Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,
1. Alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die von der Staatsregierung infolge der verhängten Haushaltssperre vorgenommenen Kürzungen in Kapitel 08 04, Titel 633 74, 684 74  und 686 74 des Landeshaushalts, rückgängig zu machen.
2. Seinen Einfluss auf die Mitglieder des Sächsischen Landtags dahingehend geltend zu machen, dass im zu verabschiedenden Doppelhaushalt 2011/2012 keine Absenkung der Mittel für die Jugendhilfe unter das Niveau von 2009 erfolgt.

Begründung:
Die Jugendhilfe in der Stadt Leipzig hat über Jahre hinweg Strukturen aufgebaut und leistet qualitativ hochwertige Arbeit. Einsparungen in diesem Bereich, in dem ohnehin finanziell am unteren Limit gearbeitet wird, hätten fatale Folgen. Viele Einrichtungen müssten geschlossen werden, da kein Einsparpotential mehr vorhanden ist. Das bedeutet, dass Jugendhäuser, mobile Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe- und Jugendberufshilfeprojekte, in Verbänden organisierte Jugendarbeit und ehrenamtlich geführte Projekte in Frage gestellt werden.
Und was einmal weg ist, ist so schnell nicht wieder herstellbar. Ein Wegfall professioneller Jugendarbeit führt jedoch zwangsläufig zu steigenden Problemen mit Jugendkriminalität, Drogenmissbrauch und Gewalt. Es ist eine simple Erkenntnis, dass bei fehlender Prävention Problemlagen entstehen, deren Lösungen später um ein Vielfaches teurer werden.
Hinzu kommt, dass es unverantwortlich gegenüber Mitarbeitern und Ehrenamtlichen  ist, deren Arbeit als offenbar entbehrlich abzuqualifizieren und damit die Basis für bürgerschaftliches Engagement erheblich zu schwächen.
Die SPD-Fraktion Leipzig fordert daher alle politischen Kräfte auf, sich gegen den Kahlschlag in der sächsischen Jugendarbeit zu wehren und sich mit Nachdruck für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel stark zu machen.

Ansprechpartner: Mathias Weber (Kontakt: 0341-2005979)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, die Erwerbung von Zahnrettungsboxen in Leipziger Kindergärten zu fördern. Die Erwerbungskosten sollen durch Spenden eingeworben werden.
  2. Das Gesundheitsamt wird beauftragt, ein Informationsblatt zu verfassen, welches die Möglichkeiten des Zahnerhaltes durch die Benutzung von Zahnrettungsboxen aufzeigt. Dieses wird an alle Kindertageseinrichtungen, Horte, Schulen, Sporteinrichtungen und Freizeiteinrichtungen in Leipzig verteilt.
  3. Das Gesundheitsamt wird des Weiteren beauftragt, im Rahmen der Qualitätsentwicklung ein Standardverfahren zum Umgang mit Zahnunfällen in Kindertageseinrichtungen, Horte, Schulen, Sporteinrichtungen und Freizeiteinrichtungen zu entwickeln.

Begründung:

Sachsens Schulen und Schwimmbäder wurden mit Zahnrettungsboxen von der Unfallkasse Sachsen ausgestattet. Nach Medienberichten ist der Grund für die flächendeckende Einführung die hohen Unfallzahlen mit Zahnschäden von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren und die daraus entstehenden Kosten und Folgekosten, welche weitaus höher ausfallen als die Investitionen in Zahnrettungsboxen.
In einer kanadischen Studie an Erwachsenen berichten zehn Prozent der Befragten über eine Zahnverletzung in der Kindheit, insgesamt zwei Prozent aller Befragten hatten einen Zahn verloren. Häufigste Ursache waren Sportunfälle. Inwieweit diese Zahlen auf Leipzig übertragbar sind, kann nicht beurteilt werden. Nach PD Dr. Pohl, Universitätszahnklinik Bonn, wird das Thema Zahntrauma auch von Seiten der Wissenschaft sehr vernachlässigt, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Es gibt daher wenig Datenmaterial. Dies betrifft sowohl die nicht unmittelbar zahnbezogenen Folgen von Verletzungen (z.B. Lautbildungsstörungen), wie auch Milchzahnverletzungen allgemein. Auch Studien zu ausgeschlagen bleibenden Zähnen gibt es wenige. Bekannt sind vor allem die dramatischen und teuren Folgen und der sehr enge Zeitrahmen von wenigen Minuten, in dem ausgeschlagene Zähne (Milch- wie bleibende Zähne) in ein adäquates Rettungsmedium gelangen müssen. 

