Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber Bund und Land dafür ein, dass in der Bewertungsmatrix für notwendige Ausgleichsmaßnahmen jene Maßnahmen in besonderer Weise berücksichtigt werden, die in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsgebiet erfolgen und insbesondere auf die Verringerung der Folgen des Klimawandels angelegt sind (bspw. „Schwammstadt“-Maßnahmen). Ferner sollen Maßnahmen als Ausgleich finanziert werden, die der Entstehung von Kaltluft in Stadtnähe dienen, die Frischluftschneisen in die warmen Stadtgebiete fördern und die Abluftbahnen für die überhitzte Innenstadtlagen ermöglichen.

Begründung:

Ausgleichsmaßnahmen, die Jahre später und weit weg vom eigentlichen Eingriffsort stattfinden, mögen in der Gesamtbilanz einen Nutzen haben. Der Nutzen solcher Ausgleichsmaßnahmen wäre jedoch deutlich höher, wenn sie in möglichst unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort stattfinden. Dadurch würde der Mehrwert der Ausgleichsmaßnahme für Flora, Fauna und Menschen nahe des Grundes für die Ausgleichsmaßnahmen deutlich höher.

Ferner sollen vor allem auch Maßnahmen, die die Folgen des Klimawandels vor Ort verringern und den Luftaustausch in der Stadt begünstigen, besonders in den Fokus gerückt werden. Hierbei würden sich bspw. Maßnahmen zur Umsetzung des Wasserkonzepts, weil sie zu einer Verbesserung des Mikroklimas und dadurch auch zu einer höheren Wirksamkeit von Frischluftschneisen beitragen können, sowie zur Förderung und Vernetzung der Kaltluftentstehungsgebiete mit Frischluftschneisen und Abluftbahnen anbieten.

Der Investor des Eutritzscher Freiladebahnhofs plant, einen Radfernweg auf dem Areal zu errichten, der insbesondere entlang der Gleise das Gelände queren soll. Eine Anbindung dieses Radwegs an das überörtliche Radwegenetz ist demnach zwingend erforderlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie ist der Sachstand bei den Planungen des Fernradwegs Leipzig-Halle?
     
  2. Wie ist der Routenverlauf des Fernradweges Leipzig- Halle auf dem Gebiet der Stadt Leipzig bis zum Freiladebahnhof und nach dem Freiladebahnhof bis ins Zentrum vorgesehen?
     
  3. Welche Unterstützung und welche Fördermittel sind für dieses überegional wichtige Verkehrsprojekt aus Bund und/oder Land zu erwarten?

    – Laufen entsprechende Anträge oder sind schon sie beschieden und wenn ja mit welchem Ergebnis?
     
  4. Wie ist der Sachstand bzgl. der Grundstücksankäufe und damit der Klärung des präzisen Radwegverlaufs innerhalb der Stadtgrenzen?
     
  5. Sind aus diesen Verfahren Probleme zu erwarten, die das Projekt gefährden könnten?
     
  6. Wie ist die präzise Einbindung des auf dem Gelände des Freiladebahnhof geplanten Radwegs in das in den Fernradweg geplant und wie sollen die anliegenden Quartiere angebunden werden?
     
  7. Fernradwege sind dann besonders attraktiv wenn sie möglichst viele andere Verkehrträger kreuzungsfrei queren können. Wie viele Brückenbauwerke auf der Trasse können mitbenutzt oder ausgebaut werden und welche müssen völlig neu geplant und gebaut werden?
     
  8. Sind hierfür entsprechende Mittel in den aktuellen und den folgenden Haushalt eingestellt und die entsprechenden Planungen beauftragt?
     
  9. Wie weit sind die aktuellen Planungen, vorhandene und neu zu schaffende Radwege an den neuen Fernradweg anzubinden, um seine Auslastung und Effektivität zu steigern sowie sein Potenzial wirklich auszulasten?
     
  10. Werden Abzweigungen geplant und errichtet, um bspw. vom Radschnellweg ins GVZ, zum Auensee und in den Auenwald zu gelangen oder weiter Richtung Arena und Stadion oder in Richtung Zoo fahren zu können?

