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Der Burgplatz im Schatten des Leipziger Neuen Rathauses und sein Umfeld sind oft Schauplatz von gefährlichen Situationen im täglichen Zusammenspiel verschiedener Verkehrsarten. Als gemeinsam genutzte Verkehrsfläche ist ein erhöhtes Maß an Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme geboten, um Konflikte zu vermeiden. 

Dennoch fällt auf, dass Ortsunkundige mit dem Auto von der Situation häufig überfordert sind, während Einheimische auch gern mal über “Schleichwege” den Ring abkürzen. Durch “nur mal kurz” am Straßenrand parken wird die Durchfahrt für alle unsicherer während Lieferdienste und Gewerbetreibende kaum legale Kurzzeitparkplätze finden oder in den engen Gassen stecken bleiben. 

Die SPD-Fraktion fragt daher an: 

  1.    Sind in den nächsten vier Jahren verkehrsberuhigende Maßnahmen im Umfeld des Burgplatzes geplant? Wenn ja, welche und wann? Wenn nein, warum nicht? 
  2.    Gibt es für die umliegenden Straßen (Lotterstraße, Markgrafenstraße, Ratsfreischulstraße, Burgstraße, Hugo-Licht-Straße) bereits Pläne, weitere Kurzzeitparkplätze einzurichten, um Lieferdienste und Gewerbetreibende zu entlasten? Wenn ja, wo und wann? Wenn nein, warum nicht? 
  3.    Welchen Beitrag könnten modale Filter oder sinnvolle Einbahnstraßenregelungen im Umfeld des Burgplatzes leisten, um die Verkehrssicherheit dort nachhaltig und kosteneffizient zu erhöhen? 

Die Antwort der Verwaltung gibt es hier.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister setzt sich mit dem Eigentümer des ehemaligen Kaufhaus Held (zuvor Kaufhaus Max Sachse, später Firma Hollenkamp & Co.) in der Lützner Straße 45-47/Ecke Merseburger Straße in Verbindung und wirkt darauf hin, dass die Tiefgarage dieses Objektes wieder öffentlich nutzbar gemacht wird. Das Ziel dieser Gespräche ist die Entwicklung einer Quartiersgarage für Leipzig-Altwest zur Reduzierung des Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum. 
  1. Über den Stand der Verhandlungen und ein mögliches Betreiberkonzept wird der Stadtrat spätestens im 2. Quartal 2026 informiert. 
  1. Sollten die Gespräche mit dem Eigentümer scheitern oder nicht zustande kommen, informiert der Oberbürgermeister den Stadtrat bis zum 2. Quartal 2026 über die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt zur Nutzbarmachung des Objektes Kaufhaus Held sowie den allgemeinen kommunalen Handlungsspielraum bei mutmaßlich spekulativem Leerstand von Gewerbeimmobilien. 

Begründung:

Das zweite Kaufhaus Held in Lindenau an der Kreuzung Lützner/Merseburger Straße steht seit vielen Jahren leer. Jegliche Bemühungen aus der Bürgerschaft, dem einstmals prachtvollen Gebäude eine sinnvolle (Zwischen-)Nutzung zu geben, sind bisher am Eigentümer gescheitert. 

Aus dem Protokoll einer Bürgersprechstunde des OBM vom 12.10.20211 geht hervor, dass „derzeit rund 200 Kfz-Stellplätze“ in der Tiefgarage ungenutzt leer stehen. Auch damals wurde angeregt, diese als Quartiersgarage zu reaktivieren, was jedoch nicht weiterverfolgt wurde. Daher möchte die SPD-Fraktion einen neuen Vorstoß wagen und dieses Potential für eine Entlastung des öffentlichen Straßenraums im umliegenden Viertel heben. 

Der Leerstand des alten Kaufhaus Held ist insgesamt sehr bedauerlich. Nicht nur aus historischen Gründen, sondern auch im Sinne der Stadtentwicklung würde eine Wiederbelebung dieses ehemals prestigeträchtigen Ensembles das Viertel bereichern. Wenn es sich bei den oberirdischen Etagen vielleicht auch etwas schwieriger gestaltet, so sollte aber doch wenigstens die Tiefgarage mit vergleichsweise wenig Aufwand wiederhergestellt und nutzbar gemacht werden können. 

