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Immer wieder kommt es in verschiedenen Straßenabschnitten in Leipzig zu Behinderungen des ÖPNV, insbesondere des schienengebundenen, so dass die LVB-Bahnen stoppen müssen und nicht weiterfahren können. Für die Fahrer und Fahrerinnen jedes Mal eine zusätzliche und nervige Belastung und für die Fahrgäste ein großes Ärgernis, weil sie zu spät kommen bzw. im schlimmsten Fall nicht weiterfahren können.

Wir fragen an:

  1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
  2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
  3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?
  4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

Antwort der Verwaltung

1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

Durch die kommunale Verkehrsüberwachung wurden im Jahr 2023 insgesamt 56 Fahrzeuge im Fahrraum von Schienenfahrzeugen abgeschleppt.

Die Entwicklung der Abschleppzahlen zum verkehrsordnungswidrigem Parken im Gleisbereich ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

2014201520162017201820192020202120222023
29362129394240363756

2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

Zum Umfang von Behinderungen für den ÖPNV durch parkende Fahrzeuge im Gleisbereich, ohne dass es durch behördliche Abschleppmaßnahmen gekommen ist, kann nur durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH eine verlässliche Aussage getroffen werden, soweit dies dort statistisch erfasst wird.

Seitens des Ordnungsamtes können hier nur Aussagen zu den durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten aufgenommenen Ordnungswidrigkeitenanzeigen getroffen werden, welche neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens keine Abschleppmaßnahmen zur Folge hatten. Im Jahr 2023 wurden in diesem Zusammenhang 119 Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne Abschleppvorgang registriert. Inwieweit hier beim Parken im Gleisbereich tatsächlich die Durchfahrt der Straßenbahn behindert wurde, ist nicht auswertbar. Außerdem lassen sich durch Halterermittlungen und damit verbundene Kontaktaufnahmen mit den Fahrzeugverantwortlichen derartige Verkehrsbehinderungen gleichfalls beseitigen, in dem – soweit ermittelbar und erreichbar – die Verantwortlichen zunächst behördlicherseits aufgefordert werden, ihr Fahrzeug aus dem Verbotsbereich zu entfernen. Diese Verfahrensweise wird unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Übrigen vielfach angewandt.

Die Entwicklung der durch die Verkehrsüberwachung registrierten Verkehrsordnungswidrigkeiten ergibt sich aus folgender Übersicht:

3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?

StraßeFallaufnahmen
Parken im Gleisbereich
Abschleppvorgänge
Parken im Gleisbereich
Arthur-Hoffmann-Straße3613
Pörstener Straße216
Ossietzkystraße146
Kötzschaer Straße112
Odermannstraße104
Michaelisstraße94
Cunnersdorfer Straße83
Emmausstraße81
Menckestraße82
Bitterfelder Straße54
Bornaische Straße52
Nordplatz52
Georg-Schwarz-Straße41
Luckaer Straße30
Rathenaustraße31
Wolfener Straße31
Zschochersche Straße32
Demmeringstraße20
Holzhäuser Straße21
Papiermühlstraße20
Ratzelstraße20
Richard-Lehmann-Straße21
Waldbaurstraße20
Ahlfeldstraße10
Eisenbahnstraße10
Elli-Voigt-Straße10
Eytraer Straße10
Kiewer Straße10
Lindenthaler Straße10
Lützowstraße10

4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

Bei Vorliegen entsprechender Meldungen der LVB werden verkehrsregelnde Maßnahmen wie die Anordnung von Zick-Zack-Linien oder ggfs. Haltverboten geprüft und, wenn möglich, angeordnet und umgesetzt. Aktuelle Beispiele dafür sind die Verlängerung des im 5m-Bereich der Kreuzung (Demmeringstraße/Odermannstraße) geltenden Haltverbots mittels Zeichen 299 auch in den Bereich der Odermannstraße 1. Für die Ossietzkystraße wurde eine Anhörung zur Anordnung eines absoluten Haltverbots ab ca. der Hausnummer 17 durchgeführt.

