Rednerin: Stadträtin Nicole Wohlfarth

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
werte Gäste,

seit nunmehr fast vier Jahren vergibt die Stadt Leipzig den Louise-Otto-Peters Preis in einer deutschlandweit einmaligen Höhe des Preisgeldes in Höhe von 5000 Euro. Ich will Sie an dieser Stelle nicht mit Zitaten oder Lebensdaten dieser bedeutenden Frau befassen, dazu werden Sie auch zur diesjährigen Preisverleihung wieder Gelegenheit haben. Stattdessen will ich mein Augenmerk auf die Preistragenden der letzten Jahre richten: Das Gleichstellungsbüro des Uniklinikums Leipzigs, Frau Dr. Heide Steer und die Organisation „Pink stinks“ wurden aus der Bevölkerung vorgeschlagen und von der Jury der Stadt Leipzig für ihre herausragenden Bemühungen in Gleichstellungsbelangen ausgezeichnet.

Seien es Debatten um Gleichstellungsthemen, eine Sensibilisierung für das Thema, der Umgang mit Stereotypen oder auch die gleichstellungspolitische Arbeit in Vereinen, Verbänden oder Parteien. Gerade in einer Zeit in der nur 30,7% der Bundestagsabgeordneten weiblich sind und auch nur 6,8% der Erzieher in Sachsen männlich, könnten wir nun sagen, das ist typisch Frau oder typisch Mann. Aber so einfach ist es nicht. Wir alle sind vielfältiger und wir haben auch vielfältige Sichtweisen auf das Thema. Lassen Sie uns gemeinsam für Gleichberechtigung streiten, lassen Sie uns aber auch die Preisträger mit einem bleibenden Symbol in Form eines künstlerischen Preises ehren.

Vielen Dank!

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Rednerin: Stadträtin Nicole Wohlfarth

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
werte Gäste,

seit Jahren sind die Probleme mit der Zustellung des Amtsblatts im Stadtrat bekannt. Wir wissen, dass manche Stadtgebiete nahezu nie ein Amtsblatt erhalten und das betrifft nicht nur die Ortschaften in den Randlagen unserer Stadt, sondern auch innerstädtische Gebiete. Entweder landet das Amtsblatt vor der Haustür und wird bei Wind und Wetter umhergeweht und beschäftigt dann die Stadtreinigung – im Briefkasten landet es nicht. Oder mancher Zusteller liefert es die Papierbündel gleich selbst beim Altpapier ab – im Briefkasten landet es auch in diesem Fall nicht. Die Zustellfirma versichert, es gebe eine Zustellungsquote von 90%, die Umfragen der Stadtverwaltung ergeben höchstens 60%. Das heißt nahezu jeder zweite Haushalt bekommt kein Amtsblatt – das wollen wir ändern.

Wir wollen den Oberbürgermeister beauftragen, die Verfügbarkeit des Amtsblattes zu erhöhen, zumal es das rechtsverbindliche Medium ist, Satzungen und B-Pläne zu veröffentlichen und auch wir Fraktionen erhalten regelmäßig die Möglichkeit unsere Standpunkte darzustellen.

Wir wollen, dass die Möglichkeiten des §4 SächsEGovG zu einer rechtsverbindlichen digitalen Veröffentlichung genutzt werden. Das umfasst auch, dass das Amtsblatt per Newsletter im persönlichen E-Mail Postfach landet. Wir wollen aber die gedruckte Variante nicht abschaffen, sondern per Abonnement in den heimischen Briefkasten liefern lassen und auch an zentralen Orten im Stadtteil vorhalten. Das umfasst Bäcker, Ärzte, Apotheken, all jene Orte, an denen Menschen einfach und auch außerhalb der Öffnungszeiten der Bürgerämter ein gedrucktes Amtsblatt bekommen können. Dies soll die Information für diejenigen sichern, die aus verschiedenen Gründen keinen Internetzugang haben, oder sich dieser Herausforderung nicht mehr stellen wollen.

