Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-FraktionHeiko_Osswald2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste!

Um es gleich vorweg zu nehmen, nein wir Sozialdemokraten wollen nicht wieder mehr Schulden machen. Ja, wir bekennen uns zum nachhaltigen Schuldenabbau in unserer Stadt, nur nicht mehr in diesem Tempo. In einer Zeit, in der Leipzig rasant wächst und gezwungen ist, die kommunale Infrastruktur nicht nur zu erneuern, sondern auch auszubauen. Angesichts der immensen Investitionsbedarfe ist ein Umsteuern in der städtischen Finanzpolitik bitter nötig. Es geht einfach um die richtige Balance. Leipzig ist die am schnellsten wachsende Stadt Deutschlands. Durch zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze, noch vorhandenen preiswerten Wohnraum sowie ein reichhaltiges Kulturleben wird dieser Ansturm auf Leipzig auch noch die kommenden Jahre anhalten. Daher muss die Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden und die durch das Wachstum ausgelösten Investitionsmehrbedarfe müssen finanziell abgesichert werden.

Wie groß die finanzielle Herausforderung alleine im Schulneubau ist, zeigt uns die jetzt aktuell vorliegende Schulentwicklungsplanung – Fortschreibung 2016. Darin wird ausgeführt: „Nach heutigem Stand bringen die finanziellen Bedarfe die Stadt Leipzig an die Grenzen der Leistungsfähigkeit und die Unterstützung des Freistaates Sachsen mit Fördermitteln für den Schulbau wird dringend benötigt. Mit unserem Antrag wollen wir genau hier ein Stück weit gegensteuern. Dieser sieht vor, in den nächsten vier Jahren die Nettokredittilgung um maximal 100 Millionen Euro abzusenken. Unter Nutzung von Fördermitteln aus dem erst kürzlich beschlossenen Kommunalfinanzpaket “Brücken in die Zukunft“ würden dann ca. 200 Millionen Euro für den Schulneubau und Schulsanierungsmaßnahmen zusätzlich zur Verfügung stehen und somit den Investitionshaushalt spürbar entlasten.

Wir wissen aber auch, dass angesichts der großen Investitionsbedarfe auf anderen Gebieten, wie Straßen und Brückenbau, öffentlicher Nahverkehr und Hochwasserschutz, um nur einige zu nennen, noch viele weitere Kraftanstrengungen nötig sind, um dies in den nächsten Doppelhaushalten auch annähernd abzubilden. Jedem muss klar sein: Nicht alles, was wünschenswert und nötig ist, ist auch bezahlbar und kann umgesetzt werden. Einiges muss warten, anderes wird gar nicht kommen. Denn eine erneute Nettoneuverschuldung wie in den neunziger Jahren wird es mit uns nicht geben. Das haben wir auch im Antrag festgeschrieben.

Leider mussten wir noch einen Passus in unseren Antrag aufnehmen, auf den wir gern verzichtet hätten. Die Beschlüsse dieses Antrages stehen vorbehaltlich des Ausganges des KWL-Prozesses in London, da das Berufungsverfahren im Oktober letzten Jahres zugelassen wurde. Aber wir sind hier zuversichtlich, dass wir zügig zu einem positiven Ausgang kommen.

Abschließend sei noch folgendes angemerkt. Es ist nicht viel besser, der nächsten Generation statt Kreditverbindlichkeiten kaputte Straßen oder marode Schulgebäude zu hinterlassen. Mit einem Euro an Eigenmitteln insgesamt zwei Euro zu investieren ist wirtschaftlicher, als mit einem Euro in der Schuldentilgung zwei Cent Zinsen zu sparen. Gerade weil wir der nachfolgenden Generation eine lebenswerte prosperierende Stadt übergeben wollen, müssen wir in Leipzigs Zukunft investieren. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von steigenden Steuereinnahmen profitieren.

Redner: SPD-Stadtrat Christopher ZenkerChristopher_Zenker2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste!

Rein sachlich betrachtet hat der Antrag der CDU zwei Aspekte. Beide Beschlusspunkte greifen aktuelle Diskussionen auf. Zum Einen führen wir in den letzten Monaten in Grundstücksfragen grundsätzlich die Diskussion, dass wir als Stadt eigene Grundstücke halten müssen, sei es weil Grundstücke das Einzige sind, was nicht vermehrbar ist oder weil wir diese als strategische Flächen für Gewerbe, Wohnen oder soziale Infrastruktur benötigen könnten. Zum Anderen führen wir eine intensive Diskussion über Schulneubauten und deren Standorte.

