Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 dahingehend anzupassen, dass die vorhandenen Beschlusslagen der Ratsversammlung, insbesondere zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage (RB-V- 282/10) und zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig-Halle (RB-V- 650/11) sowie alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu diesem Thema eingebrachten Anträge, darin explizit aufgegriffen werden

Begründung

Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlüsse des Rates RB-V- 282/10 und RB-V- 650/11 sowie die am 26.04.2017 erneut in der Fluglärmkommission eingebrachte Beschlusslage zu Lärmpausen und die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen. Das soll vor allem mit Blick auf die vorgesehenen Siedlungsbeschränkungen im Nordwesten der Stadt geschehen, die der Weisheit letzter Schluss sein kann, solange es andere Möglichkeiten gibt, die Lärmbelastungen zu verringern.

Seit Jahren setzt sich die Stadt Leipzig basierend auf Beschlüssen des Stadtrates und seiner Gremien für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Landesbahnen aus, um den Lärm, der nicht zu verhindern ist, wenigstens so zu verteilen, dass die Belastungen für viele Menschen erträglich bleiben. In der Stellungnahme der Stadt findet sich dazu kein Wort. Es wird vielmehr als völlig normal angesehen, dass der Planungsverband die heute tatsächliche Nutzung von 90 Prozent auf der südlichen und nur 10 Prozent auf der nördlichen Landebahn als Grundlage zur Berechnung der Siedlungsbeschränkung ansieht. Wir fordern, dass sich die Beschlusslage des Rates dazu in geeigneter Form in die Stellungnahme einfließt. Es soll nicht der Verdacht aufkommen, Leipzig würde sich nicht weiter für eine 50/50-Nutzung einsetzen.

Würde die Verwaltung die Beschlusslagen nicht anführen und damit dokumentieren, dass die Stadt weiterhin eine gleichmäßige Nutzung der Landesbahnen fordert, könnte man bei der Erstellung des nächsten Landesplanes auf die Idee kommen, die Südabkurvung wird entgegen dem Beschluss im Petitionsausschuss des Bundestages und entgegen dem Planfeststellungbeschluss wirklich geflogen. Gerade DHL reizt mit schwerem Fluggerät besonders die Nachtrandstunden aus und fliegt auch schon mal kurz nach 22 Uhr und kurz vor 6 Uhr mit Frachtfliegern über die Route und beeinträchtigt die Lebensqualität im Nordwesten. Überspitzt gesagt, bestünde dann die Sorge, komplette Teile von Lindenthal, Lützschena-Stahmeln bis hin zu Böhlitz-Ehrenberg würden im nächsten Plan für Westsachsen dann als Gebiete mit Siedlungsbeschränkung deklariert, weil der Flughafen mit DHL eine Route ausreizt, die es laut Planfeststellungsbeschluss in der Form nicht gibt und deren Abschaffung eigentlich Beschlusslage des Stadtrates ist.

Im Grunde muss konstatiert werden, dass die Lärmbelastung der Menschen im Nordwesten größer ist als angenommen. Da hilft allerdings keine Vergrößerung der  Siedlungsbeschränkung. Vielmehr müssen ehrliche Maßnahmen, den Lärm zu begrenzen und gleichmäßig zu verteilen, oder eben Lärmpausen eingeführt werden, solange man auf diese Lärmquelle nicht verzichten kann oder möchte.

Sachverhalt:

Am 22. März wurde nach einjähriger Bauzeit der moderne Fernbuster-minal an der Ostseite des Hauptbahnhofes eröffnet und am 24.03.2018 offiziell in Betrieb genommen. Mit Eröffnung des Fernbusterminals entfällt endlich auch die provisorische Haltestelle in der Goethestraße. Dies bedeutet für alle Beteiligten eine spürbare Qualitätsverbesserung. Um die Nutzung des Fernbusterminals noch attraktiver zu gestalten, möchten wir folgende Anfragen stellen:

1. Warum wurden die Bussteige nur im vorderen Fernbusterminal der Buseinstiegsmöglichkeiten behindertengerecht erhöht?

Das Fernbusterminal ist ein privates Investorenvorhaben.

