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Sommertour 2022: Unsere zweite Station war das Haus des Jugendrechts in der Witzgallstraße. Unsere Fraktionsmitglieder Ute Köhler-Siegel und Christina März waren gemeinsam mit Gerald Eisenblätter, dem für das Thema Schule zuständigen parlamentarischen Berater der SPD-Fraktion Sachsen vor Ort, um sich in Gesprächen und einer Hausführung ein Bild von der Behörde zu verschaffen, in der Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion unter einem Dach zusammenarbeiten. Jugendliche Straftäter sollen so zeitnaher und täterbezogener im Verfahren begleitet werden. Vor allem aber steht die präventive Bereitstellung von frühzeitigen Beratungs- und Leistungsangeboten für bereits straffällig gewordene Jugendliche im Mittelpunkt. Häuser des Jugendrechts gibt es bundesweit, jedes arbeitet aber mit einem individuellen, auf die kommunalen Ressourcen angepasstem Konzept.

Für den Frieden an der Seite der Ukraine – Gegen die Aggression Russlands

Nach dem gnadenlosen und völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine erklären wir unsere ganze Solidarität mit der Ukraine und unserer ältesten Partnerstadt, der ukrainischen Hauptstadt Kiew. Wir verurteilen die Invasion auf das schärfste und sind zutiefst bestürzt. Der Angriff auf die Ukraine ist ein Angriff auf uns alle und den Frieden in Europa.

Unser Mitgefühl gilt in besonderer Weise allen Opfern sowie allen vom Konflikt betroffenen Menschen. Wir verurteilen jede Form der Gewaltanwendung. Gerade das Erbe der Friedlichen Revolution und die daraus resultierenden Werte lassen uns mit Abscheu auf die russische Aggression blicken.

Wir rufen zum sofortigen Ende der Aggression und aller Kampfhandlungen auf. Die volle Souveränität der Ukraine muss unverzüglich wiederhergestellt werden. Wir unterstützen alle diplomatischen Initiativen, die sich um den Frieden und ein Ende des Kriegs bemühen.

Wir appellieren an die Leipziger Stadtgesellschaft sich mit den Menschen in der Ukraine zu solidarisieren. Dabei unterstützen wir alle friedlichen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Aktivitäten, wie zum Beispiel Mahnwachen, Solidaritätskundgebungen oder Friedensgebete. Gemeinsam wollen wir uns für den Frieden in Europa sowie unsere gemeinsamen Werte einsetzen. Wir stehen für Demokratie, Menschenrechte und Zusammenhalt.   

Wir laden alle russischstämmigen Menschen in Leipzig dazu ein, sich mit uns gemeinsam für den Frieden einzusetzen. Wir möchten betonen, dass die in Leipzig lebenden russischstämmigen Menschen nicht in Generalverantwortung für die aggressive Politik des russischen Staates zu nehmen sind.

Seit mehr als 60 Jahren und über mehrere Generationen hinweg sind die Städte Leipzig und Kiew durch eine Städtepartnerschaft verbunden. Aus einer Vielzahl von gemeinsamen Projekten und Anstrengungen ist eine enge Verbundenheit erwachsen. Gerade die Friedliche Revolution und die Maidan Revolution haben uns in einem demokratischen Geist eng zusammengeführt. In großer Sorge sind unsere Gedanken deshalb bei unseren Freunden und Partnern in Kiew.

SPD-Fraktion / Fraktion Die Linke / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / CDU-Fraktion / Fraktion Freibeuter / Jugendparlament

Die Stadtverwaltung, die Polizeidirektion und die LVB haben heute die Öffentlichkeitskampagne für mehr Verkehrssicherheit vorgestellt. 