Der Antrag der CDU wurde jedoch zu einem Zeitpunkt gestellt, zu dem in Medien intensiv über Wagenplätze diskutiert wurde. Es drängt sich dadurch, ob nun berechtigt oder unberechtigt, der Verdacht auf, dass es der CDU eigentlich nicht um die Schule ging, sondern darum geht, den Wagenplatz Focke 80 zu schließen, der seit 1999 durch das zur Verfügungsstellen des Grundstückes seitens der Stadtverwaltung existiert.

Letztendlich hilft uns diese Diskussion aber nicht weiter und immerhin haben wir einige Gemeinsamkeiten. Wir sind uns weitestgehend darin einig, das Grundstück nicht zu verkaufen. In den letzten Monaten haben wir mehrere derartige Beschlüsse gefasst und sollten es auch in diesem Punkt nicht anders handhaben. Auch in dem Punkt, dass wir Standorte für Schulen, vor allem in den stark wachsen Stadtbezirken, benötigen, dürfte Einigkeit bestehen. Weniger Einigkeit besteht dagegen darüber, ob der Standort in der Fockestraße 80 geeignet ist und ob Wagenplätze eine experimentelle Wohnform sind, die man unterstützen bzw. dulden möchte. Für mich persönlich steht fest: Ja, Wagenplätze gehören zu einer vielfältigen und bunten Stadt, auch wenn mir persönlich ein Wagen als Wohnraum zu klein und beengt wäre.

Nach intensiver Diskussion, auch in meiner eigenen Fraktion, habe ich mich dazu entschlossen, einen Änderungsantrag einzubringen, der zum einen den Verwaltungsstandpunkt aufgreift und so das Grundstück als kommunales Grundstück sowie als potentiellen Schulstandort sichert.

Gegenüber einem Schulstandort Fockestraße gibt es viel Skepsis, die aus meiner Sicht nicht ungerechtfertigt ist, denn das Grundstück befindet sich direkt an einer als Autobahnzubringer angelegten Bundesstraße, die dadurch sehr stark befahrenen ist. Das Gelände liegt zudem verkehrsungünstig in einer Randlage im Stadtteil bzw. Stadtbezirk und das Grundstück ist hochwassergefährdet. Auch die Stadtverwaltung schreibt in ihrer Stellungnahme, dass es für eine endgültige Eignung weitere Untersuchungen bedürfe. Es ist daher fraglich ob das Grundstück tatsächlich als Schulstandort genutzt werden kann. Für den aktuellen Schulentwicklungsplan wurden zudem Alternativen gefunden. Dies bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass dies auch für die Fortschreibung gelingt. Daher sollte man sich die Option offen halten.

Dass die Nutzerinnen und Nutzer des Wagenplatzes, obwohl ihnen das Grundstück durch die Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt wurde, nach über 16 Jahren Nutzung keinen Vertrag erhalten haben, ist ein klares Versäumnis des Liegenschaftsamtes. Denn ein Vertrag regelt Rechte, aber eben auch Pflichten. Mit einem Änderungsantrag möchte ich erreichen, dass das zügig nachgeholt wird. In einem langfristigen Vertrag sollte aber eine Ausstiegsklausel verankert werden, die sicherstellt, dass, falls das Grundstück als Schulstandort genutzt werden muss bzw. kann, es auch für diesen Zweck zur Verfügung steht.

Ich hoffe daher, dass der Änderungsantrag einen Kompromiss darstellt, den eine Mehrheit hier im Rat unterstützen kann.

Antrag der SR C. Schulze, SR N.-P. Witte, SR D. v.d. Heide, SR M. Weickert

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Umsetzung des integrierten Verkehrskonzeptes Leipzig-Altlindenau den im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmeplan zeitlich, personell und finanziell bis zum 30.09.2016 so zu untersetzen, dass zeitnah signifikante Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere auf der Nordseite des Lindenauer Marktes, erreicht werden. Geeignete Lösungen sollen unter Beteiligung von ASW und VTA bei einem Bürger-Workshop diskutiert und
eine klare Umsetzungsperspektive gegeben werden.

