Die DLRG (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft) Bezirk Leipzig e.V. muss in absehbarer Zeit wegen der Entstehung des Wohnviertels Eutritzscher Bahnhof ihren Standort in der Theresienstraße aufgeben.

Die DLRG übernimmt im Stadtgebiet und darüber hinaus wichtige Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung.

Die DLRG ist in Leipzig nicht nur bei Veranstaltungsabsicherungen eingesetzt. Sie engagiert sich auch im Wasserrettungsdienst. Die Rettungstaucher und Katastrophen- und Bevölkerungsschutzeinheit bilden einen weiteren wichtigen Bereich, in dem ausschließlich Ehrenamtliche aktiv sind

Das Anfängerschwimmen sowie die Rettungsschwimmausbildung gehört ebenfalls zu einer ihrer Aufgaben.

Da die finanziellen Mittel der DLRG Bezirk Leipzig e.V. begrenzt, sind sollte die Stadt die DLRG bei Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks im gesamtstädtischen Interesse unterstützen.

Wir fragen deshalb:

  1. Stadtverwaltung bekannt, dass die DLRG ein neues Quartier benötigt?
  2. Wenn ja, seit wann ist dies der Stadtverwaltung bekannt?
  3. Wird bei der Planung des neuen Stadtquartiers Eutritzscher Bahnhof die Umsiedlung der DLRG berücksichtigt?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung die DLRG unter Einbeziehung der städtischen Töchter zu unterstützen?
  5. Bis wann wird die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur unterbreiten?

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird folgendermaßen ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird mit der Vorlage eines Sachstandsberichtes bis zum 31.3.2019 beauftragt, der vor allem die Ergebnisse der bereits von der LWB und den Stadtwerken initiierten Mieterstrom-Projekte darstellt. lm Rahmen des Berichts ist vor allem auch auf ein mögliches nachhaltiges Geschäftsmodell für die jeweiligen Unternehmen einzugehen, wobei hierbei auch Chancen und Risiken beleuchtet werden sollen. Darüber hinaus sollen mögliche Beiträge zum Erfüllen von umwelt- und sozialpolitischen Zielstellungen dargestellt werden.

 

Begründung :

Aus unserer Sicht und vor dem Hintergrund der Diskussion des Antrags im Verwaltungsausschuss sowie im FA Umwelt und Ordnung, bei denen auch Vertreter der Unternehmen zugegen waren, ist klar, dass ein gesonderter Auftrag, wie er aus dem Ursprungsantrag formuliert ist, nicht notwendig ist. Schließlich ist davon auszugehen, dass die Unternehmen ein Eigeninteresse an solchen Projekten haben, wenn sie sich als vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erweisen.

Die Ergebnisse der Pilotprojekte sollten abgewartet werden, um verlässlich sagen zu können, ob Mieterstrom-Modelle tatsächlich Beiträge zur Kostendämpfung bei Mietwohnungen bringen und für den jeweiligen Anbieter oder die Kooperationspartner SWL und LWB wirtschaftlich tragfähig sind. Das hängt von zahlreichen Faktoren ab. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Vorgabe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.

Beschlussempfehlung:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzigs eine Überarbeitung der Richtlinien und Hinweise für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) zu erreichen.

2. Eine Überarbeitung soll die übermäßigen bürokratischen Hürden für die Träger senken und dabei folgende Punkte umfassen:

a) die Erarbeitung einer Zielstellung der Maßnahmen der ögB,

b) Vorgaben zur Transparenz der Fördermittelvergabe, analog zum Jobcenter Dresden, dass die geförderten Träger öffentlich benennt,

c) die Prüfung der Ermöglichung einer Rabattsystemregelung für die Träger analog zum Jobcenter Bonn, damit auch der Selbstkostenanteil der Träger an der Maßnahme erwirtschaftet werden kann und der bürokratische Aufwand der Vorhaltung der Bedürftigkeitsnachweise der Abnehmer der hergestellten Waren vermindert wird,

d) eine Aufstellung, welche Kostenpositionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erstattungsfähig sind, analog zum Jobcenter Landkreis Leipzig,

