1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahr 2015/2016 und 2016/2017, Schulart, Anzahl der Schüler)
  Fälle pro Kalenderjahr
Schuleinrichtung

2015

2016    .
2017      .
Berufliche Schulzentren

615

847

952

Grundschulen

65

145

205

Mittelschulen/Oberschulen   .

723

925

957

Förderschulen

235

236

137

Gymnasien

15

16

29

Jugendamt*

Keine Angaben   .

17

23

Insgesamt:

1.653

2.186

2.303

* Anzeigen zu versäumten Anmeldungen zur pflichtigen Beschulung des Kindes ab dem 6. Lebensjahr

Eine Aufschlüsselung nach Schuljahren ist nicht möglich.

  1. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?

Der Zentralen Bußgeldbehörde obliegt die Bearbeitung aller Ordnungswidrigkeiten-anzeigen zu Schulpflichtverletzungen im sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt nach Maßgabe des gesetzlich normierten Verfahrensablaufes. Eine zügige Verfahrensführung und damit eine zeitnahe Ahndung aller angezeigten Verstöße wird angestrebt und dazu zu Lasten anderer Vorgänge die Bearbeitung vorgezogen. Jedoch haben Faktoren wie zu wahrende Fristen oder der fehlende Einfluss auf den Zeitpunkt gerichtlicher Entscheidungen Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer von derzeit durchschnittlich drei Monaten.

  1. Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?

Siehe Beantwortung der Frage 3.

  1. Gibt es vereinheitlichte Meldebögen?

Den Schulleiter/innen wurden für bestimmte als Ordnungswidrigkeit ahndbare Lebenssachverhalte – wie Schulpflichtverletzungen – Handlungsanleitungen übergeben, die entsprechend der Verwaltungsvorschrift des SMK im Freistaat Sachsen einheitlich anzuwenden sind. So wurde neben einem einheitlichen und mit den Schulleitern abgestimmten, online verfügbaren Anzeigenformular für festgestellte Schulpflichtverletzungen (mit beigefügten Erläuterungen) auch ein in Papierform und online abrufbarer Flyer „Verletzungen der Schulpflicht wirksam vorbeugen und begegnen“ von der Zentralen Bußgeldbehörde erarbeitet und bereits seit 2007 zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wurde für einen zeitnahen und effektiven Kontakt ein   E-Mail-Fach unter schulpflicht@leipzig.de eingerichtet.

  1. Wie hoch ist der Bußgeldbescheid im Durchschnitt pro Fehltag? Werden hier neben dem Einkommen der Eltern auch andere Faktoren mit einbezogen? Wenn ja, welche?

Schulpflichtverletzungen sind nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) mit einer Geldbuße von 5 bis 1.250 EUR bei vorsätzlichen Handlungen bewehrt, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis 625 EUR. Innerhalb dieses Rahmens ist durch die Bußgeldbehörde nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles der Umfang und die Intensität der Schulpflichtverletzung zu bewerten um somit eine tat- und schuldangemessene Entscheidung zur Bußgeldhöhe zu treffen. Ein Pauschalsatz der Geldbuße pro Fehltag kommt nicht zur Anwendung. Vielmehr ist eine sachgerechte Relation zu anderen Fällen herzustellen. Die Einkommen der Eltern finden in den Fällen der Ahndung der über 14-jährigen Schüler/innen keine Berücksichtigung. Jedoch können rechtskräftige Vorverfahren in die abschließende Entscheidung mit einbezogen und das Bußgeld entsprechend erhöht werden. In Bußgeldbescheiden gegenüber Eltern, die als Personensorgeberechtigte nicht den nach § 31 Abs. 1 und 2 SächsSchulG auferlegten Pflichten nachgekommen sind, finden ab einer Bußgeldhöhe über 200 EUR die wirtschaftlichen Verhältnisse Berücksichtigung.

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuchs für schulpflichtige Personen? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Schulen, den Ämtern der Stadt Leipzig und dem Landesamt für Schule und Bildung (früher SBA L)?

Im Sächsischen Schulgesetz wird unterschieden zwischen Schulbesuchs-pflichtverletzung und Anmeldepflichtverletzung (§ 31 Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz). Verletzungen der Schulbesuchspflichten werden gemäß VwV Schulverweigerer durch die Schulen selbständig an das Ordnungsamt gemeldet. Des Weiteren erfolgen Meldungen an den Allgemeinen Sozialdienst um ggf. Hilfen für die Familien zu installieren. Das Landesamt für Schule und Bildung prüft in diesen Fällen geeignete Beschulungsmöglichkeiten oder die Teilnahme an alternativen Beschulungsformen (Schulersatzprojekte bei Schulverweigerung).

