Am 14. November 2017 wurde die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt“ öffentlich bekannt gemacht. Diese bietet die Möglichkeit, ergänzend zu bisher bestehenden Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, auf Landesmittel zurückzugreifen und das Angebot so zu erweitern. Ein Hinweis zu diesem Angebot findet sich auf den Informationsplattformen des Jobcenters Leipzigs allerdings bisher nicht. Daher fragen wir an:

  1. Plant das Jobcenter Leipzig, sich auf das Landesprogramm zu bewerben? Falls nein, warum nicht?
  2. Wie können die Kunden des Jobcenters Leipzig am besten von den Möglichkeiten des Programms profitieren?
  3. Werden mögliche Träger über dieses Angebot informiert? Wenn ja, wann?
  4. Ist eine Veröffentlichung auf der Internetpräsenz des Jobcenters geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  5. Besteht die Möglichkeit, die personelle Ausstattung der Schulbibliotheken über diese Maßnahme abzusichern?
  6. Wann kann mit dem Beginn der Förderung in Leipzig gerechnet werden?

Ergänzend zur Anfrage von SR N. Wohlfarth VI-F-05157 „Finanzielle Auswirkungen der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung“ möchten wir anfragen:

  1. Wie hoch waren die Fördermittel für den kommunalen Straßenbau in den Jahren 2015/2016/2017 für die Stadt Leipzig? (Bitte nach Möglichkeit Unterteilung zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen)
  2. Mit welchen Fördermitteln rechnet die Stadtverwaltung in den jahren 2018/2019/2020 für den kommunalen Straßenbau? (Bitte nach Möglichkeit Unterteilung zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen)

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird im Rahmen der Umsetzung zentraler stadtstrategischer Ziele beauftragt, gemeinsam mit den Unternehmen der L-Gruppe konzernweite und konzernübergreifende Beiträge der L-Gruppe auf folgenden Handlungsfeldern zu prüfen:
  • Mobilität und Gesundheit: Einräumung von Rabatten für Kunden der Stadtwerke bei der Nutzung von Angeboten anderer Unternehmen, wie z.B. der LVB und der Sportbäder GmbH, in Anlehnung an bestehende Rabattierung bei Einkäufen in bestimmten Shops mit der L-Card. Prüfung der Rabattstaffelung des Jobtickets und der Möglichkeiten der Erhöhung des Maximalrabattes. Prüfung weiterer Möglichkeiten für Anreize des Zurücklegens beruflicher Wege mit dem ÖPNV.
  • Soziale Verantwortung: Frühzeitige Neuverhandlung der Konditionen für die „Leipzig-Pass-Mobil-Card“ unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und der LVB sowie Prüfung der Möglichkeit weiterer Preisstaffelungen für besonders bedürftige Leipzigerinnen und Leipziger. Hierbei sollen auch etwaige Beiträge aus Mieterstrommodellen in die Prüfung einbezogen werden, um damit zur Dämpfung der Preisentwicklung bei der Leipzig-Pass-Mobilcard beizutragen.
  • Energiewende und Umwelt: Ausbau des Engagements im Bereich regenerativer Energien mit dem Ziel möglichst bis 2025 im Mittel so viel Öko-Strom mit eigenen Anlagen zu erzeugen, dass damit auf Mengenbasis die Nachfrage im Stadtgebiet insgesamt gedeckt werden könnte. Bis 2030 sind im Mittel die weiteren Absatzmengen aus regenerativen Energien und Kraft-Wärme-Kopplung auf Gasbasis zu decken.
  • Bürgerschaftliches Engagement: Unterstützung von Vereinen, Verbänden und Initiativen über Energiespar- und Energieliefercontracting, sowie Auftritt als Anbieter und Betreiber von Bürgersolaranlagen auf kommunalen Dachflächen.
  • Personal: Gegenseitige Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungs- und Arbeitszeiten in der L-Gruppe bei der Vergütung. Prüfung der Etablierung eines vernetzten gemeinsamen Arbeitsmarktes im „Konzern Kommune“ und des Aufbaus  freiwilliger Job-Rotationsprogramme zwischen der Stadt und ihren Beteiligungsunternehmen.
  • Synergien: Effekte eines gemeinsamen Konzernsitzes unter einem Dach.
  1. Dem Verwaltungsausschuss ist diesbezüglich ein erster Sachstandsbericht im 1. Quartal 2019 vorzulegen.