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass seitens des Eigentümers überhaupt kein Interesse an einer Entwicklung des Gebäudes im Sinne der Stadtgesellschaft besteht, sollten vorsorglich auch alle Möglichkeiten geprüft werden, die einen weiteren spekulativen Leerstand effektiv unterbinden. Für Wohnungen gibt es mit dem Zweckentfremdungsverbot bereits ein Rechtsmittel dagegen und nicht zuletzt §14 GG Abs. 2 gilt auch für Eigentum von Gewerbeimmobilien uneingeschränkt. 

Schlammiger Radweg

Die Bezeichnung „wassergebunden“ ist missverständlich, da dem Mineralgemisch kein Bindemittel zur Verfestigung beigefügt wird. Der Begriff wassergebunden weist darauf hin, dass zur Herstellung ein Mineralgemisch mit abgestufter Sieblinie verwendet wird, dessen Feinanteile sich durch Einschlämmen mit Wasser an die gröberen Bestandteile anlagern, wodurch eine gewisse Bindungswirkung entsteht und die Decke sich verfestigt. Verwendet wird gebrochenes Natursteinmaterial, da kantige Gesteinskörnung dem Fahrbahnbelag eine festere Struktur gibt. 

Nachteile: Wassergebundene Decken sind anfällig für Erosion in Gefällstrecken, da abfließendes Wasser bei starken Regenfällen die oberste Schicht des Materials fortspült. Dadurch wird der Weg holprig, es bilden sich Rinnen und Schlaglöcher. Insbesondere in ariden Klimazonen bilden sich Waschbrettpisten aus. 

Die Instandhaltung wassergebundener Fahrbahnen ist aufwändiger und besonders nach Schneeräumungen, langanhaltender Feuchtigkeit und Nutzung der Wege durch schwere Forst- und Landwirtschaftsmaschinen erforderlich. 

Fahrzeugverkehr mit mehr als ca. 20 km/h führt auf wassergebundenen Wegen bei Trockenheit zur Staubentwicklung. Der sich unter dem Fahrzeugboden bildende Sog führt zum Austrag von Feinanteilen der oberen Deckschicht durch schnellfahrende Fahrzeuge. Problematisch sind auch die hohen Gewichte moderner landwirtschaftlicher Fahrzeuge, sie begünstigen das Entstehen von Fahrbahnschäden. 

Wir fragen an: 

1. Welche Rolle spielt das sich verändernde Klima für unsere Rad- und Gehwege in dieser Bauweise? 

2. Findet die wasserbindende Wirkung noch in ausreichendem Maße statt besonders bei Neuanlage? 

3. Wie oft werden die Wassergebundenen Decken überprüft und welche Wartungszyklen sind eingeplant im HH und beim Personal? 

4. Führt es zu besonderen Problemen, dass insbesondere Elektroroller und E-Bikes (aktuell die am häufigsten verkaufte Art von Rädern) erst bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h abgeregelt werden und deshalb, siehe Nachteile, einen besonderen Staubabrieb und Staubentwicklung haben? 

5. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen von Starkregenereignissen auf Fuß-/Radwege in wassergebundener Decke ein, wenn tagelang Trockenheit und dann große Wassermengen sich in kurzer Abfolge abwechseln und sind wir in Pflege und Unterhalt dem gewappnet? 

6. Wie gehen wir damit um, dass in eher ariden Klimazonen, also in trockenen Klimazonen, sich Waschbrettpisten bilden, aktuell eindrucksvoll auf den Wegen im Johannapark zu erleben? 

7. Wie gehen wir damit um, dass diese Waschbrettpisten dazu führen, dass eine breite Pfützenbildung stattfindet, welche im ungünstigen Fall dazu führt, dass die Nutzer die Wege in den Parks oder im Wald auf die doppelte Breite ausweiten um den Pfützen auszuweichen? 