Die Erhöhung der Buseinstiegsmöglichkeiten nur im vorderen Bereich erfolgte aus Gründen der Kurvenradien und Radgeometrien und ist der zur Verfügung stehenden Fläche im Fernbusterminal und der Anzahl der benötigten Bussteige geschuldet.

Ein Probebetrieb mit Flixbus ist erfolgt. Nach deren Angaben steigen 99% aller Fahrgäste ohnehin im vorderen Bereich ein.

2. Wann werden die notwendigen Hinweisschilder im Fernbusterminal zum Hauptbahnhof und zum lokalen ÖPNV nachgerüstet? Ebenso fehlen im Bereich des Hauptbahnhofes entsprechende Hinweisschilder zum Fernbusterminal – wann werden diese angebracht?

Die Notwendigkeit einer Hinweisbeschilderung wurde von allen Beteiligten bereits im Zuge der Planungen zur Umfeldgestaltung der Hotels / des Fernbusterminals erkannt.

Für die Bereiche des öffentlichen Raums ist eine Wegweisungsplanung aber nicht Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags geworden, da der Vorhabenträger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht wusste, wer der Betreiber des Fernbusterminals sein wird und welche Vorstellungen dieser von einer Wegweisung hat. Entsprechend ist nun der Betreiber des Fernbusterminals am Zug, die notwendigen Abstimmungen mit dem Management des Hbf und der Stadt zu führen.

3. Wo parken die Fernbusse bis zur endgültigen Fertigstellung des neuen Busabstellplatzes Ende 2018 bzw. 2019?

Der Busabstellplatz und die Zufahrtsstraße werden von der Stadt Leipzig realisiert. Dazu ist der „Bau- und Finanzierungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hauptbahnhof Ostseite“ (VI-DS-05217) im Verfahren und soll in der Sitzung des Stadtrates am 18.04.2018 beschlossen werden. Baulich wurde die Maßnahme in zwei Abschnitte geteilt.

1. Bauabschnitt: Busabstellplatz, Bauzeit 06.08.2018 bis 14.12.2018

2. Bauabschnitt: Zufahrtsstraße (einschließlich Stützwand), Bauzeit 04.03.2019 bis 30.11.2019

Im 1. Bauabschnitt können ca. 15 Busse wie jetzt schon praktiziert entlang der vorhandenen Ladestraße (Zufahrtsstraße) abgestellt werden und im Baubereich des Busabstellplatzes wenden.

Nach Fertigstellung des Busabstellplatzes am 14.12.2018 kann dieser komplett für 31 Busse (+ 10 Busse auf der privaten Servicefläche) genutzt werden. Die private Servicefläche soll voraussichtlich schon im August 2018 in Betrieb gehen. Mit dem halbseitigen Bau des 2. Bauab-schnittes ab dem 04.03.2019 bleibt die Zufahrt zum Busabstellplatz und damit die komplette Nutzung des Busabstellplatzes erhalten.

Die Abfahrt soll über eine Baustraße mit Anbindung an den OBI-Parkplatz/Brandenburger Straße in stadteinwärtiger Richtung erfolgen.

  1. Worin liegen die Gründe für den Ausfall dieser Straßenbahnverbindungen?

Grundsätzlich können Abweichungen im Linienbetrieb und der Ausfall einzelner Fahrten (bspw. durch Streckenblockierungen, Unfälle, technische Defekte oder kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle beim Fahrpersonal) nicht immer verhindert werden, da nicht in jedem Falle sofort personelle Ressourcen bzw. Fahrzeugreserven für den Ersatz bereitstehen.

Insgesamt betrachtet sind im 1. Quartal 2018 knapp 0,4 % der planmäßigen Umlaufstunden ausgefallen. Zu einem großen Teil ist dies auf die außergewöhnlich starke und lange Grippewelle zurückzuführen.

Gleichzeitig lag für die LVB einer der betrieblichen Hauptschwerpunkte in der Abdeckung der Sonderleistungen und Leistungsspitzen. Mit 8 Heimspielen von RB Leipzig, diversen Konzerten und Veranstaltungen sowie der besucherstärksten Messeveranstaltung war das 1. Quartal 2018 auch in dieser Hinsicht eine Herausforderung.

