Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Christian Schulze

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

die Zahl von Familien, die mit psychischen und Suchterkrankungen zu kämpfen haben ist auch in Leipzig in den vergangenen Jahren gestiegen. Diese Familien stehen vor enormen Herausforderungen, denn sie müssen sich nicht nur mit ihren eigenen komplexen Bedürfnissen auseinandersetzen, sondern müssen zudem ein undurchsichtiges Netzwerk von Unterstützungssystemen überblicken können.

In unserer Stadt Leipzig fehlen Strukturen, die eine effektive Koordination und Planung zwischen den verschiedenen Hilfesystemen ermöglichen. Dies führt dazu, dass viele Familien Schwierigkeiten haben, die Unterstützung zu finden, die sie dringend benötigen. Oftmals scheitern sie trotz vorhandener Angebote oder brechen die Hilfeprozesse frühzeitig ab. Dies ist nicht nur für die betroffenen Familien problematisch, sondern führt auch zu einem Anstieg von Inobhutnahmen, der das Familiengefüge weiter belastet.

Es ist an der Zeit, hier eine Schneise durch dieses Dickicht zu schlagen. Wir wollen dass den Familien die individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung bekommen können, die sie benötigen. Dazu müssen wir das gesamte Familiensystem in den Blick nehmen und die bestehenden Hilfesysteme miteinander vernetzen. Präventive und komplexe Hilfen sind dabei unerlässlich, um den Familien langfristig zu helfen.

Ein wichtiger Baustein ist dabei auch das Schaffen sinnstiftender Beschäftigungsangebote, die den Betroffenen helfen, ihre Selbstwirksamkeit wiederzuerlangen und zur Selbsthilfe zu befähigen. Dies kann dazu beitragen, das Familiensystem langfristig zu stärken und den professionellen Unterstützungsbedarf zu verringern.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir die betroffenen Familien entstigmatisieren und die Öffentlichkeit über ihre Situation aufklären. Durch kontinuierliche Weiterqualifizierung der Fachkräfte und eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit können wir dazu beitragen, dass sich bei allen Beteiligten eine gewisse Handlungssicherheit und Transparenz einstellt.

Wir schlagen zu dem vor, mit Auridis-Stiftung in Kontakt zu treten, um eine Anlauffinanzierung dafür zu ermöglichen und weitere Schritte zur Unterstützung der betroffenen Familien einzuleiten.

Es liegt an uns allen, gemeinsam zu handeln und den Familien in unserer Stadt die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, um ein stabiles und gesundes Umfeld zu schaffen. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag für eine funktionierende Stadtgesellschaft.

Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

die Ausschreibung des Weihnachtszirkus für den Cottaweg gestoppt, die Kleinmesse soll dort nur noch einmal im Jahr stattfinden können. So die Bilanz für den Cottaweg der letzten Tage. Und warum, weil wir es über Jahre nicht gelöst bekommen, die Themen Stadionumfeld inkl. Cottaweg in Verbindung mit einem guten Park-and Ride-System, in den Griff zu bekommen. Aus der Not und aus Angst vor Klagen von Rasenballsport wurden jetzt Entscheidungen getroffen, die hoffentlich nur kurzfristig Auswirkungen für Kleinmesse und Weihnachtszirkus haben. Denn wir hoffen, dass das Gewitter ein reinigendes wird und endlich Entscheidungen getroffen werden, auf die wir seit Jahren warten.

Unsere Erwartungshaltung ist dabei klar: Sollten Weihnachtszirkus und Kleinmesse zeitweise nicht oder nur teilweise am angestammten Ort stattfinden können, müssen vernünftige gut erreichbare Interims her – damit meine ich nicht den Parkplatz an der neuen Messe. Wir wollen dabei nicht hören, was nicht geht, sondern was geht. Diese Lösungen sind mit den Akteuren zu besprechen.

