Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Beschlussfassung des Bebauungsplans „Neue Harth-Süd“ den B-Plan den Gremien des Stadtrates, insbesondere den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau, Sport sowie Umwelt/Klima/Ordnung, zur Anhörung und Diskussion zur Kenntnis zu geben.

Der Bebauungsplan wird in den Fachausschüssen ausführlich vorgestellt und diskutiert, mit dem Ziel, die Stadträte zu informieren, mitzunehmen, um im Idealfall mit einer einvernehmlichen Lösung für Verwaltung und Rat in die Debatte im ZV Neue Harth zu gehen.

Folgende Punkte sind dabei darzustellen:

  • Waldmehrung, Bäume, Klimaschutz,
  • Anbindung Medien und Verkehr,
  • Einbindung in das Konzept Radtourismus in Sachsen,
  • Geplante Vorhaben vs. wechselnder Gewässerhöhe für Hochwasserschutz,
  • Freihalten der Uferbereiche und Zugänglichkeit eines kompletten Rundweges,
  • verkehrsarme Erschließung,
  • ökologische Entsorgung,
  • Vorteile für Leipzig und Möglichkeiten für Grünausgleiche
Christina März

Rednerin: Christina März, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

einige von Ihnen, die schon die eine oder andere Wahlperiode hier im Stadtrat tätig sind, erleben gerade die Renaissance des Themas „Familienfreundlichkeit in der Ratsarbeit“, denn es ist nicht das erste Mal, dass sich der Stadtrat hiermit befasst. So war das Thema auch nicht gänzlich neu, als es in dieser Wahlperiode wieder erneut aus den Reihen der Fraktion auf die Tagesordnung gehoben wurde, und die Verwaltung beauftragt wurde ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

Eines lässt sich ganz sicher sagen: Das Thema ähnelt der Quadratur des Kreises, denn wir alle erleben, dass sich das Pensum der Ratsarbeit über die Jahre erhöht hat. Ratsarbeit kostet Zeit und das geht zwangsläufig zulasten der Familienfreundlichkeit, je mehr Gremien wir einrichten, die betreut werden wollen, umso mehr Zeit verbringen wir auch alle bei der Ratsarbeit. Reichte früher – das war vor meiner Zeit als Stadträtin – eine Ratsversammlung pro Monat, um die Themen zu verhandeln und zu beschließen, sind es jetzt in der Regel zwei.

Woran liegt es? Natürlich spielt eine entscheidende Rolle, dass sich unsere Stadt in den vergangenen 20 Jahren von einer schrumpfenden Großstadt zu einer wachsenden, prosperierenden Metropole gemausert hat. Das bringt jede Menge Themen mit, die im Stadtrat behandelt werden müssen. Ein Blick auf die zahlreichen Bau-, Kita- und Schulvorlagen verdeutlicht das eindrücklich. Ein weiterer Grund ist aber auch, dass der Stadtrat der Versuchung erlegen ist, viele Themen in großer Detailtiefe verhandeln und regeln zu wollen, Konzepte für allerlei Dinge bei der Stadtverwaltung zu beauftragen, die dann natürlich wieder in den Rat zurückfließen und erneut diskutiert werden. Verstehen Sie mich nicht falsch: Das soll kein Plädoyer für weniger Enthusiasmus in der Ratsarbeit sein, sondern allenfalls für mehr Konzentration auf die Rahmensetzung und mehr Vertrauen in die Sachkompetenz der Verwaltung, die es zu kontrollieren gilt, der aber eben nicht jedes Detail vorgegeben werden muss. Von der wir aber wiederum dann erwarten können, dass sie die Konzepte auch in einem angemessenen Zeitraum vorlegt, Anträge nicht vergisst und insgesamt versucht, die Aufträge aus dem Stadtrat auch zu verwirklichen.

Seien wir ehrlich zueinander: Wenn wir nun über die Familienfreundlichkeit in der Ratsarbeit diskutieren, versuchen wir die Symptome zu behandeln, aber kümmern uns dabei weniger um die Ursachen. Wir diskutieren über die Dauer von Sitzungen, über Redezeitkontingente, wir reden über Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, um es auch Eltern mit jüngeren Kindern zu ermöglichen, sich aktiv in die Kommunalpolitik einzumischen. Das ist alles vollkommen richtig und gut, aber uns fehlt scheinbar die Kraft, die eigentlichen Probleme anzugehen. Wir müssten uns eigentlich darüber verständigen, wie wir die Ratsarbeit priorisieren wollen, wie ausufernd wir Diskussionen im Rat führen wollen, die eigentlich in den Ausschüssen besser aufgehoben wären, welche Themen tatsächlich in den Rat gehören und wie wir die Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung gestalten wollen. Das würde die Familienfreundlichkeit im Rat nachhaltig verbessern. Soweit sind wir jedoch noch nicht. Ich bin dennoch froh, dass wir heute auch endlich mal ein paar Schritte vorwärts gehen können und damit den Rahmen schaffen, dass ein Engagement auf kommunaler Ebene für mehr Menschen vereinfacht wird. Wir müssen an dem Thema dran bleiben!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Stadträtinnen, verehrte Stadträte,
werte Gäste,

Leipzig braucht mehr Gemeinschaftsschulen!

