Redner: Gerhard Pötzsch, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Über den Wert der Kultur für eine Stadt ist hier und in den Diskussionen und Auseinandersetzungen der Vergangenheit schon (fast) alles gesagt und geschrieben worden. Auch über die Bedeutung von Kunst und Kultur für das Individuum und die Gesellschaft. Erfreulicherweise steigt die Zahl der in Leipzig wohnenden Menschen entgegen dem Bundes-Trend kontinuierlich weiter an. Ganz sicher hat dies auch mit unserer lebendigen Kulturlandschaft zu tun, welche gerade auf junge Menschen enorme Anziehungskraft ausübt. Kultur ist in sächsischen Kommunen laut Definition keine Pflichtaufgabe, also bindend verpflichtend in dem Sinn, wie die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung oder die Trägerschaft für öffentliche Schulen. Es obliegt somit dem Rat, im Zuge seiner Selbstverwaltung, Art und Umfang des Engagements für die Kultur festzulegen.

Wenn wir heute die Drucksache V/2229 beschließen, sichern wir damit den Bestand der reichhaltigen Kulturlandschaft Leipzigs für die nächsten Jahre. Hierzu gehört unserer Überzeugung nach auch, die Tarifsteigerungen bei den Kulturbetrieben weitestgehend gegen zu finanzieren, ohne die Betriebe dabei aus der Verantwortung zu entlassen. Wir wissen natürlich, dass wir die Betriebe noch weiter zukunftsfähig machen müssen, und vertrauen darauf, dass Politik und Betriebsleiter der Einrichtungen in den kommenden Jahren gemeinsam die entsprechenden Mittel und Wege finden. Die Vorlage eröffnet entsprechende Möglichkeiten für eine solche Vorgehensweise.

Den einzelnen Wirtschaftsplänen für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 und das folgende Wirtschaftsjahr 2013 wird meine Fraktion mehrheitlich ebenso zustimmen, wie der in Rede stehenden Vorlage.

Anfrage der SPD-Fraktion

Am 18. Mai 2012 fand die Verhandlungsrunde zum Sächsischen Finanzausgleich (FAG) zum Landes-Doppelhaushalt 2013/2014 statt. Neu hinzugekommen ist hierbei ein Paket für Investitionen in Schulen für die kreisfreien Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele offene Anträge auf Investitionsförderung in Schulen, mit welchem Investitionsvolumen liegen beim Freistaat Sachsen zu Genehmigung vor? Welche Anträge wurden davon dieses Jahr genehmigt und bei welchen ist mit einer Genehmigung noch in diesem Jahr zu rechnen? (Aufgeschlüsselt nach Vorhaben, Investitionsvolumen, Fördersumme und Ersteinreichung des Antrags)
2. Für welche Schulneubauten und Schulsanierungen liegen darüber hinaus bereits Planungen vor? Welches Investitionsvolumen umfassen diese? (Aufgeschlüsselt nach Maßnahmen)
3. Für welche Schulneubauten und Schulsanierungen laufen aktuell die Planungen? Wie hoch sind die dafür eingesetzten Planungsmittel?
4. Wie viele Planungsmittel für Schulen stehen darüber hinaus in 2012 zur Verfügung?
5. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass noch in diesem Jahr die Planungen für Schulsanierungen und Schulneubauten so weit vorangetrieben werden, dass die ca. 34 Mio. Euro Fördermittel vom Land und aus dem FAG in den nächsten zwei Jahren auch tatsächlich abgerufen werden können? Wie viel zusätzliche Planungsmittel sind dafür notwendig?
6. Steht bereits fest, für welche Schulneubauten und Schulsanierungen die Planungen in diesem Jahr noch beginnen sollen, um die Fördermittelabruf in 2013/14 sicherzustellen?
7. Besteht die Möglichkeit mit dem Sonderprogramm des Freistaates für die Schulen in den Kreisfreien Städten auch ein Sonderprogramm für Brandschutz in Schulen zu fördern?

Bitte, die Aufschlüsselungen der Anfrage schriftlich beantworten.

