Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

der so genannte „Tag-X“ liegt mittlerweile 1 ½ Wochen hinter uns. Die allermeisten in unserer Stadt sind froh, dass er, gemessen an den Ankündigungen, relativ ruhig geblieben ist und Veranstaltungen wie geplant stattfinden konnten. Von Stadtfest bis Feinkost-Flohmarkt und vom Herbert-Grönemeyer-Konzert bis zum Public Viewing. Wenn auch unter teilweise erheblichen Besucherinnen- und Besucherrückgängen, denn bei vielen Menschen war Verunsicherung zu spüren.

Dafür, dass das Leben eben nicht zum Erliegen kam, kann und sollte man einen Dank aussprechen: Den Ordnungskräften, die in der gesamten Stadt und auf Veranstaltungen unterwegs waren, dem Personal der LVB, der Branddirektion, den Sanitätern und auch der Stadtreinigung. Ein Dank gilt auch denen, die im Vorfeld und am Tag deeskalativ gewirkt haben – vom sächsischen Innenminister kann man dies leider nicht behaupten.

Auch von AfD und CDU wurde wiederholt eher Öl ins Feuer gegossen und bereits im Vorfeld ein ganzer Stadtteil, teilweise ein ganzer Stadtbezirk unter Generalverdacht gestellt, dabei erlebe ich insbesondere Connewitz als einen der solidarischsten Stadtteile. Der Generalverdacht gipfelte darin, dass am 3. Juni bzw. den Morgen des 4. Juni halb Connewitz abgeriegelt wurde und viele Anwohnerinnen und Anwohner in Mithaftung genommen wurden. Dabei zeigt die Auswertung der ersten Verhaftungen laut LVZ, dass von den durch die Polizei erwähnten 30 Verhaftungen nicht mal 10 Prozent überhaupt aus Leipzig kamen. Jede gewaltbereite Person ist eine zu viel. Hier das Bild eines gewaltbereiten linksmilitanten Stadtteils zu zeichnen, scheint doch mehr politische Instrumentalisierung und Teil der Mythenbildung zu sein. Vor allem dann, wenn die gleichen Parteien schweigen, wenn es No-Go-Areas für Linke oder „nicht-deutsch aussehende“ Menschen in Sachsen gibt. Vielleicht geht es diesen Parteien auch mehr darum, davon abzulenken, dass in Sachsen das weit größere Problem der Rechtsextremismus ist – dazu hört man von Ihnen leider nicht viel oder – mit Blick auf die AfD – gar nichts. Während Herr Kretzschmar mit schwarz-weiß-roten Hutträgern kommuniziert, ist ein Dialog in Connewitz bisher Fehlanzeige.

Zu einer Demokratie gehört auch eine kritische Auseinandersetzung mit Entscheidungen von Behörden. Deshalb ist es in Ordnung, wenn auch die  Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig hinterfragt wird. Ich möchte allerdings nicht in der Haut der Stadtverwaltung stecken, die zwischen Demonstrationsfreiheit und öffentlicher Sicherheit und Ordnung sicher sehr genau abzuwägen hatte. Dass es für den „Tag-X“ massive Gewaltandrohungen gab, kann nicht geleugnet werden. Ich möchte dazu aus einem Indymedia-Beitrag zitieren, auch wenn man nicht weiß wer hinter diesen Beiträgen steckt: „Wir alle müssen am Tag X zeigen, dass der Preis für die Verurteilung sehr hoch sein wird. So hoch, dass sich jeder LKA-Büttel, jedes Gericht, jede Staatsanwaltschaft bundesweit in Zukunft sehr gründlich überlegt, ob sie bereit ist, den Preis für ihren Strafverfolgungseifer zu zahlen. […] Wir kommen am Tag X alle nach Leipzig, um dem Repressionsapparat unseren blanken Hass in seine widerwärtige Fratze zu spucken.“

Dies ist nur ein Auszug aus einem Beitrag. Es gibt davon noch viele weitere. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt in ihrer Lageeinschätzung dazu entschieden, Demonstrationen am 3.6. nahezu komplett zu verbieten. Dies hatte auch vor Gericht bestand. Dennoch muss gefragt werden, ob dies auch für die Tage davor und danach angemessen war. Auch an Tagen davor und am Folgetag wurden mehrere Demonstrationen untersagt. Damit gab es auch keine Möglichkeiten, am 3.6. für eine Art Entlastung zu sorgen. Die Stadt täte gut daran, ihre Entscheidung vor dem Hintergrund des hohen Gutes der Demonstrationsfreiheit selbstkritisch zu hinterfragen, ganz unabhängig von gerichtlichen Überprüfungen.

