Laut einem LVZ-Bericht gibt es für Frauen in der Eilenburger Stadtwehr einfach keinen Platz. Mit Verweis auf geltende Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen wurde in einem offiziellen Ablehnungsbescheid für eine weibliche Bewerberin festgehalten: „Weder Umkleide- noch Duschräume sind für weibliche Personen im Objekt vorhanden.“
Es gibt in Sachsen offensichtlich viele Feuerwehren, die keine separaten Umkleide- und Duschräume haben. Die Aufnahme von Frauen wurden trotzdem nicht verwehrt. Vielmehr sind die meisten Wehrleiter froh, auch Frauen in ihren Feuerwehren zu haben.
Wir möchten anfragen:
1. Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?
2. Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?
3. Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?
4. Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?
5. Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?
Antwort der Verwaltung
Vorbemerkung:
Der Wortlaut der aufgeworfenen Fragen steht aus Sicht der Branddirektion nicht zielführend im Kontext zum einführenden Sachverhalt. Der Sachverhalt, unter Bezugnahme auf einen Artikel der LVZ, zielt auf eine Tätigkeit im Bereich Einsatz ab. Die Branddirektion, als Organisationseinheit der Stadtverwaltung Leipzig, bildet unterschiedliche Arten der Beschäftigung ab, in welchem weibliche Personen tätig werden können. Neben dem klassischen Einsatzdienst im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie des Rettungsdienstes und der Freiwilligen Feuerwehren, ist eine Vielzahl an weiblichen Beschäftigten im administrativen Bereich tätig. Um die Fragen, im Wesen orientiert an den Sachverhalt, beantworten zu können, wurde lediglich der Einsatzdienst sowie die Freiwilligen Feuerwehren betrachtet.
1.) Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?
Im Bereich des Einsatzdienstes innerhalb der Branddirektion sind weibliche Personen in folgender Anzahl beschäftigt bzw. ehrenamtlich tätig (Stand 31.12.2021):
– abwehrender Brandschutz: 1 Frau
– Rettungsdienst (BD): 9 Frauen
– Freiwillige Feuerwehr:
– aktiver Einsatzdienst: 62 Frauen
– Alters- und Ehrenabteilung: 64 Frauen
– Jugendfeuerwehr: 84 Frauen
Eine Verlaufsprognose der zurückliegenden Jahre kann nicht erstellt werden, da die Daten jeweils aktuell gehalten werden.
2.) Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?
Weder im Rahmen des Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis, noch im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit, mussten Bewerberinnen auf Grund eventuell nicht eingehaltener Rechts- und/oder Arbeitsschutzverordnungen abgelehnt werden.
3.) Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?
Ein ggf. bestehender Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf zur lückenloser Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften kann pauschal nicht beziffert werden. Eventuell bestehende Mängel sind abhängig von der jeweiligen Gebäudestruktur und den örtlichen Gegebenheiten. Mängel, welche die Ablehnung von Personal, insbesondere weiblichen Personal, bedingen würden, bestehen nicht bzw. schaffen hier organisatorische Lösungen Abhilfe.
4.) Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?
Hinsichtlich des Arbeitsschutzes gibt es kaum Unterschiede zwischen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr, da sich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes an der zu verrichtenden Tätigkeit und nicht an der Beschäftigungseigenschaft orientieren. Lediglich die Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sowie die Tiefe der Ausgestaltung von Maßnahmen unterscheidet sich marginal. Während die Dienststellen der Berufsfeuerwehr im klassischen Sinn Arbeitsstätten darstellen und somit die Arbeitsstättenrichtlinie zwingend anzuwenden ist, ist eine Anwendung dieser im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr nicht verpflichtend, wenngleich die Branddirektion stets bestrebt ist, die Bestimmungen analog anzuwenden.
5.) Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?
Innerhalb der, an die jeweilig vertraglich gebundenen Leistungserbringer im Rettungsdienst überlassenen, Rettungswachen im Stadtgebiet Leipzig geben es momentan die Bedingungen her, Männern und Frauen die Arbeit innerhalb dieser zu ermöglichen. In einigen Wachen z. B. der Rettungswache Ost (Theodor-Neubauer-Straße) oder der Rettungswache West (Zschochersche Straße) wurden entsprechende Umbauten und auch zusätzliche Kapazitäten geschaffen, um weiteres weibliches Personal beschäftigen zu können bzw. die Bedingungen für bereits bestehendes Personal zu verbessern. Wenngleich die Situation in den Rettungswachen nicht immer optimal ist, sind dies letztlich nur überbrückende Lösungen, die bis zum Neubau der Rettungswachen und Rettungszentren Abhilfe schaffen können. Mit Inbetriebnahme der neuen Rettungswacheninfrastruktur werden sich die Voraussetzungen signifikant verbessern.