Begründung

Aus Sicht der Kunden der Leipziger Gruppe und eben zur verbesserten Kundenbindung, vorrangig bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben, sind Cross-Sellings-Strategien sinnvoll. Bislang wird davon in nicht ausreichendem Maße Gebrauch gemacht, obwohl das die Angebote der Unternehmen der L-Gruppe noch attraktiver machen könnte. Gerade im Zusammenhang mit der Sportbäder GmbH und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bieten sich hier Rabattlösungen für Kunden der Stadtwerke an. Beim Jobticket soll die Rabattstaffelung geprüft werden, um so für Unternehmen zusätzliche attraktive Angebote machen zu können. Gerade auch für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sollte geprüft werden, den Rabattsatz von aktuell 11 Prozent zu erhöhen. Andere Städte gewähren ihren Mitarbeitern höhere Rabatte beim Jobticket, Dresden beispielsweise bietet derzeit für seine Mitarbeiter einen erheblich höheren Rabatt auf den Normaltarif an als die Stadt Leipzig. Damit steigt natürlich der Anteil des Arbeitgebers für das Jobticket, aber das Angebot wird im Allgemeinen für die Beschäftigten attraktiver und die Stärkung des ÖPNV ist in Anbetracht der Verkehrsentwicklung in unserer Stadt eine der Zukunftsaufgaben, denen sich die Stadtverwaltung selbst, aber auch ortsansässige Unternehmen stellen müssen.

Die Stadtverwaltung wurde im Zuge der Diskussionen über ein Moratorium zur Fahrpreisentwicklung im ÖPNV damit beauftragt, zu prüfen, wie Preissteigerungen künftig entsprechend der Inflationsrate, jedoch bei maximal 2 Prozent finanzierbar sind. Darüber hinaus soll frühzeitig mit den Neuverhandlungen der Konditionen für die „Leipzig-Pass-Mobilcard“ begonnen werden, wobei neben den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und der LVB auch die Möglichkeit einer weiteren Preisstaffelung für bedürftige Leipzigerinnen und Leipziger geprüft werden soll. Das Sozialticket wurde seit seiner Einführung gut angenommen und noch immer sind viele Einwohner darauf angewiesen. Im Zuge der Neuverhandlungen sollte auch geprüft werden, inwiefern statt eines Pauschalzuschusses an die LVB, eine Vergütung pro verkauftem Sozialticket eingeführt wird. Das erhöht einerseits den Anreiz für die Verkehrsbetriebe, die Leipzig-Pass-Mobilcard zu verkaufen, und kann andererseits auch dazu führen, dass die Zuschüsse der Stadt geringer ausfallen, wenn der Bedarf an diesem Ticket sinken sollte. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, Erträge aus möglichen Mieterstrom-Modellen über den Stadtkonzern auch zu Dämpfung von Preisanstiegen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard eingesetzt werden können.

Die Leipziger Gruppe ist zudem auch durch soziales Engagement geprägt. Eine Weiterentwicklung dessen könnte darin bestehen, dass der Konzern Vereine, Verbände und Initiativen über Energiespar- und Energieliefercontractingmodelle unterstützt. So haben beispielsweise zahlreiche Sportpachtanlagen einen hohen Bedarf an energetischen Sanierungen. Hier könnte die L-Gruppe die Vereine bei diesen Aufgaben unterstützen und gleichzeitig auch als Betreiber von Bürgersolaranlagen auf den Dächern der Sportanlagen sowie weiteren kommunalen Gebäuden auftreten, um so Synergien mit der Stadtgesellschaft zu erzeugen. Für die Stadtwerke als lokaler Energiedienstleister muss die Erzeugung regenerativer Energien auf dem Gebiet der Stadt eine wichtige Rolle spielen und dabei können kommunale Dachflächen oder eben beispielsweise die von Sportpachtanlagen eine wichtige Rolle spielen.

Bereits heute erzeugen die Stadtwerke Leipzig mengenmäßig 75-90 Prozent der in Leipzig verbrauchten Energien. Bis 2025 sollte es möglich sein, auf eine Quote von 100 Prozent zu kommen.

Vor dem Hintergrund des avisierten Ausstiegsszenarios zur Braunkohleverstromung sollen die Stadtwerke bis 2030 in die Lage versetzt werden, auch weitere Bedarfe, wie die beispielsweise größere Unternehmen haben, auch über selbst erzeugte regenerative Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung auf Gasbasis zu decken. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Stadtwerke noch stärker als bisher in Solaranlagen zu investieren, möglicherweise in Form von Bürgersolaranlagen. Eine Option, die zu prüfen wäre, ist die Errichtung einer größeren Solaranlage pro Jahr. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung soll geprüft werden, inwiefern hierbei auch Alternativen zum Erdgas, also beispielsweise Biogas oder Power-to-Gas, in Betracht gezogen werden können, sofern das für die Stadtwerke wirtschaftliche darstellbar ist.