Es steht außer Frage, Gewalt und Sachbeschädigungen müssen strafrechtlich verfolgt werden. Dies ist Aufgabe eines Rechtsstaates. Wer Sachbeschädigungen und Gewalt unter dem Deckmantel der Demonstrationsfreiheit begeht, verlässt jeden demokratischen Grundkonsens und diskreditiert jegliches politische Ziel. Davon müssen sich auch Demoanmelderinnen und -anmelder ganz klar und unmissverständlich distanzieren.

Auch die Polizeiführung muss sich selbstkritisch hinterfragen. Es gehört zu einem Rechtsstaat, zu klären, ob ein Polizeieinsatz angemessen und verhältnismäßig war. Ist ein Polizeikessel mit 1000 gekesselten Personen über 11 Stunden bei teilweise 7 Grad Celsius tatsächlich angemessen oder vielleicht doch überzogen? Der Rechtswissenschaftler Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, hat dazu eine recht klare Meinung: „Es gibt nicht die rechtliche Möglichkeit, 1000 Menschen einzukesseln und festzunehmen und für Stunden ohne hinreichende Versorgung festzuhalten, weil es sein könnte, dass sie an Straftaten beteiligt waren. Das ist rechtlich nicht haltbar.“ Auf Verdacht hin, scheinbar ohne klaren Anfangsverdacht gegen diese 1000 Personen, darunter zahlreiche Minderjährige, wegen schweren Landfriedensbruchs zu ermitteln und hunderte Mobilfunkgeräte einzusammeln, erscheint mir unverhältnismäßig. Vor allem, wo man doch aus den Kameras der Hubschrauber und Drohnen teilweise gestochen scharfe Bilder hatte.. Hinzu kommt, dass die Polizei selbst von deutlich weniger gewalttätigen und gewaltbereiten Demonstranten gesprochen hat, als die Beamten eingekesselt hatten. Man wusste also, dass viele Unschuldige dabei sind.

Auch die Vorwürfe, dass einzelne Polizeibeamte gezielt Schläge auf Kopf und Gesicht ausgeübt haben, müssen aufklärt werden und ggf. Konsequenzen haben. Angst machen mir auch einige der Berichte von betroffenen Minderjährigen, denen der Kontakt zu ihren Eltern verwehrt wurde. Einige davon wurden bis in die Morgenstunden festgehalten, ihnen wurde in die Unterhose geleuchtet oder sie wurden, obwohl es sich um junge Frauen handelte ,von männlichen Polizisten durchsucht. Dies erweckt den Eindruck, dass es mehr um Einschüchterung und nicht mehr um Aufklärung ging.

Auch wenn ich meinen Kindern abgeraten hätte, an einem solchen Tag zu einer Demonstration zu gehen, weiß jeder hier im Raum der jugendliche Kinder hat, dass diese auch einen eigenen Kopf haben und sich von ihren Eltern nicht immer beraten lassen. Wenn mein Kind mit einem solchen Erfahrungsbericht nach Hause gekommen wäre, wäre ich als Elternteil sehr wütend. Ich kann daher, auch wenn der Polizeieinsatz nicht durch uns als Kommunalpolitik aufgeklärt werden kann, sondern das Aufgabe des Landtags und von Gerichten ist, der Polizei nur raten, dass auch sie den Einsatz gründlich prüft und dort, wo Fehler passiert sind, Verantwortung übernimmt. Sollte das ausbleiben, ist zu befürchten, dass die Zahl der Menschen, seien es betroffene junge Menschen selbst, deren Umfeld oder deren Eltern, die an unserer Polizei zweifeln und sie womöglich ablehnen, steigen wird. Das kann nicht in unserem Interesse liegen.

