Seit Anfang 2017 ist die Richtlinie des Freistaates zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Kraft.

Die Ratsversammlung hat die Wohnungsbauförderkonzeption 2017 mit Beschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03384) bestätigt. Mit dem Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 18.04.2017 wurde diese Wohnungsbauförderkonzeption genehmigt und der Stadt Leipzig die beantragten 20 Mio. Euro für das Programmjahr 2017 bewilligt.

Wir möchten hiermit anfragen:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung für das gesamte erste Programmjahr 2017?
  2. Gibt es aus Sicht der Stadt Leipzig systematische Hinderungsgründe? Sind Umsteuerungen durch den Gesetzgeber notwendig?
  3. Wir bitten um eine Übersicht, wie viele Wohneinheiten in welchen Stadtteilen durch die Richtlinie im Jahr 2017 geschaffen wurden/geplant werden. (Bitte unterscheiden zwischen Naubau und Sanierung und eine Differenzierung ob private Bauherren, Genossenschaften oder städtische Gesellschaften.)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.

Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Windu, Airbnb oder 9flats werden derzeit auch in Leipzig durch Unter- oder Weitervermietung Übernachtungen angeboten. Darunter sollen auch Wohneinheiten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft und von Genossenschaften fallen.

In anderen Städten, wie Berlin oder Hamburg, sind Vermietungen über diese Plattformen bereits verboten bzw. eingeschränkt, wenn von einer Zweckentfremdung des Wohnraumes ausgegangen wird.

Auch vor dem Hintergrund der Reduzierung der Leerstandsquote in Leipzig auf unter zwei Prozent möchten wir hiermit anfragen:

  1. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu diesen kommerziellen Übernachtungsplattformen?
  2. Gibt es Überlegungen, auch in Leipzig eine Einschränkung oder ein Verbot gegenüber diesen Anbietern auszusprechen, wenn eine Zweckentfremdung des Wohnraumes offensichtlich ist?
  3. Welche Maßnahmen unternimmt die kommunale Wohnungsbaugesellschaft, um eine illegale Weiter- oder Untervermietung über kommerzielle Übernachtungsplattformen zu verhindern?

„Wer Bücher nicht zu Hause herumstehen haben will, aber sie auch nicht wegwerfen mag, kann sie in öffentliche Bücherschränke geben – begleitet von dem schönen Gefühl, dass jedes Buch wohl einen seelenverwandten Leser finden wird.“ Quelle Zeitmagazin 4.7.2017.  Die öffentlichen Bücherschränke dienen dazu Büchern kostenlos, anonym und ohne jegliche Formalitäten zum Tausch oder zur Mitnahme anzubieten. Auch in Leipzig gibt es einige Bücherschränke, die von privaten Initiativen ermöglicht werden. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Gibt es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig (Neues Rathaus, technisches Rathaus, Bürgerämter, Bibliotheken, Volkshochschule usw.) öffentliche Bücherschränke? Wenn ja, wo sind diese? Gibt es darüber hinaus öffentliche Bücherschränke im öffentlichen Raum?
  2. Wenn es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig keine öffentlichen Bücherschränke gibt, welche Gründe gibt es hierfür? Kann sich die Stadt Leipzig grundsätzlich vorstellen, dass aufstellen von Bücherschränken im öffentlichen Raum bzw. öffentlichen Räumen zu ermöglichen?
  3. Wenn die Stadt generell dazu bereit ist, öffentliche Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum aufstellen zu lassen, wohin können sich Privatpersonen und Vereine für das Aufstellen der Bücherschränke wenden?

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 2. Quartals 2018 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Arbeit der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte, damit die Umsetzung im Jahre der Demokratie 2018 starten kann. Als Vorarbeiten begrüßen wir dabei ausdrücklich die gemachten Vorschläge der Verwaltung, die unsere ursprünglichen Punkte b, c, f und zu einem Teil den Punkt d erfüllen.
  2. Zur Verbesserung sind aus unserer Sicht folgende Punkte im Maßnahmenkatalog zu konkretisieren bzw. aufzunehmen:

a) Verbesserung der elektronischen Gremienarbeit.

Die Ausstattung der Gremienmitglieder mit einheitlichen Email-Adressen erfolgt analog zu den Ratsmitgliedern. Den Mitgliedern der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte wird eine IT-Berechtigungsrolle im Ratsinformationssystem Allris eingerichtet. Mit dem Hersteller der Ratsinformationssoftware werden weitere Anpassungen (Farbschema zum Status der Bearbeitung) vereinbart.

b) Verbesserung der fachlichen Gremienarbeit.

Den Gremienmitgliedern sollen regelmäßige Schulungsangebote angeboten werden. Gleiches gilt für die Vorsitzenden der Gremien (Methodik der Sitzungsleitung, Diskussionsleitung, Geschäftsordnung und Vorgaben der Hauptsatzung, etc.) und Verwaltungsmitarbeiter (Vortrag vor politischen Gremien, Sachverhalte für Laien verständlich darstellen, etc.). Angestrebt wird, dass die Schulung zu Grundlagen der Tätigkeit der Gremienvorsitzenden obligatorisch ist. Darüber hinaus werden Maßnahmen getroffen um einheitliche Standards der Qualität der Gremienprotokolle zu sichern.

c) Lage und Ausstattung der Sitzungsräume von Gremien.

Umsetzung einheitlicher Standards hinsichtlich Lage (Erreichbarkeit ÖPNV, Zugang zum Sitzungssaal, Auffindbarkeit der Sitzungsräume, Barrierefreiheit, etc.) und Ausstattung (u.a. WLAN, Beamer, Leinwand, Laptop, Steckdosen, etc.).

d) Demokratiekalender 2018 – Öffentlichkeitsarbeit.