    – Wie weit sind diese Planungen und werden diese Wege dann Teil des Hauptnetzes Rad und unterliegen einer ganzjährigen Pflege, Reinigung und Kontrolle?
     
  11. Sollte die Stadt mit Planung und Bau zufällig langsamer sein als der Investor am Freiladebahnhof: Wie wird dann der Radweg auf dem Gelände provisorisch in das bestehende Radwegenetz eingebunden?

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. Der „Stadtteilentwicklungsplan Wohnbauflächen – Grundlage, Ziel, Strategien als städtebauliches Entwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2030 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird dem Stadtrat unter Berücksichtigung der in Pkt. 2 genannten Prüfpunkte bis zum Ende des 4. Quartals 2022 erneut zur Entscheidung vorgelegt.


2. Der Oberbürgermeister prüft in diesem Zusammenhang folgende Sachverhalte:

 
a. Doppelte Innenentwicklung absichern

Der Oberbürgermeister prüft, ob als Planungsgröße für den Freiflächen-/Grünflächenanteil je Einwohnerin und Einwohner in neu zu bauenden oder zu verdichtenden Gebieten den bundesweiten Durchschnittswert von 25qm/EinwohnerIn angesetzt werden kann und zeigt auf, welche Chancen- und Risiken sich hieraus ergeben. Er entwickelt daraus einen Vorschlag, der einen Frei- und Grünflächenanteil je Einwohner:in vorsieht, der signifikant über dem heutigen Niveau liegt. Dabei sind die Potenziale der Begrünung und Umnutzung von Straßen und Hinterhöfen einzubeziehen.
Er prüft, ob Freizeit-, Grün- und Sportflächen dem tatsächlichen Bedarf in der wachsenden Stadt noch entsprechen, um die Lebensqualität in der Stadt vor dem Hintergrund des Bebauungs- und Verdichtungsdrucks sicher zu stellen. Das Gesamtkonzept zeigt auf, ob insbesondere kleinteilige Freizeit-, Grün- und Sportflächen vorrangig in nachverdichteten inneren Stadtteilen zeitnah zusätzlich entstehen können und zeigt den dafür erforderlichen strategischen Flächenbedarf auf.
Der Oberbürgermeister prüft, mit welchen verbindlichen Instrumenten die städtebauliche und architektonische Qualität der Nachverdichtung über bestehende Beratungsangebote hinaus gestärkt werden kann. Er zeigt die Möglichkeiten insb. von aktualisieren Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Erhaltungssatzungen auf und schätzt die Auswirkungen auf das Nachverdichtungspotenzial ab, insb. mit Blick die Gebäudehöhe, die Geschosshöhe und das Ausbilden eines Hochparterre.
Der Oberbürgermeister zeigt auf, welchen Beitrag Hochhäuser und sonstige Hochpunkte zur flächenschonenden Nachverdichtung und Entwicklung einer kompakten Stadt leisten können und legt dar, wie Hochhäuser im Konzept berücksichtigt wurden.
 

b. Potentialflächen für Geschosswohnungsbau außerhalb der Kernstadt untersuchen

Der Oberbürgermeister untersucht systematisch, welche Flächen außerhalb oder am Rand des Planungsraums Mitte für den Geschosswohnungsbau in Betracht kommen und bewertet deren Potenziale und Konflikte. Er berücksichtigt dabei auch die Flächen Böhlitz-Ehrenberg, Heiterblick-Süd, Güterbahnhof Engelsdorf sowie große oberirdische Flächen für Parkplätze.

c. Großsiedlungen weiter entwickeln

Der Oberbürgermeister prüft, ob und wie die Flächenaktivierung in den Großsiedlungen über die in der Vorlage angenommenen 15% – 20% hinaus gesteigert werden kann und stellt die Vor- und Nachteile dar. Er prüft insb., ob Flächen für den kompakten individuellen Wohnungsbau aktiviert werden können. Der Oberbürgermeister berücksichtigt dabei die Möglichkeit, bestehende oberirdische Parkplätze in Quartiersgaragen zusammenzufassen.