Baulich kann der Straßenbahnverkehr nur durch einen eigenen Gleiskörper vor Falschparkern geschützt werden, was bekanntlich nicht überall möglich und in Abwägung anderer Belange gewünscht ist. Wenn Straßenbahn und motorisierter Individualverkehr einen Fahrstreifen gemeinsam benutzen, sind bauliche Möglichkeiten zur Unterbindung von Falschparkern quasi ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Realisierung von Quartiersgaragen zu erstellen und legt dieses bis zum Ende des 4. Quartals 2024 vor.
     
  2. Folgende Kriterien sollte das Konzept beinhalten: 
  • Auswahl von Gebieten mit hohem Parkdruck 
  • Entfernung zum ÖPNV
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Quartieren
  • Nutzung von Synergien bei Neubau von öffentlicher Infrastruktur (Schulen, Rettungswachen, Bürogebäuden)
  • Einbindung von Dritten bei der Umsetzung (z.B. Supermärkte)
  • Fördermöglichkeiten
     
  1. Als erstes Pilotprojekt setzt die Stadt Leipzig eine Quartiersgarage im Stadtteil Anger-Crottendorf auf dem Gelände der neu zu errichtenden Rettungswache in der Theodor-Neubauer-Straße 37 (Flurstücke 25/1;25/2;25/3, Gemarkung Crottendorf) um. Dazu legt die Stadt Leipzig dem Stadtrat ein Umsetzungskonzept – basierend auf der bereits erstellten Machbarkeitsstudie – bis zum 31.12.2024 vor.

Begründung:

Im öffentlichen Raum gibt es mehr ruhenden Verkehr als Platz dafür da ist. Eine Möglichkeit, diese Problemlage zu lösen, ist die Errichtung von Quartiersgaragen. Gerade mit Blick auf die wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in der Stadt muss auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Dies ist unkomplizierter an einem Standort möglich als im gesamten Verkehrsraum.

Quartiersgaragen können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren beitragen, weil Straßenraum vom ruhenden Verkehr befreit wird und somit für Schanigärten oder Urban Gardening genutzt werden könnte.

Für das Pilotprojekt gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie von Januar 2023, die die Stadt Leipzig erstellt hat. Nach dieser Studie ist die Umsetzung am genannten Standort möglich. Es fehlt jedoch in der Stadtverwaltung an einer organisatorischen Zuordnung im Fachdezernat. Darüber hinaus kann die Quartiersgarage, die durch den avisierten Schulneubau wegfallenden Stellplätze kompensieren und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhöhen. Dritte, wie Leipziger Verkehrsbetriebe, Stadtwerke Leipzig und private Bauunternehmen können in das Projekt einbezogen werden.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,


seit über 30 Jahren gibt es den Leipzig-Pass für Menschen mit keinem oder einem geringen Einkommen bzw. Bezieherinnen und Bezieher niedriger Renten. Ohne die Ermäßigungen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit, die die Leipzig-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber bekommen, schmälern zu wollen, gehören die kostenfreie Schülerspeisung und die ermäßigte Leipzig-Pass-Mobilcard sicher zu den Hauptgründen, sich einen Leipzig-Pass zu holen. Mit dem Deutschlandticket-Sozial bekommt der Leipzig-Pass ab 1.1.2024 die vielleicht bedeutendste Neuerung für alle erwachsenen Nutzerinnen und Nutzer.

Mit dem durch die Stadt gestützten Deutschlandticket wird eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe gefördert: Mobilität. Leipzig ist dabei Vorreiter, denn wir führen ein solches Ticket als eine der ersten Kommunen ein. Dieses Ticket fördert dabei nicht nur soziale Teilhabe, es gibt auch Menschen ohne oder mit geringem Einkommen die Möglichkeit zu Ausflügen in die Region. Darüber ermöglicht es aber auch Menschen mit geringeren Einkommen zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen, zum Beispiel auch, wenn diese im Umland liegt. Das Ticket sichert damit viel mehr als soziale Teilhabe.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich, im Grunde parallel zu unserer Diskussion, darauf geeinigt, spätestens ab dem Sommersemester 2024 auch ein solidarisch finanziertes Deutschlandticket als Semesterticket für Studierende für knapp 29 Euro einzuführen. Das ist gut für alle Studierenden, aber auch gut für Leipzig bzw. unseren Finanzbürgermeister, denn auch viele Studierende haben Anspruch auf einen Leipzig-Pass und hätten sonst das durch die Stadt gestützte Sozialticket erworben.