Dazu Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion und Mitglied im zeitweiligen Ausschuss Verkehr: „Die SPD-Fraktion unterstützt die Kampagne ausdrücklich, auch da wir eine solche seit Jahren fordern. Bunte Bilder allein reichen aber nicht. Polizei und Ordnungsamt müssen deutlich mehr für die Verkehrsüberwachung tun. Überhöhte Geschwindigkeit, Fahren unter Alkohol oder Drogen und zu geringer Abstand gehören zu den häufigen Unfallursachen. 93 Prozent aller Unfälle im Straßenverkehr werden von KFZ verursacht. Dennoch ist nirgendwo in Sachsen die Wahrscheinlichkeit geringer kontrolliert zu werden, als in Leipzig.“

Im Gebiet der Polizeidirektion Leipzig wurden 2020 am Tag gerade einmal 188 Fahrzeuge kontrolliert und das bei etwa 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern und 600.000 Fahrzeugen. Dies ist der niedrigste Wert in ganz Sachsen. Damit läuft man faktisch keine Gefahr beim Fahren unter Alkohol oder Drogen erwischt zu werden. Geschwindigkeitskontrollen seitens der Polizei verharren ebenso seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Auch hier ist die Polizeidirektion Leipzig sächsisches Schlusslicht. Seitens des Ordnungsamtes, welches zumindest bei Geschwindigkeitskontrollen ausgleichen oder den ruhenden Verkehr besser überwachen könnte, sieht es nicht besser aus. Bei stationären Blitzern fällt Leipzig schon in Sachsen deutlich ab und auch bei Abschleppmaßnahmen ist Leipzig im bundesdeutschen Vergleich abgehangen. „Regelmäßige Kontrollen sind wichtig. Sie haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit. So ist es wissenschaftlich belegt, dass Strafzettel nicht nur eine unmittelbare, sondern auch anhaltende Wirkung haben. Die betroffenen Personen halten sich längerfristig und verstärkt an die Verkehrsregeln. Wir erwarten daher vom Innenministerium, dass die Polizei so ausgestattet wird, dass sie ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe der Verkehrsüberwachung gerecht werden kann. Vom neuen Ordnungsamtschef erhoffen wir ebenso, dass die Verkehrsüberwachung, allen voran an Unfallschwerpunkten, verstärkt in den Blick genommen wird. Hierzu gehört auch die Anschaffung von mehr mobilen und stationären Blitzern“, so Andreas Geisler, Mitglied im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung, abschließend.

Laut einem LVZ-Bericht gibt es für Frauen in der Eilenburger Stadtwehr einfach keinen Platz. Mit Verweis auf geltende Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen wurde in einem offiziellen Ablehnungsbescheid für eine weibliche Bewerberin festgehalten: „Weder Umkleide- noch Duschräume sind für weibliche Personen im Objekt vorhanden.“ 

Es gibt in Sachsen offensichtlich viele Feuerwehren, die keine separaten Umkleide- und Duschräume haben. Die Aufnahme von Frauen wurden trotzdem nicht verwehrt. Vielmehr sind die meisten Wehrleiter froh, auch Frauen in ihren Feuerwehren zu haben.

Wir möchten anfragen:

1.               Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?

2.               Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?

3.               Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?

4.               Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?

5.               Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?

Antwort der Verwaltung

Vorbemerkung:

Der Wortlaut der aufgeworfenen Fragen steht aus Sicht der Branddirektion nicht zielführend im Kontext zum einführenden Sachverhalt. Der Sachverhalt, unter Bezugnahme auf einen Artikel der LVZ, zielt auf eine Tätigkeit im Bereich Einsatz ab. Die Branddirektion, als Organi­sationseinheit der Stadtverwaltung Leipzig, bildet unterschiedliche Arten der Beschäftigung ab, in welchem weibliche Personen tätig werden können. Neben dem klassischen Einsatz­dienst im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie des Rettungsdienstes und der Freiwilligen Feuerwehren, ist eine Vielzahl an weiblichen Beschäftigten im administrativen Bereich tätig. Um die Fragen, im Wesen orientiert an den Sachverhalt, beantworten zu können, wurde lediglich der Einsatzdienst sowie die Freiwilligen Feuerwehren betrachtet.