In Leipzig gibt es schon eine Gemeinschaftsschule – zwar nur bis zur 10. Klasse, aber immerhin. Auch wir gehen davon aus, dass es einen Ansturm auf die Schule am Dösener Weg geben wird, wenn dort die erste „richtige“ Gemeinschaftsschule der Stadt Leipzig eröffnet wird. Es macht mit Blick auf die Zukunft deshalb Sinn, mehr Schulen zu schaffen, die als Gemeinschaftsschule fungieren. Daher fordern wir in den nächsten fünf Jahren die Etablierung von fünf Gemeinschaftsschulen – sei es durch Neubau oder Schulverbünde. Um dabei besonders weite Schulwege zu verhindern, sollten die fünf Gemeinschaftsschulen über das Stadtgebiet verteilt eingerichtet werden. Es geht uns nicht darum, Gymnasien abzuschaffen, es geht darum, das Angebot für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zu erweitern. Wir halten Gemeinschaftsschulen für eine sinnvolle Ergänzung der Leipziger Schullandschaft und glauben, dass diese Schulform gut angenommen wird. Wir brauchen deshalb mindestens ein Angebot in jeder Himmelsrichtung.

In den 4. Klassen der Grundschulen läuft gerade wieder die Bildungsberatung. Damit ist für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern unglaublich viel Stress verbunden. Es muss die Entscheidung getroffen werden, wie der weitere Bildungsweg für die neun- bis zehnjährigen Kinder aussehen soll. In diesem Alter ist so eine Vorausschau oft sehr schwierig. Vor diesem Hintergrund sind Gemeinschaftsschulen, die sowohl den Schulbesuch bis zur Mittleren Reife als bis zum Abitur ermöglichen, ein guter Weg, die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen. Schließlich sind die Entwicklungspotenziale und –zeiten bei Schülerinnen und Schüler sehr unterschiedich.

Das Schulgesetz lässt die Gründung von Gemeinschaftsschulen zu, endlich! Dort fällt der Stress des Schulwechsels nach der 4. Klasse weg, die Kinder können sich in Ruhe entwickeln und entfalten.

Das sieht die Verwaltung zum Glück auch so und deshalb lassen wir unseren Antrag im Sinne des VSP abstimmen.

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Den betreffenden Antrag finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Änderung des Antragstitels in: Freie Geh- und Radwege auch außerhalb des Zentrums

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister stellt eine zügige Besetzung der offenen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sicher, dabei wird auch eine Höhergruppierung der Bediensteten ermöglicht. In den Fachausschüssen Umwelt/Ordnung und Allgemeine Verwaltung wird bis Ende erstes Quartal über das Ergebnis berichtet.
     
  2. Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass über die Einsatzpläne des Ordnungsamtes Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.
     
  3. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr im Fachausschuss Umwelt/Ordnung über die Anzahl der Kontrollen, aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken und Anzahl der Verstöße. Abgeschleppte Fahrzeuge werden dabei separat aufgeführt.

Begründung:

Die Beauftragung eines externen Gutachtens, das die Handlungsweise des Ordnungsamtes bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Ahndung von Parkverstößen überprüfen soll, geht aus unserer Sicht am Kern des Problems vorbei und ist wie im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt rechtswidrig. Eine regelmäßige und möglichst flächendeckende Überwachung des ruhenden Verkehrs erfordert einen höheren Personaleinsatz, insbesondere in Quartieren, wo mit einem hohen Aufkommen an Parkverstößen zu rechnen ist.

Die Aufgaben der Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung bergen ein hohes Konfliktpotenzial und erfordern deshalb ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Konfliktfähigkeit, was sich auch bei der Entlohnung dieser Aufgaben niederschlagen sollte. Der Oberbürgermeister soll deshalb eine Überprüfung der Stellenbeschreibung und –bewertung veranlassen, um hier den tariflich möglichen Rahmen auszuschöpfen, um diese Tätigkeiten attraktiver zu machen. 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Fertigstellung der sanierten Dieskaustraße im Jahr 2026 eine attraktive alternative Radverkehrsführung von der Küchenholzallee über Brauereistraße – Buttergasse – Brückenstraße – Zur Alten Bäckerei zum Knoten Dieskaustraße/G.-Ellrodt-Straße zu realisieren. 
  • Um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler der 56. Oberschule, die mit dem Rad zur Schule kommen, zu gewährleisten, soll von der Buttergasse oder der Brückenstraße eine Zugangsmöglichkeit zur Schule inkl. Abstellanlangen eingerichtet werden. 
  • Über die Planung und Umsetzung wird regelmäßig im FA Stadtentwicklung und Bau berichtet.

