Anfrage der SPD-Fraktion

Nach aktuellen Statistiken sind bereits über 40 Prozent der Leipzigerinnen und Leipziger 50 Jahre und älter, mehr als 15 Prozent sogar 70 Jahre und älter. Dieser Anteil steigert sich jährlich und soll sich 2022 auf fast ein Viertel der Leipziger Bevölkerung erhöht haben. Nach Stiftung Warentest (Ausgabe: 09/2010) sind viele Wohnungen in Deutschland nicht geeignet, um im Alter darin zu leben. Die meisten älteren Menschen wollen aber in ihren angestammten Wohnungen so lange verbleiben wie möglich. Dafür müssen Voraussetzungen geschaffen werden. So gewinnt im Zuge des demographischen Wandels die wachsende Gruppe der Älteren an Bedeutung für den Wohnungsmarkt. Diskutiert werden muss vor allem, auf welche speziellen Anforderungen Menschen über 50 Jahre in Wohnungen wert legen bzw. benötigen.
Eine Möglichkeit stellen Wohnungen ohne Schwellen und Hindernisse, sogenannte barrierefreie Wohnungen, dar. Diese werden immer stärker nachgefragt. Die Suche und Vermittlung nach barrierefreien Wohnungen ist aber meist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden.
In deutschen Kommunen gibt es verschiedene Projekte zu diesem Thema. Beispielsweise existiert in Hannover eine elektronische Wohnungsbörse (www.barrierefrei-wohnen-hannover.de), die von der Behindertenbeauftragten der Stadt Hannover und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in der Region Hannover initiiert wurde, welche bei der Suche und Vermittlung von barrierefreie Wohnungen hilft.

Wir fragen an:
1. Wie hoch ist der Bedarf von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen in Leipzig?
2. Wie viele Häuser mit altersgerechten und barrierefreien Wohnungen sind derzeit im Bau bzw. im Umbau in Leipzig?
3. Gibt es elektronische Wohnungsbörsen bzw. Wohnungsberatungsstellen für altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnungen in Leipzig? Wenn ja, von welchen Vermietern?

Ansprechpartner: Claus Müller (Kontakt: 0341-5906572)

 

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Im Sächsischen Haushaltsplanentwurf 2011/12 ist eine deutliche Absenkung der Mittel für die Schulhausbauförderung geplant. So sollen die Gelder im Rahmen der Förderrichtlinie Schul¬hausbau von 32,8 Millionen in 2009 und den geplanten 23,3 Millionen Euro in 2010 auf lediglich 3,2 Millionen in 2011 zur Finanzierung bereits begonnener Vorhaben abgesenkt und in 2012 vollkommen gestrichen werden.
Hinzu kommen 20 Millionen Euro (2011) bzw. 14 Millionen Euro (2012) Schulhausbaumittel für die Eigenanteilsfinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

Die Schulbauförderung im Rahmen des Europäischen Strukturfonds für regionale Entwicklung wird von 49,9 Millionen Euro (2010) auf 42,3 Euro (2011) und 9,9 Millionen Euro (2012) abgesenkt.

