Redner: Heiko Oßwald, stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

wir beschließen heute den Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 oder, vielleicht besser ausgedrückt, den Kitabaubeschleunigungshaushalt 2018.

Denn die zusätzliche Errichtung von 12 Kitas auf städtischen Grund und Boden mit einem Finanzvolumen von rund 45 Millionen Euro sind der Grund dafür, weshalb dieser Nachtragshaushalt aufgesellt werden musste und heute von uns beschlossen werden soll. Das ist ein großer finanzieller und verwaltungsorganisatorischer Kraftakt für Leipzig und wird für eine spürbare Entspannung in Sachen Kitaplatznachfrage sorgen. Die Fraktionen waren sich allesamt einig darüber, auf ein geordnetes Haushaltsplanaufstellungsverfahren mit Fristen für die Anträge der Fraktionen und gesonderten Sitzungen der Fachausschüsse und des Finanzausschusses zu verzichten, weil keine weiteren Anträge eingebracht werden sollten. So war die Absprache mit der Verwaltung.

Und jetzt werden ausgerechnet durch eine Fraktion 12 Anträge eine Woche vor dem Haushaltsbeschlusstermin eingereicht, der Transparenz und eine angemessene Beratungsfolge bei der Haushaltsdiskussion immer sehr wichtig waren. Zwölf Anträge, die Mehrausgaben im Millionenbereich sowie Stellenaufstockungen zum Ziel haben, sollen jetzt ohne eine Beratung in den Fachausschüssen und Fraktionen einfach mal so beschlossen werden.

An dieser Stelle sage ich für meine Fraktion ganz klar und deutlich: Nicht mit uns! Das geht so nicht! Das Budgetrecht ist das höchste Recht des Stadtrates. Mit ihm ist sehr verantwortungsvoll und angemessen umzugehen. Das heißt an dieser Stelle auch, fair in der Zusammenarbeit miteinander zu sein.

Wenn Bündnis 90/Die Grünen der Meinung sind, das noch zusätzliche Korrekturen am Nachtragshaushalt 2018 erfolgen müssen und es daher für notwendig erachtet wird, viele eigen Anträge zu stellen, dann gebietet es die Fairness, dies rechtzeitig zu kommunizieren, um auch eine angemessene Beratungsfolge organisieren zu können. Doch das Gegenteil war der Fall. Man hat hier bewusst grob foul gespielt, um einen kurzfristigen populistischen Erfolg zu feiern.

Daher will ich jetzt an dieser Stelle die Änderungsanträge auch nicht inhaltlich bewerten. Auch mir würden auf Anhieb bestimmt ein Dutzend Anträge einfallen, die jetzt unbedingt umgesetzt werden müssten. Doch dafür gibt es andere Wege, diese politisch zu diskutieren. Entweder bringt man Anträge ins normale Verfahren ein, mit erster und zweiter Lesung in den Fachausschüssen, oder man wartet bis zum nächsten Doppelhaushalt, wo wir in der Februarsitzung einen transparenten Terminplan mit angemessenen Fristen für die Haushaltsdiskussion wieder beschließen werden.

Daher wird meine Fraktion alle Änderungsanträge ablehnen, nicht weil wir die inhaltliche Auseinandersetzung scheuen, sondern weil für uns ein fairer und berechenbarer Umgang in der Ratsarbeit wichtig ist, der hier seitens der Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ nicht gegeben war.

Rednerin: SPD-Stadträtin Nicole Wohlfarth

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
werte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

 

in den letzten Wochen sind meine Fraktionskollegen und ich in die verschiedenen Gremien in dieser Stadt gegangen, damit wir möglichst in jedem Ortschaftsrat und Stadtbezirksbeirat persönlich unsere Ideen vorstellen können. Dabei haben wir nach Sitzungsorten gesucht, da die angegebenen Sitzungsorte nicht mit den tatsächlichen übereinstimmten, was uns in unserem Ansinnen bestärkt hat. Wir haben Sitzungsräume gesehen, die für Interessierte Bürger und Bürgerinnen nicht auffindbar oder Personen mit Einschränkungen nicht zugänglich waren. Wir haben berechtigte Kritik an der Arbeitsweise und den Arbeitsbedingungen vor Ort erfahren. Wir wollen die Bedingungen verändern und das Ehrenamt würdigen.