Leipzig ist auf dem richten Weg, wir fördern das Deutschland-Job-Ticket und wir fördern ein Deutschland-Sozialticket. Die Diskussionen um die Einführung eines 365 Euro-Tickets, die vor allem das Ziel hatten, die ÖPNV-Nutzung günstiger zu machen, tragen nun Früchte. Mit dem Deutschland-Sozialticket liegen wir aktuell sogar unter diesen 365 Euro und das nicht nur für Leipzig und die Zone 110, sondern für den gesamten Regionalverkehr. Und auch das Leipziger Jobticket liegt nur leicht darüber.

Deutschland hat scheinbar auf eine solche Fahrkarte gewartet, denn die Nutzung der Regionalverkehre mit Bus und Bahn sind seit der Einführung um 18 Prozent gestiegen ist. Damit wird übrigens auch deutlich, dass die Studien, die uns im Rahmen der Diskussion um das 365 Euro-Ticket vorgestellt wurden, nicht richtig lagen.

Das Deutschland-Ticket und auch die Sozialvariante zeigen aus meiner Sicht deutlich, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, wer regiert. Unter einem CDU-Kanzler hätte vermutlich es kein Deutschlandticket gegeben, genau wie es unter einem CDU-Oberbürgermeister kein Leipziger Deutschland-Sozialticket geben würde. Beide Maßnahmen sind jedoch wichtige Schritt zum Gelingen der Verkehrswende und bewegen Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV.

Wir freuen uns, dass wir mit unseren Anträgen zum 365-Euro-Ticket, zum geförderten Jobticket oder unserer Anfrage zum Deutschland-Sozialticket einen Beitrag dazu geleistet haben, dass wir nun eine ganze Reihe günstiger Angebote für den ÖPNV und den Regionalverkehr in Leipzig vorweisen können.

Wir stimmen der Vorlage zu.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir haben heute gleich mehrere wichtige Vorlagen zur Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und der öffentlichen Daseinsvorsorge durch unsere kommunalen Unternehmen in Leipzig auf der Tagesordnung. Allen voran, die LVB profitieren von diesen Beschlüssen. Ich möchte in der Folge auf die Vorlagen zum Liniennetz der Zukunft, zur ÖPNV-Finanzierung und zur Sicherung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der LVV eingehen.

Dass es notwendig ist, den ÖPNV zu stärken und auszubauen, wenn wir auch zukünftig in unserer Stadt möglichst reibungslos unterwegs sein wollen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Die Verkehrswende ist eine der zentralen Aufgaben für uns.

Dazu gehört es eben auch, nicht allein die Leistungen bei den LVB zu bestellen, sondern auch für deren Finanzierung aufzukommen, auch wenn wir hoffen, dass sich Bund und Land zukünftig stärker an dieser Herausforderung beteiligen. In diesem Zusammenhang haben wir es nun mit einer Vorlage zur Anpassung der ÖPNV-Finanzierung zu tun. Das heißt konkret: In diesem Jahr benötigen die Verkehrsbetriebe statt der im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag vereinbarten 70 Millionen Euro 71,7 Millionen, die allerdings in diesem Jahr durch das starke Ergebnis der Stadtwerke noch durch die LVV abgesichert werden können. Zum anderen sollen nicht verbrauchte Mittel, mit denen die Stadt die Leipzig-Pass-Mobilcard stützt, nicht an die Stadt zurückfließen, um damit finanzielle Schäden aus der Corona-Pandemie auszugleichen, die der Freistaat mit seinem ÖPNV-Rettungsschirm nicht abgedeckt hat. Das kostet die Stadt dann rund 1,9 Millionen Euro. Wir werden dieser Vorlage und dem Änderungsantrag der Linken zustimmen.