Eine engere Verzahnung in der Personalpolitik der Unternehmen soll angestrebt werden. Das heißt, dass Arbeits- und Ausbildungszeiten in Unternehmen der L-Gruppe und später ggf. im gesamten „Konzern Kommune“ gegenseitig anerkannt werden. Dies trägt wie auch die Prüfung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und von Job-Rotationsprogrammen zu einem flexibleren und effizienteren Personaleinsatz sowie zu Wissensaustausch zwischen den Unternehmen der L-Gruppe und der Stadtverwaltung bei.

Bei einer Aktualisierung der Eigentümerziele der LVV sowie bei der möglichen Erarbeitung von Eigentümerzielen für die Leipziger Verkehrsbetriebe sollen diese Punkte Berücksichtigung finden.

 

 

Redner: Sebastian Walther, Stadtrat der SPD-Fraktion im FA Sport

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Gäste,

 

Wachstum stellt unsere Stadt in allen Bereichen vor Herausforderungen, seien es Kitas, Schulen, Soziales oder in diesem Fall: Sport. Wir dürfen den SV Mölkau 04 dazu beglückwünschen, dass er seine Mitgliederzahl in den letzten sieben Jahren von 122 auf 240 verdoppelt hat, der Anteil von Kindern im Verein liegt mit 121 Kindern in 2017 im Vergleich zu 33 in 2010 nunmehr bei 50 %. Das ist ein Erfolg, zu dem man nur gratulieren kann, obwohl es ja eigentlich einen Pokal wert wäre.

Statt eines solchen Pokals wünschen wir uns die Unterstützung des Vereins in seinem Bestreben nach einer Flächenerweiterung für ein neues Kleinfeld und ein Funktionsgebäude um seine weitere Entwicklung zu befördern und hatten daher einen entsprechenden Antrag formuliert.

Der Verwaltungsstandpunkt greift unsere Intention hierbei auf, jetzt zumindest den Anstoß zu machen und die Voraussetzungen für eine Abbildung dieser für die Weiterentwicklung des Sportvereins wichtigen Maßnahmen in den nächsten Doppelhaushalten zu schaffen. Im Sinne eines spürbaren Leipziger Sports auch in den eingemeindeten Ortschaften werden wir auch in den Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt am Ball bleiben.

Darum bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt.

 

Vielen Dank.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Stadträte,
werte Gäste,

braucht Leipzig eine Sperrstunde? Wenn Sie mich fragen, nein. Ich denke, dass Sperrstunden ein Relikt vergangener Tage sind. Ich möchte nicht verhehlen, dass es auch Lärmschutzprobleme im Umfeld von Diskos, Clubs oder Kneipen mit Freisitz geben kann. Um diesen zu begegnen gibt es jedoch andere gesetzliche Regelungen, an die sich die Einrichtungen halten müssen. Eine Sperrstunde, die eben nur eine Stunde dauert, hilft da wenig bis gar nichts, sie kann sogar genau zum Gegenteil führen.

Ursprünglich wurde die Sperrstunde eingeführt, damit Diskos, Clubs und Kneipen auch mal gereinigt werden können. Ich glaube aber nicht, dass wir den Unternehmen vorschreiben müssen, wann sie reinigen. Und ob sie reinigen, sollte das Gesundheits- und nicht das Ordnungsamt überprüfen.

Unsere Stadt wirbt gern mit dem quirligen Nachtleben, dazu gehört es eben auch, dass Leipzig bislang keine Sperrstunde kannte. Weil das auch einer der Faktoren ist, die unsere Stadt gerade auch für junge Menschen so attraktiv machen, sollten hier gangbare Lösungen gefunden werden, die Sperrstunde abzuschaffen.

Aus unserer Sicht hätte die Stadtverwaltung die Aussetzung der Sperrstunde auch weiterhin dulden können. Nun bietet der Verwaltungsstandpunkt die Möglichkeit, um mittels einer Rechtverordnung die Sperrstunde für Leipzig aufzuheben, indem Gastronomen und Clubbetreiber aufgefordert werden, ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse zu erklären. Damit wäre den Regelungen des Gaststättengesetzes genüge getan und wir haben dann hoffentlich Rechtssicherheit. Ich bitte Sie daher darum, dem Verwaltungsstandpunkt zum gemeinsamen Antrag zuzustimmen.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

grundsätzlich sehen wir Mieterstrom-Modelle, also die Nutzung des auf dem Wohngebäude erzeugten Solarstroms bspw. durch die Bewohner des Hauses, als gute Möglichkeit an, einerseits die Erzeugung von Strom in dezentralen Anlagen zu unterstützen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen sowie andererseits von den wirtschaftlichen Vorzügen der Erzeugung und Selbstnutzung von Strom zu profitieren. Schließlich kann Mieterstrom günstiger sein, als der Strom, der aus dem Netz bezogen wird, weil hierbei unter anderem Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgaben entfallen. Und Strom, der von den Bewohnern des Hauses nicht verbraucht wird, wird in die allgemeine Versorgung eingespeist und vergütet. Gerade für eine Mieterstadt wir Leipzig eigentlich eine gute Sache.

