Schlagwortarchiv für: Solarenergie

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum 01.01.2026 anzupassen.

Gefördert werden sollen künftig Balkonsolaranlagen, die das das komplette oder teilweise Geländer als Solaranlage nutzen, statt Solaranlagen vor das Geländer zu hängen.

Die Förderung soll für die Sanierung der Balkongeländer oder den Neubau von Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

Begründung:

Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu die verschiedensten Produkte an.

Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht schöne Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte ggf. bei der LWB oder den Genossenschaften auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen. 

Der Verwaltungsstandpunkt sagt, „dass der im Antrag verfolgte Ansatz einer einheitlichen Anlagengestaltung und der Vermeidung von zusätzlichem Materialverbrauch aus städtebaulicher Sicht bzw. Nachhaltigkeitserwägungen grundsätzlich begrüßenswert ist. Gleiches gilt für den Ansatz, alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses in die Stromerzeugung aus entsprechend installierten Solaranlagen einzubeziehen, damit diese von der Anlage profitieren.“ Mit der neuen Zeitschiene soll der Verwaltung genügend Zeit gegeben werden, um die Förderung entsprechend anzupassen.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Einspeisung des erzeugten Stroms in das LVB-Netz bzw. für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – Marie-Curie-Schulgymnasium der Stadt Leipzig und OS Wiederitzsch inkl. Sporthallen – möglich ist.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum Jahreswechsel 2024/25 zu aktualisieren. 

Gefördert werden sollen künftig auch Balkonsolaranlagen, die das Geländer – komplett oder teilweise – als Solaranlage nutzen. Insbesondere die LWB und Wohnungsgenossenschaften sollen in die Förderung solcher Anlagen einbezogen werden.

Die Förderung soll bei Sanierung oder bei Neubau der Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

Begründung: 

Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu verschiedene Produkte an.

Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht optimale Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte – insbesondere bei der LWB oder den Genossenschaften – auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen.

Gemeinsam mit den Fraktionen von Die Linke und Büdnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

2. Die Stadtverwaltung gewährleistet eine Bescheid-Erstellung zur Förderentscheidung innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt vollständig eingereichter Antragsunterlagen.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm mit einer niedrigschwelligen Öffentlichkeitsarbeit in leicht verständlicher Sprache und mehrsprachig unter Benennung aller relevanten Fristen und Antragsmodalitäten und vor allem an Anlaufstellen für potentielle Zuwendungsempfänger*innen zu bewerben.

4. Die Anlage 1 „Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten“ wird wie folgt geändert (ggf. erforderliche Änderungen der Anlagen der Fachförderrichtlinie werden sinngemäß vorgenommen):

a) 5 Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzung für den Zuwendungsempfänger:

  • […]
  • Bei Einsatz in Miets-/ bzw. Mehrfamilienhäuser gilt solange die Gesetzgebung dies erfordert: Der Antragsteller hat mit der Beantragung nachzuweisen, dass entweder:
    • das Einverständnis des Vermieters zur Nutzung von Stecker-Solar-Geräten oder
    • ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt

Anmerkung: Voraussichtlich ab 2024 gelten gesetzliche Regelungen, die die Zustimmung des Vermieters bzw. den Beschluss der Eigentümergemeinschaft erübrigen.

8 Bewilligungsverfahren

Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz nach fachlicher Prüfung innerhalb einer angemessenen Frist.

b) Die Auszahlungsmodalitäten der Fachförderrichtlinie werden klar formuliert, auch in Hinblick auf Zuwendungsempfänger*innen, die nicht in finanzielle Vorleistung gehen können. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises wird eindeutig geregelt.

5. Der Oberbürgermeister beauftragt die LWB per Gesellschafterweisung, das Anbringen von Balkonsolargeräten grundsätzlich zu unterstützen und die Mieter*innen in geeigneter Form auf das Bestehen der Sächsischen und Leipziger Förderrichtlinien hinzuweisen. Weitere Leipziger Wohnungsgesellschaften werden um das gleiche Vorgehen gebeten. Bei Sanierungs- und Neubauvorhaben der LWB sind Außensteckdosen an Balkonen in den Planungen zu berücksichtigen.

6. Sollten bis zum 20.08. eines Jahres die eingestellten Fördermittel nicht vollständig abgerufen werden, wird die Beschränkung auf Leipzig-Pass-Inhaber*innen aufgehoben. Alle Leipziger*innen mit niedrigen Einkommen sowie Pächter*innen von Kleingärten können dann eine Förderung von 200 € pro Stecker-Solar-Gerät beantragen. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.6.2024 eine Zwischenevaluation und einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag für die Erweiterung nach Satz 2 u.a. mit einer Definition von niedrigen Einkommen (z.B. Wohngeldbescheid, Wohnberechtigungsschein oder anderes) und zur Thematik Kleingärten vor. Die entsprechenden Textstellen in der Fachförderrichtlinie und ihren Anlagen werden entsprechend angepasst. 