Wir fragen an:
1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den in Leipzig aktuell bestehenden Sanierungs- / Modernisierungsbedarf an den kommunalen Schulgebäuden ein?
2. Welche Förderanträge bereitet die Schulverwaltung für die nächsten zwei Jahre vor (Summen)?
3. Welche Mittel wurden in den letzten zwei Jahren abgelehnt?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Ein Handlungsschwerpunkt der Stadt Leipzig stellt die Kinder- und Familienfreundlichkeit mit dem Unterpunkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Um diese Vereinbarkeit zu gewährleisten, investiert die Stadt Leipzig jedes Jahr in die Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
In einigen Bundesländern ist die Kindertagespflege durch Zusammenarbeit von mehreren Tagespflegepersonen in sogenannten „Großtagespflegestellen“ möglich. Bei der Großtagespflege arbeiten mehrere Tagespflegepersonen zusammen und betreuen ihre Tageskinder in gemeinsamen Räumlichkeiten. Dadurch ist es möglich, dass, wie bspw. in Erfurt, zwei Tagesmütter bis zu 10 Kinder betreuen und personelle Ausfälle besser händelbar sind. Vorteile ergeben sich u. a. aus der größeren Flexibilität. So kann auf diese Art und Weise schneller auf Engpässe in der Kinderbetreuung, Krankheit einer Tagespflegeperson und sonstige Ausfälle reagiert werden. Darüber hinaus kann eine Zusammenarbeit mehrerer Tagespflegepersonen dazu beitragen, dass Tagespflegepersonen verstärkt an Weiterbildungsseminaren teilnehmen können. Auf diese Weise können Tagespflegepersonen spezialisierte Qualifikationen in der frühkindlichen Bildung erwerben.

Deshalb fragen wir:
1.  Besteht laut sächsischer Gesetzgebung die Möglichkeit der Zusammenarbeit von mehreren Tagespflegepersonen?
2.  Wenn ja: Wieso wird in Sachsen bzw. in Leipzig davon kein Gebrauch gemacht?
3.  Wenn nein: Würde die Stadt Leipzig die Einrichtung sogenannter „Großtagespflegestellen“ möglich machen, wenn es von Gesetzgeberseite her möglich wäre?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

 

 


Redner: Christopher Zenker, sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste,

auch die SPD Fraktion unterstützt das Anliegen des Antrages ausdrücklich. Auch wir sehen die Notwendigkeit die Trainings- und Ausbildungsbedingungen, gerade für die Sportmittelschule, zu verbessern.

Den Punkten eins und zwei des Antrages stimmen wir daher auch ohne Wenn und Aber zu. Wir befürworten also auch, dass die im Haushalt 2010 eingestellten Mittel für den Zweck der Kostenermittlung sowie für einen Architektenwettbewerb genutzt werden.Einen Vorgriff auf den Haushalt 2011, und nicht anderes bedeutet Beschlusspunkt drei, lehnen wir jedoch ab!

Selbst wenn es uns gelingen würde, die Planungsmittel in den städtischen Haushalt einzustellen, ist eine Realisierung nahezu ausgeschlossen, so lange die Landesregierung insbesondere bei den Großstädten spart und die notwendigen Fördertöpfe drastisch zusammenstreicht. So werden die Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur von 2010 von 96,2 Millionen Euro auf 27 Millionen Euro im Jahr 2012 für ganz Sachsen gekürzt. Im Bereich der Sportinvestitionen sind nahezu gar keine Mittel mehr eingestellt. Darüber hinaus liegen bereits 17 Förderanträge für Schulhausbauvorhaben beim Land Sachsen und sind noch nicht beschieden. Ähnlich sieht es beim Sporthallenbau aus. Solange die Landesregierung ihre Haushaltspolitik im Bereich Bildung – hierzu zählt auch die Bildungsinfrastruktur – nicht überdenkt ist es fast ausgeschlossen, dass die Halle zeitnah gebaut wird.

Angesichts der Haushaltslage der Stadt Leipzig wäre es nicht seriös, wenn wir heute den Punkt drei des Antrages beschließen würden, da er suggeriert die Halle wird 2013 fertig gestellt. Ohne Fördermittel des Landes wird die Stadt Leipzig die Halle nicht bauen können. Sollte der Doppelhaushalt 2011/12 des Landes so beschlossen werden wie er momentan in Grundzügen bekannt ist, könnte mit dem Neubau einer Dreifeldersporthalle nicht vor 2013 begonnen werden.

Die SPD-Fraktion beantragt daher die getrennte Abstimmung der Punkte 1,2 und 3! Sollte die Landesregierung im Zuge der Haushaltverhandlungen doch noch zur Vernunft kommen, besteht für den Stadtrat immer noch die Möglichkeit die entsprechenden Planungsmittel im Haushalt 2011 einstellen.

