Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung erstellt eine Informationsvorlage mit folgenden Daten:

a. Wie viele Erzieherinnen/Erzieher der kommunalen Kindertageseinrichtungen werden in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich in den Ruhestand gehen?

b. Wie setzt sich die derzeitige Altersstruktur bei den derzeit in kommunalen Kindertagesstätten beschäftigten Erzieherinnen/Erziehern zusammen?

c. Wie viele Stellen als Erzieher/Erzieherinnen plant die Stadt in den nächsten fünf Jahren einzustellen?

2. Aufbauend auf der Analyse der Informationsvorlage wird ein Personalentwicklungskonzept für die langfristige Sicherung des Personals in städtischen Kindertagesstätten von der Stadtverwaltung erarbeitet. Hierbei soll unter anderem geprüft werden, verstärkt Praktika bei der Vollzeitausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin und Anstellungen als Sozialassistent/Sozialassistentin bei berufsbegleitender Ausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin in der Stadtverwaltung anzubieten. Hierzu ist bis spätestens zur Ausgabe der Vorlage „Planung der Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2013/2014“ von der Verwaltung Stellung zu nehmen.

Begründung:
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten steigt Jahr um Jahr. Mehr zu betreuende Kinder bedeuten auch, dass mehr Erzieherinnen und Erzieher benötigt werden. Die Stadt Leipzig hat sich richtigerweise dazu entschlossen, den Ausbau an Kindertagesstätten hoch zu priorisieren und den Anteil an kommunalen Einrichtungen bei 25 Prozent zu halten. Dies bedeutet, dass die Stadt neue kommunale Einrichtungen ans Netz geben muss und hierfür zusätzliches Personal braucht. Zudem werden in den nächsten Jahren einige Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen.
Daher beauftragen wir die Stadt zu prüfen, Erzieherinnen und Erzieher durch ein gesteigertes Angebot an Praktika bei der Vollzeitausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin und Anstellungen als Sozialassistent/Sozialassistentin bei berufsbegleitender Ausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin stärker an die Stadt als Arbeitgeber zu binden.
Der Ausbildungsgrundsatz der Stadt Leipzig lautet, die Planung sichert die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung, indem auch in neuen modernen Ausbildungsberufen und Studienrichtungen ausgebildet wird. Zudem werden, neben der konkreten Stellensituation und den damit verbundenen Anforderungen, auch Arbeitsdichte/Arbeitsbelastung, Krankenstand der Bediensteten sowie strategische und operative Ziele der Stadt Leipzig berücksichtigt.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Neuordnung von Kopierkosten des Unterrichtsmaterials in Schulen (nach dem Urteil des OVG Bautzen), die derzeitigen Leasingverträge zu analysieren.
2. Die Stadtverwaltung prüft, ob die derzeitigen Leasingverträge für die Kopiergeräte an den Schulen synchronisiert und durch neue Verträge abgelöst werden sollten, um die Kosten für die Kopien zu senken. Die Ausschreibungen sollten möglichst zu großen Losen zusammengefasst werden.
3. Es wird weiterhin geprüft, ob die zentrale Beschaffung von Papier, Toner und weiteren Büromaterial zu weiteren Einsparungen führen kann.

Begründung:
Das Urteil des OVG Bautzen besagt, dass der Schulträger keinen Anspruch auf Erstattung von Kopierkosten durch die Eltern hat. Die Stadt Leipzig muss diese Kosten übernehmen. Im Rahmen der Neuordnung sollte die Stadt alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung prüfen.

Beschlussvorschlag:
1. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter aktiver Beteiligung der Bürgerschaft werden zeitnah die Stadtratsgremien mit dem in Erarbeitung befindlichen Vorentwurf des Bebauungsplanes befasst. Dieser wird im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Gleichzeitig soll der Denkmalwettbewerb, der wesentlichen Einfluss auf die Platzgestaltung nehmen wird, durch den Stadtrat abgeschlossen werden.

2. Für das gesamte Rahmenplangebiet ist vor der Ausschreibung der Teilflächen ein Einzelhandelsgutachten mit Angaben zur Größe der Einzelhandelssortimentsflächen der Baufelder unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nachbarschaft zum Stadtzentrum (A-Zentrum) zu erstellen. Mit den Händlern von Frischwaren, die derzeit ihre Waren in der Innenstadt verkaufen, ist der Bedarf an Verkaufsfläche in einer Markthalle auf dem Areal außerhalb der Innenstadt zu ermitteln.

