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Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Änderung der berechtigten Personenkreise für den Erhalt eines Leipzig-Passes. Anspruchsberechtigt auf den Leipzig-Pass sind ab sofort auch alle Kinder und Jugendlichen, die in stationärer Unterbringung nach dem SGB VIII sind und Personen, die Anspruch auf Kinderzuschlag nach Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) haben.

Begründung: Kinder und Jugendliche in stationärer Unterbringung nach SGB VIII sind aktuell vom Leipzig-Pass ausgeschlossen. Sie erhalten nach § 7 Abs. 1 WoGG kein Wohngeld und sind auch ansonsten nach der aktuellen Beschlusslage entsprechend der im Februar 2024 beschlossenen Vorlage VII-DS-09250 nicht berücksichtigt. Wie auch andere Einzelfälle konnten diese Kinder und Jugendlichen in der Vergangenheit über die Einkommensprüfung einen Leipzig-Pass erhalten, was aber nach der aktuellen Beschlusslage ganz offensichtlich nicht mehr möglich ist. Zur damaligen Beschlussfassung wurde ein entsprechender Änderungsantrag zurückgezogen, weil angekündigt wurde, dass dieser nicht nötig sei und man dies verwaltungsintern berücksichtigen würde.

Pflegefamilien erhalten Pflegegeld, mit dem monatliche Ausgaben, die der Pflegefamilie aufgrund der Versorgung eines Pflegekindes entstehen, gedeckt werden sollen. Zudem können für außergewöhnliche finanzielle Ausgaben, die durch das Pflegekind entstehen können, Kostenerstattungen beantragt werden. Zu den außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben zählen u.a. die Erstausstattung bei Aufnahme des Pflegekindes; Bekleidung, einmalige Anlässe (wie Kommunion oder Konfirmation); Klassenfahrten, Bildungsticket, schulische Nachhilfe in begründeten Fällen. Für die Auszahlung der außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt zuständig.

Wir fragen an:

1. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich für eine Pflegefamilie von der Antragsstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zur Rückerstattung der außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben?

Eine statistische Erhebung zu Anträgen auf Erstattung außergewöhnlicher finanzieller Ausgaben und deren Bearbeitungsdauer erfolgt nicht. Detaillierte Angaben könnten nur sehr aufwendig manuell ermittelt werden.

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung werden Anträge von Pflegeeltern priorisiert bearbeitet, da es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die Sicherung des umfassenden Lebensunterhaltes nach § 39 SGB VIII, handelt.

Die Bearbeitungszeit im Sachgebiet ist zum einen von der Einreichung eines vollständigen, bearbeitungsfähigen Antrags sowie von Zuarbeiten und Autorisierungen durch den Pflegekinderdienst und den Allgemeinen Sozialdienst abhängig.

Die Anträge müssen, auch wenn sie direkt im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung eingehen, zunächst vom Pflegekinderdienst und in vielen Fällen zusätzlich auch vom Allgemeinen Sozialdienst sachlich geprüft und bestätigt werden, so dass eine Gesamtbearbeitungsdauer von 15 Tagen ab Antragstellung bis zur Bewilligung daher als Idealbearbeitungszeit angesehen werden muss, wobei keinerlei Abwesenheiten von beteiligten Akteuren zum Tragen kommen und sämtliche Zuarbeiten sofort vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zu weiteren Verzögerungen dieses Prozesses kann es durch das Nachfordern von fehlenden Informationen/Unterlagen oder das Beseitigen von Unklarheiten in der Hilfegestaltung kommen. Eine übliche Bearbeitungszeit dürfte daher nach vorsichtiger Schätzung ungefähr zwei Monate betragen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auch länger sein. Hierbei handelt es sich jedoch um Einzelfälle mit besonderen Fallgestaltungen/Sachverhalten/Anliegen, welche mehrmalige Abstimmungsbedarfe zwischen den Beteiligten, ggf. zusätzliche Autorisierungen von Vorgesetzen oder zusätzliche Helferkonferenzen erfordern.

2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bearbeiten derzeit wie viele Anträge von Pflegefamilien?

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung sind 25 Mitarbeitende für die Betreuung von 517 (Stand 11/2024) Pflegeverhältnissen zuständig. Im 3. Quartal 2024 wurden hochgerechnet etwa 120 Anträge bearbeitet.

Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?
  2. Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?
  3. Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019? 

