Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 13.12.2017

Gerade in den ländlichen Bereichen Leipzigs bestehen umfangreiche Netze kleiner Fließgewässer und Entwässerungsgräben, die das Abfließen großer Regenwassermengen von Feldern und Wiesen gewährleisten sollen. Diese sollen regelmäßig gepflegt und instand gesetzt werden, damit Überschwemmungen anliegender Straßen, Gehöfte und Gebäude vermieden werden können. Da dies den jeweiligen Anwohnern untersagt ist und durch die Stadtverwaltung eine Firma mit den Reinigungs-, Schnitt- und Pflegearbeiten beauftragt worden ist, fragen wir an:

  1. Wie viele Entwässerungsgraben und kleinere Fließgewässer sind zu reinigen (Bitte Ortsteil, sofern vorhanden Namen, Länge und Klassifizierung aufführen.)
  2. In welchem Turnus sollen diese laut Vertrag begangen und gepflegt werden?
  3. Welche Maßnahmen sind geplant, um Starkregenvorkommen angemessen zu begegnen?
  4. Wer ist zuständig für die Behebung von Schäden an Straßen und Flächen durch die genutzten Maschinen?
  5. Binnen welcher Frist sind geborgener Müll, Grünschnitt oder Gehölzreste aus den Gräben von der Firma zu entfernen und zu entsorgen?
  6. Wie viele Beschwerden seitens der Anwohner sind der Stadtverwaltung bekannt? (Bitte nach Jahren 2015,2016, 2017 aufschlüsseln.)
  7. Von welcher Stelle der Stadtverwaltung wird die vereinbarte Einhaltung der Vertragsleistungen überprüft und welches Vorgehen gibt es bei festgestellter Minderleistung?

1. Welche Neuerungen gibt es konkret bei der Stellenbemessung von Schulhausmeistern/Schulhausmeisterinnen seit dem 01.01.2017?

Bisher wurde als Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Schulhausmeister ein Modell der KGSt von 1986 genutzt. Da dies nicht mehr zeitgemäß war, wurde eine Untersuchung zur Stellenbemessung durchgeführt und ein aktueller Bericht der KGSt von 2010 herangezogen.

Datengrundlage bisher:

– Nettoreinigungsfläche

– Anzahl der Gebäude

– diverse Anrechnungen (z.B. Rasenpflege, Inventar- und Gebäudereinigung)

Datengrundlage neu:

– Bruttogrundfläche

– Außenfläche

– diverse Zuschläge (z.B. Überprüfung ortsveränderlicher elektr. Geräte, Spülung der Trinkwasserleitungen oder außerschulische Angebote/ Ganztagsangebote)

In enger Zusammenarbeit mit am Prozess Beteiligten (Hauptamt, Personalrat und Schulhausmeister) wurden diese Grundlagen erarbeitet.

2. Wie viele VzÄ mit wie vielen Angestellten bei Schulhausmeistern/ Schulhausmeisterinnen gab/gibt es in den Jahren 2016/2017 und 2018?

Soll Soll Geplant
2016 2017 2018
Anzahl Dienst- und Fach-

aufsicht

2 2 2
Anzahl gem. Stellenplan

Schulhausmeister/innen           .

136 138 143

 

3. Bitte stellen Sie uns für alle Schulen in städt. Trägerschaft die Berechnung für 2016 und nach der neuen Stellenbemessung zur Verfügung.

Vergleich siehe Anlage.

Zur Auffüllung der Mehr-/Minderbedarfe ist ein Einsatz der Schulhausmeister an anderen Schulobjekten notwendig.

Uebersicht_Schulen

Beschlussvorschlag:

Das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird im Punkt 2.1 Sozialindikative und ressourcenorientierte Steuerung – Unterpunkt Gymnasien wie folgt geändert:

Die Steuerungsindikatoren für das Gymnasium umfassen:

Zg Größe der Schule
Zwdh Anteil an Klassenwiederholungen
Zi Anteil der Integrationsschüler/-innen
Zmh Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Zwechs         . Anteil der Schüler/-innen, die auf die Oberschule wechseln
ZSGB Anteil der unter 15-jährigen mit Leistungsbezug SGB-II

 

Die Wichtung der Steuerungsindikatoren  (ZSSA) berät die Stadt Leipzig gemeinsam mit der SBAL und stellt diese den entsprechenden Ausschüssen vor.