d. Individuellen Wohnungsbau in Ortsteilkonzepten entwickeln

Der Oberbürgermeister legt dar, wie die Nachfrage nach individuellem Wohnen in Leipzig über 2030 hinaus befriedigt werden kann. Er zeigt einen Prozess auf, in dem für alle Ortschaften unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und mit städtebaulichen Wettbewerben für die zukünftige Gestaltung Entwicklungskonzepte erstellt werden. Diese Konzepte sollen mögliche neue Bauflächen für den individuellen Wohnungsbau und den für den Generationenwechsel nötigen Geschosswohnungsbau erarbeiten. Sie sollen zudem die städtebauliche Qualität in den Ortschaften sichern oder wiederherstellen und verhindern, dass die Ortschaften durch neue Bauflächen ihr Gesicht verlieren. Sie leisten zudem einen Beitrag zum Generationenwechsel und damit zur effizienteren Nutzung bestehender Einfamilienhäuser. Den Konzepten liegt eine systematische Prüfung der Potenzialflächen für individuellen Wohnungsbau auch unter Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Flächen, die nicht mehr genutzt werden oder durch heranwachsende Wohnbebauung nicht mehr nutzbar sind (gefangene Flächen), sowie eine Beschreibung der Vor- und Nachteile zu Grunde. Der Oberbürgermeister qualifiziert die Nachfrage nach individuellem Wohnungsbau. Er ermittelt repräsentativ, aus welchen Gründen die Nachfrage nach individuellem Wohnungsbau besteht und prüft, inwieweit die Wünsche und Bedarfe auch durch weniger flächenintensiven Wohnungsbau befriedigt werden können. Die binäre Unterteilung zwischen Geschosswohnungsbau und individuellen Wohnformen ist dabei aufzugeben.

e. Verzahnung von Konzepten der Stadt Leipzig:

Der Oberbürgermeister prüft die Verzahnung der für die Flächenbewertung vorliegenden und noch vorzulegenden Konzepte (z.B. Masterplan grün, Kommunale Wärmeplanung, Biotopverbundplanung, Landwirtschaftsentwicklungskonzept, Mobiliätsstrategie) und legt ein Prüfschema vor, welches mit noch festzulegenden Kennziffern eine strategische Planung vereinfachen.
 

f. Ressourcen:

Der Oberbürgermeister zeigt auf, welche personellen Ressourcen und strukturellen Anpassung in den zuständigen Ämtern erforderlich sind und passt dies ggfs. im nächsten Doppelhaushalt/Stellenplan an. Er berücksichtigt dabei insb. Mittel und Stellen für die Erarbeitung der in der Vorlage genannten Quartiersentwicklungskonzepte für die Großsiedlungen, die Absicherung der doppelten Innenentwicklung, die Erstellung der im Antrag genannten Ortsteilentwicklungskonzepten sowie die Flächenentwicklung ohne Beschränkung durch eine festgelegte Zahl an Wohneinheiten.

Weiter mit Beschlusspunkt 2-4 der Vorlage

Begründung:

Die Vorlage nimmt wesentliche Aspekte der weiteren Entwicklung von Flächen mit dem Hauptschwerpunkt des individuellen Wohnungsbaus auf, lässt aber auch Fragen offen, die für die SPD-Fraktion relevant für die Entscheidung sind, ob der strategische Ansatz Innenentwicklung- vor Außenentwicklung noch der richtige Ansatz für die Weiterentwicklung der Stadt Leipzig ist.

Leipzig ist im eng verdichteten urbanen Raum schon heute hochverdichtet und dramatisch mit gemeinschaftlich nutzbaren (Grün-)Flächen, Freizeit und Sportflächen unterversorgt. Eine doppelte Innenentwicklung mit einer zur Bebauung einhergehenden Schaffung von Gemeinflächen hat bisher kaum stattgefunden. Eine weitere Nutzung von brachliegenden Flächen als letzte Entwicklungsflächen im verdichteten Stadtraum raubt der Stadtgesellschaft die letzten Möglichkeiten perspektivisch Gemeinflächen zu entwickeln. Sie schafft noch mehr Verkehrsdruck auf den Straßen und in den Wohngebieten und überlastet perspektivisch die (ohnehin schon ausgelastete) soziale Infrastruktur. Die Lebensqualität (als wesentliches Indiz für die positive Entwicklung Leipzigs) sinkt mit dem Verlust von Freiräumen und Flächen für die Bestandsbevölkerung und bietet neu Zuziehenden zugleich nur hochverdichtete Siedlungsräume an.

