Beschlussvorschlag:

1. Das Gesamtkonzept der Stadt Leipzig zur Integration von Migrantinnen und Migranten wird umgesetzt.
2. Die darin beschlossenen Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ werden bis zum Jahresende 2014 bedarfsgerecht ausfinanziert.
3. Der Finanzierungsstopp vom Mai 2014 wird aufgehoben.
4. Für den ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung werden Verhandlungen mit den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung zur Finanzierungsbeteiligung aufgenommen.
5. Für 2015 wird der Haushaltsansatz entsprechend der Bedarfe in 2014 geplant. Es wird zudem geprüft, ob statt einem beim Referat für Integration angesiedelten Gesamttopf einzelne Ämterbudgets für die Inanspruchnahme von Sprach- und KulturmittlerInnendiensten praktikabler sind.

Begründung:
Am 12.12. 2012 beschloss die Ratsversammlung das Gesamtkonzept zur Integration. Darin werden die Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ als wesentliche Integrationsmaßnahme mit dem Beschlusspunkt 3 herausgehoben. Im Arbeitsprogramm 2020 erklärt der Oberbürgermeister, dass er die Weiterentwicklung der Willkommenskultur forciere und die Aufnahme von Flüchtlingen humaner und teilhabeorientierter gestalten wolle. Dazu ist als erstes die Barriere „Sprache“ zu mindern – dieses wird durch die Sprint-Dienste abgesichert.
Nach einer Anlaufphase ist das Projekt „Sprint – Vermittlungsservice für Sprach- und Kulturmittlung“ inzwischen in der gesamten Verwaltung implementiert – die Nutzung insbesondere bei Arztbesuchen, bei Behördengängen, im Zusammenhang mit erzieherischen Hilfen hilfreich.
Auf Grund der gestiegenen Nachfrage, aber insbesondere auch auf Grund der gestiegenen Zahl von neu ankommenden Migrantinnen und Migranten ist der Bedarf an Sprach- und Kulturmittlerdiensten enorm angewachsen. Das Budget des Jahres 2014 ist bereits bis Mai 2014 gebunden. Trotz des großen Erfolges des Dienstes wird durch den verordneten Finanzierungsstopp das Angebot unterbrochen. Für 2015 sind die Mittel bereits fortgeschrieben und eine Erhöhung angemeldet, die den Bedarf unter Zugrundelegung der Werte von 2014 jedoch nicht abdecken wird.
Mit der Unterbrechung des Dienstes wird ein unerlässliches Angebot gefährdet, neue Migrantinnen und Migranten werden sich in der Stadt im Umgang mit Behörden und Ärzten deutlich schwieriger verständigen können. Die Sprach- und Kulturmittler, die für die Tätigkeit ausgebildet wurden, werden sich voraussichtlich anderweitig orientieren und es wird riskiert, dass diese erfahrenen Kräfte 2015 nicht mehr zu Verfügung stehen.
Alles in allem wird ein erfolgreiches Integrationsangebot verunmöglicht.
Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Beschluss des Stadtrates, der mit dem Integrationskonzept nur wenige Maßnahmen tatsächlich festgelegt hat. Der Abbruch widerspricht dem erklärten Willen der Stadt.
Im Bewusstsein der finanziell schwierigen Rahmenbedingungen der Stadt wird vorgeschlagen, die Kostenbeteiligung zu verbreitern und neben der Universität Leipzig für die stationäre medizinische Versorgung auch die Krankenkassen oder die kassenärztliche Vereinigung für die ambulante medizinische Versorgung in Kooperation zu binden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, bei den einzelnen Ämtern, insbesondere bei Sozialamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung eigene Haushaltsstellen für die Beauftragung des Dienstes zu bilden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Ute Köhler-Siegel

Sehr geehrter Oberbürgermeister, verehrte Stadträte, werte Gäste,

in Leipzig gibt es eine Vielzahl an Problemen in der Bildungslandschaft.

Die meisten dieser Probleme kann die Stadt nicht allein lösen, nur in Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen und vor allem mit finanzieller Unterstützung des Landes.

Dass das nicht funktioniert, wissen wir alle. Bildungspolitik wird vom Finanzminister gemacht, dieser hat nur ein Ziel: sparen, um Geberland zu werden.