  1. Warum konnten die Fahrgäste der LVB über die Ausfälle nicht informiert werden?

Oberstes Anliegen der LVB ist es, die Fahrgäste im Störungsfall schnell zu informieren. Seit 2012 gibt es dafür in der Leitstelle einen Kommunikationsdisponenten, um im Störungsfall alle zur Verfügung stehenden Kanäle wie Lauftexte der Abfahrtsanzeiger an den Haltestellen, Verkehrsmeldungen über die Webseite der LVB, soziale Netzwerke sowie easy.GO und Leipzig mobil, Hotline, Ansagen in den Fahrzeugen für die Fahrgastinformation zu nutzen.

Diese Kanäle wurden auch im konkreten Fall zur Information über Unregelmäßigkeiten aufgrund kurzfristiger Erkrankungen genutzt. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen aufgrund der Vielzahl kurzfristiger verkehrlicher Ereignisse zu verspäteten Informationen gekommen ist. Unzureichend waren die Informationen für Kunden, die ausschließlich die Verbindungsauskunft über easy.GO oder Leipzig mobil nutzten, da es auf Grund der technischen Gegebenheiten des Auskunftssystems im Hintergrund nicht möglich war, derartige Ausfälle zeitnah ausreichend zu kommunizieren.

  1. Welche Maßnahmen sollen künftig dafür sorgen, dass die Fahrgäste zumindest besser informiert werden?

Um kurzfristige Störungen, Abweichungen und Ausfälle für Kunden in Zukunft auch in der Verbindungsauskunft sichtbarer und nachvollziehbarer zu machen, werden die LVB in den nächsten Monaten das bisher genutzte Auskunftssystem durch ein Neues ersetzen. Die komplexe technische Umstellung wird derzeit vorbereitet, muss jedoch ausgiebig getestet werden, bevor das neue Hintergrundsystem in Betrieb geht. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Umstellung des Systems im Herbst abgeschlossen werden kann.

Darüber hinaus erfolgt die Information der Fahrgäste auch weiterhin über die Webseite der LVB, soziale Netzwerke sowie durch die Hotline, Ansagen in den Fahrzeugen sowie Lauftexte der Abfahrtsanzeiger an den Haltestellen. Diesbezüglich investieren die LVB auch weiterhin kontinuierlich in die Aufstellung von Dynamischen Fahrgastanzeigen (DFI) an Haltestellen. Bspw. wird derzeit die Errichtung von DFI an den Bushaltestellen der Linien 60 und 74 an der Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/ Kurt-Eisner-Straße vorbereitet, welche im Sommer in Betrieb genommen werden sollen.

Ihre Anfrage bezüglich der im Jahr 2016 stattgefundenen Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes des „SportKlub Bar Kochba“ in Eutritzsch, kann wie folgt beantwortet werden:

1.        Was haben die Prüfungen bzgl. der Genehmigung der Baumaßnahmen ergeben? Sofern diese nicht genehmigt waren: Welche Schritte wurden mit welchem Ergebnis eingeleitet?

Nach Feststellung der Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung im März 2016, wurde die Genehmigungssituation hinsichtlich denkmalschutz- und bauordnungsrechtlicher Belange eingehend geprüft.

Die Prüfung ergab, dass das Gelände vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen nicht als Kulturdenkmal erfasst war oder ist und somit auch zu keinem Zeitpunkt den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes unterlag.

Weiter war die Beseitigung der Überreste der baulichen Anlagen, hier freistehende Mauerwerkswände oder Einfriedungen, nach § 61 Abs. 3 Nummern 1-3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) verfahrensfrei und konnten aus bauordnungsrechtlicher Sicht ohne Genehmigung durch den Eigentümer vorgenommen werden.

Die Herstellung der Aufschüttungen und Abgrabungen hingegen (mit einer Höhe oder Tiefe von mehr als zwei Metern und einer Fläche größer 30 Quadratmeter), musste entsprechend der sächsischen Bauordnung als baugenehmigungspflichtiges Vorhaben beurteilt werden, weshalb damals die Einstellung der Arbeiten angeordnet wurde.

Zuwiderhandlungen waren bisher, zuletzt geprüft am 11.04.2018, nicht feststellbar.

2.             Wurde die Inschrift, die zuletzt als Gedenkstein diente und der Teil der sogenannten „Judenmauer“ war, im Schutt wiedergefunden?