Die Liste in Anlage 3- Ergebnis Verteilschlüssel Gymnasien wird nach Festlegung der überarbeiteten Steuerindikatoren überarbeitet.

Sachverhalt:
Die auf Seite 9 vorgelegten Indikatoren für die Ermittlung des Bedarfes an Schulsozialarbeit für Gymnasien sind nicht aussagekräftig. An dieser Schulart ist besonderes Augenmerk auf die Wechselquoten an Oberschulen, aber auch auf Klassenwiederholungen zu legen.

Sicherlich ist der Anteil der Schüler/-innen mit Integrationsbedarf, mit Migrationshintergrund und mit Bezug von SGB II nicht so hoch wie an Oberschulen, dennoch müssen diese Punkte bei der Ermittlung des Bedarfes in angemessener Weise berücksichtigt werden, da es an den einzelnen Gymnasien deutliche Unterschiede gibt.

Redner: Heiko Bär, Stadtrat der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

unsere Wirtschaftsförderung verfügt über ein umfangreiches Angebot. Neben der heute thematisierten Bestandspflege zählen z.B. auch Ansiedlungsförderung oder Unterstützung von Neugründungen auf dem Programm.

Aber was müssen die strategischen Schwerpunkte sein, die im Tagesgeschäft oft vergessen werden? Worauf müssen wir die knappen Ressourcen unserer Wirtschaftsförderung konzentrieren, um die nach wie vor ungenügende wirtschaftliche Stärke unserer Stadt deutlich zu verbessern.

Aus  sozialdemokratischer Sicht bedeutet der Terminus „wirtschaftlich“ oder „wirtschaftsfreundlich“, dass alle Beteiligten im Wirtschaftsprozess und im Unternehmen davon profitieren. Nicht allein die Unternehmer, Selbständigen und Gewerbetreibenden. Nicht allein die angestellten Arbeitnehmer. Nicht allein die Verbraucher. Und auch nicht allein die öffentliche Hand als Steuerbegünstigter oder Zahler von Sozialleistungen. Nein, alle gemeinsam, Unternehmer, Arbeitnehmer, Verbraucher und öffentliche Hand dürfen und müssen von den wirtschaftlichen Prozessen profitieren.

Was bedeutet das konkret? Unternehmen, die hier am Standort verwurzelt sind, weil sie hier aufgebaut wurden und/oder gewachsen sind, weil sie sich in die regionalen Wertschöpfungsketten einbinden, weil sie hier Kooperationspartner haben oder weil sie sich hier für das gesellschaftliche Leben engagieren, müssen im Zentrum unserer Wirtschaftsförderung stehen.

Wenn ein Unternehmen wie Siemens dagegen den Leipziger Standort eventuell nur als Finanzinvestition und austauschbaren Standort sieht, entspricht dies nicht unseren Vorstellungen vom gemeinsamen Profitieren aller Beteiligten im Wirtschaftsprozess und ist deshalb zurecht zu kritisieren.

Als Schlussfolgerungen ergibt sich für die Bestandspflege in Leipzig:

  1. Ich möchte an unsere Initiative zur mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung erinnern. Trotz der Beantwortung unserer diesbezüglichen Anfrage vor der Sommerpause ist nicht zu erkennen, dass die Beschlusslage des Stadtrates hier umgesetzt wird. Herr Bürgermeister Albrecht, gibt es denn inzwischen Kriterien, die zukünftig für eine Mittelstandsfreundlichkeit herangezogen werden können, z.B. Bearbeitungszeiten von Anträgen, Umgang mit Anfragen oder Beschwerden, Rechtssicherheit von Bescheiden, Verwaltungswegweiser, kurzfristige Vor-Ort-Besuche et cetera? Sind sie mal auf die Idee gekommen, dass Kriterien der Mittelstandsfreundlichkeit, dort wo es passt, auch in den Kennzahlen der Schlüsselprodukte, die gerade erarbeitet werden, verankert werden könnten? Und an die Gesamtverwaltung: Wie hoch ist denn die Bereitschaft aller Ämter der Stadt, die mit mittelständischen Unternehmen zu tun haben, solche Anforderungen in den eigenen Leistungen auch für sich gelten zu lassen.
  2. Bereits mit dem Beschluss der Clusterförderstrategie haben wir als SPD-Fraktion die Verwaltung und hier insbesondere Sie, Herr Bürgermeister Albrecht, beauftragt, zeitnah ein Konzept zur Bestandspflege in Leipzig vorzulegen. Sieben Jahre ist dies bereits her. Es liegt nichts vor. In den zwischenzeitlich immer wieder von uns initiierten Anfragen hierzu haben sie regelmäßig geantwortet, dass sich dies mit dem Mittelstandsförderprogramm, der Arbeit ihrer Betriebsberater und der Umsetzung der Clusterförderstrategie erledigt habe. Wir sehen dies weiterhin anders und sie können Stadtratsbeschlüsse nicht so interpretieren, wie es Ihnen in den Kram passt. Denn dass Mittelstandsförderprogramm kann keine umfassende Bestandspflege ersetzen. Auch Clusterförderung deckt nur einen Teilaspekt ab. Und was Ihre Betriebsberater betrifft, geht es ja genau darum, die Schwerpunkte und Ziele deren Arbeit konzeptionell herzuleiten, festzulegen und mit nachprüfbaren Erfolgskontrollen zu versehen. Natürlich ist es ihr Wunsch, die Arbeit unserer Betriebsberater zu verstärken. Sie werden dies verwaltungsintern und im Stadtrat aber nur durchsetzen können, wenn jeder versteht, was damit erreicht werden kann und soll. Herr Bürgermeister Albrecht, kümmern Sie sich um die Vorlage der schon seit Jahren beschlossenen und immer wieder eingeforderten Strategie zu Bestandspflege. Wenn sich daraus ergibt, dass Ressourcen zur Verbesserung der Arbeit in der Bestandspflege notwendig sind, und davon gehe ich aus, können Sie auch mit der Unterstützung der SPD-Fraktion rechnen, wenn es um die Umsetzung der Programme und dafür notwendigen Mittel geht.

Ich möchte daran erinnern, dass Sie im aktuellen Doppelhaushalt auf Initiative der Fraktionen von CDU und SPD Mittel bereitgestellt bekommen haben, zur konzeptionellen Arbeit unter anderem für neue Finanzierungsinstrumente für Unternehmen am Standort – übrigens auch eine gute Maßnahme zur Bestandspflege. Auch dieser Beschluss wurde dahingehend konkretisiert, die zur Verfügung gestellten Mittel auch für die lange angemahnte Strategie zur Bestandspflege zu verwenden. Sie werden über kurz oder lang ohnehin über den Einsatz dieser Mittel und Umsetzung dieses erneuten Beschlusses Rechenschaft ablegen müssen.

  1. Ein Punkt dieser Strategie muss z.B. der Erhalt von mittelständischen Unternehmen durch Betriebsnachfolgen sein. Dazu gehört aber die Bereitschaft und Fähigkeit von Menschen in unserer Stadt und Region, sich der Herausforderung einer Selbständigkeit, z.B. durch eine Betriebsübernahme zu stellen. Dazu gehört auch die Bereitschaft und Fähigkeit von mittelständischen Bestandsunternehmen wachsen zu wollen und zu können, ebenfalls bspw. durch eine Betriebsübernahme.
  1. Wesentlicher Teil der Bestandspflege ist auch das Angebot an gut ausgebildeten Fachkräften in der Region. Wir möchten als SPD-Fraktion das Wirtschaftsdezernat hier ausdrücklich ermutigen, über den Tellerrand hinauszublicken und sich stärker Themen wie dem Übergang von Schule in Beruf, Berufsschulangeboten in der Region oder deren Erreichbarkeit für Auszubildende zu widmen. Im Sinne des am Anfang genannten Verständnisses von „wirtschaftlich“ im Sinne von profitabel für alle Beteiligten geht es hier nämlich nicht nur um das Interesse der Unternehmer an gut gebildeten Arbeitskräften sondern auch um das Interesse der jungen Menschen unserer Region nach gut bezahlter und herausfordernder Beschäftigung.
  1. Bestandsunternehmen brauchen auch räumlichen Platz zum Wachsen. Gerade in einer bevölkerungsmäßig wachsenden Stadt wie Leipzig wird der Platz allerdings immer knapper. Sie haben uns als SPD-Fraktion jedoch immer an ihrer Seite, wenn es um die Sicherung von Flächenreserven für wirtschaftliche Aktivitäten geht. Neben der Bestandspflege ist dies ja obendrein auch für Ansiedlungen wichtig. An dieser Stelle möchte ich deshalb noch einmal auf die Notwendigkeit der Flächensicherung für clusterspezifische wirtschaftliche Entwicklungen auf dem Gelände der Alten Messe hinweisen und die dazu durch das Baudezernat noch ausstehende Neufassung der Eigentümerziele.