Wie der Verwaltungsstandpunkt deutlich macht, arbeiten Stadtwerke und LWB bereits an entsprechenden Pilotprojekten. Wir halten es für sinnvoll, zunächst die Evaluation dieser Projekte abzuwarten, um dann zu sehen, ob das Ganze wirtschaftlich tragfähig ist. In der vorliegenden Fassung würde der Antrag der Grünen jedoch bedeuten, dass weitere Projekte umgesetzt werden müssen, unabhängig davon, ob es für LWB und SWL wirtschaftlich ist. Das lehnen wir ab, da dies nachteilig für unsere kommunalen Unternehmen sein könnte und damit auch für unsere Stadt.

Wir haben deshalb einen Änderungsantrag zum Ursprungsantrag der Grünen eingereicht, der genau dies vermeidet. Lassen sie uns zunächst abwarten, was bei den Pilotprojekten rauskommt. Wenn es für unsere kommunalen Unternehmen wirtschaftlich ist, werden sie sicher sehr gern weitere Projekte umsetzen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Redner: Stadtrat Sebastian Walther

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Gäste,

dieser Vorlage ist eine lange Geschichte vorausgegangen und sie ist nicht zuletzt Resultat zweier Anträge zum Nachtragshaushalt, welche wir in der letzten Sitzung ins reguläre Verfahren verwiesen hatten. Dass alle Beschlusspunkte beider Anträge in der Vorlage abgebildet sind, zeigt uns, dass die Stadtverwaltung die aufgeworfenen Problematiken sehr ernst genommen hat.

Denn nach den vielen Diskussionen zu Richtlinien, Fördermitteln und Möglichkeiten zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements in unserer Stadt ist es nur folgerichtig, dass wir die Arbeit einiger haupt- und vieler ehrenamtlich Tätiger in den Zuständigkeitsbereichen des Sozial- und des Gesundheitsamtes künftig besser unterstützen. Diese Leistungen sind nicht pflichtig, aber wichtig! In jeder geförderten Personalstelle in den Vereinen und Verbänden steckt zu einem gewissen Maß Ehrenamt, aber man kann heute niemandem mehr erklären, warum ein Angestellter mit zwei Magisterabschlüssen monatlich nur knapp über tausend Euro verdient, nur weil er in der Sozialfürsorge tätig ist. Schon um der Qualität dieser Arbeit willen sind die 250.000 Euro hier gut angelegtes Geld! Dabei geht meine Fraktion davon aus, dass sich die in Beschlusspunkt 3 genannten „Personalaufwendungen bei freien Trägern“ auf alle Vereine und Verbände beziehen, die nach der Richtlinie des Sozialamtes förderfähig sind.

Dennoch schließt sich, zumindest für den Bereich der Jugendhilfe, mit dieser Vorlage ein Kreis, an dessen Beginn und Ende die Verwaltung steht. Es ist bedauerlich, dass durch einen Übertragungsfehler in den Berechnungstabellen für unseren Jugendhilfeausschuss verwaltungsseitig ein Fördervorschlag formuliert wurde, der um 400.000 Euro vom verfügbaren Budget abwich. Nicht minder bedauerlich ist es, dass der Jugendhilfeausschuss diesen Fehler nicht rechtzeitig bemerkte, sodass auch dieser wohl ein wenig Asche auf das eigene Haupt streuen muss. Am Ende des teilweise zähen Ringens im JHA um einen gangbaren Weg haben sich freie Träger und Fraktionsvertreter schließlich auf das verständigt, was nun auch Verwaltungsvorschlag ist: 400.000 Euro für die Jugendhilfe, davon aber aus nicht ausgeschöpften Mitteln über 100.000 Euro aus dem Eckwert des Amtes und eine Deckungsquelle i. H. v. 60.000 Euro für die zusätzlich notwendigen Mittel.

Herr Oberbürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt ein fairer Vorschlag in dem sich die Ergebnisse der Arbeit der Stadträte vollumfänglich finden und mit dessen Beschlussfassung wir bürgerschaftliches Engagement in Leipzig stärken und den Jugendlichen weiterhelfen. Meine Fraktion wird der Vorlage daher zustimmen.

Vielen Dank.

Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.