Werden Schülerinnen und Schüler durch die Eltern von der Schule abgemeldet, übernimmt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Anmeldepflichtüberwachung. Maßnahmen sind hier unter anderem Ordnungswidrigkeitsverfahren, Zwangsgelder, Ermittlungen durch den Stadtordnungsdienst und Meldebehörden, Meldungen an den Allgemeinen Sozialdienst. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Übergang in die       5. Klasse und den Wechsel von einer Oberschule an eine berufsbildende Schule gelegt.

Hier wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung ein Verfahren entwickelt, um die Schüler/-innen zu unterstützen: Die Oberschulen begleiten die Anmeldung der Schüler/-innen an einer berufsbildenden Schule. Die Oberschulen melden dem Amt für Jugend, Familie und Bildung Schüler/-innen ohne Abschluss, seitens der Berufsbildenden Schulen werden wiederum die Anmeldedaten der BVJ- und BGJ-Klassen gemeldet. Sofern Schüler/-innen die Oberschule ohne Abschluss verlassen und nicht für ein BVJ oder BGJ angemeldet werden, erfolgt eine Anmeldeaufforderung durch die Anmeldepflichtüberwachung.

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützt über eine Projektförderung aus dem ESF-Modellprogramm „Jugend stärken im Quartier“ zwei Projekte zur Sicherung des Schulerfolgs („PRO Schulabschluss“ und „Chance Plus!“). Daneben werden über die Kinder- und Jugendförderung Projekte gegen Schulverweigerung unterstützt. Weiterhin hält die Jugendberufsagentur Leipzig unter Beteiligung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Beratungsmöglichkeiten zur Sicherung von Schulerfolg vor und stellt über das Modellprojekt „InVest“ zusätzliche Ressourcen an der 20. Schule und der 94. Schule bereit.

  1. Mit welchen Maßnahmen versucht Schulsozialarbeit Schulverweigerung entgegenzuwirken? Gibt es schon erste Erfolge durch den Einsatz von Schulsozialarbeitern?

Schulsozialarbeit wendet keine standardisierte Methode an, um Schulverweigerung entgegenzuwirken. Die Ursachen für Schulverweigerung sind vielfältig, Schulsozialarbeit unterbreitet individuelle Angebote. Um Schulverweigerung entgegenzuwirken, können je nach Fall Einzelgespräche mit Schüler/-innen und ggf. Eltern ebenso zielführend sein wie die Arbeit am Klassen- und/oder Schulklima. Evaluationsdaten zur Schulsozialarbeit liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgewertet vor. Eine Zwischenauswertung der Monate August bis Dezember 2017 wird für den Zwischenbericht an das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bzw. an den Kommunalen Sozialverband Sachsen als Bewilligungsbehörde erstellt. Eine Rückschau auf das Schuljahr 2017/18 erfolgt in Verbindung mit den Planungen für das Schuljahr 2018/19 bis zum Jahresende 2018.

Beschlussvorschlag:

    1. Die Stadtverwaltung prüft, vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fußball-EM 2024, die Einrichtung eines Sonderprogramms zum Bau von Kunstrasenplätzen bzw. entsprechenden Alternativen. Das Förderprogramm ist zusätzlich zur bestehenden Investitionsförderung aufzulegen und sollte jährlich 500.000 Euro umfassen. Bei der Einrichtung des Förderprogramms soll auch versucht werden, zusätzliche Mittel des Bundes bzw. von Stiftungen und Unternehmen einzuwerben. Das Prüfergebnis ist dem Sportausschuss bis Ende September 2018 vorzulegen. Es soll weiterhin geprüft werden, wie die Sportvereine hinsichtlich einer langfristigen Nutzung bei der Pflege unterstützt werden können.
    2. Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterscheidet in der Förderhöhe zwischen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Die Stadtverwaltung setzt sich daher gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent ein.