Die Bergung des Mauerabschnittes mit o.g. Inschrift war leider nicht mehr möglich, da der betreffende Bereich bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle im März 2016 abgetragen und entsorgt worden war.

3.                  Wie soll an dem Ort zukünftig an das jüdische Erbe unserer Sportgeschichte gedacht werden und wann werden mögliche Planungen umgesetzt?

Entsprechend der Aussage des Kulturamtes soll der ehemalige Bar-Kochbar-Platz als Station Nr. 19 der geplanten „Leipziger Sportroute“ berücksichtigt werden. Als Zeitpunkt der Einweihung des Ortes wurde seitens des Stadtgeschichtlichen Museums der 100. Jahrestag der ursprünglichen Platzweihe am 29.10.1922 vorgeschlagen.

Antwort:

1. Kontrolle der Hygiene von Speiseräumen und Küchen

a. Was sind die Schwerpunkte der Kontrolle?

Die Kontrolle/Überwachung der Küchen in Schulen und Kitas obliegt dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt.

Sofern in der Einrichtung lediglich die Speisenausgabe, nicht jedoch die Herstellung erfolgt, werden vom VLA folgende Umstände schwerpunktmäßig überwacht:

–          Einhaltung der Temperaturanforderungen bei Speisen unter Berücksichtigung der Ausgabezeiten, inkl. Überprüfung der Übergabeprotokolle

–          Basishygiene Personal, Bedarfsgegenstände, Räume

–          bauhygienische Anforderungen

Sofern in den Einrichtungen zusätzlich eine Speisenherstellung erfolgt (Produktionsküche), fließen folgende Kriterien in die Beurteilung der guten Hygienepraxis ein:

–          Rohstoffkontrolle

–          Lagerungsbedingungen und –temperaturen

–          Kochprozesse (Arbeitsanweisungen, Protokolle)

–          HACCP-System

b. Wie oft wird kontrolliert?

Die amtliche Überwachung der Einrichtungen durch das VLA erfolgt planmäßig risikobasiert sowie anlassbezogen (Nachkontrolle nach Beanstandungen, Kontrolle nach Beschwerden, Kontrolle im Zusammenhang mit Erkrankungsmeldungen). Für die Risikobeurteilung der einzelnen Einrichtungen gelten betriebsstättenbezogen die Kriterien des Leitfadens zum sächsischen Erlass zur Risikobeurteilung von Betriebsstätten. Für die beschriebene Betriebsart resultieren aus den jeweiligen Risikobeurteilungen Einstufungen in die Risikoklasse 5 oder 6, was eine Regelkontrollfrequenz von 6 bzw. 12 Monaten bedeutet.

c. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Bei festgestellten Mängeln ist im Einzelfall über erforderliche Korrekturmaßnahmen zu entscheiden. Maßgeblich hierfür sind Art und Grad der festgestellten Mängel. Adressat aller amtlichen Maßnahmen ist grundsätzlich der verantwortliche Lebensmittelunternehmer.

Bei bauhygienischen Mängeln in Gebäuden, die sich in kommunalem Eigentum befinden, wird das Amt für Gebäudemanagement einbezogen, in der Regel über das Amt für Jugend, Familie und Bildung.

2. Schulen mit Wärmebuffets

a. Wie viele Grundschulen/weiterführende Schulen haben Wärmebuffets in Leipzig?

An Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig erfolgt die Speisenausgabe an acht Grundschulen und an acht weiterführenden Schulen mittels sogenannter Buffettheken  (warme und kalte Speisenkomponenten) im Rahmen der Umsetzung des Ausgabesystems „Free Flow“.

b. Welche Standards müssen Wärmebuffets erfüllen?

Hier gelten die gleichen Überwachungsschwerpunkte, wie für konventionelle Speisenausga-ben. Schwerpunkt ist die Einhaltung der produktbezogenenTemperaturanforderungen.

Darüber hinaus sind die Buffettheken im Sinne der Sicherheit und Gefahrenvermeidung in der erforderlichen Arbeitshöhe der entsprechenden Altersstufe vorzuhalten, um eine problemlose Entnahme der Speisen durch die Schüler zu ermöglichen. Des Weiteren handelt es sich bei den Theken um ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche nach den geltenden Prüffristen einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen (6 Monate).

c. Wie oft werden die Wärmebuffets kontrolliert?

