Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie eine App bzw. ein Online-Meldesystem zu den Themen Mietenwucher und Zweckentfremdung von Wohnraum bis zum 30.06.2025 bei der Stadt Leipzig eingerichtet werden kann.

Begründung:

Eine „Mietenwucher-App“ bzw. ein „Mietenwucher-Melder“ ist ein hilfreiches Tool, das Mietern hilft, überhöhte Mieten zu erkennen und zu melden. Wie in vielen Städten steigen auch in Leipzig die Mietpreise stetig, und es ist für Mieter oft schwierig, den Überblick über faire Mietpreise zu behalten. Der „Mietenwucher-Melder“ oder die „Mietenwucher-App“ können Plattformen sein, auf der Mieter über unangemessene Mietpreise informieren können. Der „Mietenwucher-Melder“ bzw. die „Mietenwucher-App“ können somit ein wertvolles Instrument der Stadt Leipzig sein, um Mieter zu unterstützen und gegen unfaire Mietpraktiken vorzugehen. Die bestehende Leipzig-App könnte hierbei als Plattform genutzt werden.

Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes – welches der Stadtrat im August 2024 beschlossen hat – trägt zur Sicherung der Wohnnutzung im Wohnungsbestand und dem Erhalt bezahlbarer Wohnungen bei. Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum für andere als Wohnzwecke genutzt wird. Tatbestände sind ausschließlich die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung an Urlaubsgäste und das Leerstehen lassen von Wohnraum. Auch hier ist ein Online-Meldesystem bzw. eine App ein hilfreiches Instrument zur Anzeige bei der Stadt Leipzig. Der bestehende Mängelmelder für Sauberkeit in Leipzig könnte hierbei als Plattformbeispiel dienen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und der Deutschen Bahn (DB) die Einführung von Messe-Sonderzügen zur Leipziger Buchmesse ab dem Jahr 2026 einzurichten und entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

Ziel ist es, während der Messetage einen regelmäßigen Pendelverkehr zwischen dem Leipziger Hauptbahnhof und dem Messebahnhof einzurichten, um den wachsenden Besucherzahlen Rechnung zu tragen und um die LVB-Straßenbahnlinie
16 zu entlasten.


Begründung:

Die Leipziger Buchmesse gewinnt stetig an Bedeutung und zieht jedes Jahr erfreulicherweise mehr Besucherinnen und Besucher an. Die bestehenden ÖPNV-Verbindungen, insbesondere die Straßenbahnlinie 16, wie auch die aktuellen S-Bahn-Verbindungen, stoßen dabei an ihre Kapazitätsgrenzen. Überfüllte Bahnen und die teilweise Sperrung der Bahnsteige waren in diesem Jahr leider zu konstatieren.
Durch die Einführung von Messe-Sonderzügen zwischen Hauptbahnhof und Bahnhof Leipzig Messe kann eine schnelle, sichere, komfortable und umweltfreundliche Anreise sichergestellt werden. Die Reisezeit zur Messe würde sich außerdem für die Besucherinnen und Besucher von ca. 20 Minuten in der Straßenbahn auf 5 Minuten bis zum Messebahnhof
verkürzen.
Die Stadt Leipzig sollte daher frühzeitig mit den Akteuren in den Dialog treten, um eine Umsetzung zur Buchmesse 2026 zu ermöglichen.

Laut Presseberichten (https://www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzig-gruenschnitt-container-ueberfuellt-warum-die-stadt-nichts-macht-DT2DRBPFMNH6DMJE6ZWXDXMABM.html)
werden aktuell zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an den Wertstoffhöfen der
Stadtreinigung abgewiesen, weil nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Insbesondere Grünschnitt kann häufig nicht abgegeben werden. Als Gründe werden ein
erhöhtes Aufkommen an Gartenabfällen, Streiks, Krankheitsausfälle und Urlaubszeiten von
der Stadtreinigung benannt. Wenn die Abfälle an den Wertstoffhöfen nicht abgegeben
werden können, steigt – neben dem Ärger – auch die Gefahr für eine illegale Entsorgung.