Wir erwarten, dass tatsächlich nur so viele Parkplätze, wie unbedingt notwendig, errichtet werden, denn jeder Parkplatz zieht Parkplatzsuchverkehr an und damit Autos in das Gebiet. Wir bedauern es in diesem Zusammenhang, dass man nicht schon im Zuge der Umbaumaßnahmen durch Rasenballsport vor etwa zwei Jahren versucht das Thema anzugehen und auf Grundlage einer neuen Stellplatzverordnung die im Vertrag festgeschrieben Stellplätze reduziert hat. Dies würde uns heute vielleicht einige Diskussionen ersparen. Wir erwarten daher von der Stadtverwaltung zügig eine neue Stellplatzverordnung und auf der Grundlage Nachverhandlungen mit den Eigentümern des Stadions. Grundsätzlich wäre ein kleines Parkhaus am Cottaweg denkbar, Maßgabe muss aber sein, dass die an den Standort der heutigen Geschäftsstelle kommt und keine weitere Reduzierung der Fläche auf der Kleinmesse stattfindet und wenn doch nur in dem Umfang, wie es für Nutzer/-innen, wie Kleinmesse und Weihnachtszirkus, erträglich ist. Für den direkten Stadionvorplatz, dort wo jetzt eine Containerschule steht und Autos parken, erwarten wir, dass dort perspektivisch auf Parkplätze verzichtet wird und ein Platz zum Verweilen, Spielen und Sport treiben entsteht.

Ein weiterer ungelöster Konflikt ist die Diskussion um Schule vs. Ballsporthalle auf dem Areal des ehemaligen Schwimmstadions.

Hier muss die Verwaltung, insbesondere die beteiligten Dezernate, endlich verlässlich Klarheit schaffen, was geht und gewollt ist, und was nicht. Grundsätzlich steht für die SPD-Fraktion die Vorhaltung von ausreichend Schulplätzen an oberster Stelle. Für Kinder im Grundschulalter gilt außerdem weiterhin „Kurze Beine, kurze Wege“. Wir sind aber der Meinung, dass es möglich sein sollte, dass die Grundschule im Schulgebäude an der Max-Planck-Straße als Grundschulstandort saniert werden kann. Sollten dann noch einzelne Räume notwendig sein, wäre eine Unterbringung dieser, unter Einbeziehung der angrenzenden Grünfläche oder in eine neue Ballsporthalle, möglich. Schließlich liegen Sport und Schule auch inhaltlich nicht so weit auseinander. Zudem sollte auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungsentwicklung die Größe der Schule noch mal geprüft werden. Die Grundschule im Schulgebäude an der Max-Planck-Straße und maximal einige Räume in der der neuen Ballsporthalle böten dann auch die Chance, eine ausreichend große Halle zu bauen und das Sportmuseum inkl. des Hauses des Sportes auf dem Gelände des Schwimmstadions unterzubringen. Grundsätzlich sollten Mehrfachnutzungen heutzutage selbstverständlich und nicht die Ausnahme sein. Als die Grünen die Schule an der Semmelweisstraße verhindert haben, waren die beiden Grünen Dezernate auch kreativ neue Lösungen zu finden. Das schaffen Sie auch diesmal, Frau Felthaus und Herr Dienberg.

Abschließend muss, wenn die Ballsporthalle steht, selbstverständlich auch die bestehende Arena saniert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Mehrzweckarena, die auch weiterhin einen Schwerpunkt Leichtathletik haben muss, auf eine Kapazität für 10.000 plus x Zuschauerinnen und Zuschauer ausgebaut werden.

Damit und mit der Weiterentwicklung der Nordanlage wäre das gesamte Areal mit Sporthochschule, Sportgymnasium, Sportoberschule, Arena, Ballsporthalle, Fußballstadion, Sportmuseum, Landessportbund, dem SC DHfK Leipzig unser Sportzentrum. Lassen Sie uns diesen Traum aufleben und endlich anpacken. Gerade jetzt sind die Signale aus dem Land gut, dies auch umfangreich zu fördern. Auch Kleinmesse und Weihnachtszirkus hätten dann weiter Platz auf dem Cottaweg und auch für die Grundschüler/innen gälte weiter „Kurze Beine – kurze Wege“. Auch wenn das vielleicht nach „eierlegende Wollmilchsau“ klingt. Seien Sie kreativ, legen sie uns Lösungen vor, lassen Sie uns zeitnah entscheiden. An uns wird es nicht scheitern, endlich Fahrt aufzunehmen.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 2 der Vorlage wird wie folgt geändert (fett gedruckt):

  1. Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) stellt für die Erweiterung einen Grundstock von 30 malermäßig instandgesetzten und bezugsfertigen Wohnungen im 1. Halbjahr 2025 in Tranchen von monatlich fünf Wohnungen beginnend ab Januar 2025 und weitere Wohnungen entsprechend des Bedarfes der Teilnehmer/-innen zu KdU-angemessen Preisen bereit.
    Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit den Wohnungsgenossenschaften in unserer Stadt, der Vereinigung der Haus- und Wohnungseigentümer Haus & Grund sowie weiteren Wohnungsmarktakteuren Gespräche zur verbindlichen Wohnungsakquise aufzunehmen. Ziel ist es mit diesen Wohnungsanbieter/-innen ab 2026 die jährliche Kapazität um weitere 15 Wohnungen zu erweitern. Bei erfolgreicher Wohnungsakquise werden unterjährig zusätzliche Mittel für die soziale Betreuung ab 2026 bereitgestellt.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.