Redner: SPD-Stadtrat Heiko Oßwald

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste,

 

die deutschen Städte und Gemeinden stehen unverschuldet vor massiven Finanzproblemen. Dies unterstreicht insbesondere der Umstand, dass dem finanzwirtschaftlich zweitbesten Jahr 2008 das zweitschlechteste in der Geschichte der Bundesrepublik gefolgt ist. Ursache hierfür sind nicht nur weiterhin steigende Ausgaben, besonders im Sozialbereich, sondern vor allem Einbrüche bei der Gewerbesteuer und sinkende Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Deshalb kann ich mich der Forderung von Oberbürgermeister Jung und Finanzbürgermeister Bonew nach einer umfassenden Gemeindefinanzreform nur anschließen, die die Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung durch chronische Unterfinanzierung endlich beendet.

 

Nur darauf zu warten bringt uns in der konkreten Finanzsituation nicht weiter. Gerade im Kulturbereich drohen aufgrund des freiwilligen Aufgabencharakters überproportionale Kürzungen. Wir alle sind gefordert, eine notwendige Diskussion über Standards, Effizienzsteigerungen und Einsparungen im Kulturbereich zu führen. Die Einführung einer Kulturförderabgabe wird und soll diese Diskussion nicht abwürgen. Aber sie ist ein legitimer Ansatz, zusätzliche Einnahmequellen zur Sicherung einer vielfältigen kulturellen Infrastruktur zu erschließen, um somit finanzielle Handlungsspielräume zurückzugewinnen, die den Kommunen aufgrund von Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene genommen wurden sind. Die Einführung einer Kulturförderabgabe sollte auf möglichst rechtssicherem und unbürokratischem Wege erfolgen. Für die Ausgestaltung der Kulturförderabgabe als kommunale Aufwandsteuer, wie im Antrag der Linken gefordert, existieren momentan noch rechtliche Risiken hinsichtlich der Besteuerung beruflich bedingter Übernachtungen. Ein Ausschluss dieser Übernachtungen würde zu Problemen hinsichtlich der Erhebungsgerechtigkeit der Steuer führen und das Volumen der Abgabe drastisch schmälern.

 

Diese Risiken existieren bei der Ausgestaltung als gemeindliche Sonderabgabe nicht, hierzu wird auch auf die Begründung zu unserem Antrag verwiesen. Insbesondere verschwinden die Mittel hier nicht irgendwo im Verwaltungshaushalt, da bei einer Abgabe, im Gegensatz zur Steuer, die Mittel zweckgebunden für die Kultur verwendet werden müssen. Die Intention unseres Antrages ist es, den OBM zu beauftragen, sich für eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage beim Freistaat Sachsen zur Einführung der Kulturförderabgabe als kommunale Sonderabgabe einzusetzen. Der Freistaat sollte dann einen entsprechenden rechtlichen Rahmen vorgeben. Wie die sächsischen Kommunen diese Ermächtigung dann nutzen, bleibt den Entscheidungen der einzelnen Kommunalparlamente vorbehalten. Dies wäre aber in jedem Fall eine Maßnahme, die kommunale Finanzhoheit und damit die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Nur darum geht es heute im Antrag.

 