Meist ergänzt eine Free-Flow-Ausgabe die Thekenausgabe, im Rahmen der risikobasierten Hygieneüberwachung der Essenausgaben in Kitas und Schulen wird dann die Free-Flow-Ausgabe mit kontrolliert. Sofern in Einrichtungen ausschließlich eine Free-Flow-Ausgabe erfolgt, werden die Kontrollfrequenzen, wie bei anderen Betriebsarten, risikobasiert ermittelt

3. Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen zur Prüfung von Zutaten und Zusatzstoffen

a. Wie werden die Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen durchgeführt und welche Qualitätsstandards gelten hier?

Amtliche Planprobenahmen erfolgen im Rahmen des sächsischen Planprobenplans (Rahmenprobenplan). Dabei wird die Verzehrs- und Verkehrsfähigkeit der Gerichte und ggf. auch Suppen und Desserts überprüft. Überprüfungen der Zusammensetzung im Hinblick auf Nährwerte finden in diesem Rahmen nicht statt.

Eine Überprüfung auf Zusatzstoffe und Allergene sowie deren ordnungsgemäße Deklaration erfolgt sowohl im Rahmen der amtlichen Probenahme, als auch bei den Überprüfungen der Speisenversorger und ihrer Speisepläne.

b. Von wem und wie oft werden die Kontrollen durchgeführt?

Amtliche Probenahmen finden durch das Überwachungspersonal des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes statt. Die amtliche Untersuchung dieser Proben erfolgt in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, in der Regel am Standort Chemnitz. Die Häufigkeit der Probenahme für Planproben ergibt sich durch die Anforderungen des amtlichen Probenplans.

Zusätzlich erfolgen in Verdachtsfällen (Erkrankungsmeldungen, Beschwerden) in Einzelfällen Verdachtsprobenahmen. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Essenausgabe Rückstellmuster der verdächtigen Speisen vorhanden sind. Alternativ oder korrespondierend wird in derartigen Fällen eine Probenahme bei den Speisenversorgern angestrebt.

c. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Mängel bezüglich der korrekten Kennzeichnung auf den Speiseplänen müssen mit Fristsetzung abgestellt werden. Sollten Mängel bezüglich der hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln festgestellt werden, erfolgt eine Ursachenforschung und -abklärung.

Als flankierende Maßnahmen sind entsprechende Mitarbeiterschulungen sowie ggf. Anpassungen von Arbeitsanweisungen vorgesehen.

  1. Wie viele Mittel standen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel und Taschenrechner zur Verfügung? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)

Die Aufwendungen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel sind in Anlage 1 (Auswertung Lernmittelpauschale) dargestellt. Zur Verfügung stehende Mittel werden in der Spalte mit dem Titel „ausgereichte Lernmittel“ aufgeführt. Folgende Haushaltsmittel wurden für die Schulen in kommunaler Trägerschaft für Taschenrechner je Schulart in den Haushaltsjahren 2015 bis 2017 zur Verfügung gestellt:

2015      
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern
       
Schulart Schülerzahlen der Kamenzstatistik anerkannte Pauschale für Taschenrechner geplante Aufwendungen 2015
Gymnasium Klasse 8 1.420 90,00 € 127.800,00 €
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) 196 90,00 € 17.640,00 €
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) 84 90,00 € 7.560,00 €
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ 650 90,00 € 58.500,00 €
Oberschule Klasse 5 1.960 15,00 € 29.400,00 €
Abendoberschule (4 Klassen) 112 15,00 € 1.680,00 €
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) 56 15,00 € 840,00 €
Lernförderschule Klasse 7 133 8,00 € 1.064,00 €
geplante Gesamtaufwendungen     244.484,00 €
2016      
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern
       