 

Unser zentrales Anliegen ist es daher, die lokale Demokratie für alle Menschen zugänglich zu machen und das Ehrenamt der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte zu würdigen. Das ist uns ein ehrliches Anliegen, deswegen haben wir über mehrere Monate hinweg mit den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten der SPD gesprochen, um zu erfahren, was dort wichtig ist.

Daher geht es uns um eine Verbesserung der Arbeit der Ehrenamtlichen vor Ort – papierloses Arbeiten, damit keine schweren Vorlagenpackungen herumgetragen werden müssen, und eine Veränderung der Beratungsreihenfolge. Das war einer unser Kernpunkte: Vorlagen müssen so frühzeitig beraten werden, dass wir Stadträte mehr als 24 Stunden Zeit haben, uns über Voten und Anmerkungen Gedanken zu machen. Wie sollen wir das schaffen, wenn Gremien erst am Vorabend der Ratsversammlung beraten?

 

Wir brauchen die Ergebnisse aus den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten nicht nur, um sachkundige Entscheidungen treffen zu können, sondern auch, um die Vertreterinnen und Vertreter vor Ort ernst zu nehmen. Dazu brauchen wir aber auch die Protokolle der Gremien, die uns oft nicht zur Verfügung stehen, weil sie das Rathaus schlicht nicht erreichen. Wir brauchen aber auch eine Übersicht der ergangenen Voten und Anmerkungen. Hier sind nicht nur die Gremien vor Ort gefragt, sondern auch das Büro für Ratsangelegenheiten. Dieses wollen wir zu einem stärkeren Lotsen in der Struktur der Verwaltung ausbauen. Ebenso soll das Referat für Kommunikation die Öffentlichkeitsarbeit der Gremien unterstützen. Bitte, lassen Sie uns unabhängig von den Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung verbessern, was wir verbessern können.

 

Vielen Dank!

 

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Grundstücke Newtonstraße/Wincklerstraße, das bestehende Schulgelände der Ernst-Zinna-Schule sowie der 8. Grundschule an der Wincklerstraße/Newtonstraße/Leinestraße werden zu einem Bildungscampus inklusive weiterführender Schule und Kindertagesstätte weiter entwickelt.

Die Maßnahme wird in den nächsten Schulentwicklungsplan aufgenommen. Dem Stadtrat wird im Rahmen der Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes ein Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt.

 

Begründung:

Die Stadt Leipzig muss weiterhin ihre Kita- und Schulkapazitäten erweitern. Bis 2030 müssen die Neubauten bzw. Erweiterungen 39 Grundschulen, 21 Oberschulen und 11 Gymnasien entsprechen. Außerdem müssen bis 2030 etwa 70 Kindertagesstätten gebaut werden.

Das Gesamtareal – Brachfläche an der Newtonstraße und Schulhof der bestehenden Schulen – ist ausreichend, um an dem Standort eine Erweiterung der Grundschul- und Oberschulkapazitäten inkl. zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-6-Jährige zu realisieren. Die bestehende öffentliche Grünfläche an der Wincklerstraße sollte erhalten bleiben.

Denkbar wäre beispielweise, auf dem bisher ungenutzten bzw. brachliegenden  Grundstück an der Newtonstraße eine neue Oberschule zu errichten und für eine Erweiterung der bestehenden Grundschule teile des Schulhofes zu nutzen. In einem der beiden Neubauten könnte auch eine Kindertagesstätte realisiert werden.

Die Alternativvorschläge, die bisher im Zuge der Diskussion um einen Kita-Neubau in der Eigenheimstraße gemacht wurden, sahen solitäre Lösungen vor, die entweder andere Grünflächen, Sportflächen oder Flächen verbaut hätten, die auch für eine Schulische Nutzung geeignet wären.