 

Begründung:

  1. Die im aktuellen Sportprogramm beschlossenen Mittel für investive Großmaßnahmen werden aufgrund des hohen Bedarfes und aufgrund der in der Höhe fest geschriebenen Mittel im Haushalt fast ausschließlich für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenplätzen für Fußball verwendet. Für die notwendige Sanierung von Funktionsgebäuden, sowie den Bau/die Sanierung von Rasenplätzen für andere Sportarten, könnte durch ein Sonderprogramm Kunstrasenplätze entsprechender Spielraum geschaffen werden. Kunstrasenplätze haben den Vorteil einer ganzjährigen Bespielbarkeit. Vor dem Hintergrund der Kritik bzgl. einer umweltschädlichen Wirkung durch Kunstrasenplätze soll nach Möglichkeit die vorrangige Verwendung von ökologisch verantwortungsvollem Material, z.B. Korkgranulat, geprüft werden.
  2. Derzeit werden durch die sächsische Sportförderrichtlinie gedeckte Sportstätten, also alle Sporthallen mit einem Dach, zu 50 Prozent gefördert. So genannte ungedeckte Sportstätten, also alle Sportarten mit Sportstätten unter freiem Himmel, werden dagegen derzeit nur mit einer Förderquote von 30 Prozent vom Freistaat bedacht. Hier ist eine Vereinheitlichung auf eine 50 prozentige Förderung wünschenswert.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes an den Leipziger Schulen geschaffen werden. Es muss geklärt werden, welche rechtlichen Anforderungen  für die Nutzung digitaler Endgeräte in Abschlussprüfungen gelten.
  2. Die Stadt Leipzig schafft dafür sofort die Stelle eines IT Gestalters/Planers für Schule und Kita der die  Querschnittsaufgabe zwischen Planung und Netzausbau  in den einzelnen Schulen koordiniert. Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes werden innerhalb der Stadtverwaltung  stufenweise Stellen für IT- Koordinatoren/Medienassistenten (im Zuge des Doppelhaushaltes 2019/20) geschaffen, die laufende Wartungs- und Servicearbeiten an Schulen übernehmen und die Arbeiten der Servicedienstleister koordinieren.
  3. Die Stadt erstellt ein Sicherheitskonzept für die Nutzung digitaler Medien. Dies umfasst zum einen die Sicherung der Hardware gegen Diebstahl/Missbrauch, zum anderen die Sicherung der Netzwerke und der verwendeten Software in den Gebäuden. Auch Versicherungsfragen für die Nutzer müssen dabei geklärt werden.
  4. Die Stadt Leipzig entwickelt eine Planung, wie bis 2022 an allen kommunalen Schulen in einem ersten Schritt ausreichend Datenverbindungen bis zu den Schulen, in einem zweiten Schritt der passive Netzausbau in den Schulen und in einem dritten Schritt die aktive Netzfreischaltung in allen Schulen finanziert, organisiert und umgesetzt  werden kann.
  5. Die Beschaffung geeigneter IKT-Systeme (Informations- und Kommunikationstechnik) für Schulen muss im Gesamtzusammenhang der zukünftig geplanten Einsatzmöglichkeiten betrachtet werden. Dabei werden die künftigen Anforderungen an die verschiedenen Netzwerke für Personal des Landes und der Stadt, für Unterricht und Prüfungen, aber auch für Eltern- und Schülerrat, Gastnutzer und Haustechnik (Schließanlage, Heizungstechnik, etc.) berücksichtigt.
  6. Jeder Schule soll ein flexibles, ansparbares Medienbudget im Rahmen des Schulbudgets zur Verfügung gestellt werden, damit die Schulen selber entscheiden können, welche digitalen Medien angeschafft werden (Tablets, interaktive Tafeln, digitale Taschenrechner, digitale Atlanten, digitale Wörterbücher etc.). Die Schulen formulieren als Voraussetzung dafür ihre Konzepte in einem Medienentwicklungskonzept passgenau für ihre Schule.

Sachverhalt:
Die sächsische Landesregierung beschreibt in den Lehrplänen, welche Kenntnisse die Schüler im Umgang mit Medien entwickeln sollen. Hierbei fehlen Empfehlungen für die Schulträger zur Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien.

Durch den wachsenden Ausstattungsgrad der Schulen mit IT-Technik sind weder das MPZ (Medienpädagogische Zentrum) noch die Pitkos (Pädagogische IT-Koordinatoren) in der Lage, die komplexen Systeme zu warten und den technischen Support durchzuführen. Das entspricht auch nicht ihren Aufgabenstellungen. Analog der Datenverarbeitungs- Koordinatoren der Ämter der Stadt Leipzig  sollten IT-Koordinatoren/ Mediengestalter je nach Schulart mehrere Schulen betreuen. Das MPZ könnte die Dienst- und Fachaufsicht übernehmen.

Für die Hardware an Schulen muss ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Oft kommt es zu Verlusten durch Diebstahl. Sicherheitskonzepte werden auch in Hinsicht auf diverse Schadprogramme, Viren und sonstige Angriffe von außen und innen für sämtliche Hard- und Software innerhalb der Netzwerke benötigt. Das beinhaltet auch die Ausstattung mit Kinder- und Jugendschutzprogrammen, welche über Internetverbindungen ständig aktualisiert und angepasst werden müssen.