Immer wieder kommt es in verschiedenen Straßenabschnitten in Leipzig zu Behinderungen des ÖPNV, insbesondere des schienengebundenen, so dass die LVB-Bahnen stoppen müssen und nicht weiterfahren können. Für die Fahrer und Fahrerinnen jedes Mal eine zusätzliche und nervige Belastung und für die Fahrgäste ein großes Ärgernis, weil sie zu spät kommen bzw. im schlimmsten Fall nicht weiterfahren können.

Wir fragen an:

  1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
  2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
  3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?
  4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

Antwort der Verwaltung

1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

Durch die kommunale Verkehrsüberwachung wurden im Jahr 2023 insgesamt 56 Fahrzeuge im Fahrraum von Schienenfahrzeugen abgeschleppt.

Die Entwicklung der Abschleppzahlen zum verkehrsordnungswidrigem Parken im Gleisbereich ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

2014201520162017201820192020202120222023
29362129394240363756

2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

Zum Umfang von Behinderungen für den ÖPNV durch parkende Fahrzeuge im Gleisbereich, ohne dass es durch behördliche Abschleppmaßnahmen gekommen ist, kann nur durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH eine verlässliche Aussage getroffen werden, soweit dies dort statistisch erfasst wird.

Seitens des Ordnungsamtes können hier nur Aussagen zu den durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten aufgenommenen Ordnungswidrigkeitenanzeigen getroffen werden, welche neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens keine Abschleppmaßnahmen zur Folge hatten. Im Jahr 2023 wurden in diesem Zusammenhang 119 Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne Abschleppvorgang registriert. Inwieweit hier beim Parken im Gleisbereich tatsächlich die Durchfahrt der Straßenbahn behindert wurde, ist nicht auswertbar. Außerdem lassen sich durch Halterermittlungen und damit verbundene Kontaktaufnahmen mit den Fahrzeugverantwortlichen derartige Verkehrsbehinderungen gleichfalls beseitigen, in dem – soweit ermittelbar und erreichbar – die Verantwortlichen zunächst behördlicherseits aufgefordert werden, ihr Fahrzeug aus dem Verbotsbereich zu entfernen. Diese Verfahrensweise wird unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Übrigen vielfach angewandt.

Die Entwicklung der durch die Verkehrsüberwachung registrierten Verkehrsordnungswidrigkeiten ergibt sich aus folgender Übersicht:

3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?

StraßeFallaufnahmen
Parken im Gleisbereich
Abschleppvorgänge
Parken im Gleisbereich
Arthur-Hoffmann-Straße3613
Pörstener Straße216
Ossietzkystraße146
Kötzschaer Straße112
Odermannstraße104
Michaelisstraße94
Cunnersdorfer Straße83
Emmausstraße81
Menckestraße82
Bitterfelder Straße54
Bornaische Straße52
Nordplatz52
Georg-Schwarz-Straße41
Luckaer Straße30
Rathenaustraße31
Wolfener Straße31
Zschochersche Straße32
Demmeringstraße20
Holzhäuser Straße21
Papiermühlstraße20
Ratzelstraße20
Richard-Lehmann-Straße21
Waldbaurstraße20
Ahlfeldstraße10
Eisenbahnstraße10
Elli-Voigt-Straße10
Eytraer Straße10
Kiewer Straße10
Lindenthaler Straße10
Lützowstraße10

4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

Bei Vorliegen entsprechender Meldungen der LVB werden verkehrsregelnde Maßnahmen wie die Anordnung von Zick-Zack-Linien oder ggfs. Haltverboten geprüft und, wenn möglich, angeordnet und umgesetzt. Aktuelle Beispiele dafür sind die Verlängerung des im 5m-Bereich der Kreuzung (Demmeringstraße/Odermannstraße) geltenden Haltverbots mittels Zeichen 299 auch in den Bereich der Odermannstraße 1. Für die Ossietzkystraße wurde eine Anhörung zur Anordnung eines absoluten Haltverbots ab ca. der Hausnummer 17 durchgeführt.