Während im Stadtinneren Freiflächen sukzessive verschwinden, sind auf städtischem Gebiet – auch im verkehrlich erschlossenen Bereich – große Flächen landwirtschaftlich (un-)genutzt. Um die mit dem Wachstum der Stadt einhergehenden Belastungen gerecht zu verteilen, sollen Flächen im suburbanen Raum gezielt entwickelt werden – Leipzig könnte in die Fläche wachsen und unnötige Enge und Konflikte im verdichteten Raum vermieden werden.

Im verdichteten innerstädtischen Raum gibt es schon heute ein deutliches Defizit an Freizeit-, Grün- und Sportflächen. Zwischengenutzte Flächen verschwinden systematisch durch den Bebauungsdruck. Vielfach gibt es gerade in innerstädtischen Bereichen kaum Plätze, wo Kinder angstfrei spielen und toben können, wo Sport betrieben werden oder Austausch zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern stattfinden kann. Immer mehr Freiräume und Freiflächen werden einer privaten Nutzung zugeführt und die Lebensqualität in der Stadt sinkt. Laut statistischem Bundesamt lag der Mittelwert des Grün- und Freiflächenanteils der 14 größten Städte Deutschlands 2018 bei 25qm Grünanlagenfläche pro Kopf. Jedes Fallen unter den Bundesdurchschnitt entspricht einer Minderung der Lebensqualität im Vergleich zu ähnlichen Großstädten. [1]

Derzeit besteht für Interessenten von Eigenheimen kaum die Möglichkeit, auf dem Leipziger Stadtgebiet Eigentum zu entwickeln. Eigenheimwohnbauflächen sind so gut wie nicht mehr verfügbar. Das führt gleichzeitig zu absurden Preissteigerungen in diesem Segment. Zur Vielfalt der Stadt gehören auch unterschiedliche Wohnformen, ein weiteres systematisches Abwandern von Interessenten für individuellen Wohnungsbau ist der Stadt Leipzig dauerhaft nicht förderlich. Gleichzeitig bereichert die kleinteilige Eigentumsbildung die Vielfalt des jetzt schon hochgradig konzentrierten Leipziger Immobilienmarktes. Wir begrüßen den Ansatz die Anbindung an den ÖPNV in den Mittelpunkt der Prüfung von Wohnbauflächen zu stellen, sehen hier aber noch Potential auch in der Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden und den Ortsteilen.

Wesentliche Zuwächse für den Leipziger Wohnungsmarkt erfolgen seit Jahren primär durch private Investoren. Derzeit in Planung befindliche großen Zuwächse werden ebenso von privaten Investoren vorangetrieben. Die Folgen für den Wohnungsmarkt in Leipzig sind für Wohnungssuchende dramatisch gestiegene Mieten. Der alleinige Zuwachs von verfügbaren Wohnungen wird keine Dämpfung des Mietniveaus erreichen, wenn der Markt nur ertragsgetriebenen Akteuren überlassen wird. Deshalb ist es für die SPD-Fraktion von höchster Priorität, eigene städtische Flächen zu entwickeln.

Eine Beschränkung der Planungshoheit der Kommunen auf allein kapazitive Größen ist kontraproduktiv zu den möglichen Entwicklungspotentialen der Stadt. Das vorgeschlagene Umsetzungsinstrument der Bauleitplanung, künftig nur noch Bauleitpläne im individuellen Wohnungsbau mit über 50 Wohneinheiten zu bearbeiten, beschränkt die Stadt in ihren Entwicklungsmöglichkeiten, ist allein verwaltungsinternen Sachzwängen geschuldet und begünstigt allein kapitalstarke Großinvestoren. Entwicklungsfähige Flächen insbesondere im urbanen Randbereich, die oftmals noch in Familienbesitz sind, werden um ihre Entwicklungsmöglichkeiten beschränkt und Eigentümern bleibt zur Verwertung nur eine Veräußerung an größere Investoren, die sich ein „Liegenlassen“ leisten können oder Flächen „zusammenkaufen“. Deshalb ist es wichtig, für das Gesamtkonzept, das bis zum Ende des Jahres 2023 vorgelegt werden soll, dass die Stadtverwaltung gut aufgestellt ist. Die SPD-Fraktion regt an, die Fragen der personellen- und finanziellen Ressourcen ebenfalls zu betrachten und als Prüfergebnis vorzulegen.