e) eine Überarbeitung der ergehenden Bescheide, so dass die Anrechnung einzelner beantragter Positionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erkennbar wird,

f) die Aufhebung aller Vorgaben, die in die betriebswirtschaftlichen Prozesse oder die innerbetriebliche Organisation der Träger eingreifen (Schutzgebühr bei Transporten, Vorgaben zu Käuferkreis, Preisgestaltung, Verkaufsverbote, etc.), da diese in erheblichem Umfang über die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) hinausgehen,

g) Aufhebung der Obergrenze der Teilnehmerzahl einer Maßnahme und Aufnahme der sozialpädagogischen Betreuung als Vorgabe für die Träger, analog zu den fachlichen Weisungen der BfA, bzw. der der JC Dresden und Bonn,

h) die Möglichkeit auf Antrag eine Endabrechnung der Maßnahme beim Jobcenter einzureichen,

i) eine Aufhebung der Teilnehmermindestzahlen zur Bewilligung von Koordinatoren und Fachanleitern,

j) die Erarbeitung eines Prüfkonzepts wie in den Fachlichen Weisungen zu AGH nach §16d SGB II der BfA vom 11. Januar 2017 genannt.

 

3. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr über die  erreichten Veränderungen in den zuständigen Gremien des Stadtrates.

Begründung:

Der Sektor der öffentlich geförderten Beschäftigung in Leipzig ist überschaubar. Dies hängt auch damit zusammen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt in den vergangenen Jahren überaus positiv war und die Arbeitslosigkeitsquote nunmehr bei 7,8%  und somit auf einem langjährigen Tiefstand ist. Gleichzeitig gibt es noch immer mehrere tausend Langzeitarbeitslose, deren berufliche Wiedereingliederung erstrebenswert ist. Dazu können die Maßnahmen im Bereich der ögB ein wichtiger Baustein sein.

In vielen Jobcentern gibt es eine grundlegende Übereinkunft welche Ziele mit der ögB erreicht werden sollen und welche Mittel sich dafür eignen. In den Unterlagen des Leipziger Jobcenters fehlt eine Grunddefinition allerdings völlig. Ungeachtet dessen gibt es einen umfangreichen Katalog an Einschränkungen und Vorgaben für die Träger der ögB-Maßnahmen, die eine Erwirtschaftung von Eigenanteilen zur Finanzierung der Maßnahmen erheblich erschweren und die Heranführung der Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt behindern, da sie oft nur realitätsfremde Tätigkeit in eingeschränktem Maß übernehmen dürfen. Mit diesen Vorgaben geht das Jobcenter weit über die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Januar 2017) und vergleichbarer Jobcenter hinaus. Das Jobcenter Leipzig schränkt damit die geschäftlichen Aktivitäten der Träger deutlich und über das Maß des Nötigen zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität ein.

Zur Finanzierung der Maßnahmen tragen neben dem Jobcenter auch die Träger selbst bei, wozu es zwingend notwendig ist, dass Eigenmittel erwirtschaftet werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn der Kundenkreis und die Preisgestaltungsmöglichkeiten weiterhin so eingeschränkt bleiben, wie bisher. Die Erwirtschaftung von Gewinnen ist auch gemeinnützigen Trägern erlaubt, sofern diese beim Träger für die satzungsgemäßen Zwecke verbleiben. Durch die Vorgaben zur Preisgestaltung wird die Möglichkeit der Gewinnerzielung allerdings erheblich gemindert, was zu Finanzierungslücken führen kann.

Frage 1: Gibt es in öffentlichen Gebäude der Stadt Leipzig (Neues Rathaus, Technisches Rathaus, Bürgerämter, Bibliotheken, Volkshochschule usw.) öffentliche Bücherschränke? Wenn ja, wo sind diese? Gibt’s es darüber hinaus öffentliche Bücherschränke im öffentlichen Raum?

In den Verwaltungsgebäuden der Stadt gibt es aktuell keine öffentlichen Bücherschränke. Einen öffentlichen Bücherschrank bietet bisher lediglich die Volkshochschule in der Löhrstraße an. Alle weiteren öffentlichen Bücherschränke in Leipzig befinden sich nicht in öffentlichen Gebäuden.