Schulart Schülerzahlen der Kamenzstatistik anerkannte Pauschale für Taschenrechner geplante Aufwendungen 2016
Gymnasium Klasse 8 1.455 90,00 € 130.950,00 €
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) 196 90,00 € 17.640,00 €
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) 84 90,00 € 7.560,00 €
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ 650 90,00 € 58.500,00 €
Oberschule Klasse 5 1.960 15,00 € 29.400,00 €
Abendoberschule (4 Klassen) 112 15,00 € 1.680,00 €
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) 56 15,00 € 840,00 €
Lernförderschule Klasse 7 133 8,00 € 1.064,00 €
geplante Gesamtaufwendungen     247.634,00 €

 

2017      
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern
       
Schulart Schülerzahlen der

Kamenzstatistik

anerkannte Pauschale für Taschenrechner geplante Aufwendungen 2017
Gymnasium Klasse 8 1.665 90,00 € 149.850,00 €
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) 224 90,00 € 20.160,00 €
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) 112 90,00 € 10.080,00 €
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ 650 90,00 € 58.500,00 €
Oberschule Klasse 5 1.945 15,00 € 29.175,00 €
Abendoberschule (4 Klassen) 112 15,00 € 1.680,00 €
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) 56 15,00 € 840,00 €
Lernförderschule Klasse 7 126 8,00 € 1.008,00 €
Gesamtaufwendungen für die Stadt Leipzig für Eingangsklassen 271.293,00 €

 

  1. Wie viele Mittel wurden von den Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lern-mittel und Taschenrechner abgerufen? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)

Die Höhe der abgerufenen Lernmittel sind in der Anlage 1 (Auswertung Lernmittelpauscha-le) enthalten. Diese werden in der Spalte mit dem Titel „IST 2015“ bzw. 2016 und 2017 auf-geführt. Taschenrechner wurden zentral vom Amt für Jugend, Familie und Bildung beschafft. Hier wurden den Schulen keine Mittel zur Verfügung gestellt. Folgende Summen wurden vom Amt für Jugend, Familie und Bildung zur Beschaffung von Taschenrechnern aufgewen-det:

 

2016 wurden insgesamt Taschenrechner im Wert von 209.980,86 Euro erworben.

2017 wurden insgesamt Taschenrechner im Wert von 167.393,30 Euro erworben.

Gemäß § 14 Abs. 3 VOL/A bzw. § 5 VgV sind die Ergebnisse von Vergabeverfahren vertrau-lich zu behandeln. Aufgrund der in den Jahren 2016 und 2017 gewählten Vergabeart können nur die Vergabesummen genannt werden.

  1. Welche Taschenrechner (Preis, Anzahl der Bestellungen nach Schuljahren) wurden über die Stadt Leipzig bestellt? Gab es Wünsche nach anderen Modellen?

Die Tabelle „Taschenrechner“ in Anlage 2 nennt Anzahl und Modell der Taschenrechner auf-gegliedert nach Schuljahr und Schule. Es ist zu beachten, dass im Jahr 2016 zuerst der Lagerbestand vom Vorjahr verteilt wurde. Für jede der aufgeführten Schulen wurde eine Bestellung pro Schuljahr ausgelöst. Zusätzlich waren einzelne Nachbestellungen aufgrund von Zugängen im laufenden Schuljahr erforderlich. Die Einzelpreise der Taschenrechner dürfen aufgrund der Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens nicht veröffentlicht werden.

Von einem Teil der Schulen gab es Änderungswünsche des Taschenrechnermodells. Im Jahr 2015 wurden für die Gymnasien bzw. beruflichen Gymnasien zwei unterschiedliche Modelle (ohne Computer-Algebra-System – CAS) ausgeschrieben und den Schulen zur Auswahl gestellt. Auf Wunsch zahlreicher Eltern wurden im Jahr 2016 zusätzlich zwei wie-tere Taschenrechnermodelle mit CAS angeboten, so dass sich jede Schule ihrem Schulkonzept entsprechend aus vier Taschenrechnermodellen eines aussuchen konnte. Weitere Wünsche nach anderen Modellen liegen bislang nicht vor.

  1. Gab es in der Vergangenheit Rückmeldungen von den Schulen, dass das Schulbudget für Lernmittel als nicht ausreichend bezeichnet wurde? Wenn ja, wie oft ist die in den letzten drei Schuljahren geschehen und wie sah die Lösung aus?