Nun könnten wir darauf warten, dass der Freistaat zu Einsicht gelangt und die Verantwortung für die Schüler übernimmt, die in diesem Schulsystem scheitern

oder

wir, die Stadt Leipzig stellen uns diesen Problemen selbst und entwickeln Lösungsansätze.

Dafür brauchen wir das strategische Bildungsmanagement. Lernen vor Ort leistete eine hervorragende Arbeit beim Bildungsmonitoring und lieferte uns viele Daten und Analysen.

Bildungsmanagement muss nun noch weiter gehen, um die Kernaufgaben lösen zu können.

 

In Leipzig sehe ich zwei grundlegende Kernprobleme:

1. die extrem hohe Zahl an Schulabbrechern

2. die Schulnetzplanung mit den hohen finanziellen Belastungen

 

Schulabbrecher

Wir haben in Leipzig eine erschreckend hohe Zahl an Schulabbrechern.

2013 haben 15,3% der Schüler keinen Schulabschluss erlangt, bei den Förderschülern sind es schockierende 62,6% der Jugendlichen, die ohne Abschluss die Schule verlassen.

 

Das ist ein deutliches Zeichen für eine vollkommen verfehlte Bildungspolitik. Es ist die Bildungspolitik des Landes, für die die Kommunen die Verantwortung übernehmen müssen.

 

Zum Thema Schulabrecher hat der Stadtrat im letzten Jahr eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Schulsozialarbeit wurde gesichert. Die Stadt finanziert die Stellen an allen Oberschulen und an einigen Grundschulen. Bei der Optimierung der Klassen (also Auffüllen bis zum Erreichen des Klassenteilers und Zusammenlegung von Klassen, um noch den einen oder anderen Lehrer einzusparen) bleiben nun mal ein paar Kinder auf der Strecke. In einer 5. Klasse an der Oberschule mit 26 oder 27 Kindern mit einer Vielzahl an Integrationskindern, Kindern mit Migrations-hintergrund und Kindern aus eher bildungsfernen Familien brauchen die Lehrer die Unterstützung durch Schulsozialarbeit.

Wir alle wissen, dass deutlich mehr Stellen an den verschiedenen Schularten benötigt werden, aber die Kommune kann das unmöglich allein finanzieren.

 

Im Arbeitsprogramm des Oberbürgermeisters bis 2020 stellt er als Ziel, die Abbrecherquote auf unter 10% zu senken und verweist auf die „Leipziger Handlungsansätze zur Sicherung von Schulerfolg“.

Das Ziel ist definiert, die Handlungsansätze sind verfasst- und dennoch ist die Zahl der Schulabbrecher im letzten Jahr wieder gestiegen.

 

An dieser Stelle muss das strategische Bildungsmanagement weiter arbeiten. Um das Ziel zu erreichen brauchen wir eine genaue Analyse über die Wirksamkeit von Schulsozialarbeit, von allen Projekten und Maßnahmen, die sich um diese Kinder und Jugendlichen bemühen, damit wir als Stadträte entscheiden können, ob die richtigen Maßnahmen ausreichend finanziert werden. Wir erwarten Aufschluss darüber, wie im Vorfeld – im Kindergarten und in der Grundschule- gegengesteuert werden kann.

Schließlich ist bekannt:

  • in Leipzig werden vergleichsweise viele Kinder zurückgestellt, d. h. sie kommen ein Jahr später in die Schule,
  • überdurchschnittlich viele dieser Kinder besuchen dann eine Förderschule,
  • die Anzahl der Schulabbrecher an Förderschulen ist besonders hoch.

 

Das Bildungsmanagement kennt diese Zusammenhänge. Nun müssen Lösungsansätze erarbeitet werden, Finanzierungsmöglichkeiten gesucht  und die Umsetzung muss regelmäßig evaluiert werden.

Bildungsmanagement darf nicht mehr nur in der Rolle der Analytiker bleiben, es muss zielorientierte umsetzbare Lösungsansätze finden.

 

Beim  zweiten bildungspolitischen Kernproblem kann Bildungsmanagement auch wirksam werden und steuern.