Eine Verzahnung aller Konzepte, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen im Stadtgebiet von Leipzig erarbeitet wurden und werden, muss sichergestellt sein. Aus diesem Grund halten wir es für erforderlich Kennziffern zu arbeiten, die für die strategische Planung helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2020/PD20_37_p002.html 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Im Rahmen der Erstellung des Grünflächen- und Grünflächenpflegekatasters werden jene Grünflächen gesondert ausgewiesen, die für eine Waldmehrung in besonderer Weise geeignet sind. Die Stadtverwaltung erstellt auf dieser Basis einen Plan zur Erhöhung der Waldflächen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig.

Begründung:

Eine starre Festlegung auf einen Flächenanteil von 10 Prozent, der für Wald genutzt werden soll, erscheint wünschenswert, ist jedoch nicht in jedem Fall zielführend. Aktuell sind rund 7 Prozent der Fläche der Stadt Leipzig Waldflächen. Eine Aufforstung, die die Waldfläche auf mittlere Sicht um etwa 50 Prozent erhöhen soll, ließe sich deutlich stringenter verfolgen, wenn insbesondere jene Flächen dafür genutzt werden, sie sich aufgrund von Lage und Beschaffenheit für Biotopverbünde geeignet sind. Würden dafür die Daten genutzt werden, die für den Aufbau des Grünflächen- und Grünflächenpflegekatasters erhoben werden, ließe sich deutlich zielgerichteter vorgehen. Dadurch könnten zusammenhängende Waldflächen geschaffen werden, deren ökologischer Nutzen höher zu bewerten ist, als kleinere Wälder, die an verschiedenen Stellen der Stadt gepflanzt werden könnten. 

Beschlussvorschlag:

Unter Punkt 8.1 der “Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen” werden folgende Änderungen bei den Bestimmung zur Zusammensetzung Vergabegremien vorgenommen (kursiv gedruckt):

Vergabegremium „Lieferungen und Dienstleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Bauleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Architekten- und Ingenieurleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates, welche zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau angehören
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Begründung:

Bislang gehört jeweils ein Mitglied der vier größten Fraktionen den Vergabegremien der Stadt an. Da es jedoch immer wieder vorkommt, dass Diskussionen und Entscheidungen in den Vergabegremien an den Vertretern der Fraktionen, die nicht zu den vier größten Fraktionen gehören, vorbeigehen und dadurch mindestens ein Informationsdefizit, wenn nicht sogar ein Legitimationsdefizit bei demokratischen Entscheidungen der Gremien vorliegt, sollen künftig alle Fraktionen des Stadtrates jeweils ein Mitglied in die Vergabegremien entsenden können.

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nun gilt es zum wiederholten Mal: Die Verwaltung legt uns einen neuen Standort- und Verfahrensvorschlag  für das Freiheits- und Einheitsdenkmal vor.

Wir haben im September 2021 beschlossen, die Stiftung Friedliche Revolution mit der Organisation des Beteiligungsprozesses zu beauftragen. Ich finde, die Stiftung hat mit Unterstützung einer Agentur einen guten Job gemacht. Erstmalig ist in Leipzig ein Kommunaler Bürgerrat auf Grund von Zufallsauswahl zum Einsatz gekommen. Dieser hat sich mehrfach getroffen und am Ende mehrheitlich vorgeschlagen, den Wilhelm-Leuschner-Platz für ein wie auch immer geartetes Denkmal ins Auge zu fassen. Besonders wichtig ist mir, dass konkret festgelegt wurde, dass natürlich künstlerische Bezüge zu anderen Orten der friedlichen Revolution hergestellt werden sollen, können, vielleicht sogar müssen.

Also nur Mut, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht nicht um ein Denkmal im herkömmlichen Sinne. Wir reden nicht über große Steinkolosse, seien es Reiterstandbilder, wie der Alte Fritz unter den Linden in Berlin, oder irgendwelche Siegessäulen oder Ähnliches.