3. Neben dem Kaufpreisangebot ist ein entsprechendes nachhaltiges Nutzungskonzept für das jeweilige Baufeld maßgebend für die Zuschlagserteilung.

Begründung:
Das Gesamtareal des Wilhelm-Leuschner-Platzes zwischen Peterssteinweg und Grünewaldstraße ist eine der wenigen Reserveflächen für eine größere Bebauung angrenzend an das Stadtzentrum. Für die Nutzung und Gestaltung der zu bildenden Baufelder müssen deshalb die gleichen Ansprüche wie für andere Bauvorhaben in innerstädtischer Lage gelten. 

Infolge der Totalzerstörung des östlich an den Wilhelm-Leuschner-Platz angrenzenden Bereiches und großflächige Zerstörungen in den angrenzenden Stadtquartieren haben sich nach dem 2. Weltkrieg neue städtebaulichen Strukturen in zeitgemäßer Architektur mit großzügigen Freiräumen entwickelt. Deshalb müssen für die Bereiche östlich des Wilhelm-Leuschner-Platzes adäquate städtebauliche Lösungen und Nutzungen in Art und Größe gefunden werden, die nicht in Konkurrenz zum A-Zentrum Stadtzentrum stehen.
Die entstehenden Baufelder mit einer Markthalle im mittleren Baufeld müssen nach Art und Maß der baulichen Nutzung Bezug auf städtebauliche Rahmenbedingungen, sowie den neu entstandenen Sichtachsen in der Umgebung nehmen. Bei einer von einem Kaufinteressenten gewünschten Einzelhandelsfläche von über 6000 m² außerhalb des angrenzenden A-Zentrums, ist ein Einzelhandelsgutachten zu Größe und Umfang der innenstadtrelevanten Warensortimente für die Baufelder des B-Plangebiets unverzichtbar.

Anfrage der SPD-Fraktion

Seit 2000 steigen die Geburtenzahlen in Leipzig Jahr für Jahr. Vor allem in den Gymnasien führt dies zunehmend zu Kapazitätsengpässen. Diese sind in den Eingangsklassen im neuen Schuljahr 2012/13, trotz der Eröffnung eines gymnasialen Standortes in der Bornaischen Straße, mit durchschnittlichen 26,7 Schülern pro Klasse schon jetzt praktisch voll.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Eingangsklassen können an Mittelschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 gebildet werden? (Bitte getrennt nach Schulträger (staatliche und freie Trägerschaft) angeben)

2. Wie viele Eingangsklassen müssen an Mittelschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 gebildet werden bei einer angenommen Übergangsquote von 50/50?

3. Ab welchem Schuljahr reichen die Kapazitäten an Mittelschulen und Gymnasien nicht mehr aus?

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich beim sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dafür einzusetzen, dass das Land Sachsen im Rahmen der aktuell laufenden Fortschreibung des  Bundesverkehrswegeplan darauf einwirkt, dass die als lfd. Nr. 107 enthaltene Autobahn A 72 im Abschnitt AK A 38/A72 bis AS Leipzig/Connewitz als „Neues Vorhaben mit Planungsrecht“ im Weiteren Bedarf gestrichen wird. Stattdessen soll dieser Bereich weiterhin durch eine vierspurige Bundesstraße als B 2 bedient werden.

2. Gleichzeitig setzt sich die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung dafür ein, dass die Planung des Neubaus der Bundesstraße nicht auf Grundlage des aktuellen Bundesverkehrswegeplans erfolgt, um zu vermeiden, dass die Baumaßnahmen auf Grundlage des Standards einer Autobahn erfolgen.

Zur Begründung:
Mit der Fortführung des Ausbaus der A 72 Richtung Leipzig über das Kreuz mit der A 38 hinaus würde deutlich mehr Verkehr in die Stadt bis zum Innenstadtring hineingezogen werden. Die neueste Verkehrsprognose sieht eine Zunahme von derzeit 41.000 Fahrzeugen/Tag auf 60.000 Fahrzeuge pro Tag in den nächsten zehn Jahren in diesem Bereich.
Durch den Ausbau der Bundesstraße auf Autobahn-Standard würden außerdem viel größere Auf- und Abfahrten und damit deutlich mehr Flächen benötigt und versiegelt. Außerdem müsste in Landschafts- und Naturschutzgebiete des Auenwaldes eingegriffen werden.