 

Es gibt immer mehr Schüler, über eine wachsende Stadt freuen sich auch alle, aber Kinder kosten nun mal Geld. In den letzten zwei Jahren wurde viel Geld eingestellt:

Für Kapazitätserweiterungen (also Neubau und Brandschutz) wurden 100 Mio. Euro investiert, für den baulichen Unterhalt ca. 20 Mio. Euro.

Dennoch werden diese finanziellen Aufwendungen nicht ausreichen, um das Grundproblem zu lösen.

 

Die bisher immer noch nicht umgesetzten Projekte des letzten Schulentwicklungsplanes werden nun problematisch.

 

Im Bereich Mitte und Südwest steigen die Platzbedarfe für Grundschüler so schnell an, dass die vorhandenen Kapazitäten schon jetzt nicht mehr ausreichen. Neue Schulgebäude müssen schnellstmöglich zur Verfügung stehen. Dies wurde schon im Schulentwicklungsplan 2012 festgestellt, aber aus Kostengründen passierte nichts. Zwischenlösungen können nun noch teurer werden.

 

Den letzten traurigen Höhepunkt nicht umgesetzter Schulentwicklungs-planung erreichten wir mit dem Vorschlag der Stadtverwaltung, die Förderschule Thonberg an den Stadtrand zu verlegen, um die Kapazitäten für Grundschüler zu gewährleisten. Auch hier war die Problemlage lange bekannt.

Der Protest der Eltern der Förderschule Thonberg ist berechtigt –  so sieht Inklusion nicht aus, diese Lösung kritisierten auch viele Stadträte, aber wenn der Stadtrat nicht dafür sorgt, dass genug Geld eingestellt wird, kann die Stadtverwaltung auch keine anderen Lösungsvorschläge unterbreiten.

 

Die Kapazitätserweiterung ist also schon deutlich unterfinanziert, noch schlimmer sieht es mit den Mitteln für den baulichen Unterhalt aus.

Im Arbeitsprogramm des Oberbürgermeisters ist dazu zu lesen, dass „jährlich ca. 10 Millionen Euro für Bauunterhaltung von Schulen zur Verfügung gestellt“ werden.

 

Diese Summe provoziert geradezu,  Anträgen für den nächsten Haushalt zu stellen, denn der Unmut  wächst, die Schüler, Lehrer und Eltern formieren sich zu Protestaktionen.

Die SPD- Fraktion stellt in dieser Ratsversammlung Anfragen über den Sanierungsstau von Schultoiletten, Fenstern und Speiseräumen, um den dringenden Finanzierungsbedarf genauer einschätzen zu können. Hier erwarten wir von der Verwaltung eine ausführliche Antwort bis zur nächsten Ratsversammlung.

 

Besonders im Bereich Baulicher Unterhalt muss Bildungsmanagement spürbar sein. Auch der Notstand muss gemanagt werden. Ich sehe hier eine wichtige Aufgabe in ehrlicher und verlässlicher Kommunikation. Viele Schulleiter, Lehrer, Schüler und Eltern könnten die Problemlagen besser verstehen, wenn diese transparent- und ohne leere Versprechen dargestellt würden.

Kommunikation ist eben nicht die Stärke der Stadtverwaltung, sowohl ämterübergreifend als auch mit Bürgern.

Das Bildungsmanagement kann die Vielzahl an Aufgaben nicht alleine lösen. Das gelingt nur, wenn alle Akteure die gemeinsame Verantwortung übernehmen und gemeinsam handeln.

 

Mit der Vorlage zum Bildungsmanagement  haben wir erste Schritte in die richtige Richtung getan, aber vor uns liegt noch ein langer Weg, vor allem bei der finanziellen Untersetzung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Durch steigende Schülerzahlen kommt es an vielen Schulen wegen zu kleiner oder ungeeigneter Speiseräume zu Problemen bei der Einnahme von Mittagessen.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Standards und Richtlinien gelten für die Einrichtung und Größe von Speiseräumen? Welche hygienischen Standards gelten?
  1. An welchen Schulen befinden sich die Speiseräume im Keller oder auf dem Gang (Bitte unterteilt nach Schule, Lage des Speiseraums, Gibt es geeignete andere Räumlichkeiten oder muss angebaut werden, geschätzter Investitionsbedarf)?
  1. An welchen Schulen ist der Speiseraum zu klein (Bitte unterteilt nach Schule, Anzahl Plätze, Anzahl benötigte Plätze, Gibt es geeignete andere Räumlichkeiten oder muss angebaut werden, geschätzter Investitionsbedarf)?
  1. Welche weiteren Probleme gibt es mit Speiseräumen an Schule (Bitte unterteilt nach Schule und Art des Problems)?
  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle betroffenen Speiseräume zu erweitern, umzulegen und zu sanieren?