Frage 2:

Wenn es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig keine öffentlichen Bücherschränke gibt, welche Gründe gibt es dafür? Kann sich die Stadt Leipzig grundsätzlich vorstellen, das Aufstellen von Bücherschränken im öffentlichen Raum bzw. öffentlichen Räumen zu ermöglichen?

Für einen öffentlichen Bücherschrank bedarf es als Grundvorraussetzung immer eines Initiators desselben und eines regelmäßigen Betreuers. Die Möglichkeit zum Aufstellen weiterer öffentlicher Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden wäre grundsätzlich gegeben und zu begrüßen. Im Rahmen der räumlichen Kapazitäten in dem jeweiligen Gebäude und entsprechend der rechtlichen Vorgaben (z.B. Brandschutz, Fluchtwege) steht die Stadt Leipzig entsprechenden Initiative offen gegenüber.

Eigene personelle und organisatorische Kapazitäten dafür sieht die Verwaltung aber derzeit nicht.

Frage 3:

Wenn die Stadt generell dazu bereit ist, öffentliche Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum aufstellen zu lassen, wohin können sich Privatpersonen und Vereine für das Aufstellen der Bücherschränke wenden?

Für das Aufstellen öffentlicher Bücherschränke in öffentlichen Verwaltungsgebäuden können sich Initiatoren an das Amt für Gebäudemanagement wenden. Die Prüfung von langfristigen Sondernutzungen für den öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze) obliegt dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen und wirkt dabei darauf hin, dass die Kommunen auch Eingriffsmöglichkeiten bekommen, wenn vermietbarer Wohnraum lange Zeit leer steht und nicht vermietet wird.
  2. Der Oberbürgermeister schafft umgehend eine Datengrundlage für die Stadt Leipzig, durch die ersichtlich wird, in welchem Ausmaß Wohnraum zweckentfremdet wird und wie sich das auf den Mietwohnungsmarkt auswirkt. Dafür werden bereits unterjährig sowie im kommenden Doppelhaushalt entsprechende Mittel eingestellt. Der Oberbürgermeister setzt
    sich in diesem Zusammenhang bei der sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die Kommunen bei der Erarbeitung dieser Datengrundlage unterstützt werden.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Immobilienwirtschaft ins Gespräch zu kommen und sie für dieses Thema zu sensibilisieren.
  4. Der Oberbürgermeister berichtet noch im 2. Quartal 2018 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau über die Zahl der in den vergangenen anderthalb Jahren legal zu
    Ferienwohnungen umgewidmeten Wohnungen sowie über die Zahl der Wohnungen für die eine Umwidmung, vor allem in Ferienwohnungen, beantragt worden ist.

 

Begründung:

Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats werden auch in Leipzig immer häufiger Mietwohnungen als Touristenunterkünfte angeboten. Dabei handelt es sich oft auch um Wohnungen, die eigens dafür angemietet wurden, um sie dann an Touristen unterzuvermieten. Durch diese Praxis wird dem Mietwohnungsmarkt vor allem in den Ballungsräumen und insbesondere in innerstädtischen Quartieren Wohnraum dauerhaft entzogen. Auch die im vergangenen Jahr auf Bundesebene vorgenommene Änderung der Baunutzungsverordnung, durch die legale Zweckentfremdungen von Wohnraum vereinfacht worden sind, trägt ihren Teil dazu bei, dass Wohnungen über legale Umwidmungen zu Ferienwohnungen werden können. Hierzu gibt es auch in Leipzig mindestens ein aktuelles Beispiel, in dem ein großer Immobilienentwickler in der Karl-Heine-Straße Mietwohnungen auf legale Weise umgewidmet hat, wodurch eben Mietwohnraum verloren geht.

Noch im April 2017 sah der Freistaat auf Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im sächsischen Landtag (Drs.-Nr.: 6/8891), wegen einer in Sachsen hohen Leerstandsquote, noch kein Problem. Er räumte jedoch ein, dass das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum speziell in Leipzig und Dresden diskutiert werde. Ferner teilte der Innenminister in  seiner Antwort auf die Anfrage mit, dass die Staatsregierung eine gesetzliche Regelung zum Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum prüfen würde, sollten die Kommunen dies vorschlagen.