Redner: Fraktionsvorsitzender Axel Dyck

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

wir behandeln heute ein sehr ernstes und ich meine auch ein für die Verwaltung hochnotpeinliches Thema. Bei der Betreuung der so genannten „herrenlosen Grundstücke“ haben Mitarbeiter des Rechtsamtes über viele Jahre eine sich letztendlich verselbstständigende Problemlage geschaffen, die auf einen systemischen aber vor allem auf einen individuellen, möglicherweise gepaart mit fachlicher Inkompetenz oder ungenügender Qualifikation von Mitarbeitern zu begründenden, leichtfertigen Umgang des Amtes mit dem Eigentum Dritter schließen lässt.

Herrenlos heißt eben nicht gleichzeitig eigentümerlos, nur sind die rechtmäßigen Eigentümer nicht bekannt. Die uns bisher vorliegenden Berichte zeichnen kein gutes Bild des Umgangs mit dem vom Gesetzgeber anvertrauten Eigentum Dritter. Es wurden Akten schlampig geführt, in einer nicht tolerierbaren Fallzahl nicht oder zu wenig nach den eigentlichen Eigentümern gesucht und Verfahrensregeln sowie Prüfvermerke und Hinweise anderer Ämter auch ignoriert. Ich sehe hier auch eine unterschwellige Arroganz im Umgang von Ämtern und deren Mitarbeitern untereinander. Ich möchte dies an dieser Stelle aber nicht einer spezifischen Berufsgruppe zuordnen.

Durch diesen Arbeitsstil wurden Menschen quasi enteignet und andere konnten über Umwege möglicherweise hohe Gewinne erzielen. Das ist alles kein Ruhmesblatt! Auch lassen sich diese Vorgänge bedauerlicherweise nicht mehr ungeschehen machen.
Glücklicherweise müssen wir uns heute und hier nicht mit dem Fragenkreis Vorsatz und Korruption beschäftigen. Dies wäre dann tatsächlich eine andere Dimension und die müsste auch anders hier im Rat behandelt werden.

Was die Stadtverwaltung allerdings tun kann, ist die Vorgänge sauber und penibel aufzuarbeiten sowie den Kontakt zu den potentiellen Geschädigten suchen, um hier zumindest eine Teilwiedergutmachung zu erreichen. Transparenz und Offenheit, aber auch ein gewisses Maß an Demut sind hierbei geboten. Ich kann deshalb hierbei die Anstrengungen vom Oberbürgermeister und von Bürgermeister Müller, die unternommen wurden und werden, seit das Ausmaß der Verfehlungen bei der Betreuung der herrenlosen Grundstücke bekannt wurde, nur begrüßen. Und ich kann den Willen erkennen, alles auf den Tisch zu legen, um hier keine weiteren Mutmaßungen ins Kraut schießen zu lassen.

Uns Stadträten stehen seit dem vergangenen Montag nun drei weitere interne Berichte des Rechungsprüfungsamtes zur Einsicht zur Verfügen, die einen Einblick in die teils unstrukturierten Zustände im Rechtsamt geben. Das zu lesen ist wahrlich keine Freude.

Was ich den Berichten allerdings nicht entnehmen kann, sind die in den Medien verbreiteten Darstellungen, dass die Verwaltungsspitze seit über zehn Jahren vom unrechtmäßigen Verkauf der Grundstücke gewusst und sie damit quasi gedeckt hätte. Das war auch nicht der Gegenstand der Überprüfung des Rechnungsprüfungsamtes. In den Berichten geht es vielmehr um die Fragen, ob die Kommune Verwahrkonten für die Erlöse aus dem Verkauf herrenloser Grundstücke haben darf und ob die Buchungen regelkonform erfolgten. Aus diesen Anmerkungen und Bemängelungen durch das Rechungsprüfungsamt kann man selbst mit viel Fantasie nicht herauslesen, dass die Grundstücke unrechtmäßig verkauft worden seien.