Wir hoffen damit, die Zugänglichkeit des Amtsblattes stadtweit ausbauen zu können und auch umweltfreundlich Papier einsparen zu können, ohne die Liebhaber der Printvariante abzuhängen.

Vielen Dank!

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Der Freistaat Sachsen hat in vielen Bereichen die Zuweisungen an die Stadt Leipzig erhöht beziehungsweise erstmals mit der Förderung in der laufenden Legislaturperiode angefangen. Das ist ein gutes Ergebnis. Allerdings wird die Höhe dieser Zuschüsse immer zu einem Zeitpunkt x unter den gerade geltenden Tarifbedingungen und Verbraucherindex festgeschrieben. Bei der aktuellen Dynamik der Tarif- und Preisentwicklung führt das sehr schnell dazu, dass entweder die Leistungen in diesen Bereichen unterfinanziert sind oder sich der prozentuale Anteil der Leistungen zu Ungunsten der Stadt Leipzig verschiebt. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Schulsozialarbeit
    1. Wurden von freien Trägern, die im Bereich Schulsozialarbeit tätig sind, an die Stadt Leipzig für 2019 signalisiert,  dass es in diesem Bereich zu Kostensteigerungen, unter anderen durch tarifliche Anpassung, kommen wird? Wenn ja, in welcher prozentualen Höhe durchschnittlich?
    2. Ist der Stadt Leipzig bekannt, welche Summe der Freistaat Sachsen für das Landesprogramm Schulsozialarbeit und das Landesprogramm Schulsozialarbeit Oberschule in den Landeshaushalt 2019/20 einstellen wird?
    3. Bis wann muss die Stadt Leipzig die Fördermittel für die Landesprogramme Schulsozialarbeit und Schulsozialarbeit Oberschule für 2019 beim Freistaat Sachsen einreichen? Wie hoch wird die beantragte Summe sein und stellt dies eine Veränderung zu 2018 dar?
  1. Landes-Kitapauschale
    1. Wie hoch ist die Landes-Kitapauschale pro Kind/9h in 2018 und in 2019?
    2. Wie viel kostet ein Kitaplatz im U3 und Ü3-Bereich pro Kind/9h 2017, 2018 und  2019 in der Stadt Leipzig voraussichtlich?
    3. Ist die Stadt Leipzig mit dem Freistaat Sachsen über eine Erhöhung der Landes-Kitapauschale für 2019 im Gespräch? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Zuweisungen für Asylbewerber
    1. Wie hoch ist der Zuschuss pro Asylbewerber vom Freistaat Sachsen an die Stadt Leipzig? (Bitte angeben für die Jahre 2015-2018.)
    2. Wie viel kostet die Unterbringung von Asylbewerbern pro Platz die Stadt Leipzig durchschnittlich? (Bitte angeben für 2015-2018.)
    3. Ist die Stadt Leipzig mit dem Freistaat Sachsen über eine Erhöhung der Zuschüsse für Asylbewerber für 2019 im Gespräch? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Jugendpauschale
    1. Wie hat sich die Jugendpauschale pro unter 27-Jährigen und insgesamt zwischen 2010 und 2018  in der Stadt Leipzig entwickelt?
    2. Wie hat sich die Höhe der Förderung im Bereich Jugendhilfe (SGB VIII §11, §13-16) von kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe zwischen 2010 und 2018 entwickelt? Wie viel investiert die Stadt Leipzig pro unter 27-Jährigen im Bereich Jugendhilfe zwischen 2010 und 2018?
    3. Ist die Stadt Leipzig mit dem Freistaat Sachsen über eine Erhöhung der Jugendpauschale für 2019 im Gespräch? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Das Objekt „Kino der Jugend“ war bereits seit 2015 immer wieder Thema in der Ratsversammlung, sei es durch Anfragen, Haushaltsanträge oder reguläre Anträge. Mit dem Beschluss des geänderten Antrags 02140-NF-04 (Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, „Kino der Jugend“) wurde die Vorgabe gemacht, das Objekt mittel Konzeptvergabe und nicht vor dem 1.1.2018 zu veräußern. Im Grundstücksverkehrsausschuss wurde über den vorgenommenen Sanierungsarbeiten und den groben Zeitplan informiert. Nach der Sommerpause 2018 soll die Ausschreibung des Objekts erfolgen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

 

  1. Lässt sich der Zeitraum bis zum Beginn des Vergabeverfahrens verringern, um potenziellen Trägern eine zügige Beantragung von Fördermitteln zu erleichtern?
  2. Steht die Stadtverwaltung bereits in Kontakt mit potenziellen Betreibern für das „Kino der Jugend“, um diese hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln bei Fördermittelgebern außerhalb der Stadt Leipzig zu beraten?