Um ein mögliches Zweckentfremdungsverbot einführen zu können, braucht die Stadt eine verlässliche Datengrundlage, wie sich die Zweckentfremdung auf den Leipziger Mietwohnungsmarkt auswirkt. Damit soll Notwendigkeit einer solchen Regelung nachgewiesen werden. Da sich die Lage am Wohnungsmarkt weiter zuspitzt, sollte hier vonseiten der Stadtverwaltung schnell gehandelt werden, weshalb auch eine unterjährige Bereitstellung von Mitteln angezeigt ist. Schließlich soll diese Studie zeitnah in Auftrag geben werden. Ferner sollen die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts auch bei der Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts entsprechend berücksichtigt werden.

Die Versorgung mit regulärem Wohnraum ist eine der großen Aufgaben, vor denen wachsende Städte stehen. Mit Blick auf Leipzig liegt die Leerstandsquote bei vermietbarem Wohnraum aktuell bei unter 2 Prozent, wodurch es besonders für einkommensschwächere Haushalte schwierig geworden ist, eine adäquate Wohnung auf dem Markt zu finden. Die  Situation wird durch eine dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum als Touristenunterkünfte noch zusätzlich verschärft.

Vor diesem Hintergrund ist ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, dass von Land erlassen werden muss, ein Instrument, um mehr Wohnraum an den Markt zu bringen. Großstädte wie Hamburg und München haben bereits seit Jahren gültige Zweckentfremdungsverbote, auch vor dem Hintergrund, dass die Lage am Wohnungsmarkt dort noch deutlich problematischer ist als in Leipzig. Im Hamburg beispielsweise können Mietwohnungen, die der Vermieter lange Zeit leer stehen lässt, temporär enteignet werden, um diese wieder dem Mietwohnungsmarkt zuzuführen. Es ist zu befürchten, dass sich auch in Leipzig der Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren noch schwieriger gestalten wird, wodurch auch solche Handlungsoptionen eine Rolle spielen könnten.

 

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

auf der Grundlage der „Fachempfehlungen zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen“ legt nun die Stadtverwaltung das Steuerungskonzept für diesen Leistungsbereich vor.

Dieses wichtige Konzept liegt nur als Informationsvorlage vor, obwohl meine Fraktion ausdrücklich eine Beschlussvorlage eingefordert hat.

Nun liegen einige Änderungsanträge verschiedener Parteien mit sehr unterschiedlichen Prämissen zum Beschluss vor. Das zeigt, wie wichtig für die Vertreter der entsprechenden Ausschüsse dieses Konzept ist.

Dieses Konzept zeigt ein akzeptables Instrument, um Schulsozialarbeit zu koordinieren, bedarfsorientiert und effizient einzusetzen und zu evaluieren.

Eine jährliche bilaterale Zielvereinbarung zwischen der jeweiligen Schule und dem Träger der Schulsozialarbeit ist eine Grundlage der Zusammenarbeit, die Stadt steuert mit jährlichen, trägerspezifischen Zielvereinbarungen. Das wird durch die Schaffung von zwei Stellen im Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützt, die auf Antrag meiner Fraktion nun etabliert werden können.

Mit besonderer Aufmerksamkeit befasste sich meine Fraktion mit der sozialindikativen und ressourcenorientierten Steuerung. Es wurde eine Formel entwickelt, um den Bedarf einer Schule zu berechnen. Das klingt sehr merkwürdig, aber es ist sinnvoll, schulinterne Faktoren und schulexterne Rahmenbedingungen sachlich zu vergleichen und nicht nach gefühlten Bedarf der Lehrer und Eltern die Stellen zu besetzen. Solange nicht an allen Schulen Schulsozialarbeit etabliert werden kann, muss eine Auswahl getroffen werden.

Die Größe der Schule, Anteil an Klassenwiederholungen, Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund und SGB-II Bezug sind einige Kriterien.

Die Stadt differenziert auch nach Schularten und betrachtet für Grundschulen noch die Übertrittquote ans Gymnasium und bei Oberschulen die Anzahl der Schulabbrecher.