Dass die Suche nach den Eigentümern in vielen Fällen nicht regelkonform und sorgfältig erfolgte, ist eine Blamage für die Stadtverwaltung. Ja, das Ausmaß an Leichtfertigkeit, mit der hier mit fremdem Eigentum umgegangen wurde, ist für mich erschreckend. Hier müssen Konsequenzen gezogen werden. Diese Ansicht teile ich mit Ihnen voll und ganz. Deshalb wird auch die SPD-Fraktion den Beschlusspunkten der Vorlage, die in der Sitzung des Rechungsprüfungsausschusses verhandelt worden sind, zustimmen. Schließlich muss das Rechtsamt endlich eine Struktur und Personalqualität bekommen, die jederzeit ein rechtskonformes Handeln auf allen Rechtsgebieten garantiert.

Aber ich denke über das Rechtsamt hinaus. Bei dem hier zu behandelnden Problemkreis handelt es sich zwar um eine komplizierte Rechtsmaterie, die nicht im Fokus der politischen Arbeit des Rates stand und nur durch die Kulmination von Einzelfällen einen systemischen Hintergrund erhielt. Daher meine Sorge, gibt es möglicherweise in anderen Verwaltungsebenen und Aufgabengebieten auch systemisch und individuell determinierte Sachlagen, die irgendwann zum Problem werden könnten? Und – haben wir in der Stadtverwaltung überall und zu jeder Zeit ausreichend qualifiziertes und mit der erforderlichen Kompetenz ausgestattetes Personal? Das ist aber ein anderes Feld, sollte uns aber zu denken geben.

Aufarbeiten und Strukturen schaffen, die einen rechtskonformen Umgang mit herrenlosen Grundstücken und wie gesagt auch auf allen anderen Rechtsgebieten garantieren haben für mich die Priorität. Und, wer einmal mit Bürgermeister Müller über diese Problemlage direkt gesprochen hat, wird feststellen, dass er den Willen hat, aufzuklären und sein Möglichstes zu tun, den Schaden, der entstanden ist zu mindern.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Bereits im Jahre 2007 hat die SPD-Fraktion in einem Antrag “Konzepte für die Entwicklung wichtiger Einfallstraßen und Magistralen“ gefordert, am Beispiel mindestens einer Hauptverkehrsstraße einen formellen Lösungsvorschlag unter Einbeziehung der betroffenen Akteure, wie Stadtbezirksbeiräte, Bürgervereine und Händlervertreter zu erarbeiten.
Das Thema ist auch nach fünf Jahren noch aktuell und wir haben deshalb mit unserem Antrag zum Haushalt 2012 gefordert, 1 Million EUR zusätzlich zur Kofinanzierung von Fördermitteln einzustellen. Diese Mittel sollten für die Sanierung der Brücken, Fuß- und Radwege sowie der Straßen an Magistralen eingesetzt werden.
Bei der Aufstellung des Haushalts 2012 gab es keinen Spielraum für die Einordnung neuer Projekte. Deshalb haben wir den Antrag in das Verfahren gebracht.

Für die Stadtentwicklung ist die Aufwertung der Magistralen von existentieller Bedeutung. Haben sie doch Auswirkung auf die Entwicklung ganzer Stadtviertel. Verfallenen, leer stehende Gebäude, beschmutzte Fassaden, Straßenlärm, kaputte Fußwege laden nicht zum Bummeln und Verweilen ein. Leider geben viele Magistralen noch immer ein trauriges Bild ab und werden deshalb nur als Durchfahrtstrassen genutzt. Nur schnell weg!
Wie die Potentiale dieser Straßenräume mit dem Einsatz entsprechender Mittel aufgewertet werden können, zeigen einige Beispiele wie z.B. die Georg-Schwarz-Straße. Das Projekt Georg-Schumann-Straße wird vor 2013 keine Gestalt annehmen. Aber der Anfang ist gemacht und ich hoffe, dass wir hier bald Ergebnisse sehen können.
Im Gegensatz zu prosperierende Stadtteilen wie den Leipziger Süden mit der Karl-Liebknecht-Straße als Boulevard, haben andere Stadtteile wie zum Beispiel Möckern und Wahren, durch den katastrophalen Zustand der Georg-Schumann-Straße zu unrecht kein gutes Image. Die Außenwirkung der angrenzenden Stadtteile wird wesentlich vom Zustand der Magistralen geprägt.
Deshalb sollte hier zukünftig ein Schwerpunkt bei der Planung der Investitionen im Haushalt erfolgen. Wir werden diesen Prozess kritisch begleiten und wenn notwendig zusätzliche Investitionen einfordern.
Wir bitten um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.