Baulich kann der Straßenbahnverkehr nur durch einen eigenen Gleiskörper vor Falschparkern geschützt werden, was bekanntlich nicht überall möglich und in Abwägung anderer Belange gewünscht ist. Wenn Straßenbahn und motorisierter Individualverkehr einen Fahrstreifen gemeinsam benutzen, sind bauliche Möglichkeiten zur Unterbindung von Falschparkern quasi ausgeschlossen.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Die in Folge sinkender Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen sind für die Umsetzung eines Konzeptes der „Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“ zur Verfügung zu stellen.
  2. Das Inklusionskonzept für Kindertagesstätten und Kindertagespflege der Stadt Leipzig ist bis zum Ende des 3. Quartals 2024 unter Einbeziehung der freien Träger und der Träger der Inklusionsarbeit zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, die dazu beitragen, dass Kinder mit erhöhtem Integrationsbedarf schneller eine Anerkennung als Integrationskinder bekommen. Die getroffenen Maßnahmen sind im Jugendhilfeausschuss und in den zuständigen Fachausschüssen vorzustellen.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Freistaat Sachsen in die Pflicht zu nehmen und Verhandlungen zur Beibehaltung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung auf dem derzeitigen Niveau, unabhängig von den sinkenden Kinderzahlen, mit dem Ziel zu führen, den Personalschlüssel Sachsens zu verbessern, um eine bedarfsgerechte Bildung zu erreichen. Das Ergebnis der Verhandlung wird dem Stadtrat bis zum Ende des 1. Halbjahres 2024 vorgelegt. Gleichzeitig setzt sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat für die Verankerung eines verpflichtenden Vorschuljahres ein.
  4. Die Stadt Leipzig entwickelt darüber hinaus mit den Trägern der Jugendhilfe, insbesondere mit den Betreibern von Kindertagesstätten, aber auch mit Trägern aus dem Bereich Migration und Integration, bis 3. Quartal 2024 ein Konzept zur Senkung der Selbstbetreuungsquote.
  5. Darüber stellt die Stadt Leipzig sicher, dass vor einer möglichen Schließung von Einrichtungen Kapazitätsreduzierungen Priorität gegeben werden. Dabei sind Alternativen zur Umnutzung von Räumen für die pädagogische Arbeit (bspw. Gruppenräume zu Funktionsräumen wie Sporträumen oder Werkstätten) ebenso zu prüfen wie, sofern sich einzelne Kindertagesstättenteile separat nutzen lassen, die Nutzung für Angebote im Quartier (bspw. für die Volkshochschule oder Elterncafés).

Begründung:

Wie der Kita-Bedarfsplanung 2024 zu entnehmen ist, sorgt ein Geburtenrückgang für eine Reduzierung der Anzahl zu betreuender Kinder in Leipziger Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gleichzeitig hat sich die Stadt Leipzig zur Umsetzung einer integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung verpflichtet, der entsprechende Prozess wird in enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern, dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen sowie den freien Trägern der Jugendhilfe aktiv vorangetrieben. Gleichzeitig setzt der in Sachsen definierte Personalschlüssel deutliche Grenzen, die Fachkraft-Kind-Relation gilt als eine der schlechtesten in der Bundesrepublik und stellt eine große Herausforderung für die Gestaltung einer inklusiven Kindertagesbetreuung dar. Mit der Bereitstellung der durch den Rückgang der Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen kann der Umsetzungsprozess für o. g. Konzept eine spürbare Unterstützung und Entlastung erfahren.

Auch die Sächsische Staatsregierung hat diese Möglichkeit erkannt, wie einer Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu entnehmen ist: „Wenn wir die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter stärken wollen, sollten wir dennoch an dem Personaltableau in den Kindertageseinrichtungen festhalten, um den Rückgang der Kinderzahlen als demografische Rendite zu nutzen. Eine bessere kindbezogene Förderung wäre die Folge“, so Kultusminister Christian Piwarz (Quelle Pressemitteilung der Sächsischen Staatsregierung, 03.06.2023). Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende Gespräche und Verhandlungen mit der Sächsischen Staatsregierung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Landeszuwendung für die Kindertagesbetreuung zu führen.

Ein weiterer Schritt, der eine bessere kindbezogene Förderung ermöglichen und Startschwierigkeiten in der Grundschule verringern würde, wäre die Einführung eines verpflichtenden Vorschuljahres. Ein solches würde zu gleicheren Startchancen für die Schule führen, weil Sprachbarrieren abgebaut und die soziale Integration verbessert werden. Auch ganz allgemein können in einem verpflichtenden Vorschuljahr allen Kindern Grundfertigkeiten vermittelt werden, auf welche Grundschulen leichter aufbauen können. Konnten wir den Abbau der Selbstbetreuungsquote in der Vergangenheit nicht angehen, weil die Plätze gefehlt haben, so bietet sich jetzt diese Chance das nachzuholen, auch hier mit dem Ziel, die Startchancen vieler Kinder zu erhöhen und ggf. notwendige Fördermöglichkeiten frühzeitig zu nutzen.