Die Realisierung eines Bildungscampus‘ zielt daher darauf ab, bei der Errichtung von Bildungsinfrastruktur in Dölitz integriert zu denken, um möglichst wenig Fläche zu versiegeln und das Einziehen von öffentlichem Grün zu vermeiden.

Seit Anfang 2017 ist die Richtlinie des Freistaates zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Kraft.

Die Ratsversammlung hat die Wohnungsbauförderkonzeption 2017 mit Beschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03384) bestätigt. Mit dem Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 18.04.2017 wurde diese Wohnungsbauförderkonzeption genehmigt und der Stadt Leipzig die beantragten 20 Mio. Euro für das Programmjahr 2017 bewilligt.

Wir möchten hiermit anfragen:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung für das gesamte erste Programmjahr 2017?
  2. Gibt es aus Sicht der Stadt Leipzig systematische Hinderungsgründe? Sind Umsteuerungen durch den Gesetzgeber notwendig?
  3. Wir bitten um eine Übersicht, wie viele Wohneinheiten in welchen Stadtteilen durch die Richtlinie im Jahr 2017 geschaffen wurden/geplant werden. (Bitte unterscheiden zwischen Naubau und Sanierung und eine Differenzierung ob private Bauherren, Genossenschaften oder städtische Gesellschaften.)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.

Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Windu, Airbnb oder 9flats werden derzeit auch in Leipzig durch Unter- oder Weitervermietung Übernachtungen angeboten. Darunter sollen auch Wohneinheiten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft und von Genossenschaften fallen.

In anderen Städten, wie Berlin oder Hamburg, sind Vermietungen über diese Plattformen bereits verboten bzw. eingeschränkt, wenn von einer Zweckentfremdung des Wohnraumes ausgegangen wird.

Auch vor dem Hintergrund der Reduzierung der Leerstandsquote in Leipzig auf unter zwei Prozent möchten wir hiermit anfragen:

  1. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu diesen kommerziellen Übernachtungsplattformen?
  2. Gibt es Überlegungen, auch in Leipzig eine Einschränkung oder ein Verbot gegenüber diesen Anbietern auszusprechen, wenn eine Zweckentfremdung des Wohnraumes offensichtlich ist?
  3. Welche Maßnahmen unternimmt die kommunale Wohnungsbaugesellschaft, um eine illegale Weiter- oder Untervermietung über kommerzielle Übernachtungsplattformen zu verhindern?

„Wer Bücher nicht zu Hause herumstehen haben will, aber sie auch nicht wegwerfen mag, kann sie in öffentliche Bücherschränke geben – begleitet von dem schönen Gefühl, dass jedes Buch wohl einen seelenverwandten Leser finden wird.“ Quelle Zeitmagazin 4.7.2017.  Die öffentlichen Bücherschränke dienen dazu Büchern kostenlos, anonym und ohne jegliche Formalitäten zum Tausch oder zur Mitnahme anzubieten. Auch in Leipzig gibt es einige Bücherschränke, die von privaten Initiativen ermöglicht werden. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Gibt es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig (Neues Rathaus, technisches Rathaus, Bürgerämter, Bibliotheken, Volkshochschule usw.) öffentliche Bücherschränke? Wenn ja, wo sind diese? Gibt es darüber hinaus öffentliche Bücherschränke im öffentlichen Raum?
  2. Wenn es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig keine öffentlichen Bücherschränke gibt, welche Gründe gibt es hierfür? Kann sich die Stadt Leipzig grundsätzlich vorstellen, dass aufstellen von Bücherschränken im öffentlichen Raum bzw. öffentlichen Räumen zu ermöglichen?
  3. Wenn die Stadt generell dazu bereit ist, öffentliche Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum aufstellen zu lassen, wohin können sich Privatpersonen und Vereine für das Aufstellen der Bücherschränke wenden?