Zahnrettungsboxen haben eine Haltbarkeit von drei Jahren. Um alle Kitas in Leipzig auszustatten, müssten bei einem Preis von 21,00€/Box (Dentosafe, Preis in Apotheken) und bei 202 Kitas (Stand 2008) in Leipzig alle drei Jahre 4250,- € aufgewendet werden. Nach Studien liegt die Erfolgsrate bei 91%.

In den Kindertagesstätten der Stadt Duisburg und der ASB in Hessen wurden die Zahnrettungsboxen in Rahmen der Qualitätsentwicklung und in der Verantwortung um die Gesundheit der Kinder bereits eingeführt. 

Eine Ausstattung mit Zahnrettungsboxen ist daher auch in allen Kindergärten in Leipzig sinnvoll. Weiterführendes Info-Material zu Zahnrettungsboxen wurde an die Fraktionen ausgereicht. 

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Antrag der Stadträte H. Bär (SPD-Fraktion), D. Kern (CDU-Fraktion), S. Schlegel (Fraktion Die Linke)

 

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Umgestaltung des südlichen Teils des D-Zentrums im Grünauer Wohnkomplex 7 wird der jetzige Standort der Wohngebietsgaststätte „Zur Klinke“ gesichert.

Begründung:
Bereits in der ursprünglichen Bebauungsplanung für das Wohngebiet Grünau waren für die meisten Wohnkomplexe die Stadtteilzentren entlang der Fußgängerhauptachsen in Nord-Süd-Richtung in der Grünauer-, Stuttgarter- und Miltitzer Allee und Knotenbildung an den Ost-West-ÖPNV-Achsen Lützner und
Ratzelstraße sowie der S-Bahntrasse angelegt.

Adressenseitig wurden diese Zentrumseinrichtungen benachbarten Straßen zugeordnet, von denen aus sie mit dem Kraftfahrzeug erreichbar waren. Das betrifft auch das Stadtteilzentrum für den Wohnkomplex 7 beidseits der Plovdiver Straße vom nördlichen Schulcampus mit Jugendklub, den Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Ambulanzen bis zum südlichen Schulkomplex sowie Alten- und Pflegeheim.
Dazu gehören auch die Wohngebietsgaststätte „Zur Klinke“ und eine Kaufhalle in der Einmündung Plovdiver-/Lützner Straße.

Im Rahmen des Stadtumbaus für den Wohnkomplex 7 war in der unmittelbaren Umgebung der Abriss der 11geschossigen Wohnscheibe 23 (Neue Leipziger Straße 2 – 20) sowie der davor befindlichen Typenbauten für Handelseinrichtungen und eines Jugendclubs, der vom Jugendprojekt „Theatrium“ genutzt wurde, vorgesehen. Nicht zum Abriss stehen jedoch der Kaufmarkt (Netto Nord) und die ohngebietsgaststätte
(Baubezeichnungen KH 4 bzw. GS 3), die wichtige Nahversorgungsfunktionen besitzen.

Die Wohngebietsgaststätte „Zur Klinke“ wird neben Gastronomie auch als Treff für Foren und Versammlungen intensiv genutzt. Beide Standorte sollten deshalb als Teil des D-Zentrums WK 7 weiterhin betrachtet und erhalten werden. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilisierung des Wohnkomplexes 7.

Ansprechpartner: Heiko Bär (Kontakt: 0157-71583356)

Zur Ratsversammlung am 16.12.09 stellte die SPD-Fraktion Änderungsanträge zu den Vorlagen „Privatrechtliche Entgeltordnung für das Museum der bildenden Künste“, „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst“ und „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum“. 