Bei der Aufstellung der Formel für die Berechnung der Schulsozialarbeit an Gymnasien tut sich die Stadt sehr schwer. Einige unserer Vorschläge wurden bereits übernommen, aber der Größe Faktor mit 0,6 von 1 ist immer noch die Größe der Schule.

In unserem Änderungsantrag haben wir die zu betrachtenden Kriterien aufgeschrieben. Meine Fraktion ist der Meinung, dass es auch an Gymnasien Schüler mit Migrationshintergrund, SGB-II Bezug und Integrationskinder gibt. Wir sind auch der Meinung, dass auch Schüler dieser Fallgruppen nicht an allen Gymnasien der Stadt im gleichen Umfang vertreten sind. Deshalb halten wir unseren Antrag aufrecht und fordern die Einbeziehung dieser Indikatoren. Bei der Berechnung muss der Faktor der Schüler, die vom Gymnasium an die Oberschule wechseln, eine größere Rolle spielen.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Nun zu den Anträgen der anderen Fraktionen:

Die CDU fordert, dass das Entgegenwirken von Schulabstinenz in die Zieldefinition aufgenommen wird. Dem ÄA der CDU- Fraktion können wir zustimmen. Wir fanden den Schwerpunkt der Erlangung eines Schulabschlusses in den Zielen der Schulsozialarbeit wieder, aber bei der Definition wurde dieser Schwerpunkt nicht explizit aufgeführt.

Der Antrag der Linken beschäftigt sich mit der Bewertung der Zielerreichung. Die Stadt erwähnt explizit den Indikator III – Bildungsteilhabe und Bildungserfolg.

Das ist aber nicht der einzige Indikator, an dem der Erfolg von Schulsozialarbeit messbar ist, aber ein wichtiger. Das Erreichen von Schulabschlüssen ist eine wesentliche Grundlage für den Schritt in Berufsleben. Wir finden, dass dieser Abschnitt aus dem Gesamtzusammenhang gerissen wurde und würden in diesem Fall eher der Vorgelegten Fassung der Verwaltung folgen.

Die Grünen wollen in ihrem Antrag „nur“ etwas streichen, aber das hat entscheidende Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Leipzig. Im ersten Abschnitt sollen nun alle Grundschulen mit Schulsozialarbeitern ausgestattet werden, egal welche Dringlichkeit vorliegt.

Um das deutlich klar zu stellen: Auch das Ziel meiner Fraktion ist es, dass Schulsozialarbeiter an alle Schulen in allen Schularten gehören. Aber meiner Fraktion ist auch die Klärung der Finanzierung wichtig.

In der Stadt gibt es 66 Grundschulen, wenn die Stellen mit 0,8 VZÄ ausgestattet werden ergibt das einen Bedarf an ca. 53 Stellen, die auch finanziert werden müssen. Inhalt dieser Vorlage ist es, eine Rangfolge nach Indikatoren zu entwickeln, bis für alle Schulen eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden wurde. Im Rahmen einer Info- Vorlage werden wir solch weitreichende Entscheidungen nicht treffen können.

Die zweite Streichung bei den Gymnasien können wir unterstützen, denn wenn eine Schule den Index-Wert von 2,0 überschreitet, ist dringender Handlungsbedarf zu erkennen.

Insgesamt zeigen die Anträge der Fraktionen deutlichen Gesprächs- und Beratungsbedarf. Diese Vorlage hätte eine Beschlussvorlage sein müssen.

Vielen Dank.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

die Vorlage Musterraumprogramm Schulen soll der Stadt Leipzig zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, die die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewandt.

Diese Vorlage wurde den Stadträten bereits im Oktober in den verschiedenen Ausschüssen vorgestellt. Mit besonderem Interesse befasste sich der Fachausschuss Jugend, Soziales, Bildung und Schule und der Unterausschuss Schulnetzplanung mit dieser Vorlage.

Dabei ist das grundsätzliche Problem, dass die Stadt Leipzig Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und die Optimierung der Bewirtschaftungskosten in Blick hat, die Stadträte und Elternvertreter visionäre Vorstellungen von modernen Schulgebäuden haben.