Die DLRG (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft) Bezirk Leipzig e.V. muss in absehbarer Zeit wegen der Entstehung des Wohnviertels Eutritzscher Bahnhof ihren Standort in der Theresienstraße aufgeben.

Die DLRG übernimmt im Stadtgebiet und darüber hinaus wichtige Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung.

Die DLRG ist in Leipzig nicht nur bei Veranstaltungsabsicherungen eingesetzt. Sie engagiert sich auch im Wasserrettungsdienst. Die Rettungstaucher und Katastrophen- und Bevölkerungsschutzeinheit bilden einen weiteren wichtigen Bereich, in dem ausschließlich Ehrenamtliche aktiv sind

Das Anfängerschwimmen sowie die Rettungsschwimmausbildung gehört ebenfalls zu einer ihrer Aufgaben.

Da die finanziellen Mittel der DLRG Bezirk Leipzig e.V. begrenzt, sind sollte die Stadt die DLRG bei Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks im gesamtstädtischen Interesse unterstützen.

Wir fragen deshalb:

  1. Stadtverwaltung bekannt, dass die DLRG ein neues Quartier benötigt?
  2. Wenn ja, seit wann ist dies der Stadtverwaltung bekannt?
  3. Wird bei der Planung des neuen Stadtquartiers Eutritzscher Bahnhof die Umsiedlung der DLRG berücksichtigt?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung die DLRG unter Einbeziehung der städtischen Töchter zu unterstützen?
  5. Bis wann wird die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur unterbreiten?

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird folgendermaßen ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird mit der Vorlage eines Sachstandsberichtes bis zum 31.3.2019 beauftragt, der vor allem die Ergebnisse der bereits von der LWB und den Stadtwerken initiierten Mieterstrom-Projekte darstellt. lm Rahmen des Berichts ist vor allem auch auf ein mögliches nachhaltiges Geschäftsmodell für die jeweiligen Unternehmen einzugehen, wobei hierbei auch Chancen und Risiken beleuchtet werden sollen. Darüber hinaus sollen mögliche Beiträge zum Erfüllen von umwelt- und sozialpolitischen Zielstellungen dargestellt werden.

 

Begründung :

Aus unserer Sicht und vor dem Hintergrund der Diskussion des Antrags im Verwaltungsausschuss sowie im FA Umwelt und Ordnung, bei denen auch Vertreter der Unternehmen zugegen waren, ist klar, dass ein gesonderter Auftrag, wie er aus dem Ursprungsantrag formuliert ist, nicht notwendig ist. Schließlich ist davon auszugehen, dass die Unternehmen ein Eigeninteresse an solchen Projekten haben, wenn sie sich als vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erweisen.

Die Ergebnisse der Pilotprojekte sollten abgewartet werden, um verlässlich sagen zu können, ob Mieterstrom-Modelle tatsächlich Beiträge zur Kostendämpfung bei Mietwohnungen bringen und für den jeweiligen Anbieter oder die Kooperationspartner SWL und LWB wirtschaftlich tragfähig sind. Das hängt von zahlreichen Faktoren ab. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Vorgabe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.

Beschlussempfehlung:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzigs eine Überarbeitung der Richtlinien und Hinweise für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) zu erreichen.