Jede und jeder, ob Demoanmelder/in, Entscheidungsträger/in in Stadt oder Land, bei Polizei oder Ordnungsamt sollte in seinem Bereich gründlich auswerten, ob sie oder er tatsächlich alles richtig gemacht hat, immer die richtigen Worte gefunden hat, Fehler ernsthaft aufarbeitet und ehrlich und transparent kommuniziert, um Vertrauen zu erhalten bzw. zurückzugewinnen.

Beschlussvorschlag:

Auf Seite 13 der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig –  Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien – wird wie folgt ergänzt:

Bei Flachdächern wird eine mehrlagige bituminöse Abdichtung einer einlagigen Kunststoffabdichtung vorgezogen, aber an mindestens drei Objekten wird eine Abdichtung mit Folie umgesetzt und getestet.

Begründung:

Der ökologische Fußabdruck von Folie – die etwas dicker ist – und einer doppelten Bitumenbahn ist etwa gleich schlecht.

Allerdings ist Folie etwas leichter, was bei schwieriger Statik helfen könnte. Folie hält nach Aussagen mehrere Fachbetriebe deutlich länger – bis zu 50 Jahre – und Folie bietet einen deutlich besseren Schutz vor Durchwurzelung. Außerdem bietet gerade Folie einen besseren UV-Schutz – spielt in Zeiten des Klimawandels eine wichtige Rolle – und ist gerade bei stehendem Wasser auf Flachdächern dem Bitumen überlegen. Dadurch, dass gute Gründachfolie ähnlich wie Teichfolie heute schon in Breiten über 15 Meter vorliegt, sind die Nähte nicht mehr so viel und aufwendig wie früher. Warum sollen wir einer neuen und langlebigeren Technologie keine Chance geben, nur weil wir an alten Verfahren festhalten und denken diese wären besser beherrschbar. Eine gut verklebte Dachfolie ist in den Augen mehrerer Fachbetriebe einer bituminösen Abdichtung klar vorzuziehen. Natürlich muss beim Verarbeiten auf sauberes Verkleben der Folie geachtet werden. Aktuell sind Folienabdichtungen bis zu 500 qm ohne Naht möglich.

Beschlussvorschlag:

Auf Seite 8 der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig – Teil F: Sporthallen – wird wie folgt ergänzt:

Bei Flachdächern wird eine mehrlagige bituminöse Abdichtung einer einlagigen Kunststoffabdichtung vorgezogen, aber an mindestens drei Objekten wird eine Abdichtung mit Folie umgesetzt und getestet.

Begründung:

Der ökologische Fußabdruck von Folie – die etwas dicker ist – und einer doppelten Bitumenbahn ist etwa gleich schlecht.

Allerdings ist Folie etwas leichter, was bei schwieriger Statik helfen könnte. Folie hält nach Aussagen mehrere Fachbetriebe deutlich länger – bis zu 50 Jahre – und Folie bietet einen deutlich besseren Schutz vor Durchwurzelung. Außerdem bietet gerade Folie einen besseren UV-Schutz – spielt in Zeiten des Klimawandels eine wichtige Rolle – und ist gerade bei stehendem Wasser auf Flachdächern dem Bitumen überlegen. Dadurch, dass gute Gründachfolie ähnlich wie Teichfolie heute schon in Breiten über 15 Meter vorliegt, sind die Nähte nicht mehr so viel und aufwendig wie früher. Warum sollen wir einer neuen und langlebigeren Technologie keine Chance geben, nur weil wir an alten Verfahren festhalten und denken diese wären besser beherrschbar. Eine gut verklebte Dachfolie ist in den Augen mehrerer Fachbetriebe einer bituminösen Abdichtung klar vorzuziehen. Natürlich muss beim Verarbeiten auf sauberes Verkleben der Folie geachtet werden. Aktuell sind Folienabdichtungen bis zu 500 qm ohne Naht möglich.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dort, wo Patenschaften durch eine natürliche oder juristische Person oder einen eingetragenen Verein für eine Spielzeugkiste übernommen werden, auf zunächst je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine solche Spielzeugkiste aufzustellen.