In Leipzig verfügen nur wenige Schulen über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss und über eine vollständige Dateninfrastruktur aufbauend auf W-LAN-Netzen. Um digitale Medien nutzen zu können, ist das eine unabdingbare Voraussetzung. Die Stadt Leipzig ermittelt die benötigten Kosten und stellt diese in den Haushaltsplan 2019 und 2020 ein. Sie stellt einen Zeitplan auf, wann die Arbeiten an welcher Schule erfolgen. Bei der rasanten Entwicklung in diesem Bereich und dem Rückstand bei der Ausstattung kann nicht gewartet werden, bis die Schulen grundlegend saniert wird. Die Anforderungen an die Anschlüsse sind im Musterraumprogramm für Schulen festgehalten worden.

Im Rahmen des Medienentwicklungsplanes und des Schulkonzeptes befasst sich jede Schule mit ihrem Konzept zur digitalen Medienausstattung. Innerhalb des Schulbudgets wird ein Medienbudget ausgereicht. Damit können die Schulen selbst entscheiden, ob sie Tablets mit digitalen Atlanten, Wörterbüchern, Taschenrechnern,… anschaffen wollen oder eher Laptops oder interaktive Tafeln benötigen. Das Budget für Medien und alle ergänzende Technik und Ausstattung muss ansparbar sein.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt prüft die Möglichkeit der Weiterführung der Stellen in den Schulbibliotheken über arbeitsmarktpolitische Maßnahmenprogramme des Bundes und legt dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2018 einen Vorschlag zur Weiterführung der Stellen vor.
  2. Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass der „Freiwilligendienst aller Generationen“ in der Schulbibliothek  gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Berufseinstiegsberatern an den Schulen aktiv beworben wird. Dafür wird ab 2019 die Anzahl an Stellen für den Freiwilligendienst aller Generationen erhöht.
  3. Gelingt es nicht, die Stellen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder anderen Projekten wie „Freiwilligendienst aller Generationen“ zu besetzen, unterstützt die Stadt Leipzig die Beschäftigung von Honorarkräften mit 50% Zuschuss zu den Mitteln, die die Schulen aufbringen.
  4. Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 legt die Stadtverwaltung im Rahmen des Haushaltsplanes 2019/20 einen Finanzierungsvorschlag und eine Prioritätenliste zur Besetzung vor.

Sachverhalt:
Die Besetzung der Schulbibliotheken und Leseräume mit Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Die Schaffung von Stellen für Mitarbeiter in Schulbibliotheken stellt nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand für diese freiwillige Aufgabe dar, es müsste auch grundlegend über die Struktur der Schulbibliotheken im Kontext mit den Städtischen Bibliotheken nachgedacht werden. Zum einen muss dann die Zusammenführung im Dezernat Kultur erfolgen (Schulbibliotheken fallen bisher in den Verantwortungsbereich von Dezernat V), aber auch alternative Bibliotheksformen wie Onlinebibliotheken an weiterführenden Schulen müssen geprüft werden.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die Einführung des Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ vereinbart. Über Lohnkostenzuschüsse sollen sozialversicherungspflichte Arbeitsverhältnisse für bis zu 150.000 Personen gefördert werden. Die Beschreibung dieses Instrumentes ähnelt stark dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, welches noch bis Ende 2018 läuft und momentan in 42 Schulbibliotheken angewendet wird. Die genauen Programmdetails sollen bis zum Sommer 2018 vorliegen.

Freiwilligendienst aller Generationen

Derzeit werden 9 geförderte Stellen in Schulbibliotheken über die Stadt Leipzig kofinanziert. Die Einsatzstellenbeiträge betragen für:

–          40 Stunden/Monat =100€

–          60 Stunden/ Monat = 125€

–          80 Stunden/ Monat = 150€

Bei der Besetzung weiterer Stellen müsste die Stadt folgende Einsatzstellenbeiträge leisten:

–          40 Stunden/Monat  = 240€

–          60 Stunden/ Monat = 280€

–          80 Stunden/ Monat = 320€

Rechenbeispiel Honorarkraft im SGB-II-Bezug

Ein Mitarbeiter, der den Regelsatz des SGB-II bezieht, darf 100€/Monat abschlagsfrei dazuverdienen. Einige Schulen zahlen aus GTA- Mitteln (z.B. ehemaligen Mitarbeitern der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen) 100€/Monat Honorar für 10 Stunden/ Monat.