Die zweite Vorlage im Bunde ist jene zur Sicherung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV). Wir hatten dazu im Herbst vergangenen Jahres einen Grundsatzbeschluss gefasst, der eine Auszahlung der avisierten 15 Millionen Euro für 2023 und 2024, die direkt an die LVB fließen sollen, ermöglichen sollte, wenn wir 1. im Doppelhaushalt Mittel dafür binden und 2. wenn ein testierter Nachweis vorliegt, dass diese Gelder notwendig sind, um Mindereinnahmen oder Mehraufwendungen in Folge des Tarifmoratoriums und der Pandemie auszugleichen. Die notwendigen Voraussetzungen für die Zahlungen liegen vor und wir tun gut daran, hier mitzuziehen, denn sonst würden die LVB und mit ihr die LVV in eine nicht unerhebliche Schieflage geraten. Wir werden der Vorlage zustimmen.

Damit lasse ich den rein finanziellen Aspekt hinter mir und wende mich dem Liniennetz der Zukunft zu, denn ohne unsere Beschlüsse zu den finanziellen Ausgleichen dürfte aus einem zukunftsorientierten Liniennetz nichts werden.

Aber kommen wir zum Liniennetz: Es ist von essenzieller Bedeutung, das Liniennetz unseres ÖPNV an die sich wandelnden Bedürfnisse anzupassen. Wollen wir die Verkehrswende schaffen, dann müssen wir mehr Menschen unter anderem dazu bewegen, den ÖPNV stärker zu nutzen. Vielleicht kommen wir so an den Punkt, dass der eine oder die andere mehr das private Auto abschafft, weil es ein unnötiger Kostenfaktor und lediglich noch ein Parkplatzsuchgerät ist, das die eigene innerstädtische Mobilität nicht entscheidend verbessert.

Eine zukunftsorientierte Planung besteht aus einem Mix aus besseren Taktzeiten, besserer Erschließung der Randgebiete und auch notwendigen Erweiterungen bestehender Strecken sowie – das gehört zwar nicht direkt zum Liniennetz, ist aber eines der Dauerthemen meiner Fraktion – die Integration innovativer Mobilitätslösungen, Stichwort Mobilitätspunkte (sie wissen schon 400 bis 2030, Herr Dienberg).

Die Vorlage zum Liniennetz bietet hier eine ganze Reihe von Verbesserungen, die in den nächsten Jahren Wirklichkeit werden sollen. Das ist sehr erfreulich, denn darunter sind viele Themen, die wir regelmäßig ansprechen, wie die bessere Anbindung der Ränder unserer Stadt an den ÖPNV. Flexa soll beispielsweise im Südosten unserer Stadt weiter nach Norden, nach Engelsdorf und Sommerfeld, ausgedehnt werden. Allerdings sind einige Gebiete immer noch von Flexa abgehangen, hier bleiben wir dran und hoffen auch deshalb auf bessere Finanzierungsstrukturen, schließlich wollen wir nicht, dass beispielsweise die Flexa-Fahrzeuge nur nach Liebertwolkwitz fahren, um dort aufgeladen zu werden, denn Fahrgäste dürfen da nicht mitfahren.

Positiv ist auf jeden Fall, dass die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte eine Möglichkeit bekommen haben, die Themen zu benennen, die aus ihrer Sicht bei der Überarbeitung des Liniennetzes in Betracht gezogen werden sollten. Es konnten freilich nicht alle Themen davon berücksichtigt werden, aber es ist ein Fortschritt, dass die örtlichen Belange kommuniziert wurden und u.a. im Rahmen der Überarbeitung des Buskonzepts Eingang in die Planungen des ÖPNV finden können.

Für den Bereich Grünau machen wir den Vorschlag, mit der Linie 62 mittels eines Durchstichs und einer Linienführung von der Selliner bis zur Krakauer Straße eine bessere Anbindung des Wohnkomplexes 8 zu erreichen und gleichzeitig der Bedeutung des Bereichs um das Gesundheitszentrum herum, die mit dem Bau des dritten Ärztehauses noch zunehmen wird, gerecht zu werden. Ich freue mich, dass die Verwaltung diesen Änderungsantrag übernommen hat.