7. Sollten die Mittel zum Jahresende nicht vollständig abgerufen werden, wird der übrige Betrag der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (LWB) und/oder der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) für konkrete Projekte zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen zur Verfügung gestellt.

8. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.3.2025 eine Evaluation einschließlich der Mittelverwendung gemäß Pt. 7 vor.

Leipzig ist, wie die FAZ am 15.9. berichtete, laut Solarcheck 2023 von Lichtblick Spitzenreiter unter den deutschen Großstädten, was die Ausstattung von Neubauten mit Solaranlagen angeht. Schon 2021 waren es 91 Prozent der neu errichteten Dachflächen von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet wurden. Damit ist unsere Stadt von 8. Platz im vorangegangenen Solarcheck binnen drei Jahren auf Platz 1 der deutschen Großstädte geklettert.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Der Grund, der im Solarcheck genannt wird, ist auch das kommunale Förderprogramm zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen. Für uns ist das eine gute Nachricht, wenn das kommunale Förderprogramm die Entwicklung beflügelt und wir deshalb beim Ausbau der erneuerbaren Energien besonders gut vorankommen“, erklärt Christopher Zenker, der Vorsitzende der SPD-Fraktion. „Es zeigt sich, dass es gut ist, starke kommunale Unternehmen als Treiber der Energiewende zu haben. Unsere Unternehmen sind bereits auf einem guten Weg. Wir gehen aber davon aus, dass die verbindliche Festlegung von Ausbauzielen und Ausbaupfad zwischen der Stadt und den Stadtwerken sowie der Stadtwerke-Tochter Leipziger Kommunale Energieeffizienz, für die wir uns 2021 erfolgreich eingesetzt haben, den Prozess noch einmal beschleunigt hat. Auch die konsequente Umsetzung der Vorgaben aus dem beschlossenen Klimanotstand durch die LWB, die Neubauten mit nun standardmäßig Solaranlagen versieht, war und ist ein wichtiger Baustein der Energiewende vor Ort.“

Die SPD-Fraktion hat die Ausbauziele und Meilensteine der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) im Bereich der Photovoltaik auch im „Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“, das der Stadtrat im Oktober vergangenen Jahres beschlossen hat, festgehalten. Ferner hat die Fraktion erfolgreich beantragt, dass sich der kommunale Fördertopf auf dem Stadtwerke und LKE zurückgreifen können, peu a peu vergrößert, indem nicht abgerufene Mittel, die zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten vorgesehen waren, diesem Programm gutgeschrieben werden.

Christina März

„Was deutlich wird, ist die Tatsache, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien ohne die kommunale Unternehmen, wie die Stadtwerke oder die LWB nicht so vorankommen würde, wie das notwendig ist“, erklärt SPD-Stadträtin und Stadtwerke-Aufsichtsrätin Christina März und sagt abschließend: „Die Dachflächen in unserer Stadt – und hier schon allein die kommunalen Dächer – bieten ein riesiges Potenzial für die Energieerzeugung, das wir einfach stärker nutzen müssen. Mit der Stadtwerke-Tochter LKE und der LWB haben wir gleich zwei Unternehmen, die den Ausbau auch von bestehenden Dachflächen vorantreiben. Die LKE arbeitet dabei nicht nur für die Kommune, sondern bietet ihre Leistungen auch am freien Markt an, während die LWB vor allem ihren eigenen Bestand in den Fokus nimmt. Beide machen das mit Erfolg. Es ist gut, dass wir diese Unternehmen in kommunaler Hand haben.“

Beschlussvorschlag:

  1.     In der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten wird „5 Zuwendungsvoraussetzungen“ um folgenden Punkt ergänzt: „Der Empfänger muss Inhaber eines Leipzig-Pass sein“.
  2.     Nicht-abgerufene Haushaltsmittel werden für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen, allen voran der Dachflächen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB, zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung soll den Stadtwerken Leipzig gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH obliegen.
  3.     Sollten gesetzliche Grundlagen zukünftig 800-Watt-Anlagen zulassen, ist der OBM beauftragt und ermächtigt, diese zusätzlich in die Förderrichtlinie zu integrieren.
  4.     Der OBM wird beauftragt zu prüfen, ob die Ausreichung der Fördermittel im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie durch außerhalb der Stadtverwaltung organisierte Dritte rechtlich zulässig und umsetzbar ist. Bei positivem Ergebnis unterbreitet die Stadtverwaltung Vorschläge, welche Dritten beauftragt werden könnten. Im Falle, dass die Übertragung auf Dritte unzulässig ist oder gegen städtische Regelungen verstößt, wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Stadtrat umfassend – auch für die Ausreichung weiterer sonstiger städtischer Förderungen – zum Sachverhalt zu berichten und hinsichtlich der Anpassung städtischer Regelungen, einen Vorschlag zur eventuellen Beschlussfassung zu unterbreiten.