Die Spanne der Honorarsätze für offene Ganztagsangebote oder thematische Angebote beträgt 10€ bis 26,50€.

Beschlussvorschlag:

  1. In die weitere Planung des Bildungs- und Bürgerzentrums werden die Bildungseinrichtungen (insbesondere Schulen und Kindergärten) aus Grünau beteiligt, um die Weiterführung der Bildungsarbeit der Bibliothek, auch mit den dann räumlich weiter entfernten Einrichtungen, abzusichern.
  2. Zeitgleich mit der Erarbeitung und Vorlage eines Planungsbeschlusses nach Beschlusspunkt 2 legt der Oberbürgermeister einen Vorschlag zur Nachnutzung der frei werdenden bisherigen Bibliotheksgebäude vor. Strategische Nutzungen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Grünau 2030, insbesondere für öffentliche soziale, kulturelle, Bildungs-, Freizeit-, Gesundheits-, Stadtentwicklungs- oder Beschäftigungsförderzwecke,  sind hierbei zu bevorzugen.

Sachverhalt:

Im Rahmen der Diskussion zur Vorlage mit den Stadtteilakteuren und den Bürgern vor Ort sind insbesondere die Unsicherheiten um die Weiternutzung der Bibliotheksgebäude und die Sorge um die Fortführung der bisherigen Bildungsarbeit der Zweigstellen im Grünauer WK 7 und WK 8 mit den dort vorhandenen Bildungseinrichtungen angesprochen worden.

Beschlussvorschlag 3 nimmt die nachvollziehbaren Argumente und Befürchtungen des Eltern-Netzwerks Grünau auf, um die bisher gute Zusammenarbeit von Bibliothekszweigstellen und Bildungseinrichtungen in den Grünauer WKs 7 und 8 abzusichern.

Beschlussvorschlag 4 soll die Bemühungen um eine gute Stadtteilentwicklung in Grünau unterstützen. Dazu zeigt auch die parallele Vorlage des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Grünau 2030 entsprechende Handlungsfelder auf. Die beiden kommunalen Gebäude stehen in Teilen Grünaus, die bereits mit einem Rückbau öffentlicher Infrastruktur kämpfen (z.B. Einkürzung von Straßenbahnlinien oder Schließung von Sparkassenfilialen) oder deren Nahversorgungszentren um Attraktivität ringen (wie das Jupiterzentrum). So könnte z.B. auch geprüft werden, ob das soziokulturelle Zentrum KOMM-Haus eine gute Perspektive am bisherigen Standort der Bibliothek im Grünauer WK 8 hätte. Dort wäre entsprechend mehr Platz für Angebote und es könnte eine eigene städtische Immobilie genutzt werden, statt eine Fremdanmietung von Räumen.

Zu Kontrollen von Speiseräumen, Küchen und Mittagessen in Schulen und Kitas haben wir folgende Fragen. Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

  1. Zur Kontrolle der Hygiene von Speiseräumen und Küchen wollen wir folgendes wissen:
    1. Was sind die Schwerpunkte der Kontrolle?
    2. Wie oft wird kontrolliert?
    3. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?
  1. Zu Schulen mit Wärmebuffet haben wir folgende Fragen:
    1. Wie viele Grundschulen/ weiterführende Schulen haben Wärmebuffets in Leipzig?
    2. Welche Standards müssen Wärmebuffets erfüllen?
    3. Wie oft werden die Wärmebuffets kontrolliert?
  1. Zu den Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen in Schulen und kommunalen Kitas zur Prüfung von Zutaten und Zusatzstoffen haben wir folgende Fragen:
    1. Wie werden die Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen durchgeführt und welche Qualitätsstandards gelten hier?
    2. Von wem und wie oft werden die Kontrollen durchgeführt?
    3. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Wir bitten um die schriftliche Beantwortung  folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Mittel standen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel und Taschenrechner zur Verfügung? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)
  2. Wie viele Mittel wurden von den Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel und Taschenrechner abgerufen? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)
  3. Welche Taschenrechner (Preis, Anzahl der Bestellungen nach Schuljahren) wurden über die Stadt Leipzig bestellt? Gab es Wünsche nach anderen Modellen?
  4. Gab es in der Vergangenheit Rückmeldungen von den Schulen, dass das Schulbudget für Lernmittel als nicht ausreichend bezeichnet wurde? Wenn ja, wie oft ist die in den letzten drei Schuljahren geschehen und wie sah die Lösung aus?
  5. Wie werden neu entstehende Schulen mit Lernmitteln ausgestattet?