Begründung:
In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 03.03.2016 wurde das durch Stadtlabor erarbeitete umfangreiche Gutachten zur besseren Verkehrsorganisation in Altlindenau mit besonderem Fokus auf den Lindenauer Markt öffentlich vorgestellt. Im Auftrag des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) in Kooperation mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) wurden im Gutachten zahlreiche kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen benannt und vorgestellt. Derzeit
existiert jedoch noch keine Zeitschiene, wann diese Maßnahmen umgesetzt werden können, außer der Ankündigung eines Bürger-Workshops im Frühjahr dieses Jahres. Insbesondere das fehlende Mandat des Stadtrates, das derzeit eine Umsetzungsstrategie verhindert, soll mit diesem Antrag geheilt werden.
Außerdem müssen notwendige Mittel im Doppelhaushalt 2017/18 seitens der Verwaltung vorgemerkt und eingeplant und die personelle Ausstattung im ASW und VTA im notwendigen Umfang angepasst werden.
Insbesondere der Wunsch einer besseren Aufteilung des Straßenraumes auf der Nordseite des Lindenauer Marktes und einer spürbaren Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer ist Kernaussage der Bürgerschaft in o.g. Veranstaltung gewesen. Daher sollen hier kurzfristige Maßnahmen abschließend im Bürger-Workshop vorgestellt und in diesem Jahr noch umgesetzt werden.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 – 2.Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2.Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig – wird für die Jahre 2017 – 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert: 
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die geplante Nettokredittilgung in Höhe von 112,8 Mill. EUR (incl. Sondertilgung) wird im Gesamtzeitraum 2017 – 2020 um maximal 100 Millionen Euro abgesenkt. In den jeweiligen Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.
3. Die Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für bauliche Investitionen an kommunaler Infrastruktur, vorrangig zur Finanzierung von Schulen, eingesetzt und mit ausreichend Personal für die Planung der Maßnahmen untersetzt.
4. Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass das bisherige Urteil im KWL-Prozess auch im Zuge der Zulassung des Berufungsverfahrens Bestand hat. Sollte sich wider Erwarten ein für die Stadt Leipzig negatives Urteil ergeben, gilt der Beschlusspunkt 2 als aufgehoben. Er ist dann der aktuellen Situation anzupassen und erneut ins Verfahren zu geben.
5. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen des „Finanzberichtes zum Stichtag 31.12.“ über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption und ggf. der Rückführung der Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020.

Information:
A) In Anlehnung an den RBV-1276/12 sollen die Bürgschaften im laufenden und den folgenden Haushaltsjahren nicht über 300 Mill. EUR steigen.
B) Von den vorgegebenen Orientierungswerten für die Entschuldung kann im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung wie folgt abgewichen werden:
1) in Zeiten wirtschaftlicher Depression, d. h. sinkender Steuereinnahmen und/oder sinkender Zuweisungen durch Land, Bund und EU und/oder
2) durch steigende Ausgaben aufgrund von zusätzlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben ohne ausgleichende Kofinanzierung von Land, Bund und EU.

Sachverhalt:
Leipzig ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. Sie wird gern als „Boomtown des Ostens“ durch die überregionalen Medien bezeichnet. Zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze und ein vielfältiges kulturelles Angebot stehen dafür.
Für Leipzig heißt dies, dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken und in die Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen darf, sondern forciert werden muss.
Doch für diesen Ausbau stehen Leipzig fast keine finanziellen Reserven zur Verfügung. Ein eher mittlerer dreistelliger Millioneneurobetrag fehlt allein für die Umsetzung des notwendigen Schulhausneu- und -ausbaus sowie der dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, vom Investitionsbedarf in den v. g. anderen Bereichen und des dafür nötigen personellen Aufbaus ganz zu schweigen. Der Abbau des vorhandenen Investitionsstaus von mehr als einer Milliarde Euro ist u.a. auch durch fehlende Eigenmittel und mangels mindestens nicht ausreichender investiver Schlüsselzuweisungen durch das Land in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt gefährdet.
Die bei den Kitainvestitionen überwiegend als Ersatz dienenden „Miet- bzw. privaten Finanzierungsmodelle“ helfen da nur im absoluten Ausnahmefall, da diese in der Regel doppelt so teuer sind und im Ergebnis künftige Haushalte der Stadt noch mehr einengen. Daher muss die jetzt gültige Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden. Leipzig kann nicht weiter konsolidieren, wie dies schrumpfende Städte zu tun pflegen. Leipzig muss in sein Wachstum investieren. Daher sollen in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2017 – 2020 bis zu 100 Millionen Euro weniger in die Entschuldung, sondern vorrangig für Investitionen und grundlegende Sanierungen von Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zuzüglich Fördermittel stünden dann etwa 200 bis 250 Millionen Euro zusätzlich für die Forcierung u. a. der v. g. Maßnahmen bereit.
Jedes Unternehmen, das wächst und wachsen will, muss investieren. Dies funktioniert in der Regel auch unter Einbeziehung eines Fremdmittelanteils. Leipzig soll und wird sich nicht wie in den neunziger Jahren verschulden. Aber im Angesicht der immensen Investitionsbedarfe einer stark wachsenden Stadt, im Einklang von „Neuem Kommunalen Finanzmanagement“ und Bilanzierung, einer robusten Eigenkapitalquote I Leipzigs mit 40,8 % (EK II: 63,9 %; siehe S. 151, DS 206/14,
„Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 …“ ) muss und kann die Entschuldung zeitlich gestreckt werden. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von zunehmenden Steuereinnahmen profitieren.