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

in vielen Gebietskörperschaften treten die Aktivitäten der Bestandspflege leider in den Hintergrund gegenüber der Ansiedlungspolitik. Leipzig kann man diesen Vorwurf nicht machen. Dennoch sind wir noch einiges davon entfernt, mit unserer Bestandspflege zufrieden sein zu dürfen. Mehrere Punkte wurden gerade angemahnt. Ich lade Sie ein, mit uns als SPD-Fraktion diese benannten Punkte weiter systematisch anzugehen für eine zukünftig bessere Bestandspflege in unserer Stadt.

Vielen Dank.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

wir werden heute über eine städtische Förderung für die Wohngemeinschaft Connewitz abstimmen. Aus Sicht meiner Fraktion ist das ein sehr wichtiges und innovatives Projekt, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen. Schon mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts wurde auch die Leitlinie 3 beschlossen, die festlegt, dass Pilot- und Modellprojekte von Wohngemeinschaften für Behinderte unterstützt werden sollen, um vor allem junge Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen zu fördern. Genau das ist es, was der Verein schaffen möchte, und dabei soll er auch unterstützt werden.

Im Verein Wohngemeinschaft Connewitz e.V. haben sich Eltern engagiert, die ihren behinderten Kinder ambulantes Wohnen ermöglichen wollten. Diese Eltern haben enorme Anstrengungen unternommen, Mittel für dieses Projekt zu akquirieren. Zu dem Zeitpunkt, als wir unseren eigenen Antrag gestellt haben, war noch unklar, ob für das Projekt von der Aktion Mensch kommen würden. Nachdem nun klar ist, dass diese Mittel zur Verfügung stehen und die Realisierung dieser Wohngruppe nun vor allem von städtischen Mittel abhängt, haben wir eine gemeinsame Neufassung eines Antrag zur Wohngemeinschaft Connewitz mit Linken und Grünen erarbeitet, zu dem ich Sie um Ihre Zustimmung bitte.

Rednerin: Nicole Wohlfarth, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
werte Gäste,

 

die Debatten um Dr. Helmut Kohl befassen viele Städte unseres Landes. Die kommunalen Vertreter der Stadt Ludwigshafen habe eine Benennung nach Helmut Kohl abgelehnt. Die Städte Bernburg, Rostock, Halle, Magdeburg und Erfurt streiten heftigst über eine Würdigung im öffentlichen Raum. Zum Teil seit Monaten ohne eine Einigung. Das wollen wir nicht. Helmut Kohls großer Verdienst ist das beherzte und mutige Handeln, als sich mit der Friedlichen Revolution die Möglichkeit zur Wiedervereinigung auftat. Das wollen wir würdigen. Aber wir wollen einen breiten gesellschaftlichen Konsens dafür, den sehen wir im Moment noch nicht.

Helmut Kohls Verbindung zu Leipzig ist eben nicht so stark, wie die Kurt Masurs. Daher sind Sie, Frau Niermann, in ihrer Rede auch nicht auf diesen Vergleich eingegangen. Wahrscheinlich weil Sie wussten, dass Helmut Kohl diesem nicht standhalten würde. Aber nicht nur das hat uns bewogen, unseren Antrag zu stellen. Helmut Kohls Rolle in der Parteispendenaffäre ist unrühmlich und hat dazu geführt, dass er Vertrauen bei der Bevölkerung verloren hat. Auch die Enttäuschung manchen Bürgers über die blühenden Landschaften, die dann doch nicht so kamen wie erhofft, mag zu einem Vertrauensverlust geführt haben. Was nutzen uns schön sanierte Häuserfassaden und Gehwege, wenn bei den Menschen davon kaum etwas ankommt?