Vorbereitung und Planung eines s.g. „Demokratiekalenders 2018“.

Der Kalender soll regionalspezifische (stadt- und ortsteilbezogene) Informationen und Kontaktdaten zu den wichtigen Akteuren der lokalen Demokratie (SBBs, OR, SR, etc.) vermitteln.

Gemeinsam mit dem Referat für Kommunikation wird ein Konzept zur stärkeren Wahrnehmung der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erarbeitet. Dieses kann u.a. vorsehen, dass ein begrenztes Budget für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung, Druckerzeugnisse, o.ä. vorgesehen ist. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der breiteren Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft werden (Stadtteilrundgänge, Bürgerdialoge, etc.).

e) Politische Teilhabe.

Die Beratungsfolge soll dahingehend geändert werden, dass Vorlagen und Anträge, die direkt den Wirkungskreis der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte betreffen, umgehend nach der Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung in diese lokalen Gremien verwiesen werden. Bevor jene Anträge und Vorlagen in 2. Lesung in den Fachausschüssen behandelt werden, sollen die Voten der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte vorliegen und den Ratsmitgliedern deutlich sichtbar zur Kenntnis gegeben werden. Dies gilt auch für Voten mit Vermerken oder Voten unter bestimmten Bedingungen. In diesem Kontext sollen einheitliche Verfahrensregeln für die Zuweisung in die Gremien erarbeitet werden, die ebenfalls beinhalten, dass keine Vorlage und kein Antrag ohne Votum des zuständigen Stadtbezirksbeirates oder Ortschaftsrates in der Ratsversammlung beraten werden.

Den Stand der Umsetzung und Einhaltung der Beratungsfolge gibt die Verwaltung 1x jährlich zur Kenntnis.

f) Dienstleistungsfunktion des Rathauses.

Es werden Vorgaben für ein einheitliches und transparentes Verfahren in Form eines standardisierten Verfahrens mit Laufzeiten und Benachrichtigungen über den Sachstand der Antragssteller erstellt. In diesem Zusammenhang überprüft der OBM die personelle Ausstattung des BfR und berichtet in der Ratsversammlung vor den kommenden Haushaltsverhandlungen dazu. Ziel dabei ist es, das BfR als „Lotse“ für die Gremien zu etablieren.

Dabei ist auch zu prüfen, wie das Referat Kommunikation, die Außenwirkung der Gremien verbessern kann, damit eine gleichmäßige Information aller Bürger über die Arbeit der lokalen Gremien sichergestellt wird. Dieses kann u.a. vorsehen das über gemeinsame Dinge im Amtsblatt informiert wird, den Gremien abwechselnd Platz im Amtsblatt angeboten und die redaktionelle Arbeit für die Ortsteilblätter bei Bedarf unterstützt wird sowie die Möglichkeit der Abbildung der Gremien auf Leipzig.de. In diesem Rahmen werden die Struktur und personelle Ausstattung des Referates für Kommunikation überprüft.

 

Begründung

Die Arbeit der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte soll nachhaltig verbessert werden. Dazu gehört u.a. eine verbindliche frühere Einordnung dieser Gremien in die Beratungsfolge des Rates. Darüber hinaus differieren die Arbeitsbedingungen einzelner Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte sehr deutlich, was neben den Tagungsräumen auch deren technische Ausstattung (WLAN etc.) betrifft. Hier ist die Stadtverwaltung gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese Gremien die gleichen Arbeitsbedingungen haben und ihren Beitrag zur Meinungsbildung im Rat leisten können.

Redner: Claus Müller, Sprecher der SPD-Fraktion für Umwelt/Ordnung

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Unserer Meinung nach müssen die Kompetenzen bezüglich Ordnung und Sicherheit auch auf kommunaler Seite gestärkt und verbessert werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Neufassung des Antrages „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“  erarbeitet. Der SPD-Fraktion liegt eine Verbesserung der Situation schon lange am Herzen. Erinnert sei nur an unseren Haushaltsantrag einer Fahrradstaffel für den Stadtordnungsdienst und den Antrag Einführung eines Pilotprojektes den Kommunalpräventiven Rat auch auf Stadtbezirksebene einzuführen.

Wie wir alle wissen, ist die Polizei auf Grund der derzeitigen Personallage, an ihre Grenzen gestoßen, jeden, also auch sogenannte Bagatellfälle, zügig zu lösen.  Hier könnte der Stadtordnungsdienst aktiv unterstützen und  die Polizei bei verschiedenen Aufgaben entlasten. Beispielhaft seien  genannt:  Ahndung von nächtlichen Ruhestörungen, Überprüfung des Fahrradverkehrs, Dokumentation von Blechschäden bei Unfällen.

Detailliert kann man dies im Antrag nachlesen und nachempfinden. Um diese Aufgaben zu bewältigen ist es natürlich notwendig, dass  die Dienstzeiten der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes auch auf die Abend- bzw. Nachstunden und das Wochenende ausgedehnt werden und dass eine personelle Aufstockung erfolgt.

Die kriminalpräventive Wirkung durch die erweiterte Präsenz des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde in der Stadt Leipzig ist uns wichtig.

Nun ist der Freistaat Sachsen an der Reihe, endlich mehr Polizisten in den Dienst zu stellen und die öffentliche Sicherheit in unserer Stadt weiter nachhaltig zu stärken.

Stimmen Sie deshalb diesem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes bitte zu.