1.)    Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?

Im Bereich des Einsatzdienstes innerhalb der Branddirektion sind weibliche Personen in folgender Anzahl beschäftigt bzw. ehrenamtlich tätig (Stand 31.12.2021):

– abwehrender Brandschutz: 1 Frau

– Rettungsdienst (BD): 9 Frauen

– Freiwillige Feuerwehr:

 – aktiver Einsatzdienst: 62 Frauen

 – Alters- und Ehrenabteilung: 64 Frauen

 – Jugendfeuerwehr: 84 Frauen

Eine Verlaufsprognose der zurückliegenden Jahre kann nicht erstellt werden, da die Daten jeweils aktuell gehalten werden.

2.)    Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?

Weder im Rahmen des Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis, noch im Bereich der ehren­amtlichen Tätigkeit, mussten Bewerberinnen auf Grund eventuell nicht eingehaltener Rechts- und/oder Arbeitsschutzverordnungen abgelehnt werden.

3.)    Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?

Ein ggf. bestehender Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf zur lückenloser Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften kann pauschal nicht beziffert werden. Eventuell bestehende Mängel sind abhängig von der jeweiligen Gebäudestruktur und den örtlichen Gegebenheiten. Mängel, welche die Ablehnung von Personal, insbesondere weiblichen Personal, bedingen würden, bestehen nicht bzw. schaffen hier organisatorische Lösungen Abhilfe.

4.)    Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?

Hinsichtlich des Arbeitsschutzes gibt es kaum Unterschiede zwischen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr, da sich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes an der zu verrichtenden Tätigkeit und nicht an der Beschäftigungseigenschaft orientieren. Lediglich die Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sowie die Tiefe der      Aus­gestaltung von Maßnahmen unterscheidet sich marginal. Während die Dienststellen der Berufsfeuerwehr im klassischen Sinn Arbeitsstätten darstellen und somit die Arbeitsstätten­richtlinie zwingend anzuwenden ist, ist eine Anwendung dieser im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr nicht verpflichtend, wenngleich die Branddirektion stets bestrebt ist, die Bestimmungen analog anzuwenden.

5.)    Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?

Innerhalb der, an die jeweilig vertraglich gebundenen Leistungserbringer im Rettungsdienst überlassenen, Rettungswachen im Stadtgebiet Leipzig geben es momentan die           Beding­ungen her, Männern und Frauen die Arbeit innerhalb dieser zu ermöglichen. In einigen Wachen z. B. der Rettungswache Ost (Theodor-Neubauer-Straße) oder der Rettungswache West (Zschochersche Straße) wurden entsprechende Umbauten und auch zusätzliche Kapazitäten geschaffen, um weiteres weibliches Personal beschäftigen zu können bzw. die Bedingungen für bereits bestehendes Personal zu verbessern. Wenngleich die Situation in den Rettungswachen nicht immer optimal ist, sind dies letztlich nur überbrückende Lösungen, die bis zum Neubau der Rettungswachen und Rettungszentren Abhilfe schaffen können. Mit Inbetriebnahme der neuen Rettungswacheninfrastruktur werden sich die Voraussetzungen signifikant verbessern.

a photo of a police car

Die Leipziger SPD-Fraktion kritisiert die Pläne des Innenministeriums, die Auszubildendenzahlen bei der Polizei ab 2022 zu senken.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Noch immer hat beispielsweise die Polizei in Leipzig noch nicht die Personalstärke erreicht, die in Anbetracht der Bevölkerungszunahme in unserer Stadt notwendig wäre“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Aus unserer Sicht ist es deshalb nicht nachvollziehbar, wenn nun darüber nachgedacht wird, die Ausbildung neuer Polizisten zu reduzieren.“

Eine Evaluation auf Landesebene hat gezeigt, dass im Freistaat über 800 Polizisten fehlen, um die Polizei in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen zu können und die Beamtinnen und Beamten nicht mit jeder Menge Überstunden zusätzlich zu belasten.