Unserer Meinung nach braucht es Zeit. Manche historischen Persönlichkeiten bedürfen einfach eines längeren zeitlichen Abstands, um entsprechende Würdigung zu erfahren. Bitte verstehen Sie unseren Antrag daher als eine Brücke, Helmut Kohl eine angemessene Würdigung zukommen zu lassen. Allerdings nicht binnen so kurzer Zeit nach seinem Ableben. Seine Bedeutung für diese Stadt rechtfertigt das so nicht. Seine Anbindung an Leipzig ist überwiegend politischer Natur, wenn es auch über seine Ehefrau private Verbindungen gab. Seine Frau Hannelore verbracht ihre ersten Lebensjahre in Leipzig, er verbrachte einige Urlaube – rein privat – in unserer Stadt und seine Reden im Kontext der Friedlichen Revolution sind politischer Natur gewesen. Eine besondere Bindung Helmut Kohls an die Stadt Leipzig, die eine so zügige Benennung eines Platzes oder einer Straße im öffentlichen Raum sinnvoll machen würde, können wir vor dem Hintergrund das Genannten nicht erkennen.

Sachstand zum Beschlusspunkt 2 – A 0151/17/18 Smarte Schule:

1. Die Stadt stellt zusätzlich 150.000 Euro in den Haushalt 2017 und 400.000 Euro in den
Haushalt 2018 für den Breitbandausbau, den Ausbau der LAN-Netzwerkinfrastruktur, für
belastbare W-LAN-Zugänge und für Endgeräte, wie Laptops, Tablets, Smartboards und PCs,
für kommunale Schulen ein.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet bereits seit 2015 aktiv an der
Medienentwicklungsplanung für Schulen, Schulhorte und Kitas. Ein erstes Ergebnis stellt der
Ausführungsbeschluss „IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und Horte in Trägerschaft der
Stadt Leipzig“ mit dem Ratsbeschluss IV-DS-03002 vom 08.02.2017 und dem Beschlussantrag der
SPD-Fraktion vom 01.11.2016 „Smarte Schule“ mit dem Ratsbeschluss A 0151/17/18 vom
01.02.2017 dar. Aktuell befinden sich die beiden Projekte zu den Beschlüssen in der
Umsetzungsphase.

Die für das Jahr 2017 bereitgestellten 150.000 Euro werden für den Aufbau leistungsfähiger
schulischer WLAN-Infrastruktur verwendet. Derzeit werden an drei Gymnasien (Immanuel-Kant-
Schule, Friedrich-Schiller-Schule, Leibniz-Schule), einer Oberschule (Schule am Weißeplatz) und
an einer Grundschule (Karl-Liebknecht-Schule) leistungsfähige WLAN-Infrastrukturen durch die
Lecos GmbH installiert. Weiterhin entstehen im Rahmen der derzeitigen IT-Ausstattungen der
Schulen (Ratsbeschluss IV-DS-03002) weitere WLAN-Infrastrukturen in Oberschulen bis zum Jahr
2018.

Auf Grundlage der Erfahrungen des Ausbaues der WLAN-Struktur in den ersten fünf Schulen soll
der WLAN-Ausbau im Jahr 2018 in weiteren Schulen erfolgen. Dafür soll ein Teil der 400.000 Euro
verwendet werden. Weiterhin ist es geplant, für die Schulen mit leistungsfähigen WLANInfrastrukturen
mobile Endgeräte (Klassensätze von Tablets) zu beschaffen.

Die Planung und Umsetzung der ersten 5 Schulen erfolgt derzeit unter Federführung des MPZ
Leipzig mit der Lecos GmbH. Service und Wartung der WLAN-Systeme übernimmt die Lecos
GmbH.