In den letzten Jahren mussten viele Räume zur Erhöhung der Kapazitäten in Gruppenräume umgewandelt werden. Dies kann nun rückgängig gemacht werden, um die Räume wieder für anderweitige pädagogische Zwecke (Werkstätten, Sporträume etc.) zu nutzen. Auch die zeitweilige Einrichtung z. B. von Elterncafés bietet eine Möglichkeit zur Öffnung von Kitas. Teile von Kindertagesstätten, die nicht mehr für die Kinderbetreuung benötigt werden, können außerdem für andere soziale oder Bildungszwecke bereitgestellt werden, wie beispielsweise für die Volkshochschule.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsstandpunkt wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Gelände der ehemaligen Gasanstalt „Ost“ in Sellerhausen ein Entwicklungskonzept zum Kreativquartier unter Berücksichtigung von Szenarien für die zukünftige Unterbringung der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vorzulegen.
  2. Die Ergebnisse der Szenarien-Untersuchung werden dem Stadtrat bis Ende Q4/2024 vorgelegt.
  3. Sofern sich aus den Szenarien eine alternative Unterbringung für die Stadtbeleuchtung ergibt, wird die Entwicklung eines KreativQuartiers mit den Nutzungsschwerpunkten Gewerbe, Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales unter Betrachtung des Stadtraums geprüft.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zum Antrag.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

  1. Das Stadtplatzprogramm wird beschlossen. Im Punkt 2.2 wird das Ziel „Multifunktionalität“ ergänzt. 
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.8.2024
    1. einen Maßnahmenplan für die Umsetzung von Garten- und Dorfplätzen vorzulegen, mit dem mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden können. Dazu berät die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ortschaftsratsvorsitzenden, welche Dorfplätze als Maßnahmenbündel im Sinne des Stadtplatzprogramms für den Haushalt 2025/2026 berücksichtigt werden.
    2. ein Umsetzungskonzept einschließlich Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung für Kurzfristumbau/-gestaltung und Pop-up-Plätze (geringer Planungs- und Umsetzungsaufwand und Umsetzung innerhalb eines Jahres) vorzulegen. Zu berücksichtigen sind Stadtplätze, die nicht als Komplett- oder Teilumbaumaßnahme vorgesehen sind sowie bereits aufgeführte Dorf- und Gartenplätze.
    3. eine Liste vorzulegen, welche Plätze aufgrund des baulichen Zustandes „Schädigungen“ und des hohen Entwicklungspotentiales (z.B. Plagwitzer Rathausplatz, Floßplatz und Platz an der Arthur-Hoffmann-Straße) als Maßnahmenbündel mit Planungsbeginn spätestens im 1. Quartal 2025 eingeordnet und anschließend in die Umsetzung im Haushalt 2027/2028 eingeordnet werden. 
    4. eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen, aus der ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen und welche Plätze mit dem Haushalt 2025/2026 realisiert werden. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.
    5. Leitlinien für eine klimaangepasste Realisierung von Stadtplätzen als Grundlage für alle weitere Beteiligungs-, Planungs- und Umsetzungsschritte vorzulegen. Im Zuge der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sollen die Beschlusslagen der Stadt – insbesondere zu den Themen Biodiversität, Artenvielfalt und Wasserkonzeption – hinreichend beachtet werden.
  3. Das Stadtplatzkonzept wird im Jahr 2026 evaluiert und fortgeschrieben. Hierbei sollen die Begegnungs-, Fest- Markt-, Versammlungs- und Aufenthaltsplätze für alle Generationen, aber auch für temporäre Veranstaltungen, einbezogen werden. Insbesondere die Ortschaften sowie Stadtteile, die mit Platzangeboten unterversorgt sind, sollen hierbei Beachtung finden. Die Fortschreibung ist dem Stadtrat bis zum 30.08.2026 vorzulegen. In dieser sind die Plätze zu definieren, welche mit dem Haushalt 2027/2028 realisiert werden.
  4. Die Stadt prüft bei der Gestaltung der Plätze die Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten.  
  5. Die Federführung für die weitere Bearbeitung und Umsetzung soll beim Stadtplanungsamt liegen. Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA Stadtentwicklung und Bau sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Der Änderungsantrag führt die Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zusammen.

Link zur Vorlage.