Abschließend möchte ich noch auf die Argumentation der Kritiker dieser Abgabe eingehen, wonach massive Standortnachteile drohen: Genau so wenig wie die steuerliche Entlastung durch Senkung des Mehrwertsteuersatzes (allein 8 Millionen Euro Entlastung in Leipzig) zu Preissenkungen oder Investitionen im Beherbergungsgewerbe geführt hat, genau so wenig würde eine Abgabe (geschätztes Volumen 4 Millionen Euro) zu massiven Preiserhöhungen oder Insolvenzen führen. Denn bei einer jährlichen Steuerentlastung von einer Milliarde Euro sind Investitionen von 800.000 Euro nicht einmal 0,1Prozent. Auch stellt sich die Frage, warum nur die Leipziger Bürger für die Finanzierung der Kulturbetriebe aufkommen sollen, wenn diese gerade auch für Besucher, wie Touristen und Geschäftsleute, vorgehalten und von diesen auch gerne angenommen werden. Politisch zu diskutieren ist, ob eine Abgabe von vielleicht 2 Euro pro Übernachtung für die Hotelbetriebe und Gäste eher hinnehmbar ist, als harte Einschnitte in die kulturelle Infrastruktur, wie z.B. die Schließung von Museen, Zuschusskürzungen an den Zoo oder die Ausdünnung von Spielplänen in Theater und Gewandhaus.

 

Abkassieren will hier keiner, aber Haushaltskonsolidierung bedeutet letztendlich auch immer den Bürger zur Kasse zu bitten. Nicht nur bei Einnahmeerhöhungen sondern auch bei Ausgabekürzungen. Bei Schließung von Einrichtungen fallen Angebote für die Bürger weg, werden also kassiert. Personalabbau kann zu Leistungseinschränkungen und längere Wartezeiten führen und kostet den Bürger zwar finanziell nichts aber jede Menge Zeit und Nerven. Politik kann nur glaubwürdig bleiben, wenn sie diese Wahrheiten auch offen benennt!

 

Unterstützen Sie daher unseren Vorschlag, den Weg einer rechtssicheren Einführung einer Kulturförderabgabe zu forcieren und nehmen Sie damit den Freistaat Sachsen in die Pflicht, die kommunale Finanzhoheit zu stärken.

Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Mit unserem Antrag wollen wir eine Lücke in der Erinnerungskultur unserer Stadt

schließen. Nicht die Rote Armee hat – wie es uns zu DDR-Zeiten durch geschicktes Weglassen der historischen Zusammenhänge nachhaltig suggeriert wurde – unsere Stadt befreit, ich denke nur daran, dass der russische Kommandant Trufanow Ehrenbürger der Stadt ist, sondern es waren die Amerikaner. Allerdings mangelt es noch immer an einem öffentlichen Gedenkort für diese und ihren Einsatz auch für unsere Stadt.

Am 18. April 1945 haben die 2. und die 69. Infanteriedivision das Zentrum Leipzigs erreicht. Am 19. April erzwangen sie die Kapitulation der Stadt. Einer der letzten Kriegstoten in Leipzig war ein amerikanischer GI. Er starb am 18. April am Straßenbahnhof Angerbrücke. Sein Foto ging um die Welt, denn der Kriegsreporter Robert Capa hielt den Tod des Soldaten mit seiner Kamera fest. Dieses Fotos erschien neben zahlreichen anderen Fotos vom Einmarsch der Amerikaner in Leipzig in der Victory-Ausgabe des Life-Magazine. Die Amerikaner begannen mit der Proklamation Nr. 1 umgehend mit dem Neuaufbau der demokratischen Strukturen in Leipzig. Sie setzten am 23. April den Rechtsanwalt Vierling als Oberbürgermeister ein und reaktivierten den bis 1933 amtierenden Polizeipräsidenten, den Sozialdemokraten Heinrich Fleißner.

Diese demokratische Neuordnung unserer Stadt fand mit der Übergabe Leipzigs an die

Rote Armee am 2. Juli bereits ihr Ende. Es war eigentlich der Beginn einer neuen Diktatur. Wir haben den Amerikanern im Rahmen des Neuanfangs in den ersten zweieinhalb Monaten nach dem Krieg zu danken, wenn auch erst sehr spät. Vor diesem Hintergrund stellt sich das Fehlen eines offiziellen Gedenkortes für die gefallenen US-Soldaten sowie das Wirken der Amerikaner in den ersten Nachkriegswochen als großes Defizit dar. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern!