Begründung:

Die im Änderungsantrag benannte Radverkehrsführung ist im HauptNetzRad in den Kategorien IR III und IR IV ausgewiesen.

Mit einer zeitlich parallelen Realisierung zur Sanierung der Dieskaustraße wird für Radfahrende eine attraktive Radroute aus dem Leipziger Südwesten über den Volkspark Kleinzschocher Richtung Innenstadt geschaffen und gleichzeitig wird ein Lückenschluss im Radnetz Richtung Cospudener See und Leipziger Südraum geschlossen.

Wenn die Schulwegsicherheit für die Radfahrenden Schülerinnen und Schüler der 56. Oberschule über die Dieskaustraße nicht gewährleistet werden kann, ist eine alternative Variante inkl. sicherer Querung der Brückenstraße umzusetzten.

Die entsprechende Verwaltungsvorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Änderungen fett gedruckt.

Der Oberbürgermeister weist den Zoo Leipzig per Gesellschafterbeschluss an, mit der LVB über die Integration eines LVB-Tickets in die Tageseintrittskarte zu verhandeln. Ziel ist es, dass (analog zu Gewandhaus und Oper) die Fahrkarte für die Zone 110 für die An- und Abfahrt vom/zum Zoo bereits in die Tageskarte integriert ist.

Das Verhandlungsergebnis wird im Verwaltungsausschuss bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:

Mit dem Änderungsantrag soll der Intention der Antragstellerin gefolgt werden. Wir halten es jedoch für wichtig, klarzustellen, für welches Ticket eine Integration der LVB-Fahrkarte für die Zone 110 angestrebt wird. Zudem erscheint der Zeitraum bis zum 31. März 2023 sehr kurz, um hier zu einem guten Ergebnis zu kommen. 

Wir halten es darüber hinaus für sinnvoll, dass der Verwaltungsausschuss nicht nur über das Verhandlungsergebnis informiert wird, sondern hierzu einen Beschluss fasst. 

Die Neuorganisation des urbanen Verkehrs ist eine zentrale Aufgabe, um sowohl der steigenden Einwohnerzahl als auch den Belangen des Klima- und Umweltschutzes gerecht werden zu können. Neben dem Ausbau des ÖPNV bietet vor allem der Radverkehr große Potenziale, den innerstädtischen Verkehr neu zu gestalten.

Im Ratsbeschluss zum Aktionsprogramm Radverkehr 2021/2022 (VII-DS-00547-NF-01-DS-03) wurde u.a. festgelegt, dass während der Laufzeit ein zweijähriges Folgeprogramm 2023/24 zu konzipieren ist. Dieses Aktionsprogramm 2023/24 befand sich nach Auskunft der Verwaltung zur September-Ratsversammlung noch im internen Abstimmungsprozess. Die Vorlage soll dem Stadtrat nach der Bestätigung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters zur Beratung und Beschluss zugehen.

Wir fragen an:

  1. Ist der interne Abstimmungsprozess der Verwaltung zum Aktionsprogramm Radverkehr für 2023/24 abgeschlossen? Wann wird die Vorlage dem Stadtrat übergeben?
  2. Welche Fahrradwege plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  3. Welche neuen Radwegmarkierungen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  4. Welche Radabstellanlagen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  5. Welche Fahrradstraßen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  6. Welche neuen Fahrradwege und Abmarkierungen plant die Verwaltung über das Aktionsprogramm Radverkehr hinaus in 2023?

Antwort der Verwaltung:

  1. Ist der interne Abstimmungsprozess der Verwaltung zum Aktionsprogramm Radverkehr für 2023/24 abgeschlossen? Wann wird die Vorlage dem Stadtrat übergeben?

Der Abstimmungsprozess der Verwaltung wird mit der Bestätigung der Vorlage in der DB OBM abgeschlossen. Angestrebt ist, dem Stadtrat die Vorlage im I. Quartal 2023 zur Beratung zu übergeben.

Die Fragen 2-5 werden zusammen beantwortet:

  1. Welche Fahrradwege plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  2. Welche neuen Radwegmarkierungen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  3. Welche Radabstellanlagen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  4. Welche Fahrradstraßen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

Die Inhalte können der Vorlage zum Aktionsprogramm 2023/24 und ihrer Bestätigung in der DB OBM nicht vorweggenommen werden.

  1. Welche neuen Fahrradwege und Abmarkierungen plant die Verwaltung über das Aktionsprogramm Radverkehr hinaus in 2023?

Der besseren Übersicht wegen werden in der Vorlage neben den dem Aktionsprogramm zuzurechnenden Maßnahmen auch sämtliche anderen Aktivitäten zum Radverkehr für die Jahre 2023-24 nachrichtlich benannt, so dass die Antwort auf diese Frage auch mit der Vorlage erfolgt.