Alle drei Vorlagen zeigen, wir stehen zur LVB als zentrales Unternehmen der kommunalen Verkehrswende. Wir müssen jedoch auch darauf achten, dass uns die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Denn eine Verkehrswende muss auch finanziert werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Zukunft unserer Stadt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LVB bis zum Beginn der letzten Phase der Busnetzreform für die Linie 62 in Grünau einen Durchstich der Linienführung durch den WK 8 (Selliner Straße – Krakauer Straße) zu prüfen, welcher ausschließlich der Busnutzung vorbehalten bleiben soll. Ziel soll die bessere Anbindung des Zentrums und restlichen WK 8s sowie die Entschärfung der Engstelle der Zufahrt zur Haltestelle Gesundheitszentrum Selliner Straße sein. Über das Prüfergebnis werden der Stadtrat und SBB Leipzig-West informiert.

Begründung:

Das Gesundheitszentrum Selliner Straße ist eine der am häufigsten genutzten Haltestellen im Wohngebiet. Die Bedeutung wird mit dem Bau des dritten Ärztezentrums noch zunehmen. Um die bisher sehr hakelige Zufahrt zum Gesundheitszentrum zu entschärfen und das Wohngebiet insgesamt besser anzuschließen, soll perspektivisch von Stadtentwicklungsdezernat und LVB eine mögliche Busdurchfahrt durch den WK 8 von der Selliner Straße zur Krakauer Straße mit zentralem Halt im Zentrum von WK 8 geprüft werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Durchfahrt nur für den ÖPNV nutzbar ist. Beispielgebend sei hierzu auch die Linie 89 durch die Innenstadt genannt.

Straßenbaumaßnahmen stellen naturgemäß für viele Leipzigerinnen und Leipziger eine Herausforderung dar, weil die täglichen Wege anders geplant werden müssen und sich der Verkehr dann an anderen Stellen verdichtet. Besonders erschwert wird die Situation, wenn mehrere Straßen in einem Stadtbezirk parallel oder wichtige Verbindungsstraßen saniert werden. Hier kommt es vor allem auf eine sinnvolle Koordination der Baustellen und ganz besonders auf die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern an. 

In der Vergangenheit gab es ein paar Fälle, bei denen die Kommunikation mit den Anwohnern nicht optimal verlaufen ist (bspw. die Radstreifenmarkierung in der Leinestraße oder die Verlängerung der Baustelle in der Dieskaustraße), weil womöglich nicht die zielführendsten Kommunikationswege genutzt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie werden anstehende Straßenbaumaßnahmen vonseiten der Stadtverwaltung kommuniziert?
  2. Werden dabei neben den Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem auch Gewerbetreibende (bspw. ortsansässige EInzelhändler, Handwerker oder Pflegedienste) informiert, um dadurch u.a. Liefer- und Haltealternativen zu benennen?
  3. Welche Informationsinstrumente werden, abgesehen von Medieninformationen, genutzt, um möglichst alle Anwohner zu erreichen?
  4. Werden Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Evaluation der Kommunikationskanäle genutzt?
    1. Wenn ja: Wie und mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein: Warum nicht?

Antwort der Verwaltung:

Der Beantwortung der konkreten Fragen sei vorausgeschickt, dass Straßenbaumaßnahmen der Stadt – sowohl alleinige als auch Komplexmaßnahmen mit der L-Gruppe – grundsätzlich koordiniert werden und zu jeder Maßnahme Verkehrsführungspläne zu erarbeiten sind, die von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden müssen.

Dabei führen Straßenbaumaßnahmen zwangsläufig zu Erschwernissen während der Bauzeit, insbesondere, wenn sie stark befahrene Straßenabschnitte betreffen und/oder mehrere Straßen im räumlichen Umfeld betroffen sind, was sich nicht immer vermeiden lässt. Dies auch, da bei weitem nicht alle Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum von der Stadt durchgeführt werden oder längerfristig planbar sind (u.a. Arbeiten anderer Versorger und kurzfristiger notwendige Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen).

Die Kommunikation ist daher eine wesentliche Aufgabe, um die Öffentlichkeit über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen zu informieren.