Danach soll mit Frist 31.03.2010 geprüft werden, ob Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre künftig in diesen städtischen Museen keinen Eintritt zahlen müssen.
Diese Prüfung ist vorbehaltlich der Haushaltsdiskussion 2010.

Begründung:
Eins der strategischen Ziele der Leipziger Kommunalpolitik richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.
Die Ausweitung des freien Eintritts für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre fördert die Nutzung der kreativen Bildungsprogramme bis zum Ende der Schullaufbahn.

Ansprechpartner: Gerhard Pötzsch (Kontakt: 0341-4614411)

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sich für eine ausreichende Zahl von Fahrradstellplätzen im Areal des Leipziger Hauptbahnhofes einzusetzen. Mit den Betreibern des Bahnhofs sollen Verhandlungen aufgenommen werden mit dem Ziel, die Anzahl der Stellplätze für Fahrräder deutlich zu erhöhen.
Bei der Umsetzung ist auch die Möglichkeit bewachter Einstellmöglichkeiten zu prüfen.

2. Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Juni 2010 ein Konzept, wie die Anzahl der Fahrradständer des Modells „Leipziger-Bügel“ im gesamten Stadtgebiet signifikant erhöht werden kann. Die Möglichkeit werbefinanzierter „Leipziger-Bügel“ soll dabei ebenso geprüft werden, wie eine Kooperation mit Unternehmen der Stadtmöblierung.

Begründung:
Im Umfeld des Leipziger Hauptbahnhofes sind derzeit nicht ausreichend Stellplätze für Fahrräder vorhanden. Die Besitzer sind daher gezwungen, die Räder „wild“ an Straßenschilder, Zäune oder andere Befestigungsmöglichkeiten anzuketten oder frei abzustellen. Die Räder sind dabei vor Wandalismus und Diebstahl nicht geschützt. Außerdem behindern diese Fahrräder häufig zahlreiche Fußgänger.
Mit der Umsetzung würde ein weiterer Beitrag zur Steigerung des attraktiven und umweltfreundlichen Beförderungsmittels Fahrrad in Leipzig geleistet.

Ansprechpartner: Claus Müller (Kontakt: 0341-5906572) und Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung, die Entwidmung der Wegeverbindung Thomaskirchhof zwischen inneren und äußeren Dittrichring zu prüfen.
Somit kann eine geschlossene Grünanlage zwischen Mendelsohn-, Bach- und den Eduardstein Plato-Dolz-Denkmal der Ratsfreischule entstehen.

Begründung:
Die Wegeverbindung Thomaskirchhof zwischen inneren und äußeren Dittrichring ist seit langen durch einen Bretterzaun versperrt. Diese Wegeverbindung ist auch künftig für den fließenden Verkehr nicht relevant. Durch die Entwidmung der Straße entsteht eine geschlossenen Grünanlage, welches dieses Areal durch die dann unversperrte Blickachse vom Mendelsohn- über Bachdenkmal bis zum Eduardstein Plato-Dolz-Denkmal touristisch aufwertet. Zudem wird damit eine größere Parkfläche für die Touristenbusse vor der Thomaskirche geschaffen.

Ansprechpartner: Gerhard Pötzsch (Kontakt: 0341-4614411)

Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag mit folgendem Wortlaut nach Satz 1 zu ergänzen:

Von diesem Grundsatz kann nur im begründeten öffentlichen Interesse im Rahmen einer Einzelfallprüfung abgewichen werden.

Begründung:
In Einzelfällen lassen sich Absperrungen, z.B. aus Sicherheits- oder technischen Gründen nicht vermeiden, und zwar auch ohne oder kaum eine öffentliche Beeinträchtigung. Beispielhaft sei die teilweise Absperrung am Nordufer des Kulkwitzer Sees, im Rahmen der Wasserskianlage genannt. Da es sich dort um ein unwegsames und gefährliches Steilufer handelt und der höher gelegene, eigentliche Weg unangetastet bleibt, ist hier kein Entzug öffentlicher Räume zu erkennen. Im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten des Allgemeinwohls muss die Freiheit verbleiben, sinnvolle Ausnahmen herbeiführen zu können.