Die Stadt Leipzig bewirbt das Patenschaftsmodell aktiv auf ihren Kanälen. Eine Umsetzung soll möglichst im Frühjahr 2024 erfolgen.

Begründung:

Die Neufassung des Antrages übernimmt den VSP mit den Ergänzungen bzgl. juristische Personen, aktives Werben für das Patenschaftsmodell und Zeitschiene. Pro Stadtbezirk soll zunächst mindestens eine Spielzeugkiste pro Spielplatz aufgestellt werden.

Die Ursprungsfassung des Antrags finden Sie hier.

Die Vorlage „Gesamtkonzeption Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig: Teil 1 Ausschreibungskriterien und Regeln zur Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig“ wurde uns auf Nachfrage im Stadtrat von Seiten des zuständigen Bürgermeisters noch vor dem Sommer 2023 angekündigt.

Durch die aktuellen Jahresverträge droht aus unserer Sicht ein ökologischer und materieller Wertverlust für die Grundstücke der Stadt, weil die Betriebe möglicherweise weniger Investitionen in Humusbildung, Wasserbindefähigkeit und Bodenaufbau vornehmen, wenn sie keine langfristigen Verträge und Sicherheiten haben und ihnen drohen könnte, Pachtverträge nicht verlängert zu bekommen.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Vorlage Gesamtkonzeption Landwirtschaft?
  2. Wie positioniert sich die Verwaltung zu dem beschriebenen Investitionshemmnis und einem möglichen Wertverlust?

Mit Ratsbeschluss vom Mai 2017 wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird. Für die konkrete Ausgestaltung sollten der Behindertenverband und spezialisierte Landschaftsgärtner:innen hinzugezogen werden.

Außerdem wurden im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2021/22 durch Annahme des Antrages „Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können“ (A 0128/ 21/22) Gelder in den Haushalt eingestellt.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?
  2. Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?
  3. Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?
  4. Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo? Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1

Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?

Antwort

Umsetzung inklusive Spielplätze 2021

  1. August-Bebel-Platz, Engelsdorf
  2. Verdistraße, Engelsdorf
  3. Enzianweg, Wiederitzsch
  4. Theobald-Beer-Straße
  5. „Am Obstgarten“, Kleinzschocher
  6. Lene-Voigt-Park, Schaukelplatz
  7. Naturbad Südwest
  8. Jugend- und Sportbereich „Am Waserschloss , Leutzsch
  9. Bienitzstraße, Burghausen
  10. Henriettenpark, Lindenau
  11. Kirchplatz Möckern
  12. Skateanlage Parkallee, Grünau

Umsetzung inklusive Spielplätze 2022

  1. Spielplatz Palmengarten, Alt-West
  2. An der Badeanlage/Kuhweide, Liebertwolkwitz
  3. „Am Zypressenhügel“ Alte Salzstraße, Grünau Ost
  4. Zeisigplatz, Wahren
  5. „Am Brunnen“, Lützschena-Stahmeln
  6. Spielpaltz Schönauer Park
  7. Rehbacher Anger
  8. Rolf-Axen-Straße, Kleinzschocher
  9. Spielbereich Connewitzer Spitze

Frage 2

Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?

Antwort

Spielplätze barrierefrei zu erstellen, gehört zur üblichen Planungspraxis.

Mit dem Beschluss VII-HP-05445 – Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können (A0128/21/22) ist es das erklärte Ziel, dass perspektivisch jeder Spielplatz auch Spielan­gebote für verschiedene Einschränkungen motorischer, sensorischer oder kognitiver Art im Angebot hat. Dieses Angebot wird sukzessive erweitert und dessen Benutzerfreundlichkeit weiter entwickelt. Aktuell können fast alle 320 öffentliche Spielplätze über die Internetseite der Stadt Leipzig sowohl über den Stadtplan und über die Suchfunktion Spielplätze abge­rufen werden. Somit kann sich jede interessierte Person hinsichtlich ihrer Bedürfnisse die Spielplätze auf ihre individuellen Möglichkeiten und Eignungen anschauen.

