er nach Aussagen des Innenministeriums die schlechtesten Ausbildungsbedingungen bieten würde.

Die Zahlen an Bewerberinnen und Bewerbern sprechen jedoch deutlich für den Erhalt des Standortes Leipzig. Von den 550 Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die im letzten Ausbildungsgang eingestellt wurden, wollten 222 ihre Ausbildung in Leipzig absolvieren. Es stehen hier jedoch nur 100 Plätze zu Verfügung. Dies spricht neben dem Erhalt auch für einen weiteren Ausbau der Fachschule in Leipzig.

Der Standort Leipzig zieht zudem auch Bewerberinnen und Bewerber aus ganz Mitteldeutschland an, was bei einem alleinigen Standort in Schneeberg fraglich wäre. Unsere Stadt ist zugleich als wachsende Großstadt von besonderen sozialen Herausforderungen und auch Kriminalitätsphänomen betroffen. Die Stadt Leipzig würde davon profitieren, wenn die Anwärterinnen und Anwärter nach ihrer Ausbildung auch weiterhin im Bereich der Polizeidirektion Leipzig eingesetzt werden würden.