2. Eine Überarbeitung soll die übermäßigen bürokratischen Hürden für die Träger senken und dabei folgende Punkte umfassen:

a) die Erarbeitung einer Zielstellung der Maßnahmen der ögB,

b) Vorgaben zur Transparenz der Fördermittelvergabe, analog zum Jobcenter Dresden, dass die geförderten Träger öffentlich benennt,

c) die Prüfung der Ermöglichung einer Rabattsystemregelung für die Träger analog zum Jobcenter Bonn, damit auch der Selbstkostenanteil der Träger an der Maßnahme erwirtschaftet werden kann und der bürokratische Aufwand der Vorhaltung der Bedürftigkeitsnachweise der Abnehmer der hergestellten Waren vermindert wird,

d) eine Aufstellung, welche Kostenpositionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erstattungsfähig sind, analog zum Jobcenter Landkreis Leipzig,

e) eine Überarbeitung der ergehenden Bescheide, so dass die Anrechnung einzelner beantragter Positionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erkennbar wird,

f) die Aufhebung aller Vorgaben, die in die betriebswirtschaftlichen Prozesse oder die innerbetriebliche Organisation der Träger eingreifen (Schutzgebühr bei Transporten, Vorgaben zu Käuferkreis, Preisgestaltung, Verkaufsverbote, etc.), da diese in erheblichem Umfang über die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) hinausgehen,

g) Aufhebung der Obergrenze der Teilnehmerzahl einer Maßnahme und Aufnahme der sozialpädagogischen Betreuung als Vorgabe für die Träger, analog zu den fachlichen Weisungen der BfA, bzw. der der JC Dresden und Bonn,

h) die Möglichkeit auf Antrag eine Endabrechnung der Maßnahme beim Jobcenter einzureichen,

i) eine Aufhebung der Teilnehmermindestzahlen zur Bewilligung von Koordinatoren und Fachanleitern,

j) die Erarbeitung eines Prüfkonzepts wie in den Fachlichen Weisungen zu AGH nach §16d SGB II der BfA vom 11. Januar 2017 genannt.

 

3. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr über die  erreichten Veränderungen in den zuständigen Gremien des Stadtrates.

Begründung:

Der Sektor der öffentlich geförderten Beschäftigung in Leipzig ist überschaubar. Dies hängt auch damit zusammen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt in den vergangenen Jahren überaus positiv war und die Arbeitslosigkeitsquote nunmehr bei 7,8%  und somit auf einem langjährigen Tiefstand ist. Gleichzeitig gibt es noch immer mehrere tausend Langzeitarbeitslose, deren berufliche Wiedereingliederung erstrebenswert ist. Dazu können die Maßnahmen im Bereich der ögB ein wichtiger Baustein sein.

In vielen Jobcentern gibt es eine grundlegende Übereinkunft welche Ziele mit der ögB erreicht werden sollen und welche Mittel sich dafür eignen. In den Unterlagen des Leipziger Jobcenters fehlt eine Grunddefinition allerdings völlig. Ungeachtet dessen gibt es einen umfangreichen Katalog an Einschränkungen und Vorgaben für die Träger der ögB-Maßnahmen, die eine Erwirtschaftung von Eigenanteilen zur Finanzierung der Maßnahmen erheblich erschweren und die Heranführung der Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt behindern, da sie oft nur realitätsfremde Tätigkeit in eingeschränktem Maß übernehmen dürfen. Mit diesen Vorgaben geht das Jobcenter weit über die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Januar 2017) und vergleichbarer Jobcenter hinaus. Das Jobcenter Leipzig schränkt damit die geschäftlichen Aktivitäten der Träger deutlich und über das Maß des Nötigen zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität ein.

Zur Finanzierung der Maßnahmen tragen neben dem Jobcenter auch die Träger selbst bei, wozu es zwingend notwendig ist, dass Eigenmittel erwirtschaftet werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn der Kundenkreis und die Preisgestaltungsmöglichkeiten weiterhin so eingeschränkt bleiben, wie bisher. Die Erwirtschaftung von Gewinnen ist auch gemeinnützigen Trägern erlaubt, sofern diese beim Träger für die satzungsgemäßen Zwecke verbleiben. Durch die Vorgaben zur Preisgestaltung wird die Möglichkeit der Gewinnerzielung allerdings erheblich gemindert, was zu Finanzierungslücken führen kann.