Frage 3

Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?

Antwort

Entsprechend der Antwort zur Frage 2 werden bei allen zu erneuernden Spielplätzen diese Aspekte soweit möglich berücksichtigt.

Frage 4

Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo?

Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort

Nein, in Leipzig gibt es keine Schaukel für Rollifahrer auf den öffentlichen Spielplätzen. Grund dafür ist, dass generell Rollischaukeln im öffentlichen Raum nicht aufgestellt werden dürfen, sondern nur in Bereichen mit Betreuung. Weiterhin wäre ein Spielgerät, welches ausschließlich für Rollifahrer zu nutzen ist, nicht inklusiv.

Gemeinsame Initiative mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke.

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. VII-DS-07020-NF-01 der Ratsversammlung vom 15.12.2022):

§38 Zusammensetzung, k) wird wie folgt neu gefasst:

1Im Klimaschutzbeirat soll von den sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament;
  • 1 der Industrie- und Handelskammer;
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig;
  • 1 den Wohnungsgenossenschaften,
  • 2 den Gewerkschaften;
  • 3 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 Umweltforschungszentrum, 1 Leipziger Hochschulen/Universität, 1 Medizin)
  • 3 den anerkannten Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu)
  • 4 den Klimagruppen

angehören².  Die unterschiedlichen Vereine, Verbände, Einrichtungen und Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht. ³

Folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter der öffentlichen Verwaltung sind beratende Mitglieder des Klimabeirates:

  • Die L-Gruppe
  • Die LWB
  • Das Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
  • Das Landesamt für Schule
  • Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport
  • Der bzw. die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau

Darüber hinaus können weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu Themen der Nachhaltigkeit (z. B. Verkehr, Gesundheit, Energie/Bauen/Wärme und Landwirtschaft/Ernährung) dem Klimaschutzbeirat mit beratender Stimme angehören.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Besetzung des Klimabeirates die im bestehenden erweiterten Beirat Nachhaltigkeit vertretenen Gruppen anzufragen und die vorschlagenden Gruppen mit dem Beirat abzustimmen.

3. Für die Begleitung der Umsetzung des EKSP 2030 sowie dessen Umsetzungsprogramme durch den Klimaschutzbeirat sind ggf. unabhängige, externe Fachleute hinzuzuziehen.

Begründung:

Der Klimaschutzbeirat unterstützt den Klimaschutz in der Stadt Leipzig mit dem Ziel, Klimaneutralität in Leipzig bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Durch den Klimaschutzbeirat soll das vor Ort vorhandene Engagement und Wissen im Bereich Klimaschutz genutzt werden.

Mit der Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig vom Dezember 2022 wird der Klimaschutzbeirat als Beirat nach § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Laut § 38 Abs. 1 k) Satz 3 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig, ebenfalls vom Dezember 2022, soll die Zusammensetzung der sachkundigen Einwohner*innen per separatem Beschluss geregelt werden, wofür hiermit ein Vorschlag eingereicht wird. 

Der Beschlussvorschlag stärkt die Vertretung der Leipziger Umwelt- und Klimagruppen sowie die der wissenschaftlichen Institutionen, welche auch bislang dem erweiterten Beirat Nachhaltiges Leipzig angehörten. Die L-Gruppe und die LWB sollten als kommunale Unternehmen, die maßgeblichen Einfluss auf Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt haben, ebenfalls im Klimaschutzbeirat vertreten sein. Die Einbindung des Landesamts für Schule ist wünschenswert, da Bildung und Aufklärung ein ganz wesentliches Instrument des Klimaschutzes sind.

Privatwirtschaftliche Unternehmen werden über die Wirtschaftsvertretungen von IHK und HWK eingebunden. Darüber hinaus können Vertreter*innen privater Unternehmen als beratende Mitglieder hinzugezogen werden (§ 38 Abs. 2 Geschäftsordnung).