Wir fragen an:

  1. Wie können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, ob sie ihre Abfälle an den
    Wertstoffhöfen auch tatsächlich loswerden? Können künftig z.B. auch
    Induktionsschleifen, die die aktuelle Auslastung der Wertstoffhöfe erfassen und im
    Internet oder über eine App anzeigen, bei der Stadtreinigung eingesetzt werden?
  2. Gibt es seitens der Stadtreinigung eine Kommunikationsstrategie für die
    Mitarbeitenden der Wertstoffhöfe, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihren Abfall
    nicht abgeben können und fragen, welche alternativen Wertstoffhöfe angefahren
    werden können?
  3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger mussten in diesem Jahr an den Wertstoffhöfen
    abgewiesen werden, weil die Kapazitäten nicht zur Verfügung standen oder aus
    anderen Gründen?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtreinigung, damit die Anzahl der Container
    kurzfristig aufgestockt werden kann?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. zu prüfen, dass alle Schülerinnen und Schüler an Förderschulen bei Bedarf auch während der Ferien den Fahrdienst an ihrer Förderschule nutzen können, um dort das Betreuungsangebot(BTA) besuchen zu können.

2. zu prüfen, dass die Fahrzeit für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen nicht länger als 30 Minuten pro Wegstrecke betragen sollte. Dabei soll geprüft werden, inwieweit weitere Mobilitätsanbieter wie z.B. Flexa oder örtliche Taxi-Unternehmen für einzelne Beförderungen mit eingebunden werden können.

Begründung:

Zu 1: Für viele Schüler und Schülerinnen an Förderschulen ist der Besuch des Betreuungsangebotes während der Ferien eine wichtige Konstante, um auch während der Ferien eine Tagesstruktur zu erleben, die sie in ihrer Entwicklung unterstützt. Davon betroffen sind fast 1.000 Schülerinnen und Schüler der Stadt Leipzig (vgl. Anfrage der SPD Fraktion VIII-F-00394-AW-01).

Pädagogisches Personal berichtet, dass Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oft vergleichsweise lang brauchen, um sich wieder an eine geordnete Tagesstruktur zu gewöhnen, wenn sie die Schule und/oder das Betreuungsangebot über einen längeren Zeitraum nicht besucht haben. Deshalb sollte den Eltern grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, sich auch während der Ferien für das Betreuungsangebot für ihre Kinder entscheiden zu können, wenn sie auf den Fahrdienst für die Beförderung ihrer Kinder angewiesen sind.

Zu 2: Zum Wohle der Kinder muss die Fahrzeit pro Wegstrecke auf 30 Minuten begrenzt werden. Sowohl vor als auch nach dem Schul- oder BTA-Besuch ist eine Wegstrecke von mehr als 30 Minuten eine erhebliche Belastung für Kinder, die unter körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen leiden.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

in einer wachsenden Stadt werden Flächen knapp und es kommt zu Nutzungskonflikten. Das ist die Zusammenfassung der Vorlage „Katzmannstraße“.

Zur Aufgabenbeschreibung der Verwaltung sollte nun bei solchen Konflikten gehören, die Argumente sachlich auf den Tisch zu legen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Die Argumente liegen nun da, es wurden viele Grundstücke geprüft und wieder verworfen. Zahlreiche Sitzungen wurden abgehalten und die Argumente und Sachzwänge erläutert.

Auch wir Stadträte mussten einige sehr ungehaltene bis unverschämte E- Mails lesen und beantworten. Die Emotionen kochten auf beiden Seiten ordentlich hoch.

Was meine Fraktion aber immer noch vermisst, ist ein Lösungsvorschlag. Kernaussagen wie: „Der ruhende Verkehr gehört nicht in die Vorlage.“ oder „Das können wir mal prüfen.“ werden die Wogen nicht glätten und Mehrheiten für die Vorlage zustande kommen lassen.