Letztendlich siegte die Einsicht, dass die Stadt Leipzig die Vielzahl an Bauvorhaben auch noch finanzieren können muss, so dass pragmatische und effiziente Ansätze im Mittelpunkt standen. Besonders schwierig war, dass zahlreiche Verwaltungsvorschriften des Freistaates seit längerer Zeit nicht aktualisiert wurden oder es diese gar nicht gibt. Als Beispiel sei hier angeführt, dass der Freistaat Sachsen zwar jetzt Schulsozialarbeit fördert und diese auch jeder Oberschule zusteht, es aber keine Empfehlungen zur Ausstattung mit Räumen gibt.

Besonders kritisch sahen die Stadträte und Elternvertreter die Planungsgrundlagen für die Mensa. An den Oberschulen wurde mit einer Essen-Teilnehmerquote von 30% geplant, an Gymnasien mit 50%. Ebenso problematisch war das Fehlen eines Raums für einen Schulsozialarbeiter an Gymnasien.

Außerordentlich konstruktiv erwies sich dann die Zusammenarbeit mit der Verwaltung. In mehreren Gesprächen mit Vertretern des AGM und des AfJFB wurden alle Fragen besprochen und Änderungen in der Vorlage vorgenommen.

Die Verwaltung übernahm alle Vorschläge, die Mensen für Oberschüler und Gymnasiasten werden für die gleiche Teilnehmerquote von 50% in drei Essensdurchgängen entsprechend der Schülerzahlen ausgelegt. Ein notwendiger Raum für den möglichen Einsatz von Schulsozialarbeiter an Gymnasien wird nun auch ausgewiesen.

Als Lehrerin an einer Grundschule wies ich auf die spezifische und intensive Nutzung der Werkräume an Grundschulen hin und konnte die Verwaltung auch überzeugen, dass in diesen Schulen ein Zimmer für den Fachunterricht Kunsterziehung eingeplant wird.

Auch wenn alle Anregungen und Vorschläge (Frau Hollick setzte sich besonders für Ausstattung der Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften mit flexiblen Digestorien ein, damit die Experimente auch in den Nebenräumen vorbereitet werden können) von der Verwaltung übernommen wurden, stellt meine Fraktion einen Änderungsantrag zur Abstimmung. Darin fordern wir den Freistaat auf, zügig die Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie der „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen voranzutreiben. Außerdem ist es für uns wichtig, dass an jedem Schulneubau oder an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durchgeführt wird. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter müssen zukünftig in solche Befragungen einbezogen werden.

Fast könnte man die Vorlage als gelungen Kompromiss zwischen den Visionen für modernen Schulhausbau und möglichen finanziellen Ressourcen der Stadt Leipzig bezeichnen, wäre da nicht die Festlegung, dass alle Räume mit einer grünen Pylonen-Klappschiebetafel ausgestattet werden (außer einige FUR, die bekommen immerhin ein Whiteboard). Hier wird an der gegenwärtigen Realität im Bildungswesen vorbei geplant, zukünftige Anforderungen müssen im Medienentwicklungsplan der Stadt Leipzig festgeschrieben werden.

Dieser Medienentwicklungsplan ist eben nicht Bestandteil dieser Vorlage. Ich weiß, dass Sie Herr OBM nicht so viel von diesen digitalen Kram halten- schließlich haben Sie in Ihrer Zeit als Lehrer den Unterricht noch mit einem Stück Kreide und Ihrer Klampfe gerockt- aber die Zeiten ändern sich und digitale Medien gehören zur Alltagswelt der Schüler. Auch an dieser Stelle versäumt es der Freistaat, klare Anforderungen für die Ausstattung zu definieren. Trotzdem kann die Stadt dieses Thema nicht aussitzen und abwarten- deshalb noch einmal ganz deutlich und zu Protokoll:

Herr OBM, legen Sie einen Medienentwicklungsplan für die Ausstattung von Schulen vor der Haushaltsbeschlussfassung, also noch in diesem Jahr vor.

Bitte stimmen Sie unserem ÄA zu.