Begründung:

Mit dem Antrag A0035 hat der Stadtrat eine „solidarische Solaroffensive für Leipzig“ beschlossen. Solidarisch bedeutet, dass „Die Fördermittel sollen vor allem Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden.“ so der Ratsbeschluss. Nicht abgerufene Mittel zur Förderung privaten PV-Anlagen sollten am Ende des Haushaltsjahres als zusätzliche Mittel in den Fördertopf für PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen übertragen werden.

Doch von der Kopplung der Förderung an eine finanzielle Bedürftigkeit ist in der Fachförderrichtlinie keine Rede mehr. Sie wurde aus Gründen der Bürokratie gestrichen.

Die antragstellenden Fraktionen wollen das ändern und die Solaroffensive wieder in eine solidarische Solaroffensive verwandeln.

Christina März

Rednerin: Christina März, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Dezernentinnen und Dezernenten,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

der Energieberg Seehausen – ein schwieriges und wie wir sicherlich alle bemerkt haben, ein höchst emotionales Thema.

Ich möchte gerne meine Zeit heute dafür nutzen, nicht nur ein paar Worte zu unserem Antrag zu verlieren, sondern um nochmal ein paar Dinge zu verdeutlichen.

Wir als SPD Fraktion bekennen uns zum Projekt Energieberg. Wir halten es für notwendig, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Richtigerweise wurde im Laufe der Diskussion mehrfach darauf hingewiesen, dass derzeit zu wenige Dächer mit Photovoltaikanlagen versehen sind und auch andere Ideen verfolgt werden müssen, wie beispielweise eine Überdachung der Parkplätze an der Messe mit PV-Anlagen. Dies ist zutreffend. Aber: Diese Ideen sind keine Alternative, sondern wir müssen sie kumulativ verfolgen. Der Energiebedarf ist hoch. Wir benötigen daher alle Maßnahmen! Sowohl die Photovoltaikanlagen über Parkplätzen, Solarthermieanlagen, Windräder und ja, auch die PV-Anlage auf einer Mülldeponie.

Gedanklich möchte ich Sie nun mit auf den Energieberg Seehausen nehmen. Eine ehemalige Deponie, die unter Abfallrecht steht und welche daher weder derzeit, noch in den nächsten 15-25 Jahren für die Allgemeinheit geöffnet werden kann, da dort auch jetzt noch biochemische und thermische Prozesse ablaufen, die überwacht werden müssen.

Es ist folglich kein Naherholungsgebiet, das zum Schlendern einlädt. Auch die teilweise hochgelobte Flora und Fauna ist nur auf den ersten Blick besonders. Wir haben es hier mit kleinen Bäumen und Sträuchern zu tun, die beispielsweise auch nur eine gewisse Tiefe erreichen können, da unter der Erde eine Plane liegt, die den Abfall vergangener Zeiten von der Umwelt abschirmt.

Eine Nutzung, solange Abfallrecht gilt, mit der wir gleichzeitig auch etwas für die Energieversorgung tun können, ist daher sinnvoll.

Festzuhalten ist aber auch, dass der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung im Leipziger Norden stattgefunden hat und stattfindet. Diese Entwicklungen gingen auch zu Lasten der Umwelt und der Menschen, die dort leben.

Und ja, wir müssen uns als Stadtrat, wir konkret als SPD, und auch der Oberbürgermeister, den Vorwurf annehmen, dass wir dem Leipziger Norden zu wenig Aufmerksamkeit entgegenbringen. Dies zeigt sich bei Investitionen im Sozial- und Kulturbereich und auch bei Erhalt und Verbesserung der umweltpolitischen und verkehrspolitischen Situation.   

Und genau dieser Spagat war ein Aspekt, der uns dazu motiviert hat, diesen Antrag ins Verfahren zu bringen. Wir möchten, dass ein Ausgleich vor Ort stattfindet. Um es platt zu sagen: Bäume, die in dieser Stadt, in dieser Ortschaft gefällt werden, sollen in dieser Stadt bzw. dieser Ortschaft auch wieder errichtet werden.

Und ich bin auch ganz ehrlich, wir werden auch ganz unabhängig von diesem Antrag und diesem Vorhaben, genauer in Zukunft hinschauen müssen, wie wir im Leipziger Norden, Nordwesten und Nordosten besser berechtigte Erwartungen erfüllen können, wie beispielsweise eine bessere ÖPNV Anbindung, mehr Freizeitmöglichkeiten und ja auch mehr Grün.

Aber was ich mir in dieser Debatte um den Energieberg wünsche, ist, dass wir aufhören den Umweltschutz gegen den Klimaschutz auszuspielen. Da erwarte ich auch vom NABU mehr Seriosität in der Debatte vor Ort. Denn es kann bei der Entwicklung von PV-Anlagen doch nicht die Alternative sein, dass wir anstatt auf einer Deponie PV-Module aufzustellen, anfangen darüber zu diskutieren, ob wir Ackerflächen dafür opfern wollen.

Lassen Sie uns konstruktiv im Rahmen der Energiewende weitere Möglichkeiten finden, wie wir einen guten Mix für die Energiegewinnung finden können und gleichzeitig Umwelt und Landwirtschaft schützen können.