  1.               Wie werden anstehende Straßenbaumaßnahmen vonseiten der Stadtverwaltung kommuniziert?

Bei Komplexbaumaßnahmen kommuniziert die Stadt gemeinsam mit der L-Gruppe. In Regelterminen werden die Bauvorhaben kontinuierlich besprochen und die Kommunikation festgelegt. Je nach Umfang und Art der Baumaßnahme finden über den gesamten Projektzeitraum Bürgerinformationsveranstaltungen statt. In einzelnen Fällen werden externe Dienstleister gebunden, die Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar adressieren, beispielsweise durch Anwohnerinformationen in Form von Hausaushängen oder Posteinwürfen, Flyern und Plakaten bei örtlichen Gewerbetreibenden, Beiträge in Ortsteilblättern sowie durch Bürgerinformationsveranstaltungen. Kurz vor Baubeginn werden die Bürger über den Baustart, die Bauphasen und Umleitungen informiert.

Darüber hinaus werden die in den Informationsveranstaltungen gehaltenen Präsentationen online entweder auf städtischer Seite oder auf der Seite der L-Gruppe zur Verfügung gestellt. Bei einer virtuellen/digitalen Bürgerveranstaltung ist der Live-Stream zum Nachschauen auf den Bauherrenseiten abrufbar. Neben den Präsentationen sind Plandarstellungen der Projekte, Umleitungspläne sowie weitere Projektinformationen online einsehbar. Flyer zur Baumaßnahme werden an die umliegenden Haushalte per Posteinwurf verteilt.

Im Vorfeld einer Baumaßnahme erfolgt immer eine Pressemitteilung. Je nach Anlass wird auch ein Pressegespräch oder ein Vor-Ort-Termin durchgeführt.

Bei Einzelbaumaßnahmen der Stadt wird die Bürgerschaft nach Möglichkeit vor der Beschlussfassung des Stadtrates über die anstehende Maßnahme informiert.

Zunehmend werden auch bei kleineren Baumaßnahmen (ohne formale Zuständigkeit der Ratsversammlung) und behördliche Anordnungen die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte einbezogen und die Kommunikation verstärkt. Trotz des hohen zeitlichen und personellen Aufwands werden durch die Verwaltung oder in Rücksprachen mit den lokalen Gremien anlassbezogen Vor-Ort-Termine angeboten und Aushänge im direkten Umfeld verteilt.

Außerdem sind alle großen und kleinen Baumaßnahmen in der Baustellenliste auf der Internetseite www.leipzig.de/baustellen täglich aktuell einsehbar. Die Informationen der Baustellenliste werden grundsätzlich auch von den Medien – insbesondere Presse und Rundfunk – genutzt, um deren regelmäßigen Informationsangebote zum Baustellen- und Verkehrsgeschehen in Leipzig zu aktualisieren.

Im Zuge der Corona-Krise sind zusätzliche digitale Angebote etabliert worden (u.a. Live-Stream, bzw. Aufzeichnungen von Bürgerveranstaltungen etc.).

Werden dabei neben den Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem auch Gewerbetreibende (bspw. ortsansässige Einzelhändler, Handwerker oder Pflegedienste) informiert, um dadurch u.a. Liefer- und Haltealternativen zu benennen?

Im Zuge der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für eine komplexe Baumaßnahme der L-Gruppe und Stadt wird die Anzahl der betroffenen Gewerbetreibenden eruiert. Je nachdem in welcher Anzahl Gewerbetreibende betroffen sind, werden diese entweder im Rahmen einer gesonderten Informationsveranstaltung über die Maßnahme informiert oder durch die Projektleitung Bau einzeln informiert. 

Nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer Bau wird frühzeitig Kontakt mit den größeren Gewerbetreibenden (z.B. Logistikunternehmen, produzierendes Gewerbe etc.) aufgenommen. Darauf folgen i.d.R. 14 Tage vor Baubeginn Aushänge bei den Anliegern und insbesondere zusätzlich auch teilweise Gespräche mit dem einzelnen Kleingewerbe (Einzelhändler, Imbiss etc.). Eine Woche vor Baubeginn wird noch eine Medieninformation veröffentlicht.