In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

Wir fragen an:

  1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
Förderschwerpunkt Lernen6
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
Förderschwerpunkt Sprache1
Förderschwerpunkt Sehen1
Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
Sonstige / freie Träger4
Insgesamt22
  1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
A.-Diesterweg-Schule239
Schule Engelsdorf110
Schule zur Lernförderung „Fritz-Gietzelt“202
Comeniusschule259
J.-H.-Pestalozzi-Schule207
Ernst-Zinna-Schule136
Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
Lindenhofschule90
Martin-Schule108
Kay-Espenhayn-Schule101
Schule Rosenweg112
Schule Thonberg
Haus Mahlmannstraße
8027
Schule Zweenfurther Straße70
Schloss Schönefeld (freier Träger)140
Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
Förderzentrum für Erziehungshilfe „Kurt-Biedermann-Schule“177
Wladimir-Filatow-Schule78
Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe-Kollwitz“319
Sacke Klinikschule 
Albert-Schweitzer-Schule208
Samuel-Heinicke-Schule200
Wolfgang-Mutzek-Schule84
Gesamtsumme2.997
  1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

SJ 2024/2025
 
Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
für Fahrdienst
Hin- und Rückfahrt945940
Hin- oder Rückfahrt11252
  1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
LPG Logistik GmbH1710191120382240
H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
Malteser Hilfsdienst8911212910405015
Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
Robert Harsleben666
ProLine12510
Taxibetrieb U.Lehmann52226
Fahrdienst D. Schmidt131516
  271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
  1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

  1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

  1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.

Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.

Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“

Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.

Wir fragen an:

1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?

Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.

2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?

Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.

3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?

Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.

4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?

Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.

5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?

Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.

6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?

Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).

Anfrage: Die sächsischen Regierungsparteien aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in den Sächsischen Landtag eingebracht, der das Ziel zur Schaffung eines sogenannten Kita-Moratoriums hat (Drucksache 7/17127).  

Dabei soll auch künftig die Weiterentwicklung „der Kita-Finanzierung den Schwerpunkt auf die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen legen, um so die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken“. 

Beantragt ist, den jährlichen Landeszuschuss für die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in 2025 mindestens auf dem finanziellen Niveau von 2024 fortzuschreiben. 

Damit kann die Qualität der Betreuung in den Leipziger Einrichtungen verbessert werden. 

Wir fragen an: 

1. Wie positioniert sich der Oberbürgermeister zum Antrag von CDU, Grünen und SPD zur Schaffung eines Kita-Moratoriums? 2. Teilt der Oberbürgermeister die Position des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes?

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Freistaat trotz zurückgehender Kinderzahlen seine Zuschüsse auf dem Niveau von 2024 halten will. Auch aus Sicht Leipzigs sollte die demographische Entwicklung genutzt werden, um die Betreuungsqualität in der frühkindlichen Bildung zu verbessern, zumal die Zahl der in die Kita kommenden Kinder in den nächsten Jahren auch wieder nach oben gehen wird. Allerdings muss auch sehr deutlich gesagt werden, dass gleichbleibende Landes-Zuschüsse nichts daran ändern, dass die Kostenbelastung für Kommunen seit Jahren stärker steigt als die Unterstützung vom Land und dieser Trend sich fortsetzen wird. Wenn das Land darum Verbesserungen in der Betreuungsrelation nachhaltig gewährleisten will, dann muss auch die Finanzierung entsprechend aufgestockt und dynamisiert werden.

Der jetzige Lösungsansatz wirkt nur kurzzeitig. Die Stellen in diesem wichtigen Aufgabenbereich können durch die Kommunen langfristig auf dem aktuellen Niveau nur erhalten werden, wenn auch die Finanzierung gleichermaßen langfristig gesichert ist. Das betrifft nicht nur das Thema Personalkosten, sondern auch die anfallenden Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtungen.

Das Moratorium kann maximal eine Übergangslösung darstellen. Eine perspektivische Anpassung des Betreuungsschlüssels in Sachsen ist dringend notwendig, um nachhaltige Verbesserungen herbeizuführen und auf die demografischen und sozialen Entwicklungen zu reagieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch gleichsam eine Anpassung und Dynamisierung der Landeszuschüsse zur Refinanzierung des Mehraufwandes auf Seiten der Kommunen. Das Moratorium ist hierfür kein geeignetes Mittel.

3. Welche Kinderbedarfszahlen hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 an das Kultusministerium gemeldet?

An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

4. Welche Personalkapazitäten hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 gemeldet?

An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

5. Welche Mittel hat die Stadt 2024 vom Land erhalten und mit welchen Mitteln rechnet sie 2025 (incl. Inflationsbereinigung)?