 

Ich möchte noch kurz auf den Ergänzungsantrag der Linksfraktion eingehen. Ich freue mich, dass Sie, werte Kollegen, dieses Ansinnen unterstützen möchten, auch der Vorschlag, einen Gedenkort am Straßenbahnhof Angerbrücke zu errichten, ist aufgrund der historischen Begebenheitennicht verkehrt. Aber dennoch: Meine Fraktion favorisiert eine innerstädtische, zentral erreichbare Gedenktafel, bspw. an der Runden Ecke, so wie wir es in unserer Antragsbegründung formuliert haben.

Sollte das authentische Gebäude an der Angerbrücke einmal in einem würdigen Zustand sein, sollte auch dort eine Erinnerungstafel für den gefallenen jungen amerikanischen Soldaten angebracht werden.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt, obwohl gerade auch bei diesem Thema der Leipziger Geschichtsverein offensichtlich Defizite in seinem Wirken aufweist

SPD-Fraktion fordert gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Kulturförderabgabe

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in den entsprechenden Gremien (z.B. Städte- und Gemeindetag) für die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage zur Einführung einer Kulturförderabgabe als kommunale Sonderabgabe einzusetzen.

 

Begründung:
Die deutschen Städte und Gemeinden stehen unverschuldet vor massiven Finanzproblemen. Ursache hierfür sind vor allem Einbrüche bei der Gewerbesteuer und sinkende Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Aufgrund des freiwilligen Aufgabencharakters drohen gerade im Kulturbereich überproportionale Kürzungen. Um die Finanzierung einer vielfältigen kommunalen Kulturinfrastruktur sicher zu stellen, ist es ein legitimer Ansatz, hierfür zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Die Einführung einer Kulturförderabgabe ist vom Deutschen Kulturrat ausdrücklich als kreative Lösung begrüßt worden.

Eine solche Abgabe sollte aber rechtssicher und unbürokratisch ausgestaltet sein.
Für die Ausgestaltung der Kulturförderabgabe als örtliche, kommunale Aufwandsteuer, wie im Antrag der Fraktion Die Linken gefordert, existieren Risiken hinsichtlich der Besteuerung beruflich bedingter Übernachtungen. Bei Ausschluss dieser Übernachtungen bestehen hingegen Risiken hinsichtlich der Erhebungsgerechtigkeit der Steuer.
Eine Ausgestaltung der Kulturförderabgabe als kommunale Sonderabgabe birgt wesentlich weniger rechtliche Risiken. Alle Merkmale für eine zulässige Sonderabgabe wären erfüllt, nämlich die
• Verfolgung eines Sachzweckes, der über die bloße Mittelverwendung hinausgeht (hier zielgerichtete Verwendung für kulturelle Belange und Einrichtungen),
• Belastung nur einer homogenen Gruppe von Abgabenschuldnern, der einer besonderen Finanzierungsverantwortung zukommt (hier Übernachtende in Beherbergungsbetrieben für die kulturelle Leistungen vorgehalten werden, einschließlich der Geschäftsleute),
• gruppennützige Verwendung des Abgabeaufkommens (hier gezielter Einsatz für kulturelle Aufgaben),
• vollständige haushaltsrechtliche Dokumentation der Abgabe.

Letzteres erfordert eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage durch den Freistaat Sachsen, da die Abgabe als besondere nichtsteuerliche Abgabe nicht kompetenzrechtlich unter Art. 105 GG fällt.
Der Freistaat Sachsen ist aufgefordert, die kommunale Finanzhoheit zu stärken und dafür den entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen, unabhängig davon, ob die Kommunen diese Ermächtigung dann auch nutzen oder nicht.
Ein weiterer Vorteil einer kommunalen Sonderabgabe wäre die strikte Zweckbindung der Einnahmen, welche auch zu einer höheren inneren Akzeptanz bei den Abgabepflichtigen führt.

Ansprechpartner: Heiko Oßwald (Kontakt: 0179-2157105)