Deshalb liegt nun ein Änderungsantrag der SPD auf dem Tisch: Es werden 100 Parkplätze geschaffen. (Punkt) Zeitnah! (Ausrufezeichen)

Warum kommt die Verwaltung nicht auf die Idee, frühzeitig auf die Bürgerinnen und Bürger zuzugehen und Alternativen zu suchen und zu finden.

Die Zusammenarbeit der Dezernate lief bei dieser Vorlage wohl nicht so rund. Ich habe den Eindruck, dass das Schulamt (in Person von Herrn Hirschmann) einen deutlichen Bedarf angemeldet hat, alle entsprechenden Zuarbeiten lieferte und in verschiedene Fraktionen und zur Bürgerveranstaltung ging. Das Liegenschaftsamt prüfte 34 Grundstücke. Wenn es jedoch um das Entgegenkommen bei der Lösung der Stellplatzprobleme ging, haben wir vom Dezernat Stadtentwicklung und Bau deutliche Zurückhaltung bis abwartende „wir prüfen das mal- Hinhaltetaktik“ gespürt.

Ute Köhler-Siegel

Kein Wunder, dass die Fronten jetzt derart verhärtet sind und es unklar ist, ob zeitnah ein Interimsstandort für die

– Carl-von-Linné-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (ca. 190 Schüler)

– Lindenhofschule, Förderschule der Stadt Leipzig (80 Schüler)

– 33. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (245 Schüler)

– 35. Schule, Oberschule der Stadt Leipzig (knapp 440 Schüler)

Errichtet werden kann.

Mittelbar ist auch die Paul- Robeson- OS (mit 415 Schülerinnen und Schülern) durch einen Ringtausch betroffen.

Gelingt die Einigung heute nicht, dann werden die knapp 1000 Schülerinnen und Schüler (mit der Robeson OS also 1400) weiter in den sanierungsbedürftigen Gebäuden mit erheblich Mängeln lernen müssen. Die Kinder und Jugendlichen müssen unsere Unvermögen ertragen, wenn wir in diesem Konflikt keine Lösung finden.

Meine Fraktion hat mit dem konkreten Änderungsantrag auf Schaffung von 100 Stellplätzen versucht, auf die Garagenbesitzer zuzugehen. Mit unserem Antrag ist für die SPD- Fraktion die Vorlage zustimmungsfähig.

Herr OBM, Frau Felthaus, Herr Dienberg: Ihr Umgang mit diesem Interessenkonflikt ist unzureichend und wenig lösungsorientiert. Sie wollen Ihre Unzulänglichkeiten und Verantwortungen auf uns Stadträte verlagern. Ich erwarte bei weiteren Vorlagen mit ähnlicher Tragweite frühzeitige und konkrete Lösungsvorschläge, damit es nicht wieder zu einer derartigen Verhärtung der Fronten kommt.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

prinzipiell ist es schön zu sehen, dass die Stadtverwaltung strategisch arbeitet. Meine Fraktion teilt den Grundsatz, dass Schulbaumaßnahmen über längere Zeiträume hinweg geplant werden. Damit liegt auch eine Prioritätenliste vor.

Sehr schmerzlich ist es jedoch für die Schulen, die bisher in dieser Strategie nicht oder nur sehr spät berücksichtigt werden. Meine Fraktion versteht den Frust darüber. Das Problem ist aber nicht die Strategie, sondern das fehlende Geld, Personalressourcen und Baufirmen. Mehr Fördermittel zur Sanierung der Bestandsgebäude würden auch helfen.

In der vorliegenden Schulbaustrategie wird der Fokus endlich mehr auf die maroden Bestandsgebäude ausgerichtet. Die Zeiten, in denen fast alle Mittel in die Kapazitätserweiterungen durch Schulneubauten geflossen sind, sind nun vorbei.