Ich hoffe auf künstlerische Ideen, die die Gesamtgestaltung des Platzes im Blick haben, mit viel Grün, vielleicht auch mit Wasser und Kommunikationsorten, die uns Menschen zusammenbringen und nachfolgenden Generationen, wie auch immer, vermitteln, dass es nicht selbstverständlich ist, in Frieden und Freiheit und Demokratie zu leben.

Ich denke, wir täten gut daran, dieser Vorlage eine anständige Mehrheit zu verschaffen. Wichtig ist und bleibt, unsere Leipziger Bevölkerung mitzunehmen. Es muss erklärt werden, dass es hier um mehr geht als um die Erinnerung an die Leipziger Demonstrationen. Da würde vielleicht tatsächlich der Nikolaikirchhof reichen. Nein, hier geht es um mehr: Demokratie in ganz Deutschland, Überwindung der deutschen Teilung und Erinnerung an unseren Aufbruch nach Europa.

Manchmal ist auch so, dass der Stadtrat Beschlüsse fassen muss, die aktuell eventuell mehrheitlich in der Bevölkerung negativ diskutiert werden.

Ich erinnere an drei wichtige Entscheidungen in den ersten 20 Jahren nach der friedlichen Revolution:  Die Verlegung der neue Messe auf das Neue Messegelände. Dann der Beschluss, den Bahnhof umzubauen und Gleise für ein Parkhaus im Bahnhof zu opfern und noch ein Einkaufszentrum zu installieren. Nicht zuletzt der Beschluss einen Tunnel für 4 Stationen zu bauen.

Ich war jedes Mal dabei, habe erlebt wie Mitglieder dieses Stadtrates innerhalb und außerhalb des Parlaments gegen die genannten Projekte zu Felde zogen, um dann zur jeweiligen Einweihung  beim Sektempfang, die ersten waren, die nach den Gläsern griffen und stolz wie Bolle waren, was wieder Tolles geworden ist.

Wenn dann, nach unserem heutigen, hoffentlich positiven Beschluss, das Denkmal gelegentlich eingeweiht wird, werden wir es wieder erleben.

Ich bitte also diejenigen, die eigentlich heute ablehnen wollen, sich einen Ruck zu geben und zuzustimmen. Dankeschön.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir freuen uns, dass die Wilhelm-Busch-Schule einen Ersatzneubau erhalten wird und damit auch mehr Schüler als bisher aufnehmen kann. Wir werden der Vorlage deshalb zustimmen.

Was wir allerdings kritisieren, ist die hohe Zahl an Pkw-Stellplätzen, die auf dem Gelände vorgehalten werden sollen. Mit dem Schulbau gehen dem Lene-Voigt-Park Flächen verloren und damit stehen auch für die Anwohnerinnen und Anwohner weniger Freiflächen zu Verfügung. Hätten wir in unserer Stadt Unmengen Frei- und Grünflächen, wäre es sicher kein Problem, ein paar mehr Pkw-Stellplätze zu schaffen. Aber wir stehen vor dem Problem, dass unsere Stadt sich aufgrund des Bevölkerungswachstums weiter verdichtet, mehr Flächen versiegelt werden und deshalb weniger Platz für die Leipzigerinnen und Leipziger zur Verfügung steht, sich wohnortnah in einem Park erholen zu können. Darüber hinaus ist der Standort innerstädtisch gelegen und sehr gut mit dem Rad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV zu erreichen. Ein Auto ist im Grunde kaum notwendig, dorthin zu kommen. Würde die Wilhem-Busch-Schule am Stadtrand entstehen, wo ÖPNV-Anbindungen und Radinfrastruktur bekanntlich oft zu wünschen übriglassen, wäre die hohe Zahl an Pkw-Stellplätzen verständlich. So jedoch nicht.

Wir wollen mit unserem Änderungsantrag eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 16 auf 8 erreichen, weil wir die Anzahl mit Blick auf die innerstädtische Lage von Schule und Sporthalle und vor allem wegen des Erhalts von Freiflächen für angemessen halten. Notfalls muss dafür die Stellplatzsatzung angepasst werden. Wir bitten um Zustimmung für unseren Änderungsantrag.