Anfrage der SPD-Fraktion

 

Seit 1. August 2009 ist erstmals das gesamte Vorschuljahr kostenfrei. Der Freistaat Sachsen übernimmt den kompletten Eltern-Anteil an den Betreuungskosten im letzten Jahr vor der Einschulung.

Allerdings besteht in Sachsen die Möglichkeit sowohl für die Eltern, deren Kinder vom 01.07.2010 bis 30.09.2010 das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag ihre Kinder früher einschulen zu lassen, als auch für den Amtsarzt eine Schulbefähigung zurückzustellen.

Deshalb fragen wir:

Müssen Eltern die Elternbeiträge zurückzahlen, wenn

1. ihre Kinder zu den so genannten „Kann-Kindern“ zählen (Vollendung des 6. Lebensjahres vom 01.07 bis 30.09) oder vorzeitig eingeschult werden sollen, auch bereits in der Schule angemeldet sind und die Anmeldung von den Eltern später zurückgezogen wird?
2. die „Kann-Kinder“ oder die vorzeitigen Einschulungen vom Amtsarzt keine Schulbefähigung erhalten?
3. regulär schulpflichtige Kinder keine amtsärztliche Schulbefähigung erhalten?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Eine Schulbibliothek gehört zur Grundausstattung jeder Schule. Sie bietet ideale Voraussetzungen für eine ganzheitliche Lese- und Medienerziehung.
Zu einer funktionierenden Schulbibliothek gehören neben den Räumlichkeiten, Ausstattungen, Medienbestand vor allem auch eine personelle Betreuung und Beratung, die auch am Vormittag für die Kinder und Schulen zur Verfügung stehen.

Nach jetzigem Stand erhalten 32 Schulbibliotheken in Leipzig fachliche kompetente Beratung und Betreuung. Diese Beratung und Betreuung wird neben den beim Schulverwaltungsamt beschäftigten Diplombibliothekaren vor allem auch durch Teilnehmer aus Arbeitsgelegenheiten (AGH) sichergestellt.
Eine der AGH-Form – die ABM-Stellen – laufen zum Ende des Jahres 2009 aus.

Deshalb fragen wir:

1. Wie viele Personen arbeiten im Moment in Schulbibliotheken?
a. Wie viele davon sind in einem regulären Arbeitsverhältnis angestellt?
b. Wie viele AGH-Kräfte, unterteilt nach ABM, AGH-MAE und AGE (Kommunal-Kombilohn und Beschäftigungszuschlag) arbeiten in Schulbibliotheken?

2. Wie wird die Betreuung der Schulbibliotheken ab 2010 sichergestellt?
a. Ist eine Fortführung der Personalstellen aus Mitteln der AGH wie der Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante (AGE) und der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE – „1-Euro-Job“) geplant?
b. Kann die Betreuung von Schulbibliotheken durch freie Träger mit AGH-Mitteln organisiert werden?
c. Besteht die Möglichkeit die Beratung und Betreuung der Schulbibliotheken durch Teilnehmer von Programmen wie dem freiwilligen sozialen Jahr, FSJ Kultur oder „teach first Germany“ weiterzuführen?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

1. Wie viele Beschäftigte werden bis zum Jahr 2012 (Auflistung pro Jahr) in Altersteilzeit gehen?

2. Wann werden die Beschäftigten, mit denen Altersteilzeitverträge abgeschlossen wurden, in die Ruhephase übergehen (Auflistung pro Jahr bis 2012)?

3. Werden die durch Altersteilzeit freiwerdenden Stellen neu besetzt oder sind Stellenstreichungen im Stellenplan vorgesehen?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-73863649)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

1. Wie viele befristete Arbeitsverträge wurden in den letzten Jahren mit Beschäftigten der Stadtverwaltung Leipzig abgeschlossen?

2. Wie viele Auszubildende hat die Stadtverwaltung Leipzig in den Verwaltungsberufen (Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation, Fachangestellte/r für Bürokommunikation) seit dem Jahr 2006 ausgebildet und wie viele werden in diesen Berufen in künftigen Jahren ausgebildet?

3. Wie viele Auszubildende wurden in den o. g. Verwaltungsberufen seit 2006 befristet und unbefristet übernommen und wie sehen die Regelungen für zukünftige Ausbildungsjahre aus?

4. Ist die Arbeitsfähigkeit der Ämter der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung des Altersteilzeitmodells, möglicher Stellenstreichungen und der Übernahme von Auszubildenden sowohl kurzfristig, mittelfristig als auch langfristig gesichert?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-73863649)

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Mitglied im FA Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

Die Eltern in dieser Stadt brauchen Tagesmütter und –väter, weil der Bedarf an Krippenplätzen noch nicht gedeckt werden kann. Außerdem überzeugt viele Eltern die individuelle Betreuung im Kleinkindalter.

Tageseltern müssen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ordentlich bezahlt werden. Die Stadt Leipzig hat sich damit in den letzten Jahren im Landesdurchschnitt deutlich zurückgehalten. Es wird Zeit, dass die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag vorlegt, wie es im Verwaltungsstandpunkt dargelegt wird.

Unseren Änderungsantrag werden wir heute nicht zur Abstimmung bringen, diesen aber erneut ins Verfahren geben, wenn der Vorschlag der Stadtverwaltung nicht den Empfehlungen des Landesjugendamtes entspricht.

Meine Fraktion steht für eine leistungsgerechte Bezahlung der Tagespflegepersonen und setzt sich auch in Zukunft für die Vernetzung und Anerkennung dieser Tätigkeit ein.

Wir werden den Verwaltungsstandpunkt zum Antrag unterstützen.

Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag mit folgendem Wortlaut nach Satz 1 zu ergänzen:

Von diesem Grundsatz kann nur im begründeten öffentlichen Interesse im Rahmen einer Einzelfallprüfung abgewichen werden.

Begründung:
In Einzelfällen lassen sich Absperrungen, z.B. aus Sicherheits- oder technischen Gründen nicht vermeiden, und zwar auch ohne oder kaum eine öffentliche Beeinträchtigung. Beispielhaft sei die teilweise Absperrung am Nordufer des Kulkwitzer Sees, im Rahmen der Wasserskianlage genannt. Da es sich dort um ein unwegsames und gefährliches Steilufer handelt und der höher gelegene, eigentliche Weg unangetastet bleibt, ist hier kein Entzug öffentlicher Räume zu erkennen. Im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten des Allgemeinwohls muss die Freiheit verbleiben, sinnvolle Ausnahmen herbeiführen zu können.

Änderungsvorschlag:
Beschlusspunkt 1 soll wie folgt abgeändert werden:
Kindertagespflegepersonen wird ab 01.01.2010 auf Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen der aktuelle Aufwendungsersatz (Aufwendungen und erzieherische Leistungen) von 448,60 € pro Kind bei ganztägiger Betreuungsleistung (5 Tage, 8-9 Stunden) ausgereicht.
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2010 entsprechend einzustellen.

Begründung:
Der Antrag Nr. IV/A 306 „Nachbesserung des Aufwendungsersatzes für Tagespflegepersonen“ wird grundsätzlich befürwortet. Die zusätzlichen Mittel hierfür können jedoch erst im neuen Haushaltsplan 2010 veranschlagt werden.
Der Aufwendungsersatz von 448,60 € beruht auf der aktuellen Empfehlung des Sächsischen Landesamtes für Familie und Soziales, Landesjugendamt vom 18. Februar 2009.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)