Antrag der SR M. Weber, SR U.E. Gabelmann, SR K. Schenk, SR F. Riekewald, SR M. Götze

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, dass in Bezug auf die Straßenbahninfrastruktur der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH kein Rückbau der Straßenbahngleise und der Tragwerke für den Fahrstrom auf dem Abschnitt zwischen
Connewitz Kreuz und Stadtgrenze erfolgt, mindestens bis zur Beschlussfassung des künftigen Nahverkehrsplans.

Begründung:
Siehe Originalantrag

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der dezentralen Verwaltungsliegenschaften vorzunehmen und Optionen für ein modernes gemeinsames
Verwaltungs- und Bürgerzentrum von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen – Neues Stadthaus – auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz zu prüfen.
Über das Prüfergebnis soll der Stadtrat bis zum 30.09.2016 informiert werden.

Begründung:
Die Stadtverwaltung unterhält derzeit zahlreiche Verwaltungsliegenschaften, vorrangig in angemieteten Objekten. Auch die Firmensitze der Kommunalunternehmen und ihrer Tochterunternehmen – mit Ausnahme der KWL – sind angemietet. Langfristig erscheint der Bau eines neuen Stadthauses auf einem städtischen Grundstück – analog dem neuen Firmensitz der LWB – wirtschaftlicher und somit sinnvoll.
Mit der Errichtung eines neuen Stadthauses versprechen wir uns auch einen Zugewinn für die Bürgerinnen und Bürger, da sie künftig durch die zentrale Lage Zeit und Wege sparen können.
Pläne, auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz ein neues Stadthaus zu errichten, existieren seit vielen Jahren. Zuletzt wurde vor ca. 10 Jahren geprüft, am Standort Nonnenmühlgasse ein solches Gebäude zu errichten.
Bürgerämter und Einrichtungen, wie die des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), die bewusst dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, sollen natürlich erhalten bleiben und sind nicht Gegenstand dieses Antrages.
Der Stadtrat hat mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“ beschlossen. Nunmehr soll zeitnah geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen ein solches Stadthaus errichtet und im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt werden kann.

Beschlussvorschlag:
Der jährliche Grundstücksmarktbericht wird dem Stadtrat als Informationsvorlage vorgelegt und der Öffentlichkeit als kostenfreier Download auf der Internetpräsenz der Stadt Leipzig zugänglich gemacht.

Begründung:
Jährlich im März/April veröffentlicht der Gutachterausschuss den Grundstücksmarktbericht für Leipzig. Hierin werden sämtliche Liegenschaftsübergänge preislich, quantitativ und qualitativ statistisch aufgearbeitet und veröffentlicht. Auf Grund der dynamischen Entwicklung des Liegenschaftsmarktes in Leipzig sehen wir ein erhöhtes öffentliches Interesse. Daher halten wir eine öffentliche Informationsvorlage für die Ratsversammlung für angebracht.
Der alleinige Verkauf für eine Schutzgebühr von 50 Euro stellt eine aus unserer Sicht unnötige Hürde dar und soll durch eine kostenfreie Downloadmöglichkeit ergänzt werden.