Anfrage der SPD-Fraktion

In der Beantwortung der Anfrage „Entwicklung der Schülerzahlen in Mittelschulen und Gymnasien“ wurde darüber informiert, dass die bestehenden Leipziger Gymnasien immer größere Probleme haben, ausreichend Kapazitäten stellen zu können.
Nach den vorliegenden Zahlen benötigt Leipzig zum Schuljahr 2014/15 zwei neue Standorte für Gymnasien, denn die Verwaltung geht von 61 Eingangsklassen aus (das sind acht Klassen über der Kapazitätsgrenze), im darauffolgenden Schuljahr 63 Eingangsklassen und  zum Schuljahr 2018/19 bereits 70 Eingangsklassen. Dies bei gleichbleibenden 53 Eingangsklassen, welche an den vorhandenen Standorten gebildet werden können.

Folgende Frage haben wir zu diesem Thema:

Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um ab dem Schuljahr 2014/15 die Eingangsklassen über der Kapazitätsgrenze von 53 Eingangsklassen unterbringen zu können?

Beschlussvorschlag:
Es werden zwei zusätzliche Bauleiter im Hochbauamt eingestellt. Diese Stellen sind spätestens bis zum 01. Oktober 2012 zu schaffen.
Befristet werden die Stellen mindestens bis zum 31.12.2014. Die Personalkosten für 2012 sind aus nichtabgerufenen Mitteln im Ereignishaushalt zu decken. Für 2013 und 2014 sind die Personalkosten im Haushaltsplan zu untersetzen.

Begründung:
Am 18. Mai 2012 fand die Verhandlungsrunde zum Sächsischen Finanzausgleich (FAG) zum Landes-Doppelhaushalt 2013/2014 statt. Neu hinzugekommen ist hierbei ein Paket für Investitionen in Schulen für die kreisfreien Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz. Leipzig kann hierdurch für 40 Mio. Euro jährlich in Schulbauten und Schulsanierungen investieren. Um dies umsetzen zu können, braucht das Hochbauamt dringend zusätzliches Personal.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege bis zum II. Quartal 2013 zu erstellen. Bei der Entwicklung der Richtlinie sollen unter anderen folgende Punkte bearbeitet werden:

– Im Rahmen der Entwicklung einer Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege sind die aktuellen Vergütungssätze und Anstellungsformen (selbstständig, festangestellt), auch im Vergleich zu anderen Städten, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

– Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Vergütungssystem für Tagespflegepersonen zu entwickeln, welches Anreize zur Fort- und Weiterbildung für die Qualitätsweiterentwicklung der Kindertagespflege setzt. Dabei sind Erfahrungen anderer Städte zu berücksichtigen.

2. Die Stadt Leipzig prüft die Beteiligung am Aktionsprogramm Kindertagespflege „Förderung von Festanstellungsmodellen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Union.

3. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Realisierung sogenannten Tagesgroßpflege geschaffen werden.

Begründung:
Die Kindertagespflege in Leipzig ist ein fester Bestandteil bei der Betreuung von Kindern. Mittlerweile werden von den Kindertagesmüttern und –vätern fast 18% der 1 bis 3jährigen Kinder betreut. Dieser Anteil wird wahrscheinlich in den nächsten Jahren weiter wachsen. Vor dem Hintergrund der Gleichrangigkeit der Kindertagespflege zur institutionellen Betreuung werden zu Recht hohe Anforderungen an die Qualität des Betreuungsangebots gestellt.
Ein hohes Niveau an Qualität des Betreuungsangebotes ist nur durch gute Qualifizierungsmaßnahmen und fortlaufende Qualitätssicherung zu gewährleisten. Hierfür müssen von der Stadt sowohl Rahmenbedingungen gesetzt als auch Anreize für die Kindertageseltern geschaffen werden. Für die Qualitätssicherung sind sowohl Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als auch praxisbegleitende Seminare und Supervision, Stadtteilgruppen usw. zu fördern.
Zielsetzung ist hier vor allem die Steigerung der Qualität und Kontinuität in der Kindertagespflege, Verbesserung des arbeitsrechtlichen Status der Kindertagespflege und der Ausbau zur Bedarfsdeckung im U3 Bereich.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass

1. in den Haushaltsplänen der Stadt Leipzig für 2013 und 2014 mindestens 10 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen und mindestens 5 Millionen Euro für den baulichen Unterhalt von Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen eingestellt werden.
2. die Stadt Leipzig auch wieder selbst als Bauherr von neuen Kindertageseinrichtungen auftritt. Dazu müssen im Haushalt 2013 Planungsmittel für den Bau von mindestens drei Kindertagesstätten eingestellt werden.
3. Gemeinsam mit den freien Trägern wird ein Controllingsystem aufgebaut, mit dem Bauverzüge, wie sie in den letzten Jahren beim Bau neuer Kindestagesstätten aufgetreten sind, reduziert und gegensteuert werden.
Der  Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat

4. für eine Erhöhung der Kita-Pauschale von derzeit jährlich 1.800 Euro für einen 9-Stunden-Vertrag auf mindestens 2.100 Euro ein.
5. jährlich für eine Anpassung der sächsischen Kita-Pauschale an die tatsächliche Entwicklung der durchschnittlichen Betriebskosten für den laufende Betrieb einer Kindertagesstätte ein.

Begründung:
Die Stadt Leipzig ist eine wachsende Stadt. Alle Bevölkerungsprognosen wurden spätestens seit 2005 übertroffen. Die Zahl der in Kindertagesstätten angemeldeten Kinder ist von 25.374 auf 38.898. Der Anteil der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen angemeldet sind, ist von 66,8% auf 78,0% gestiegen.
Diese erfreuliche Entwicklung stellt die Kommunen vor enorme Herausforderungen. So haben sich die Ausgaben der Stadt Leipzig für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen seit 2005 von ca. 54 Mio. Euro auf fast 107 Mio. Euro im Jahr 2012 fast verdoppelt. Hinzu kommen die gestiegenen Bedarfe für den Bau, Sanierung und die bauliche Unterhaltung von den Kindertagesstätten.

Der Geburtenanstieg und die höheren prozentualen Anteile derer, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen anmelden, führen dazu, dass die Stadt Leipzig ihr Angebot massiv ausbauen muss. Hierfür sind ausreichend Mittel im Haushalt der Stadt und des Landes einzustellen.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Grüne und Die Linke.
Er wurde bei der Neufassung der Vorlage übernommen.

Der Beschlussvorschlag 3 wird wie folgt geändert (fett gedruckt):

Die vorgeschlagenen neuen Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern werden bestätigt. Parallel wird die Aufgabe des Standortes Torgauer
Straße bestätigt. In Umsetzung des Konzeptes wird vorgeschlagen, die Unterbringung von

Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Objekten

  • Liliensteinstraße 15 a (LWB, 220 Plätze)
  • Markranstädter Straße 16/18 (LWB, 45 Plätze)
  • Am langen Teiche 17 (LWB, max. 35 Plätze)
  • Pittlerstraße 5/7 (LWB, max. 36 Plätze)
  • Eythstraße 3 (LWB, 30 Plätze)
  • Pögnerstraße 14 (Stadt, 40 Plätze)
  • Bornaische Straße 215 (Stadt/SEB, 35 Plätze) und
  • Weißdornstr. 102 (Stadt, max. 50 Plätze – Schließung des Standortes bis Ende 2014)

Die Stadtverwaltung prüft zudem die Schaffung von 50 oder 100 Plätzen in ein oder zwei Häusern in der Riebeckstraße 63. Darüber hinaus werden weitere Alternativstandorte mit maximal 50 Plätzen gemäß Stadtratsbeschluss gesucht. Bis spätestens Ende 2014 ist der Standort Weißdornstraße durch alternative Objekte abzulösen. Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Stadtrat entsprechende Vorschläge. Hierzu soll auch mittels öffentlicher Ausschreibung versucht werden, geeignete Objektemit einer Kapazität bis maximal 50 Personen zu finden. Für die Sanierung Riebeckstraße 63 sind entsprechende Mittel im Haushalt der Stadt einzustellen.

Der Beschlussvorschlag 10 wird wie folgt ergänzt:

Darüber hinaus setzt sich die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung für die
Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen
Unterbringung von Asylbewerbern/geduldeten Ausländern ein, um den Anteil der
dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten weiter erhöhen zu können.