„Fehlendes Personal bei der Polizei hat ganz konkrete Auswirkungen, auch in Leipzig. So findet Prävention durch die Polizei kaum noch statt. Die Polizei ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum noch sichtbar. Hierunter leidet zum Beispiel auch die Verkehrssicherheit, während Geschwindigkeitskontrollen teilweise noch durch die Kommunen abgefangen werden können, ist das bei allgemeinen Verkehrskontrollen nicht der Fall. Wurden früher regelmäßig auch bei Autofahrenden Alkoholkontrollen durchgeführt, findet das heute faktisch nicht mehr statt. Ich selber kann mich an keine einzige Alkoholkontrolle erinnern.

Die Polizei darf nicht auf Verschleiß gefahren werden, wenn wir wollen, dass sie gut funktioniert. Aber genau das passiert, wenn das Innenministerium die Nachwuchsausbildung begrenzt und offene Stellen nicht zügig besetzt. Ein Innenminister, der dieser zentralen Aufgabe nicht gerecht wird, sollte Platz machen“, so Zenker abschließend.

Das Landesamt für Verfassungsschutz informierte mit Schreiben vom 21.10.2020 zu einem laufenden Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Leipzig.

Aufgrund dieser Mitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutzes zu einem laufenden Ermittlungsverfahren erfolgte die Anforderung der Strafakte mit Schreiben vom 29.10.2020. Die Staatsanwaltschaft Leipzig teilte mit Schreiben vom 03.11.2020 mit, dass das Gesuch an das Amtsgericht Leipzig weitergeleitet wurde. Nach Erinnerung vom 20.04.2021 an das Amtsgericht Leipzig übermittelte das Amtsgericht mit Schreiben vom 06.05.2021 das entsprechende Urteil.

Ab diesem Zeitpunkt erfolgte gemäß § 34a Absatz 1, 3. Teilabsatz Gewerbeordnung die Überprüfung der Zuverlässigkeit. Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit mussten durch die Gewerbebehörde folgende Unterlagen eingeholt werden:

1.  eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1,

2. eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des Bundeszentralregistergesetzes,

3. eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des jeweils zuständigen Landeskriminalamts, ob und welche tatsächlichen Anhaltspunkte bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können, soweit Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr einer Übermittlung der tatsächlichen Anhaltspunkte nicht entgegenstehen und

4. über die Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 11b eine Stellungnahme der für den Sitz der Gewerbebehörde zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz zu Erkenntnissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung sein können.

Die Übermittlung und Überprüfung der genannten Unterlagen nimmt einige Zeit in Anspruch und erst nach Überprüfung aller Unterlagen erfolgt ein Verfahrensabschluss entweder in Form eines Bescheides zur Zuverlässigkeit oder durch einen Bescheid zur Unzuverlässigkeit der Person. Zudem stellte die Behörde im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung fest, dass die Gesellschaft von einem weiteren Geschäftsführer vertreten wird.

Gegen den unzuverlässigen Geschäftsführer wurde aufgrund der Intervention der Gewerbebehörde durch die „Pro-GSL GmbH“ die Abberufung am 01.11.2021 veranlasst.

Mit dem Beschluss des Antrags „Fahrradfreundliche Karli“ (VI-A-07954) wurde mit dem Änderungsantrag 5 auch die Entwicklung eines eigenen Piktogramms beauftragt, das zusätzlich zu den Regelungen der StVO, wie Beginn und Ende von Fahrradstraßen zu kennzeichnen sind, für eine bessere Erkennbarkeit von Fahrradstraßen sorgen soll. Das Piktogramm sollte innerhalb des 2. Quartals 2020 entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Wann ist damit zu rechnen, dass die Stadtverwaltung diesen Beschluss umsetzt und das Piktogramm vorstellt?