Ja, es gab Rückmeldungen, dass das ausgereichte Schulbudget nicht ausreichend sei. Da-rüber wurde keine Statistik geführt. Die entsprechenden Sachverhalte wurden geprüft und die Schulen erhielten zusätzliche Haushaltsmittel.

  1. Wie werden neu entstehende Schulen mit Lernmitteln ausgestattet?

Auf eine Inbetriebnahme von neuen Schulen, wie zum Beispiel die Oberschule am Weiße-platz wird entsprechend reagiert. Die schülerrelevanten Mittel des Stadtratsbeschlusses A072/14 zur Lernmittelpauschale, sind nicht ausreichend um eine neu entstehende Schule unterrichtsfähig mit Lehr-, Lern- und Unterrichtsmitteln auszustatten. D.h. die 75 € Lernmittel-pauschale für Oberschüler ist nicht ausreichend um einen kompletten Klassensatz einer 5. Klasse zu erwerben. Alle Aufwendungen welche die Pauschale übersteigen, werden der Schule zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt schrittweise jeweils nach Klassenstufe und Schul-jahr solange die Aufstockung der Schule stattfindet. In der Tabelle Auswertung Lernmittel (Anlage 1) wurden die Schulen entsprechend gekennzeichnet.

Anlagen

Anlage 1 – Ausertung Lernmittelpauschale

5602 Anlage1-AuswertungLernmittelpauschale-2

5602 Anlage2-AuflistungTaschenrechner-2

Anlage 2 – Auflistung Taschenrechner

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion und Vorsitzender FA Sport

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

Wir sind der Auffassung, dass Eishockey und öffentliches Eislaufen eine Zukunft haben sollen – in Leipzig. Wir sind auch der Auffassung, dass die Stadt dies fördern sollte. Wir sind nicht der Auffassung, dass die Stadt eine Eishalle bauen sollte – weder solitär noch im Paket mit Verwaltungsgebäuden oder weiteren Sporteinrichtungen. Das wäre in Anbetracht der notwendigen Investitionen anderen Vereinen gegenüber recht unfair und hätte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht viel gemein.

Wie stellen wir uns das vor?

Zunächst einmal soll die Stadt Leipzig in Verhandlungen mit Taucha und dem Landratsamt Nordsachsen treten, um vielleicht doch noch eine Nutzungsverlängerung für das Eiszelt in Taucha zu erreichen. Damit könnte Zeit gewonnen werden, um endlich eine langfristige Lösung zu finden. Favorisierte Variante ist ja nach wie vor, dass die Icefighter mit den Eigentümer des Kohlrabizirkus einig werden und – wie bereits vor längerer Zeit angekündigt – der südliche Teil des Gebäudes das neue Domizil des Eishockey-Clubs wird.

Sollten die Gespräche mit der Stadt Taucha und dem Landratsamt nicht erfolgreich und auch die bisher favorisierte Lösung dann noch nicht machbar sein, sollte die Stadt Leipzig durchaus einen einmaligen Zuschuss von bis zu 200.000 Euro für den Umzug der Icefighters nach Leipzig, in ein vom Verein angemietetes Objekt, bereitstellen. Weil dabei beihilferechtliche Belange zu beachten sind, kann die Summe auch nicht höher ausfallen. Das mag für den Verein vielleicht bitter sein, aber es lässt anderes nicht lösen.

Darüber hinaus soll die Stadt für den Fall prüfen, dass die Icefighters kein geeignetes Objekt finden, ob ein geeignetes städtisches Grundstück als Interimsstandort zur Verfügung gestellt werden kann. Wir haben eine recht konkrete Vorstellung, wo das sein könnte, wollen aber vorher prüfen lassen, ob anderweitige Planungen der Stadt oder der LEVG einem Eiszelt im Areal Semmelweißstraße/Deutscher Platz im Wege stehen würden.

Sollte das nicht der Fall sein, kann diese Fläche aus unserer Sicht vorübergehend für ein Eiszelt genutzt werden. Jedem von uns wird klar sein, ein solches Zelt kann nur eine Interimslösung sein. Wir wollen deshalb wir die Stadt beauftragen, dass bis zum Ende dieses Jahres eine langfristige Lösung erarbeitet wird. Das ist allerdings nicht allein eine Aufgabe der Stadt, hier sind auch die Icefighters gefragt.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.