Es gibt einen erheblichen Sanierungsbedarf an den Schulen und Kindertagesstätten. Weil nicht genügend Geld vorhanden ist, werden Fenster oftmals nicht erneuert, sondern zugeschraubt.

Deshalb fragen wir an:

  1. An welchen Schulen und Kindertagesstätten gibt es zugeschraubte Fenster (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der zugeschraubten Fenster, geschätzter Sanierungsbedarf)?

  1. An welchen Einrichtungen sind die Fenster auch noch in einem sehr schlechten Zustand (bitte unterteilt nach Schule und geschätzter Sanierungsbedarf)?

  1. Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für die Instandhaltung von Fenstern investiert (bitte unterteilt nach Austausch von Fenstern und Streichen und Reparieren von Fenstern)?

  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle Fenster in Schulen und Kindertagesstätten zu sanieren?

 

Die schriftliche Antwort auf die SPD-Anfrage zu Fenstern in Schulgebäuden.

Zunehmend erreichen uns Beschwerden über unhygienische und veraltete Schultoiletten.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Standards und Richtlinien gelten für Schultoiletten?

  1. Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für die Erneuerung von Schultoiletten investiert?

  1. An welchen Schulen besteht dringender Handlungsbedarf (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/ Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen noch über Toiletten, die seit 1990 nicht saniert wurden (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen über zu wenige Toiletten?

             – zu wenig Toiletten für Schüler

             – zu wenig Toiletten für Lehrende

             – zu wenig Toilettenräume

  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle Toiletten in Schulen und Sporthallen auf aktuelle Standards zu sanieren?

 

Die schriftliche Antwort auf die SPD-Anfrage zu Sanitäranlagen in Schulen.

Der SPD-Fraktion wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Wilhelm-Busch-Grundschule der Stadt Leipzig, Heinrichstraße 43, auf einer Grünfläche am Haupteingang die Aufstellung mehrerer Fahrradständer für die Schüler beabsichtigte, dies jedoch bislang am Widerstand des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege wegen denkmalpflegerischer Belange scheiterte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Trifft es zu, dass Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege die Aufstellung der Fahrradständer an der o.g. Schule verhindert haben?

  1. Wenn ja, auf der Grundlage welcher Rechtsvorschriften wurde die Aufstellung der Fahrradständer verweigert?

  1. Falls das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eine Rechtsgrundlage im sogenannten denkmalrechtlichen Umgebungsschutz nach § 12 Abs. 2 SächsDSchG sehen sollte: Inwiefern geht von Fahrradständern eine nicht genehmigungsfähige dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals – wie hier, der Wilhelm-Busch Schule – aus (§ 12 Abs. 2 S. 3 SächsDSchG)? Wurde in Betracht gezogen, dass eine Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals auch aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses (hier: Fahrradmobilität, Diebstahlschutz für Fahrräder, Schulwegsicherheit) genehmigungsfähig sein kann?

In den letzten Jahren ist auch der Ortsteil Dölitz-Dösen gewachsen. Dies geschah auch in nicht unerheblichem Maße durch den Zuzug von jungen Familien. Möglichkeiten für Kinder zum Toben sind in Dölitz-Dösen jedoch rar. Eine Elterninitiative möchte daher auf einem verwilderten Gelände in der Newtonstraße einen Farm- bzw. Bauspielplatz errichten.
In diesem Zusammenhang ergeben sich für uns folgende Fragen:

  1. Sieht die Stadtverwaltung für den Bereich Dölitz einen zusätzlichen Bedarf an Spielplätzen?
  2. Unterstützt die Stadtverwaltung das Vorhaben zur Errichtung eines Spielplatzes in der Newtonstraße?
  3. Welchen Sachstand gibt es verwaltungsintern zu diesem Vorhaben?
  4. Wann ist diesbezüglich mit einer Entscheidung zu rechnen?