Auch bei Einzelbaumaßnahmen der Stadt sind die ausführenden Baufirmen beauftragt, die Anwohner per Hautüraushang über die bevorstehende Baumaßnahme zu informieren.

  1.               Welche Informationsinstrumente werden, abgesehen von Medieninformationen, genutzt, um möglichst alle Anwohner zu erreichen?

Je nach Maßnahme werden folgende Instrumente genutzt: Verteilung von Flyern per Posteinwurf im Einzugsgebiet, Information an Hauseingängen, Information der entsprechenden SBB oder OR, Information über Stadtteilzeitungen und auch Bürgervereine, Information auf Webseite, Social-Media-Kanäle der Stadt Leipzig.

Grundsätzlich sollte man jedoch nicht die Erwartung haben, vor einer Maßnahme alle (potentiell) Betroffenen erreichen zu können, da Informationen über Maßnahmen in Teilen erst dann als persönlich relevant wahrgenommen werden, wenn eine Baumaßnahme / Verkehrsraumeinschränkung real wahrgenommen wird.

  1. Werden Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Evaluation der Kommunikationskanäle genutzt?
    1.                            Wenn ja: Wie und mit welchem Ergebnis?
    2.                            Wenn nein: Warum nicht?

Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu den Kommunikationskanälen und –mitteln werden immer aufgenommen. Die Vorschläge werden auf Ihre Umsetzbarkeit anhand der notwendig personellen und finanziellen Ressourcen geprüft und bewertet.

So wurde z.B. an die Verwaltung herangetragen, die geplanten Vorhaben der Mobilitätsstrategie in ein öffentliches Dashboard zu überführen. Das Anliegen wurde aufgegriffen und wird im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplans Mobilität Anfang des Jahres umgesetzt.

Die Ressourcen des Fachamtes sind dabei jedoch begrenzt. Wesentliche Kommunikationsleistungen werden durch die zuständigen Fachplanerinnen und Fachplaner erbracht, die vorrangig mit Planungsaufgaben gebunden sind. Zusätzliche Kanäle, insbesondere Social-Media-Kanäle, benötigen nicht nur in der Vorbereitung (Bilder/Video) mehr Zeit und Ressourcen, sondern verursachen verstärkte Nachfragen in den folgenden Tagen. Hierzu gibt es regelmäßige Abstimmungen innerhalb der Verwaltung.

Die Verkehrssituation an der Kreuzung Martin-Luther-Ring/Rudolphstraße/Lotterstraße ist für viele Verkehrsteilnehmer sehr unübersichtlich und verwirrend. Ein grüner Radweg, der sich an der Kreuzung im Mischverkehr auflöst, Kraftfahrzeuge, die insbesondere morgens und nachmittags nur im Stop und Go vorankommen, häufig dabei die LVB-Straßenbahn blockieren oder den Fußgänger-/Fahrradüberweg nördlich der Haltestelle Neues Rathaus der Linie 9. Dazu Autos und Radfahrende aus und in die Lotterstraße, die sich dann vor dem Weg durch die Parkanlage Richtung Ebert-Straße in die Quere kommen bzw. mit dem Gegenverkehr aus der Rudolphstraße, u.s.w.

Zuletzt passierte am 6. Oktober 2023 an dieser Kreuzung ein schwerer Unfall.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Unfälle wurden an der Kreuzung Martin-Luther-Ring/Rudolphstraße/Lotterstraße in den letzten drei Jahren gemeldet?
  2. Wie viele Unfälle mit Schwer- bzw. Leichtverletzten sind in der Statistik verzeichnet?
  3. Wie hoch ist die Verkehrsbelegung – je nach Art der Verkehrsteilnehmer – pro Tag?
  4. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Situation an der Kreuzung Martin-Luther-Ring/Rudolphstraße/Lotterstraße ein?
  5. Welche Lösungsansätze – kurz- und mittelfristig – sieht die Verwaltung, um die Verkehrssituation für alle Verkehrsarten zu verbessern, insbesondere für die Rudolphstraße?