Zwei Drittel der Bestandsgebäude sind noch unsaniert. Das sind viele Schülerinnen und Schüler, viele Lehrkräfte und Erzieher und Erzieherinnen, die in maroden Gebäuden lernen und arbeiten müssen. Unzureichender Brandschutz, undichte Dächer und Fenster, zu kleine Mensen, stinkende Toiletten, …- das sind nur einige der Widrigkeiten, mit denen man sich in einem unsanierten Schulgebäude abfinden muss. Die Unterschiede zwischen einer neu gebauten und einer maroden Schule sind erheblich. Die Betriebserlaubnis dieser Gebäude konnten in den letzten Jahren nur durch erhebliche Mehraufwände im baulichen Unterhalt erhalten werden. Die Stadträte vieler Fraktionen haben auch für den Haushalt 25/26 wieder deutlich mehr Mittel in den Topf gepackt.

Für uns ist wichtig: Gerade für diese Mittel braucht es auch Prioritätenlisten und deutlich mehr Mitsprache durch die Schulen, welche Maßnahmen zuerst angegangen werden müssen.

Bei der hier vorliegenden Schulbaustrategie wird die Stadt Leipzig Jahr für Jahr 200 Millionen Euro investieren, um die Strategie umzusetzen. Auslagerungsschulen und Interimsgebäude werden benötigt. Uns werden in den nächsten Jahren also zahlreiche Vorlagen zum Thema Grundstücke für solche Auslagerungsschulen auf dem Tisch gelegt werden. Allerdings nur, wenn die Schulbaustrategie heute beschlossen wird. Ansonsten verschiebt sich dieses Mammutprogramm immer weiter nach hinten und die Benachteiligten lernen und lehren weiterhin in unsanierten Bestandsgebäuden.

Ute Köhler-Siegel

Die Schulbaustrategie soll aller 2 Jahre fortgeschrieben werden. Zwei Punkte dazu:

1. Zurzeit beschäftigen sich die Schulpolitiker und Schulpolitikerinnen mit dem Schulentwicklungsplan. Mir erschließt sich immer noch nicht, warum diese dringend notwendige Basisplanung nicht zuerst ins Verfahren kommt und die Schulbaustrategie darauf aufbaut.

2. Die Zufriedenheit meiner Fraktion ist auch begrenzt, wenn es um die sozialindizierte Berücksichtigung bei der Erstellung der Prioritätenliste geht. Noch sind die Mängel an den Gebäuden aber derartig groß, sodass dieser wichtige Punkt leider kaum Berücksichtigung findet.

Die Zustimmung meiner Fraktion zur Vorlage beruht auch nicht auf Begeisterung, sondern auf Einsicht in viele Sachzwänge. In kleinen Schritten geht es in die richtige Richtung. Das ist entscheidend dafür, dass langfristig alle Leipziger Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Erzieher und Erzieherinnen in sanierten Schulgebäuden lernen und arbeiten können.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mindestens 100 neue Parkflächen bis zum Wegriss der Garagenhöfe zu schaffen. Die Parkflächen sollen mit einer einfachen Beschaffenheit – geschotterte Fläche mit Beleuchtung – im Umfeld der Katzmannstraße errichtet werden.
  2. Die Verwaltung prüft eine Bewohnerparkregelung, damit diese Parkflächen für die unmittelbaren Anwohner/innen zur Verfügung stehen.
  3. Die Verwaltung führt unter den Garagenbesitzern eine Bedarfsabfrage für kostenpflichtige Parkplätze durch.

Begründung:

Die Stadtverwaltung plant den Abriss eines Garagenhofes in der Katzmannstraße (214 Garagen). Rund 200 Autos würden dann wahrscheinlich zusätzlich auf der Straße stehen und die Parkplatznot in dem dicht besiedelten Wohngebiet weiter verschärfen. Auf dem Grundstück des jetzigen Garagenhofes beabsichtigt die Stadt, bis Mitte 2028 eine sogenannte „Auslagerungsschule“ zu errichten. Diese ist in den nächsten Jahren als Interim für gleich mehrere Schulen notwendig, die dann aufgrund von Bau- und Sanierungsarbeiten ihre eigentlichen Gebäude nicht nutzen können.