8. Wie sieht die Strategie der Stadt Leipzig zu diesem Thema im Kontext eines ganzjährig befahrbaren Hauptnetzes Rad aus, wenn man bedenkt, dass Klimavorsorge auch Anpassung an geänderte Umstände bedeutet? 

9. Welcher Neigungswinkel wird bei wassergebundenen Schotterdecken von der Mitte zu den Wegrändern benötigt, um eine schnelle Entwässerung in den Seitenraum zu gewährleisten? Welche Auswirkungen hat das Gefälle auf Befahrbarkeit, Starkregen, benachbarte Flächen, Materialeintrag in die Aue oder in den Park? 

10. Gibt es neue Erkenntnisse zu asphaltierten Strecken hinsichtlich der Wasserdurchlässigkeit? 

Um die Anreise zur beliebten Buchmesse im kommenden Jahr komfortabler und effizienter zu gestalten, schlägt die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat den Einsatz von Sonderzügen vor. Marius Wittwer erklärt in seiner Rede die Hintergründe:

„Die Besucherzahlen der Leipziger Buchmesse steigen Jahr für Jahr – wunderbar, dass die Begeisterung insbesondere für das Buch in unserer zunehmend digitalen Welt so groß ist!“ so Wittwer. „Es zeigte sich aber auch, dass die Organisation noch nicht ausreichend mitgewachsen ist. Lange Schlangen, Staus, volle Bahnsteige und Menschentrauben dominierten das Bild außerhalb der Messehallen. Die SPD-Fraktion forderte deshalb Nachbesserungen, denn umso mehr Menschen im Frühling den Weg nach Leipzig finden, umso besser muss die Organisation dieser Großmesse sein!“ Hintergrund sind die vielen Berichte während der Buchmesse in den sozialen Medien, die zum Teil unhaltbare Zustände in den Stoßzeiten gezeigt haben. Dabei war neben der Anreise mit ÖPNV oder Pkw auch das Einlassmanagement der Messe stark kritisiert worden.

Marius Wittwer

Marius Wittwer ergänzt dazu: „21 Minuten benötigt die Straßenbahn vom Hauptbahnhof zur Messe. 14 Haltestellen! Züge hingegen benötigen 6 Minuten – bestenfalls ohne Zwischenhalt. Allein die Zahlen zeigen, dass Messesonderzüge effizient wären. Sie hätten eine hohe Kapazität und die Besucherinnen und Besucher hätten eine kürzere und weniger stressige An- und Abreise.

Der Verwaltungsstandpunkt, der eine Prüfung von zusätzlichen Kapazitäten und entsprechende Verhandlungen in Aussicht stellte, wurde von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit (56/1/2) angenommen.

Die SPD-Fraktion kritisiert die geplanten Kürzungen im Leipziger S-Bahn-Netz und fordert Stadt und Zweckverband zu Nachverhandlungen auf.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 drohen Fahrgästen auf den S-Bahn-Linien S1, S3 und S4 in Leipzig massive Einschnitte: Ab 20 Uhr soll laut Medienberichten nur noch ein Stundentakt gelten – bislang fahren die Züge alle 30 Minuten. Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat daher eine Anfrage (VIII-F-01302) eingereicht, um Klarheit über die Hintergründe, Planungen und Handlungsspielräume zu erhalten.

„Wenn die S-Bahn am Abend nur noch jede Stunde fährt, ist das ein Rückschritt für Pendlerinnen, für das Umland und für die Verkehrswende“, kritisiert Frank Franke, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion. „Diese Kürzungen treffen genau die, die auf Bus und Bahn angewiesen sind – das passt nicht zu unseren klimapolitischen Zielen.“

Frank Franke

Die SPD will von der Stadt wissen, wie sie sich zu den Kürzungen positioniert, welche Verhandlungen mit dem ZVNL und dem Freistaat laufen und wie hoch der finanzielle Aufwand wäre, um das Angebot aufrechtzuerhalten. Auch mögliche Folgen für das Liniennetz der LVB stehen im Fokus.