2. Dem Stadtrat wird bis zum II. Quartal 2017 ein Konzept zur „Umsetzung digitaler
Bildung“ vorgelegt, um die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel aus dem
Digital-Pakt optimal abrufen und nutzen zu können.
Weiterhin steht die Konzeptentwicklung zur „Umsetzung digitaler Bildung“ der vom Bund in
Aussicht gestellten Mittel aus dem Digital-Pakt noch aus. Basierend auf dem letzten Stand des
Medienentwicklungsplanes für kommunale Schulen, Schulhorte und Kitas soll dieses Konzept die
vom Bund bereitzustellenden Mittel optimal planen. Doch bis zum jetzigen Zeitpunkt ist der
angekündigte „Digitalpakt“ der Bundesregierung in keiner Weise inhaltlich und finanziell untersetzt.
Nach dem letzten Informationen des Deutschen Städtetages mit dem Schreiben vom 18.08.2017
Druck-Nr. P 3101 (PDF-Dokumente Anhang) heißt es:

Die Hauptgeschäftsstelle hat bereits mehrfach zum aktuellen Sachstand des „DigitalPakt
Schule“ des BMBF und der Länder berichtet. Anfang Juni 2017 haben Vertreter/innen der
KMK der Presse ein „Eckpunktepapier“ vorgestellt. Das Papier sollte die Grundlage für
eine Bund-Länder-Vereinbarung und eine haushaltsrechtliche Absicherung bilden.
Zwischen BMBF und KMK besteht nun jedoch offensichtlich keine Einigkeit über den
Zeitplan. Einzelne Ländervertreter halten den Digitalpakt daher für gescheitert. Die
Bundesbildungsministerin hat kürzlich darauf verwiesen, dass immer klar gewesen sei,
dass der Pakt nicht mehr vor der Bundestagswahl besiegelt werde.

Nach Ansicht der Hauptgeschäftsstelle ist die Zukunft des „DigitalPakts Schule“ vor dem
Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl als offen anzusehen.
Wir bitten um Kenntnisnahme. Über die weitere Entwicklung in der Angelegenheit werden
wir sie zeitnah informieren. …
Eine Konzepterstellung ist erst dann zielführend, wenn die Fördergegenstände und Fördermittel
genau feststehen.

3. Die Stadt Leipzig führt Gespräche mit dem Freistaat Sachsen und dem sächsischen
Städte- und Gemeindetag über gemeinsame Mindeststandards bei der Ausstattung
staatlicher Schulen mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten sowie deren Finanzierung.
Die Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, ist an der Erstellung eines Positionspapiers
des Deutschen Städtetages zum „Lehren und Lernen im digitalen Zeitalter“ beteiligt. Dieses
Positionspapier enthält alle wichtigen Aspekte zum Thema „Digitalisierung als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Besonders die finanziellen Herausforderungen an die Schulund
Bildungsträger bei der technischen Umsetzung und den zukünftigen Betrieb der schulischen
IT-Systeme werden in dem Positionspapier hervorgehoben. Nur das Zusammenspiel aller
gesellschaftlichen Akteure – Bund, Land, Kommune – führt zu einer erfolgreichen Digitalisierung in
der Bildung. Ebenso ist der Betrieb, die Wartung und Service eine grundlegende Voraussetzung für
eine nachhaltige Nutzung.

Die Forderungen und Empfehlungen im Punkt 7 (siehe PDF-Dokument
rs_P_3076_vs_PoPa_Digitale_Bildung_Anlage.pdf) und der Beschluss des Präsidiums
unterstreichen besonders die zwingend notwendigen Schritte, welche kurz- und mittelfristig durch
Bund, Länder und Städte folgen müssen.

4. Für die Wartung und Betrieb der Breitbandanbindungen, W-LAN-Zugänge und Endgeräte
erstellt die Stadt Leipzig ein Konzept und legt dies dem Fachausschuss Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule bis zum III. Quartal 2017 vor.
Folgendes Wartungskonzept für WLAN-Zugänge und Endgeräte wird derzeit umgesetzt:
Die Lecos GmbH führt im Auftrag des MPZ Leipzig Servicearbeiten an den IT-Systemen in den
Schul- und Schulverwaltungsnetzwerken und an den Verwaltungs-PCs der Kindertageseinrichtungen
durch. Grundlage dafür ist ein in 2010 geschlossener Servicevertrag mit der Lecos
GmbH. Finanziert werden die Servicedienstleitungen aus dem Budget des MPZ Leipzig. Die
technische Betreuung der Schul-IT (der Kabinette und der weiteren PCs/mobilen Endgeräte) sowie
der IT in den Verwaltungsbereichen erfolgt derzeit durch 2,5 Mitarbeiter im MPZ.

smarte schule – anlage 1

smarte schule – anlage 2a_2

smarte schule – anlage 2b

smarte schule – anlage 3