Die Stadt Leipzig erhielt für das Haushaltsjahr 2024 Landeszuschüsse zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen (gemäß § 18 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung) in Höhe von 153.648.420,15 Euro. Entsprechend des Kita-Moratoriums wird diese Summe eingefroren und auch 2025 in selber Höhe ausgezahlt. Inflationsbereinigt – entsprechend aktueller Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes für den September 2024 in Höhe von 1,6% – bedürfte es einer Summe i. H. v. 156.106.794,87 Euro. Anzumerken ist hierbei, dass der eingefrorene Landeszuschuss jedoch unterhalb des veranschlagten Planansatzes von 154.192.350 Euro liegt, da dieser die geforderte Weiterführung des Ukraine-Erlasses beinhaltet. Zudem ist für das Jahr 2026 im Haushaltsplan eine Dynamisierung des Landeszuschusses eingeplant.

6. Wie plant die Stadt, die Mittel zu verwenden?

Die Mittel dienen der Gewährleistung des laufenden Kita-Betriebes. Mehrerträge für zusätzliche Aufgaben stehen hierdurch nicht zur Verfügung. Wie in Punkt 5 dargestellt, verbleiben trotz des Moratoriums Mindererträge.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Zuschauerinnen und Zuschauer,

Pia Heine

„Kommt zu Potte!“, fordern uns die Petentinnen auf und das mit Recht.

Im 3. Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig, der im Sommer hier in der Ratsversammlung beschlossen wurde, wird als Handlungsziel 2 „Leipzig als sichere Stadt“ formuliert.

Bei der 45. Sicherheitskonferenz des Kommunalen Präventionsrates in der vergangenen Woche wurden auch aktuelle Zahlen zum Thema sexualisierte Gewalt in Leipzig vorgestellt. Die offiziellen Zahlen müssen alarmieren, zeigen sie doch, dass die Deliktzahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen sind.

Wer jetzt aber automatisch den dunklen Waldweg oder Ähnliches im Kopf hat, dem muss ich entgegnen: Nein, das Gros insbesondere der schweren Delikte spielt sich nicht im öffentlichen Raum, sondern in geschlossenen Räumen ab.

Es ist nicht neu, aber doch möchte ich es nochmal in aller Deutlichkeit sagen: Der unsicherste Ort für Frauen ist und bleibt das eigene Zuhause. Die Zahl der Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt hat sich in Leipzig seit 2021 verdreifacht.

Als Kommune sind wir dahingehend auf einem zumindest einigermaßen soliden Weg. Leipzig, so formuliert es auch die Verwaltung, verfügt über ein differenziertes und gut aufgestelltes Hilfesystem für Gewaltbetroffene. Die Angebote des Gewaltschutzes wurden in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.

Dafür bin ich zuallererst dankbar und möchte auch an dieser Stelle insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen und Beratungsstellen meinen großen Respekt für ihre herausfordernde Arbeit aussprechen.

Ich möchte dennoch auch ein paar Zahlen auf Sie wirken lassen:

  • der Verein FRAUEN FÜR FRAUEN e.V. meldet für 2023, dass in ihrer KIS-Beratungsstelle 1.062 Erwachsene nicht beraten werden konnten
  • ALLE Leipziger Frauenhäuser mussten im vergangenen Jahr 323 Kinder und 302 Erwachsene abweisen.
  • der FÖRDERVEREIN SOZIALE PROJEKTE meldet für den 01.01.-30.06.24 für ihre zwei Schutzhäuser bereits 25 abgewiesene Frauen und 40 abgewiesene Kinder/Jugendliche.
  • Die zentrale Sofortaufnahme musste im gleichen Zeitraum 195 Frauen und 191 Minderjährige abweisen (wobei im Januar noch ein Aufnahmestopp galt, weil die zentrale Sofortaufnahme umgezogen war).

Was ist die Konsequenz, wenn Frauen nicht beraten oder aufgenommen werden können? Frauen müssen im schlimmsten Fall zurück zum Täter und damit in die Gewaltspirale!

  • Die Zahl von Femiziden deutschlandweit lag 2023 bei 144 Frauen und 4 Mädchen, dazu kamen 134 schwerverletzte Frauen und 5 schwerverletzte Mädchen.

Vor diesem Hintergrund halte ich die eingangs zitierte Aufforderung für mehr als notwendig und hoffe, dass wir auch mit gebührender Sensibilität und Aufmerksamkeit im nächsten Doppelhaushalt für dieses Feld streiten werden. Lassen Sie uns gemeinsam für die Rechte von Frauen zu Potte kommen!