Begründung:

Das Unterbringungs- und Betreuungskonzept der Stadt Leipzig basiert auf einem
Stadtratsbeschluss (RBV-404/10 vom 16.06.2010). In diesem wird die dezentrale Unterbringung
von Flüchtlingen (eigene Wohnung) als prioritäre Unterbringungsform benannt. Als neue
Gemeinschaftsunterbringungen sollen laut Antrag Hausgemeinschaften bis maximal 50
Bewohnerinnen und Bewohner gefunden werden.
Das seit 8.5.2012 vorliegende Konzept geht zudem an den Standorten Pittler-/Pferdnerstraße
und Weißdornstraße über die benannte Obergrenze von Bewohnerinnen und Bewohnern
hinaus. Dies wird mit dem vorliegenden Antrag korrigiert.
Am Standort Portitz erweist sich die Cradefelder Straße 12 wegen des baulichen Zustandes nicht
für eine Nutzung als Unterkunft geeignet. Zudem wird eine generelle Senkung der Zahl von
Menschen, die an einem Standort leben, begrüßt, denn damit wird einer Stigmatisierung der
neuen Orte als Sammelunterkünfte vorgebeugt. Kontakte mit der ansässigen Wohnbevölkerung
sind bei einer kleineren Zahl von Asylsuchenden an einem Ort außerdem besser möglich.
Während die anderen neuen Standorte der Beschlussvorlage Nr. 1904 geschaffen werden
sollen, um die Unterkunft in der Torgauer Straße abzulösen, wurde der Standort Weißdornstraße
hinzugenommen, um die kurzfristig gestiegenen Zuweisungen von Asylsuchenden aufzunehmen.
Der Standort Weißdornstraße muss jedoch auf 50 Plätze begrenzt werden. Bis Ende 2014 muss
er durch einen oder zwei Standorte im Stadtgebiet abgelöst werden, da es mit der
Liliensteinstraße in Grünau bereits eine große Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende gibt.
So wird dem Ansatz der Verteilung der Gemeinschaftsunterkünfte über die gesamte Stadt
Rechnung getragen. Ähnlich, wie in Portitz und Wahren, soll damit zudem eine bessere
Integration im jeweiligen Stadtteil sichergestellt werden.
Als Teilkompensation zur geringeren Belegung in der Weißdornstraße und an den Standorten in
Wahren und Portitz wird der Standort Riebeckstraße 63 saniert. Da dieser Standort durch seine
zentrumsnahe Lage und das große Freigelände als Standort für die Unterbringung gut geeignet
scheint und die zentrumsnahe Anbindung eine gute Integration in die Stadt ermöglicht, sollte für
den Fall hoher Zuweisungszahlen geprüft werden, an diesem Standort bis zu 100
Unterkunftsplätze in zwei Häusern zu schaffen.
Um den Standort Weißdornstraße Ende 2014 ablösen zu können und die geringere
Belegungsdichte an den Standorten Portitz und Wahren auszugleichen, unterbreitet die
Stadtverwaltung dem Stadtrat entsprechende Vorschläge. Hierzu soll auch mittels öffentlicher
Ausschreibung versucht werden, geeignete Objekte mit einer Kapazität bis maximal 50 Personen
zu finden.
Die drei Fraktionen bekräftigen, dass es das Ziel der Änderungen ist, die Lebensbedingungen
von Asylsuchenden zu verbessern. Gleichzeitig nehmen sie die Sorgen und Ängste der
Anwohner ernst. Aggressiven und vorurteilsbehafteten Nuancen in den Protesten gegen das
kleinteilige Unterbringungskonzept der Stadt Leipzig erteilen die drei Fraktionen eine klare
Absage.
Hauptziel der AntragstellerInnen ist die Möglichkeit der dezentralen Unterbringung der
Flüchtlinge, d. h. selbstbestimmtes Wohnen in eigenen Wohnungen, zu maximieren. Mehr als 60
% der Asylsuchenden in Leipzig sind bereits in Einzelwohnungen im gesamten Stadtgebiet
untergebracht. Diese Zahl weiter zu erhöhen, ist unser Ziel. Leider setzt die Landesregierung den
Kommunen hier Grenzen. Die Gemeinschaftsunterbringung wird im Sächsischen
Flüchtlingsaufnahmegesetz als Regelunterbringung definiert und die dezentrale Unterbringung
mit Erlass des Sächsischen Innenministeriums vom 31.01.2001 auf Notfälle reduziert.
Die Stadtverwaltung sollte sich daher gegenüber der Landesregierung für die Änderung der
Gesetzgebung einsetzen.