„Es braucht jetzt ein klares Bekenntnis: Wer mehr Menschen für den Nahverkehr gewinnen will, darf nicht ausgerechnet am Abendangebot sparen“, so Franke weiter. Die Fraktion fordert, dass Leipzig seinen Einfluss im ZVNL nutzt, um die Kürzungen zu verhindern und sich für eine faire Finanzierung des Nahverkehrs durch Land und Bund einsetzt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Möglichkeiten für Parkerleichterungen für Menschen mit schwerer Gehbeeinträchtigung im Gebiet der Stadt Leipzig zu schaffen.

Davon sollen Menschen mit Gehbeeinträchtigung profitieren, deren Behinderung nicht in dem Krankheitskatalog der bisherigen Regelung für Parkausweise aufgenommen ist und die aufgrund ihrer Behinderung eine Gehbeeinträchtigung nachweisen können.

Dazu sollen sich die entsprechenden Ämter der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Rechtsamt) beraten und bis zum Ende des 3. Quartals 2025 eine umsetzbare Lösung erarbeiten.

Falls die Einführung eines eigenen Parkausweises rechtlich oder verwaltungstechnisch nicht umsetzbar ist, sollten alternative Maßnahmen für entsprechende Parkerleichterungen geprüft werden.

Begründung:

Nicht alle Menschen mit einer schweren Gehbeeinträchtigung haben einen Anspruch auf einen Parkausweis und damit eine Möglichkeit ihr Auto so zu parken, dass der Laufweg so kurz wie möglich gehalten wird. In den beigefügten Hinweisen zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte (siehe: Hinweise zu Parkerleichterungen für Schwerbehinderte) sind die entsprechenden Vergabevoraussetzungen für den blauen, orangenen und gelben Parkausweis aufgelistet.

Um bestehende Lücken bei der Vergabe der oben genannten Parkausweise zu schließen, sollte die Einführung eines kommunalen Parkausweises als Erweiterung des gelben Parkausweises in Sachsen geprüft werden.

Die Einführung eines erweiterten kommunalen Parkausweises für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ wäre ein entscheidender Schritt für mehr Inklusion und Barrierefreiheit in der Stadt Leipzig.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. zu prüfen, dass alle Schülerinnen und Schüler an Förderschulen bei Bedarf auch während der Ferien den Fahrdienst an ihrer Förderschule nutzen können, um dort das Betreuungsangebot(BTA) besuchen zu können.

2. zu prüfen, dass die Fahrzeit für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen nicht länger als 30 Minuten pro Wegstrecke betragen sollte. Dabei soll geprüft werden, inwieweit weitere Mobilitätsanbieter wie z.B. Flexa oder örtliche Taxi-Unternehmen für einzelne Beförderungen mit eingebunden werden können.

Begründung:

Zu 1: Für viele Schüler und Schülerinnen an Förderschulen ist der Besuch des Betreuungsangebotes während der Ferien eine wichtige Konstante, um auch während der Ferien eine Tagesstruktur zu erleben, die sie in ihrer Entwicklung unterstützt. Davon betroffen sind fast 1.000 Schülerinnen und Schüler der Stadt Leipzig (vgl. Anfrage der SPD Fraktion VIII-F-00394-AW-01).

Pädagogisches Personal berichtet, dass Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oft vergleichsweise lang brauchen, um sich wieder an eine geordnete Tagesstruktur zu gewöhnen, wenn sie die Schule und/oder das Betreuungsangebot über einen längeren Zeitraum nicht besucht haben. Deshalb sollte den Eltern grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, sich auch während der Ferien für das Betreuungsangebot für ihre Kinder entscheiden zu können, wenn sie auf den Fahrdienst für die Beförderung ihrer Kinder angewiesen sind.

Zu 2: Zum Wohle der Kinder muss die Fahrzeit pro Wegstrecke auf 30 Minuten begrenzt werden. Sowohl vor als auch nach dem Schul- oder BTA-Besuch ist eine Wegstrecke von mehr als 30 Minuten eine erhebliche Belastung für Kinder, die unter körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen leiden.